Von-Wattenwyl-Gespräche vom 4. Mai 2018

Medienmitteilung, 04.05.2018

An den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 4. Mai 2018 haben sich die Partei- und Fraktionsspitzen von CVP, FDP, SP und SVP mit einer Delegation der Landesregierung unter Leitung von Bundespräsident Alain Berset getroffen. Hauptthema der Gespräche, an denen auch Bundesrat Ueli Maurer und Bundeskanzler Walter Thurnherr teilnahmen, war die Cybersicherheit.                

Cyber-Risiken sind zu einer zentralen Herausforderung für die demokratischen Gesellschaften geworden. Wie Bundesrat Ueli Maurer gegenüber den Spitzen der Bundesratsparteien darlegte, muss der Bund seine Organisation im Bereich Cyber-Risiken überdenken und wo nötig neu gestalten. Auch das Parlament habe in verschiedenen Vorstössen klare Vorgaben in dieser Hinsicht gesetzt.

Der Bundesrat hat am 18. April 2018 die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 2018-2022 (NCS) und damit die Ziele und Handlungsfelder zum Schutz vor solchen Risiken übergreifend festgelegt. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) ist beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit den andern Departementen, den Kantonen und der Wirtschaft den Umsetzungsplan zur NCS auszuarbeiten. In der Diskussion mit den Spitzen der Parteien ging es um die Zusammenarbeit der Departemente und um die Verstärkung der Führungsstrukturen im Bereich der Cybersicherheit. Nach Ansicht des Bundesrates soll hinsichtlich der organisatorischen Ausgestaltung eine departementsübergreifende Koordination im Bereich der Cyber-Risiken ausgearbeitet werden. Ziel ist es aufzuzeigen, welche organisatorischen Massnahmen und Ressourcen erforderlich sind. Weiter sollen die Schnittstellen zwischen den Bereichen Cyber-Sicherheit, Cyber-Strafverfolgung und Cyber-Defence geklärt und ein allfälliger Rechtsetzungsbedarf geprüft werden. In ihrem Gespräch haben der Bundesrat und die Parteien die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den privaten Akteuren in diesem Bereich betont.

Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU)

Die Delegation des Bundesrates nahm eine Standortbestimmung zu den laufenden Verhandlungen über die institutionellen Fragen vor. Dabei wurde die von den Unterhändlern skizzierte Schiedsgerichtslösung zur Streitbeilegung zwischen der Schweiz und der EU präsentiert, und der Wille des Bundesrates, die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) aufrechtzuerhalten, wurde erneut bekräftigt. Was die staatlichen Beihilfen betrifft, strebt die Schweiz eine Lösung an, die unabhängige Überwachungsinstanzen für die Schweiz und die EU vorsieht (Zweisäulensystem). Die materiellen Bestimmungen über staatliche Beihilfen können erst verhandelt werden, wenn das entsprechende bilaterale Abkommen (z. B. Stromabkommen) steht. Der Bundesrat wies schliesslich erneut darauf hin, dass ein institutionelles Rahmenabkommen kein Selbstzweck ist, sondern ein Instrument für eine effiziente Umsetzung der Marktzugangsabkommen.

Bezüglich des zweiten Schweizer Beitrags zugunsten bestimmter Mitgliedstaaten der EU führte der Bundesrat aus, dass er nach Abschluss der am 28. März 2018 eröffneten Vernehmlassung deren Ergebnisse analysieren und dabei zugleich eine Gesamtbestandesaufnahme der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vornehmen wird; auf dieser Grundlage wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Für ihn stellt der zweite Schweizer Beitrag eine Investition in die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand in Europa dar und liegt damit im Interesse der Schweiz.

Schliesslich wurde aufgezeigt, wie der Bundesrat beabsichtigt, die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aufrechtzuerhalten in der Phase der Herauslösung des Vereinigten Königreichs aus der EU, die voraussichtlich den Zeitraum zwischen dem 29. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 einnehmen wird.

Governance der bundeseigenen Unternehmen

Der Bundesrat und die Parteien haben sich über Möglichkeiten ausgetauscht, wie in Zukunft Probleme in den bundeseigenen Unternehmen besser erkannt werden könnten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen für eine gute Führung dieser Unternehmen ausreichen. Dennoch sind sich Bundesrat und Parteien einig, dass die bestmögliche Führung der Bundesbetriebe weiterhin Thema sein soll.

Fragen der Steuerpolitik

Bundesrat Ueli Maurer orientierte auf entsprechende Fragen der Parteien über mögliche Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Das EFD werde dem Bundesrat bis Ende Jahr Reformoptionen unterbreiten, so dass der Bundesrat über das weitere Vorgehen bezüglich Reform der Verrechnungssteuer und Abschaffung der Stempelabgaben entscheiden könne.

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Der Bundesrat informierte über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) und über die Verhandlungen für neue und die Weiterentwicklung bestehender Handelsabkommen im Agrarbereich. Der Bundesrat und die Parteien sind sich einig, dass die Diskussionen über die Landwirtschaftspolitik strukturiert zu führen sind, im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) und dass die Frage der Freihandelsabkommen getrennt zu behandeln ist. Aufgrund seiner Reise in die Mercosur-Staaten war Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann an den Gesprächen nicht anwesend.

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Vizekanzler und Bundesratssprecher
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