Bundesrat prüft Einführung von Transparenzregeln für Energiegrosshandel

Medienmitteilung, 14.06.2013

Bern - Der Bundesrat lässt prüfen, ob und wie die Regeln der EU für Transparenz und Integrität im Energiegrosshandel in die Schweizerische Gesetzgebung aufgenommen werden sollen. Er hat das UVEK beauftragt, die Fragen bis Ende Februar 2014 zu klären und dem Bundesrat das Ergebnis entweder als Gesetzesvorlage oder in einem Prüfbericht vorzulegen.

Der Strom- und Erdgashandel in der Europäischen Union soll transparent und fair erfolgen. Um dies zu gewährleisten, hat die EU Ende 2011 die Verordnung über Transparenz und Integrität der europäischen Grosshandelsmärkte für Elektrizität und Gas (REMIT-Verordnung) in Kraft gesetzt. Die Verordnung verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation und soll für Transparenz bei den Transaktionen auf den Energiegrosshandelsmärkten sorgen. Auch Schweizer Elektrizitätsunternehmen mit Handelsbeziehungen in der EU sind von der REMIT-Verordnung betroffen und müssen ihre Daten den europäischen Behörden übermitteln. Mit einer Ende Januar 2013 beschlossenen Änderung der Stromversorgungsverordnung hat der Bundesrat sichergestellt, dass die Schweizer Marktteilnehmer ab 1. Juli 2013 diese Daten zeitgleich auch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom melden müssen.

Die Übernahme weiterer REMIT-Bestimmungen in schweizerisches Recht müsste auf Gesetzesstufe erfolgen, da darin grundlegende Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer geregelt werden. Die REMIT-Verordnung umfasst ausserdem auch den Gasbereich, der in der EU analog zum Strombereich reguliert ist. In der Schweiz fällt der Gasmarkt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der ElCom. Die institutionellen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme der REMIT-Bestimmungen im Gasbereich müssten demnach erst noch geschaffen werden.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, bis Ende Februar 2014 zu prüfen, ob und wie in der Schweiz Bestimmungen zur Integrität und zur Transparenz im Energiegrosshandel (Strom und Gas) eingeführt werden sollen. Zu berücksichtigen sind dabei die laufenden Verhandlungen mit der EU über ein bilaterales Stromabkommen. Für den Fall, dass die Schweiz im Rahmen dieses Abkommens die REMIT-Verordnung übernehmen sollte, soll das UVEK  ausserdem prüfen, ob und in welchem Umfang Gesetzesanpassungen notwendig wären, um die REMIT-Bestimmungen korrekt umzusetzen.

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