Die Umsetzung dieser Schengen-Weiterentwicklungen erfordert eine Anpassung der Verordnung über die Einreise und Visumerteilung. Diese Verordnungsänderungen treten am 18. Oktober 2013 in Kraft. Bereits ab dem 21. August 2013 gelten die Bestimmungen darüber, wie lange ein Reisepass gültig sein muss.
Die Neuerungen im Detail
Neu wird die Dauer des Aufenthaltes nicht mehr in Monaten, sondern in Tagen berechnet. Auch muss das Reisedokument künftig zusätzliche Anforderungen erfüllen, wenn eine Person damit in den Schengen-Raum einreisen will: Das Dokument muss noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus einem Schengen-Staat gültig und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Zusätzliche Verweise:
Informationen zu den Einreisebestimmungen
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Bundesamt für Migration
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