Nachforschung in der Schweiz

Nachforschungen in der Schweiz

Für die Suche nach Vorfahren in der Schweiz braucht es nicht die gleichen Informationen wie in andern Ländern. In der Schweiz werden Zivilstandsdaten (Geburt, Eheschliessung und Tod) nicht nur am Ort des Ereignisses, sondern auch am Heimatort jeder Schweizerin und jedes Schweizers registriert.

Wenn Sie den genauen Heimatort Ihrer Schweizer Vorfahren nicht kennen, können Sie mit Ihren Nachforschungen auch beim Zivilstandsamt am Ort ihrer Geburt, Eheschliessung oder ihres Todes beginnen, um den Heimatort oder die Heimatorte ausfindig zu machen.

Auch die Religion Ihrer Vorfahren ist von gewisser Bedeutung. Vor 1876 waren die Religionsgemeinschaften dafür verantwortlich, die Zivilstandsereignisse in ihren Registern festzuhalten.

Heimatort

In der Schweiz entspricht der Heimatort oder Bürgerort derjenigen Gemeinde, in der ein Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht erhalten hat. Er ist also weder mit dem Geburtsort noch mit dem Wohnort gleichzusetzen. Er wird auf allen Zivilstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Todesschein) und Ausweisen (Pass oder Identitätskarte) von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aufgeführt, dies im Unterschied zu anderen Ländern, die den Geburtsort aufführen.

Fragen zur Existenz von Schweizer Vorfahren sind an die zuständigen Zivilstandsämter des Heimatorts oder, wenn bekannt, des Heimatorts der Vorfahren zu richten. Wenn die Suche bis in die 1870er-Jahre zurückreicht, können die Nachforschungen bei den zuständigen Staatsarchiven durchgeführt werden.

In der Alten Eidgenossenschaft war der Heimatort der Ort, an dem die Vorfahren lebten, wo sie Rechte und Pflichten sowie ihr Bürgerrecht erworben hatten. Der Heimatort ist in diesem Sinn von Bedeutung, weil die Zivilstandsdaten unabhängig vom Ort der Ereignisse dort festgehalten sein müssen, auf jeden Fall seit 1876 und in der Regel seit 1800. Aufgezeichnet sind allerdings nur die Ereignisse, die auch dem Heimatort mitgeteilt wurden. Vor 1900 gab es noch kein kantonales oder nationales Auswandererregister. Das bedeutet, dass die zuständige Gemeinde (Heimatort) unbedingt bekannt sein muss.

Zivilstandsregister

In der Schweiz wurden die Zivilstandsdaten erst ab 1876 offiziell erfasst. Im Zivilstandsregister sind Geburten, Heiraten und Todesfälle registriert. Unter bestimmten Bedingungen geben die zuständigen Zivilstandsbeamtinnen und  beamten schriftlich Auskunft oder gewähren Einblick in die alten Register. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

Bundesamt für Justiz – Liste der Zivilstandskreise

Kirchenbücher

Die Eintragungen in den Büchern der reformierten Kirchgemeinden begannen bei zwei Dritteln der Kirchgemeinden im 16. Jahrhundert. Die katholischen Priester begannen rund fünfzig Jahre später mit ihren Aufzeichnungen.

Die alten Kirchenbücher befinden sich heute in den Archiven der Kirchgemeinden und Gemeinden. Ein Teil der Bücher ist auf Mikrofilm verfügbar. Die Staatsarchive verfügen – wie bei den Zivilstandsregistern – über ein Verzeichnis dieser Bücher und geben interessierten Personen Auskunft darüber, welche Kirchenbücher auf Mikrofilm verfügbar sind.