Landwirtschaft: Schweiz und EU schützen weitere regionale Spezialitäten

Medienmitteilung, 17.11.2022

Der Gemischte Ausschuss des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) hat am 17. November 2022 in Brüssel zwei Beschlüsse zur Aktualisierung des Abkommens unterzeichnet. Darunter auch einen Beschluss, der den Schutz weiterer in der Schweiz geschützter Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografischer Angaben (GGA) auf die EU ausdehnt.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden neu auch die Schweizer Bezeichnungen Appenzeller Mostbröckli (GGA), Appenzeller Siedwurst (GGA), Appenzeller Pantli (GGA), Berner Zungenwurst (GGA) und Cuchaule (GUB) in den Anhang 12 des Agrarabkommens aufgenommen. Damit werden diese Bezeichnungen ab dem 1. Januar 2023 auch in der EU gegen eine Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt sein. Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 60 neue EU-Bezeichnungen.

Aktualisierungen des Harmonisierten Systems führen zudem zu kleineren technische Anpassungen in den Anhängen 1 und 2 des Abkommens, welche die entsprechenden tarifären Zollzugeständnisse der Schweiz und der EU enthalten. Dies wurde zum Anlass genommen, das präferenzielle Zollkontingent für den Import von 6000 Tonnen Hunde- und Katzenfutter aus der EU in die Schweiz in den Anhang 1 des Agrarabkommens zu transferieren. Das vereinfacht den administrativen Aufwand für die betroffenen Wirtschaftsakteure. Auch dieser Beschluss wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
   
Die Schweiz wies am Gemischten Ausschuss erneut darauf hin, dass die Aktualisierung weiterer Anhänge des Abkommens in beidseitigem Interesse sei und rasch erfolgen solle, um künftige Handelshemmnisse zu vermeiden. Zudem tauschte sich der Gemischte Ausschuss über aktuelle Entwicklungen in den Agrarpolitiken der Schweiz und der EU aus.  

Das Treffen des Gemischten Ausschusses fand unter Vorsitz der EU in Brüssel statt. Das nächste Treffen ist für den Herbst 2023 turnusgemäss unter Schweizer Vorsitz geplant.


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