Die Schweizer Behörden haben Sie aufgefordert, ein so genanntes Handlungsfähigkeitszeugnis vorzulegen. Dieses dient als Bestätigung, dass keine Bevormundung besteht. In der Schweiz werden Handlungsfähigkeitszeugnisse in der Regel von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt.
Die Schweizer Vertretungen sind aus rechtlichen Gründen nicht befugt, Handlungsfähigkeitszeugnisse für Schweizer Bürger im Ausland auszustellen.
Wenden Sie sich bitte an die zuständigen ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort, wenn Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiges Dokument benötigen.