Strafverfolgungsbehörden sollen Zugriff auf europäische Asyldaten erhalten

Bern, Medienmitteilung, 12.09.2014

Der Bundesrat will die innere Sicherheit der Schweiz erhöhen und den Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Bedingungen den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank ermöglichen. Zu diesem Zweck strebt er ein Abkommen mit der Europäischen Union an. Am Freitag hat er beschlossen, die aussenpolitischen Kommissionen zu einem Verhandlungsmandat zu konsultieren.

In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden. Diese Daten standen bisher den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Verfügung.

Das ändert sich mit der revidierten EU-Verordnung zur Eurodac-Datenbank: Neue Bestimmungen erlauben den nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol auch den Zugriff auf Daten, welche in der Eurodac-Datenbank gespeichert sind. Ein solcher Datenabgleich darf jedoch nur erfolgen, wenn vorgängig andere Datenbanken geprüft wurden und er der Verhütung oder Aufdeckung terroristischer sowie anderer schwerer Straftaten dient.

Die neuen Bestimmungen der Eurodac-Verordnung gelten nicht automatisch für die Schweiz. Zusammen mit den anderen an Dublin assoziierten Staaten (Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen) will der Bundesrat deshalb zur Stärkung der inneren Sicherheit ein Abkommen mit der Europäischen Union abschliessen. Das Abkommen soll festhalten, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden unter denselben Voraussetzungen wie die Strafverfolgungsbehörden anderer Dublin-Staaten einen Abgleich mit der Eurodac-Datenbank vornehmen können. Es soll weiter regeln, dass die Schweizer Daten in der Eurodac-Datenbank den anderen Dublin-Staaten ebenfalls zugänglich sind.

Bevor der Bundesrat der Aufnahme von Verhandlungen zustimmt, wird er die aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zu diesem Verhandlungsmandat konsultieren. Die Kantone wurden bereits über die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zum Verhandlungsmandat konsultiert.


Weiterführende Informationen

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