Europapolitik: Stand der Verhandlungen über die institutionellen Fragen und weiteres Vorgehen

Medienmitteilung, 04.07.2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 von den technischen Fortschritten bei den institutionellen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) Kenntnis genommen. Er hat der Verhandlungsdelegation den Auftrag erteilt, auf der Basis des bestehenden Verhandlungsmandats, mit der EU die Diskussionen im Hinblick auf eine Einigung über die institutionellen Fragen weiterzuführen.

Pressekonferenz des Bundesrates zur Europapolitik
Pressekonferenz des Bundesrates zur Europapolitik © DEA

Am 2. März 2018 hatte der Bundesrat das Verhandlungsmandat vom 18. Dezember 2013 über die institutionellen Fragen präzisiert, um eine Einigung mit der Europäischen Union (EU) erzielen zu können. Seitdem fanden fünf Verhandlungsrunden zum Entwurf eines institutionellen Abkommens und drei Treffen auf Ebene des Chef-Koordinators zwischen der Schweiz und der EU statt. 

Am 4. Juli 2018 nahm der Bundesrat Kenntnis von den technischen Fortschritten bei den Verhandlungen. Es zeichnet sich ein Konsens ab bezüglich der Streitbeilegung durch eine schiedsrichterliche Lösung.

Der Bundesrat diskutierte zudem die noch offenen Punkte im Bereich der Personenfreizügigkeit und bestätigte diesbezüglich die bestehenden roten Linien. 

In diesem Zusammenhang wird das WBF, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem EJPD, im Sommer die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einholen. 

Staatliche Beihilfen und MiFIR 23
Was die staatlichen Beihilfen betrifft, bekundete der Bundesrat erneut seine Bereitschaft für eine Lösung, welche die Aufnahme nicht justiziabler Bestimmungen in das institutionelle Abkommen vorsieht, während die verbindlichen materiellen Bestimmungen im Rahmen eines zukünftigen Marktzugangsabkommens, zum Beispiel das Abkommen über den Zugang zum Strombinnenmarkt, verhandelt werden sollen. Die Verhandlungen über dieses Abkommen kamen ebenfalls zur Sprache.

Der Bundesrat unterstreicht seine Haltung, wonach die Schweiz sämtliche Voraussetzungen für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die EU erfüllt. Er fordert von der EU eine unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung gemäss MiFIR 23.

Nächster Schritt
Der Bundesrat wird aufgrund der Resultate der verschiedenen Diskussionen nach dem Sommer eine erneute Bestandsaufnahme durchführen.   


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