Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.
Kranken- und Unfallversicherung
Die Krankenversicherung (KV) ist in der Schweiz für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind zudem obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Ausführliche Informationen sowie Kontaktadressen im Zusammenhang mit der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz finden Sie auf den folgenden Websites.
Bundesamt für Gesundheit: Kranken- und Unfallversicherung
AHV/IV: Krankenversicherung (KV) und Unfallversicherung (UV)
Zahlreiche Länder bieten keinen solchen Versicherungsschutz. Es ist Ihre Aufgabe, sich bei den sozialen Einrichtungen in Ihrem Wohnsitzland zu erkundigen, wo Sie eine Kranken- und Unfallversicherung abschliessen können, die Ihnen den Zugang zur medizinischen Grundversorgung bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall gewährt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Leistungen der Versicherungsgesellschaften in Ihrem Wohnsitzland nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, können Sie sich an eine Schweizer Versicherung wenden, um allfällige Versicherungsleistungen zu ergänzen.
Einige Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten auch Leistungen für Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Ausland an. Für Auskünfte zum Angebot und zu den Beitrittskonditionen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Versicherungen.
Bundesamt für Gesundheit: Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer
Gemeinsame Einrichtung KVG Assistance – Wohnsitz in der EU/EFTA
Gemeinsame Einrichtung KVG: Vorübergehender Aufenthalt in der EU/EFTA