Wenn Sie einen Nachweis eines ausländischen Wohnsitzes brauchen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständigen lokalen Behörden. Sollte es nicht möglich sein, von den lokalen Behörden eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten, kann Ihnen die Schweizer Vertretung eine Staatsangehörigkeits- und Anmeldebestätigung im Auslandschweizerregister ausstellen.