Bundesrat verstärkt Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der inländischen Fachkräfte

18.12.2015

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a zur Zuwanderung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Unter anderem verabschiedete er die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und legte das Vorgehen bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Flankierenden Massnahmen fest. Der Bundesrat erwartet von den Sozialpartnern und den Kantonen, dass sie sich bis Februar 2016 über Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung einigen. Im Weiteren entschied sich der Bundesrat für eine weitere Verstärkung der Massnahmen der Fachkräfteinitiative.