Die heute ausgestellten Ausländerausweise in Papierform sind nicht mehr zeitgemäss und werden bis Mitte 2021 nach und nach durch solche im Kreditkartenformat abgelöst. Die neuen Ausweise sind fälschungssicherer, handlicher und moderner. Sie enthalten aber keine biometrischen Daten (Datenchip). Die Umstellung betrifft rund 1,8 Millionen Ausländerausweise.
Betroffen sind folgende Ausweis-Kategorien für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz:
- EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (L-, B- und C-Ausweis),
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis),
- Familienmitglieder von Diplomatinnen und Diplomaten, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Ci-Ausweis),
- Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis),
- Vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis).
Vernehmlassungsergebnisse positiv
Zwischen dem 14. Dezember 2018 und dem 1. April 2019 wurde zur Ablösung der Ausländerausweise eine Vernehmlassung durchgeführt. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte dem Vorhaben zu. Einzelne kritische Voten betrafen die Gebühren für die Datenerfassung, die Aufbewahrungsdauer der eingegebenen Daten sowie die finanziellen Folgen für die Kantone. Die Wünsche der Kantone werden soweit möglich berücksichtigt, indem zum Beispiel die kantonalen Höchstgebühren des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) leicht angepasst werden.
Zudem werden nach der Vernehmlassung neu Sanktionen für den Fall einer Verletzung der Meldepflicht von Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei einem Arbeitgeberwechsel in die Verordnung aufgenommen.
Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Kanton zwischen dem 1. November 2019 und dem 30. Juni 2021. Ab dem 1. Juli 2021 werden in allen Kantonen nur noch Ausweise im Kreditkartenformat ausgestellt.
Adresse für Rückfragen
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