Besondere rechtliche Bestimmungen
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Ungarns.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).
Es ist verboten, militärischen Installationen und Anlagen von strategischer Bedeutung zu fotografieren. Diese sind meistens mit Verbotsschildern gekennzeichnet.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.