Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel. Diese soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Ungarn ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Darüber hinaus zielt das Änderungsprotokoll darauf ab, die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zu verbessern. Es sieht hingegen keine Anpassungen an den Steuerzuteilungsregeln vor.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Botschaft über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Ungarn(pdf, 301kb)
Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und Ungarn(pdf, 255kb)
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Ungarn(pdf, 189kb)
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