Freihandelsabkommen Schweiz–EU: Wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels

Medienmitteilung, 11.12.2013

Bern - Am 11. Dezember 2013 fand in Brüssel turnusgemäss unter dem Vorsitz der EU die 59. Sitzung des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 statt. Der Ausschuss stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und als wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU dient.

Das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt mit seinem Protokoll Nr. 2 auch den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.

Die beiden Delegationen wiesen auf die Bedeutung des Freihandelsabkommens für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen hin. Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erreichte 2012 rund 256 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme um etwa 2,3 % entspricht. Die EU ist mit einem Exportanteil von 56 % und einem Importanteil von 75 % der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz.

Der Gemischte Ausschuss befasste sich mit Fragen in Bezug auf den gegenseitigen Zugang zu den Märkten der beiden Parteien. Im Vorjahr vorgebrachte Handelsprobleme konnten gelöst oder einer Lösung näher gebracht werden. Dieses Jahr standen die Praxis der EU bezüglich der Anwendung von Antidumpingzöllen, neue Kennzeichnungsvorschriften der EU für Konsumgüter, die geplante Totalrevision der Schweizer Alkoholgesetzgebung sowie mögliche Auswirkungen der im Juni vom Parlament verabschiedeten Swissness-Vorlage im Vordergrund der Diskussionen des Gemischten Ausschusses.

Ausserdem bestätigten die Parteien ihre Absicht, im Hinblick auf die Anwendung des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln im Rahmen des bilateralen Freihandelsabkommens die verbleibenden technischen Fragen baldmöglichst zu lösen. Mit diesem Übereinkommen wird die Möglichkeit geschaffen, die bestehende präferenzielle Ursprungszone der EU, der EFTA, der mediterranen Freihandelspartner und der Türkei neu auf die Westbalkanstaaten auszudehnen.

Des Weiteren fand im Ausschuss ein Meinungsaustausch zur Freihandelspolitik mit Drittstaaten statt. Die Schweiz und die EU diskutierten über ihre Erfahrungen in diesem Bereich und bekräftigten die Bedeutung einer weiteren Verbesserung der weltweiten Marktzugangsbedingungen.

Die Delegation der EU wurde von Luc Devigne, Referatsleiter in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, geleitet. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge im SECO.

Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen soll im Herbst 2014 in der Schweiz stattfinden.

Adresse für Rückfragen:

Christian Etter, Botschafter, Leiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste SECO, Tel. +41 (31) 324 08 62
Raphaël Saborit, Mission der Schweiz bei der Europäischen Union in Brüssel, Tel. +32 2 286 13 04

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