
Das Betrugsbekämpfungsabkommen von 2004 verbessert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schmuggel sowie anderer Delikte im Bereich der indirekten Steuern (z. B. Zollabgaben, Mehrwert- und Verbrauchssteuern), der Subventionen sowie des öffentlichen Beschaffungswesens.
Das Abkommen umfasst sowohl Amts- als auch Rechtshilfe. In diesem Rahmen stehen der Schweiz und den Behörden der EU und deren Mitgliedstaaten die gleichen Instrumente zur Verfügung, die in eigenen Verfahren zum Einsatz kommen («Inländerbehandlung»).
Chronologie
- 08.04.2009: Vorzeitige Anwendung durch die Schweiz gegenüber jenen EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ebenfalls ratifiziert und eine Erklärung über eine vorzeitige Anwendung abgegeben haben
- 17.12.2004: Genehmigung durch das Parlament
26.10.2004: Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen II)
Stand September 2019