Die Bedingungen für den Erwerb eines lokalen Führerausweises sind in der nationalen Gesetzgebung des Wohnsitzlandes geregelt. In den meisten Ländern dürfen Schweizer Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer bis höchstens ein Jahr nach Einreise mit ihrem Schweizer Führerausweis Motorfahrzeuge führen. In gewissen Ländern muss schon nach drei Monaten ein Führerausweis des Wohnsitzlandes vorgewiesen werden. Die Verfahren und Bedingungen zur Beantragung eines ausländischen Führerausweises sind von Land zu Land verschieden.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen lokalen Behörden, halten Sie sich an die Gesetzgebung und die Anweisungen und tauschen Sie Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb der vorgeschriebenen Fristen um. Falls Sie die Fristen ungenutzt verstreichen lassen, müssen Sie allenfalls eine Fahrprüfung absolvieren.