Wenn Sie im Ausland wohnen und Ihren Schweizer Führerausweis verloren haben, erhalten Sie im Prinzip nur eine Bestätigung über die in der Schweiz erworbenen und registrierten Ausweiskategorien (sofern diese Informationen noch im Register des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamts vorhanden sind). Bitte wenden Sie sich dazu an die Behörden des Kantons, in dem Sie Ihren Schweizer Führerausweis erworben haben (d. h. in dem Sie die Fahrprüfung abgelegt haben).
Verlust eines Schweizer Führerausweises – Wohnsitz im Ausland
Ohne Erfolgsgarantie können Sie den zuständigen lokalen Strassenverkehrsbehörden für die Beantragung eines lokalen Führerausweises folgende Unterlagen vorlegen:
- Bestätigung über die in der Schweiz erworbenen und registrierten Ausweiskategorien
- schriftliche Bestätigung des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamts, dass aufgrund des fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz gemäss Schweizer Gesetzgebung kein Duplikat für den Schweizer Führerausweis ausgestellt werden kann
- Bericht der lokalen Polizei, in deren Zuständigkeitsbereich der Verlust stattfand, über den Verlust des Führerausweisoriginals
Damit Sie ein von einer Schweizer Behörde ausgestelltes Dokument bei einer Behörde im Ausland einreichen können, brauchen Sie in der Regel eine Beglaubigung. Informationen zum Vorgehen finden Sie in der Rubrik «Beglaubigungen».