SIS-Weiterentwicklung: Anpassungen auf Verordnungsstufe

Medienmitteilung, 13.01.2021

Das Parlament hat am 18. Dezember 2020 der Übernahme verschiedener EU-Verordnungen zum Schengener Informationssystem (SIS) zugestimmt und die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht verabschiedet. Daher müssen jetzt verschiedene Verordnungen angepasst werden. An seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Die Übernahme der EU-Verordnungen "SIS Polizei", "SIS Grenze" und "SIS Rückkehr" bedingen gesetzliche Änderungen, die auf Verordnungsstufe konkretisiert werden müssen. Daher eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Anpassungen der Verordnungen über:

  • den nationalen Teil des Schengener Informationssystems und das SIRENE-Büro (N SIS)
  • das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL)
  • das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS)
  • Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
  • die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten

Dabei erfordert die nationale SIS-Verordnung etwa Präzisierungen betreffend Zugriffsrechten (bspw. der kantonalen Waffenbüros auf Fahndungseinträge) und Ausschreibungskategorien (bspw. schutzbedürftige Personen und Ausschreibungen im Rückkehrbereich).

Die VZAE ist dahingehend zu ändern, dass die Fingerabdrücke und das Gesichtsbild von Drittstaatsangehörigen, gegen die ein Rückkehrentscheid verfügt worden ist, in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten (AFIS) gespeichert werden können.

Die Verordnungen zum automatisierten Polizeifahndungssystem und zum Zentralen Migrationsinformationssystem werden insbesondre angepasst, weil RIPOL und ZEMIS die Systeme sind, aus denen Ausschreibungen im N-SIS vorgenommen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2021.


Weiterführende Informationen

Erläuternder Bericht
N-SIS-Verordnung
RIPOL-Verordnung
ZEMIS-Verordnung
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten


Adresse für Rückfragen:

medien@fedpol.admin.ch
medien@sem.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement