Digitalisierung von Schengen-Visumanträgen

Medienmitteilung, 13.11.2024

Künftig müssen Schengen-Visumanträge in digitaler Form auf einer europäischen Plattform eingereicht werden. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Modernisierung und passt ihr nationales Recht entsprechend an. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 die Botschaft zur Digitalisierung von Schengen-Visa verabschiedet.

Die EU hat am 13. November 2023 eine Verordnung über die Einreichung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt (90 Tage) im Schengen-Raum verabschiedet. Gemäss dieser neuen Verordnung sind Schengen-Visumanträge über eine noch zu entwickelnde elektronische EU-Plattform einzureichen. Visa werden künftig in digitaler Form ausgestellt. Diese digitalen Visa werden die Visummarke in Papierform ablösen.

Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands bedürfen einer Umsetzung in schweizerisches Recht, damit sie anwendbar sind. Dies setzt eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) voraus. Die Änderungen betreffen insbesondere Bestimmungen über die künftige Plattform, den Inhalt des nationalen Visumsystems und die Übertragung neuer Aufgaben wie die Überprüfung der Reisedokumente an beauftragte Dritte.

Die digitale Bearbeitung der Visumanträge wird einheitliche Prozesse, vereinfachte Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Schengen-Staaten ermöglichen. Es sind jedoch Ausnahmen von der Nutzung der EU-Plattform vorgesehen, beispielsweise wenn besondere humanitäre Gründe vorliegen oder der Zugang zum Internet erschwert ist. Der Bundesrat wird diese Ausnahmen auf Verordnungsstufe festlegen.

Die Vorlage wurde bis am 22. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die neue EU-Visumantragsplattform. Deren Inbetriebnahme ist derzeit für Januar 2028 geplant. Die Schweiz wird sich frühestens zu diesem Zeitpunkt an die Plattform anbinden.

Änderung des Visumformats

Damit Visa in digitaler Form ausgestellt werden können, ist das Visumformat neu zu definieren. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 auch eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Die VEV hält fest, dass parallel zur Visummarke in Papierform auch ein digitales Visum in Form eines Strichcodes möglich ist. Die Digitalisierung des Visumverfahrens betrifft nicht nur Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum, die über die EU-Plattform beantragt werden, sondern auch nationale Visa.


Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens(pdf, 245kb)
Botschaft(pdf, 633kb)
Entwurf Bundesbeschluss(pdf, 244kb)
Entwurf Notenaustausch(pdf, 179kb)


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Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement