Erweiterungsbeitrag für Bulgarien und Rumänien - Politische Absichtserklärung unterzeichnet

Artikel, 25.06.2008

Die Schweiz hat am Mittwoch in Brüssel gemeinsam mit der EU die politische Absichtserklärung zur Unterstützung der beiden jüngsten EU-Staaten, Bulgarien und Rumänien, unterzeichnet. Darin wird der Schweizer Erweiterungsbeitrag für diese beiden Staaten auf 257 Millionen Franken festgelegt. Diese Erklärung in Form eines Zusatzes (Addendum) zum bereits bestehenden Memorandum of Understanding erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Schweizer Parlament.

Zug und Landschaft
Im MoU legen die Schweiz und die EU die allgemeinen Modalitäten des Schweizer Beitrags fest: Die Verpflichtungsdauer wird auf fünf Jahre, die Beitragshöhe auf eine 257 Millionen Franken beschränkt. © SECO/DEZA

Bulgarien soll rund 30% (76 Mio. Franken) und Rumänien rund 70% (181 Mio. Franken) des Gesamtbetrags erhalten. Damit richtet sich die Schweiz nach dem Verteilschlüssel der ande-ren EFTA-Staaten, die ihren Beitrag im gleichen Verhältnis aufgeteilt haben. Gleichzeitig führt damit die Schweiz ihre frühere Transitionshilfe an diese beiden Staaten in vergleichbarer Höhe weiter.

Die Absichtserklärung hat die juristische Form eines Zusatzes (Addendum) zum bestehenden Memorandum of Understanding (MoU), welches die allgemeinen Modalitäten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages für die zehn 2004 beigetretenen EU-Staaten festlegt. Diese allgemeinen Bestimmungen – wie beispielsweise die Liste der möglichen Tätigkeitsfelder für Projekte oder die Verfahrensabläufe bei der Umsetzung – gelten auch für den Erweiterungsbeitrag für Bulgarien und Rumänien.

Mit der Unterstützung von Bulgarien und Rumänien leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa. Im Umfang von insgesamt 257 Mio. Franken sollen über fünf Jahre Verpflichtungen für konkrete Projekte eingegangen werden, die von der Schweiz jeweils einzeln bewilligt werden müssen. Die Auszahlungen werden sich über rund zehn Jahre erstrecken. Der Beitrag wird vollumfänglich im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert.

In einem nächsten Schritt muss das Schweizer Parlament über den Erweiterungsbeitrag an Rumänien und Bulgarien in Form eines entsprechenden Rahmenkredits entscheiden. Anschliessend wird mit Bulgarien und Rumänien je ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen, das die länderspezifischen thematischen Schwerpunkte und die konkreten Prozeduren der Zusammenarbeit festlegt.

Seitens der Schweiz wurde das Addendum vom Chef der Mission der Schweiz bei der EU, Jacques de Watteville, unterzeichnet; seitens der EU unterzeichnete Igor Sencar, der Ständige Vertreter Sloweniens, welches zurzeit die EU-Präsidentschaft inne hat.