Der zweite Schweizer Beitrag kommt ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zugute. 190 Millionen Franken sind für Projekte im Migrationsbereich bereitgestellt. Mit diesem Rahmenkredit werden bis Ende 2029 von Migration besonders betroffene EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Aktuell werden bilaterale Programme mit Griechenland, Zypern und Italien umgesetzt.
Das unterzeichnete Abkommen legt die Grundsätze und die thematische Ausrichtung der Zusammenarbeit mit Italien fest. Mit dem Beitrag soll Italien beim Ausbau seiner Aufnahmekapazitäten unterstützt werden, um die hohe Zahl von Ankünften zu bewältigen: Die 20 Millionen Franken sind für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) vorgesehen. Zudem wollen die Schweiz und Italien in diesem Rahmen den Austausch zu Migrationsthemen intensivieren, insbesondere zu beschleunigten Asylverfahren.
Unterstützung im Interesse der Schweiz und Europas
Durch die Zusammenarbeit im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags bekräftigt die Schweiz ihr solidarisches Engagement gegenüber jenen EU-Mitgliedstaaten, die von Migration besonders betroffen sind. Diese Staaten übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Registrierung und Unterbringung von Migrantinnen und Migranten.
Themenbereiche des Rahmenkredits Migration
Mit dem Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags sollen die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa gestärkt werden mit dem Ziel, irregulärer Sekundärmigration vorzubeugen. Unterstützung kann in folgenden Bereichen geleistet werden: Asylverfahren, Infrastruktur, Rückkehr- und Reintegrationshilfe sowie Integrationsmassnahmen.
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