Die Schweiz übernimmt die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands, wozu auch die Neugestaltung des Visa-Informationssystems gehört. Das Parlament genehmigte bereits im Dezember 2022 die Übernahme und Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zu dieser Reform. Diese Rechtsvorschriften bedürfen auch der Umsetzung in verschiedene Verordnungen.
Das C-VIS ermöglicht den Visum-, Grenz-, Asyl- und Migrationsbehörden, schnell und wirksam die notwendigen Informationen über visumpflichtige Drittstaatsangehörige zu prüfen. Derzeit umfasst das System Daten zu Personen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) beantragen.
Künftig wird das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, von zwölf Jahren auf sechs Jahre herabgesetzt, und Personen über 75 Jahre werden von dieser Verpflichtung befreit. Ausserdem werden im System neu Daten zu Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und zu verschiedenen Aufenthaltstiteln erfasst.
Der Zugriff auf diese neuen Daten ermöglicht den Schweizer Migrationsbehörden, Visumanträge und Aufenthaltsbewilligungen eingehender zu prüfen. Zudem werden das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und die Polizeibehörden über zusätzliche Daten verfügen, die eine bessere Personenidentifikation ermöglichen und gleichzeitig den freien Personenverkehr im Schengen-Raum gewährleisten.
Um dem neuen Inhalt des C-VIS Rechnung zu tragen und die Modalitäten des Datenzugriffs zu regeln, sind verschiedene Verordnungen zu ändern. Die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (VISV) wird revidiert, um die wichtigsten Aufgaben der künftigen VIS-Einheit des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu regeln. Diese wird die zuständigen Kantons- und Bundesbehörden bei der Prüfung von Visumanträgen und Aufenthaltsbewilligungen von Personen, die aus Gründen der Sicherheit im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben sind, unterstützen. Weitere Änderungen betreffen die Bekanntgabe von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen, insbesondere im Rahmen der Terrorismusbekämpfung.
Bei der Umsetzung dieser Änderungen wird das C-VIS bereits an das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS), das Einreise- und Ausreisesystem (EES) und das Schengener Informationssystem (SIS) angebunden sein. Diese Interoperabilität ermöglicht eine bessere Personenkontrolle vor der Einreise in den Schengen-Raum.
Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauert bis zum 17. Oktober 2024. Diese Anpassungen werden gleichzeitig mit den schweizerischen und europäischen Rechtsgrundlagen voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten.
Erläuternder Bericht(pdf, 729kb)
Vorentwurf N-SIS-Verordnung(pdf, 217kb)
Vorentwurf ZEMIS-Verordnung(pdf, 3067kb)
Vorentwurf Visa-Informationssystem-Verordnung(pdf, 656kb)
Vorentwurf Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem(pdf, 239kb)
Vorentwurf Ordipro-Verordnung(pdf, 1349kb)
Adresse für Rückfragen:
medien@sem.admin.ch
Herausgeber:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Der Bundesrat