Neue Anforderungen an Reisedokumente für den Eintritt in den Schengen-Raum

Medienmitteilung, 14.08.2013

Bern - Drittstaatsangehörige, die in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten einreisen, müssen künftig im Besitz eines Reisedokuments sein, das noch drei Monate über die Ausreise hinaus gültig ist. Diese ist eine der Neuerungen, die der Bundesrat heute gutgeheissen hat. Er verabschiedete die entsprechende EU-Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex und weitere Rechtsakte des Schengen-Besitzstands im Bereich Grenzkontrollen, Einreise und Visa.

Die Umsetzung dieser Schengen-Weiterentwicklungen erfordert eine Anpassung der Verordnung über die Einreise und Visumerteilung. Diese Verordnungsänderungen treten am 18. Oktober 2013 in Kraft. Bereits ab dem 21. August 2013 gelten die Bestimmungen darüber, wie lange ein Reisepass gültig sein muss.

Die Neuerungen im Detail
Neu wird die Dauer des Aufenthaltes nicht mehr in Monaten, sondern in Tagen berechnet. Auch muss das Reisedokument künftig zusätzliche Anforderungen erfüllen, wenn eine Person damit in den Schengen-Raum einreisen will: Das Dokument muss noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus einem Schengen-Staat gültig und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein.

Reisende aus Drittstaaten finden auf der folgenden Website des BFM weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen.

Zusätzliche Verweise:

Informationen zu den Einreisebestimmungen 

Adresse für Rückfragen:

Gaby Szöllösy, Chefin Information und Kommunikation BFM, Tel. +41 31 325 98 80

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Migration
Internet: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html