Müssen Sie sich anmelden?
Ja, wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind, Ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht bei einer Gemeinde in der Schweiz oder bei einer anderen schweizerischen Vertretung angemeldet sind.
Sie müssen sich innert 90 Tagen nach der Abmeldung ins Ausland anmelden und eine Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz vorlegen.
Die Anmeldung im Auslandschweizerregister wird Ihren weiteren administrativen Umgang mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung vereinfachen – zum Beispiel, wenn Sie einen Pass oder eine Identitätskarte beantragen, ein Zivilstandsereignis registrieren, sich ins Stimmregister eintragen wollen, usw.