Ukraine: Preisobergrenzen für russische Erdölerzeugnisse treten in Kraft

Medienmitteilung, 15.02.2023

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 die Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit Rohöl und Erdölerzeugnissen gegenüber Russland angepasst und damit die letzten von der Europäischen Union (EU) verhängten Sanktionen übernommen. Die Änderungen treten am 15. Februar 2023 um 18 Uhr in Kraft.

Angesichts der anhaltenden Untergrabung der Souveränität der Ukraine und der Verletzung ihrer territorialen Unversehrtheit durch Russland hat die EU am 4. Februar 2023 Preisobergrenzen für Erdölerzeugnisse aus Russland (oil price cap) erlassen. Ebenso hat die EU die damit verbundenen Übergangsbestimmungen angepasst. Die Preisobergrenze für russisches Rohöl hatte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bereits am 8. Dezember 2022 übernommen. Per 15. Februar 2023 schliesst sich der Bundesrat sowohl den neuen Übergangsbestimmungen als auch den festgelegten Preisobergrenzen für Erdölerzeugnisse aus Russland an.

Neu sind der Handel, die Vermittlung und der Transport beispielsweise von Heizölen aus Russland oder mit russischem Ursprung nur dann erlaubt, wenn der Preis je Barrel nicht mehr als 45 USD beträgt. Für Benzin, Diesel oder Petroleum gilt eine Preisobergrenze von 100 USD pro Barrel. Die Bestimmungen haben zum Ziel, nachteilige Auswirkungen auf die Energieversorgung von Drittländern zu lindern, die durch die militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verursachten Preiserhöhungen einzudämmen und gleichzeitig die russischen Öleinnahmen einzuschränken.


Weiterführende Informationen

Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
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