Organisierte und hochmobile internationale Tätergruppen überschreiten heute Grenzen, begehen Straftaten und ziehen sich wieder zurück. Grenznahe Ballungsräume dienen ihnen dabei als Rückzugsorte für die Organisation. Die Bekämpfung solcher Kriminalität erfordert eine koordinierte Vorgehensweise. Deshalb arbeitet fedpol eng mit den Partnerbehörden seines Nachbarn Frankreich zusammen und tauscht regelmässig Informationen aus.
Um die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich zu stärken und um Entwicklungen der grenzüberschreitenden Kriminalität Rechnung zu tragen, haben die Direktorin von fedpol und der französische Botschafter den Einsatz einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll unter der Aufsicht des gemischten Ausschusses Optimierungspotential des «Pariser Abkommens» klären. Im Ausschuss vertreten sind die Behörden beider Länder, die operativ an der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz beteiligt sind. Das «Pariser Abkommen» regelt die Zusammenarbeit zwischen den Justiz-, Polizei- und Zollbehörden der Schweiz und Frankreichs und wurde am 9. Oktober 2007 zwischen den zwei Ländern geschlossen.
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