Konsultationen 2019

Anfang 2019 führte der Bundesrat Konsultationen zum Institutionellen Abkommen durch. Insbesondere aufgrund der noch offenen Punkte hatte er auf eine Paraphierung des Abkommens verzichtet und beschlossen, wichtige politische und wirtschaftliche Akteure zu konsultieren.

An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 beschloss der Bundesrat, das Institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, da in zentralen Bereichen substantielle Differenzen bestanden. Vom Verhandlungsergebnis hatte der Bundesrat bereits im Dezember 2018 Kenntnis genommen sowie von der Tatsache, dass die EU die Verhandlungen als abgeschlossen betrachtete. Insbesondere aufgrund der noch offenen Punkte in Bezug auf den Lohnschutz und die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) verzichtete der Bundesrat vorerst auf eine Paraphierung des Abkommens.

Er beauftragte das Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA), in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Bundespräsidenten Konsultationen zum Abkommensentwurf durchzuführen. Mit diesen Konsultationen bezweckte der Bundesrat eine interaktive Diskussion mit wichtigen politischen und wirtschaftlichen Akteuren über die Vor- und Nachteile des Verhandlungsergebnisses zu führen, deren Positionen zu ermitteln und vor allem in den noch offenen Punkten nach Möglichkeit eine konsolidierte Haltung zu erreichen, um allenfalls mit der EU erneut das Gespräch zu suchen.

Eingegangene Stellungnahmen