Von den Erlassen, die von der Schweiz übernommen werden, ist namentlich die Regelung über die Zugangsrechte zu Sicherheitsempfehlungen und zu den Antworten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) darauf zu erwähnen. Über eine Website wird die Öffentlichkeit auf die Empfehlungen und Antworten zugreifen können, die in der zentralen europäischen Datenbank gespeichert sind. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen gewährleistet.
Die Neuerung beim Verbraucherschutz betrifft diejenigen Fälle, in denen ein Staat strengere als die EU-weit geltenden Bestimmungen erlässt. Die betreffenden Staaten müssen die Kommission informieren. Die Kommission wiederum muss sicherstellen, dass die relevanten Informationen auf einer Website zugänglich sind.
Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2020 in Kraft.
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