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Afghanistan

Zuletzt editiert: 1/22/2026 10:15:00 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Die Lage bleibt fragil und unbeständig. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken; Raketeneinschläge, Terroranschläge, Entführungen und gewalttätige kriminelle Angriffe einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffnete Raubüberfälle.

Die Rechtslage ist unklar. Mehrfach wurden Personen ausländischer Staatsangehörigkeit wegen angeblich gesetzeswidriger Handlungen und Verstössen gegen lokale Traditionen festgenommen.

Es werden regelmässig Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels, Flughäfen).

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer können sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) werden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Islamabad, Pakistan

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ägypten

Zuletzt editiert: 3/2/2026 1:48:21 PM

Aktuelles

Regionale Risiken

Die Entwicklung der Lage ist aufgrund der militärischen Eskalation in der Region ungewiss. Einschränkungen im Reiseverkehr können nicht ausgeschlossen werden (vorübergehende Schliessung des Luftraums, verspätete und annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Grundsätzliche Einschätzung

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art. Bei Demonstrationen und Protesten kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Dabei können Tränengas sowie scharfe Munition eingesetzt werden. Mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte sowie mit Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden.

Es bestehen latente Spannungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften die zu Gewaltakten führen können.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht die Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land. Mögliche Ziele von Anschlägen sind sowohl Einrichtungen und Fahrzeuge von Sicherheitskräften und religiösen Minderheiten als auch touristische Einrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel. Wiederholt sind Anschläge verübt worden, bei denen auch Touristinnen und Touristen starben oder verletzt wurden. Im Oktober 2023 eröffnete eine Person das Feuer auf eine Gruppe von Touristen in Alexandria; dabei wurden drei Personen getötet sowie eine Person verletzt. Im Nordsinai fordern Anschläge regelmässig Todesopfer und Verletzte.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Busbahnhöfen, Metrostationen und Märkten;
  • in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen;
  • religiösen Stätten (besonders an islamischen und christlichen Feiertagen);
  • Museen und anderen touristischen Sehenswürdigkeiten.

In einzelnen Landesteilen besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel «Spezifische regionale Risiken».
Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen

Am 10. Oktober 2025 trat in Gaza ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas in Kraft. Die Lage bleibt vorallem im Grenzgebiet zu Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet volatil.

Die Ereignisse in Libyen und im Sudan, wo die Verhältnisse komplex und die Sicherheitslage prekär ist, können ebenfalls Auswirkungen auf das ägyptische Grenzgebiet haben.

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden sowie die Empfehlungen Ihrer Reiseleitung (
z.B. in Bezug auf Absperrungen, Ausgangssperren etc.). Treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Gouvernorat (Provinz) Nordsinai
Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.
Es wird abgeraten, sich nördlich der Linie zwischen den Städten Suez und Taba aufzuhalten. Die ägyptischen Behörden haben in diesem Gebiet Zugangsbeschränkungen verhängt.
Die Sicherheitslage ist höchst instabil; dies schliesst auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen sowie zu Israel mit ein. Es werden sporadisch Anschläge verübt und es kann zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden kommen. Es besteht das Risiko von Entführungen.

Gouvernorat (Provinz) Südsinai
Es besteht das Risiko von terroristischen Akten, einschliesslich in den Badeorten.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten kann es vorkommen, dass nicht identifizierte Drohnen abstürzen und dabei Personen zu Schaden kommen. Auch in der Nähe des Katharinenklosters kann es zwischen Sicherheitskräften und mutmasslichen Schmugglern zu gewaltsamen Zusammenstössen kommen.

Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. ausserhalb der Badeorte ausschliesslich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Westliche Wüste 
In der westlichen Wüste sind Schmuggler und terroristische Gruppierungen aktiv, die von den Sicherheitskräften verfolgt und bekämpft werden. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen/terroristischen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ausserdem besteht das Risiko von terroristischen Akten; auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.

Der Zugang zu den Wüstengebieten ist bewilligungspflichtig und wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte kontrolliert. Zeitweise verbieten sie ausländischen Staatsangehörigen Fahrten in die Wüste. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden; lassen Sie besondere Vorsicht walten. Siehe auch Abschnitt «Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen».

Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen
Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir, Gabal Uwainat und Hala‘ib Triangle, wird abgeraten.

Im Grenzgebiet zum Sudan und zu Libyen sind kriminelle Banden und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Minenfelder
Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, in der Arabischen Wüste entlang der Grenze zu Israel, in der Westlichen Wüste um El Alamein und entlang der Nordküste zu Libyen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Kriminalität

Kleinkriminalität, unter anderem Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor, insbesondere in Kairo und anderen grossen Städten. Auch wenn die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen ausländische Staatsangehörige relativ gering ist, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden. Es gibt Meldungen von sexuellen Übergriffen. Es kann zu Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen. Davon können auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen: 

  • Seien Sie allgemein in den Grossstädten und vor allem nachts besonders vorsichtig.
  • Frauen wird generell zu besonderer Vorsicht und Zurückhaltung geraten.
  • Informieren Sie sich unter anderem bei einer lokalen Kontaktperson oder im Hotel, welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente (Ausweise, Flugticket etc.) im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.

Verkehr und Infrastruktur

Unfälle sind aufgrund schlechter Straßenverhältnisse, gefährlichen Fahrverhaltens und mangelhafter Einhaltung der Verkehrsregeln an der Tagesordnung. Auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden.

Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten. Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von ausländischen Staatsangehörigen systematisch von Polizeieskorten begleitet. Erkundigen Sie sich vor Überlandfahrten bei der lokalen Polizei über die Sicherheitsvorschriften.

Das Eisenbahnnetz ist veraltet und die Schieneninfrastruktur teilweise in schlechtem Zustand. Es kommt deshalb immer wieder zu schweren Eisenbahnunglücken, welche Todesopfer und Verletzte fordern.

Schlechte Sicherheitsstandards und überfüllte Boote im Roten Meer haben zu Unfällen mit Todesopfern und Verletzten geführt. Tauchunfälle sind häufig. Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport generell ist sehr unterschiedlich. Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Lizenz der ägyptischen Behörden und mit einer Versicherungsdeckung.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und mit einer lokalen Reiseleitung unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorschriften orientieren sich an strengen Standards und rigiden Moralvorstellungen.

Strafbar sind unter anderem:

  • das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in);
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit;
  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Alkohol am Steuer und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit;
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den ägyptischen Staat oder die Religion;
  • unsittliche Äusserungen;
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude usw.)

Für zahlreiche Produkte bestehen Beschränkungen oder Verbote für die Ein- und Ausfuhr, zum Beispiel:

  • für die Einfuhr oder Benutzung von funkferngesteuerten Drohnen und gewissen anderen elektronischen Geräten. Die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Bern erteilt Auskunft.
  • für die Ausfuhr von Kulturgütern (Antiquitäten, alte Gegenstände, Fossilien, Korallen, etc.). Solche Artikel werden teilweise auf lokalen Märkten angeboten. Artikel, die unter dieses Verbot fallen, können nicht exportiert werden, auch wenn sie eingeführt oder legal erworben wurden. Kopien von Kulturgütern dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie durch das Ministry of Antiquities zertifiziert worden sind. Sie können ausschliesslich im erwähnten Ministerium oder in Museen legal erworben werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Selbst die Todesstrafe ist möglich.

Die Haftbedingungen entsprechen in keiner Weise schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Verzichten Sie freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Bei einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, auch betreffend Obhuts- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Naturbedingte Risiken

Ägypten liegt in einem Erdbebengebiet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kairo.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kairo, Alexandria und den bekannten Touristenorten ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Im ganzen Land verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Touren in gewisse Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führerinnen oder Führern unternommen werden. Die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Bern erteilt Auskunft.

Der Zugang zu Wüstengebieten wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte zeitweise eingeschränkt. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen in diese Gebiete.

Nützliche Adressen

Notrufnummer der Touristenpolizei: 126

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ägypten
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Albanien

Zuletzt editiert: 11/17/2025 5:21:59 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Albanien gelten grundsätzlich als sicher.

Proteste und Kundgebungen kommen in der Hauptstadt Tirana und anderen grossen Städten vor. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Verkehrsbehinderungen können die Folge davon sein.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Das Risiko von Terroranschlägen kann auch in Albanien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität (Entreiss- und Taschendiebstähle) kommt hauptsächlich in den grösseren Städten vor. Einbrüche sowie Gewaltkriminalität kommen vereinzelt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Auf den Nebenstrassen sind Fahrzeuge mit Allradantrieb empfehlenswert, besonders nördlich der Linie Shkoder – Kukes. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko - auch bei Busfahrten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Albaniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern aller Art werden mit Haftstrafen bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Albanien liegt in einem Erdbebengebiet. Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.
Zivilschutz Albanien

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Insbesondere in Nordalbanien können dadurch Strassen unbefahrbar werden.

Informationen über naturbedingte Risiken in Albanien sind auf folgender Webseite zu finden:
Institute of GeoSciences

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tirana.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ausserhalb der Hauptstadt ist nur eingeschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Albanische Zollvorschriften

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Westbalkan in Pristina, Kosovo

Schweizerische Botschaft in Albanien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Algerien

Zuletzt editiert: 2/27/2026 8:42:23 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Die instabile Sicherheitslage in der Region hat Auswirkungen vor allem auf den Süden des Landes sowie auf das gesamte Grenzgebiet. In den Grenzgebieten zu den Nachbarländern Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien sowie in der Nähe der Westsahara besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko. In einem grossen Teil dieses Gebietes sind kriminelle, bewaffnete oder terroristische Gruppen aktiv. 

Die algerischen Behörden führen Operationen zur Terrorismusbekämpfung durch; trotzdem besteht das Risiko von Terroranschlägen im ganzen Land. In gewissen Regionen ist die Terrorismusgefahr erhöht (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken). Terroristische Anschläge zielen in erster Linie auf öffentliche Einrichtungen und gegen staatliche Sicherheitskräfte, jedoch können diese auch ausländische Firmen und von ausländischen Staatsangehörigen besuchte Orte treffen. Es besteht die Gefahr, dass ausländische Staatsangehörige Opfer von Einzeltätern werden.

In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen.

Das Entführungsrisiko in einzelnen Gebieten ist hoch; ausländische Staatsangehörige können ebenfalls Opfer von Entführungen sein (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken). Auch in den übrigen Gebieten des Landes kann das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Beachten Sie zudem die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen

Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Besonders in den Städten kann es zu Demonstrationen kommen. Gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Auch mit Streiks muss gerechnet werden.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
  • Lassen Sie Ihre Reise durch eine lokale Vertrauensperson organisieren und begleiten.
  • Lassen Sie sich am Flughafen abholen und ins Hotel begleiten.
  • Beschränken Sie sich vorzugsweise auf die Agglomerationen und unternehmen Sie Reisen im Landesinneren wenn möglich per Flugzeug. Bei unumgänglichen Überlandfahrten vergewissern Sie sich, dass Ihre lokale Ansprechperson Ihre Reise bei der Polizei angemeldet und sich über die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen informiert hat.
  • Verzichten Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten.

Aufgrund der geltenden Bewilligungspflicht für Reisen von ausländischem Botschaftspersonal ausserhalb der Provinz Algier, hat die Schweizerische Botschaft in Algier nur eingeschränkte, – je nach Situation keine unmittelbaren – Möglichkeiten zur Hilfeleistung vor Ort in Notfällen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kabylei (Nordosten)
Von Reisen in abgelegene Regionen der Kabylei (Bergregionen) wird abgeraten.

In der Kabylei kommt es immer wieder zu Unruhen. In abgelegenen Regionen besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Zeitweise kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen der Armee und terroristischen und anderen bewaffneten Gruppierungen.

Grenzgebiet zu Marokko
Von touristischen und nicht dringenden Reisen in das Grenzgebiet zu Marokko wird abgeraten. 

Der Grenzübertritt auf dem Landweg zu Marokko ist geschlossen.
In diesem Gebiet sind noch Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich deshalb an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und Ihrer Reiseleitung.

Nordosten und Grenzgebiet zu Tunesien
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Tunesien wird weiträumig abgeraten.

Lassen Sie in den übrigen Gebieten, insbesondere in den Provinzen Tebessa, Batna und Khenchela, erhöhte Vorsicht walten.
Es besteht ein hohes Risiko von Attentaten und Entführungen. In diesen Gebieten sind terroristische Gruppierungen aktiv. Sie sind gut organisiert, gewaltbereit und operieren grenzüberschreitend. Gelegentlich kommt es zu Gefechten zwischen den Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen; es sind noch Minenfelder vorhanden.

Südosten und Süden
Von Reisen in folgende Provinzen/Grenzgebiete wird abgeraten:
Grenzprovinzen zu Libyen und zum Niger: Tamanrasset, Djanet, Illizi
Südprovinzen, Grenze zum Niger und zu Mali: In Guezzam, Bordj Baji Mokhtar
In den Provinzen Adrar und Tindouf ist das Grenzgebiet zu Mauretanien und Mali grossräumig zu meiden.
Die Instabilität in Libyen, Niger und Mali trägt zu den Sicherheitsproblemen bei und stellt eine anhaltende Bedrohung dar, die sich auf die Sicherheitslage im Süden von Algerien auswirkt. Die Nähe zur Sahelzone und die durchlässigen Grenzen ermöglichen es sowohl terroristischen als auch kriminellen Netzwerken einfacher zu operieren und sich zu koordinieren.
Auch Ausländerinnen und Ausländer können Opfer von Mordfällen und Entführungen werden. Das Terrorrisiko ist hoch. 

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor allem in den grösseren Städten wie Algier, Constantine und Oran vor. Sexuelle Belästigungen von Frauen kommen je nach Örtlichkeit häufig vor. Beachten Sie nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen auch folgende Punkte:

  • Seien Sie allgemein in den Grossstädten und vor allem nachts besonders vorsichtig.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente (Ausweise, Flugticket etc.) im Hotelsafe.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie wenig besuchte und abgelegene Strände und halten Sie sich nach Einbruch der Dunkelheit nicht dort auf.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand.

Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Es wird davon abgeraten, nach Einbruch der Dunkelheit ausserhalb der grösseren Städte unterwegs zu sein.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Antennenmaste, Brücken usw.) zu fotografieren;
  • die Einfuhr von Feldstechern, funkferngesteuerten Drohnen, GPS und ähnlichen Geräten. Diese werden bei den Ankunftskontrollen systematisch mit dem Scanner gesucht und konfisziert.
  • während des Fastenmonats Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) zu essen, trinken und rauchen.

Einfuhrbeschränkungen bestehen bei Büchern und Gegenständen mit religiösem Hintergrund, welche nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Einfuhr, der Umtausch und die Wiederausfuhr von Devisen unterliegen Beschränkungen.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Algerier/in sind gewisse islamische Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Im Norden des Landes können sich gelegentlich Erdbeben ereignen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, insbesondere in Bezug auf Evakuationsbefehle.
Météo Algérie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Algier.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend oder prekär. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z. B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den algerischen Behörden über die genauen Vorschriften und notwendigen Arbeitsgenehmigungen, besonders wenn Sie eine journalistische Tätigkeit auf algerischem Staatsgebiet ausüben möchten. Dies gilt auch für Staatsangehörige mit algerischer Doppelbürgerschaft.

In gewissen Teilen des Landes verbieten die algerischen Behörden ausländischen Staatsangehörigen den Zutritt. Bestimmte Gebiete dürfen durch ausländische Staatsangehörige nur mit einer Bewilligung der Polizei und in Begleitung durch eine Sicherheitseskorte oder mit Einschränkungen bezüglich bestimmter, durch die Behörden bewilligter Tage oder Stunden bereist werden. Dies betrifft verschiedenste Orte, wie beispielsweise das Kloster Tibhirine. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Algerische Zollbestimmungen: Direction générale des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Algerien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Andorra

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Angola

Zuletzt editiert: 10/1/2025 9:25:24 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Demonstrationen kommen vor; dabei kann es zu Ausschreitungen sowie zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und Strassensperren kommen.

Ende Juli 2025 kam es im ganzen Land zu Demonstrationen gegen die Regierung. Die Unruhen haben zahlreiche Todesopfer und Hunderte Verletzte gefordert. Die Lage bleibt angespannt und weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.  

Geldbezüge an Bancomaten sind oftmals nicht möglich. Es wird empfohlen, genügend US Dollar in bar mitzunehmen (grosse Stückelung). Erkundigen Sie sich jedoch bei der Botschaft der Republik Angola in Bern über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Cabinda:
Aufgrund der prekären Sicherheitslage vor Ort wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinz Cabinda (mit Ausnahme der Stadt Cabinda) abgeraten. 

Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul:
Wegen der prekären Sicherheitslage in den Diamantengebieten wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in diese Provinzen abgeraten.

In einigen Landesteilen besteht Minengefahr. Nicht alle Minenfelder sind markiert. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik von Kongo, zu Sambia und zu Namibia ist besondere Vorsicht geboten. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und unternehmen Sie Wanderungen nur in Begleitung einer ortskundigen Leitung. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Anzahl der Diebstähle und der bewaffneten Überfälle hat vor allem in Luanda zugenommen. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte, teilweise mit Todesfolge, sowie Entführungen sind gemeldet worden.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten. Erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten und welche Quartiere als sicher gelten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Lassen Sie sich ab der Ankunft auf dem Flughafen von zuverlässigen und vertrauenswürdigen Personen begleiten und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Verzichten Sie auf Besuche von ärmeren Stadtquartieren.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen und die Gültigkeit Ihres Visums beweisen zu können.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten, die sich im Innern der Banken oder Hotels befinden, und seien Sie wachsam. Es haben gewaltsame Überfälle stattgefunden in Verbindung mit Geldeinzahlung/-bezug bei Banken oder an Bancomaten
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Es kommt zu Fällen von Lynchjustiz. Für Reisende, die selbst Auto fahren, könnten Unfälle mit Personenschaden eine Gefahrenquelle darstellen.

In den angolanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb von Luanda ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und sehr bescheiden. Der Strassenzustand ist oft schlecht (z.B. viele Schlaglöcher) und nur wenige Landstrassen sind asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Es wird empfohlen, ein Auto mit einer Chauffeurin oder einem Chauffeur zu mieten.

Unternehmen Sie Reisen in die Provinzstädte vorzugsweise mit Linienflügen. Die Wartung der Eisenbahn und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

In einzelnen Gebieten sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Engpässe bei der Versorgung mit Strom, Wasser und Treibstoffen kommen vor.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beachten Sie, dass der Güterverkehr mit Angola teilweise internationalen Handelsbeschränkungen unterliegt. Dies trifft insbesondere für Diamanten zu.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Diese können Infrastrukturschäden verursachen und auch den Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Selbst in der Hauptstadt Luanda ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Südafrika) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Schweizerische Botschaft in Angola

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Antigua und Barbuda

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Äquatorialguinea

Zuletzt editiert: 6/6/2025 4:26:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen latente politische Spannungen, die trotz einer längeren Ruhephase erneut ausbrechen können. Im Falle von Unruhen kann der Ausnahmezustand verhängt werden. Dieser berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen der Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Ausgangssperren etc. zu verfügen.

Ausserhalb der Grossstädte sind Sicherheitskontrollen häufig.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere wenn möglich nur in Begleitung von Vertrauenspersonen, sowohl auf der Insel wie auf dem Festland. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Einbrüche sowie gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen gelegentlich vor. Wiederholt sind Taxipassagierinnen und -passagiere auf dem Festland überfallen worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie nachts erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benutzen Sie keine Sammeltaxis. Benutzen Sie nur Taxis, die Ihr Hotel oder eine Vertrauensperson für Sie bestellt hat und teilen Sie das Taxi nicht mit fremden Personen.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen sind asphaltiert und die meisten in gutem Zustand. Ein Allradfahrzeug kann von Vorteil sein, vor allem auf ungeteerten Nebenstrassen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Aus Sicherheitsgründen kommt es immer wieder vor, dass die Regierung die Grenzen des Landes vorübergehend und ohne Vorankündigung schliesst. Dies gilt jedoch nicht automatisch für Reisende, die mit dem Flugzeug einreisen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge auf Inlandflügen entspricht häufig nicht europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage);
  • öffentliche Kritik an den Behörden (auch in den sozialen Medien);
  • das Fotografieren vom Präsidentenpalast, militärischen und polizeilichen Einrichtungen sowie öffentlichen Gebäuden und Bauten (Flug- und Seehäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Das Rechtswesen entspricht nicht schweizerischem Standard.

Geschäftsleuten sowie potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, die Schweizerische Botschaft in Yaoundé zu kontaktieren, bevor sie geschäftliche Verpflichtungen eingehen oder Geschäftsreisen nach Äquatorialguinea unternehmen.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie das Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle kommen oft vor. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Malabo, Mongomo und Bata nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei der Botschaft der Republik Äquatorialguinea in Paris über die einschlägigen Bestimmungen.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen durch Militär und Polizei sind häufig. Bei fehlendem Ausweis kann es zu einer Festnahme kommen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Gendarmerie: 114

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kamerun

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Argentinien

Zuletzt editiert: 12/15/2025 2:27:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Demonstrationen und Streiks aufgrund der angespannten sozialen Lage kommen oft vor, gelegentlich können diese zu Strassensperren und Ausschreitungen führen. Es kann dabei zu Sachbeschädigungen, Verkehrsbehinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr kommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Argentinien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen sowie grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist vor allem in den grösseren Städten wie Buenos Aires hoch. In Randbezirken der Stadt Buenos Aires, in Rosario und in Santa Fe sind zudem Drogenbanden und andere kriminelle Gruppierungen aktiv.

Kleinkriminalität wie Taschen- und Entreissdiebstahl kommt in touristischen Gegenden oft vor. Trickdiebstahl wird mittels Ablenkungsmanöver vor allem in Restaurants, Hotellobbys und Parks ausgeführt.
Bewaffnete Überfälle, Fahrzeugdiebstähle und Entführungen zwecks Gelderpressung kommen vor, ebenso wie Überfälle auf Taxipassagiere. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Virtuelle (am Telefon vorgetäuschte) Entführungen bestehen darin, Angehörige zur sofortigen Zahlung von Lösegeld zu drängen.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • In Buenos Aires ist Ihrer persönlichen Sicherheit nachts erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken;
  • Beachten Sie den Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft;
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich;
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Plätze, Parks, Strassen etc.;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, Kameras usw.) auf sich und führen Sie nur wenig Geld mit;
  • Alleinreisenden wird zu erhöhter Vorsicht geraten;
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig;
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. Es sind gefälschte Banknoten im Umlauf;
  • Geben Sie fremden Personen oder kurzen Bekanntschaften keine persönlichen Details bekannt (Hotel, Reiseroute etc.). Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab;
  • Halten Sie stets die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In gewissen Städten steht den Reisenden bei kriminellen Vorfällen eine Touristenpolizei bei. Siehe Kapitel Nützliche Adressen.

Verkehr und Infrastruktur

Überlandstrassen sind mehrheitlich zweispurig und schwere Verkehrsunfälle kommen oft vor. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Besonders in den Provinzen Buenos Aires, Santa Fe, Córdoba, La Pampa und Entre Ríos bildet der Schwerverkehr ein zusätzliches Unfallrisiko. Radfahrerinnen und Radfahrern wird zu besonderer Vorsicht geraten. Abseits der Autobahnen sind Fahrzeuglenkende bei Dunkelheit oft ohne Licht unterwegs. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Vereinzelt kann es zu Engpässen bei der Treibstoffversorgung kommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Bergbesteigungen und Trekkings müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche können entlang der Anden vorkommen.
Instituto nacional de prevención sísmica

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, insbesondere in den Regionen entlang des Rio Paraná. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseleitung, um das Risiko von Überfällen zu vermindern. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Im Winter können heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Dies kann den Reiseverkehr beeinträchtigen.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Servicio Meteorológico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Buenos Aires.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In abgelegenen Regionen wie Patagonien und ausserhalb von grösseren Städten bestehen jedoch zum Teil begrenzte Behandlungsmöglichkeiten. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfassenderen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor der Behandlung einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911
Notruf Polizei: 101
Notruf Sanität: 107

Notruf Touristenpolizei
Buenos Aires: +54 911 5050 3293 / 9260
Mendoza: +54 35 1413 2135
Córdoba: +54 35 1434 2168

Argentinische Zollbehörde: Aduana-Viajeros

Auf Polizeiposten wird ausschliesslich Spanisch gesprochen. Muss ein Übersetzungsdienst beigezogen werden, kann dies zu mehrstündige Verzögerungen führen.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Argentinien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Armenien

Zuletzt editiert: 10/30/2025 2:06:30 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die aussen- und innenpolitische sowie die wirtschaftliche Situation ist angespannt. Proteste und Kundgebungen sind möglich und können Verkehrsbehinderungen zur Folge haben.

Trotz Fortschritten im Friedensprozess zwischen Armenien und Aserbaidschan lassen sich bewaffnete Zwischenfälle im Grenzgebiet nicht ausschliessen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Armenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Aserbaidschan

Von Reisen ins unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan wird abgeraten. Schwere bewaffnete Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Aserbaidschan forderten in der Vergangenheit zahlreiche Todesopfer und Verletzte. In den vom Konflikt betroffenen Gebieten besteht teilweise die Gefahr von Minen.
Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Armenien und Aserbaidschan bleiben geschlossen.

Autoreisen Jerewan – Georgien (oder Gegenrichtung)

Die Überlandstrasse M16-M4 über Idzhevan verläuft teilweise entlang der Grenze zu Aserbaidschan. Nachdem es in der Vergangenheit zu einzelnen Schusswechseln gekommen war, ist die Strecke durch strassenbauliche Massnahmen besser gegen Beschuss gesichert worden. Dennoch ist auf dem Strassenabschnitt Idzhevan – Noyemberyan – georgische Grenze weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation an der Grenze zu Aserbaidschan und befolgen Sie deren Hinweise.

Grenzgebiete zur Türkei

Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Grenzgebiete sind teilweise vermint. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Bei Zugreisen zwischen Armenien und Georgien ist es wiederholt zu Diebstählen und Überfällen gekommen. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen, abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen, in schlechtem Zustand. Geländefahrzeuge sind zu bevorzugen. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist deshalb besondere Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft der Republik Armenien

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkende diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den armenischen Behörden über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Es ist untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.

Naturbedingte Risiken

Armenien liegt in einer Erdbebenzone.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen, sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen und Evakuationsbefehle.
Hydrometeorology and Monitoring Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Jerewan.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass, oder mit einer Fotokopie davon einschliesslich Einreisestempel, ausweisen zu können.

Wehrpflichtige schweizerisch-armenische Doppelbürger sollten sich vor Reisen in Armenien bei der zuständigen Vertretung der Republik Armenien in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss armenischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in Armenien militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notfallnummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie in Armenien in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Georgien

Schweizerische Botschaft in Armenien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Republic of Armenia: e-visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Aserbaidschan

Zuletzt editiert: 3/18/2026 10:44:24 AM

Aktuelles

Von touristischen und nicht dringenden Reisen in das Grenzgebiet zum Iran wird abgeraten.

Regionale Risiken
Aufgrund der aktuellen Lage ist in der gesamten Region weiterhin mit Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen (vorübergehende Schliessung des Luftraums, verspätete und annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz Fortschritten im Friedensprozess zwischen Aserbaidschan und Armenien lassen sich bewaffnete Zwischenfälle im Grenzgebiet nicht ausschliessen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Aserbaidschan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die aktuelle Lage. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Karabakh und Grenzgebiet zu Armenien:

Es wird von Reisen in die Region Karabakh und ins unmittelbare Grenzgebiet zu Armenien abgeraten.
Schwere bewaffnete Auseinandersetzungen forderten zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Im September 2023 ist die gesamte aserbaidschanische Region Karabakh unter Kontrolle Aserbaidschans gekommen, was Flüchtlingsströme zur Folge hatte.
In den vom Konflikt betroffenen Gebieten besteht teilweise die Gefahr von Minen.
Wer ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden in die Region Karabakh einreist, macht sich nach aserbaidschanischem Recht strafbar. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko. Nach Einbruch der Dunkelheit ist erhöhte Vorsicht geboten.

Die Einreise nach Aserbaidschan ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, die Landes- und Seegrenzen sind nur für den Güterverkehr offen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Bern.
Botschaft der Republik Aserbaidschan in Bern

Im Schiffsverkehr auf dem kaspischen Meer zwischen Aserbaidschan und seinen Nachbarländern kommt es häufig zu Verspätungen und Annullierungen. Planen Sie deshalb genügend Zeit und finanzielle Mittel für alternative Reiserouten ein.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Es ist untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Aserbaidschan liegt in einem Erdbebengebiet.
Republican seismic survey center of the Azerbaijan national academy of sciences

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Baku.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als fünfzehn Tage in Aserbaidschan aufhalten oder erwerbstätig werden, müssen sich bei den aserbaidschanischen Behörden vor Ort registrieren. Erkundigen Sie sich über die genauen Bestimmungen bei der Botschaft von Aserbaidschan in Bern. Fragen Sie im Hotel oder beim Arbeitgeber nach, ob die Registrierung vorgenommen wurde. Eine Nichtregistrierung kann die Ausreise erschweren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.

Schweizerische Botschaft in Aserbaidschan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Republic of Azerbaijan: e-visa


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Äthiopien

Zuletzt editiert: 1/31/2026 2:17:38 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen bleibt unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Kontrollen an Checkpoints sind häufig. Es kann auch Hausdurchsuchungen geben.

Im Zusammenhang mit anti-westlichen Ressentiments können tätliche Übergriffe auf Staatsangehörige westlicher Länder nicht ausgeschlossen werden.

Im ganzen Land bestehen politische, ethnische und soziale Spannungen. Sie können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Die Sicherheitslage kann sich deshalb in einzelnen Regionen rasch verändern. Die äthiopischen Behörden können kurzfristig Reisebeschränkungen erlassen.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, Ausgangssperren zu verhängen und Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen.

Bei Demonstrationen und gelegentlichen Streiks besteht das Risiko von Strassenblockaden, Ausschreitungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Solche Ereignisse haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Strassenblockaden können zu Behinderungen des Reiseverkehrs führen. In solchen Fällen bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Addis Abeba hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Planen Sie Ihre Reise durch einen lokal gut vernetzten Reiseveranstalter oder eine lokale Vertrauensperson. Lassen Sie sich durch eine lokale Reiseleitung oder Ihre lokale Vertrauensperson begleiten. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die Lage kann sich jederzeit rasch ändern – auch in Gebieten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Region Tigray
Von Reisen in die Region Tigray wird abgeraten.
Die Sicherheitslage ist sehr volatil und unübersichtlich. Seit März 2025 kommt es in der gesamten Region zu erhöhten Spannungen, die sich im Januar 2026 weiter verschärft haben. Ein erneutes Aufflammen von Kampfhandlungen kann jederzeit auftreten. Kurzfristige Sperrungen von Verkehrswegen und Unterbrüche im Flugverkehr können nicht ausgeschlossen werden. Einschränkungen im Internet und im Mobiltelefonnetz sind möglich. In der gesamten Region Tigray bilden Blindgänger eine Gefahr. Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint.

Region Amhara
Von Reisen in die Region Amhara wird abgeraten.
Es bestehen hohe politische und ethnische Spannungen. 
Seit Juli 2023 kommt es vermehrt zu Unruhen und Kampfhandlungen zwischen der Armee und der Miliz FANO, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern.
Es kommt auch immer wieder zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Volksgruppen sowie zwischen bewaffneten Gruppierungen und Sicherheitskräften; sie fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel wurden am 9. April 2023 bei einer Schiesserei in Kobo zwei Mitarbeitende eines Hilfswerkes getötet. Es wurden auch vereinzelt bewaffnete Angriffe auf Ambulanzen und medizinisches Personal gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan sind bewaffnete Oppositionsgruppen und kriminelle Banden aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.

Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa
In der Region Oromia wird abgeraten von Reisen in die Distrikte Kelam Welega, West- und Ost-Welega, Horo Guduru, West- und Nord-Shewa, West- und Ost-Guji und Ilubabor. Bei Reisen in den Distrikt Ost Shewa ist besondere Vorsicht geboten. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Südsudan und Kenia grossräumig.
In diesen Regionen bestehen politische und ethnische Spannungen.
Es kommt immer wieder zu regionalen Unruhen sowie zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Auch gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen, zwischen bewaffneten Gruppierungen oder zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften fordern häufig Todesopfer und Verletzte.
In der Region Oromia hat die Zahl der Entführungen zwecks Lösegeldforderung zugenommen. Davon sind sowohl lokale als auch ausländische Personen betroffen. Zum Beispiel sind am 17. Oktober 2023 mehrere Mitarbeitende eines Forschungsinstituts in Ost-Shewa entführt worden. Am 17. Juni 2023 wurden in Ali Doro mindestes 30 Lastwagenfahrende entführt. Im Distrikt Ost-Shewa kommen auch Angriffe gegen Firmen vor, die sich in ausländischem Besitz befinden. Spannungen in der orthodoxen Kirche führten Anfang Februar 2023 in Shashemene zu Zusammenstössen zwischen Gläubigen und den Sicherheitskräften; sie forderten mehrere Todesopfer. Weitere Ereignisse dieser Art sind nicht ausgeschlossen.
In den Grenzgebieten zu Südsudan und Kenia sind bewaffnete Oppositionsgruppen und Banditen aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.
Auch in der Grenzregion zwischen den Regionen Oromia und Benishangul-Gumuz sowie zwischen Oromia und Amhara kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
Im Januar 2023 wurde ein chinesischer Staatsangehöriger bei einem Angriff getötet; er war auf der A3 in Gebre Guracha in Nord-Shewa unterwegs.
Lassen Sie bei Reisen in alle anderen Distrikte der Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa grösste Vorsicht walten. 

Nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu)
Von Reisen in die nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu) wird abgeraten. 
Eine Ausnahme bildet die Danakil-Ebene unter folgenden Voraussetzungen: Die Anreise erfolgt über den Flughafen Semera. Sie besuchen die Danakil-Ebene in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Sie lassen grösste Vorsicht walten und reisen in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. 
Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint. Auch die Strasse, die den Krater Dallol mit dem Vulkan Erta Ale sowie der Stadt Logia verbindet, kann vermint sein.
Bei geplanten Reisen in die Region Afar, inklusive Danakil-Ebene, wird empfohlen, frühzeitig die lokale Reiseagentur zu möglichen Reisebeschränkungen zu konsultieren.

Region Benishangul-Gumuz
Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird abgeraten.

Bewaffnete Gruppen und Banditen haben ihre Aktivitäten auf die gesamte Region ausgeweitet und überfallen immer wieder Dörfer. Diese Konflikte führen unter anderem zu Angriffen auf Zivilpersonen.

Region Gambella
Von Reisen in die Region Gambella wird abgeraten.

In der Region Gambella bestehen politische und ethnische Spannungen. Sie führen zeitweise zu gewaltsamen Konflikten mit Todesopfern. Ehemalige Kampfzonen entlang der sudanesischen Grenzen sind teilweise vermint.

Regionen South, South West, Central und Sidama
Meiden Sie die Grenzgebiete zu Kenia und Südsudan grossräumig.

In diesen Regionen bestehen politische und ethnische Spannungen, die aus geringem Anlass zu lokalen Gewalttaten führen können.
Lassen Sie bei Reisen in die Regionen South, South West, Central und Sidama Vorsicht walten
und reisen Sie in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Region Somali
Es wird abgeraten von Reisen nach Sitti sowie den Grenzgebieten zu Somalia und Kenia, die weiträumig zu meiden sind.

Im Juli 2022 verübten Al-Shabab Anschläge entlang der Grenze zwischen Somalia und der Region Somali in Äthiopien. Dabei sind mehrere Personen getötet oder verletzt worden. In Sitti in der nördlichen Somali-Region bestehen langjährige Grenzstreitereien, die regelmässig zu Gewalttaten führen.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist in den Städten verbreitet. Es kann in Städten zu Überfällen und Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen, besonders in Parks, vor Bankfilialen sowie in Addis Abeba im Stadtteil Bole und den umliegenden Wäldern. Auch bewaffnete Raubüberfälle kommen vor. Am Flughafen Bole kann es zum Entwenden von Wertgegenständen durch Personal bei den Sicherheitskontrollen kommen. Beachten Sie, nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Entreiss- und andere Diebstähle, auch folgende Punkte:

  • Ziehen Sie individuelle Taxis den öffentlichen Transportmitteln und den Sammeltaxis (Minibussen) vor.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Überlandfahrten, denn es besteht die Gefahr von Banditenüberfällen.
  • Seien Sie in Addis Abeba nachts nicht alleine und ausschliesslich im Auto resp. im Taxi unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen kann stark variieren. Ein zusätzliches Risiko bilden das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden sowie streunende Tiere (Kühe, Esel, Ziegen etc.). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) können die nicht asphaltierten Strassen auch für Geländefahrzeuge unpassierbar werden.

Halten Sie sich bei Überlandfahrten an die Hauptstrassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage auf der geplanten Reiseroute. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten zu lassen und für Reisen mit einem Personenwagen, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Für lange Überlandstrecken bieten die vor allem im nördlichen Touristengebiet gut ausgebauten Flugverbindungen eine Alternative.

Engpässe bei der Treibstoffversorgung können vorkommen.

Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet sind vor allem in ländlichen Gebieten nicht immer gewährleistet.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Das äthiopische Gesetz weist die Schuld immer der Autolenkerin oder dem Autolenker zu, wenn bei Unfällen Personen zu Schaden kommen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Motorrad unterwegs sind. In der Regel werden angeklagte Autofahrerinnen oder Autofahrer inhaftiert, bis die gerichtlichen Untersuchungen und der Prozess abgeschlossen sind, was sich über Monate hinziehen kann.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Verdachtsfälle können zu einer Inhaftierung führen. Auch ausländische Staatsangehörige sind davon betroffen.

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden sehr strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden. Beachten Sie die Informationen der äthiopischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien in Genf über die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausfuhr von

  • Geld (in der Landes- und in Fremdwährung);
  • elektronischen Geräten;
  • Feldstechern;
  • Gegenständen, die dem äthiopischen kulturellen Erbe zuzurechnen sind (z.Bsp. Kreuze, Ikonen, Holzarbeiten, Bibeln, Bücher etc.) sowie von Naturmaterialien;
  • Edelmetallen (Gold, Silber, etc.)

Ethiopian Revenues and Customs Authority

Feldstecher, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und andere elektronische Geräte müssen bei der Information Network Security Agency registriert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, ungenügende hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Äthiopien anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Wenn Personen dennoch die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von den äthiopischen Behörden ausschliesslich als eigene Staatsangehörige angesehen und behandelt. Die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schweiz können deshalb unter Umständen beschränkt sein, wenn eine Person die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt oder die äthiopische Staatsangehörigkeit zu einem früheren Zeitpunkt besessen hat.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus zahlreichen ethnischen Gruppen zusammen und ist mehrheitlich christlich-orthodoxen oder muslimischen Glaubens. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen, und passen Sie Kleidung und Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Naturbedingte Risiken

Saisonbedingte Waldbrände kommen landesweit immer wieder vor.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Diese können Infrastrukturschäden verursachen und auch den Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigen.

Äthiopien zählt mehrere Vulkane. Der Erta Ale in der Afar-Region gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt. In diesem Gebiet kommen Erdbeben besonders häufig vor, sind jedoch auch in den anderen Landesteilen möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Addis Abeba.
Disaster Risk Management

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind selbst in Addis Abeba nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Ausbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Äthiopien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

eVisum

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Australien

Zuletzt editiert: 2/13/2026 4:44:36 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Australien gelten grundsätzlich als sicher.

Die australischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Australian Government: Australian National Security

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Diese ist relativ niedrig, aber Touristinnen und Touristen können zum Ziel kleinerer Delikte wie Diebstahl werden, insbesondere in städtischen Gebieten, touristischen Orten sowie nachts in belebten Vierteln. Sporadisch wurden auch Sexualdelikte und andere Gewalttaten gemeldet.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Berücksichtigen Sie bei der Routenplanung die grossen Entfernungen.

Bei Fahrten im Outback sind ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen überlebenswichtig. Wildtiere wie z.B. Kängurus können schwere Unfälle verursachen; beachten Sie die Warnschilder und Informationen der Behörden.
Travel Safely in Australia

Driver licensing

Road hazards, Wildlife and livestock

Animals on country roads

Im Outback und generell ausserhalb von dicht besiedelten Gegenden sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Öffentlicher Verkehr: Australien verfügt über zahlreiche Flug-, Bus- und Fährenverbindungen im Fernverkehr und ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in den Grossstädten. Das Eisenbahnnetz für den Personenverkehr beschränkt sich auf wenige Überlandstrecken und auf den leistungsfähigen Vorortsverkehr der Grossstädte.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzeslage kann sich je nach Bundesstaat unterscheiden – dies betrifft unter anderem den Alkoholkonsum, das Rauchen im öffentlichen Raum sowie die Verkehrsregeln. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gesetze.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Allgemein werden Gesetzesverstösse (auch im Strassenverkehr) strenger geahndet als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Begegnen Sie Begegnungs- und Versammlungsstätten der Aborigines mit gebührendem Respekt. So spielt etwa der Uluru – vormals auch als Ayers Rock bekannt – eine zentrale Rolle in der Mythologie der Aborigines und gilt als heiliger Ort. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise in Reiseführern, über Ihr Reisebüro oder vor Ort über die geltenden Verhaltensregeln und Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

In Australien kommt es regelmässig zu Buschbränden – insbesondere bei anhaltender Trockenheit, hohen Temperaturen und starken Winden.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. In den Küstengebieten von Queensland, Northern Territory und Western Australia muss mit tropischen Wirbelstürmen (Zyklonen) gerechnet werden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
EmergencyWA
Western Australia
Hazards near me
New South Wales
VicEmergency
Victoria
AlertSA
South Australia

Erdbeben sind möglich. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Teile Australiens erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der Behörden.
Australian Bureau of Meteorology

Joint Australian Tsunami Warning Centre

How travellers can prepare for emergencies or natural disasters
Plan for an Emergency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Sydney.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht einer australischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Bei schweren Erkrankungen oder schweren Verletzungen können sehr hohe Kosten anfallen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

In Australien sind Medikamente strengen Zollvorschriften und Einfuhrbeschränkungen unterworfen. Dazu zählen auch Wachstumshormone und Steroide.
Australian Border Force : Can you bring it in?

Besondere Hinweise

Informieren Sie sich frühzeitig bei den australischen Behörden über die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen – insbesondere, wenn Sie in Australien studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit wie etwa im Rahmen eines Working Holiday Programms aufnehmen möchten. Die australischen Immigrationsbehörden prüfen den Aufenthaltszweck bei der Einreise genau und können im Zweifelsfall die Einreise verweigern.
Explore visa options

Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen müssen schweizerische Staatsangehörige die elektronische Einreisebewilligung durch das eVisitor System beantragen. Für weitere Auskünfte:
Department of Immigration and Citizenship

eVisitor

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen insbesondere für Lebensmittel sowie für tierische und pflanzliche Produkte sehr streng. Wer solche Güter mitbringt, aber in der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit sofortigen Bussen oder - im Extremfall - einer Haftstrafe rechnen. Das Department of Agriculture, Fisheries and Forestry erteilt detaillierte Auskunft.
Department of Agriculture, Fisheries and Forestry

Nützliche Adressen

Notruf allgemein (Polizei, Ambulanz etc.): 000

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bahamas

Zuletzt editiert: 7/10/2025 11:08:17 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen auf die Bahamas gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Bahamas nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist erhöht, vor allem auf der Insel New Providence (Nassau). Taschen- und Entreissdiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche kommen vor, teils mit Gewaltanwendung. Besonders betroffen sind die Städte auf den Inseln New Providence (Nassau) und Grand Bahama (Freeport). Auch sexuelle Übergriffe werden gemeldet. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Verzichten Sie auf den Inseln New Providence und Grand Bahama generell auf nächtliche Spaziergänge ausserhalb der Hotelanlagen.
  • Halten Sie sich auch tagsüber nicht allein in abgelegenen Gebieten / Quartieren auf.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) und/oder substanziellen Bussen geahndet.

Für schwere Vergehen wie Mord und Landesverrat kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Tsunami, die durch Erdbeben in der Karibik ausgelöst werden, können auch die Bahamas erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Bahamas Department of Meteorology

Bahamas National Emergency Management Agency (NEMA)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – National Hurricane Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Nassau und Freeport ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf Nummern: 911 oder 919

Zollbehörde der Bahamas
Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.

Schweizerisches Generalkonsulat in Montreal, Kanada
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bahrain

Zuletzt editiert: 3/13/2026 5:26:52 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der schiitischen Mehrheit prägen die Lage in Bahrain. Demonstrationen sind verboten, aber gelegentliche Proteste führen zu Ausschreitungen und Konfrontationen mit Sicherheitskräften, die zu Todesopfern und Verletzten führen können. Auch Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bahrain nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit richteten sich Anschläge hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen in Manama und in der unmittelbaren Umgebung dieser Stadt.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer ortsansässigen Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und generell grosse Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie strikte die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Bahrains Strassen.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille).
  • Während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen.
  • Beleidigung und Kritik der politischen und religiösen Führung Bahrains. Ebenfalls verboten ist die Beleidigung befreundeter Staaten. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch auf den sozialen Medien.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und homosexuelle Handlungen.
  • Das Fotografieren von Regierungs- und Militäreinrichtungen, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) sowie strategisch wichtigen Installationen wie Flughäfen. Da es Unklarheiten gibt, was alles unter diese Kategorien fällt, sollten Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis fragen oder auf die Aufnahme verzichten.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Dies gilt auch für Medikamente. Beachten Sie die Informationen der bahrainischen Zollbehörden.
Ministry of Interior, Customs Affairs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Fastenmonats Ramadan besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
Emergency Services in Bahrain

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine schriftliche Garantie der Kostenübernahme. Bei Notfällen muss die Garantie innerhalb von 24 Stunden seit der Einlieferung ins Krankenhaus beigebracht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Bahrain anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Personenkontrollen sind häufig. Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Bahrain eVisas

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bangladesch

Zuletzt editiert: 3/3/2026 2:23:11 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Aufgrund politischer, ethnischer und religiöser Spannungen kann es jederzeit zu gewalttätigen Zusammenstössen kommen.

Anfang August 2024 kam es landesweit zu Protesten mit schweren Ausschreitungen. Bei gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften wurden Tränengas, Gummigeschosse und scharfe Munition eingesetzt. Hunderte Menschen starben, Tausende wurden verletzt. Auch nach den Wahlen von Februar 2026 bleibt die Lage volatil.

Demonstrationen und Streiks (Hartals) können jederzeit stattfinden. Dabei kann es zu Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und Strassenblockaden kommen. Es kommt auch zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften sowie zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager. Diese fordern immer wieder Verletzte und Todesopfer.

Auch Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Beispielsweise kommt es bei Unruhen vereinzelt zu Sabotageakten auf die Bahninfrastruktur. Im Falle von Zugsausfällen, Strassenblockaden und Streiks wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Dhaka hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroristische Akte sind jederzeit im ganzen Land möglich. Sie können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige und religiöse Minderheiten richten. Bei der Aushebung von Terrorzellen durch die Sicherheitskräfte haben Schusswechsel wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • bekannte internationale Hotels
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale
  • öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr)

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Im Kampf gegen die Drogenkriminalität gehen die Sicherheitskräfte hart gegen Personen vor, die in die Produktion, den Handel oder den Konsum von Drogen involviert sind. Dabei kommt es immer wieder zu Todesopfern. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab. Lassen Sie im ganzen Land grösste Vorsicht walten, besonders auch nach dem Freitagsgebet. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) sowie die Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordgrenze zu Indien:
An der Nordgrenze zu Indien kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Truppen der beiden Länder. Auch wenn sich die dortige Lage zeitweise etwas entspannt, bleibt sie volatil. Wenn Sie aus zwingenden Gründen abseits der Hauptverkehrsrouten an die Nordgrenze zu Indien reisen müssen, klären Sie die Lage vorgängig mit den lokalen Sicherheitsbehörden ab und seien Sie äusserst vorsichtig.

Chittagong Division:
Von touristischen und nicht dringenden Reisen in das Grenzgebiet zu Myanmar wird abgeraten.
Der inter-ethnische Konflikt in Myanmar wirkt sich auf Bangladesch aus. Er hat gewisse politische, soziale und ethnisch-religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von rund einer Million Rohingya-Flüchtlingen. Die Mehrheit davon hält sich in Flüchtlingslagern rund um die Stadt Cox’s Bazar auf. Spannungen in und um die Lager können zu kurzfristigen, lokalen Gewaltausbrüchen führen. Schiessereien zwischen rivalisierenden Gruppierungen in den Flüchtlingslagern fordern regelmässig Todesopfer.

In den Bezirken Bandarban, Khagrachari und Rangamati (Chittagong Hill Tracts) ist die Sicherheit nicht gewährleistet. Entlang der Grenze zu Myanmar besteht ausserdem die Gefahr von Landminen. In diesen drei Bezirken dürfen nur bewilligte und durch ein registriertes lokales Reisebüro organisierte Reisen unternommen werden. Eine vorgängig eingeholte Bewilligung der Behörden ist zum Besuch der Chittagong Hill Tracts erforderlich. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt wurde und lassen Sie höchste Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet; dabei kann es auch zu Gewaltanwendung kommen. Auch bewaffnete Raubüberfälle sind gemeldet worden.

Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor; sie richten sich hauptsächlich gegen einheimische Personen.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie möglichst keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur das notwendigste Geld auf sich.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote, wie beispielsweise Koffer tragen oder Taxifahrdienste, in den internationalen Flughäfen (vor allem Dhaka und Sylhet) mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen oder nutzen Sie die Hoteltaxis.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig und reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie möglichst wenig zu Fuss unterwegs und verzichten Sie generell auf nächtliche Spaziergänge. Benutzen Sie Rikscha- und sogenannte Babytaxis sowie dreirädrige motorisierte Taxis (CNG) möglichst nicht allein und seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Überfälle können zu keiner Tageszeit ausgeschlossen werden.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten und es ist für sie nicht ratsam, allein zu reisen. Frauen wird ausserdem empfohlen, bei Bedarf Polizeistationen nur in Begleitung einer Vertrauensperson aufzusuchen.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.

In den bangladeschischen Gewässern und Häfen ist Piraterie verbreitet, die sich auch gegen Handelsschiffe und Jachten richtet. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Schlecht unterhaltene Strassen und Fahrzeuge sowie das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen ein äusserst hohes Unfallrisiko dar (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Infrastruktur des Eisenbahnnetzes ist veraltet.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Längere Stromausfälle und Engpässe bei der Treibstoffversorgung kommen vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen und aussereheliche Beziehungen.
  • Beleidigung und Kritik des bangladeschischen Staats oder Verletzung von religiösen Empfindungen. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch in den sozialen Medien. Es muss mit teils heftigen Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.
  • Fotografieren von Einrichtungen des Militärs und der Polizei, von Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) oder der Todesstrafe geahndet.

Die Ein- und Ausfuhr von Gold in jeder Form untersteht strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung werden langjährige Haftstrafen verhängt. Auskunft über die Einfuhrbestimmungen erteilt die Botschaft der Volksrepublik Bangladesch in Genf.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Diese können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Bangladesch erreichen.

Während der Monsunzeit verursachen die starken Regenfälle Überschwemmungen und Erdrutsche, die oft schwere Schäden anrichten. Am Ende der Monsunzeit können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Wirbelstürme auftreten. Sie können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Bangladesh Meteorological Department
World Meteorological Organization 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dhaka.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie ausländische Staatsangehörige behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung in bar). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Einige Regionen dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft der Volksrepublik Bangladesch in Genf erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Bangladesh Customs

Notruf Polizei: 999 in Dhaka; 02-999 ausserhalb von Dhaka. Die Kommunikation in englischer Sprache ist nicht immer gewährleistet.

Ausländische Staatsangehörige, die Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, können sich an das 24-Stunden Helpdesk der Dhaka Metropolitan Police wenden. Hotline-Telefonnummer (+88) 0171 339 83 55.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Bangladesch

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

eVisa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Barbados

Zuletzt editiert: 1/22/2026 11:55:40 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Barbados gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Barbados nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Diebstähle und Einbrüche kommen vor. Auch bewaffnete Überfälle und Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit einsame Gegenden (auch Strände).
  • Benutzen Sie Hoteltaxis.
  • Frauen wird bei Zufallsbekanntschaften zu Zurückhaltung und generell zu erhöhter Vorsicht geraten.

Verkehr und Infrastruktur

Auf Barbados gilt Linksverkehr. Das Strassennetz ist relativ gut ausgebaut, jedoch sind die Strassen oftmals in einem schlechten Zustand (z.B. streckenweise viele Schlaglöcher). Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden zudem ein erhebliches Unfallrisiko.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung, auch bei Kindern.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Geldbussen geahndet. Bei Tötungsdelikten kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Hurrikanen gerechnet werden, welche Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Barbados Department of Emergency Management

World Meteorological Organization (WMO)

Barbados liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen für planbare Eingriffe eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Kosten für Behandlungen von Notfällen müssen vor Verlassen des Krankenhauses beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende nach Barbados müssen vor oder bei der Ankunft eine elektronische Ankunftskarte ausfüllen.
Barbados Online Customs and Immigration

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 211
Notruf Sanität: 511

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belarus

Zuletzt editiert: 12/29/2025 3:49:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Belarus wird abgeraten.

Aufgrund des Krieges gegen die Ukraine ist die Lage in Belarus unberechenbar. Die regionalen Spannungen sind hoch.

Die internationalen Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach Belarus reduziert oder eingestellt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.
Die Landesgrenzen mit europäischen Ländern sind nur teilweise offen für den Personenverkehr und kurzfristige Schliessungen sind möglich. An Grenzübergängen muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erteilen die lokalen Behörden und die Botschaft der Republik Belarus in Bern.

Kritik am belarussischen Staat und seinen Vertreterinnen und Vertretern kann mit Haft bestraft werden. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren, über Bewegungen der Armee zu berichten und Informationen über die Aktivitäten der belarussischen Armee zu verbreiten (auch in den sozialen Medien). Kommentare und wertende Aussagen in den sozialen Medien sowie Nachrichten mit potenziell politischem Inhalt können geahndet werden. Die einschlägigen Gesetze sind sehr restriktiv und können rigoros durchgesetzt werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Belarussisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger werden von den belarussischen Behörden ausschliesslich als belarussische Staatsangehörige angesehen. Konsularischer Schutz durch die Schweiz ist in der Praxis häufig möglich, aber nicht automatisch gewährleistet.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Belarus nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Belarus aufhalten:
Informieren Sie sich in den Medien oder durch eine lokale Kontaktperson über die aktuelle Lage. 
Tragen Sie immer Ihre Reisedokumente mit sich. Halten Sie sich an Ratschläge über Verhaltensregeln von ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und halten Sie sich mit politischen Diskussionen und Äusserungen zurück.

Bei einer Verschlechterung der Lage oder einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat die Schweizerische Botschaft in Minsk nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Erbringung von Dienst- oder Hilfeleistungen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102
Notruf Ambulanz: 103

Die Notrufnummern werden ausschliesslich in belarussischer und russischer Sprache bedient.

Zollvorschriften von Belarus: Customs Regulations

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Moskau, Russland

Schweizerische Botschaft in Belarus

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belgien

Zuletzt editiert: 1/15/2026 4:29:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Belgien gelten grundsätzlich als sicher.

Brüssel ist Sitz der NATO und der wichtigsten Institutionen der Europäischen Union.
Bei Demonstrationen kann es sporadisch zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Bei Streiks muss vor allem in Brüssel und Agglomeration mit Behinderungen und Verspätungen im öffentlichen Verkehr gerechnet werden.

Die belgischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden:
Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse

Nationales Krisenzentrum: Nachrichten

Nationales Krisenzentrum: Terrorismus und Extremismus

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Entreissdiebstähle, insbesondere in der Umgebung von Grossstadt-Bahnhöfen und Touristenzentren, kommen vor.

In Brüssel und Antwerpen kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Die Bandenkriminalität nimmt zu. In einzelnen Stadtteilen kommt es gelegentlich zu Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen kriminellen Banden, bei denen auch Schusswaffen eingesetzt werden.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der belgischen Polizei.
Belgische Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Code de la route

In Antwerpen, Brüssel und Gent wurden Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ) eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge verkehren dürfen, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen. Für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge ist eine vorgängige Registrierung obligatorisch.
Stadt Brüssel: Niedrigemissionszone

Stadt Gent: Umweltzone

Stadt Antwerpen: Umweltzone

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz mit zahlreichen Bahn- und Busverbindungen.
Transports en commun

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter:
Code de la route

Belgium.be: Drogue et alcool

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet werden.
Service Public Fédéral: Justice

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Nationales Krisenzentrum: Naturrisiken

be alert

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich während des Aufenthalts in Belgien jederzeit mit einem Originalpass oder mit einer Original-Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 101
Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Offizielle Informationen und Dienste

Generalverwaltung Zoll

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Benelux in Den Haag, Niederlande 
Schweizerische Botschaft in Belgien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belize

Zuletzt editiert: 1/6/2026 2:04:48 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Belize gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand landesweit oder über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Belize nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Guatemala:

Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Guatemala oder grenzüberschreitende Ausflüge in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseleitung.
Zwischen Belize und Guatemala bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten. Lokale Spannungen und Schiessereien kommen vor dabei können unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch, vor allem in den grösseren Städten wie Belize-City. Es besteht das Risiko von Diebstählen, sexuellen Übergriffen und bewaffneten Überfällen, teilweise mit Todesfolge. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen begangen werden und kommen zu jeder Tageszeit vor.
In der Hauptstadt Belmopan sowie in einigen anderen Landesteilen steht den Reisenden eine spezielle Touristenpolizei (Tourism Police Unit) bei. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Seien Sie nachts nicht allein unterwegs und verzichten Sie vor allem in Belize City auf nächtliche Spaziergänge. Benutzen Sie nach Möglichkeit nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel bestellt haben.
  • Lehnen Sie die Angebote von selbsternannten "Reiseführerinnen oder Reiseführern" und unentgeltliche Mitfahrgelegenheiten ab.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Halten Sie unterwegs nicht an, um Pannenhilfe zu leisten und nehmen Sie keine unbekannten Personen mit.
  • Allein reisende Personen sollten erhöhte Vorsicht walten lassen.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseleitung, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Der Kauf von Wohn- oder Grundeigentum sowie andere grössere Geschäftstransaktionen sollten durch Vermittlung einer Anwältin oder eines Anwalts abgeschlossen werden. Betrugsfälle wurden verzeichnet.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht. Streunendes Vieh bildet ein Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Die Sicherheitsvorkehrungen der internationalen und lokalen Schiffsverbindungen (inklusive "water taxis") sind mangelhaft. Überbelegung, Fahrten bei schlechtem Wetter und ungenügende Ausrüstung können Gefahren darstellen. Im lokalen Flugverkehr werden die internationalen Sicherheitsnormen nicht immer erfüllt.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Unterbrüche in der Stromversorgung können vorkommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Zusätzliche Bussen sind möglich.

Bei Mord kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

In Belize muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Belize liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben in den Nachbarländern und in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
National Emergency Management Organization

National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. In Notfällen verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 911
Tourism Police Unit: +501 227 0863
Zollvorschriften: Belize Customs & Excise Department -> Customs Procedures
Online Plattform für die Einreise: Belize Travel

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Mexiko

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Belize in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Belize in London. Sie informiert ebenfalls über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Belize High Commission, 45 Crawford Place, London W1H 4LP.
Belize High Commission

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Benin

Zuletzt editiert: 12/8/2025 3:40:05 PM

Aktuelles

Am 7. Dezember 2025 kam es in Benin zu einem Militärputschversuch. Teile der Streitkräfte erklärten die Regierung für abgesetzt. In der Hauptstadt Cotonou wurden Schüsse gemeldet, die Grenzen und der Flughafen waren zeitweise geschlossen. Der Putschversuch wurde von den Sicherheitskräften niedergeschlagen; die Regierung erklärte die Lage für unter Kontrolle. Dennoch bleibt die Situation angespannt und weitere Zwischenfälle können nicht ausgeschlossen werden.

Für den 11. Januar 2026 sind allgemeine Wahlen (Kommunal- und Parlamentswahlen) und für den 12. April 2026 und den 10. Mai 2026 Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Im Vorfeld dieser Wahlen können die politischen Spannungen zunehmen. Vor, während und nach den Wahlen muss vermehrt mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist aufgrund der bevorstehenden Wahlen und der Sicherheitslage im Norden zunehmend angespannt und wurde durch den Putschversuch vom 7. Dezember 2025 zusätzlich verschärft. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Bei Unruhen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Im Falle von Strassensperren und Verkehrsbehinderungen wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Konsularagentur in Cotonou hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Vor allem im Norden des Landes besteht ein erhöhtes Risiko (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihres Reisebüros (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden des Landes:

Die Sicherheitslage im Norden Benins verschlechtert sich zunehmend. Im Grenzgebiet zu Burkina Faso, Nord-Togo und Niger sowie in den und um die Nationalparks W und Pendjari kommt es vermehrt zu Angriffen und Hinterhalten. Zudem besteht ein Entführungsrisiko.

  • Es wird abgeraten von Reisen in die Departemente Alibori und Atakora. Dies schliesst die Nationalparks W und Pendjari mit ein.
  • Im Departement Borgou wird abgeraten von der Gegend Forêt des Trois-Rivières.
  • Im Osten ist das Grenzgebiet zu Nigeria grossräumig zu meiden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Regionen im Norden bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Im Norden Benins sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Terroristische Anschläge und bewaffnete Angriffe fordern regelmässig Todesopfer. Einige Beispiele:

  • April 2025: Bei zwei koordinierten Angriffen in der Region Point Triple und im W-Nationalpark (Departement Alibori) wurden 54 Sicherheitskräfte getötet.
  • Januar 2025: Bei Terroranschlägen wurden im Grenzgebiet zu Niger und Burkina Faso 28 Soldaten getötet.
  • Juli 2024: Bei einem Anschlag im W-Nationalpark (Departement Alibori) wurden 12 Ranger und Sicherheitskräfte getötet.
  • Juni 2024: Bei einem Angriff im Pendjari-Nationalpark (Departement Atakora) wurden mindestens sieben Soldaten getötet.
  • Dezember 2023: zwei Armeeangehörige wurden durch die Explosion einer improvisierten Mine getötet (Departement Alibori).
  • Mai 2023: mindestens drei Personen wurden bei einem Terroranschlag in der Stadt Kérou (Departement Atakora) getötet.

Das Entführungsrisiko ist sehr hoch.

Kriminalität

Kleinkriminalität (Taschen- und Entreissdiebstähle) ist vorhanden, insbesondere in Cotonou. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Deponieren Sie Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) an einem sicheren Ort, und tragen Sie nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Gehen Sie nicht alleine an den Strand.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig besuchte Quartiere.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an Touristenorten besondere Vorsicht walten.
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen angehalten werden (Cyberkriminalität). Häufig stecken beispielsweise betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie eine unbekannte Person wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Benin, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Wegen des oft schlechten Strassenzustands ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit sehr hoch, und es besteht die Gefahr von Überfällen.

Strassenkontrollen sind häufig. 

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel sind oft mangelhaft. Motorradtaxis stellen ein grosses Unfallrisiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benutzung von Plastiktaschen;
  • Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Grenzübergängen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken, etc.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie religiöse Riten und Stätten und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit saisonbedingten starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Bénin

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahme informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 166

Beninische Zollvorschriften: Douanes Béninoises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ghana
Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Benin
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Republik Benin in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilt die Botschaft der Republik Benin in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.: 87 Avenue Victor Hugo, 75116 Paris, Tel. +33 01 45 00 98 82

Benin e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Besetztes Palästinensisches Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem)

Zuletzt editiert: 3/6/2026 4:15:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in das Besetzte Palästinensische Gebiet wird abgeraten.

Das Eskalationsrisiko in der Region ist hoch. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

Bitte beachten Sie auch die Reisehinweise für Israel.

Im Westjordanland ist die Sicherheitslage sehr angespannt und das Ausmass der Gewalt ist hoch; diese fordert auch zivile Opfer. Die Operationen der israelischen Armee im Westjordanland gehen weiter; die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Die Spannungen zwischen den israelischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung sind sehr hoch und führen regelmässig zu gewaltsamen Zusammenstössen. Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum nehmen zu.

Am 10. Oktober 2025 trat in Gaza ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas in Kraft. Die Lage bleibt jedoch volatil.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA dorthin zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.

Schweizer Staatsangehörige die Unterstützung benötigen, können sich an die Vertretung der Schweiz im Besetzten Palästinensischen Gebiet in Ramallah, die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie die Region verlassen oder Ihren Aufenthaltsort ändern.
Vertretung der Schweiz im Besetzten Palästinensischen Gebiet

Schweizerische Botschaft in Israel

Helpline EDA

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität:101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)

Betreffend Erreichbarkeit der Vertretung in Ramallah oder der Botschaft in Tel Aviv konsultieren Sie die Webseite der Vertretung.
Vertretung der Schweiz im Besetzten Palästinensischen Gebiet

Schweizerische Botschaft in Israel

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Vertretung der Schweiz im Besetzten Palästinensischen Gebiet
Schweizerische Botschaft in Israel

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bhutan

Zuletzt editiert: 7/7/2025 11:52:27 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Bhutan gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bhutan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Touristische Reisen müssen durch ein registriertes bhutanisches Reisebüro organisiert und begleitet werden. Für Reiseziele ausserhalb der Hauptstadt beschafft das bhutanische Reisebüro die erforderlichen Bewilligungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Im Grenzgebiet zu Indien ist erhöhte Vorsicht geboten, da gelegentliche Spannungen nicht ausgeschlossen werden können. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage von Ihrer Reiseleitung überprüft worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Verkehr und Infrastruktur

Während der Monsunzeit können Strassen und Wege wegen Niederschlägen und Erdrutschen unpassierbar werden. Auch im Flugverkehr muss oft mit wetterbedingten Verspätungen gerechnet werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Tabakwaren dürfen nur in begrenzter Menge und ausschliesslich für den Eigenbedarf in privaten Räumen eingeführt werden. Sie sind bei der Einreise deklarations- und zollpflichtig. Die entsprechende Quittung muss jederzeit vorgewiesen werden können – andernfalls droht eine hohe Geldstrafe wegen Schmuggels.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Religiöse Rituale und Zeremonien prägen vielerorts den Alltag und das öffentliche Leben. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den örtlichen Gepflogenheiten an – insbesondere beim Besuch von Klöstern und Klosterburgen. Informationen zu den jeweiligen Verhaltensregeln und Zugangsvoraussetzungen finden Sie in Reiseführern, über Ihr Reisebüro oder direkt vor Ort. Bitte beachten Sie, dass einige wenige Klöster und als heilig geltende Stätten für ausländische Besucherinnen und Besucher nicht zugänglich sind.

Naturbedingte Risiken

Bhutan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht im Hochgebirge akute Lawinengefahr. Outdoor-Aktivitäten erfordern daher eine sorgfältige Vorbereitung sowie eine geeignete Ausrüstung. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseleitung die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt hat.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Gebirge sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die medizinische Grundversorgung nicht überall gewährleistet. Evakuationen von kranken oder verletzten Personen können sich in den abgelegenen Gebieten äusserst schwierig gestalten, da Helikopter unter Umständen nicht sofort zur Verfügung stehen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Indien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bolivien

Zuletzt editiert: 10/31/2025 10:33:12 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Es besteht die Gefahr politisch motivierter Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel nach den nationalen Wahlen 2025. Es kann zu Strassensperren und Einschränkungen im Reiseverkehr kommen. Wegen der aktuellen Wirtschaftskrise muss auch mit Engpässen in der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Devisen gerechnet werden.

Die politische und soziale Lage ist angespannt. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit Versorgungsengpässen und steigenden Preisen führt zu häufigen Protesten.

Spontane Streiks, Protestmärsche, Demonstrationen, Unruhen und Strassenblockaden sind häufig und jederzeit im ganzen Land möglich. Das Gewaltpotenzial ist hoch.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen verursachen und vermögen das ganze Land lahmzulegen; die Zufahrt zu den internationalen Flughäfen von La Paz und Santa Cruz sowie der öffentliche Verkehr können davon betroffen sein. Es kann zudem zu Versorgungsengpässen kommen.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in La Paz, resp. das Regionale Konsularzentrum der Anden in Lima, Peru haben bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Informationen über Strassenblockaden:
Administradora Boliviana de Carreteras ABC

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Versuchen Sie nicht, Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bolivien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Chapare
In Chapare ist besondere Vorsicht geboten; bei der Vernichtung von Kokaplantagen kann es zu Zusammenstössen zwischen den Ordnungskräften und der lokalen Bevölkerung kommen. Vermehrt ist in dieser Region auch mit Strassenblockaden und Unruhen zu rechnen. Zum Beispiel haben im November 2024 Protestierende Militärstützpunkte gestürmt und mehrere Geiseln genommen.

Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten
In den Grenzgebieten sind gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv. Besonders betroffen sind die Grenzgebiete zu Argentinien, Brasilien und Paraguay. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Kriminalität ist oft mit Gewalt verbunden und richtet sich auch gegen Reisende. Taschen-, Entreiss- und Trickdiebstähle sowie Raubüberfälle kommen oft vor. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen, teilweise mit Todesfolge.
Entführungen zwecks Lösegelderpressung
können ebenfalls vorkommen. Sie können wenige Stunden bis zu mehreren Tagen dauern. Die Opfer werden zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Überweisung von Geld aus der Heimat gezwungen. Das Risiko von Diebstählen, Überfällen und Entführungen besteht unter anderem in Minibussen und inoffiziellen Taxis.
Eine besondere Gefährdung besteht in La Paz (vor allem im und um den Busbahnhof und im Stadtzentrum), El Alto, Copacabana und Santa Cruz sowie in abgelegenen Gebieten
(z.B. im Tal der Yungas zwischen La Paz und Coroico und zwischen Uyuni und La Paz/Tupiza).

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den Fahrerinnen und Fahrern von Radio-Taxis, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Teilen Sie Ihr Taxi nicht mit Unbekannten. Benutzen Sie sogenannte Radio-Taxis (Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft) oder Hoteltaxis.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Trekking-Touren von einer lokalen ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten.
  • Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten und davon abgeraten, allein zu reisen.
  • Verzichten Sie auf Fahrten in Minibussen und wählen Sie die regulären Linienbusunternehmen.
  • Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen verübt werden, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Drogenfahndung ausgeben. Weisen Sie bei Identitätskontrollen durch die Polizei Ihren Pass oder eine Fotokopie davon vor, steigen Sie nicht mit dem Polizeipersonal in einen zivilen Wagen ein. Bestehen Sie auf ein gekennzeichnetes Polizeiauto und rufen Sie bei Schwierigkeiten die Notruf-Nummer der Polizei an.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Es kommt vor, dass die indigene Bevölkerung Lokaljustiz ausübt, wobei wesentlich härtere Strafen verhängt werden als vom Grundgesetz vorgesehen. Zudem herrscht bedingt durch die verbreitete Korruption ein fehlendes Vertrauen ins Rechtssystem und es kommt zu Lynchjustiz. Für Reisende, die selbst Auto fahren, könnten Unfälle mit Personenschaden eine Gefahrenquelle darstellen.

Die bolivianischen Behörden haben in den grösseren Touristenzentren für Hilfe suchende Reisende Touristenpolizei-Büros eingerichtet (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.). Siehe Kapitel Nützliche Adressen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptverbindungsstrassen zwischen den Grossstädten sind in gutem Zustand. Abseits davon sind viele Strassen nicht asphaltiert und/oder in schlechtem Zustand. Dies betrifft auch touristische Orte wie beispielsweise «Salar de Uyuni». Fahrzeuge sind oft schlecht gewartet, auch öffentliche Verkehrsmittel und Mietautos. Zusätzliche Risiken bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der Umstand, dass Fahrzeuglenkende zum Teil übermüdet oder betrunken fahren.
Wegen des hohen Unfallrisikos und der häufigen Strassenblockaden ist es für landesunkundige Personen empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Administradora Boliviana de Carreteras: Strassenzustand

Es kommt häufig zu Versorgungsengpässen von Treibstoff und Diesel.

Die Treibstoffpreise für Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern sind höher als für einheimische. Es kann vorkommen, dass Tankstellen ausländischen Fahrzeugen keinen Treibstoff verkaufen, um Abrechnungen zu vermeiden.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Die Wartung der Flugzeuge entspricht nicht internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen gilt in der Regel landesweit ein allgemeines Fahrverbot und Inlandflüge werden eingestellt. Autofahrten sind nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Taxiunternehmen für Fahrten von und zu internationalen Flughäfen verfügen teilweise über diese Bewilligung.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen von Booten und Geländefahrzeugen, die für touristische Ausflüge genutzt werden, sind oft mangelhaft.
Im Bereich von (Risiko-)Sportarten ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials sehr unterschiedlich (River-Rafting, Fahrradtouren, Bergsteigen etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Telefon- und Internetverbindungen sowie der Zugriff auf soziale Medien können zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär. Eine Untersuchungshaft kann mehrere Jahre dauern.

Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass in der Schweiz (und in zahlreichen anderen Ländern) die Einfuhr von Kokaprodukten jeglicher Art verboten ist.

Kulturelle Besonderheiten

Besuchen Sie die indigene Bevölkerung nur mit deren Einverständnis und respektieren Sie die lokalen Bräuche und Eigenheiten. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Lassen Sie bei Besuchen von historischen und kulturellen Stätten gebührenden Respekt walten. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Das Land verfügt über verschiedene Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen (Hochgebirge, Urwald, Salzwüste etc.). Lassen Sie sich auf Wanderungen, Bergtouren sowie beim Überqueren des Salzsees von einer ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Es muss teilweise mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Servicio Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in La Paz.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme, Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden online bei der bolivianischen Migrationsbehörde registrieren. Seien Sie sich der Wichtigkeit der Ein- und Ausreisestempel bewusst. Informieren Sie sich bei den Einwanderungsbehörden oder direkt bei den Grenzposten.
Die Migrationsbehörden können Personen, die nicht registriert sind, mit einer Geldbusse bestrafen.
Sistema de gestión migratoria SIGEMIG

Die Schweizerischen Vertretungen in Bolivien leiten sämtliche konsularischen Geschäfte zur Bearbeitung an das regionale Konsularcenter der Anden in Lima, Peru weiter. Im Falle eines Passverlustes ist umgehend die Schweizerische Botschaft in Lima zu kontaktieren. Die Schweizer Vertretungen in La Paz, Cochabamba und Santa Cruz nehmen Gesuche für provisorische Pässe entgegen und übermitteln diese an das regionale Konsularcenter der Anden in Lima. Die Wartezeit kann bis zu zwei Wochen betragen. Während dieser Zeit ist die Ausreise aus Bolivien nicht möglich.
Regionales Konsularcenter der Anden in Lima, Peru

Minderjährige Kinder (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) benötigen zur Ausreise aus Bolivien je nach Fall eine Ausreisebewilligung/Reiseermächtigung („Autorización de viaje“) des Kinder- und Jugendgerichtshof (Juzgado de la Niñez y de la Adolescencia) und/oder eine Vollmacht beider Eltern, wenn sie ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil reisen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Botschaft des Plurinationalen Staates Bolivien.
Generalkonsulat des Plurinationalen Staates Bolivien in der Schweiz

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110
Notruf Sanität: 118
Bolivianische Zollvorschriften: Aduana Nacional
Dirección general de migración

Touristenpolizei: Fuerza Especial de Lucha contra la Violencia

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.

Schweizerische Botschaft in Bolivien
Regionales Konsularcenter der Anden in Lima, Peru

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bosnien und Herzegowina

Zuletzt editiert: 9/15/2025 2:15:56 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Bosnien und Herzegowina gelten grundsätzlich als sicher.

Es bestehen politische, religiöse und ethnisch motivierte Spannungen. Verzichten Sie deshalb auf öffentliche politische Meinungsäusserungen. Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und lassen Sie insbesondere bei Fussballspielen im Umfeld der Stadien Vorsicht walten, denn Ausschreitungen können vorkommen.

Minen und Blindgänger bilden in Landesteilen abseits der touristisch besuchten Regionen eine Gefahr. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung und betreten Sie keine ungemähten Wiesen, brachliegenden Felder oder Hausruinen. Bleiben Sie auf häufig benutzten Wegen und unternehmen Sie Wanderungen ausschliesslich mit lokaler Reiseleitung.
Informationen über die Minengefahr finden Sie auf:
Mine Action Center Bosnia and Herzegovina

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bosnien und Herzegowina nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig. Besonders in den grösseren Städten werden Autos durch professionelle Banden aufgebrochen oder gestohlen. Benutzen Sie wo möglich bewachte, abgeschlossene Parkplätze oder Parkhäuser.

Verkehr und Infrastruktur

Bosnien und Herzegowina verfügt über wenige Kilometer Autobahn. Der Strassenverkehr erfordert grösste Vorsicht, vor allem nachts. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkende diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei einer ortansässigen Kontaktperson, im Hotel oder bei den lokalen Behörden über die Strassenverkehrsregeln.

Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können vorübergehend festgenommen werden, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Besonders gekennzeichnete Objekte dürfen nicht fotografiert werden (Militärobjekte, Raffinerien, Kraftwerke usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind in den Landesteilen mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, welche Strassen und Infrastruktur schwer beschädigen können.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Sarajevo.

Medizinische Versorgung

Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den lokalen Behörden anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen die Immigrationsbehörde von Bosnien und Herzegowina und die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Bern.
Service for Foreigners' Affairs

Wer die Meldepflicht nicht beachtet, muss mit Geldbussen oder der Abschiebung rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Wien, Österreich
Schweizerische Botschaft in Bosnien und Herzegowina 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Botsuana

Zuletzt editiert: 8/18/2025 11:02:48 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Botsuana gelten grundsätzlich als sicher. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Die Grösse des Landes und die Abgeschiedenheit einzelner Orte machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig. Unternehmen Sie Ausflüge in die Nationalparks vorzugsweise mit geführten Touren. Im Inneren des Landes, vor allem in den touristischen Gebieten, kann es schwierig sein, Informationen über internationale oder auch nationale Ereignisse zu verfolgen (kein Internet oder ungenügende Netzkapazitäten für Mobiltelefone).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Botsuana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Vor allem in den grösseren Städten wird eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kommen kann. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Seien Sie insbesondere bei Verkehrsampeln wachsam, da Kriminelle immer öfters versuchen, Gegenstände durch das Einschlagen der Autoscheiben zu stehlen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Hauptverkehrsachsen des Landes sind in einem guten Zustand. Die anderen Strassen führen durch wüstenartige und nur wenig bevölkerte Gebiete. Diese Strassen sind oft in schlechtem Zustand oder nicht passierbar (Sand, Überschwemmungen usw.). Für viele solcher Routen ist ein Geländefahrzeug unverzichtbar. Die unvorhersehbare Fahrweise, unbeleuchtete Fahrzeuge und Tiere bilden zusätzliche Unfallrisiken. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer europäischen resp. internationalen Standards.

Stromunterbrüche und Engpässe in der Wasserversorgung kommen vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist nicht erlaubt, militärische und polizeiliche Einrichtungen sowie uniformierte Personen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Botsuana leidet gelegentlich unter Dürren.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Gaborone und Francistown ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Botsuana in Genf über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.
Botschaft der Republik Botsuana

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 997 und 911
Zollvorschriften Botsuana

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Brasilien

Zuletzt editiert: 10/29/2025 12:04:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Brasilien gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und hoher politischer Spannungen kommt es regelmässig zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen. Dabei kann es zu Strassenblockaden und Behinderungen im Transportwesen kommen; Verspätungen im Reiseverkehr sowie lokale Versorgungsengpässe können die Folge sein.

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land und insbesondere in Städten sehr hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen sowie Schiessereien zwischen kriminellen Banden und den Sicherheitskräften kommen oft vor und ziehen vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft. Gewalttaten werden von organisierten Banden wie auch von Einzelpersonen verübt.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Brasilien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art. Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften kommen vor allem in den Grossstädten vor. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Venezuela
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Venezuela wird abgeraten.

Die angespannte Lage in Venezuela wirkt sich auch auf das Grenzgebiet zu Brasilien aus. Latente Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und venezolanischen Flüchtlingen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Kriminelle Banden sind grenzüberschreitend aktiv; es kommt vermehrt zu Überfällen und Gewalttaten. Grenzen können kurzfristig geschlossen werden.

Bundesstaat Rio de Janeiro
Der Bundesstaat bekämpft organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Es kommt häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie Schiessereien zwischen kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden. Die Präsenz der Sicherheitskräfte ist im ganzen Bundesstaat stark erhöht worden, auch in den Touristenorten. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Lassen Sie Vorsicht walten und erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere gemieden werden sollten. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren, etc.).

Bundesstaaten Ceará, Pernambuco und Bahia
Zusammenstösse zwischen kriminellen Banden kommen oft vor, auch in den grossen Touristenzentren wie beispielsweise Fortaleza, Recife und Salvador de Bahia. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Die Kriminalität, einschliesslich Morde, ist stark gestiegen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und erkundigen Sie sich vor und während der Reise in den Bundesstaaten Ceará, Pernambuco und Bahia in den Medien, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die aktuelle Lage. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren, etc.).

Kriminalität

Der Besitz und Gebrauch von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet. Kleinkriminalität wie beispielsweise Taschen- und Entreissdiebstähle kommt in den grösseren Städten häufig vor. Sie werden unter anderem durch vermeintliche Fahrrad- oder Motorradkuriere verübt. Gewaltverbrechen wie beispielsweise bewaffnete Raubüberfälle, Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte kommen im ganzen Land häufig vor. Auch Plünderungen können vereinzelt vorkommen.

Besonders gefährlich sind wenig belebte Strassen, Strassenkreuzungen mit Ampeln und Strände. Raubüberfälle können zudem in Stadtzentren oder in öffentlichen Verkehrsmitteln vorkommen. In Grossstädten wie beispielsweise Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador oder Belo Horizonte werden gelegentlich Überfälle in Restaurants oder Hotel-Lobbys verübt: In Blitzaktionen werden den Gästen das Geld, die Mobiltelefone und die Schmuckstücke gestohlen.

Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte und zur Herausgabe von Wertgegenständen gezwungen. Diese Entführungen dauern in den meisten Fällen wenige Stunden und ereignen sich zumeist im Freien oder im Strassenverkehr, insbesondere bei Einbruch der Dunkelheit an Kreuzungen oder in Verkehrsstaus. Bei sogenannten virtuellen (am Telefon vorgetäuschten) Entführungen werden Angehörige zur sofortigen Zahlung von Lösegeld gedrängt.

Anlässlich Streiks von Polizeipersonal in einzelnen Bundesstaaten und Städten kann die Gewaltkriminalität lokal zunehmen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie jederzeit aufmerksam und beobachten Sie Ihre Umgebung.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel (Favelas).
  • Verhalten Sie sich diskret. Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor. Oft werden sie durch Personen auf Fahr- oder Motorrädern verübt.
  • Benutzen Sie Bancomaten nur tagsüber und nur im Innern von überwachten Banken. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihnen beim Betreten oder Verlassen der Bank niemand folgt.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung Ihre Kreditkarte nie unbeaufsichtigt, Missbrauch ist verbreitet.
  • Verriegeln Sie immer die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise auf bewachten Parkplätzen. Unterlassen Sie es, im geparkten Auto sitzen zu bleiben.
  • Gehen Sie abends wenn möglich nur in Gruppen und in belebten Quartieren aus. Tagsüber sind einsame Strände und wenig frequentierte Strassen zu meiden.
  • Nehmen Sie in Diskotheken und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an und lassen Sie diese auch nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass Getränke oder Esswaren mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Fälschungen von alkoholischen Getränken mit toxischem Inhalt (u.a. Methanol) sind im Umlauf und stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Vermeiden Sie solche Getränke, wenn die Herkunft nicht bekannt ist. Kaufen Sie alkoholische Getränke nur in vertrauenswürdigen Geschäften, Bars oder Restaurants und vermeiden Sie Getränke von Strassen- und Strandverkäufern.
  • Benutzen Sie in den Metropolen Brasilia, Rio de Janeiro und Saõ Paulo im Nahverkehr ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis oder die Metro und die Metrobusse, sie gelten als relativ sicher. Die offiziellen Taxis können an Flughäfen am Taxi-Schalter reserviert werden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand und vermeiden Sie Blickkontakt, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Verbrecher schrecken auch vor Mord nicht zurück.
  • Bei Zufallsbekanntschaften, zum Beispiel in Bars und Restaurants oder über soziale Netzwerke und das Internet, wird zu Zurückhaltung und Vorsicht geraten.
  • Cyberkriminalität ist stark verbreitet. Seien Sie wachsam, wenn Sie im Internet einkaufen oder sich für Online-Angebote registrieren.

In den grösseren Touristenzentren unterstützen spezielle Touristenpolizei-Büros Reisende bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.

In den brasilianischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Der Schwerverkehr und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erfordern grösste Vorsicht. Von nächtlichen Fahrten ausserhalb der Städte wird aufgrund der erhöhten Unfallgefahr und der Gefahr von Überfällen abgeraten.

Es kommt vor, dass Grenzübergänge zu Venezuela kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Sexuelle Minderheiten sind nicht in allen Landesteilen toleriert. Informieren Sie sich über die lokalen Gepflogenheiten in Reiseführern oder direkt vor Ort.

Naturbedingte Risiken

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr, insbesondere im Amazonasgebiet und im Pantanal. Waldbrände haben Luftverschmutzungen durch Rauch im ganzen Land zur Folge. Diese Rauchbelastungen führen ebenfalls zu Schliessungen von Touristenparks.

Es muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden, welche Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen können. Starke Unwetter haben beispielsweise im Mai 2024 und im Juni 2025 in dem südlichen Bundesstaat Rio Grande do Sul zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Auch Wirbelstürme kommen vor. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Instituto Nacional de Meteorologia

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.
USP Seismological Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung (Botschaft in Brasilia, Generalkonsulat in Rio de Janeiro oder São Paolo).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in vielen öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind besonders auf dem Land oft prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. In der Regel wird aber auch eine Fotokopie des Passes zusammen mit einer Visitenkarte des Hotels akzeptiert.

Minderjährige Personen: Minderjährige brasilianischer Staatsangehörigkeit (auch wenn sie eine zusätzliche Nationalität besitzen), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen brasilianischen Behörde oder bei den Generalkonsulaten von Brasilien in Zürich oder Genf über die genauen Vorschriften.
Generalkonsulat von Brasilien in Zürich

Generalkonsulat von Brasilien in Genf

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 190

Telefonnummern der Touristenpolizei (Auskunft meist ausschliesslich in portugiesischer Sprache):
Brasilia: +55 61 3207 6651:.
Fortaleza +55 85 3101 2488
Manaus: +55 92 3652 1656
Recife: +55 81 3322 4867
Rio de Janeiro: +55 21 2332 2924
Salvador +55 71 3116 6817
São Paulo : +55 11 3120 4417

Brasilianische Zollbehörde: Customs Guide for travelers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Brasilien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Brunei Darussalam

Zuletzt editiert: 9/5/2025 2:56:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Brunei Darussalam gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Brunei Darussalam nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

In Brunei gilt Linksverkehr. Überhöhte Geschwindigkeit bildet ein erhebliches Unfallrisiko auf Bruneis Strassen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung (Scharia) und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz.
List of laws of Brunei Darussalam

Folgende Delikte können je nach Schwere des Vergehens unter anderem mit Bussen, Haftstrafen, harten Körperstrafen oder der Todesstrafe geahndet werden; beispielsweise:

  • Verkauf von Alkohol sowie dessen Konsum in der Öffentlichkeit;
  • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet.
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu sechs Metern vor den Ein- und Ausgängen.
  • Bei Mord und Waffenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden;
  • Negative Äusserungen über die Königsfamilie und den Islam;
  • Gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen. Bei ausserehelichen Geburten können sich auch strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Essen, Trinken und Rauchen tagsüber in der Öffentlichkeit während des Fastenmonats Ramadan;
  • Diebstahl.

 Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, denn diese Farbe ist dem Sultan vorbehalten. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Brunei Darussalam Meterological Department

World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende nach Brunei Darussalam müssen ein Einreiseformular ausfüllen und eine Gesundheitserklärung abgeben. Weitere Informationen zur Gesundheitserklärung finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums von Brunei Darussalam.
e-Arrival Einreiseformular
BruHealth Portal Gesundheitserklärung
Ministry of Health

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 993
Notruf Ambulanz: 991
Royal Customs and Excise Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Singapur

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bulgarien

Zuletzt editiert: 1/9/2026 9:45:21 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Bulgarien gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften können vorkommen. Auch Streiks sind möglich.

Das Risiko von Terroranschlägen kann auch in Bulgarien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle in öffentlichen Einrichtungen und Transportmitteln kommen vor. Vor allem in den touristischen Orten am Schwarzen Meer kommen Diebstähle von Reisedokumenten und Geldbeuteln häufig vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf belebten Plätzen (Bahnhöfen, Märkten etc.) besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände und Dokumente sicher im Hotelsafe auf. Tragen Sie jedoch stets eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte bei sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, beachten Sie, dass die Strassenpolizei ausschliesslich Originaldokumente akzeptiert, darunter Pass oder Identitätskarte, Führerausweis, Fahrzeugausweis und Versicherungsdokumente.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben und informieren Sie sich vorab über deren Konditionen.

Verkehr und Infrastruktur

Vor allem bei Dunkelheit besteht ausserhalb der Grossstädte ein Unfallrisiko durch ungenügende Strassenmarkierung und Wegweiser, unzulänglich markierte Baustellen, das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Auf den meisten Strassen besteht Vignettenpflicht.
BG Toll

Öffentlicher Verkehr: Neben einigen wenigen Bahnlinien und Inlandflugverbindungen hat Bulgarien ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien.
Fahrpläne Central Bus Station

Im Sommer kann es zu Engpässen in der Wasserversorgung kommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Your Europe

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Bulgariens.

Die Haftbedingungen sind schwierig.

Naturbedingte Risiken

Vereinzelte kleinere bis mittlere Erdbeben sind möglich.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Bulgarian Institute of Meteorology and Hydrology

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglich rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Sofia.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Hingegen empfiehlt es sich, für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen in die Schweiz zurückzukehren. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Nummer: 112

Nationale Zollbehörde Bulgarien

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest, Rumänien

Schweizerische Botschaft in Bulgarien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Burkina Faso

Zuletzt editiert: 11/21/2025 11:14:57 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Burkina Faso wird abgeraten.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und das Entführungsrisiko ist sehr hoch. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Burkina Faso reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.

Für ausländische Reisende besteht ein Risiko, festgenommen, verhört und inhaftiert zu werden.  Die burkinischen Behörden informieren die ausländischen Botschaften nicht regelmässig über die Verhaftung, die Anklage oder den Aufenthaltsort der inhaftierten Person.

Die politische Lage ist sehr volatil. Es kommt regelmässig zu Demonstrationen und Kundgebungen sowohl zugunsten als auch gegen die Regierung. Demonstrationen richten sich manchmal auch gegen ausländische Interessen. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften kommen, teils mit Todesfolge. Polizeikontrollen, insbesondere auf Hauptverkehrsachsen, treten häufig auf, auch in grösseren Städten sowie in der Hauptstadt Ouagadougou.

Islamistische und andere bewaffnete Gruppen kontrollieren grosse Teile des Staatsgebiets. Im ganzen Land kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen diesen Gruppen und den Sicherheitskräften, sowie zu Angriffen auf militärische und polizeiliche Einrichtungen. Die Zahl der improvisierten Sprengsätze entlang der Verkehrsachsen hat zugenommen.

Gewalttaten von terroristischen und kriminellen Gruppen fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Zu den potenziellen Zielen von Terroranschlägen gehören auch staatliche, touristische und ausländische Infrastrukturen sowie grosse Menschenansammlungen, wie z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, kulturelle Veranstaltungen, grosse internationale Hotels und beliebte Restaurants. Auch ganze Dörfer werden regelmässig angegriffen.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahelzone verschleppt, unter anderem in Burkina Faso. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17
Notruf Gendarmerie: 16 / 1010 / 80 00 11 45
Notruf Feuerwehr: 18
Medizinischer Notruf: 15

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Côte d‘Ivoire

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Burkina Faso

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Burundi

Zuletzt editiert: 2/13/2026 3:58:45 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in gewisse Landesteile wird abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Die politischen und sozialen Spannungen sind hoch und können im ganzen Land jederzeit zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage führen.

Gewalttaten mit politischem oder kriminellem Hintergrund, unter anderem Granatenangriffe, fordern im ganzen Land immer wieder Todesopfer und Verletzte; sie können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Betroffen sind vor allem öffentliche Einrichtungen und Menschenansammlungen wie Märkte, Restaurants, Busbahnhöfe. Beispiele:

  • Am 12. Juni 2025 forderte ein Granatenangriff in Mutumba, Provinz Gitega (ehemalige Provinz Karuzi), drei Todesopfer.
  • Am 10. Mai 2024 sind bei zwei Granatenangriffen in Bujumbura, einer davon an einer Bushaltestelle, 38 Personen verletzt worden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage in den zu bereisenden Gebieten. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber und lassen Sie grosse Vorsicht walten. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Bujumbura und Kibira Nationalpark:
Von Reisen jeder Art in den nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (ehemalige Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural) sowie in den Kibira Nationalpark wird abgeraten.

Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo wirkt sich auch auf das burundisch-kongolesische Grenzgebiet aus. Zehntausende Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo haben die Grenze zu Burundi überquert. Die Sicherheitslage ist angespannt und kann sich rasch verschlechtern. Bewaffnete Gruppierungen aus der Demokratischen Republik Kongo benutzen die Ruzizi-Ebene und den Kibira Nationalpark als Rückzugsgebiete. Es kam in der Vergangenheit immer wieder zu Überfällen und bewaffneten Auseinandersetzungen, besonders in den Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda.

Nordöstliche Grenzregionen zu Ruanda und Grenzregionen zu Tansania:
In den Grenzgebieten zu Ruanda und Tansania sind bewaffnete Banden aktiv. Die Grenzübergänge zu Ruanda sind aufgrund erhöhter Spannungen zwischen Burundi und Ruanda bis auf Weiteres geschlossen. Lassen Sie bei Reisen in die Grenzregionen erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstählen, bewaffneten Überfällen und Einbrüchen, auch in den privilegierten Quartieren der Städte. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) auf sich.
  • Benutzen Sie ausschliesslich ein Fahrzeug, um sich innerhalb und ausserhalb grösserer Städte fortzubewegen. Verriegeln Sie Autofenster und -türen.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Bereitschaft zur Gewaltanwendung (inkl. Tötung) ist hoch.

Auf die Justiz und die Sicherheitskräfte ist kaum Verlass.

Verkehr und Infrastruktur

Es besteht ein hohes Unfallrisiko aufgrund der teilweise schlechten Strassenverhältnisse, mangelhaft gewarteter Fahrzeuge, des unberechenbaren Verhaltens vieler Verkehrsteilnehmenden und streunender Tiere. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden.

Strassensperren durch Militär und Milizen können im ganzen Land vorkommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen kommen häufig vor.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Grenzanlagen etc.);
  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Burundi liegt in einem Erdbebengebiet.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantieleistung (Vorauszahlung). Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Nairobi, Kenia) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich (oder eine Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Reisenden, die von der M23 (im Osten der Demokratischen Republik Kongo operierenden bewaffneten Gruppe) ausgestellte oder gestempelte Dokumente (z. B. Reisepass) vorlegen, die Einreise nach Burundi verweigert wird. Diese Regelung gilt sowohl für den internationalen Flughafen von Bujumbura als auch für sämtliche Landgrenzübergänge.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Bujumbura: 17 (in den Regionen: 110, 113, 114)
Notruf Ambulanz: 112
Zivilschutz: 113
Verkehrspolizei: 118

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia
Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Burundi
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Commissariat général des migrations au Burundi

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Cabo Verde

Zuletzt editiert: 8/15/2025 4:11:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Cabo Verde gelten grundsätzlich als sicher.

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Auch in Cabo Verde kann das Risiko von terroristischen Akten nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle werden vor allem an touristischen Orten verübt. Auch Raubüberfälle kommen vor, teils unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere.
  • Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Treffen Sie auch auf Jachten und Segelschiffen geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist relativ gut. Abseits der asphaltierten Strassen kann sich ein Geländefahrzeug als nützlich erweisen.

Im Schiffs- und Flugverkehr muss mit witterungsbedingten Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden.

Engpässe bei der Wasserversorgung können vorkommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (mangelhafte hygienische Verhältnisse, usw.).

Naturbedingte Risiken

Die kapverdischen Inseln sind vulkanischen Ursprungs. Der Vulkan Fogo ist aktiv. Erdbeben können vorkommen.

Die Inseln werden immer wieder von Dürren heimgesucht.

Saisonbedingt muss mit starken Regenfällen und Wirbelstürmen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
The National Institute of Meteorology and Geophysics (INMG)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktiven Vulkan, Evakuationsbefehle etc.
Regierung von Cabo Verde

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist, besonders ausserhalb der Hauptstadt Praia, nicht immer gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 132
Notruf Ambulanz: 130

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Chile

Zuletzt editiert: 7/16/2025 2:41:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Chile gelten grundsätzlich als sicher.

Die soziale und politische Lage ist angespannt und Demonstrationen und Streiks kommen vor. Dabei kann es zu Sachbeschädigungen, Gewaltanwendung und Strassenblockaden kommen. Das Risiko, unversehens in solche Situationen zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden, vor allem in der Hauptstadt Santiago und Valparaíso, wo Demonstrationen häufig sind.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Santiago de Chile hat nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen.

Die Regierung kann kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Auskunft über die Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Chile nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die Grenzgebiete zu Peru, Bolivien und Argentinien sind noch teilweise vermint – selbst in der Nähe von Touristenorten und in einigen Naturreservaten. Die Minenfelder sind in der Regel markiert. Bleiben Sie in diesen Regionen dennoch auf den häufig benutzten Strassen und beachten Sie die Warnschilder.
In den Grenzgebieten zu Peru und Bolivien sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv.
Lassen Sie sich in diesen Gebieten von einer ortskundigen Reiseleitung begleiten, und vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

In den Regionen Araucanía und Bio Bio verüben Aktivistengruppen der indigenen Bevölkerung regelmässig Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmungen, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte. Obwohl Gewalttätigkeiten mittlerweile abgenommen haben, führt dieser Konflikt häufig zu Strassensperren und Übergriffen, u.a. auf Busse. Solche Gewaltakte fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Ohne selbst Ziel davon zu sein, könnten Reisende unversehens in Mitleidenschaft gezogen werden. Seit 2021 gilt in den beiden Regionen der Ausnahmezustand.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage und Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate, einschliesslich Morde, ist gestiegen und kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Es kann zu Entreissdiebstählen und bewaffneten Raubüberfällen kommen. Oft wird Gewalt angewendet. Auch Entführungen durch organisierte kriminelle Gruppen kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • In den Stadtzentren von Santiago und Valparaíso ist besondere Vorsicht geboten. Diebstähle sowie gewaltsame Überfälle auf Reisende sind in Valparaíso häufig, namentlich im unteren Stadtteil sowie in den von Reisenden vielbesuchten Strassen entlang der Hügel der Stadt;
  • Verzichten Sie vor allem nachts auf Besuche der ärmeren Wohnviertel;
  • Parken Sie Ihr Auto nur auf bewachten Parkplätzen;
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse;
  • Tragen Sie keinen auffälligen oder wertvollen Schmuck;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen ist gut. Abseits der Hauptachsen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand. Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Chiles Strassen. Nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich.

Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die Distanzen nicht. Führen Sie vor allem in den Wüstengebieten einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff mit.

In abgelegenen Gebieten sind mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer gewährleistet. Stromausfälle können vorkommen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen, in Parks, etc. verboten.

Die Beleidigung staatlicher Institutionen oder hochrangiger politischer Persönlichkeiten gilt als Verstoss gegen das Gesetz über innere Sicherheit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Strafverfahren sind langwierig.

Naturbedingte Risiken

Chile liegt in einem Erdbebengebiet und hat zahlreiche Vulkane. Starke Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Chile erreichen.

Heftige Regenfälle können Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen sowie in der Wüste ausgetrocknete Bachbette in kürzester Zeit in reissende Flüsse oder Schlammlawinen verwandeln. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen, sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane und Evakuationsbefehle.
Dirección Meteorológica de Chile

Servicio Nacional De Prevención y Respuesta Ante Desastres (Senapred)

Die teils extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Im Süden Chiles und in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern.

Unternehmen Sie Wanderungen, Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundiger, qualifizierter Reiseführung.
Beim Besuch von Nationalparks informieren Sie die Nationalparkbehörde CONAF (Corporación Nacional Florestal) über Ihre geplanten Touren, wenn Sie am Parkeingang die Zugangsgebühr bezahlen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Santiago de Chile.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung wegen der Distanzen und geringen Bevölkerungsdichte nicht überall gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Kostengarantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Im Hochgebirge sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Chile in Bern über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 133
Notruf Ambulanz: 131

Chilenische Zollvorschriften: Servicio Agrícola y Ganadero (SAG)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Chile

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

China

Zuletzt editiert: 9/19/2025 2:45:28 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach China gelten grundsätzlich als sicher.

Es kann sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in China nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Touristenreisen in einzelne Regionen mit erhöhten Spannungen, zum Beispiel ins Autonome Gebiet Tibet, können kurzfristig eingeschränkt werden. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Hong Kong:
Das Gesetz und die Verordnung zum Schutz der nationalen Sicherheit stellen unter anderem Sezession, die Untergrabung der Staatsgewalt, Verschwörung mit ausländischen Staaten sowie den Diebstahl von Staatsgeheimnissen unter hohe Strafen, die bis zu lebenslanger Haft reichen können. Da die Tatbestände vage formuliert sind, bleibt ihre Auslegung unklar. Zudem können auch Handlungen ausserhalb des chinesischen Staatsgebiets verfolgt werden, was bei der Einreise zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Autonomes Gebiet Tibet und die Provinzen Gansu, Qinghai, Sichuan und Yunnan:
Reisen in das Autonome Gebiet Tibet sind nur über anerkannte Reiseagenturen möglich. Es kann zu erhöhten Sicherheitskontrollen kommen. Die Anweisungen der Behörden sind strikte zu befolgen.

Autonomes Gebiet Xinjiang:
Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist seit Jahren angespannt. In der Vergangenheit haben Ausschreitungen und Gewalttaten in dieser Provinz mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert.
Im Autonomen Gebiet Xinjiang müssen vermehrt Sicherheitskontrollen (Checkpoints) passiert werden. Dies ist oft mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden.
Lassen Sie in Xinjiang erhöhte Vorsicht walten
und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, Reisebeschränkungen etc.).

Grenzgebiet zu Indien:
Meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Indien; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Grenzgebiet zu Myanmar:
Die Aktivitäten der bewaffneten Gruppierungen in Myanmar können auch Auswirkungen auf die Grenzregion in China haben. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Sicherheitskräften über die Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist relativ selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle, besonders bei grossen Menschenansammlungen.

Insbesondere bei Touristenattraktionen kann es zu Betrügereien kommen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Agglomerationen sind Strassen vereinzelt in schlechtem Zustand. Teilweise sind die Strassenschilder nur in chinesischer Sprache beschriftet. Ein erhebliches Unfallrisiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es deshalb empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz. China verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.
China Railway

Telefonverbindungen ins Ausland sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Es kommt sporadisch vor, dass in einzelnen Gebieten der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen sowie Einrichtungen von Militär und Polizei zu fotografieren.

Politische Aktivitäten: Kontakte zu politischen Gruppierungen sowie politisch sensible Äusserungen (auch in den sozialen Medien) können strafrechtliche Folgen haben. Die chinesischen Behörden überwachen das Internet systematisch und blockieren den Zugang zu zahlreichen Websites und Sozialen Medien.

Sittenwidrigkeiten und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung können durch die Polizei mit Bussen und Haftstrafen bestraft werden. Ein richterliches Urteil ist nicht notwendig.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Dazu zählen auch Cannabisprodukte mit tiefem THC-Gehalt. Es können auch Personen verurteilt werden, denen mittels Tests bei der Ankunft in China Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Narcotics Division, Security Bureau Hong Kong

Narcotics Control Law of the People's Republic of China

Die Todesstrafe kann auch für andere Delikte verhängt werden.

Allgemein werden in China Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz. Dies gilt auch bei Verstössen gegen die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen.
General Administration of Customs People Republic of China

Customs and Excise Department Hong Kong

Die Einfuhr und der Verkauf von E-Zigaretten ist in Hong Kong verboten.
HK Tobacco Control Legislation

Personen, die in ein Strafverfahren verwickelt sind, können während der Untersuchung oder Verhandlung an der Ausreise gehindert werden. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei ausländischen Staatsangehörigen unter bestimmten Umständen die Ausreise verweigern, bis der Fall geklärt ist. Der konsularische Zugang wird dabei mitunter nur eingeschränkt gewährt.

Die Haftbedingungen sind hart.

Naturbedingte Risiken

In China liegen mehrere Erdbebengebiete. An den Küsten besteht deshalb auch das Risiko von Tsunami.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch China erreichen.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Die Küstenregionen, insbesondere im Süden und Südosten des Landes, werden regelmässig von Taifunen heimgesucht, die beträchtliche Verwüstungen anrichten können.

Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Public Weather Service Center, China Meteorological Administration

Hong Kong Observatory
: Tropical Cyclone Track Information

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Beijing, Generalkonsulat in Shanghai, Guangzhou oder Hong Kong).

Bei Reisen auf das tibetische Hochplateau sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte und deren Agglomeration ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Krankenhäuser verlangen teilweise vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Bei der Einreise nach China ist es möglich, dass bei Reisenden medizinische Untersuchungen (z.B. Messung der Körpertemperatur, Rachen- oder Nasenabstriche, Bluttests etc.) durchgeführt werden. Stimmen Reisende den Untersuchungen nicht zu, kann ihnen die Einreise verweigert werden.

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber muss sie dabei begleiten und sich ebenfalls ausweisen. In Beijing können Reisende sich über die Website des Beijing Public Security Bureaus auch online registrieren. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten rechnen.
Beijing Public Security Bureau

Einige abgelegene Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht zugänglich.

Das Autonome Gebiet Tibet kann generell nur mit einer Bewilligung der "Tourist Administration of the Tibetan Autonomous Region" bereist werden. Es werden nicht für alle Teile des Gebietes und normalerweise nur für vorgängig organisierte Gruppenreisen Bewilligungen erteilt.

Im Autonomen Gebiet Xinjiang bestehen teilweise lokale Reisebeschränkungen für ausländische Staatsangehörige. Klären Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter ab.

Die Botschaft der Volksrepublik China in Bern und das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Zürich erteilen Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.

China anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Personen mit sowohl schweizerischer als auch chinesischer Staatsangehörigkeit werden von den chinesischen Behörden ausschließlich als chinesische Staatsbürger betrachtet. Die Schweiz hat deshalb nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung von schweizerisch-chinesischen Doppelbürger/-innen, die Schwierigkeiten mit den chinesischen Behörden haben.

Bezahlen per App (unter anderem WeChat und Alipay) ist weit verbreitet; Bargeld und Kreditkarten werden oft nicht akzeptiert. Informieren Sie sich bei lokalen Kontakten oder Ihrem Reiseveranstalter.

Nützliche Adressen

China (ausser Hong Kong und Macao): Polizei: 110, Ambulanz: 120
Hong Kong (Polizei, Ambulanz): 999
Macao: Polizei: +853 2857 3333, Ambulanz: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in China
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Cook Islands

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Costa Rica

Zuletzt editiert: 3/16/2026 5:06:02 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land aufgrund der erhöhten Aktivität von Drogenbanden angespannt. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern von Drogenbanden in Mitleidenschaft gezogen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Costa Rica nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Taschen- und Entreissdiebstahl, bewaffnete Raubüberfälle und das Aufbrechen von Autos durch organisierte Banden kommen vor, besonders Touristendestinationen sind davon betroffen. Beispielsweise an der Karibikküste von Puerto Limón bis Puerto Viejo, rund um den Tortuguero Nationalpark, in Manuel Antonio, in Jacó, am Rio Tárcoles im Westen des Landes sowie bei den Busbahnhöfen von San José und im Zentrum der Stadt.

Gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen vor, teilweise mit Todesfolge. Es liegen zudem Meldungen über Überfälle auf Touristenbusse sowie über Vergewaltigungen wie auch über andere Sexualdelikte vor.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt und parken Sie wenn möglich auf bewachten Parkplätzen.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote bei Pannen mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter.
  • Nehmen Sie wenn möglich registrierte Taxis; sie sind an der roten Farbe und einem dreieckigen Schild auf dem Dach erkennbar.
  • Verzichten Sie im Zentrum von San José und in abgelegenen Gebieten auf nächtliche Spaziergänge.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist streckenweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten. Da Mietwagen oft schlecht gewartet sind, wird angeraten, wichtige Funktionalitäten vor der Übernahme zu prüfen.

Unterbrüche in der Stromversorgung können vorkommen.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (z.B. River-Rafting). Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Zulassung der costa-ricanischen Behörden. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material auf die Funktionsfähigkeit.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausübung politischer Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Bei juristischen Verfahren und polizeilichen Ermittlungen muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts oder Anwältin sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Costa Rica liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können Costa Rica erreichen.
Red Sismológica Nacional (RSN)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundiger Reiseführung und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane sowie Evakuationsbefehle:
Comision Nacional de Emergencias (CNE
)
World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in San José.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt San José ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Erkrankungen und nach lebensgefährdenden Unfällen sollte eines der grossen staatlichen oder privaten Notfallkrankenhäuser im Grossraum San José aufgesucht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit costa-ricanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Costa Rica benötigen zur Ausreise aus Costa Rica eine Ausreisebewilligung der costa-ricanischen Migrationsbehörde. Dabei ist unerheblich, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird oder nicht. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Costa Rica in Bern oder bei der costa-ricanischen Migrationsbehörde.
Dirección General de Migración y Extranjería – Permisos de Salida

Tragen Sie stets Ihren Reisepass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda (la aduana)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Côte d'Ivoire

Zuletzt editiert: 11/20/2025 12:08:08 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden, aufgrund von sozialen und politischen Spannungen, kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Anlässlich der Präsidentschaftswahlen vom 25. Oktober 2025 kam es in mehreren Regionen zu teilweise gewaltsamen Protesten. Die innenpolitische Lage bleibt weiterhin angespannt, insbesondere im Hinblick auf die Parlamentswahlen am 27. Dezember 2025. Weitere Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden sind nicht auszuschliessen und können kurzfristig auftreten.

Im Falle von Strassenblockaden wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Abidjan hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land, trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen der Regierung. Besonders im Norden und Nordosten besteht ein hohes Risiko von Terrorangriffen und terroristisch motivierten Entführungen. Das Risiko kann auch in anderen ländlichen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten, wie zum Beispiel moderne Einkaufszentren und Strände.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden und Nordosten des Landes
Von Reisen in die Distrikte Denguélé und Savanes sowie in die nördliche Hälfte des Distrikts Zanzan (einschliesslich Nationalpark Comoé) wird abgeraten. 

In Mali und Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Es besteht das Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Côte d'Ivoire Attentate, bewaffnete Überfälle und Entführungen ausüben. Dieses Risiko besteht auch an der Grenze zu Ghana. In der Vergangenheit kam es in diesen Gebieten zu mehreren Angriffen mit Todesopfern und Verletzten.

Südliche Hälfte des Distrikts Zanzan
Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich sporadisch in lokale, gewaltsame Konflikte entladen. Informieren Sie sich vor und während Reisen in den südlichen Teil des Distrikts Zanzan bei Ihrer lokalen Kontaktperson und/oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie besondere Vorsicht walten.

Westen und Grenzgebiet zu Liberia
In dieser Region sind bewaffnete Banden und Strassenräuber aktiv. Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko eines Überfalls nicht vollständig ausgeschlossen werden. Latente Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen entladen sich sporadisch in gewaltsame Zusammenstösse mit Todesopfern und Verletzten. Lassen Sie sich bei Reisen in die Distrikte Montagnes, Sassandra-Marahoué und Bas-Sassandra von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Überfälle und Erpressungen sind möglich. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit;
  • Meiden Sie Fahrten ausserhalb der Agglomerationen nach Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang. Es besteht das Risiko von Überfällen durch bewaffnete Banden;
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, nehmen zu.

Cyberkriminalität ist in der Region weit verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken beispielsweise betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Lassen Sie Vorsicht walten bei Personen, die Sie im Internet kennen lernen. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Weitere Informationen zu diesen Machenschaften finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Im Golf von Guinea und in den ivorischen Gewässern kommt es häufig zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen teilweise in sehr schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge stellen ein grosses Unfallrisiko dar. Aus denselben Gründen ist das Unfallrisiko auch für Fussgänger erheblich. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Obwohl die rechtliche Grundlage unklar ist, wird empfohlen, keine militärischen Anlagen oder Sicherheitskräfte zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Sodexam: Météorologie nationale

World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Abidjan ist die medizinische Grundversorgung nur teilweise gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt (Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Douanes de Côte d’Ivoire

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Côte d'Ivoire
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
E-Visa Côte d’Ivoire

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dänemark

Zuletzt editiert: 11/28/2025 2:15:45 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Dänemark gelten grundsätzlich als sicher.

In den grossen Städten kann es zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die dänischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Danish Security and Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Färöer-Inseln: Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel führte ein mehrwöchiger Streik im Frühling 2024 zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoff und Gütern des täglichen Bedarfs.
Vertretung der Färöer-Inseln in Dänemark
Visit Faroe Islands

Grönland: Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur stark eingeschränkt, auch für Such- und Rettungseinsätze. Während die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist, müssen schwere Erkrankungen und Verletzungen in Dänemark behandelt werden. Zudem gibt es in abgelegenen Gebieten kein Mobilfunknetz. Aufgrund dieser Gegebenheiten und der extremen Witterungsbedingungen ist eine sorgfältige Vorbereitung sowie geeignete Ausrüstung erforderlich, etwa ein Navigationsgerät und ein Satellitentelefon. Befolgen Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und der Bevölkerung und lassen Sie sich bei Touren von einer lokalen Reiseleitung begleiten.
Vertretung Grönlands in Dänemark

Visit Greenland: Natural Hazards

Kriminalität

Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei touristischen Attraktionen, am Hauptbahnhof Kopenhagen oder am Bahnhof Nørreport und in grösseren Menschenansammlungen kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen.

In den Städten Kopenhagen, Århus und Odense kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. Schusswechsel zwischen verschiedenen kriminellen Banden sind möglich. In Kopenhagen sind insbesondere die Quartiere Nørrebro und Nordvest betroffen.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern. Die dänische Polizei kann unter der Telefonnummer 112 kontaktiert werden.

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Dänisches Aussenministerium: Auto und Verkehr

Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Rejseplanen (Fahrplan)

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Dänisches Aussenministerium: Auto und Verkehr

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Danish Meteorological Institute

Danish Emergency Management Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In Grönland ist diese jedoch eingeschränkt. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch in Grönland und auf den Färöer-Inseln nicht gültig. Beachten Sie die Informationen von
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Dänisches Aussenministerium: Reise und Aufenthalt

Zollvorschriften Dänemark

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm, Schweden
Schweizerische Botschaft in Dänemark
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Deutschland

Zuletzt editiert: 9/12/2025 10:09:21 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Deutschland gelten grundsätzlich als sicher. In den grossen Städten kann es zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die deutschen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden:
Bundesministerium des Innern

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der deutschen Polizei. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Bei Angriffen werden gelegentlich Stichwaffen eingesetzt. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
Polizei-Beratung

Portal der deutschen Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Motorfahrzeuge mit einer entsprechenden Umweltplakette fahren dürfen. Die Plakettenpflicht gilt auch für Motorfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sowie Elektrofahrzeuge. Die Umweltplaketten werden in Deutschland durch die betroffenen Städte und technischen Prüfstellen (TÜV) ausgestellt. In der Schweiz können die Umweltplaketten für Deutschland bei kommerziellen Anbieterfirmen und Automobilclubs beantragt werden.
Bundesamt für Umwelt: Umweltzonen

Öffentlicher Verkehr: Deutschland verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Deutsche Bahn

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter:
Strassenverkehrsgesetz

Wer einen Parkschaden verursacht, muss warten bis die Polizei vor Ort ist. Das vorzeitige Verlassen des Unfallortes gilt als Fahrerflucht und wird strafrechtlich verfolgt (selbst wenn die Adresse hinterlegt wird).

Das Mitführen von Messern (inklusive Taschenmesser) bei öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr ist verboten.
Waffengesetzänderung Deutschland

Die Strafmasse für jugendliche Täterinnen und Täter sind in der Regel höher als in der Schweiz.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen streng bestraft.
Betäubungsmittel

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Deutscher Wetterdienst
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Warnmeldungen

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Krankenhäuser verlangen in der Regel dennoch vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Hinterlegen Sie deshalb nie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte als Pfand, sondern lediglich eine Kopie davon.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 110
NINA: Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Zoll: Informationen für Privatpersonen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in Deutschland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dominica

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:46 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Dominikanische Republik

Zuletzt editiert: 8/28/2025 11:57:09 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Dominikanische Republik gelten grundsätzlich als sicher, die Kriminalitätsrate ist jedoch sehr hoch.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird in Demonstrationen und Streiks geäussert. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Dominikanischen Republik nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenze zu Haiti
Die anhaltende und äusserst prekäre Sicherheitslage in Haiti wirkt sich auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Dominikanischen Republik aus. Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und den haitianischen Flüchtlingen können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen führen. Die Landesgrenzen zu Haiti sind geschlossen. Lassen Sie im Grenzgebiet erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Häufig sind zum Beispiel Taschendiebstähle, Raubüberfälle, das Aufbrechen von Autos und Hauseinbrüche. Dabei können auch Schusswaffen zum Einsatz kommen. Raubüberfälle von Kriminellen auf Motorrädern kommen ebenfalls vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie stets Vorsicht walten und beobachten Sie Ihre Umgebung, vor allem abends.
  • Einige Quartiere von Santo Domingo, sowie Sosua und Boca Chica sind besonders nachts gefährlich. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten.
  • Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
  • Tragen Sie ausserhalb der bewachten Zonen keine Wertgegenstände (Uhren Schmuck etc.) auf sich. Deponieren Sie diese zusammen mit den Ausweispapieren im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann. Legal hergestellte Getränke sind mit einer Kontrollvignette versehen.
  • Geben Sie keinerlei Informationen über sich selbst oder über Ihre Angehörigen (Adressen, Telefon- oder Bankkonto-Nummern etc.) an Unbekannte. Es kommt vor, dass diese anschliessend bei Ihrer Familie vorgeben, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden und Geld brauchen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise in bewachten Parkplätzen. Bleiben Sie nicht im geparkten Auto sitzen.
  • Um Personen in Autos auszurauben, werden Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Halten Sie in einem solchen Fall nicht an und steigen Sie nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Verlassen Sie abgelegene Hotels bei Dunkelheit weder alleine noch zu Fuss.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise mit anerkannten Reisebüros.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Stellen Sie Personal für Wohn- und Ferienhäuser aufgrund von Empfehlungen einer Vertrauensperson an.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption im privaten und im öffentlichen Sektor vorkommt. Grosse Vorsicht ist bei finanziellen Transaktionen geboten (z.B. Investitionen in Immobilien). Es wird empfohlen, eine vertrauenswürdige Anwältin oder einen vertrauenswürdigen Anwalt beizuziehen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand der Haupt- und Schnellstrassen ist gut. Abseits der Hauptstrassen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand. Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweisen und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Es muss mit streunenden Tieren auf der Strasse gerechnet werden.

Wegen der Unfallgefahr und des Diebstahlrisikos sind öffentliche Busse, Sammel- und Motorradtaxis nicht empfehlenswert. Für Überlandfahrten bieten private Busgesellschaften bessere und relativ sichere Verbindungen. Nächtliche Überlandfahrten sind unter anderem wegen schlecht beleuchteter Fahrzeuge nicht empfehlenswert.
Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel vorläufig festgenommen bis die Schuldfrage geklärt ist.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Eine einfache Anzeige bei der Polizei kann eine vorläufige Verhaftung der beschuldigten Person zur Folge haben. Dies gilt zum Beispiel bei Gewaltdelikten gegen Frauen, bei Nichtbezahlung von Schulden oder bei Verursachung eines Schadens (z.B. bei Mietfahrzeugen).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, Gewalt unter den inhaftieren Personen, schlechte oder gar ungenügende Ernährung, mangelhafte ärztliche Versorgung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Die Dominikanische Republik liegt in einem Erdbebengebiet. Tsunami, die durch Erdbeben in der Karibik ausgelöst werden, können auch die Dominikanische Republik erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Es muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Oficina Nacional de Meteorología (ONAMET)

Defensa Civil República Dominicana

Sistema Nacional de Atención a Emergencias y Seguridad 9-1-1

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – National Hurricane Center

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Santo Domingo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht überall gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in Privatspitälern oder im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Touristenpolizei Politur Tel.+1 809-222-2026 (ganzes Land)
Dirección central de policía de turismo

Zollvorschriften der Dominikanischen Republik: DGA Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Dominikanischen Republik
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Dominican Republic: Electronic Ticket portal for entering and leaving

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dschibuti

Zuletzt editiert: 8/21/2025 1:55:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Ethnische Spannungen können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. In vergangenen Jahren kam es zu Zusammenstössen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppierungen, welche Verletzte und Todesopfer forderten. In den Gebieten des Festlandhügels und der Insel Doumeira an der Grenze zwischen Eritrea und Dschibuti kommt es nach wie vor zu Spannungen (s. auch Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden.

Die Infrastruktur ausserhalb der Städte ist unzureichend, und insbesondere bei Reisen über Land muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es besteht das Risiko von terroristischen Attentaten. Insbesondere die somalische Al-Shabaab droht mit Anschlägen in Dschibuti.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Personen besuchten Orten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Dschibuti ist 2004 als minenfrei erklärt worden. Halten Sie sich dennoch an die häufig befahrenen Strassen und Pisten.

Grenzgebiet zu Eritrea:
Von Reisen in die Grenzregion zwischen Dschibuti und Eritrea wird abgeraten. Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Dschibuti und Eritrea bleibt die Lage weiterhin angespannt.

Grenzgebiet zu Somalia:
Die Grenzregion zu Somalia ist wegen der erhöhten Überfallgefahr zu meiden.

Passage durch das Rote Meer und den Golf von Aden:
In der Region rund um das Rote Meer und den Golf von Aden sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Kriminalität

Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Golf von Aden besteht das Risiko von Überfällen durch somalische Piraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen der Wüste stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Ausserdem fehlen oft über weite Strecken Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung und in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, Moscheen usw.);
  • Alkohol am Steuer (0 Promille);
  • Trunkenheit in der Öffentlichkeit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Ernährung und medizinische Betreuung usw.).

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden nicht toleriert.

Dschibuti ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Die seltenen Regenfälle können sehr heftig sein und innert Kürze Überschwemmungen verursachen, besonders in der Stadt Dschibuti. Auch Dürreperioden kommen vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie  

Dschibuti liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere Vulkane. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17
Zentrales Polizeikommissariat: 00253 21 35 38 91
Gendarmerie nationale: 00253 21 35 10 03

Dschibutische Zollvorschriften: Direction générale des douanes et droits indirects

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Äthiopien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Djibouti e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ecuador

Zuletzt editiert: 3/25/2026 3:20:33 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken.

In grossen Teilen des Landes gilt der Ausnahmezustand, um kriminelle Gruppen sowie gewalttätige Proteste zu bekämpfen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Ausgangssperren zu verhängen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken oder Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gobierno de la República del Ecuador: Comunicación de la Presidencia

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen bekämpfen sich gegenseitig. Gewalttätige Auseinandersetzungen sowie Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden kommen im ganzen Land vor. Entführungen, insbesondere sogenannte Express-Entführungen, kommen ebenso vor.
Anschläge mit Explosionswaffen durch Drogenbanden und andere kriminelle Gruppierungen kommen beispielsweise in den Provinzen Guayas und El Oro wiederholt vor. Sie können sich etwa auf öffentlichen Plätzen, Strasseninfrastruktur und Brücken ereignen und richten sich meistens gegen Sicherheitsbehörden, politisch Tätige sowie Medienschaffende. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Regierung bekämpft das organisierte Verbrechen mit Sicherheitskräften sowie dem Militär. Gebiete können kurzfristig zu Sicherheitszonen unter Befehlsmacht des Militärs erklärt werden.

Die wirtschaftliche, soziale und politische Lage ist sehr angespannt. Im ganzen Land kommen Streiks, Demonstrationen sowie Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und Verkehrsblockaden vor. Dabei kann es zu Sachbeschädigungen und Gewaltanwendung kommen. Die Bewegungsfreiheit kann vorübergehend beeinträchtigt oder verunmöglicht sein. Versorgungsengpässe können nicht ausgeschlossen werden.
Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Strassenblockaden oder Streiks wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Quito hat bei Verkehrsbehinderungen keine Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informationen über Strassenblockaden:
Servicio Integrado de Seguridad ECU 911

Aufgrund von Engpässen bei der Stromversorgung kann es zu stundenlagen Stromausfällen kommen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ecuador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen wird abgeraten:

  • Städte Guayaquil und Duràn (Provinz Guayas). Ausnahmen bilden Transitreisen über den Flughafen Guayaquil;
  • Stadt Esmeraldas (Provinz Esmeraldas);
  • Stadt Machala (Provinz El Oro).

In den Ballungsräumen der Städte Guayaquil und Duràn sowie in und um die Küstenstädte Esmeraldas und Machala sind Drogenbanden und andere kriminelle Gruppierungen besonders aktiv. Es kommt regelmässig zu Schiessereien und anderen Gewalttaten. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist hoch. Vereinzelt kommt es auch zu Explosionen.

Grenzgebiet zu Kolumbien
Von Reisen in das gesamte Grenzgebiet wird abgeraten.

Im Grenzgebiet zu Kolumbien sind Guerilla- und andere bewaffnete illegale Gruppierungen aus Kolumbien aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden.

Grösste Vorsicht: Provinzen der Küstenregionen und den östlichen zentralen Gebieten.

  • Esmeraldas;
  • Manabi;
  • Santo Domingo de los Tsachilas;
  • Los Rios;
  • Guayas;
  • Santa Elena;
  • El Oro, besonders in der Küstenstadt Manta.

Wegen deutlicher Zunahme an Gewalt von Drogenbanden wird zu höchster Vorsicht geraten. Organisierten Reisen mit anerkannten Agenturen sind individuellen Reisen in diese Gebiete vorzuziehen.

Grenzgebiet zu Peru
Teile des Grenzgebiets zu Peru
(besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch vermint. Bleiben Sie auf den asphaltierten und häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Es kommt regelmässig zu Diebstählen, bewaffneten Überfällen, Morden, sowie zu Vergewaltigungen und anderen Sexualdelikten. Besonders betroffen sind Quito und die dazugehörige Provinz Pichincha, Guayaquil, Cuenca sowie die gesamte Küstenregion.
In unbewachten Touristenunterkünften wie auch in Bussen kommen Diebstähle häufig vor.

Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Die Zahl der Express-Entführungen nimmt zu (vor allem in Quito und Guayaquil), oft unter Komplizenschaft von Taxifahrerinnen und Taxifahrern.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten. Informieren Sie zudem eine oder mehrere Personen über Ihre Bewegungen.
  • Benutzen Sie Ihr Mobiltelefon nicht auf der Strasse.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft und Restaurants grosse Aufmerksamkeit.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, und meiden Sie auch tagsüber wenig besuchte Ortschaften und Grossstadtquartiere.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras, Laptops usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie wegen der Gefahr von Überfällen keine nächtlichen Überlandfahrten, auch nicht per Bus.
  • Fahren Sie ausschliesslich mit offiziellen Taxis (gelb oder weisse Farbe und mit orangem Nummernschild) die an einem Taxistand genommen werden können oder mit Taxis, die sie selbst telefonisch reserviert haben.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Von Radtouren und wildem Camping wird abgeraten.
  • Lassen Sie kein Gepäck im Fahrzeug zurück, wenn dies unbewacht bleibt.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Mord nicht zurück.
  • Reisen Sie wenn möglich immer in Begleitung.
  • Lassen Sie sich auf Wanderungen und bei Ausflügen ins Landesinnere, inkl. ins nördliche Amazonasgebiet, von einer ortskundigen Reiseleitung oder einer Vertrauensperson begleiten.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strasseninfrastruktur ist relativ gut, das Unfallrisiko ist jedoch wegen mangelhafter Signalisierung - besonders nachts - hoch. Ein zusätzliches Risiko bildet das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Von nächtlichen Überlandfahrten (auch per Bus) wird abgeraten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (Canopying, Canyoning, Rafting, Bergtouren etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.
Die Sicherheitsvorkehrungen der lokalen Schiffsverbindungen (gilt auch für die Inseln Galapagos) können mangelhaft sein.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verhaftungen aus geringfügigem Anlass sind möglich. Die Justizverfahren können zeitintensiv und unüberblickbar sein. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Personen auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert oder inhaftiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Handel, Transport) werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung sowie medizinische und hygienische Versorgung, Gewalt unter inhaftierten Personen usw.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat zahlreiche aktive Vulkane. Erdbeben unterschiedlicher Stärke kommen in den Anden und in den Küstenregionen häufig vor.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Ecuador erreichen.
Bei Vulkanausbrüchen kann Ascheregen im Flugverkehr zu Verspätungen oder kurzfristigen Annullierungen führen. Bei Exkursionen auf Vulkanen ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Führung begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Das geophysische Institut Quito (Instituto Geofísico) informiert über die aktiven Vulkane und über Erdbeben.
Instituto Geofísico Quito

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Nach schweren Regenfällen kann es zu Verkehrsbehinderungen durch Erdrutsche und Überschwemmungen kommen.
Instituto Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Sperrzonen etc.). Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Quito.
Servicio nacional de Gestión de Riesgos y Emergencias
(Zentrum für Risiko-Management)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte wie auch auf den Inseln Galapagos ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. In Notfällen verlangen private Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). In öffentlichen Krankenhäusern müssen üblicherweise das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Für die Einreise auf dem Landweg gelten für ausländische Staatsangehörige besondere Vorschriften. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erteilen die lokalen Behörden und die Botschaft der Republik Ecuador in Bern.
Botschaft der Republik Ecuador in Bern

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 911
Servicio integrado de seguridad ECU 911

Zollvorschriften: Aduana del Ecuador SENAE

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ecuador

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

El Salvador

Zuletzt editiert: 3/18/2026 3:40:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Im ganzen Land gilt der Ausnahmezustand, um kriminelle Gruppen zu bekämpfen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Asamblea Legislativa de El Salvador: últimos decretos aprobados

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in El Salvador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Kriminelle Verbrechen wie Diebstähle, Raubüberfälle sowie Einbrüche können vorkommen. Bei Gewaltverbrechen ist nicht auszuschliessen, dass Schuss- und andere Waffen eingesetzt werden.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich lokal bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Meiden Sie abgelegene Strände.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Reisepasses auf sich.
  • Ziehen Sie die Überlandbusse privater Gesellschaften den öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Nehmen Sie Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis.
  • Halten Sie die Autotüren stets verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie sich bei Ausflügen und Wanderungen in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen lokalen Reiseleitung begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Strassen kann streckenweise schlecht sein. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Risiko. Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Für Velofahrerinnen und Velofahrer ist das Unfall- und Überfallrisiko besonders hoch. Von Fahrradtouren wird abgeraten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

Im Land gibt es mehrere Vulkane und Erdbeben kommen oft vor. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können El Salvador erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Dirección General de Observatorio de Amenazas y Recurso

Starke Regenfälle und Hurrikane kommen vor. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle, Absperrungen um aktive Vulkane.
Servicio Nacional de Estudios Territoriales

Protección Civil El Salvador
(Link funktioniert nur in El Salvador)
World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausreichend (medizinische Fachpersonen & Medikamente) jedoch erfüllen wenige Privatspitäler bzw. -kliniken in der Hauptstadt internationale Ansprüche. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911

Zollvorschriften: Aduana El Salvador

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Eritrea

Zuletzt editiert: 2/9/2026 4:00:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sind angespannt; von Reisen in die Grenzregionen wird abgeraten.

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für das schweizerische diplomatische und konsularische Personal. Aus diesem Grund hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation überhaupt keine - Möglichkeit zur Hilfeleistung in Notfällen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eritrea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Minen: Aus früheren Konflikten sind weiterhin nicht alle Minen geräumt. Insbesondere in den Grenzgebieten besteht ein erhebliches Gefahrenpotenzial durch Landminen und andere explosive Überreste. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Grenzgebiet zu Äthiopien:
Von Reisen ins eritreisch-äthiopische Grenzgebiet wird abgeraten.
Die Lage im Grenzgebiet zu Äthiopien bleibt angespannt. Trotz eines Friedensabkommens kommt es in mehreren Grenzregionen weiterhin zu militärischer Präsenz und sicherheitsrelevanten Vorkommnissen. Die Grenzübergänge zwischen Eritrea und Äthiopien sind geschlossen.

Grenzgebiet zu Dschibuti:
Von Reisen in die dschibutische Grenzregion wird abgeraten. 
Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Eritrea und Dschibuti bleibt die Lage weiterhin angespannt.

Grenzgebiet zum Sudan:
Von Reisen in das Grenzgebiet zum Sudan, das weiträumig zu meiden ist, wird abgeraten.
Im Sudan kommt es seit April 2023 landesweit zu schweren Kampfhandlungen, die zahlreiche zivile Todesopfer und Verletzte fordern. Die anhaltenden Kämpfe führen zu Flüchtlingsströmen in die Nachbarstaaten, darunter auch nach Eritrea. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Schmuggelorganisationen aktiv (Menschen- und Warenschmuggel). Die Lage bleibt volatil.

Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal:
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Kriminalität

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.

Im Golf von Aden und in den eritreischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausser in einigen Städten gibt es für Reisende keine Infrastruktur (Unterkünfte, Restaurants).

Der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien sowie auch die Telefonverbindungen sind stark eingeschränkt und häufig unterbrochen.

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr bildet ein erhöhtes Unfallrisiko, ebenso wie die Anwesenheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Tieren auf den Fahrbahnen. Besonders auf den kurvenreichen Bergstrassen ist grösste Vorsicht geboten. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder aufgrund administrativer Entscheidungen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen;
  • Das Fotografieren von öffentlichen Bauten wie Brücken, Flughäfen sowie militärischen Anlagen oder uniformierten Personen;
  • Regierungskritische Äusserungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär; die inhaftierten Personen müssen in der Regel von Verwandten versorgt werden.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den Gepflogenheiten der Bevölkerung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Eritrea liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Ministry of Information Eritrea

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Asmara nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft von Eritrea in Genf.
Botschaft von Eritrea in Genf

In Eritrea stehen keine Bankautomaten zur Verfügung. Kredit‑ und Debitkarten werden im Land nicht akzeptiert. Zahlungen müssen grundsätzlich in bar erfolgen. Fremdwährungen können ausschliesslich bei den autorisierten Stellen gewechselt werden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Estland

Zuletzt editiert: 2/5/2026 3:41:47 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Estland gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Estland nicht ausgeschlossen werden.
KAPO: Terrorism

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Russland: Die Lage an der Grenze zu Russland ist angespannt. Einige Grenzübergänge sind vorübergehend geschlossen.
KRIIS: Travelling abroad from Estonia

Kriminalität

Taschendiebstähle und Autoeinbrüche kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnamen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten, wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Öffentlicher Verkehr: Estland verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.
Peatus
(Fahrpläne)

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken.
Road Traffic Act

In Estland ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen streng bestraft.

Die Haftbedingungen sind in den meisten Gefängnissen schwieriger als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Estonian Environment Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf: 112

Estonian Police and Border Guard Helpline: 1247
Zollvorschriften

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm, Schweden

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Eswatini

Zuletzt editiert: 8/18/2025 11:19:53 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Eswatini gelten grundsätzlich als sicher.

Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen, Strassenblockaden und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eswatini nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Raubüberfälle sind häufig. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen ab und zu vor. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Unternehmen Sie Spaziergänge und Reisen ausschliesslich tagsüber und möglichst in Gruppen. Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie in abgelegenen Gebieten anhalten und aus dem Auto aussteigen.

Es besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Sie ist unter anderem bedingt durch die verbreitete Korruption. Straftaten und Verbrechen bleiben oftmals ungeahndet.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Nur die Hauptverkehrsachsen sind asphaltiert. Streunende Tiere, unbeleuchtete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöhen das Unfallrisiko zusätzlich, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Beleidigung der Königsfamilie;
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen;
  • Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen Einrichtungen. Für Aufnahmen des traditionellen Reed Dance und am Incwala Day (First Fruit Day) muss beim Innenministerium eine Bewilligung beantragt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Eswatini befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Eswatini Meteorological Service

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999 oder 9999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Fidschi

Zuletzt editiert: 1/6/2026 2:47:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Fidschi gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch auf Fidschi nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche in Häuser sind verbreitet. Auch Vergewaltigungen kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (mit Einreisestempel) auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Meiden Sie nachts einsame oder schlecht beleuchtete Gegenden und Strassen, sei es in den Städten oder auf dem Land.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.

Verkehr und Infrastruktur

In Fidschi gilt Linksverkehr. Die nicht asphaltierten Strassen sind oft beschädigt, verursacht durch die häufigen schweren Regenfälle. Nachts besteht ausserhalb der Städte ein erhebliches Unfallrisiko wegen streunender Tiere.

Öffentlicher Verkehr: Benutzen Sie registrierte Minibusse und Taxis mit gelben Nummernschildern. Andere motorisierte Verkehrsmittel sind oft schlecht gewartet und nicht versichert.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart. Die Möglichkeiten der Schweizerischen Botschaft in Neuseeland, sich um inhaftierte Schweizer Staatsangehörige zu kümmern, sind sehr beschränkt.

Kulturelle Besonderheiten

Auf Fidschi sind zahlreiche lokale Traditionen erhalten geblieben. Respektieren Sie die traditionellen Werte der indigenen fidschianischen und der indisch-stämmigen Bevölkerungsgruppen und passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. An öffentlichen Stränden werden Frauen oben ohne nicht toleriert, ebenso wenig Nacktheit beider Geschlechter.

Naturbedingte Risiken

Fidschi liegt in einer Erdbebenzone. Erdbeben können abgesehen von Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Fidschi erreichen.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.
Fiji Meteorological Service

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden jedoch mit Vorteil im Ausland (Neuseeland, Australien oder Europa) behandelt. Es kommt vor, dass Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) verlangen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Fiji Revenue & Customs Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Neuseeland

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Finnland

Zuletzt editiert: 11/28/2025 2:34:22 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Finnland gelten grundsätzlich als sicher.

Die finnischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge.
Finnish Security Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Russland: Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch. Die Grenzübergänge zu Russland sind geschlossen. Beachten Sie auch die Informationen und Empfehlungen der
Finnish Border Guard

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Ministry of the Interior: Police 
Police of Finland

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. In ländlichen Gebieten besteht jedoch ein erhöhtes Risiko schwerer Unfälle mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die weiten Distanzen nicht. Im Winter sollten Sie die klimatischen Bedingungen wie Schneestürme und Eisregen berücksichtigen und vor längeren Überlandfahrten unbedingt die Wettervorhersage prüfen.
Finnish Meteorological Institute

Traffic Safety and Surveillance

FinTraffic

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz.
Helsinki Region Transport
Fahrkarten und Fahrpläne der Fernbusse
Fahrkarten und Fahrpläne der Fernzüge

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Finnish Road Safety Council

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Reiseleitung begleiten zu lassen.
Finnish Meteorological Institute, Warnings

112 Emergency Response Centre Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Finnische Zollvorschriften: Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm, Schweden

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Frankreich

Zuletzt editiert: 6/24/2025 3:16:26 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Frankreich gelten grundsätzlich als sicher.

Mit Demonstrationen muss im ganzen Land, insbesondere in den Grossstädten, gerechnet werden. Dabei kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden kommen vor. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Bei Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die französischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. 

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Le plan Vigipirate

Secrétariat général de la défense et de la sécurité nationale (SGDSN)

Ministère de l’intérieur: Ma Sécurité

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informationen über die Überseegebiete finden Sie beim
Ministère de l’Outre-Mer

Spezifische regionale Risiken

Korsika:
Auf Korsika verursachen Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Zweitwohnungen immer wieder Sachschaden. Beispielsweise wurden zwischen dem 8. und 9. Oktober 2023 an verschiedenen Orten der Insel zahlreiche Anschläge verübt. Es kommt sporadisch zu Demonstrationen; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Brandstiftungen begleitet sein. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Neukaledonien:
2024 und erneut anfangs Mai 2025 kam es in Neukaledonien, insbesondere in Grand Nouméa, zu gewaltsamen Demonstrationen, Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, Plünderungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden. Die Unruhen haben mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Die Lage bleibt angespannt; das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Behinderungen des Reiseverkehrs kommen vor. Auch Versorgungsengpässe können nicht ausgeschlossen werden.

Die französische Regierung kann jederzeit den Ausnahmezustand ausrufen. Dies erlaubt es den Behörden, verschiedene Massnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken, Ausgangssperren zu verfügen etc.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z. B. Ausgangssperren).
Haut-Commissariat de la république en Nouvelle-Calédonie: Actualités

Telefonnummer «cellule d’information du public»: +687 200 000.

Mayotte und La Réunion:
Auf Mayotte und La Réunion kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Plünderungen begleitet sein. Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).
Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Guadeloupe:
Auf Guadeloupe kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden, Brandstiftung und Plünderungen begleitet sein. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Martinique:
In Martinique kam es seit September 2024 wiederholt zu gewaltsamen Demonstrationen, Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, Plünderungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden. Die Unruhen haben mindestens ein Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert. Die Lage bleibt angespannt; das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Behörden können Ausgangssperren und weitere Restriktionen verhängen. Informieren Sie sich über die aktuellen Anweisungen bei den lokalen Behörden.
Préfet de la Martinique

Behinderungen des Reiseverkehrs kommen vor. Der Flughafen kann zeitweise geschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z. B. Ausgangssperren).
Préfet de la Martinique

Französisch Guyana:
Soziale Spannungen führen zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen und Strassenblockaden begleitet sein. Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und in der Region Marseille, an der Côte d’Azur und in der Region Paris besonders hoch: Entreissdiebstahl, Diebstahl von Autos, Aufbruch von Autos. Die Bandenkriminalität in Städten nimmt zu.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass oder die Identitätskarte auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Lassen Sie auf nächtlichen Zugfahrten besondere Vorsicht walten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Reisende im Schlafwagen betäubt und ausgeraubt worden sind.
  • Auf den Autobahnen und auf Autobahnraststätten wenden Kriminelle verschiedene Tricks an, um Autos auszurauben oder zu stehlen. Sie täuschen z.B. Pannen oder Hilfsbereitschaft vor (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter. Übernachten Sie nicht im Auto.

Ministère de l’Intérieur: Ma sécurité

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Mehrere Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einem Zertifikat über die Luftqualität zugelassen sind. Die Zertifikate können im Internet bestellt werden.
Le Bison futé
(Informationen über den Strassenverkehr)
Certificats qualité de l’air

Les Sociétés d‘autoroutes

Öffentlicher Verkehr: Die grösseren Städte haben in der Regel ein gutes öffentliches Verkehrsnetz. Auf dem Land ist es hingegen weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Les dangers de la route

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr. Schwere Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.  Starker Regen kann auch in scheinbar harmlosen Flüssen Flutwellen auslösen, z.B. im Département Ardèche.
Risques naturels

Vigilance météo: Wetterwarnungen

In den Überseegebieten in der Karibik muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Die Karibik-Inseln liegen in einem Erdbebengebiet; auf Guadeloupe und auf Martinique gibt es je einen aktiven Vulkan.

Auch die Inseln Mayotte und La Réunion im Indischen Ozean liegen in einem Erdbebengebiet, und auf La Réunion liegt ein aktiver Vulkan. Es muss mit Zyklonen gerechnet werden.

Auf den Inseln Neukaledoniens und Französisch Polynesiens im Pazifik besteht das Risiko von tropischen Wirbelstürmen. Schwere Regenfälle verursachen regelmässig Überschwemmungen und Erdrutsche. In Neukaledonien besteht während der niederschlagsarmen Zeit Waldbrandgefahr.

Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen oder südamerikanischen Raum ausgelöst werden, können die Überseegebiete im Indischen Ozean und im Pazifik erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Météo France en Outre-mer

Risques naturels en Martinique

Risques naturels en Guadeloupe

Risques naturels à la Réunion

Guyane française: Risques naturels

Mayotte: Prévention des risques et sécurité

Nouvelle Calédonie: Sécurité civile

Polynésie française: Gouvernements > sécurité > alertes

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen französischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Notruf Polizei: 17
Notruf Ambulanz (SAMU): 15
Notruf Feuerwehr: 18

Douane française (Die Überseegebiete haben eigene Zoll- und Einfuhrbestimmungen)
Service public

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Frankreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Gabun

Zuletzt editiert: 2/6/2026 3:52:20 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Gabun gelten grundsätzlich als sicher.

Politische Kundgebungen können jederzeit vorkommen. Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Eine Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Gabun nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, namentlich in den Städten Libreville und Port-Gentil. Auch bewaffnete Überfälle und Sexualdelikte kommen vor. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie an Märkten und in dichtem Gedränge besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wenn möglich, deponieren Sie Ihre Dokumente an einem sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine beglaubigte Fotokopie Ihres Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel) auf sich, damit Sie sich anlässlich der häufigen Personenkontrollen ausweisen können.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge; an den Stränden sollten Sie sich auch tagsüber nicht allein aufhalten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative).

Im Golf von Guinea kommt es häufig zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Insbesondere ausserhalb der Hauptstadt Libreville sind nur wenige Strassen asphaltiert. Viele Hauptverkehrsachsen befinden sich in einem stark beeinträchtigten Zustand. Es ist deshalb ratsam, mit Geländefahrzeugen zu reisen.

Wegen der hohen Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen nicht europäischen bzw. internationalen Standards.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kann vorkommen, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen und Geldbussen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (inhaftierte Personen müssen selbst für ihre Ernährung sorgen, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie sich den örtlichen Gepflogenheiten an.

Unterlassen Sie es, die Regierung, deren Vertreterinnen und Vertreter sowie staatliches Personal öffentlich zu kritisieren oder zu beleidigen.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit saisonbedingten starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Weather Information Service

Erdbeben sind möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Libreville ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Demokratischen Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Gabunische Zollvorschriften: Traveler’s Guide 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Gambia

Zuletzt editiert: 1/23/2026 4:08:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Politische Spannungen können zu lokalen Demonstrationen führen. Gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich. Solche Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Gambia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage und befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und der Reiseleitung. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, und meiden Sie Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Senegal (Casamance): Die Grenzregion zu Senegals Casamance war in der Vergangenheit von Aktivitäten bewaffneter Gruppen und vereinzelten Auseinandersetzungen betroffen. Auch heute bleibt die Sicherheitslage in einzelnen Grenzabschnitten volatil, aufgrund möglicher gewaltsamer Zwischenfälle sowie weiterhin bestehender teilweise unzureichend gekennzeichneter verminter Zonen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet an die asphaltierten Hauptstrassen und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. Es wird davon abgeraten, sich in den Wäldern in den Grenzgebieten von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen etc.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor; auch an den Stränden. Gelegentlich wird Gewalt angewendet. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten "Reiseleitungen" ab.

Cyberkriminalität ist in der Region stark verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschüssen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Informationen zu diesen Taten finden Sie auf der Website der
Schweizerische Kriminalprävention

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Hauptstadt Banjul und der touristischen Orte sind oft nur die Hauptstrassen asphaltiert. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunende Tiere. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz und das Benützen von Plastiktaschen;
  • gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen;
  • das Fotografieren von Militär- oder Polizeipersonal oder -einrichtungen, Flughäfen, Brücken etc.;
  • das Rauchen in Gebäuden und im öffentlichen Raum.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär (überbelegte Zellen etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Gambias bekennt sich grösstenteils zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder Vorschusszahlung. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten sind nur sehr beschränkt möglich.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen (Checkpoints) sind häufig.

Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 20 USD erhoben. Die Gebühr kann auch in Euro oder der Landeswährung bezahlt werden.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Gambia Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Georgien

Zuletzt editiert: 10/20/2025 4:48:09 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und politische Lage bleibt angespannt. Vor allem in Tbilisi, aber auch in anderen Städten des Landes können politisch bedingte Kundgebungen mit teilweise gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften vorkommen. Dabei kann es zu Verletzten und Verhaftungen kommen. Auch Strassenblockaden können vorkommen. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten.

Weiterhin bestehen Spannungen im Zusammenhang mit den ungelösten Konflikten in den beiden abtrünnigen georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Georgien nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Abchasien:

Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Abchasien und dem Rest Georgiens.
Das abtrünnige georgische Gebiet Abchasien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Obwohl Abchasien 2011 für minenfrei erklärt worden ist, besteht weiterhin das Risiko der Explosion von Blindgängern, vor allem entlang der Administrativgrenze (Administrative Boundary Line ABL). Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen dem abtrünnigen Gebiet Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der besonderen Situation von Abchasien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland via Abchasien sowie die Ausreise aus Georgien via Abchasien nach Russland wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.

Südossetien:

Von Reisen nach Südossetien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Südossetien und dem Rest Georgiens.
Das abtrünnige georgische Gebiet Südossetien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Trotz vordergründiger Ruhe können bewaffnete Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der besonderen Situation von Südossetien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland via Südossetien sowie die Ausreise aus Georgien via Südossetien nach Russland wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.

Grenzgebiete zu Russland entlang der Tschetschenischen Republik und zu Aserbaidschan (insbesondere Red Bridge):
Diese Grenzzonen sind teilweise vermint. Bleiben Sie auf den häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und lassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden.

Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind viele Strassen in schlechtem Zustand; abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die häufige Missachtung von Vorschriften und Lichtsignalen sowie die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Outdoor-Aktivitäten (Heli-)Skifahren, Abenteuertrekking, Bergsteigen etc. ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und überprüfen Sie die Sportgeräte.

Campieren Sie nur auf entsprechend gekennzeichneten und bewachten Plätzen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.).

Naturbedingte Risiken

Georgien liegt in einer Erdbebenzone.
National Seismic Monitoring Centre

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.
National Environmental Agency: Meteo Georgia

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tbilisi.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in den städtischen Zentren gewährleistet. In abgelegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Reisepass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer für Tbilisi und Umgebung: 112

Georgische Zollvorschriften: Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Georgien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Georgien e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ghana

Zuletzt editiert: 8/14/2025 3:08:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Gewisse politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen führen vermehrt zu Protesten und Streiks. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Ausschreitungen und Strassenblockaden kommen. Es kommt vor, dass scharfe Munition eingesetzt wird und Personen getötet oder verletzt werden. Bei Unruhen kann die Regierung Ausgangssperren verhängen.

Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahelzone die durchlässigen Grenzen überqueren, um sich vorübergehend nach Ghana zurückzuziehen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu kriminellen Gruppen. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ghana nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Ländliche Gebiete: In ländlichen Gebieten führen Spannungen, unter anderem im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten immer wieder zu Konflikten. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, die wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert haben. Im Januar 2024 wurden bei einem Angriff auf einen Bus in der Region Upper East mindestens sechs Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Bei Unruhen kann die Regierung in den betroffenen Orten Ausgangssperren verhängen. Lassen Sie insbesondere in den Regionen Upper West, Upper East, North East, Savannah, Northern, Bono, Bono East und Oti Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und befolgen Sie deren Anweisungen (Ausgangssperren etc.).

Grenzgebiet zu Burkina Faso: In den Regionen Upper West und Upper East wird von Reisen ins Grenzgebiet zu Burkino Faso abgeraten. Es wird empfohlen, dieses Gebiet weiträumig zu meiden. In Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Auch auf der ghanaischen Seite der Grenze zu Burkina Faso besteht ein Risiko von Attentaten und Entführungen. Es kommt zudem zu Konflikten im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten.
Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Städten, an den Stränden und am Flughafen von Akkra vor. Entreissdiebstähle werden oft durch Personen auf Motorrädern verübt.

Ausserdem besteht das Risiko von Gewaltdelikten; insbesondere Sexualdelikte und bewaffnete Raubüberfälle kommen vor. Manchmal verfolgen Kriminelle Fahrzeuge, bis sich eine Gelegenheit ergibt, die Passagiere auszurauben oder sie errichten Strassensperren, um die Opfer zum Anhalten zu zwingen. Gelegentlich kommt es zu Überfällen und Autodiebstählen während des Ein- und Aussteigens. Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vor allem in den grösseren Städten vor.

Beachten Sie unter anderem die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit. Dies gilt auch für Strände.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seiten mit dem Visum) auf sich, um sich bei einer allfälligen Polizeikontrolle ausweisen zu können.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Seien Sie achtsam beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Lassen Sie beim Abheben von Geld an Geldautomaten grösste Vorsicht walten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel bestellt haben und überprüfen Sie die Identität des Fahrers vor dem Einsteigen. Es kommt vor, dass sich Kriminelle als Fahrer ausgeben.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail oder Telefonanruf und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Ghana ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Zentren der Grossstädte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das Unfallrisiko ist gross, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Verletzte und Todesopfer aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge.

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein und die Angelegenheit nicht vor Ort lösen können, fahren Sie direkt zum nächsten Polizeiposten.

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. 

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel und Taxis entsprechen nicht europäischen Normen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Stromversorgung.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Amtssitz des Staatsoberhauptes, Verteidigungsministerium, Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Besonders in ländlichen Regionen ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen.

Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben kommen gelegentlich vor, vor allem im Süden des Landes.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Akkra.
National Disaster Management Organisation

Medizinische Versorgung

Selbst in der Hauptstadt Akkra ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112
Notruf-Nummer Polizei: 191
Notruf-Nummer Feuerwehr: 192
Notruf-Nummer Krankenwagen: 193

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ghana

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Grenada

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:53 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Griechenland

Zuletzt editiert: 10/24/2025 4:42:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Griechenland gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund von sozialen Spannungen kann es zu Demonstrationen und Streiks kommen. Dabei sind gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften nicht auszuschliessen.

Demonstrationen treten überwiegend in den Grossstädten auf, vereinzelt aber auch in oder in der Nähe von Flüchtlingslagern. Streiks werden üblicherweise einige Tage im Voraus angekündigt.

Bei Streiks oder Demonstrationen muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Politisch motivierte Anschläge durch lokale extremistische Gruppierungen kommen vor. Sie richten sich meistens gegen staatliche Einrichtungen und Banken und verursachen Sachschäden. Vereinzelt kommt es zu Verletzten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Griechenland nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet. Taschen- und Entreissdiebstähle kommen häufig vor, insbesondere in Athen, unter anderem in der Metro zwischen dem Flughafen und der Innenstadt. Einbrüche in Ferienwohnungen und Mietwagen werden in Athen regelmässig gemeldet. Beachten Sie neben den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität folgendes:

  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf belebten Plätzen (Bahnhöfen, Märkten etc.) besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände und Dokumente sicher im Hotelsafe auf. Tragen Sie jedoch stets eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte bei sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.
  • Lassen Sie keine Taschen etc. sichtbar in geparkten Fahrzeugen liegen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand, doch bildet das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ein erhebliches Unfallrisiko. Vor allem auf kurvenreichen Bergstrassen ist höchste Vorsicht geboten. Die Signalisation kann unzureichend sein.
Die Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Hellenic Police: Road Safety

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes Netz von Linienbussen. Eisenbahnlinien gibt es lediglich zwischen Athen und Thessaloniki sowie Athen und Korinth. Zwischen den Inseln verkehren regelmässig Fähren.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Your Europe: Strassenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Es ist verboten, militärische Anlagen, militärisches Personal und Personen in Polizeiuniform zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Griechenlands.

Naturbedingte Risiken

Griechenland liegt in einem Erdbebengebiet.
Hinweise zum Selbstschutz
(Generalsekretariat für Katastrophenschutz)

Beachten Sie das Merkblatt für Touristinnen und Touristen der griechischen Organisation für Erdbebenschutzplanung OASP.
OASP

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vielerorts besteht erhebliche Waldbrandgefahr.
Hinweise zum Selbstschutz bei Waldbränden

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Sperrgebiete, Evakuationsbefehle.
Ministry for Climate Crisis and Civil Protection

Greek Meteorological Service

Im Falle einer Naturkatastrophe versendet die griechische Alarmzentrale Nachrichten an Mobiltelefone, die in der betroffenen Zone registriert oder lokalisiert sind. Sie können sich auf der entsprechenden Webseite registrieren.
Griechische Alarmzentrale 112
(Englisch und Griechisch)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Athen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Athen und in den grösseren Städten gewährleistet. In bestimmten Regionen, insbesondere auf den Inseln (auch auf den touristisch stark frequentierten) mangelt es jedoch an Transportmitteln und medizinischem Personal.

Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Dennoch müssen Arztbesuche oft direkt bezahlt werden. Bei längeren Aufenthalten in einem öffentlichen Spital wird empfohlen, dass die Angehörigen bei der Pflege von Patientinnen und Patienten mithelfen, oder dass medizinische Fachpersonen auf eigene Kosten angestellt werden (die Spitäler verfügen in der Regel über eine Liste). Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Ambulanz: 166
Feuerwehr: 199
Polizei: 100
Touristenpolizei: 1571
Helpline für genderspezifische Gewalt (24/7): 15900, Email: sos15900@isotita.gr

Zollvorschriften: Greek Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Griechenland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Grossbritannien

Zuletzt editiert: 1/22/2026 11:47:27 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in das Vereinigte Königreich gelten grundsätzlich als sicher.

Mit Demonstrationen muss im ganzen Land, insbesondere in den Grossstädten, gerechnet werden. Dabei kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, Gegendemonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden kommen vor. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Bei den regelmässigen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die britischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden:
Terrorism and national emergencies

Security Service MI5: Terrorism

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

In Nordirland bestehen gewisse soziale und politische Spannungen, die sich vor allem rund um Gedenktage zeigen. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Verletzte gefordert. Es gibt auch ein Risiko von Anschlägen durch Splittergruppen der Irish Republican Army (IRA). Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren, und es wird eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten gemeldet. Bei Angriffen werden zunehmend Stichwaffen eingesetzt.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Informationen und Tipps der britischen Polizei.
British Transport Police: Don’t let them pocket it
Police.uk: national website

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es gilt Linksverkehr.
Highway Code, Road Safety Advice etc.

Im Grossraum London muss teilweise mit Strassengebühren gerechnet werden, zum Beispiel in der Ultra Low Emission Zone oder in der Londoner Innenstadt (Congestion Charge).
Transport for London: Congestion Charge

Transport for London: Ultra Low Emission Zone (ULEZ)

Öffentlicher Verkehr: Das Vereinigte Königreich verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen, doch ist das öffentliche Verkehrsnetz auf dem Land weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Bier) und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.
Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
The drink drive limit

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen geahndet.

Naturbedingte Risiken

In den britischen Überseegebieten in der Karibik muss mit Hurrikanen gerechnet werden (Anguilla, Cayman Islands und andere). Der Vulkan Soufrière Hills auf Montserrat ist aktiv.
Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden.
Met Office
World Meteorological Organization

Department of Disaster Management and Emergencies Turks and Caicos Islands

Department of Disaster Management British Virgin Islands

Disaster Management Anguilla

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist im Vereinigten Königreich gewährleistet. In den britischen Überseegebieten kann sie unterschiedlich sein.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen britischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Gov.UK: Healthcare for visitors to the UK

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Schweizer Staatsangehörige benötigen seit dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Electronic Travel Authorisation (ETA)

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 999
Britische Zollvorschriften: Bringing goods into the UK

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in London

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Gov.UK: Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guatemala

Zuletzt editiert: 4/8/2026 9:21:19 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gewaltkriminalität ist sehr hoch.

Soziale Spannungen können zu lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen führen. Es besteht das Risiko, dass dabei unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die politische Lage ist angespannt.
Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe sind dadurch möglich. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
Im Falle von Strassensperren und Streiks wird den Reisenden empfohlen, sich vor Ort über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Guatemala hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Bei Unruhen und zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden beispielsweise, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Diese Aspekte sowie genügend Zeit und finanzielle Mittel sind bei der Reiseplanung miteinzubeziehen. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder der Tourismusbehörde INGUAT über die aktuelle Lage und die Durchführbarkeit der geplanten Reise.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guatemala nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Mexiko:

Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Mexiko wird abgeraten.
Das gesamte Grenzgebiet zu Mexiko wird wegen Drogen- und Menschenhandel als sehr gefährlich eingestuft. Dieses Gebiet umfasst auch den Nationalpark Laguna del Tigre, die Sierra de Lacandon (Piedras Negras) und deren Umgebung. In der Grenzstadt Tecùn Umán ist die Kriminalitätsrate sehr hoch.

Guatemala City:

Raubüberfälle durch bewaffnete und organisierte Banden können im gesamten Stadtgebiet und Umgebung vorkommen, auch in besser situierten Residenz- und Geschäftszonen. Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Departemente Huehuetenango und San Marcos:

Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen im Zusammenhang mit Drogenproduktion und -handel können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Strassensperren und Kontrollen sind häufig. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.
Besondere Vorsicht ist in der Umgebung von Rohstoffförderprojekten geboten, da die Konfliktbereitschaft sehr hoch ist.
Es können auch ausländische Staatsangehörige in Mitleidenschaft gezogen werden.

Departemente Petén und Zacapa:

Die Kriminalitätsrate in den Departementen Petén und Zacapa ist hoch. Die Sicherheitskräfte bekämpfen kriminelle Gruppierungen. Im Nationalpark Tikal und in der Nähe von Flores (einschliesslich in der Umgebung des Sees) ist erhöhte Vorsicht geboten. Besuchen Sie die Maya-Ruinen sowie die Naturschutzgebiete nur in Gruppen und in Begleitung einer offiziellen Reiseleitung und reisen Sie nach Möglichkeit im Flugzeug hin und zurück. Im Nationalpark Tikal wird zum Schutze der Besucherinnen und Besucher eine Touristenpolizei eingesetzt. Zudem organisiert die Touristenpolizei geschützte Fahrten zwischen dem internationalen Flughafen von Flores und Tikal. Trotzdem ist grösste Vorsicht geboten.

Grenzgebiete zu Belize:

Zwischen Guatemala und Belize bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Belize oder grenzüberschreitende Ausflüge in Begleitung einer offiziell anerkannten lokalen Reiseleitung.

Kriminalität

Guatemala hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate. Taschendiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle und andere Gewalttaten kommen im ganzen Land oft vor, teilweise mit Todesfolge. In Guatemala City kommen Überfälle auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie auf Personen in Autos vor, Kriminelle benutzen dazu oft Motorräder. Auf Landstrassen besteht ein hohes Risiko für Raubüberfälle und Angriffe auf Autofahrer. Dabei können Kriminelle in Pick-ups Fahrzeuge unter Waffendrohung zum Anhalten zwingen oder abgelegene Strassen blockieren, um Insassen auszurauben.

Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Es wird davon abgeraten, das Land allein zu bereisen.
  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, teure Kameras), keinen Modeschmuck und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Die Verbrecher schrecken vor Mord nicht zurück.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Meiden Sie einsame Quartiere und Gegenden.
  • Überfälle auf Busse in- und ausserhalb der Städte können vorkommen, dabei kann Gewalt angewendet werden. Unternehmen Sie nachts und während der Stosszeiten keine Überlandfahrten, und benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Nehmen Sie ausschliesslich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis (Taxi Amarillo). Für Flughafentransfers sind die offiziellen ’Airporttaxis’ oder die hoteleigenen Transportangebote zu benutzen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, missbräuchliche Manipulationen von Geldautomaten sind verbreitet.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Unternehmen Sie Wanderungen, Exkursionen und Off-Road-Touren ausschliesslich in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Prüfen Sie, ob diese bei der Tourismusbehörde INGUAT registriert ist.
    INGUAT: Listados de Servicios Turísticos registrados

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben meistens ungeahndet. Das Polizeiwesen ist durch strukturelle Defizite wie Korruption, mangelnde Erfahrung und begrenzte finanzielle Ressourcen geschwächt. Straftaten können von Personen begangen werden, die sich als Polizeikräfte ausgeben. Es kommt vor, dass die Bevölkerung wegen der Überlastung des Justizsystems Lynchjustiz anwendet.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand. Nach Überschwemmungen und Erdrutschen können Strassen unpassierbar sein. Die unberechenbare Fahrweise der Verkehrsteilnehmenden und der oft schlechte Zustand der öffentlichen Busse (sogenannte "Chicken-Bus") führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen, von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten wird.

Die Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet.

Ausflugsboote sind teilweise schlecht gewartet und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft.

Unterbrüche in der Stromversorgung können vorkommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Ausländische Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen kann, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeur zu mieten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Bei juristischen Verfahren und polizeilichen Ermittlungen muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Staatsangehörige auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: Minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität, mangelhafte medizinische Versorgung, Schutzgeldzahlungen, überfüllte Zellen, schlechte Ernährung, Gewalt etc.

Kulturelle Besonderheiten

Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Guatemala liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Bei Exkursionen auf Vulkane ist grosse Vorsicht geboten und es ist unerlässlich, sich von einer kundigen Führung begleiten zu lassen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Guatemala erreichen.

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Es kommt vor, dass Ortschaften mehrere Tage von der Umwelt abgeschnitten sind.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Instituto Nacional de Sismología, Vulcanología, Meteorología e Hidrología

Coordinadora Nacional para la Reduccion de Desastres

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Guatemala.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur in Privatkliniken der Hauptstadt Guatemala City vollumfänglich gewährleistet, die mit hohen Kosten verbunden sein können. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass (bzw. einer durch die Schweizerische Botschaft in Guatemala oder durch ein guatemaltekisches Notariat beglaubigten Fotokopie davon) ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Tourismusbehörde INGUAT: Notruf für Reisende, Informationen über die lokale Sicherheitslage und durch die Touristenpolizei begleitete Reisen: 1500 oder Tel: +502 2290 2810 / +502 2290 2800 oder +502 5188 1819 (WhatsApp).
INGUAT: Custodias

Guatemaltekische Zollvorschriften: Superintendencia de Administración Tributaria (SAT)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter San José, Costa Rica
Schweizerische Botschaft in Guatemala

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Republik Guatemala in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Republik Guatemala in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.:
Botschaft der Republik Guatemala in Paris: Embajada de Guatemala, 7 avenue Niel, 75017 Paris.
Government of Guatemala: Electronic Traveler Declaration

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guinea

Zuletzt editiert: 1/27/2026 8:51:57 AM

Grundsätzliche Einschätzung

In Guinea bestehen soziale und politische Spannungen, die sich auch zu Sicherheitsrisiken aufbauen können.

Nach den Präsidentschaftswahlen vom 28. Dezember 2025 hat sich die Lage vordergründig beruhigt, bleibt aber angespannt. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Putschen, Putschversuchen und bewaffneten Auseinandersetzungen. Es ist mit Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu rechnen. Vor allem in der Hauptstadt Conakry kann es zu Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Wiederholt haben Proteste Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Brandstiftungen und Strassenblockaden sind ebenfalls gemeldet worden.

Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahara-Region ihren Aktionsradius nach Guinea ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Berücksichtigen Sie auch die folgenden Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Lassen Sie Vorsicht walten und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, inklusive Sportveranstaltungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone:
In diesen Grenzregionen können lokale, politische und ethnische Spannungen jederzeit aufflammen. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten.

Grenzgebiet zu Mali:
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten. 
In Mali bestehen hohe Sicherheitsrisiken, die sich auch auf die Lage in der Grenzregion zu Guinea auswirken. In diesem Gebiet wird das Entführungsrisiko als hoch eingeschätzt.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch: Auto- und andere Diebstähle, Überfälle etc. Auch Gewaltverbrechen kommen vor. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere ausschliesslich tagsüber und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Quartiere. Gehen Sie wenn möglich nachts nicht aus.
  • Seien Sie auf den Märkten in Conakry besonders aufmerksam, da dort häufig Belästigungen und Taschendiebstähle vorkommen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land allein zu bereisen.

Cyberkriminalität ist in der Region stark verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschüssen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Informationen zu diesen Taten finden Sie auf der Website der
Schweizerische Kriminalprävention

In den Gewässern vor Guinea kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder während Wahlen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Qualität und Sicherheit lokaler Fluggesellschaften sowie der Eisenbahnverbindungen entsprechen nicht den europäischen bzw. internationalen Standards.

Mit Ausnahme einiger Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und einige sind nicht asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunende Tiere auf der Strasse stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Bei Unfällen mit Verletzten müssen Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoff und Stromausfälle kommen vor.

Es kommt vor, dass die Mobiltelefonverbindungen, der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien vorübergehend unterbrochen sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär: mangelhafte medizinische Versorgung usw.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen durch Polizei und Militär ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Conakry: 1717

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Côte d'Ivoire
Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guinea-Bissau

Zuletzt editiert: 1/13/2026 2:38:38 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 23. November 2025 hat das Militär am 26. November 2025 die Macht übernommen und eine Übergangsregierung eingesetzt. Die Lage hat sich seither vordergründig beruhigt, bleibt aber angespannt.

In den vergangenen Jahren kam es in Guinea-Bissau wiederholt zu politischen Umstürzen, Versuchen der Machtübernahme sowie zu bewaffneten Auseinandersetzungen, die Verletzte und Todesopfer zur Folge hatten. Die politische Lage ist weiterhin fragil.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften gerechnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guinea-Bissau nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei lokalen Kontaktpersonen über die Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Reisen ins Landesinnere erfordern eine sorgfältige Vorbereitung mit Kontaktpunkten für jede Etappe.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Senegal (Casamance): Die Grenzregion zu Senegals Casamance war in der Vergangenheit von Aktivitäten bewaffneter Gruppen und vereinzelten Auseinandersetzungen betroffen. Auch heute bleibt die Sicherheitslage in einzelnen Grenzabschnitten volatil, aufgrund möglicher gewaltsamer Zwischenfälle sowie weiterhin bestehender teilweise unzureichend gekennzeichneter verminter Zonen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet an die asphaltierten Hauptstrassen und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. Es wird davon abgeraten, sich in den Wäldern in den Grenzgebieten von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen etc.

Auch in den anderen Landesteilen gibt es noch vereinzelt Minenfelder, die nicht überall abgesperrt oder klar markiert sind. Informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor, teils mit Gewaltanwendung. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und unternehmen Sie Überlandreisen in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseleitung.

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf Guinea-Bissaus Strassen ist hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung.

Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) ist rar und meistens sehr bescheiden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Auch Dürreperioden kommen vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Aufenthaltsbewilligung auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guyana

Zuletzt editiert: 1/27/2026 9:37:47 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Guyana gelten grundsätzlich als sicher.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.

Die Behörden können Versammlungsverbote anordnen. Meiden Sie Demonstrationen und Kundgebungen jeder Art und folgen Sie den Anweisungen der Behörden, Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guyana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Georgetown und anderen Städten erhöht und oft wird bei (Auto-) Diebstählen, Einbrüchen und Überfällen Gewalt angewendet.
Es kann zudem zu Schiessereien zwischen kriminellen Banden und der Polizei kommen, bei welchen unbeteiligte Personen zu Schaden kommen können.

Im Grenzgebiet zu Suriname ist die Bandenkriminalität erhöht.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie in Georgetown auf Spaziergänge bei Nacht und vermeiden Sie es, tagsüber allein zu Fuss unterwegs zu sein.
  • Nehmen Sie ausschliesslich Hoteltaxis.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Buchen Sie Ausflüge und Touren ins Landesinnere bei einem anerkannten Reisebüro und lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung begleiten.

In den guyanischen Gewässern kann es zu Piratenüberfällen auf Fischerboote kommen. Zwischenfälle auf Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Guyana gilt Linksverkehr. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und Verkehrsunfälle kommen oft vor. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und die zunehmende Überlastung der Infrastruktur stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Stromversorgung.

Zwischen Suriname und Guyana sowie zwischen Guyana und Venezuela bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten. Lassen Sie im Grenzgebiet zu Venezuela höchste Vorsicht walten.
Benützen Sie zur Überquerung des Grenzflusses Corentyne/Corantijn zwischen Guyana und Suriname ausschliesslich die offiziellen Fähren
.
Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei einem lokalen Reiseveranstalter über die Situation in den Grenzgebieten sowie die rechtlichen Bestimmungen zum Grenzübertritt.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gesetzesverstösse werden strenger geahndet als in der Schweiz.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Todesfolge sowie anderen Delikten drohen lebenslängliche Haftstrafen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet.

Bei Mord und Hochverrat kann die Todesstrafe verhängt werden. Gerichtsverfahren können über mehrere Jahre dauern.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Das Land liegt in einer seismisch aktiven Zone und Erdbeben kommen vor.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt werden. Private Krankenhäuser sind öffentlichen vorzuziehen. Private Kliniken und Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung in bar.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911
Notruf Ambulanz: 913

Zollvorschriften von Guyana: Guyana Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Guyana in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der kooperativen Republik Guyana in Brüssel. Sie informiert auch die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Boulevard Brand Whitlock 114, 1200 Bruxelles.
Botschaft der kooperativen Republik Guyana in Brüssel

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Haiti

Zuletzt editiert: 10/30/2025 4:39:11 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Haiti wird abgeraten.

Die Sicherheit ist mit den vorhandenen staatlichen Strukturen nicht gewährleistet und die Lage bleibt trotz multinationaler Unterstützung der Polizeikräfte äusserst prekär. Kriminelle und schwer bewaffnete Gruppierungen haben neben dem grössten Teil der Hauptstadt Port-au-Prince auch über die Umgebung die territoriale Kontrolle übernommen.

Die Zahl von Morden, kriminellen Entführungen, Brandstiftungen und anderen Gewaltverbrechen sind im ganzen Land und besonders in Port-au-Prince sehr hoch. Es kann nicht mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden. Die Gefahr besteht für einheimische und ausländische Staatsangehörige.

Es kommt regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie zwischen Banden und den Sicherheitskräften. Dabei werden unbeteiligte Personen verletzt und getötet.

Es bestehen hohe politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen. Demonstrationen können ohne Vorwarnung in Akte der Gewalt eskalieren. Es kann zu gewaltsamen Unruhen, Streiks, Strassenblockaden und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Sachbeschädigungen sowie Plünderungen kommen vor und Schusswaffen werden eingesetzt.

Die Entwicklung der Lage ist höchst ungewiss. Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeit zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Es muss damit gerechnet werden, dass Flüge eingestellt werden. Die Flughäfen können vorübergehend geschlossen werden. Auskunft über Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Die Grenzen zur Dominikanischen Republik sind geschlossen. Vom Versuch, auf dem Landweg in die Dominikanische Republik zu gelangen, wird abgeraten. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Grenzbehörden der Dominikanischen Republik.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Santo Domingo, Dominikanische Republik
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Heiliger Stuhl

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Honduras

Zuletzt editiert: 2/9/2026 2:24:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Die politische und soziale Lage ist sehr angespannt. Im Zusammenhang mit Wahlen können diese Spannungen zunehmen. Vor, während und nach den Wahlen muss vermehrt mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Bei Demonstrationen, Unruhen und Streiks muss mit Strassenblockaden, Plünderungen und Ausschreitungen gerechnet werden. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff können die Folge sein.

Die Behörden verhängen Ausnahmezustände und/oder Ausgangsperren oft, um kriminelle Gruppen oder Unruhen zu bekämpfen. Dies kann kurzfristig auf lokaler oder landesweiter Ebene erfolgen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Militär und die Polizei bekämpfen die organisierte Kriminalität. Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden kommen vor. Dabei können unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im Falle von Streiks, Strassenblockaden und Unruhen wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Honduras nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder über eine lokale Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage und geltende Ausnahmezustände. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch, vor allem in der Hauptstadt Tegucigalpa sowie in San Pedro Sula und La Ceiba. Jugendbanden (Maras) verüben Diebstähle und bewaffnete Raubüberfälle, dabei wird oft Gewalt angewendet. Taschendiebstähle im öffentlichen Verkehr kommen oft vor und es gibt Meldungen von Überfällen auf Touristenbusse. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.
Übergriffe auf sexuelle Minderheiten sowie Sexualverbrechen können vorkommen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Wanderungen von einer Vertrauensperson oder einer vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten.
  • Schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass im Hotelsafe und tragen Sie immer eine Fotokopie davon auf sich.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Nehmen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder Taxis, die Sie telefonisch reserviert haben (sogenannte Radiotaxis), da diese Fahrten registriert werden.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Strände sowie die Regionen ausserhalb der grossen Städte. Lassen Sie vor allem in touristischen Regionen wie Roatán, Utila und Copán grosse Vorsicht walten.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

In den honduranischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Überfälle auf Yachten an der Karibikküste (Naturpark Punta Sal und Umgebung, Strände um Tela und La Ceiba sowie um kleinere Inseln) können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von den Hauptverbindungsstrassen ist der Strassenzustand oft schlecht. Von nächtlichen Überlandfahrten wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr abgeraten.

Es muss mit Stromunterbrüchen von mehreren Stunden gerechnet werden. Längere Stromunterbrüche können die gesamte Infrastruktur behindern oder lahmlegen.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Honduras liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik oder im Pazifik können Verwüstungen auf dem Land sowie Flutwellen auslösen.
Centro de Estudios Atmosféricos, Oceanográficos y Sísmicos (CENAOS) de Honduras

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld oder Kreditkarte). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Honduras: Electronic Ticket portal for entering and leaving

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Indien

Zuletzt editiert: 6/10/2025 9:45:48 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten
(siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Am 10. Mai 2025 wurde zwischen Indien und Pakistan ein Waffenstillstand vereinbart, nachdem es während mehrerer Tage zu militärischen Aktionen zwischen den beiden Ländern gekommen ist. Die Lage bleibt angespannt und die weitere Entwicklung ist ungewiss. Der Luftraum kann kurzfristig teilweise gesperrt und Flüge gestrichen oder vollständig ausgesetzt werden. Es ist mit Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Orten im Grenzgebiet zu rechnen.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Zwischen religiösen und ethnischen Gemeinschaften bestehen Spannungen, die sich gelegentlich abrupt in gewaltsamen Auseinandersetzungen auf lokaler Ebene entladen. Solche Konflikte können sich auch auf andere Regionen oder Bundesstaaten ausweiten. Lokale soziale, wirtschaftliche und politische Spannungen erhöhen zusätzlich das Risiko von Demonstrationen, wodurch sich die Sicherheitslage in einzelnen Gebieten jederzeit schnell verschlechtern kann.

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Im Falle von Blockaden von Strassen und Bahngeleisen sowie bei Streiks bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerischen Vertretungen in New Delhi, Mumbai und Bangalore haben bei Blockaden nur eng begrenzte und je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terroranschlägen, insbesondere in den Grossstädten und an touristischen Orten. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage an Ihren Reisezielen, befolgen Sie die Anweisungen der indischen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Pakistan
Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird abgeraten.

Teile der Grenze sind vermint. 

Jammu und Kashmir
Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.

Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Die indische Regierung schränkt die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Es besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist angespannt und die Entwicklung ungewiss.
Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen dauert an. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen.
Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten.
Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten:
Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.

Ladakh
Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Nordosten
Von Reisen in die Bundesstaaten Manipur und Nagaland wird abgeraten.
In den übrigen Gebieten des Nordosten ist erhöhte Vorsicht geboten.

Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen im Bundesstaat Manipur fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.
Auch in anderen Teilen des Nordostens kommt es zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Nagaland sowie in den Grenzgebieten zwischen den Bundesstaaten Assam und Mizoram. Diese können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen.

Es sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und Eisenbahnen.
Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl festnehmen oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.

Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Odisha, Uttar Pradesh, West Bengal
In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Vor allem in Chhattisgarh kommen Attentate und Überfälle auf Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und Behörden vor; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden touristische Reisen in einzelne Gebiete verboten.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Im ganzen Land werden zahlreiche Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer. Sexuelle Belästigungen kommen sehr häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und grossen Menschenmengen.

Die Kleinkriminalität ist verbreitet. Gewaltsame Überfälle sowie Raubüberfälle auf Taxipassagiere können überall und jederzeit vorkommen. Auch Gewalttaten mit ethnisch-religiösem Hintergrund kommen vor, teils mit Todesfolge. Vereinzelt sind Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet worden. Es kann auch zu sogenannten Express-Entführungen kommen, bei denen das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen wird.

In Goa sind bewaffnete Raubüberfälle, Betrügereien, Drogenkriminalität und Straftaten nach Zufallsbekanntschaften in Bars relativ häufig.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ort und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie in den Ballungszentren, an touristischen Orten sowie auf Märkten auf der Hut, denn dort werden oft Diebstähle verübt.
  • Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Transportmitteln und Bahnhöfen geboten (Diebstähle, Sexualdelikte, Belästigungen).
  • Bestellen Sie Taxis beim Hotelempfang. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Lassen Sie die Flughafentransfers vorzugsweise durch Ihr Reisebüro organisieren oder benutzen Sie den hoteleigenen Transferdienst.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend, wenn Sie um gemeinsame Fotoaufnahmen gebeten werden. Wiederholt sind Ausländerinnen und Ausländer unter diesem Vorwand belästigt oder tätlich angegriffen worden.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit. Viele Pensionen und kleine Hotels verfügen über keinen Sicherheitsdienst.
  • Lassen Sie an abgelegenen Orten besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren ausschliesslich in grösseren Gruppen und lassen Sie sich von einer anerkannten, ortskundigen Reiseleitung begleiten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen. In männlicher Begleitung werden sie weniger belästigt; Vorsicht bleibt aber dennoch geboten.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Es ist in jedem Fall von Vorteil, sich von einer anerkannten Reiseleitung begleiten zu lassen.
  • Wiederholt sind Betrügereien durch zweifelhafte lokale Reiseagenturen gemeldet worden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch und lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen. Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Reiseagenturen können sich freiwillig beim Ministry of Tourism registrieren lassen. Falls Sie trotzdem von einer Reiseagentur betrogen wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Ministry of Tourism zu beschweren.
    Ministry of Tourism: Travel Trade

In den indischen Gewässern und im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Von nächtlichen Überlandfahrten wird in jedem Fall abgeraten.
Die meisten Strassen befinden sich in einem schlechten Zustand. Hinzu kommt das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender, schlecht gewartete Fahrzeuge, Fuhrwerke sowie streunendes Vieh, die das Unfallrisiko erhöhen. Dieses Risiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen. Im Falle eines Verkehrsunfalls können sich schnell grosse Menschenmengen von Schaulustigen versammeln, die sich unter Umständen gegen die Insassen des Fahrzeugs richten.
Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Öffentlicher Verkehr: Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt. Die Sicherheitsvorkehrungen von Touristenbooten, Schiffs- und Fährverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Mobilfunkverbindungen vorübergehend unterbrochen werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen oder wenden Sie sich an die indische Botschaft in Bern.

Die Gesetze über den Alkoholkonsum variieren von einem Bundesstaat zum anderen: Es bestehen unterschiedliche Altersgrenzen, in einigen Staaten ist Alkohol generell verboten (z.B. Gujarat) und in anderen darf Alkohol nur mit einer Bewilligung konsumiert werden (z.B. Maharashtra).

Satellitentelefone, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und ähnliche Geräte dürfen nur mit einer Bewilligung der indischen Behörden eingeführt (auch im Transit) und/oder benutzt werden; auch diese Bestimmungen sind nicht in allen Bundesstaaten gleich. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Strafbar sind im ganzen Land unter anderem:

  • Rauchen im öffentlichen Raum
  • Der Import von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten. Dies kann mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden.
  • Die Beleidigung der indischen Flagge, sie zu missbrauchen oder zu beschädigen.
  • Respektlose Äusserungen und Handlungen gegenüber der indischen Verfassung.
  • Militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (keine Begnadigungsmöglichkeit).

Für schwere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. bei Mord oder Raub mit schwerer Körperverletzung oder bei Gruppenvergewaltigung.

Juristische Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.).

Bergbesteigungen müssen durch die Zentralregierung bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Versicherung einer allfälligen Bergrettung.
Indian Mountaineering Foundation

Kulturelle Besonderheiten

Sitten und Verhaltensregeln unterscheiden sich von Region zu Region und erfordern Taktgefühl und Anpassungsfähigkeit. Unter anderem ist die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten sehr unterschiedlich. 

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Als besonders gefährdet gilt die nördliche Landeshälfte. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Indien erreichen.

Während des Sommermonsuns muss mit sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Geröll-Lawinen und Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern.

Die Ostküste wird immer wieder von heftigen Wirbelstürmen (besonders Oktober bis Dezember) heimgesucht, die Überschwemmungen und Verwüstungen verursachen.

Der Reiseverkehr kann über längere Zeit beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden. Unternehmen Sie Trekking-Touren in Begleitung einer lokalen, erfahrenen Reiseleitung. 

National Disaster Management Authority (Informationen über Naturkatastrophen und Verhaltensregeln)
Indian National Centre for Ocean Information Services > Tsunami Early Warnings

India Meteorological Department

World Meteorological Organization

Unterschätzen Sie im Himalaya die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte das Land während Ihres Aufenthalts von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in New Delhi, Generalkonsulat in Mumbai oder Bengaluru).

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur begrenzt verfügbar. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Wenn möglich, entscheiden Sie sich für private Krankenhäuser, da diese in der Regel besser ausgestattet sind als staatliche Einrichtungen. Beachten Sie jedoch, dass sie häufig vor Behandlungsbeginn einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Absicherung verlangen.

 Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die indische Botschaft in Bern erteilt Auskunft, welche Gebiete betroffen sind, und wie die Bewilligung beantragt werden kann.
Bureau of Immigration: Restricted Protected Areas

Ausländische Staatsangehörige mit e-Visa dürfen nur über einige ausgewählte Grenzübergänge ein- und ausreisen. Konsultieren Sie die Website des indischen Bureau of Immigration oder erkundigen Sie sich vor einer Reise über die genauen Bestimmungen bei der Botschaft Indiens in Bern.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Notruf Polizei: 100 (Hindi und Englisch). Rufen Sie diese Nummer an, falls Sie auf einem Polizeiposten eine Anzeige erstatten müssen, auf dem kein Englisch gesprochen wird.

Bahnpolizei (Railway Protection Force), Sicherheitshelpline: 135
Indische Zollvorschriften: Central Board of Excise and Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in Indien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Indonesien

Zuletzt editiert: 1/20/2026 4:02:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Separatistische Bewegungen und ethnisch-religiös motivierte Spannungen können die Sicherheit in bestimmten Regionen gefährden.

Bei Demonstrationen besteht ein Risiko von Ausschreitungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Auch Brandstiftung und Plünderungen kommen vor. Beispielsweise kam es Ende August/anfangs September 2025 in Jakarta und anderen Städten landesweit zu gewaltsamen Demonstrationen gegen den Staat und die Polizei, die mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert haben.  

Bei Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Unruhen oder Streiks müssen Reisende sich lokal über Alternativen informieren und eventuell auf eine Normalisierung warten. Die Schweizer Botschaft in Jakarta hat dabei nur begrenzte, teils keine Möglichkeiten zur Unterstützung.

Im gesamten Land besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die indonesischen Behörden haben die Sicherheitsvorkehrungen an strategisch wichtigen Orten, insbesondere an Flughäfen und in touristischen Gebieten, verstärkt. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, vor allem an Feiertagen und in Zeiten von religiöser Bedeutung (z.B. im Fastenmonat Ramadan).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Aceh (Insel Sumatra):
Ethnisch-religiös motivierte Spannungen können sich vereinzelt in gewaltsamen Konfrontationen entladen. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. 

Indonesischer Teil der Insel Papua:
Die Spannungen in der Region Papua sind anhaltend. Es kommt häufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen von Unabhängigkeitsbewegungen und den Sicherheitskräften der Zentralregierung, bei denen regelmässig Tote und Verletzte zu beklagen sind. Darüber hinaus kommt es wiederholt zu Angriffen der Unabhängigkeitsbewegungen auf Bergbauunternehmen, Flughäfen und staatliche Infrastruktur. Auch unbeteiligte Zivilpersonen geraten dabei in Gefahr. Zum Beispiel wurde am 7. Februar 2023 auf einem Flughafen in Paro Distrikt ein neuseeländischer Pilot entführt. Ein weiterer Pilot wurde im August 2024 im Alama Distrikt getötet. Auch Stammeskonflikte eskalieren immer wieder und führen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Besonders stark betroffen sind die Provinzen Zentralpapua und Papua-Hochland.

Im Mai 2025 riefen die indonesischen Behörden in mehreren Gebieten des Regierungsbezirks Intan Jaya (Zentralpapua) den Ausnahmezustand aus.

Je nach aktueller Lage kann für Reisen in bestimmte Gebiete eine Sondergenehmigung des indonesischen Polizeihauptquartiers in Jakarta oder Jayapura erforderlich sein. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, ob für Ihre Reiseroute eine solche Genehmigung notwendig ist.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Zentral-Sulawesi:
In der Region um Poso bestehen ethnisch-religiöse Spannungen. Vereinzelt sind gewalttätige Konfrontationen zu verzeichnen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und kann mitunter gewalttätig werden. Auch Sexualdelikte kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie nur Taxis von Taxiständen bei Hotels, Einkaufszentren und Flughäfen, oder die Sie bestellt haben. Diese Empfehlung gilt besonders für alleine reisende Frauen.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich angemessen zu kleiden.
  • Benützen Sie Geldautomaten (ATM) in Banken und Einkaufszentren ausschliesslich tagsüber.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Hüten Sie sich vor Falschspielerinnen und Falschspielern, die versuchen, Reisende zu erpressen und um ihr Geld zu bringen. Da Glücksspiele verboten sind (auch in Privatwohnungen), machen sich auch die Geschädigten strafbar.
  • Auf Bali ist bei Time-Sharing-Verträgen grösste Vorsicht geboten. Mehrere interessierte Personen wurden um ihre Anzahlungen betrogen und konnten ihre Ferienwohnungen nie beziehen.

In den indonesischen Häfen und Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Die Gefahr besteht vor allem in den Strassen von Singapur, Malakka und von Makassar sowie in der Celebessee. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr: Immer wieder fordern Flug-, Bahn- und Schiffsunfälle zahlreiche Opfer. Grund dafür ist die veraltete und mangelhaft gewartete Infrastruktur. Die Fähren zwischen den Inseln sind oft überladen und die Sicherheitsausrüstungen können unvollständig sein. Es kommt vor, dass Touristenboote kentern.
Bei Inlandreisen ist es ratsam, sich beim Reisebüro über den Sicherheitsstandard der gewählten Fluggesellschaft oder Schiffsverbindung zu erkundigen.

Strassenverkehr: In Indonesien gilt Linksverkehr. Die unvorhersehbare Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmenden sowie die teilweise vernachlässigte Strasseninfrastruktur stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar, besonders für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Fahrzeuge sind nachts oft unbeleuchtet unterwegs. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten
.

Ferner ist es ratsam, Fahrzeuge oder Motorräder bei einem bekannten und seriösen Unternehmen zu mieten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Wassersport- und anderen Outdoor-Aktivitäten wie Trekking, Bergsteigen und Klettern variiert stark. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern oder den Behörden über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gemäss dem indonesischen Strafrecht können aussereheliche Beziehungen und das Zusammenleben unverheirateter Paare unter gewissen Bedingungen strafrechtlich verfolgt werden. Beleidigungen der Regierung oder staatlicher Institutionen – auch in sozialen Medien – sowie Blasphemie sind strafbar und können mit Haftstrafen oder Geldbussen geahndet werden.

Die Rechtsprechung kann je nach Provinz variieren. In der Provinz Aceh orientieren sich Gesetzgebung und Praxis an einer strikten Auslegung des islamischen Rechts (Scharia) und an Moralvorstellungen. In Aceh sind gleichgeschlechtliche Beziehungen ausdrücklich verboten.
Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, der Reiseleitung oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Selbst die Todesstrafe ist möglich.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen unterscheiden sich von denen in der Schweiz: Längere Wartefristen sind zu erwarten, und es ist wichtig, die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Unterstützung durch eine lokale Anwältin oder einen lokalen Anwalt ist daher unerlässlich.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an.

Sexuelle Minderheiten sind nicht in allen Landesteilen toleriert.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Indonesien hat zahlreiche aktive Vulkane und wird regelmässig von Erdbeben erschüttert. Diese Ereignisse können nicht nur Verwüstungen auf dem Land verursachen, sondern auch Tsunami auslösen.
Aschewolken nach Vulkanausbrüchen können Einschränkungen im Flugverkehr und Annullationen von Flügen zur Folge haben.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Indonesien erreichen.
Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden,
z.B. Tsunamiwarnungen, Sperrzonen, Evakuationsbefehle.
Magma Indonesia
Indonesia Tsunami Early Warning System

Disaster Preparedness BNPB

Im Sommer und Herbst können Waldbrände vorkommen.

Es muss im ganzen Land mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge, Wanderungen, oder Bergtouren in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen oder Führern und guter Ausrüstung. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Absperrungen um Gefahrenzonen, Evakuationsbefehle etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.
Meteorological, Climatological, and Geophysical Agency BMKG

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Jakarta.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur begrenzt verfügbar. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten ausserhalb Indonesiens behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Seit dem 1. September 2025 müssen alle Reisenden eine digitale Einreisekarte (Arrival Card) vorweisen.
Indonesia Arrival Card Service

Mehrmals wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie einen provisorischen Pass hatten. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Indonesien ausschliesslich einen ordentlichen Schweizer Pass.
Botschaft der Republik Indonesien in der Schweiz

Nützliche Adressen

Basarnas Notrufnummer: 115

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Indonesien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Irak

Zuletzt editiert: 3/6/2026 3:57:24 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Irak sowie in die Teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten.

Militärische Eskalation in der Region
Weitere Einschränkungen im Reiseverkehr können nicht ausgeschlossen werden (kurzfristige Sperrungen des Luftraums, verspätete und annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Irak aufhalten:
Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel
. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen und informieren Sie diese über Ihre Abreise.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in den Irak zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.

Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Die Sicherheit ist nicht gewährleistet und die Sicherheitslage kann sich kurzfristig ändern. Die politische und soziale Lage ist angespannt. Das Risiko einer Eskalation bleibt im irakischen Umfeld, das weiterhin von Sicherheitsvorfällen betroffen ist, bestehen.

Gewaltsame Proteste und Demonstrationen kommen regelmässig vor. Dabei können gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden; diese fordern Todesopfer und Verletzte. Die Sicherheitskräfte verwenden scharfe Munition um Demonstrationen aufzulösen.

In gewissen Gebieten sind terroristische Aktivitäten militanter islamistischer Gruppen zu verzeichnen. Kleinere Fraktionen der Terrorgruppe «Islamischer Staat (IS)» halten sich vor allem in den Provinzen Nineveh, Diyala, Kirkuk und Anbar auf, wo sie von der irakischen Armee bekämpft werden. Die (ehemaligen) Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Die Kriminalität stellt eine ernsthafte Bedrohung dar. Es kommt landesweit zu bewaffneten Raubüberfällen und gewalttätigen Übergriffen; darunter auch organisierte Kriminalität.

Das Risiko von Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppierungen aus politischen sowie finanziellen Gründen (gegen Lösegeld, Express-Entführungen) ist hoch und besteht für einheimische wie für ausländische Personen.

Es kann im ganzen Land zu Anschlägen sowie Raketen- und Granatenangriffen kommen. Attentate richten sich unter anderem gegen die lokalen Behörden, die Sicherheitskräfte, Kundgebungen, religiöse Stätten, Märkte und Restaurants und gegen Medienschaffende.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Betreffend Erreichbarkeit der Botschaft in Bagdad konsultieren Sie die Webseite der Vertretung.
Schweizerische Botschaft im Irak

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Irak
Schweizerische Botschaft in Jordanien
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Iran

Zuletzt editiert: 3/11/2026 2:39:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Iran wird abgeraten.

Angesichts des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten und des steigenden Sicherheitsrisikos ist die Schweizerische Botschaft in Teheran seit dem 11.03.2026 vorübergehend geschlossen.

Das Eskalationsrisiko in der gesamten Region ist sehr hoch.

Der Luftraum ist gesperrt und die Flughäfen sind geschlossen.

Es kann zu Versorgungsengpässen kommen. Die Telefon- und Internetverbindungen können zeitweise unterbrochen sein. Dies gilt auch für Dienste wie WhatsApp, Instagram und VPNs.

Für ausländische Reisende besteht ein erhebliches Risiko, ohne erkennbaren Grund festgenommen, verhört und inhaftiert zu werden; es können lange Haftstrafen drohen. Seit der militärischen Auseinandersetzung zwischen dem Iran und Israel im Juni 2025 hat die Zahl der Verhaftungen von ausländischen Reisenden zugenommen.

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Iran aufhalten:
Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. 
Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten. Beachten Sie die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigenkönnen sich an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie die Helpline EDA, wenn Sie das Land verlassen haben und aktualisieren Sie Ihre Angaben in der Travel Admin App
Helpline EDA

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die Helpline EDA wenden.
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Irland

Zuletzt editiert: 2/3/2026 10:55:13 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Irland gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. 

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Irland nicht ausgeschlossen werden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle sind vor allem in Dublin häufig. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die besondere Vorsicht erfordern. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der irischen Behörden:
Ireland’s National Police Service: Crime Prevention

Tourist SOS: Safety Tips

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in gutem Zustand; es gilt Linksverkehr. Einige Strassen sind gebührenpflichtig.
E-Toll
Transport Infrastructure Ireland
Citizens Information: Roads and Safety
Road Safety Authority

Öffentlicher Verkehr: Irland verfügt über ein gutes öffentliches Verkehrsnetz, das jedoch in ländlichen Gebieten weniger weit verzweigt ist als in der Schweiz.
Transport for Ireland
Irish Rail

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Alcohol and the Law
Drink Driving Offences in Ireland

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Drug Offences

Naturbedingte Risiken

Starke Unwetter können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
The Irish Meteorological Service

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 999 und 112
Tourist SOS unterstützt Reisende, die in Irland Opfer eines Verbrechens werden.
Customs Regulations for Travellers to Ireland

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in London, Grossbritannien

Schweizerische Botschaft in Irland

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Island

Zuletzt editiert: 11/10/2025 1:31:21 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Island gelten grundsätzlich als sicher.

Reisende müssen sich der verschiedenen naturbedingten Risiken bewusst sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Island nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In der Hauptstadt Reykjavík kann diese je nach Stadtteil und Tageszeit stark variieren. Der Einsatz von Stichwaffen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft nicht geteert. Für Fahrten in die Berge sind Geländefahrzeuge von Vorteil. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht und tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung. Beachten Sie die Wettervorhersagen, denn die Witterungsverhältnisse können sehr rasch ändern.
Road conditions and weather

Safetravel: Driving in Iceland

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gutes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Busse, Flugzeuge, Fähren).
Public Transport

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.

Die extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten zu lassen.

Der Reiseverkehr kann durch Naturereignisse vorübergehend beeinträchtigt werden.
Safetravel: Official source for safe adventure

Beachten Sie die Vorhersagen des staatlichen Wetterdienstes (Icelandic Met Office) und befolgen Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle etc.
Icelandic Met Office

Civil Protection and Emergency Management in Iceland

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG
Seeking medical assistance

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Revenue and Customs: Travelling to Iceland

Public Services

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm, Schweden

Schweizerische Botschaft in Oslo, Norwegen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Israel

Zuletzt editiert: 3/8/2026 9:44:59 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Israel wird abgeraten. 

Die israelische Regierung hat aufgrund der Eskalation des Konflikts mit dem Iran am 28. Februar 2026 den Notstand ausgerufen.

Der Flughafen Ben Gurion nimmt den Flugbetrieb schrittweise wieder auf. Einschränkungen im Reiseverkehr bestehen weiter. Der Luftraum kann gesperrt und die Flughäfen geschlossen werden.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss. Das Eskalationsrisiko in der gesamten Region ist hoch.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden; Home Front Command www.oref.org.il/en (der Link funktioniert nur in Israel).

Die Sicherheitslage im ganzen Land ist angespannt. Es kommt zu regelmässigen Angriffen mit Raketen.

Im ganzen Land besteht eine erhöhte Gefahr von Gewaltakten wie Anschläge und Einzelangriffe mit Fahrzeugen oder Waffen.

Als besonders gefährdet gelten öffentliche Verkehrsmittel, Bushaltestellen, Checkpoints, Strassencafés, Einkaufszentren, stark besuchte Orte und generell grosse Menschenansammlungen.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Israel aufhalten:

Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA nach Israel zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat. 

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Home Front Command: Emergency Preparations and Emergencies
(ausschliesslich in Israel zugänglich)
Home Front Command: Proper Conduct under Missile or Rocket fire

Ministry of Tourism: Official Notice to Tourists - Emergency Situation

Betreffend Erreichbarkeit der Botschaft in Tel Aviv konsultieren Sie die Webseite der Vertretung.
Schweizerische Botschaft in Israel

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Israel

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, Regeln zur Einreise etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Italien

Zuletzt editiert: 3/24/2026 1:49:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Italien gelten grundsätzlich als sicher.

In der Umgebung von Demonstrationen ist Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Dies trifft auf Menschenansammlungen jeder Art zu, wie zum Beispiel auch bei sportlichen, kulturellen, politischen oder religiösen Veranstaltungen.

Bei Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Italien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem an vielbesuchten Orten sowie an Bahnhöfen vor. Seien Sie wachsam gegenüber Trickdieben, die beispielsweise Personen an Bancomaten ablenken oder auf Strassen und Parkplätzen Pannen vortäuschen. Es kommt vor, dass absichtlich herbeigeführte kleinere Unfälle oder Schäden vorgetäuscht werden – zum Beispiel das Beschädigen von Seitenspiegeln. Bei Verdacht sollten Sie umgehend die Polizei oder die Carabinieri verständigen.

Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei:
Italian National Police: Police Guides and Tips
(Englisch, Italienisch)

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in gutem Zustand. Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren finden Sie unter folgenden Links:
Autostrade per l’Italia
(Italienisch, Englisch)
Polizia di Stato
(Italienisch, Englisch)

In einigen Städten gelten Fahrverbote und Verkehrsbeschränkungen zur Reduktion der Luftverschmutzung (sogenannte ZTL – Zona a Traffico Limitato). Die Regelungen werden von den jeweiligen Städten oder Gemeinden festgelegt. Missachtungen dieser lokal gültigen Vorschriften werden durch Videokameras erfasst, was zu Bussen führen kann. Es wird empfohlen, sich vor dem Besuch über die entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu informieren.

Öffentlicher Verkehr: Italien verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Ministero della Salute (Italienisch)

Der Handel mit gefälschten Markenartikeln ist trotz deren Angebot auf öffentlichen Strassen und Stränden gesetzlich untersagt. Der Verkauf wie auch der Erwerb solcher Waren ist verboten, und Verstösse können mit Geldbussen geahndet werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Das Mitführen gewisser Messer und anderer Werkzeuge mit einer scharfen oder spitzen Klinge unterliegt in Italien strengen Vorschriften und kann mit Haftstrafen geahndet werden.
Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana (Italienisch)

Naturbedingte Risiken

Italien liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere aktive Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind möglich.
Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia
(Italienisch)

Phlegräische Felder: Die Phlegräischen Felder sind ein weitläufiges, aktives Vulkangebiet in der Region Kampanien. Regelmässig werden Erdbeben registriert und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Karte

Dipartimento della Protezione Civile
(Italienisch, Englisch)

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Sperrgebiete, Evakuationsbefehle.
Meteo Italia
Dipartimento della Protezione Civile
(Italienisch, Englisch)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Italienische Zollvorschriften: Agenzia della dogana e dei monopoli (Italienisch, Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Italien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jamaika

Zuletzt editiert: 1/21/2026 9:44:30 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land und vor allem in der Hauptstadt Kingston sowie in Spanish Town und Montego Bay hoch. Zu besonderer Vorsicht wird vor allem in den Gebieten geraten, die von den Schäden durch den Hurrikan Melissa (siehe auch Kapitel Transport und Infrastruktur) betroffen sind. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Demonstrationen mit Ausschreitungen sind möglich.

In gewissen Gebieten gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig auf lokaler Ebene, hauptsächlich zur Bekämpfung krimineller Gruppen wie auch bei Unruhen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
The Ministry of National Security

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur über die aktuelle Lage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Jamaika nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist sehr hoch. Es kommt zu Diebstählen, Überfällen und sexuellen Übergriffen. Besonders betroffen sind Grossstädte wie Kingston und Spanish Town sowie städtische Gebiete in Montego Bay, Negril und Ocho Rios. Die vom Hurrikan Melissa betroffenen Gebiete (siehe Kapitel Verkehr und Infrastruktur) weisen eine besonders erhöhte Kriminalitätsrate aus. In den wichtigsten Touristenorten steht den Reisenden eine Touristenpolizei (Tourist Police) bei.
Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und über Quartiere, die gemieden werden sollten.
  • In den Stadtzentren ist besondere Vorsicht geboten.
  • Von nächtlichen Spaziergängen wird generell abgeraten.
  • Spezielle Vorsicht ist geboten, wenn Sie in privaten Unterkünften, kleinen Hotels oder Gasthäusern logieren.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle Taxis, die Sie an der Bezeichnung JUTA (Jamaican United Travel Association) oder den rot-weissen Nummernschildern erkennen.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese können für Missbräuche manipuliert sein. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken vor Mord nicht zurück.
  • Frauen wird empfohlen, nicht allein zu reisen.
  • Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen, Touristinnen und Touristen als Drogenkuriere zu missbrauchen. Achten Sie auf Ihr Gepäck und transportieren Sie ausschliesslichen Ihre persönlichen Dinge, Nehmen Sie keine Gepäckstücke anderer Personen an und kaufen Sie bei Bedarf neue Koffer und Taschen ausschliesslich in Fachgeschäften.

Verkehr und Infrastruktur

Der Hurrikan Melissa forderte Ende Oktober 2025 im südlichen, zentralen und nördlichen Teil Jamaikas zahlreiche Opfer und verursachte bedeutende Schäden an der Infrastruktur. Am stärksten betroffen sind die Regionen St. Elizabeth, Westmoreland, St. James, und Trelawny. Mit Unterbrechungen der Stromversorgung sowie des Kommunikationsnetzes muss gerechnet werden. Es kann zu Versorgungsengpässen von Lebensmitteln, Wasser und Treibstoffen kommen. Informieren Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei einer lokalen Kontaktperson über die Durchführbarkeit der Reise.

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Im Landesinnern sind die Strassen oft schmal, kurvenreich und in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden wie auch streunende Tiere bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Die öffentlichen Busse sind schlecht unterhalten, und es besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstählen.
Bei Unfällen ist es ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Sexuelle Minderheiten werden nicht überall geduldet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit hohen Bussen und/oder mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Im gesamten öffentlichen Raum ist es untersagt, Tabakprodukte zu konsumieren.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Jamaika liegt in einer Erdbebenzone. Vulkanausbrüche auf anderen Inseln in der Karibik und Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Es muss mit heftigen Wirbelstürmen (Hurrikanen) gerechnet werden, die Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Office of Disaster Preparedness and Emergency Management of Jamaica

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist eingeschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt. Krankenhäuser verlangen vor planbaren Behandlungen und Operationen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei / Touristenpolizei: 119
Notruf Ambulanz und Feuer: 110
Hurrikanwarnungen: 116

Notfallnummern für Reisende:
+1 876 282 6712
+1 876 469 0265 (auch auf WhatsApp)
+1 658 213 2802/3/4
www.visitjamaica.com

Zollvorschriften: Jamaica Customs Agency
Sicherheitsempfehlungen der jamaikanischen Behörden: Jamaica Information Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kuba

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Japan

Zuletzt editiert: 10/23/2025 11:58:12 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Japan gelten grundsätzlich als sicher.

Die angespannte Lage auf der koreanischen Halbinsel kann sich auch auf Japan auswirken. In der Vergangenheit wurden bei Starts von nordkoreanischen Raketen in Japan Alarme ausgelöst.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Japan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten des Landes:
Im Nachgang zum Tsunami in der Region Fukushima sowie dem Kernreaktorunfall in Fukushima von 2011 wurden gewisse Gebiete als Evakuations-/Sperrzonen bezeichnet. Aktuelle Informationen finden Sie unter:
Safety in Fukushima

Informationen und Anweisungen der japanischen Behörden:
Nuclear Regulation Authority, Ministry of the Environment

IAEA

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle.

Vereinzelt gab es Angriffe mit Stichwaffen. Auch sexuelle Übergriffe kommen vor.

Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.) Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Japan verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Information über öffentliche Verkehrsbetriebe in Japan

Es gilt Linksverkehr. Beachten Sie die Informationen der
Japanese Automobile Federation (JAF)

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart. Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Mord, Brandstiftung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.

Das Mitführen gewisser Schwerter, Scheren und Messer (zum Beispiel auch Taschenmesser) unterliegt in Japan strengen Vorschriften und ist zum Teil strafbar. Erkundigen Sie sich bei Bedarf vor der Abreise bei der japanischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften.

Kulturelle Besonderheiten

Das tägliche Leben ist von traditionellen Umgangsformen geprägt. Informieren Sie sich in Reiseführern oder bei Ihrem Reisebüro und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an.

Naturbedingte Risiken

Mit Erdbeben und Vulkanausbrüchen muss jederzeit gerechnet werden. Diese können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Informieren Sie sich in den Hotels über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.). Die Webseite der Schweizerischen Botschaft in Tokio enthält weitere Angaben zu diesem Thema:
Earthquake Preparedness

Japan Tourism Agency: Safety Tips

Es muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle etc.
Japan Meteorological Agency: Warnings and advisories

Japan Meteorological Agency: Tsunami warnings and advisories

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Telefonleitungen blockiert sind, bitten Sie die japanischen Behörden des jeweiligen Sammelpunkts, die Schweizerische Botschaft in Tokio über Ihre Anwesenheit zu informieren.
App der japanischen Behörden
(die App ist in Englisch verfügbar)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen teilweise vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung) und nehmen Patientinnen und Patienten oftmals erst nach Überweisung durch einen Arzt/eine Ärztin auf. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

In Japan sind nicht alle Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Weitere Informationen über gesundheitliche Aspekte:
Reiselinks

Japanese Ministry of Health, Labour and Welfare

Guide for when you are feeling ill

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110 (Japanisch)
Notruf Ambulanz und Feuerwehr: 119 (Japanisch)
Zollbehörde: Japan Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Japan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jemen

Zuletzt editiert: 1/8/2026 4:03:08 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Jemen und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten, einschliesslich der Insel Sokotra.

Schweizer Staatsangehörige, die sich trotz der Empfehlungen des EDA im Jemen aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat. 

Im Süden und Osten des Landes finden anhaltende Militäroperationen statt. Die Sicherheitslage im ganzen Land ist sehr instabil und von bewaffneten Konflikten geprägt. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Entwicklung der Lage ist dynamisch und ungewiss.

In mehreren Landesteilen kommt es zu Zusammenstössen zwischen rivalisierenden bewaffneten Gruppierungen. Regelmässig werden Luftangriffe auf diverse Ziele geflogen. Auch die Städte Sana’a und Aden sind wiederholt Schauplätze bewaffneter Auseinandersetzungen sowie Raketen- und Drohnenangriffe. Darüber hinaus werden im Landesinneren und in den Küstengewässern Minen eingesetzt.

Zeitweise werden Blockaden über sämtliche Land-, Flug- und Schiffsverbindungen verhängt, von denen auch immer wieder die Insel Sokotra betroffen ist. Im ganzen Land kann es zu Stromausfällen kommen.

Bei Demonstrationen und Menschenansammlungen aller Art kann es zu Ausschreitungen und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Dieses Risiko betrifft sowohl die einheimische Bevölkerung als auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Besonders gefährdet sind Mitarbeitende von internationalen Organisationen und Hilfsorganisationen.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von terroristischen Akten gegen in- und ausländische Personen und Einrichtungen, einschliesslich gegen humanitäre Organisationen. Regelmässig fordern Anschläge Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Das Risiko für Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer ist nach wie vor hoch. Im Indischen Ozean und auch in den jemenitischen Gewässern ist Piraterie verbreitet, besonders im Golf von Aden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Saudi Arabien
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jordanien

Zuletzt editiert: 3/10/2026 5:14:18 PM

Aktuelles

Von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Jordanien wird abgeraten. 

Aufgrund der aktuellen Lage ist in der gesamten Region weiterhin mit weitreichenden Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen (vorübergehende Schliessung des Luftraums, verspätete oder annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst angespannt. Ereignisse in Nachbarländern können sich unmittelbar auch auf Jordanien auswirken. 

Infolge innerstaatlicher, sozioökonomischer und politischer Probleme kann es zu Demonstrationen, Protesten und Streiks kommen, vor allem in der Hauptstadt Amman. Diese verlaufen meist friedlich. Mit Verkehrsbehinderungen und Strassensperren muss gerechnet werden.

Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter. Individualreisenden wird empfohlen, sich vor Überlandreisen bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen. Seien Sie generell wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, vor allem auch nach dem Freitagsgebet.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zum Irak und zu Syrien
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak und zu Syrien wird abgeraten.

Die unsichere und instabile Lage in den Nachbarländern verursacht Spannungen im Grenzgebiet. Teile davon sind militärisches Sperrgebiet. Entlang der Grenze zu Syrien bleibt die Sicherheitslage angespannt. Es kommt regelmässig zu bewaffneten Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und Drogenbanden oder anderen kriminellen Gruppierungen.

Jordantal
Im Jordantal (Amtsbezirke Balqa und Irbid) sowie im Amtsbezirk Mafrak im syrischen Grenzgebiet gibt es noch vereinzelte Minenfelder. Respektieren Sie unbedingt die Absperrungen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität, darunter Taschendiebstahl sowie Einbrüche in Wohnhäuser, Fahrzeugdiebstahl und Diebstahl aus parkierten Autos kommen vor. Gewaltverbrechen sind selten.

Sexuelle Belästigungen kommen vor. Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer. Achten Sie auf das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und auf streunende Tiere. Nachts stellen ungenügend beleuchtete Fahrzeuge ein zusätzliches Risiko dar.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Es ist ratsam, Firmen mit einer Lizenz der jordanischen Behörden und einem Zertifikat der Tauchorganisation PADI zu berücksichtigen.

Der Zugang zum Internet ist nicht immer und überall im Land gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille).
  • Majestätsbeleidigung, z.B. Beschädigungen von Fotos des Königs.
  • Fotografieren von militärischen Installationen und Regierungsgebäuden.
  • während des Fastenmonats Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige, die in ein Gerichtsverfahren verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung Jordanien nicht verlassen. Die Verfahren können sich über mehrere Monate hinziehen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. Mord, Anschläge).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Bei Liebesbeziehungen und/oder Heirat zwischen Ausländer/in und Jordanier/in ist den islamischen Verhaltensregeln und Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die gegebenenfalls Infrastrukturschäden verursachen können. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Jordan Meteorological Department

Jordanien befindet sich in einer Erdbebenzone.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Amman.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung in Amman sehr gut. Ausserhalb von Amman ist diese mancherorts nur beschränkt gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen einen Kostenvorschuss.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kambodscha

Zuletzt editiert: 12/11/2025 6:00:16 PM

Aktuelles

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Thailand wird abgeraten.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinz Oddar Meanchey sowie in die Provinz Preah Vihear nördlich der Stadt Tbeng Meanchey wird abgeraten. Von Reisen in die übrigen Grenzprovinzen zu Thailand bis 50 km zum Grenzverlauf wird abgeraten. Es wird dringend empfohlen, sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen.

Entlang der Grenze zwischen Kambodscha und Thailand kommt es seit Ende Juli 2025 zu sporadischen und unvorhersehbaren Zusammenstössen und Gefechten, auch mit Raketen- und Artilleriefeuer sowie Luftwaffeneinsätzen. Die militärischen Auseinandersetzungen fordern Todesopfer und Verletzte und die Gebiete in der Nähe der Grenze wurden evakuiert. Die Tempel in den Grenzgebieten sind derzeit geschlossen.

Die Situation ist angespannt und die weitere Entwicklung ungewiss.

In allen Grenzzonen sind noch einzelne Minenfelder vorhanden.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage kann sich sehr schnell ändern. Wiederholt haben soziale und politische Spannungen zu Demonstrationen, Streiks und Strassenblockaden geführt, die von gewaltsamen Auseinandersetzungen begleitet waren.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kambodscha nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Beachten Sie die Informationen der kambodschanischen Behörde:
National Counter-Terrorism Comitee (Informationen in Khmer)

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Situation. Meiden Sie Demonstrationen, politische Veranstaltungen und generell grössere Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kambodscha war eines der am stärksten verminten Länder der Welt. In den letzten Jahren sind viele Minen geräumt worden und die Mehrheit der Provinzen gilt mittlerweile als minenfrei. Nach wie vor gibt es aber viele Landminen, vor allem in den Provinzen entlang der thailändischen Grenze. Auch die Provinz Siem Reap ist nicht minenfrei. Folgen Sie bei individuellen Besichtigungen der Tempelanlagen von Angkor Wat den vorgeschlagenen Rundwegen. In den östlichen Grenzgebieten gibt es noch nicht explodierte Bomben aus dem Vietnamkrieg. Beschränken Sie sich deshalb auf die üblichen Touristenziele und halten Sie sich dabei an häufig benutzte Strassen. 

Grenzgebiet zu Thailand:
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Thailand wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinz Oddar Meanchey sowie in die Provinz Preah Vihear nördlich der Stadt Tbeng Meanchey wird abgeraten. Von Reisen in die übrigen Grenzprovinzen zu Thailand bis 50 km zum Grenzverlauf wird abgeraten. Es wird dringend empfohlen, sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen.

Die Grenzübergänge zwischen Kambodscha und Thailand sind für Touristinnen und Touristen geschlossen.
In den Gebieten rund um die Tempel Preah Vihear (in der gleichnamigen kambodschanischen Provinz), Ta Khwai (Ta Krabey) und Ta Muen Thom (in der thailändischen Provinz Surin) kommt es seit Ende Juli 2025 zu sporadischen und unvorhersehbaren militärischen Auseinandersetzungen zwischen Kambodscha und Thailand, welche Todesopfer und Verletzte fordern. Die Gebiete um die Tempel Preah Vihear, Ta Khwai und Ta Muen Thom sind auf der thailändischen Seite militärisch abgeriegelt und für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglich.

Kriminalität

Gewaltkriminalität gegen ausländische Reisende kommt selten vor; sie werden hingegen immer wieder Opfer von Diebstählen, besonders in Phnom Penh, Sihanoukville, Siem Reap und in anderen von Touristen stark frequentierten Gegenden. Es kommt vereinzelt auch zu bewaffneten Raubüberfällen sowie Sexual- und anderen Gewaltdelikten.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Erkundigen Sie sich bei der Reiseleitung, im Hotel oder bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auch in den Städten auf Spaziergänge sowie Fahrten mit Motorrad- und Fahrradtaxis. Benutzen Sie auch tagsüber vorzugsweise Auto-Taxis oder „Tuk-Tuks“ (Motorradrikschas), die mit einem Diebstahlschutz (Netz, Gitter) ausgestattet sind. Entreissdiebstähle sind weit verbreitet.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter falschen Vorwänden zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Da Glücksspiele ausserhalb der wenigen staatlich bewilligten Kasinos verboten sind, machen sich die Geschädigten sogar noch strafbar.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich angemessen zu kleiden.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten von Unbekannten. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal vor Ort, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Auch hinter Stellenangeboten stecken oft kriminelle Absichten, um Personen zur Mitarbeit bei Betrügereien zu nötigen.

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf den Strassen ist sehr hoch. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen auf allen Strassen ein hohes Risiko dar. Baustellen sind oftmals nicht, oder nur ungenügend gesichert. Es kommt immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Boote sind oft schlecht gewartet und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft. Benutzen Sie deshalb vorzugsweise moderne Boote von seriösen Anbieterfirmen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beleidigungen der königlichen Familie sind strafbar. Anstössiges oder unsittliches Verhalten in der Öffentlichkeit wird strafrechtlich verfolgt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen in Kambodscha anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen bis zum Gerichtstermin gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit können vor allem in der Nähe von Flüssen und Seen wie dem Mekong und dem Tonle Sap Überschwemmungen vorkommen. Es muss dann mit Infrastrukturschäden und Behinderungen gerechnet werden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Mekong River Commission

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kambodscha erreichen.
International Tsunami Information Center

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Grundversorgung ist nur in Phnom Penh und Siem Reap gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). In gewissen Krankenhäusern kann nur mit Bargeld bezahlt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende nach Kambodscha müssen vor der Ankunft eine elektronische Ankunftskarte ausfüllen.
Cambodia e-Arrival

Nützliche Adressen

Notruf Polizei (Phnom Penh): +855 (0)12 999 999 / 117
Notruf Sanität (Phnom Penh): 119

Tourist Police:
Phnom Penh: +855 (0)12 945 148
Sihanoukville: +855 97 778 0008 / +855 81 500 614
Siem Reap: +855 (0)12 402 424 / +855 98 677 775

Notfallnummer für Touristinnen und Touristen (landesweit): +855 31 201 2345
E-Mail: fad-info@police.gov.kh

Kambodschanische Zollvorschriften: General Departement of Costums and Excise (GDCE)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bangkok, Thailand

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Kambodscha 

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kamerun

Zuletzt editiert: 11/17/2025 3:26:55 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in verschiedene Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage bleibt in der gesamten Sahelzone kritisch, einschliesslich in der Subregion des Tschadsees. Die multinationale Einsatztruppe (FMM) führt militärische Operationen in der Region Extrême-Nord durch. Im Grenzgebiet zu Nigeria sind Kämpfer der terroristischen Gruppierung Boko Haram aktiv.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Anschlägen durch terroristische Gruppierungen. In den Regionen Nord und Extrême-Nord haben wiederholte Anschläge Todesopfer und Verletzte gefordert. In Yaoundé, Douala und Bamenda kommen gelegentlich kleinere Explosionen vor. Sie richten sich in erster Linie gegen staatliche Einrichtungen und Märkte und verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten, an Veranstaltungen und an sämtlichen von ausländischen Personen häufig frequentierten Orten wie Einkaufszentren, Restaurants etc.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Die angespannte Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die östlichen Regionen Kameruns aus. Zahlreiche Flüchtende befinden sich auf kamerunischem Territorium.

Nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Oktober 2025 kam es in mehreren Städten und Regionen zu gewalttätigen Protesten. Die innenpolitische Lage bleibt angespannt. Es ist nicht auszuschliessen, dass es erneut zu Protesten, Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden kommt. Diese können kurzfristig aufflammen und zu Einschränkungen im öffentlichen Leben sowie im Reiseverkehr führen. 

Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Im Reiseverkehr kann es zu Verspätungen und Behinderungen kommen. Im Falle von Strassensperren und Streiks wird empfohlen, sich lokal nach alternativen Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Yaoundé hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen. Versuchen Sie nicht Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reisevorbereitung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der kamerunischen Behörden und meiden Sie Regionen, in denen Spannungen auftreten sowie generell Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Bakassi-Halbinsel
Von Reisen auf die Bakassi-Halbinsel wird abgeraten.

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch und es besteht das Risiko von Entführungen.

Norden des Landes, Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria
Von Reisen in die Regionen Adamaoua, Nord und Extrême-Nord und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria, die weiträumig zu meiden sind. 

Das Risiko von Überfällen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen und Banditen ist in dieser Region sehr hoch. Das Risiko besteht auch für Reisende und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Allein zwischen Januar und August 2025 wurden in der Region Extrême-Nord mindestens 174 Personen entführt. In der Region Extrême-Nord fordern ethnisch motivierte, gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen immer wieder Todesopfer und Verletzte. Zum Beispiel wurden am 14. November 2024 bei einem Angriff in Ldamang, Mayo-Tsanaga Department 10 Personen getötet. Am 25. März 2025 wurden in der Region Extrême-Nord mehr als 10 Soldaten getötet.

Osten des Landes, Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik
Von Reisen in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird abgeraten.

Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet Kameruns zur Zentralafrikanischen Republik aus. Zahlreiche Flüchtende aus der Zentralafrikanischen Republik befinden sich auf kamerunischem Territorium. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig auf kamerunisches Gebiet ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber sowie die Gefahr von Entführungen zwecks Lösegelderpressung.

Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest
Von Reisen in die Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest wird abgeraten.

In diesen zwei englischsprachigen Regionen bestehen Spannungen zwischen separatistischen Gruppierungen und der Zentralregierung. Das Risiko von Attentaten und Entführungen durch bewaffnete Gruppierungen ist hoch. Immer wieder kommt es zu politisch bedingten Unruhen, vor allem in Bamenda. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie bewaffnete Überfälle auf Sicherheitskräfte haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen hat es wiederholt Tote und Verletzte gegeben. Schiessereien zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Es kommen immer wieder kleinere Explosionen vor. Sie verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Zeitweise werden auf den Zufahrtsstrassen zu den grösseren Städten Strassensperren und Checkpoints errichtet. An den von den Sicherheitskräften kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Beispiele von Sicherheitsvorfällen:

  • Am 07. Juli 2025 wurden bei einem Angriff auf eine öffentliche Lokalität in Bamenda (Region Nord-Ouest) fünf Personen verletzt.
  • Am 20. November 2024 wurden zwei Taxis in Bamenda (Region Nord-Ouest) bei einem Angriff niedergebrannt.
  • Am 13. August 2024 wurden bei diversen Angriffen in der Region Sud-Ouest mindestens 10 Soldaten getötet und eine Polizeistation überfallen.
  • Am 14. Mai 2024 wurden während eines Gottesdienstes in der Region Sud-Ouest 28 Personen, darunter auch Kinder, entführt.

Kriminalität

Das Ausmass der Gewaltkriminalität ist vor allem in den zwei grössten Städten Douala und Yaoundé besorgniserregend: Entreissdiebstähle, Einbrüche, Diebstähle von Autos, insbesondere Allradfahrzeugen, unter Androhung/Anwendung von Gewalt sowie Vergewaltigungen. Raubüberfälle sind auch in Restaurants und Hotels verübt worden. Strassenbanditen sind im ganzen Land aktiv, auch in den Vororten grösserer Städte.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und eine Fotokopie Ihres Passes im Hotelsafe.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Taxifahrten, selbst für kurze Distanzen. Nehmen Sie notfalls ein Hoteltaxi.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber.
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit einem lokalen Chip mit sich und speichern Sie Telefonnummern, die Sie im Notfall erreichen möchten, ab.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Golf von Guinea und in den kamerunischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, zum Beispiel um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein beträchtliches Unfallrisiko. Der Strassenzustand ist ausserdem schlecht. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es besteht eine Zugverbindung zwischen Douala und Yaoundé sowie Ngaoundere, deren Infrastruktur jedoch schlecht gewartet ist. Unfälle sind relativ häufig.

Es kann zu Unterbrechungen der Stromversorgung kommen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien teilweise eingeschränkt ist.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Beleidigung des Präsidenten und seiner Familie;
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.);
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Strafverfahren können sich über Jahre hinziehen.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus über 200 verschiedenen Ethnien zusammen. Passen Sie Kleidung und Verhalten den unterschiedlichen lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Zustimmung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Der Mount Cameroon ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben jederzeit möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum können giftige Gase austreten.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Yaoundé.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld in Landeswährung). Das zur Behandlung notwendige Material und Medikamente müssen von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr nach Europa.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihren Pass und den Impfausweis auf sich, damit Sie sich bei eventuellen Polizeikontrollen ausweisen können. Bei fehlendem Ausweis kann es zu einer Festnahme kommen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kamerun

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kanada

Zuletzt editiert: 2/11/2026 11:09:51 AM

Aktuelles

Fussball-Weltmeisterschaft 2026

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die Fussball-Weltmeisterschaft in den Gastgeberländern Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Informationen der Behörden von Kanada rund um die FIFA-Fussball-WM (english/français)
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026 (Sprache wählbar)

Einreise- und Ausreisebestimmungen werden ausschliesslich von den Behörden von Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten erlassen.

Für die aktuell gültigen Vorschriften beachten Sie die Informationen der jeweiligen zuständigen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Botschaften in Bern.
Ambassade du Canada (english, français)
Embajada de México en Suiza (español)
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (english, español, deutsch, français, italiano)

Beachten Sie die nachstehenden Informationen und Empfehlungen sowie die Reisehinweise für Mexiko und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Kanada gelten grundsätzlich als sicher.

In den grösseren Städten kann es zu Demonstrationen kommen. Die kanadischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Public Safety Canada

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. Es kommt vor, dass Schuss- wie auch andere Waffen eingesetzt werden und es kann zu Schusswechseln zwischen kriminellen Banden kommen.
Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht, vor allem nach strengen Wintern. Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen und Warnungen der lokalen Behörden, bevor Sie Überlandfahrten antreten.

Es besteht ein Risiko von schweren Unfällen mit wilden Tieren. Achten Sie auf die Verkehrsschilder.

Die Verkehrsvorschriften können sich in den einzelnen Provinzen und Territorien unterscheiden.
Government of Canada: Driving in Canada

Government of Québec: Traffic and road safety

Öffentlicher Verkehr: Kanada verfügt über zahlreiche Flug-, Bahn- und Busverbindungen im Fernverkehr und ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in den Grossstädten.

Die Unfallrate mit Schneemobilen ist hoch. Alkoholkonsum und überhöhte Geschwindigkeit sind die Ursache der meisten schweren Unfälle. Unerfahrenen Lenkerinnen und Lenkern wird empfohlen, sich an die Schneemobilpisten zu halten und grösste Vorsicht walten zu lassen. In Bezug auf Alkohol am Steuer gelten dieselben Gesetze wie für andere Motorfahrzeuge.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze und Rechtsprechungen können sich in den einzelnen Provinzen und Territorien unterscheiden.

Alkoholkonsum ist für Personen unter 19 Jahren in den meisten Provinzen und Territorien verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Gegen körperliche Bestrafung von Kindern (z.B. Ohrfeigen) kann gerichtlich vorgegangen werden, was meist mit einer Untersuchungshaft von zwei bis drei Tagen verbunden ist. Dasselbe gilt für jede Art von körperlicher Aggression. In öffentlichen Badeanstalten und -orten sind Badeanzüge (auch für Kleinkinder) obligatorisch.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Provinz schon bei geringen Mengen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet (bis lebenslänglich).
Government of Canada: Substance use

Naturbedingte Risiken

In Kanada gibt es verschiedene Zonen mit sehr unterschiedlichen und teils extremen klimatischen Bedingungen. Schneeschmelze und heftige Regenfälle können im ganzen Land Überschwemmungen verursachen. Heftige Schneestürme (Blizzards) können auftreten. Tornados und Hurrikane können vorkommen.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Diese können neben Schäden auch Atembeschwerden durch die Rauchentwicklung verursachen.

Die Westküste liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben können nebst Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kanada erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Government of Canada: Weather, climate and hazards

Canadian Wildland Fire Information System (CWFIS)

Government of Canada: Earthquakes Canada

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Government of Canada: Natural Hazards of Canada

Government of Canada: Hazards and Emergencies

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das nächstgelegene Schweizerische Generalkonsulat (Montréal oder Vancouver).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, aber mit höheren Kosten verbunden als in der Schweiz. In den meisten Städten bieten die sogenannten Walk-in Clinics Konsultationen ohne Voranmeldung an. Die Kosten müssen sofort am Behandlungsort beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen kanadischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Für zuverlässige und verbindliche Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Kanada sind einzig die kanadischen Behörden zuständig. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der kanadischen Migrationsbehörde oder bei der Kanadischen Botschaft in Paris, insbesondere wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit aufnehmen möchten. Die kanadischen Immigrationsbehörden überprüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck und im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.
Citizenship and Immigration Canada

Ambassade du Canada

Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen müssen schweizerische Staatsangehörige im Besitz einer elektronischen Einreisebewilligung durch das ETA/AVE System sein, bevor sie ihre Reise nach Kanada antreten. Für weitere Auskünfte:
Government of Canada
: ETA/AVE: Electronic travel authorization

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen für Tiere und Pflanzen sowie tierische und pflanzliche Produkte sehr streng. Wer solche Güter nicht deklariert, muss mit Bussen rechnen. In Extremfällen werden Gerichtsverfahren eingeleitet. Informieren Sie sich vor der Abreise bei der Kanadischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der kanadischen Behörde.
Canadian Food Inspection Agency

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 911 (in abgelegenen Gebieten: 0911)

Kanadische Zollvorschriften: Canada Border Services Agency

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Kanada

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kasachstan

Zuletzt editiert: 7/4/2025 8:44:33 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Kasachstan gelten grundsätzlich als sicher.

Lokal begrenzte gewaltsame Demonstrationen können vor allem im Süden des Landes, wie beispielsweise in Almaty sowie im Westen des Landes, wo sich die Erdölfelder befinden, vorkommen. Bei Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften, wie zum Beispiel im Januar 2022 in Almaty, kann es auch zu Todesopfern und Verletzten kommen.

Die kasachischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Akte hin.
National Security Committee of the Republic of Kazakhstan

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und andere Diebstähle und Überfälle kommen vor, teilweise unter Anwendung von Gewalt. Diebstähle können durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich;
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig;
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis;
  • Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartnerschaften besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Strassen ist besonders im Winter sehr schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Fahrzeuglenkenden sowie überhöhte Geschwindigkeit bilden zusätzliche Risiken. Auf den Hauptverbindungsstrassen, z.B. von Almaty nach Astana, ereignen sich zahlreiche schwere Verkehrsunfälle. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Internationale und mobile Telefon- und Funkverbindungen sowie der Zugang zum Internet sind nicht immer gewährleistet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die Distanzen nicht. Führen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff mit.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • militärische Einrichtungen und gewisse öffentliche Bauten (Grenzübergänge, Flughäfen, Bahnhöfe usw.) zu fotografieren;
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik des Präsidenten oder der Regierung (auch in den sozialen Medien);
  • Alkohol am Steuer (0 Promille). Zuwiderhandlungen können die vorübergehende Konfiskation des Fahrzeugs sowie die sofortige Festnahme des oder der Fahrzeuglenkenden zur Folge haben.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der kasachischen Behörden eingeführt und benutzt werden. Gesuche für eine Lizenz sind an das Zivilluftfahrtkomitee des Justizministeriums zu richten:
Justizministerium der Republik Kasachstan (Informationen in kasachischer oder russischer Sprache)

Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig. Tuberkulose ist unter den inhaftierten Personen verbreitet.

Naturbedingte Risiken

Besonders in Almaty gibt es ein erhöhtes Erdbebenrisiko.
Kazakhstan National Data Center

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr und Wassermangel.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen, Erdrutschen und Infrastrukturschäden gerechnet werden. Schmelzwasser aus dem Gebirge kann im Norden von Kasachstan Überschwemmungen verursachen, welche zur Ausrufung von Ausnahmezuständen führen können. Auch Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs können vorkommen.
National Hydrometeorological Service of Kazakhstan

Der Boden des ausgetrockneten Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch den Wind in die Umgebung getragen werden.

In der Nähe der Stadt Semei im Osten des Landes (vormals Semipalatinsk genannt) wurden zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Atomversuche durchgeführt. Das Testgelände und seine Umgebung gelten als radioaktiv verstrahlt.

Im Gebirge können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen, Berg- und Skitouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung. Es ist überlebenswichtig, ein Navigationsgerät und ein Satellitentelefon mit sich zu tragen, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge des Tienschan die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Astana.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Vor der Behandlung verlangen Krankenhäuser von ausländischen Patientinnen und Patienten, sofern sie sich nicht in Lebensgefahr befinden, eine finanzielle Garantie in Form einer Vorschusszahlung in bar (oder evtl. via Banküberweisung) in der Lokalwährung. In Spitälern grösserer Städte ist die Bezahlung auch mit Kreditkarte möglich. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen, speziell für Aufenthalte ausserhalb von Astana und Almaty.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Führen Sie ein entsprechendes ärztlich verschriebenes Zeugnis inklusive russische oder kasachische Übersetzung mit. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht oder nur mit einer Bewilligung der Immigrationspolizei zugänglich.

Die Ein- und Durchreise mit dem eigenen Auto, Motorrad oder Fahrrad kann mit Spesen und langwierigen Formalitäten verbunden sein, vor allem an kleineren Grenzposten.

Personen, die sich länger als 30 Tage ohne Unterbruch in Kasachstan aufhalten, müssen beim Amt für Visa und Registrierung OVIR angemeldet werden. Die Nicht-Beachtung dieser Registrierungspflicht wird je nach Anzahl der überzähligen Tage mit Verwarnung, Geldbussen oder Ausschaffung geahndet.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Bern über unzugängliche oder bewilligungspflichtige Gebiete, die Zollformalitäten für Fahrzeuge sowie die Visa- und Meldevorschriften.
Botschaft der Republik Kasachstan

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Kasachische Zollvorschriften:
Customs Kazakhstan

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kasachstan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Katar

Zuletzt editiert: 3/13/2026 5:26:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es ist zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage unerwartet verändern kann.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Katar nicht ausgeschlossen werden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Katars Strassen.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei grösseren Verkehrsunfällen oder wenn Uneinigkeit darüber besteht, wer die Schuld am Unfall trägt, sollten die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden. Eine Veränderung der Position könnte als Schuldeingeständnis interpretiert werden.
General Directorate of Traffic

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Katar Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz, und für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen. Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, Kautabak, E-Zigaretten sowie gewissen anderen Tabakprodukten und Rauchwaren. Verstösse können mit Haftstrafen und hohen Bussen geahndet werden.
Beachten Sie die Informationen der katarischen Zollbehörden und wenden Sie sich bei Fragen an die Botschaft des Staats Katar in Bern.
General Authority of Customs
Embassy of the State of Qatar

Ebenfalls strafbar sind unter anderem:

  • Einfuhr, Besitz und Handel mit alkoholischen Getränken sowie Alkohol am Steuer (0 Promille) und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Alkoholkonsum ist nur in einigen grossen Hotels erlaubt.
  • Die Beleidigung der politischen Führung, staatlicher Symbole und Institutionen.
  • Die Beleidigung der religiösen Führung.
  • Anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • Während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen.
  • Gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung sowie des Militärs, von Industrieanlagen wie Ölfeldern und Raffinerien und generell von Installationen von strategischer Bedeutung, etwa Flughäfen, ist eingeschränkt. Es gibt gewisse Unklarheiten darüber, welche Objekte genau unter diese Kategorien fallen. Im Zweifelsfall sollten Sie die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis bitten oder auf die Aufnahme verzichten.
  • Das Fotografieren und Filmen von klar erkennbaren Personen im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung kann mit Geld- und/oder Haftstrafen geahndet werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Bei Verstössen gegen die Verkehrsregeln drohen hohe Bussen oder gar Haftstrafen.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nur beschränkt. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Katar einen ordentlichen Schweizer Pass oder erkundigen Sie sich bei der Botschaft des Staats Katar in Bern oder dem Generalkonsulat in Genf über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
General Authority of Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Katar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kenia

Zuletzt editiert: 6/19/2025 5:19:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Im ganzen Land bestehen grosse politische und soziale Spannungen.
Es kommt regelmässig zu Demonstrationen. Das Risiko, dass es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt, bei denen die Sicherheitskräfte mit Härte gegen die Demonstrierenden vorgehen und scharfe Munition einsetzen, ist gross. Unruhen haben in den letzten zwei Jahren wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Strassenblockaden, Brandstiftungen und Plünderungen kommen vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt sind.

Streiks und Unruhen können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren.

Im Grenzgebiet zu Somalia besteht ein hohes Entführungsrisiko. Es kann aber auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, sozialen Medien und/oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie sich bei Überlandreisen von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und Ihrer Reiseleitung. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Mombasa County:
In Mombasa kann es jederzeit zu Unruhen kommen. In der Altstadt von Mombasa wurden ausländische Personen wiederholt Opfer von Übergriffen.
Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten. Lassen Sie ausserdem besondere Vorsicht walten,
vor allem in der Altstadt von Mombasa, in den Badeorten sowie bei Transfers vom/zum Flughafen und Bahnhof. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Ländliche Gebiete:
Hauptsächlich in abgelegenen Gebieten führen Auseinandersetzungen um Weiderechte und traditionelle Stammesangelegenheiten sporadisch zu lokalen, gewaltsamen Konflikten zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen. Demonstrationen und Protestaktionen können vereinzelt von Gewalt begleitet sein.
Auch Angriffe durch Banditen kommen regelmässig vor. Sie haben wiederholt Todesopfer gefordert. Zum Beispiel wurden am 12. August 2024 bei einem Angriff auf einen Lastwagen im Marsabit County mindestens sieben Personen getötet und fünf weitere Personen verletzt. Im Juni 2023 gab es bei Kampfhandlungen zwischen Banditen und Sicherheitskräften bis zu 30 Todesopfer. Vor allem im Laikipia County kommen Einfälle von Hirten in Farmen und in private Arten- und Naturschutzgebiete (conservancies) vor. Dabei sind gewaltsame Auseinandersetzungen sowie Sachbeschädigungen möglich.
Bei Unruhen können die Behörden Ausgangssperren verhängen.
Lassen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete, insbesondere in die Counties Isiolo, Marsabit, Turkana, West Pokot und Baringo grösste Vorsicht walten. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist und vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage vorgängig abgeklärt worden ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden
(z.B. Ausgangssperren).

Grenzregionen zu Somalia:
Von Reisen in die Counties an der Grenze zu Somalia wird abgeraten: Lamu einschliesslich der Inseln, Garissa, Wajir und Mandera. Es wird auch abgeraten von Aufenthalten an der Küste des Tana River County.

Der bewaffnete Konflikt in Somalia wirkt sich auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Counties aus. Es besteht die Gefahr von Überfällen und ein hohes Risiko von Entführungen durch Terroristen. Seit Anfang 2023 kommt es in den Gebieten entlang der Grenze Somalias vermehrt zu terroristischen Angriffen. Beispiele:

  • In der Vergangenheit sind mehrere Personen entführt und nach Somalia verschleppt worden.
  • Am 29. April 2025 wurden in Mandera County bei einem Überfall auf einen Personenwagen mindestens fünf Personen getötet.
  • Am 23. März 2025 wurden in Garissa and Mandera County bei koordinierten Angriffen mindestens sieben Angehörige der Polizeikräfte getötet.
  • Am 24. Juli 2024 wurden im Mandera County mindestens fünf Personen verletzt, als ein Sprengsatz in der Nähe eines Restaurants explodierte.
  • Am 7. Juni 2024 wurden bei einem Überfall auf eine Baustelle im Garissa County vier Personen getötet.
  • Am 29. April 2024 wurden bei einem Anschlag mit einem improvisierten Sprengsatz im Mandera County mindestens 12 Personen getötet.
  • Am 21. August 2023 wurden bei einem Überfall auf einen Lastwagen im Lamu County der Fahrer und ein Passagier getötet.
  • Am 1. August 2023 wurden bei einem Angriff auf Autos auf der Hauptstrasse zwischen Garsen (Tana River County) und Lamu (Lamu County) mindestens zwei Personen getötet und zehn weitere Personen verletzt. Mehrere Personen werden vermisst.
  • Wiederholt sind Personen getötet oder verletzt worden, als ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz fuhr.

Kriminalität

Das Hauptrisiko, insbesondere für Alleinreisende, liegt in der weit verbreiteten Gewaltkriminalität. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Auf Überlandstrecken im ganzen Land besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Strassenräuber. Sexualdelikte werden ebenfalls gemeldet. Entführungen zur Lösegelderpressung kommen vor. Sie können sich auch gegen ausländische Staatsangehörige richten. In den Städten sind Diebstähle von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt und Raubüberfälle häufig, vor allem nachts. Einbrüche und Überfälle in Ferienhäuser, besonders entlang der Küste, haben zugenommen. Es sind wiederholt ausländische Staatsangehörige ermordet worden, darunter auch Schweizer Staatsangehörige.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Benützen Sie nur Taxis mit Firmennamen oder Hoteltaxis.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Im indischen Ozean und auch in den kenianischen Gewässern ist es in der Vergangenheit zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Der schlechte Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, die Missachtung der Verkehrsregeln, usw. führen immer wieder zu schweren Unfällen. Das Risiko besteht bei Reisen mit Personenwagen und mit Überlandbussen sowie Taxis gleichermassen. Die Sicherheitsstandards der Sammeltaxis (Matatus) sind sehr schlecht. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. 

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fährverbindungen sind mitunter mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Stromversorgung, die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen;
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Fotografieren von militärischen Installationen, Flughäfen und öffentlichen Bauten (Brücken, Regierungsgebäude, Botschaften usw.) ohne Erlaubnis der Behörden;
  • Beleidigung des Staatspräsidenten sowie das Zerstören von Banknoten.

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet und können zu lebenslanger Haft führen.

Die Einfuhr und der Einsatz von Drohnen unterliegen strengen Bestimmungen.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Es bestehen zahlreiche Stammestraditionen. In den Küstengebieten bekennt sich die Mehrheit der Bevölkerung zum Islam. Respektieren Sie die lokalen Sitten und die religiösen Empfindungen der Bevölkerung. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Kenia liegt in einer Erdbebenzone. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Kenia erreichen.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Kenya Meteorological Department
World Meteorological Organization

Lassen Sie sich bei Wanderungen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten, in den Nationalparks von einer Parkwächterin oder einem Parkwächter.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Nairobi.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der bekannten Touristendestinationen sowie der Grossstädte Nairobi und Mombasa ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorauszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. In der Regel genügt eine Passkopie, es kommt jedoch vor, dass das Polizeipersonal auf die Vorweisung des Originals besteht.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 999

Kenianische Zollvorschriften: Kenya Revenue Authority: Passenger Terminals Frequently Asked Questions

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Electronic Travel Authorisation (eTA Kenya)

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kirgisistan

Zuletzt editiert: 2/20/2026 3:03:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken. 

Bei Demonstrationen besteht die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen sowie von Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Gewaltakte können sich in seltenen Fällen auch gegen ausländische Staatsangehörige richten.

Terroranschläge können auch in Kirgisistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes
Informieren Sie sich vor Reisen insbesondere in den Süden des Landes bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.
Die zwischen Kirgisistan und Tadschikistan bestehenden Differenzen über den genauen Grenzverlauf wurden am 31.03.2025 mit einem gemeinsamen Abkommen beigelegt. Im Zuge dieses Abkommens wurden vier Landesgrenzübergänge geöffnet. Im Grenzgebiet ist der persönlichen Sicherheit dennoch höchste Aufmerksamkeit zu schenken da die Umsetzung des Abkommens weiterhin zu Spannungen führen kann.
Es bestehen latente ethnische Spannungen in den Städten Osch und Manas (vormals Jalalabad) und den umliegenden Gebieten. Einzelereignisse können kurzfristige lokale Eskalationen auslösen, besonders im Zusammenhang mit Wahlen.

Minenfelder und Blindgänger
Das Grenzgebiet zu Tadschikistan ist teilweise vermint.

Kriminalität

Auf Basaren und an anderen stark belebten Orten sowie nach Einbruch der Dunkelheit steigt die Gefahr von Taschendiebstählen und Raubüberfällen, die sich gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten können. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche bezeichnet sind, und teilen Sie diese nicht mit Unbekannten.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Strassen und Fahrzeuge sind generell in schlechtem Zustand. Bei anhaltenden Regen- oder Schneefällen muss mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeur zu mieten. Von der Benutzung von Minibussen ‘’Marshrutka’’ wird abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge entspricht oft nicht internationalem Standard.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht gewährleistet und können im ganzen Land zeitweise unterbrochen werden.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flugplätze und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Aufnahmen in den Grenzgebieten sind nur mit Bewilligung der kirgisischen Behörden erlaubt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, Kriminalität etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Kirgisistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, die Infrastrukturschäden verursachen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bischkek.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern; die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft gross. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung. Stellen Sie sicher, dass diese mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet sind, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Infrastruktur konzentriert sich vor allem auf die Hauptstadt Bischkek; die Möglichkeiten für Rettungseinsätze sind sehr beschränkt. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Kirgisischen Republik in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge.
Botschaft der Kirgisischen Republik

Tragen Sie den Pass oder eine Passkopie immer mit sich (inkl. der Seite mit dem allfälligen Visumeintrag und dem Einreisestempel), um sich bei Polizeikontrollen auszuweisen.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notfallnummer: 112
Die Notrufnummern werden ausschliesslich in kirgisischer und russischer Sprache bedient.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kirgisistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kyrgyzstan e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kiribati

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:08 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Kolumbien

Zuletzt editiert: 1/23/2026 2:26:21 PM

Aktuelles

Am 8. März finden Parlamentswahlen und am 31. Mai 2026 Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld dieser Wahlen können die politischen Spannungen zunehmen. Vor, während und nach den Wahlen muss vermehrt mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie Wahlveranstaltungen, Wahllokale, Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch. Bewaffnete Gruppierungen sind im ganzen Land aktiv und werden vom Militär bekämpft.

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Spontane Streiks, Demonstrationen und Unruhen sind jederzeit möglich. Sie können von Brandstiftungen, Plünderungen und Strassenblockaden begleitet sein. Das Gewaltpotenzial ist hoch. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr verursachen und ganze Regionen lahmlegen wie auch zu Versorgungsengpässen führen.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Bogotá hat nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Policia Nacional de Colombia: Estado de las Vias

In einigen Regionen und Grenzgebieten sind weiterhin Guerillakämpfer des Ejército de Liberación Nacional ELN wie auch Splittergruppen der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC) und weitere bewaffnete illegale Gruppierungen aktiv. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.
Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren verhängen.

Politisch motivierte Anschläge sowie andere Übergriffe auf die Zivilbevölkerung kommen im ganzen Land vor. Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte, doch auch unbeteiligte Zivilisten werden immer wieder Opfer von Gewalttaten. Beispiele:

  • Im September 2024 wurden 8 Soldaten bei einem Anschlag nahe einem Marinestützpunkt mit einem Sprengkörper im Departement Cauca verletzt;
  • Im Mai 2023 wurden 14 Personen bei einem Bombenanschlag auf eine Mine im Departement Antioquia getötet;
  • Im März 2023 wurden 9 Soldaten bei einem Angriff in der Region Catatumbo im Departement Norte de Santander getötet.

Politisch motivierte Entführungen und Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vermehrt vor. Die Entführungsopfer sind primär ortsansässige Personen, doch sind auch ausländische Staatsangehörige entführt worden. Beispiele:

  • Im Juni 2023 wurden drei Mitarbeitende einer internationalen Organisation im Departement Meta entführt;
  • Im März 2023 wurde ein schwedischer Journalist im Departement Norte de Santander entführt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit die gebührende Aufmerksamkeit und wählen Sie vorzugsweise Aufenthalte an folgenden Orten:

  • grössere Städte, Hauptorte der Departemente und deren Umgebung;
  • generell Destinationen mit einer entwickelten, touristischen Infrastruktur, die von anerkannten Reiseveranstaltern angeboten werden.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordwesten und Grenzgebiete zu Brasilien, Venezuela, Panama und Ecuador:

Von Reisen in das gesamte Gebiet der folgenden Departemente wird abgeraten: Chocó, Nariño, Putumayo, Guaviare, Vaupés, Guainía, Vichada, Arauca, Norte de Santander und Cesar. In den Departementen La Guajira und Boyacà wird von Reisen in die Grenzregionen zu Venezuela abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Departementshauptstädte Pasto (Nariño), Mocoa (Putumayo) und San José del Guaviare im Departement Guaviare, (für die Tour Caño Cristales im Departement Meta) unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.

Bei bewaffneten Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen werden auch unbeteiligte Personen getötet oder verletzt. Beispiele:

  • Am 28. April 2025 wurden in Cucuta (Departement Norte de Santander) bei einem Angriff mit einer Handgranate auf einem Markt mindestens drei Personen verletzt.
  • In Catatumbo (Departement Norte de Santander) wurden bei Gefechten zwischen zwei Guerillagruppierungen am 16. Januar 2025 mindestens 80 Personen getötet.
  • Im Departement Guaviare wurden bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Gruppierungen vom 17. bis 19. Januar 2025 mindestens 20 Personen getötet.

Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Anschlages, eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist hoch. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Departement Cauca:
Von Reisen ins Departement Cauca wird abgeraten. 
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogen- und anderen kriminellen Banden sowie Anschläge und Gewaltakte von Guerilla- und anderen bewaffneten Gruppierungen sind häufig. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Seit Anfang 2020 kommt es zu zahlreichen Gewaltakten gegenüber der Zivilbevölkerung. Bei den bewaffneten Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen werden auch unbeteiligte Personen getötet oder verletzt. Beispiele:

  • Am 17. April 2025 wurden bei einem Bombenanschlag auf die Polizeistation in Mondomo mindestens eine Person getötet und 20 weitere verletzt.
  • Zwischen dem 24. und 26. März 2025 wurden bei mehreren Explosionen und Angriffen auf Polizeistationen, Gewerbezonen und auf einen Militärkonvoi mindestens 15 Personen verletzt.

Departement Valle del Cauca:
Von Reisen ins Departement Valle del Cauca wird abgeraten.
Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogen- und anderen kriminellen Banden sowie Anschläge von Guerilla- und andere bewaffnete Gruppierungen nehmen weiter zu. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Beispielsweise forderte am 10. Juni 2025 eine Serie von Anschlägen in der Region der Departementshauptstadt Cali mehrere Todesopfer und Verletzte. Am 8. November 2024 wurden in Jamundi bei einer Explosion mindestens 13 Personen verletzt.

Die Anzahl der Gewaltverbrechen und die sozialen Spannungen sind zudem in Buenaventura besonders hoch, nehmen jedoch auch im Südosten des Departements zu.

Ländliche Gebiete:

Von Reisen in die ländlichen Gebiete im Norden von Antioquia und dem Süden von Córdoba und Bolívar wird abgeraten. Ebenso wird von Reisen in ländliche Gebiete in Caqueta und im Süden von Meta abgeraten.
Lassen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete anderer Departemente grösste Vorsicht walten.

In einigen ländlichen Gebieten sind Guerillas, Drogenbanden und andere illegale bewaffnete Gruppierungen aktiv. Es kommt zu bewaffneten Zusammenstössen und Gewaltakten gegenüber der Zivilbevölkerung sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Dabei sind auch unbeteiligte Personen einem hohen Risiko ausgesetzt. Zum Beispiel wurden Ende März 2025 bei einem Militärbombenanschlag in Segovia (Antioquia) mindestens neun Mitglieder einer kriminellen Gruppierung getötet.

Die Gruppierungen agieren sehr mobil, so dass sich die Gefahrenzonen laufend ändern.

Zudem stellen Blindgänger und Minen eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die gefährdeten Gebiete sind nur selten markiert und bestehen in allen ländlichen Regionen des Landes.
Dirección Descontamina Colombia

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an, besonders um abgelegene touristische Sehenswürdigkeiten zu besuchen wie zum Beispiel die Ciudad perdida in der Sierra Nevada (Magdalena) und San Agustín (Huila). Vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage kurzfristig abgeklärt worden ist, denn sie ändert sich oft.

Generell gilt: In abgelegenen, wenig erschlossenen Gebieten sind die Risiken höher (einschliesslich das Entführungsrisiko).
Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei Ihrer Reiseleitung oder bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage und beachten Sie deren Anweisungen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch. Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffengewalt kommen im ganzen Land häufig vor.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Express-Entführungen gibt es im ganzen Land zu jeder Uhrzeit und auch in den besser gestellten Quartieren.

Es kommt vor, dass Betrügereien durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden.

Beachten Sie unter anderem die nachstehenden und Vorsichtsmassnahmen:

  • Insbesondere in bestimmten Stadtteilen von Bogotá, Cali und Medellin ist wegen der sehr hohen Kriminalitätsrate besondere Vorsicht geboten;
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere als sicher gelten;
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit;
  • Verzichten Sie auf Besuche der armen Stadtquartiere;
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig begangene Strassen;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, grosse Fotoapparate etc.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel);
  • Bei Zufallsbekanntschaften ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass Betäubungsmittel verabreicht werden, um das Opfer zu berauben. Betäubungsmittel existieren in zahlreichen Formen und können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, etc.). Lassen Sie deshalb Ihre Esswaren und Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen und seien Sie zurückhaltend beim Entgegennehmen von Gegenständen;
  • Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen, ahnungslose Touristinnen und Touristen als Drogenkuriere zu missbrauchen. Transportieren Sie ausschliesslichen Ihr persönliches Gepäck und nehmen Sie keine Gepäckstücke anderer Personen an;
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis;
  • Benutzen Sie Geldautomaten nur tagsüber und im Innern von Banken;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Es besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Straftaten und Verbrechen bleiben oft ungeahndet. Aufgrund des fehlenden Vertrauens ins Rechtssystem hat die Bevölkerung deshalb wiederholt Lynchjustiz angewendet.

In den karibischen Gewässern vor Kolumbien kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Reisen Sie vorzugsweise mit dem Flugzeug. Strassenblockaden sind oft Folge von Protesten. Zusammenstösse können nicht ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die Behörden versuchen, Demonstranten gewaltsam auseinanderzutreiben und Strassen wieder zu öffnen. Wegen des hohen Unfall- und Überfallrisikos wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. während Wahlen. Erkundigen Sie sich bei den Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet. Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Naturbedingte Risiken

Es besteht ein latentes Erdbeben-Risiko. Kolumbien hat mehrere aktive Vulkane, insbesondere in der Cordillera Central. Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kolumbien erreichen.

An der Karibik-Küste muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle).
Servicio geológico colombiano

Unidad Nacional para la Gestión del Riesgo de Desastres

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Verbindungen ins Ausland unterbrochen sind, wenden Sie sich an die Schweizerische Botschaft in Bogotá.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer Allgemein: 123
Policia Nacional de Colombia

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kolumbien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Komoren

Zuletzt editiert: 8/11/2025 2:16:25 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die politische Lage ist angespannt. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen, Strassenblockaden sowie gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich. Zum Beispiel kam es im Januar 2024 bei Demonstrationen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen zu gewaltsamen Zusammenstössen, welche mindestens ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert haben. Berichten zufolge wurde auch scharfe Munition eingesetzt.

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Im Falle von Unruhen und Strassenblockaden wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Antananarivo (Madagaskar) hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Komoren nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstahl.

Polizeikontrollen sind relativ häufig.

Frauen wird empfohlen, ausserhalb der Touristenorte nicht alleine zu reisen.

Geschäftsleuten wird zu Vorsicht geraten. Für Lieferungen sind möglichst Vorauszahlungen oder klare Sicherheiten zu verlangen.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den komorischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist wenig entwickelt und der Strassenzustand schlecht.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Die Infrastruktur ist generell mangelhaft.

Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Engpässe bei der Wasserversorgung können vorkommen.

Die Kommunikation über Mobiltelefonverbindungen ist gewährleistet.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • regierungskritische Äusserungen.

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Auf den Komoren ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche, insbesondere des Vulkans Karthala auf Grand Comore, sind jederzeit möglich. Gelegentlich erreichen Zyklone die Inseln. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Meteorological Organization

Zoom Earth: Live Weather Map and Hurricane Tracker

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der auf Grand Comore gelegenen Hauptstadt Moroni ist die medizinische Grundversorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: (+269) 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Madagaskar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Union der Komoren in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Union der Komoren in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ambassade de l'Union des Comores à Paris

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kongo (Brazzaville)

Zuletzt editiert: 6/19/2025 9:40:49 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Republik Kongo gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jedoch zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Informieren Sie sich deshalb vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordgrenze zur Zentralafrikanischen Republik
Von Reisen in das Grenzgebiet zwischen der Republik Kongo und der Zentralafrikanischen Republik wird aufgrund der prekären Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik, der Durchlässigkeit der Grenzen und der Anwesenheit von Kriminellen, Wilderern und Schmugglern abgeraten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, insbesondere in Brazzaville und Pointe-Noire sowie an den Stränden. Auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Begleitperson und vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Im Golf von Guinea und in den kongolesischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht und das Unfallrisiko hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet.

Bei innerkongolesischen Flügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, da die Flugzeuge teilweise alt und schlecht gewartet sind.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und bei der Schweizerischen Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der kongolesischen Armee bereist werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Kongo (Brazzaville) in Genf.

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Demokratischen Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kongo (Kinshasa)

Zuletzt editiert: 9/5/2025 1:48:23 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land sehr angespannt und besonders im Osten höchst volatil.
Seitdem es im Mai 2024 im Zentrum der Hauptstadt Kinshasa zu bewaffneten Angriffen auf den Präsidialpalast und die Residenz eines Politikers gekommen ist, kommt es in Kinshasa zu Strassensperren und erhöhter Polizei- und Militärpräsenz.

Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet eskalieren; es kann zu gewaltsamen Zusammenstössen unter anderem zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Plünderungen kommen. Vermehrt finden auch Kundgebungen statt, die sich manchmal auch gegen die internationale, und besonders gegen die westliche Gemeinschaft richten. Ende Januar 2025 kam es während gewaltsamen Demonstrationen in Kinshasa zu Angriffen auf ausländische Botschaften. Bei Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flüge vorübergehend eingestellt werden und die einzige Strasse zum internationalen Flughafen N’Djili (Kinshasa) blockiert ist.

In mehreren Provinzen sind bewaffnete Gruppierungen aktiv und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und der kongolesischen Armee. Seit der zusätzlichen Eskalation des Konfliktes im Ostkongo Anfang 2025 hat sich die Sicherheitslage weiter verschärft.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage hat die Schweizerische Botschaft in Kinshasa nur eng begrenzte Möglichkeiten zur Erbringung von Hilfeleistungen in Notfällen.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

In gewissen Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen Spannungen, die regelmässig in lokale, gewaltsame Konflikte ausarten.

Lassen Sie grösste Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen müssen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Seien Sie besonders wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Kinshasa hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten und Osten des Landes:
Von Reisen in die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Nord- und Süd-Kivu und Maniema wird abgeraten.

In den Provinzen Nord- und Süd-Kivu haben die M23 Rebellen, unterstützt von der ruandischen Armee, diverse Städte unter ihre Kontrolle gebracht, darunter auch die Provinzhauptstädte Goma und Bukavu. Es können heftige Gefechte stattfinden. Mehrere ausländische Mitglieder der Friedenstruppen wurden getötet. Es kommt zu Versorgungsengpässen und der Luft- und Strassenverkehr ist eingeschränkt. Die Sicherheitslage in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu ist höchst volatil. 

Im ganzen Nordosten und Osten des Landes (inklusive dem Virunga Nationalpark) kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Nebst der kongolesischen Armee sind zahlreiche weitere Akteure, wie beispielsweise die UN-Friedenssoldaten, Armeen der Nachbarländer, Rebellen, bewaffnete Milizen und ein Zusammenschluss bewaffneter Zivilpersonen involviert. Es kommt regelmässig zu Kämpfen zwischen verschiedenen bewaffneten Akteuren.

Angriffe und Anschläge fordern regelmässig eine Vielzahl von Opfern.

Es kommt auch zu Entführungen.

In Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu kommt es regelmässig zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aus allen drei Lagern getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik:
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik, das weiträumig zu meiden ist.

Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo aus. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber. Es besteht auch die Gefahr von Entführungen.

Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu:
Von Reisen in die Regionen Kwamouth (Provinz Mai-Ndombe) und Bagata (Provinz Kwilu) wird abgeraten.

Hohe Spannungen zwischen zwei verfeindeten Bevölkerungsgruppen verursachen gewalttätige Konflikte in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Die Regionen im Westen sind davon besonders betroffen. Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Zahlreiche Personen wurden dabei getötet, verletzt oder entführt. Zum Beispiel wurden am 26. Juni 2023 bei einem Angriff auf einen Bus in der Provinz Mai-Ndombe mehr als 20 Personen getötet und mehrere entführt. Am 13. Juli 2024 wurden bei Zusammenstössen in derselben Region mindestens 50 Personen getötet Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

Lassen Sie bei dringenden Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor, teils mit Todesfolge. An stark belebten Orten operieren oft jugendliche Strassenbanden, mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuss unterwegs.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor weit verbreitet ist. Grosse Vorsicht ist geboten.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Das Bahnnetz ist veraltet und schlecht unterhalten. Gleiches gilt für die meisten Schiffe und Fähren; zudem werden diese oft überladen. Das Unfallrisiko ist hoch.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet ist. Es kann auch zu Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung und zu Treibstoffknappheit kommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

In Kinshasa dürfen Medienschaffende generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografieren.

Autofahrerinnen und Autofahrer können bestraft werden, wenn sie bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für gewisse Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira. Bei Erdbeben und Vulkanausbrüche muss mit Infrastrukturschäden und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs gerechnet werden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und bei der Schweizerischen Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete ist eine Bewilligung erforderlich. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Bern erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Demokratischen Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Korea (Nord)

Zuletzt editiert: 4/1/2025 10:25:10 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel sind hoch. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage können Versorgungsengpässe von Gütern des täglichen Bedarfs (inklusive Medikamente und medizinisches Material) nicht ausgeschlossen werden.

In Nordkorea sind ausschliesslich geführte und durch das staatliche Reisebüro organisierte Reisen möglich. Reisende werden ausserhalb spezieller Zonen stets durch eine offizielle Reiseleitung begleitet und können sich nicht unabhängig von dieser bewegen.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, der Reiseleitung und vermeiden Sie politische Diskussionen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur selbst ein Auto lenken, wenn Sie in Nordkorea Wohnsitz haben. Strassen und Fahrzeuge sind mangelhaft gewartet.

Der Zugang auf das Internet ist in Nordkorea nicht möglich. Auf das inländische «Intranet» sowie auf das inländische Mobilfunknetzwerk haben ausländische Staatsangehörige keinen Zugriff. Lokale SIM-Karten oder Mobiltelefone sind für Ausländer nicht erhältlich.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gesetzesverstösse werden in Nordkorea wesentlich strenger geahndet als in der Schweiz und können mit langjährigen Haftstrafen oder Arbeitslager bestraft werden. Dazu gehören beispielsweise Diebstähle sowie unbedachte Handlungen oder Äusserungen, die als Kritik an der Regierung oder am Führer interpretiert werden können. Verzichten Sie auf politische Äusserungen und Diskussionen jeder Art.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Beim Fotografieren sind die Anweisungen der Behörden und Reiseleiter strikt zu beachten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Nordkorea wendet für verschiedene Delikte die Todesstrafe an.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer kommt es immer wieder zu Überschwemmungen. Taifune können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nordkorea erreichen.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr beschränkt. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland behandelt werden. Die Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung in bar). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Gewisse Gebiete sind für ausländische Reisende nicht zugänglich.

Es existieren keine Bankomaten („ATM“) und Kreditkarten können nicht benützt werden. Barzahlungen müssen in EUR, USD oder in RMB (CNY) erfolgen, wobei USD bevorzugt werden. Die Banknoten müssen neu und nicht beschädigt sein.

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Beijing, China

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Korea (Süd)

Zuletzt editiert: 10/16/2025 3:18:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Südkorea gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund von innenpolitischen Spannungen kann es landesweit zu Demonstrationen kommen. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte. Laut südkoreanischem Recht dürfen Ausländerinnen und Ausländer nicht an politischen Aktivitäten wie beispielsweise Protesten, teilnehmen.

Die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel halten an. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Südkorea nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Entlang der Grenze zu Nordkorea bildet ein je zwei Kilometer breiter Streifen eine demilitarisierte Zone (Demilitarized Zone), die nicht betreten werden darf. Eine Ausnahme bildet der Grenzort Panmunjom, der auf Voranmeldung in geführten Gruppenausflügen besucht werden kann. Aufgrund der instabilen politischen Lage können diese Ausflüge kurzfristig abgesagt werden.
Südlich der demilitarisierten Zone beginnt die "Northern District to the Civilian Control Line", ein fünf bis 20 Kilometer breiter Gürtel, zu welchem der Zugang bewilligungspflichtig ist. Halten Sie sich strikt an die bewilligten Routen und an die Anweisungen der Behörden, denn in diesem Gebiet befinden sich zahlreiche Minenfelder.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten und vergewissern Sie sich gegebenenfalls persönlich der Glaubwürdigkeit.

Verkehr und Infrastruktur

Besondere Aufmerksamkeit ist den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern zu schenken, da diese auch die Gehsteige benutzen.

Südkorea verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Korea Transportation

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flughäfen, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Fahrzeuglenkerinnen oder - lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden.
Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Staatsangehörige auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis lebenslängliche Gefängnisstrafen).

Für schwere Gewaltdelikte kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. bei Mord). Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation etc.

Kulturelle Besonderheiten

Machen Sie sich vor Reiseantritt mit den geltenden traditionellen Umgangsformen vertraut und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben und Waldbrände kommen gelegentlich vor.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Südkorea erreichen.

Es muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Ministry of Interior and Safety

Korean Meteorological Administration

World Meteorological Organization

National Disaster and Safety Portal

Emergency Ready App

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Seoul.

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Einschränkungen bei der Notfallversorgung, insbesondere an wichtigen Feiertagen, können nicht ausgeschlossen werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Auf dem koreanischen Markt sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Polizei: 112 oder 119
Notruf allgemein (inklusive Ambulanz): 119
Südkoreanische Zollvorschriften: Korea Customs Service
Ministry of Interior and Safety: Disaster and Safety Management

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Republik Korea

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kosovo

Zuletzt editiert: 3/17/2026 4:42:38 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in den Kosovo gelten grundsätzlich als sicher.

Die kosovarischen Behörden haben eine begrenzte Kontrolle über den hauptsächlich von kosovo-serbischer Bevölkerung bewohnten Norden des Landes.

Ethnisch motivierte Spannungen können ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung zu Unruhen oder zu einzelnen und gezielten Gewaltakten führen.

Demonstrationen und gewaltsame Aktionen im Stadtzentrum von Pristina und in anderen Teilen des Landes können vorkommen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kosovo-serbische Siedlungsgebiete
Lassen Sie grösste Vorsicht walten.
Die Lage im Norden Kosovos ist sehr angespannt. Ethnisch motivierte Anschläge kommen vor, besonders in den zwischen der kosovo-serbischen und der kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen geteilten Städten und Gemeinden.
Die Spannungen zwischen diesen Bevölkerungsgruppen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Bei Demonstrationen und Auseinandersetzungen können Personen getötet und verletzt werden.
Zudem kann es zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen. Kurzfristige Schliessungen der beiden Grenzübergänge zwischen Serbien und Kosovo sind möglich.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich im Norden Kosovos von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. 
Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Minen
Trotz Räumung bekannter Minenfelder kann weiterhin Minengefahr bestehen. Personen ohne zuverlässige Kenntnisse der Situation sollten sich deshalb an Strassen und Wege halten, die klar als häufig benutzt zu erkennen sind. Informieren Sie sich zusätzlich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen die Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Im Norden Kosovos funktioniert das Mobilfunknetz nur limitiert, und die SIM-Karten der kosovarischen Mobilfunk-Anbieter funktionieren nur eingeschränkt. In den übrigen Landesteilen besteht kein Roaming für SIM-Karten aus Serbien.

Die Energie- und Wasserversorgung kann insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend sein.

Die Strassen können in schlechtem Zustand sein. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Lassen Sie im Strassenverkehr deshalb erhöhte Vorsicht walten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Strafbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Geldstrafe und einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb von Kosovo.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Pristina.
Emergency Management Agency

Medizinische Versorgung

In Pristina und den grösseren Ortschaften ist die medizinische Versorgung mit Einschränkungen gewährleistet. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen in der Regel von den Patienten oder ihren Angehörigen selbst besorgt werden. Die Behandlungskosten sind vor der Entlassung aus dem Krankenhaus bar zu bezahlen. Kreditkartenzahlungen sind nur in Privatkliniken möglich. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Seit dem 15. März 2026 sind alle Reisenden verpflichtet, den kosovarischen Behörden innerhalb von drei Tagen nach Einreise in das Land ihre Aufenthaltsadresse zu melden, entweder direkt an der Grenze oder bei der nächstgelegenen Polizeistation.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Kosovo in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge (Nachweis resp. Abschluss von einer Fahrzeugversicherung etc.).
Botschaft der Republik Kosovo in Bern

Nützliche Adressen

Zollbestimmungen für Kosovo: Kosovo Customs

Allgemeine Notrufnummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Westbalkan in Pristina, Kosovo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kroatien

Zuletzt editiert: 11/7/2025 3:59:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Kroatien gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kroatien nicht ausgeschlossen werden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Landminen: Das unmittelbare Küstengebiet sowie Istrien gelten als sicher. Im Landesinneren sind hingegen in den ehemaligen Kampfzonen des Krieges von 1991-1995 noch einige Minenfelder vorhanden, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Das kroatische Zentrum für Minenräumung gibt Auskunft über die betroffenen Gebiete. Halten Sie sich in den gefährdeten Gebieten strikt an die markierten Strassen und Wege.
Croatian Mine Action Center (CROMAC)

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen ist in der Regel gut, Nebenstrassen können von schlechterer Qualität sein. Informationen über die Autobahngebühren finden Sie bei 
Hrvatske autoceste d.o.o.

Öffentlicher Verkehr: Der öffentliche Fernverkehr wird in erster Linie durch Busse und durch Binnenflüge gewährleistet. Zugsverbindungen gibt es von Zagreb nach Rijeka, Split und Osijek sowie nach Koprivnica und Varaždin.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.

Bei Unfällen mit Personenschaden darf das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, ausser es besteht eine akute Gefährdung des Verkehrs. Wenn Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss die Polizei beigezogen werden. Ohne Polizeibericht kann das beschädigte Fahrzeug nicht ausgeführt werden.
Traffic accident procedure

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe und einer Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Kroatiens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Naturbedingte Risiken

In Kroatien kommen gelegentlich Erdbeben vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Zagreb.

Kroatischer Zivilschutz

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. In den Sommermonaten werden in den Tourismusregionen zusätzliche Gesundheitszentren eingerichtet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an das Konsularcenter in Wien oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kroatien

Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kuba

Zuletzt editiert: 2/17/2026 3:38:20 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Kuba wird abgeraten.

Aufgrund der Energiekrise sowie der anhaltenden Wirtschaftskrise bestehen Versorgungsengpässe von Treibstoff und Elektrizität, welche schwerwiegende Folgen auf den Alltag haben. Stromausfälle von mehreren Stunden oder Tagen kommen regelmässig vor. Davon sind auch Hotelanlagen betroffen. Weiterhin bestehen Lieferengpässe von Lebensmitteln, Gütern des täglichen Bedarfs wie auch Medikamenten und medizinischem Material. Die Notfallversorgung ist nicht gewährleistet. Die Telefon- und Internetverbindungen können unterbrochen sein, besonders die Internetverbindung kann über längere Zeit nicht verfügbar sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kuba nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage, falls Sie aus dringenden Gründen nach Kuba reisen müssen. Auskunft über Flugverbindungen erteilen ausschliesslich die Fluggesellschaften. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Kriminalität

Die generelle Sicherheitslage hat sich verschlechtert. Die Kriminalitätsrate ist hoch, insbesondere Taschen- und Entreissdiebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt gemeldet. Die Drogenkriminalität nimmt zu. Auch Überfälle auf Busse sind zu verzeichnen. Diebstähle aus Autos und aus Taxis, oft unter Komplizenschaft von Fahrern, sind häufig. Einbruchdiebstähle in Privatunterkünften (casas particulares) kommen ebenfalls vor.


Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe (Pass, Flugticket, etc.); tragen Sie jedoch eine Kopie Ihres Passes auf sich;
  • Achten Sie bei den Casas particulares darauf, dass es sich um offiziell anerkannte Unterkünfte handelt; sie sind durch ein blaues Dreieck an der Türe gekennzeichnet;
  • Benutzen Sie ausschliesslich gekennzeichnete, offizielle Taxis oder als sicher geltende Fahrdienste. Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel;
  • Nehmen Sie wegen der Überfall- und Diebstahlgefahr keine Anhalterinnen oder Anhalter mit.

Verkehr und Infrastruktur

Die Treibstoffversorgung ist nicht gewährleistet. Treibstoff kann lediglich an speziellen Tankstellen und in geringen Mengen bezogen werden und ist mit langen Wartezeiten verbunden. Für die Bezahlung werden ausschliesslich US-Dollar akzeptiert.

Der Zug-, Bus- und Taxiverkehr ist eingeschränkt, der Schiffsverkehr (Fähren) ist davon ebenfalls betroffen.

Strassen und Fahrzeuge sind sehr schlecht unterhalten und bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • Unhöfliches Verhalten gegenüber Polizeipersonal sowie abfällige Bemerkungen über das Land oder seinen Behörden. Dies kann ein Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung resp. Ehrverletzung zur Folge haben;
  • Die Teilnahme an politischen Aktivitäten durch ausländische Staatsangehörige;
  • Alkohol am Steuer (0 Promille).

Die Vermietung von Autos an Touristinnen und Touristen ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Ausländische Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Personen mit doppelter schweizerischer-kubanischer Staatsangehörigkeit werden in Kuba von den kubanischen Behörden ausschliesslich als Kubaner betrachtet.

Bei der Einleitung von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen können ausländische Staatsbürger von den kubanischen Behörden festgehalten werden, bis die Sachlage geklärt ist. Dies gilt auch bei Verkehrsdelikten. Rechtliche Verfahren können lange dauern.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten verhängt.

Die Haftbedingungen sind nicht mit der Schweiz vergleichbar: Infolge der Wirtschaftskrise sind die medizinische Versorgung und die Ernährung in den Gefängnissen mangelhaft.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Sie verursachen häufig Überschwemmungen und Infrastrukturschäden. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Instituto de Meteorología de la Republica de Cuba

World meteorological organization (WMO)

Erdbeben können vorkommen, besonders im östlichen Teil der Insel. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der kubanischen Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Havanna.

Medizinische Versorgung

Es gibt eine Epidemie von Arboviren (Dengue, Chikungunya, Oropouche, Zika). Die Krankheiten werden durch Mückenstiche übertragen und können schwere Krankheitsverläufe sowie in seltenen Fällen den Tod verursachen.

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Aufgrund der bestehenden gravierenden Engpässe von Medikamenten (inkl. Antibiotika, Anästhesien) und medizinischem Material wie auch der fehlenden Infrastruktur und Krankentransporten empfiehlt sich bereits bei leichteren Verletzungen und Erkrankungen die sofortige Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Versicherung
Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba. Weitere Informationen erteilen die Botschaft der Republik Kuba in Bern und Asistur.
Botschaft der Republik Kuba in Bern (spanisch)

Asistur: asisten@asistur.cu, Tel: +53 7 866 44 99
Asistur

Einreise und Ausreise
Erklärung für die Einreise: D’Viajeros Cuba

Klären Sie bei einer Reise nach oder ab Kuba die genauen Einreisebestimmungen Ihrer Transit– und Zielländer (insbesondere von und nach den USA) ab. Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen bei Hin- und Rückreise noch erfüllen. 
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Reisehinweise für die USA

Zahlungsmittel
Die Landeswährung CUP (Peso Cubano) kann nur innerhalb des Landes bezogen werden. Für die Ein- und Ausfuhr von CUP bestehen Beschränkungen. Auskunft erteilt die Botschaft der Republik Kuba in Bern.
Achtung: Zahlungen oder Bargeldbezüge mit Schweizer Bankkarten (Maestro, Visa, Postfinance), Reiseschecks sowie gewissen Kreditkarten sind nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Bank oder ihrem Kreditkarteninstitut. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in Euro oder USD für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes mitzunehmen. 
Gemäss kubanischem Gesetz ist das Wechseln von Fremdwährung nur in staatlich anerkannten «Cadeca»-Wechselstuben oder kubanische Banken erlaubt.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 106

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kuba

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kuwait

Zuletzt editiert: 3/13/2026 5:27:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Politische Spannungen können nicht ausgeschlossen werden. Bei Demonstrationen kann es zu Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Angesichts der komplexen Situation in der Region können sich die Gegebenheiten jederzeit rasch ändern.

Terroraktionen können nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art - umso mehr, als die Teilnahme für ausländische Staatsangehörige strafbar ist.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In Wüsten- und Küstenregionen besteht weiterhin die Gefahr durch Landminen und nicht explodierte Bomben. Daher sollten Sie sich unbedingt an asphaltierte Strassen halten und ausschliesslich Wüstengebiete besuchen, die von den lokalen Behörden als sichere «Camping Areas» ausgewiesen wurden.

Unter normalen Umständen ist der Grenzübertritt in den Irak und aus dem Irak über die Nationalstrasse unproblematisch. Verlassen Sie jedoch die Strasse keinesfalls und meiden Sie die als militärisches Sperrgebiet ausgewiesenen Grenzregionen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit sowie die häufige Missachtung der Verkehrsregeln und Sicherheitsabstände verursachen viele Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem

  • die Beleidigung der politischen und religiösen Führung (auch in den sozialen Medien)
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen
  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
  • aussereheliche und homosexuelle Beziehungen. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten ergeben sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen. Opfer von Sexualdelikten laufen Gefahr, wegen einer ausserehelichen Beziehung angeklagt zu werden.
  • Das Fotografieren von Regierungs- und Militäreinrichtungen, Industrieanlagen wie Ölfeldern und Raffinerien sowie strategischen Objekten wie Flughäfen ist oft eingeschränkt. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis zu bitten oder auf die Aufnahme zu verzichten.
  • die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
State of Kuwait: Meteorological Department

General Department of Civil Defence

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Vor allem die privaten Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Kuwait anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit Ihrem Reisepass, oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst, ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112 

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Doha, Katar

Schweizerische Botschaft in Kuwait

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kuwait e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Laos

Zuletzt editiert: 1/22/2026 4:59:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Laos gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Laos nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In weiten Landesteilen stellen Blindgänger und Minen eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die gefährdeten Gebiete sind nur selten markiert. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Norden des Landes:
Provinz Bokeo

In der Sonderwirtschaftszone Goldenes Dreieck in der Provinz Bokeo (Grenzgebiet zu Myanmar und Thailand) kommt es vermehrt zu schweren kriminellen Aktivitäten. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden.

Provinz Xaisomboun
In der Provinz Xaisomboun ist es in der Vergangenheit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften gekommen. Bei Explosionen von Sprengsätzen sind Personen getötet oder verletzt worden.

Erkundigen Sie sich vor Reisen in die Provinzen Bokeo und Xaisomboun bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie sich von einer ortskundigen Reiseleitung begleiten.

Süden des Landes
Meiden Sie infolge des Grenzkonflikts zwischen Thailand und Kambodscha das Gebiet im Dreiländereck.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt weiter zu, insbesondere in den Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng. Ausländische Staatsangehörige werden vermehrt Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Überfällen, vereinzelt mit Todesfolge. Auch Sexualdelikte sind vereinzelt zu verzeichnen. Besonders in Vientiane kommt es zu Entreissdiebstählen durch Personen auf Motorrädern; auf den Landstrassen kommen gelegentlich Raubüberfälle vor. Es sind Straftaten bekannt, an denen Polizeipersonal beteiligt war.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Unternehmen Sie Reisen in die Ebene der Tonkrüge (in der Nähe von Phonsavan) nur in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung und beschränken Sie sich strikt auf die üblichen, touristischen Ziele. Abseits der markierten Routen besteht Minengefahr.
  • Hüten Sie sich vor Falschspielern, die versuchen, Touristinnen und Touristen zu erpressen.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Vermieter von Autos und Motorrädern machen Touristen gelegentlich für Schäden verantwortlich, die sie nicht verursacht haben. Um ihre Forderungen durchzusetzen, setzen die Vermieter oft den als Sicherheit hinterlegten Reisepass als Druckmittel ein. Seien Sie bei der Anmietung von Fahrzeugen besonders vorsichtig: Hinterlegen Sie niemals Ihren Originalpass, sondern nur eine Kopie. Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für international renommierte Mietwagenfirmen.

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten von Unbekannten. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal vor Ort, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Auch bei Stellenangeboten stecken oft kriminelle Absichten dahinter, um Personen zur Mitarbeit bei Betrügereien zu nötigen.

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von der Nationalstrasse Nr. 13 und der Autobahn zwischen Vientiane und Luang Prabang ist der Strassenzustand schlecht. Das Unfallrisiko ist hoch: unvorhersehbare Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung der Verkehrsregeln usw. In Vientiane sind Motorradfahrerinnen und -fahrer besonders oft in Unfälle involviert. Nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich. Von nächtlichen Überlandreisen wird abgeraten.

Engpässe bei der Treibstoffversorgung kommen vereinzelt vor.

Die öffentlichen Verkehrsmittel (Busse, Schiffe und Flugzeuge) sind teilweise veraltet und schlecht gewartet. Schnellboote waren wiederholt in schwere Unfälle verwickelt.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • Aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen laotischen und ausländischen Staatsangehörigen;
  • Der Import und Besitz von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten.

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen bis zum Abschluss der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe). Dies gilt auch für den Besitz von Chemikalien, die der Drogenherstellung dienen.

Für Kapitalverbrechen (z.B. Vergewaltigung oder Raubüberfall mit Todesfolge) kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie die religiösen Empfindungen und die lokalen Gepflogenheiten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und passen Sie Verhalten und Kleidung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Laos liegt in einem Erdbebengebiet.
Ministry of Natural Resources and Environment

Während der Regenzeit muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, vor allem entlang des Mekongs. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Mekong River Commission

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Vientiane nur beschränkt, ausserhalb der Stadt nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten. Notfälle werden in der Regel ohne Vorbehalte behandelt. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende müssen sich jeweils innerhalb von drei Tagen vor der Ein- und Ausreise online registrieren.
Lao Digital Immigration Form

Die Polizei führt häufig Sicherheitskontrollen (Checkpoints) durch; stellen Sie deshalb sicher, dass Sie sich jederzeit ausweisen können. Andernfalls müssen Sie mit einer vorübergehenden Festnahme und/oder einer Geldstrafe rechnen.

Nützliche Adressen

Polizei: 1191

Tourist Police: +856 (0)21 212 520

Tourist Police Vientiane: +856 (0)21 251 128

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bangkok, Thailand

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Laos

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Lao Official Online Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Lesotho

Zuletzt editiert: 8/18/2025 11:38:05 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Lesotho ist angespannt. Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Strassenblockaden und Ausschreitungen geäussert.

Die unterschiedlichen Höhenlagen, die Abgeschiedenheit einzelner Orte sowie die prekären Verbindungen (Strassen und Telefonie) machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lesotho nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Mordrate und die sexuelle Gewalt haben stark zugenommen. Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Taschen- und Entreissdiebstähle, Überfälle, Einbrüche und Diebstähle von Autos kommen häufig vor und sind zunehmend von Gewalt begleitet. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente (Pass, Flugticket, Checks, Bargeld) im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf. Besonders Frauen wird davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Vor Wanderungen abseits der bekannten Touristenrouten wird abgeraten.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, wenn Sie in wenig belebten oder schlecht beleuchteten Quartieren Maserus aus dem Auto aussteigen oder anhalten.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Bergstrassen sind vielfach nicht asphaltiert und nur mit Geländewagen befahrbar. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch unbeleuchtete Fahrzeuge und streunende Tiere. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Königspalast, Flughafen, Regierungs- und andere öffentliche Gebäude sowie uniformierte Personen und Militärfahrzeuge zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Lesotho befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Unwetter können den Strassenzustand kurzfristig verschlechtern und den Verkehr behindern. Im Winter können Schneefälle die Strassen in den Bergen während Tagen unpassierbar machen.

Im Gebirge schlägt das Wetter oft sehr rasch um. Gewitter können Bäche in kurzer Zeit zu reissenden Strömen anschwellen lassen. Auch im Sommer sind Schneefälle nicht ausgeschlossen. Diesem Umstand ist insbesondere bei der Planung von Aktivferien Rechnung zu tragen, z.B. bei Trekking, Rafting, Canyoning.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Maseru ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Die medizinische Versorgung ist in den meisten öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112 (landesweit), 58881010, 80022046 oder 22322099 (nur Maseru)
Notruf Ambulanz: 22312501 (nur Maseru)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Lettland

Zuletzt editiert: 2/5/2026 5:02:39 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Lettland gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch. In den Grenzgebieten zu Belarus sowie bei Immigrationskontrollstellen ausserhalb der Grenzgebiete werden vermehrt Sicherheitskontrollen durchgeführt. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Situation an den Grenzen.
State Border Guard

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lettland nicht ausgeschlossen werden.
State Security Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Russland: Die Lage an der Grenze zu Russland ist angespannt. Einige Grenzübergänge sind vorübergehend geschlossen.
State Border Guard

Kriminalität

Taschendiebstähle und Autoeinbrüche kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnamen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten, wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Das Risiko von Autounfällen ist erhöht. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen und Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzungsdienst. Auf manchen Strassen ausserhalb der Städte erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit.

Öffentlicher Verkehr: Lettland verfügt über zahlreiche Bus- und einige lokale Bahnverbindungen.
1188 (Fahrpläne)

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Road Traffic Law

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Handlungen, welche die Symbole des lettischen Staates (Nationaldenkmäler, Flaggen, Wappen etc.) verletzen, werden streng geahndet und können mit Haft bestraft werden.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Latvian Environment, Geology, and Meteorology Centre

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Polizei: 110
Riga Tourist Police: +371 6718181
State Border Guard: +371 67075616

Zollvorschriften

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm, Schweden

Schweizerische Botschaft in Lettland

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Libanon

Zuletzt editiert: 4/2/2026 11:33:33 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.

Militärische Eskalation in der Region
Weitere Einschränkungen im Reiseverkehr können nicht ausgeschlossen werden. Der Luftraum kann gesperrt und der Flughafen geschlossen werden.

Aufgrund der laufenden militärischen Aktivitäten kann sich die Sicherheitslage vor allem im Süden aber auch in den restlichen Landesteilen weiter verschlechtern.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Libanon aufhalten:
Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. 
Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen und mit der Schweizerischen Botschaft in Beirut, und informieren Sie diese über Ihre Abreise.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in den Libanon zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Schweizerische Botschaft in Beirut oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie das Land verlassen haben.
Schweizerische Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Notruf Ambulanz: 125 (Zivilschutz) oder 140 (Rotes Kreuz)

Betreffend Erreichbarkeit der Botschaft in Beirut konsultieren Sie die Webseite der Vertretung.
Schweizerische Botschaft im Libanon

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Liberia

Zuletzt editiert: 1/27/2026 2:14:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Während Demonstrationen und Streiks kann es zu Ausschreitungen und zu Konfrontationen zwischen verschiedenen Gruppierungen sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen, teils mit Todesfolge. Auch Strassenblockaden und Brandstiftung kommen vor.

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Liberia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Reisen ausserhalb der Hauptstadt Monrovia erfordern grosse Vorsicht und sollten nicht ohne vorherige Abklärung der aktuellen Sicherheitslage unternommen werden. Lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Grenzgebiet zu Côte d’Ivoire: Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich sporadisch in lokale, gewaltsame Konflikte entladen. Lassen Sie sich bei Reisen in die besonders betroffenen Provinzen Nimba, Grand Gedeh, River Gee und Maryland von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie die Sicherheitslage vorgängig ab.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt vor allem in der Hauptstadt Monrovia weiter zu. Bei Einbrüchen, Überfällen, Taschen-, Entreiss- und Autodiebstählen wird häufig Waffengewalt angewendet. Auch Vergewaltigungen werden immer wieder gemeldet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie die Flughafentransfers durch eine lokale Vertrauensperson organisieren.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie Exkursionen und Spaziergänge in Gruppen und verzichten Sie nachts ganz darauf.
  • Frauen wird empfohlen, nur in Begleitung zu reisen und auf keinen Fall allein an den Strand zu gehen.
  • Halten Sie Autotüren verriegelt und Fenster geschlossen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den Gewässern vor Liberia kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und/oder nicht asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunenden Tieren sind ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Bei Verkehrsunfällen müssen Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden.

Ausserhalb von Monrovia ist die Infrastruktur für Reisende rar und sehr bescheiden (Unterkünfte, Restaurants usw.).

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Versorgungsengpässe bei der Stromversorgung kommen oft vor.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Liberia von Bedeutung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Weather Meteorological Organisation

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist schlecht und ausserhalb der Hauptstadt Monrovia praktisch nicht vorhanden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Côte d'Ivoire

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Liberia Visum bei der Ankunft

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Libyen

Zuletzt editiert: 10/7/2025 12:15:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Libyen und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA im Land aufhalten oder nach Libyen reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat. 

Die Regierungsgewalt ist zwischen verschiedenen lokalen, regionalen und stammesbezogenen Machtzentren aufgesplittert. Die Waffenstillstandsvereinbarung von 2020 hat den gross angelegten Konflikt zwischen Ost und West beendet. Durch die mangelnde politische Stabilität ist die Sicherheitslage im ganzen Land jedoch unübersichtlich und volatil; es bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten ist nicht auszuschliessen. Anhaltende Zusammenstösse zwischen rivalisierenden Milizen um die Kontrolle von Territorien tragen zu Sicherheitsrisiken bei.

Insbesondere in Westlibyen inkl. Tripolis herrschen bewaffnete Milizen oder sonstige bewaffnete Gruppierungen. Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Akteuren. Das Risiko von Schiessereien oder Artilleriebeschuss ist hoch. Auch Minen und andere Sprengkörper können eingesetzt werden.

Im ganzen Land, vor allem im Süden, besteht ein hohes Entführungsrisiko für libysche sowie ausländische Staatsangehörige.

Insbesondere in den südlichen Landesteilen besteht das Risiko terroristischer Anschläge, die sich gegen staatliche Institutionen oder Sicherheitskräfte richten können.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist landesweit hoch. 

Die Schweizerische Botschaft in Tripolis ist seit dem 31. Juli 2014 geschlossen. Die in Libyen wohnhaften Schweizer Staatangehörigen werden durch die Schweizerische Botschaft in Tunis betreut.
Schweizerische Botschaft in Tunesien

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Tunesien
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Litauen

Zuletzt editiert: 2/6/2026 7:56:48 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Litauen gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Nachdem es wiederholt zu Verletzungen des litauischen Luftraums gekommen ist, hat die Regierung einen landesweiten Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser erleichtert die rechtmässige Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen durch litauisches Militärpersonal.

Demonstrationen kommen vor, verlaufen aber in der Regel friedlich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Litauen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Belarus: Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Einige Grenzübergänge sind vorübergehend geschlossen.
Webseite der litauischen Behörden (englisch)

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kriminalität:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Das Risiko von Autounfällen ist relativ hoch. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen oder Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzungsdienst. Bei Unfällen mit Verletzten ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Eine Entfernung vom Unfallort vor Eintreffen der Polizei ist strafbar.

Für die Nutzung des litauischen Fernstrassennetzes besteht für kommerzielle Fahrzeuge eine Vignettenpflicht.
Lithuanian Toll Roads

Öffentlicher Verkehr: Litauen verfügt über zahlreiche Bus- und Zugsverbindungen.
Autobusubilietai
Busreisen
LTG Link
Eisenbahn

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Driving under the influence of drugs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Lithuania: Weather Warnings

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Emergency Help System Lithuania

Zollvorschriften

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm, Schweden

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Luxemburg

Zuletzt editiert: 4/10/2026 9:13:06 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Luxemburg gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Luxemburg nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Info Crise: Vigilnat

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der luxemburgischen Polizei:
Polizei Luxemburg: Prävention

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Polizei Luxemburg: Sicherheitstipps für Verkehrsteilnehmer
Portal für Mobilität und Transport in Luxemburg
Code de la route

Es besteht ein verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz, welches für alle Personen gratis ist.
Mobiliteit.lu

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Polizei Luxemburg: Alkohol am Steuer

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Polizei Luxemburg: Rauschgifte

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Waldbrände kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Luxemburg
Info Crise: Extreme Wetterereignisse und Hochwasser

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 113
Info Crise
Portail des douanes et accises: Voyages et Déménagement

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Benelux in Den Haag, Niederlande
Schweizerische Botschaft in Luxemburg
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Madagaskar

Zuletzt editiert: 10/24/2025 2:52:51 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Am 25. September 2025 kam es in Madagaskar im Zuge politischer Spannungen zu landesweiten Protesten. In mehreren Städten, darunter Antananarivo, kam es zu gewalttätigen Zusammenstössen sowie zu Plünderungen und Brandstiftungen. In der Folge kam es zu einem politischen Umbruch, der am 17. Oktober 2025 in der Vereidigung eines neuen Präsidenten der Übergangsregierung mündete. Seither hat sich die Lage in Madagaskar weitgehend beruhigt. Der internationale Flugverkehr hat sich normalisiert.

Trotz dieser Entwicklungen bleibt die innenpolitische Situation angespannt. Es ist nicht auszuschliessen, dass es erneut zu Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden kommt, insbesondere in der Hauptstadt Antananarivo. Diese können kurzfristig aufflammen und zu Einschränkungen im öffentlichen Leben sowie im Strassenverkehr führen. Dabei kann es vereinzelt zu Gewaltanwendung kommen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien teilweise eingeschränkt ist.

Informieren Sie sich in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden (Ausgangssperren etc.). Lassen Sie Vorsicht walten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Madagaskar nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Distrikte Ankazobe und Anjozorobe (Region Analamanga)
In diesen Distrikten sind bewaffnete Banden aktiv. Überfälle kommen vor, auch auf den Hauptverkehrsachsen RN4 und RN3. Zudem führen Zusammenstösse zwischen Banden und den Sicherheitskräften immer wieder zu Todesopfern. Informieren Sie sich vor und während der Reise in die erwähnten Distrikte in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und fahren Sie keinesfalls nachts durch diese Distrikte.

Süden und Südosten
Es kommt immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Banden und den Sicherheitskräften. Zudem werden gewaltsame Überfalle verübt, teils mit Todesfolge. In der Region Anosy sind wiederholt Personen getötet oder verletzt worden. Auch ausländische Staatsangehörige sind von den Gewalttaten betroffen. Zum Beispiel gab es mehrere Überfälle an der Batterie Beach (nördlich von Toliara). Informieren Sie sich in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage, bevor Sie in den Süden und Südosten reisen und lassen Sie grösste Vorsicht walten. Es wird empfohlen, die Hauptverkehrsachsen nicht zu verlassen und sich nicht ausserhalb der Städte aufzuhalten. 

Region Menabe
Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge auf den Überlandstrassen sowie auf Boote auf dem Fluss Tsiribihina sind in der Vergangenheit vorgekommen. Lassen Sie in dieser Region grosse Vorsicht walten.

Kriminalität

Klein- und Strassenkriminalität, bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche kommen im ganzen Land vor, am häufigsten in Antananarivo und in den Orten und Regionen, die häufig von Touristinnen und Touristen besucht werden (Strände, Nationalparks etc.). Gewaltanwendung ist häufig, und die Verbrecher schrecken auch vor Mord nicht zurück. Auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte kommen vor.

Es kann zu Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen kommen, um Lösegeld zu erpressen. Am häufigsten sind Personen betroffen, die für lokale oder internationale Firmen tätig sind.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Reiseleitung oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor.
  • Halten Sie die Autotüren und Fenster geschlossen. Diebstähle aus parkierten oder in Staus steckenden Autos kommen häufig vor.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Reisen.
  • Meiden Sie wenig besuchte Gebiete und Strände.
  • Verzichten Sie auf wildes Campieren.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Sie sind oft in Diebstähle involviert.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Es besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Aufgrund des fehlenden Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz- und Sicherheitsbehörden kann es zu Fällen von Lynchjustiz kommen.

Potentiellen Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in 3003 Bern oder die Schweizerische Botschaft in Antananarivo zu kontaktieren.

Im Indischen Ozean ist es in der Vergangenheit wiederholt und in den madagassischen Gewässern vereinzelt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist sehr schlecht. Nur wenige Landstrassen sind asphaltiert. Es kommt vor, dass bei polizeilichen Strassenkontrollen unberechtigte Geldforderungen gestellt werden. Das unvorhersehbare Verhalten von Verkehrsteilnehmenden (insbesondere von Bussen und Buschtaxis „taxi-brousse“), unbeleuchtete Fahrzeuge und Vieh erhöhen das Unfallrisiko.
Reisenden wird empfohlen, ein Auto mit lokaler erfahrener Chauffeurin oder lokalem erfahrenem Chauffeur zu mieten und ausschliesslich in Gruppen zu reisen. Meiden Sie wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel für Überlandreisen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Grenzen können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung. Auch mit Engpässen bei der Treibstoffversorgung muss gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.);
  • Die Einfuhr und das Tragen militärischer Tarnkleidung;
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen unter 21 Jahren;
  • Verstösse gegen einheimische Bräuche, z.B. die Missachtung des Ahnenkults.

Die Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen wird streng geahndet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär (mangelhafte/fehlende Ernährung und medizinische Versorgung, grosses Gewaltpotenzial). Die Untersuchungshaft kann sich über Jahre hinziehen.

Kulturelle Besonderheiten

In Madagaskar sind zahlreiche Traditionen erhalten geblieben. Passen Sie Ihr Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an und respektieren Sie besonders heilige Orte, die Hierarchie in den Dörfern sowie die Bestattungsrituale, die von einer Region zur andern variieren können. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle und Zyklone können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr und die Versorgung der Städte (v.a. Antananarivo) kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Madagascar

Bureau National de Gestion des Risques et des Catastrophes

World Meteorological Organization

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Madagaskar erreichen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Antananarivo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (Südafrika, La Réunion oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat davon enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Ambulanz: 117 (vom Mobiltelefon) oder 17 (vom Festnetz) 

Zollvorschriften für Madagaskar: Douane Malagasy: Voyageurs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Madagaskar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malawi

Zuletzt editiert: 10/7/2025 1:31:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt.

Im ganzen Land kann es zu Demonstrationen und Streiks kommen. Diese können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Plünderungen begleitet sein. Es besteht die Gefahr von gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Malawi nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Tansania: Offene Fragen in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Malawi-Sees und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Mosambik: Der Konflikt in den zentralen Gebieten von Mosambik kann sich auf die Sicherheitslage im malawischen Grenzgebiet auswirken. Informieren Sie sich vor und während Reisen ins Grenzgebiet zu Mosambik in der Southern Region bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle sowie Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen vor, ebenso Entführungen zwecks Lösegelderpressungen. Vereinzelt sind auch Entführungen mit ungeklärtem Motiv gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und verzichten Sie nachts auf Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer leichter berauben zu können.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, nur mit ihnen bekannten Personen Geschäfte abzuschliessen.

Verkehr und Infrastruktur

In Malawi gilt Linksverkehr.

Das Unfallrisiko ist sehr hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Treibstoff- und Stromversorgung.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen.
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken etc.
  • Der Kauf von ungeschliffenen Edelsteinen.

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung (konservativ) den verschiedenen lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Kulturelle Missverständnisse können im Extremfall zu gewaltsamen Übergriffen auf in- und ausländische Reisende führen: Im Süden des Landes kursieren beispielsweise in abgelegenen Gebieten wiederholt Gerüchte, wonach Reisende das Blut von einheimischen Personen stehlen wollen.

Naturbedingte Risiken

Malawi liegt in einer Erdbebenzone.

Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung.

Es muss mit starken Regenfällen und vereinzelt auch mit Zyklonen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch Dürreperioden kommen vor.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Department of Climate Change and Meteorological Services

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Lilongwe und Blantyre ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt (Südafrika oder Europa). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Strassenkontrollen sind relativ häufig. Tragen Sie deshalb stets Ihren Pass auf sich (oder eine Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf Ambulanz: 998

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malaysia

Zuletzt editiert: 8/29/2025 12:57:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Malaysia gelten grundsätzlich als sicher.

Bei Demonstrationen kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften kommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Malaysia nicht ausgeschlossen werden.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen an die Küsten im Norden und Osten der Provinz Sabah sowie auf die vorgelagerten Inseln wird aufgrund des erheblichen Entführungsrisikos abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Landesteile in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Sabah:
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen an die Küsten im Norden und Osten der Provinz Sabah 
(von Kudat bis Tawau inklusive Sandakan, Lahad Datu und Semporna) sowie auf die vorgelagerten Inseln (Balambangan, Banggi, Jambongan, Lankayan, Mabul, Pom Pom, Kapalai, Ligitan, Sipadan, Mataking etc.) wird abgeraten.
Dies gilt auch für Schiffs- und Bootsreisen jeder Art.

Lassen Sie in den übrigen Gebieten der Provinz Sabah grosse Vorsicht walten und informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der malaysischen Sicherheitsbehörden und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

In Ost-Sabah besteht eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Security Zone - ESSZone), in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist. Sie umfasst die Distrikte Kudat, Kota Marudu, Pitas, Beluran, Sandakan, Kinabatangan, Lahad Datu, Kunak, Semporna, Tawau sowie die vor der Küste gelegenen Inseln, einschliesslich Sipadan. In Teilen des Gebiets ist eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft.
Die Sicherheitskräfte warnen in den Küstengebieten und den vorgelagerten Inseln der ESSZone vor bewaffneten Eindringlingen aus dem Sulu-Archipel und vor einem erheblichen Entführungsrisiko auch für ausländische Staatsangehörige, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.  

In der Sulu-See sind terroristische Gruppen aktiv, die ihre Basis auf den Philippinen haben. In den Distrikten mit Meeresanstoss an der Nord- und Ostküste der Provinz Sabah inkl. der vorgelagerten Inseln besteht ein erhebliches Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen.

Grenzregion zu Thailand:
Die angespannte Sicherheitslage in den südlichen Provinzen von Thailand wirkt sich auch auf das Grenzgebiet aus. Lassen Sie bei Reisen in die Grenzregion erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Taschen- und andere Diebstähle kommen oft vor, vor allem in Stadtgebieten und Touristenzentren. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Personen auf Motorrädern verübt. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Vereinzelt wurden Fälle gemeldet, bei welchen Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt wurden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor, auch in Hotels, Restaurants und Duty-Free-Shops im Flughafen.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter irgendeinem Vorwand zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Verluste von einigen Tausend Franken sind keine Seltenheit.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit illegal gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

In den Meerengen und küstennahen Gewässern kommen Piratenüberfälle vor. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Malaysia gilt Linksverkehr.

Obwohl die Strassen allgemein in gutem Zustand sind, ist das Unfallrisiko beträchtlich (überhöhte Geschwindigkeit, undisziplinierte Fahrweise - besonders von Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern).

Vorwiegend im Landesinnern sind Fähren und Ausflugsboote oft schlecht gewartet und ungenügend gesichert.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Provinzen stark unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. Für Personen muslimischen Glaubens finden Scharia-Gesetze Anwendung, z.B. bei familienrechtlichen Angelegenheiten. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, der Reiseleitung oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen. Gewisse Gesetzeswiderhandlungen werden in Malaysia mit Körperstrafen geahndet.

Im ganzen Land strafbar sind unter anderem:

  • Äusserungen (auch in den sozialen Medien) oder Handlungen, die den Staat, dessen Institutionen, die Königsfamilie, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole wie die Nationalflagge in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen jeder Art von Drogen äusserst hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet.

Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel Besitz und Einfuhr von Waffen und Munition.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders ausserhalb der grösseren Agglomerationen und Touristenorte. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Malaysier/in muslimischen Glaubens sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern.

Sexuelle Minderheiten sind allgemein nicht toleriert.

Naturbedingte Risiken

Malaysia liegt in einer Region, in der Erdbeben vorkommen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Malaysia erreichen.
Indian National Centre for Ocean Information Services (INCOIS)

Während der Monsunzeit wird das Land oft von heftigen Gewittern heimgesucht, die mitunter Erdrutsche und Überschwemmungen auslösen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Kuala Lumpur.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in den Städten voll umfänglich, in abgelegenen ländlichen Gebieten jedoch nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Krankhäuser verlangen von ausländischen Patientinnen und Patienten die sofortige Bezahlung der Rechnungen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Royal Malaysian Customs Department > Travellers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Bangkok, Thailand

Schweizerische Botschaft in Malaysia

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Malaysia Digital Arrival Card (MDAC)

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malediven

Zuletzt editiert: 2/13/2026 4:47:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen auf die Malediven gelten grundsätzlich als sicher.

Demonstrationen sind jederzeit möglich und es kann zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen. Die Flughafeninsel sowie die Hotelinseln waren bisher von Unruhen nicht betroffen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch auf den Malediven nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Male: In Male muss gelegentlich mit Demonstrationen gerechnet werden. Sie können von Verhaftungen, gewalttätigen Ausschreitungen sowie von Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet sein. Gewalttaten durch kriminelle Banden gegen die lokale Bevölkerung kommen vor. Informieren Sie sich vor Ausflügen nach Male bei Ihrem Reiseveranstalter, im Hotel oder bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Ausflügen. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Im Indischen Ozean kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Nur wenige Inseln verfügen über ein Strassennetz. Es gilt Linksverkehr. Gewisse Inseln sind ausschliesslich mit hoteleigenen Transportmitteln erreichbar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen.

Strafbar sind unter anderem:

  • Konsumieren von Alkohol ausserhalb der Hotelanlagen
  • Der Import und Besitz von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen maledivischen und ausländischen Staatsangehörigen
  • abfällige Bemerkungen über den Islam und religiöse Symbole (auch in den sozialen Medien)
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Auch das Fotografieren von Demonstrationen und Protestaktionen kann mit Gefängnis oder Ausschaffung bestraft werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit lebenslänglichen Gefängnisstrafen geahndet. Die Polizei verfolgt Besitz und Konsum von Haschisch und allen anderen Drogen sehr streng, auch in den Hotels.

Für schwere Vergehen wie Mord und Landesverrat kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie die religiösen Moralvorstellungen und passen Sie Verhalten und Kleidung auch an den Stränden den lokalen Gepflogenheiten an. Während Alkoholkonsum in den Touristenanlagen toleriert wird, ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken verboten.

Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Während der Monsunzeit können vereinzelt tropische Zyklone auftreten und es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Maldives Meteorological Service

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch die Malediven erreichen.
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Indian National Centre for Ocean Information Services – Tsunami Early Warnings

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
National Disaster Management Authority

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Auf den ausschliesslich für ausländische Besucherinnen und Besucher reservierten Ferieninseln gibt es teilweise kleine Arztpraxen oder Kliniken für einfachere Behandlungen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Die Einfuhr von Medikamenten wird auf den Malediven strikt reguliert.
Ministry of Health
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende müssen innerhalb von 96 Stunden vor ihrer geplanten Ankunftszeit auf den Malediven eine Reiseerklärung einreichen.
Traveller Declaration 

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 119
Notruf Ambulanz: 102
Zollvorschriften: Maledives Customs Service

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Colombo, Sri Lanka

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mali

Zuletzt editiert: 11/25/2025 8:57:20 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Mali sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und die Gefahr von Entführungen ist sehr hoch.

Schweizerische Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA im Land aufhalten oder nach Mali reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Überfälle durch Terroristen kommen regelmässig vor und es besteht eine sehr hohe Gefahr von Entführungen. Seit dem Abzug der Truppen der Stabilisierungsmission der UNO (MINUSMA) Ende 2023 hat sich die Sicherheitslage im Land weiter verschlechtert.

Die politische Lage ist höchst angespannt. Es ist mit Streiks und Kundgebungen zu rechnen, die sich teils auch gegen ausländische Interessen richten. Dabei kann es zu Blockaden wichtiger Strassenverbindungen und Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen. Wiederholt haben solche Vorfälle Todesopfer und Verletzte gefordert.

Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen fordern immer wieder Todesopfer.

Islamistische und andere bewaffnete Gruppierungen sind landesweit operationell. Sie kontrollieren weite Teile des Nordens, Nordostens und Zentrums und haben ihre Aktivitäten auf den Süden und Westen des Landes ausgeweitet. Es kommt im ganzen Land zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und diesen Gruppierungen sowie zu Angriffen auf Einrichtungen von Militär und Polizei sowie gegen Infrastrukturen der Luftfahrt. Auch die Gefahr durch improvisierte Sprengsätze (IEDs) entlang der Hauptverkehrsachsen ist hoch.

Die Hauptstadt Bamako ist direkt von der Präsenz islamistischer und anderer bewaffneter Gruppierungen im Umland der Stadt betroffen. Zwar besteht keine direkte Kontrolle innerhalb der Stadt, doch bewaffnete Einheiten blockieren zeitweise strategisch wichtige Zufahrtswege, inklusive mittels bewaffneter Angriffe auf Lastwagenkonvois. Dies führt zu anhaltenden Versorgungsengpässen bei Treibstoff und anderen Versorgungsgütern.

Gewalttaten durch terroristische und kriminelle Gruppierungen fordern in grosser Zahl zivile Todesopfer und Verletzte. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen staatliche Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr, Schulen, kulturelle Anlässe etc. Es werden auch regelmässig ganze Dörfer überfallen.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal
Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Mali
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malta

Zuletzt editiert: 2/12/2026 4:24:59 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Malta gelten grundsätzlich als sicher.

In Valletta kann es zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Malta nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor. Jugendliche Sprachstudentinnen und –studenten sind häufig Opfer von Diebstählen. Wiederholt sind Sexualdelikte gemeldet worden.

Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und die Empfehlungen der maltesischen Polizei. Hinterlegen Sie Ihre Reisedokumente während Ihres Aufenthaltes im Hotelsafe oder an einem anderen sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte auf sich.
Malta Police Force

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Der Zustand der Nebenstrassen ist oft weniger gut als jener der Hauptstrassen.

Öffentlicher Verkehr: Auf Malta und Gozo besteht ein weit verzweigtes Netz von Buslinien.
Malta Public Transport

Es kann zu Engpässen in der Wasserversorgung kommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Maltese Traffic Regulation Ordinance

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Malta liegt in einem Erdbebengebiet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: +356 2122 4001-9
Maltesische Zollvorschriften: Customs 

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Rom, Italien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Marokko

Zuletzt editiert: 1/19/2026 3:43:37 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Marokko gelten grundsätzlich als sicher.

Streiks und Demonstrationen, vor allem in den Grossstädten, sind jederzeit möglich. Vereinzelte gewalttätige Auseinandersetzungen können dabei nicht ausgeschlossen werden. In den betroffenen Gebieten kann es zu Strassenblockaden kommen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten. Die marokkanischen Sicherheitsbehörden melden regelmässig die Aushebung von Terrorzellen.

In Teilen der Sahara und des Sahels besteht das Risiko von Entführungen. Bisher waren in Marokko keine Entführungen zu beklagen. Beachten Sie dennoch folgende Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Quartiere der Grossstädte. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Rifgebirge
Spannungen und Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Es kann zu Übergriffen durch Kriminelle kommen, die in die lokale Drogenproduktion und den Drogenhandel involviert sind.
Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf nächtliche Autofahrten.

Grenzgebiet zu Algerien
Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Algerien ist geschlossen. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Algerien ausschliesslich in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Von Wassersportaktivitäten in dieser Region wird abgeraten. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Sahara
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten der Sahara und der Sahelzone hoch und nimmt noch zu.
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Westsahara
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Westsahara wird abgeraten.
Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Das umstrittene Gebiet der Westsahara, erstreckt sich südlich der marokkanischen Stadt Tarfaya bis zur mauretanischen Grenze. Es wurde bis 1976 von Spanien verwaltet. Seither wird es sowohl von Marokko als auch von der Organisation Frente Polisario beansprucht. Die Mission der Vereinten Nationen MINURSO überwacht den Waffenstillstand zwischen den beiden Parteien. Auf beiden Seiten der Demarkationslinie (Sandwall) sind diverse Minenfelder vorhanden. Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Lage in der Westsahara ist angespannt. In El Guerguerat an der Grenze zu Mauretanien und entlang der Demarkationslinie ist es wiederholt zu Scharmützeln zwischen marokkanischen Truppen und Einheiten der Frente Polisario gekommen, die auch zivile Opfer gefordert haben. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.

Falls Sie aus zwingenden Gründen in die Westsahara reisen müssen: Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Halten Sie sich ausschliesslich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität gibt es auch in den Touristenzentren. Entreiss- und Trickdiebstähle werden oft durch kleinere Kinder und Jugendliche verübt. Vereinzelt sind auch Vergewaltigungen von ausländischen Frauen und bewaffnete Überfälle gemeldet worden.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.
  • Benutzen Sie vorzugsweise bewachte Campingplätze, wenn Sie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind.
  • Benutzen Sie nur offiziell markierte Taxis.
  • Unternehmen Sie Trekkings und Wanderungen in Begleitung einer staatlich anerkannten Reiseleitung und vorzugsweise in grösseren Gruppen.
  • Frauen wird empfohlen, sich in Gruppen zu bewegen, besondere Vorsicht walten zu lassen und wenig besuchte und isoliert gelegene Strände, Parks etc. zu meiden.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nationalstrassen sind im Allgemeinen in gutem Zustand. Das hohe Verkehrsaufkommen, das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, schlecht gewartete Fahrzeuge sowie streunende Tiere bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Achten Sie bei lokalen Verkehrsmitteln auf den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeuges (z.B. bei Überlandbussen und Mietautos). Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Fahrten ausserhalb der Städte.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich bei Touren jeder Art in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten, also auch beim Biken, Wandern etc. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Einreise mit einem Fahrzeug: Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug elektronisch erfasst und im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt oder verzollt werden. Dies gilt auch, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft des Königreichs Marokko in Bern oder auf der Internetseite der marokkanischen Zollverwaltung über die genauen Bestimmungen.
La Douane marocaine

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Dies betrifft insbesondere die Grenzübergänge nach Ceuta und Melilla. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Beleidigungen der Monarchie sowie des Staates; dazu gehören auch Respektlosigkeit gegenüber der Nationalflagge und dem Geld, dies ebenfalls über die sozialen Medien.
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen.
  • der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • das Fotografieren von uniformierten Personen sowie von Einrichtungen der Armee und der Polizei.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, die je nach Region und Ort unterschiedlich sein können. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Marokkaner/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den marokkanischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können.

Starke Regenfälle können kleine Bergbäche und ausgetrocknete Flussbette in der Wüste innert kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Marokko befindet sich in einem Erdbebengebiet. Am 8. September 2023 hat ein Erdbeben mit Epizentrum südwestlich von Marrakesch massive Schäden angerichtet und tausende von Todesopfer und Verletzte gefordert.
Merkblatt Erdbeben

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht vor allem im Norden vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Rabat.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Halten Sie stets Abstand zu streunenden Tieren. Es sind mehrere Todesfälle durch Tollwut nach Hundebissen bekannt.

Informieren Sie sich frühzeitig über benötigte Impfungen. Begeben Sie sich bei einem Tierbiss oder bei von einem Tier verursachten Kratzern umgehend in ärztliche Behandlung. Beachten Sie diesbezüglich ebenfalls die länderunabhängigen Reiseinformationen des EDA, insbesondere die Tipps vor der Reise sowie die Reiselinks.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Douane marocaine

Notruf Polizei: 190 (Nationalpolizei) und 177 (königliche Gendarmerie)
Notfallnummer für Krankenwagen und Feuerwehr: 150

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. 
Schweizerische Botschaft in Marokko

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Marshallinseln

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:21 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Mauretanien

Zuletzt editiert: 1/6/2026 12:09:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen grosse soziale Unterschiede und damit ein latentes Spannungspotenzial.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen.

Das Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen ist im Norden und Osten des Landes hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken), es besteht aber auch in den übrigen Landesteilen.

Beachten Sie auch folgende Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich von einer ortskundigen, vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn diese können in gewaltsame Ausschreitungen ausarten, teilweise mit tödlichem Ausgang. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Die Internetverbindungen können zeitweise eingeschränkt werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen ins Grenzgebiet zur Westsahara sowie ins ganze Gebiet nördlich der Stadt Ouadane und östlich der Linie OuadaneLexeiba wird abgeraten.
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Im Norden und Osten des Landes besteht ein hohes Entführungsrisiko. Die Sicherheitslage in der Westsahara kann sich auch auf die Lage im mauretanischen Grenzgebiet zur Westsahara auswirken.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist präsent, insbesondere in Nouakchott, wo es vermehrt zu Überfällen auf Autos und Einbrüchen in Häuser kommt. Selbst in als sicher geltenden Vierteln der Hauptstadt ist ein deutlicher Anstieg gewaltsamer Raubüberfälle zu beobachten, die häufig von Täterinnen und Täter auf motorisierten Zweirädern verübt werden. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird empfohlen, nicht allein zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Der teilweise schlechte Strassenzustand, das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, schlecht gewartete Fahrzeuge sowie streunende Tiere bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Einreise mit einem Fahrzeug: Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt oder verzollt werden. Dies gilt auch, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauretanien in Genf über die genauen Bestimmungen.

Eine Eisenbahnlinie verbindet Zouérat mit dem Hafen Nouadhibou. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken durch fehlende Infrastruktur, mangelnde Schutzvorkehrungen und die Gefahr von Unfällen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • Der Konsum von Alkohol.
  • Anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen. Es muss mit aggressiven Reaktionen der Bevölkerung gerechnet werden.
  • Aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Abfällige Bemerkungen über die Regierung oder den Islam. Verzichten Sie generell auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien.
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Personen während der Untersuchung/Verhandlung Mauretanien nicht verlassen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für gleichgeschlechtliche Handlungen oder Ehebruch.

Die Haftbedingungen sind prekär: minimale sanitäre Einrichtungen, überfüllte Zellen, unzureichende Ernährung.

Kulturelle Besonderheiten

Mauretanien ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, die je nach Region und Ort unterschiedlich sein können. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit saisonbedingten starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Ausgetrocknete Bachbette (Wadis) können sich in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Nouakchott nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Mauretanien e-Visa

Mauretanische Zollvorschriften: Douanes mauritaniennes

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mauritius

Zuletzt editiert: 9/1/2025 4:03:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Mauritius gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Mauritius nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Zahl krimineller Übergriffe ist hoch (Taschen- und Einbruchdiebstähle, teilweise unter Anwendung von Gewalt). Auch sexuelle Übergriffe werden gemeldet. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und

  • verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge an einsamen Stränden, in unbewohnten Gebieten oder in den ärmeren Stadtteilen;
  • deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).

Im Indischen Ozean ist es in der Vergangenheit zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Es herrscht Linksverkehr.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Grenzen können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Es gelten strenge Regeln für den Konsum und die Einfuhr von Tabakwaren und E-Zigaretten. Beispielsweise ist der Besitz und/oder die Einfuhr von Zigarettenpapieren verboten, ebenso das Rauchen im öffentlichen Raum. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbussen oder Haftstrafen.

Bei polizeilichen Ermittlungen gegen Sie werden Sie vorläufig angeklagt und dürfen das Land ohne Zustimmung eines Richters/einer Richterin nicht verlassen.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Grosse Teile der Bevölkerung orientieren sich an konservativen moralischen Werten und missbilligen gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Wirbelstürmen und schweren Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Mauritius erreichen.
Mauritian Government Information Service
Mauritius Meteorological Services

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen aber im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial kann sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Die Einfuhr einiger Medikamente (z.B. starker Schmerzmittel) ist verboten oder nur in Verbindung mit einem ärztlichen Rezept erlaubt. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauritius in Genf zu erkundigen.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999
Notruf Polizei: 999 oder 112
Notruf Ambulanz: 999 oder 114
Touristenpolizei: 213 3894
Mauritius Tourism Promotion Authority: mauritiusnow.com
Einfuhrbestimmungen: Mauritius Revenue Authority: prohibited and restricted goods

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Mauritius All-in-One Travel Digital Form

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mexiko

Zuletzt editiert: 3/31/2026 1:55:41 PM

Aktuelles

Fussball-Weltmeisterschaft 2026

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die Fussball-Weltmeisterschaft in den Gastgeberländern Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
FIFA Fussball-WM Canada Mexico USA 2026 (Sprache wählbar)

Einreise- und Ausreisebestimmungen werden ausschliesslich von den Behörden von Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten erlassen.

Für die aktuell gültigen Vorschriften beachten Sie die Informationen der jeweiligen zuständigen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Botschaften in Bern.
Ambassade du Canada (english, français)
Embajada de México en Suiza (español)
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (english, español, deutsch, français, italiano)

Beachten Sie die nachstehenden Informationen und Empfehlungen sowie die Reisehinweise für Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gewaltkriminalität ist im ganzen Land sehr hoch.

Der Staat bekämpft die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden kommen je nach Region häufig vor. Zudem bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Dabei können unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden, siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Entführungen mit Lösegeldforderungen oder politisch motiviertem Hintergrund kommen vor, siehe Kapitel Kriminalität.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Mexiko nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die Rubrik:
Terrorismus und Entführungen

In der Hauptstadt kommt es häufig zu Demonstrationen und Protestaktionen, die von Gewaltakten begleitet sein können. Wegen sozialen und politischen Spannungen kann es landesweit zu lokalen Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff sind möglich.
Den Reisenden wird empfohlen, sich vor Ort über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und/oder gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Mexiko-Stadt hat nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Lassen Sie im ganzen Land grösste Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und befolgen Sie deren Anweisungen. Lassen Sie sich bei Überlandreisen und Exkursionen von einer Vertrauensperson begleiten. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete und Bundesstaaten einschränken.

Mexiko-Stadt:

Im Ballungsraum von Mexiko-Stadt sind Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen aktiv. Entführungen, Schutzgeldforderungen und Schiessereien kommen vor, selbst in sicher geltenden Zonen der Stadt. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist vor allem nachts und an Wochenenden geboten.

Bundesstaaten:

In folgenden Bundesstaaten finden bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden und anderen kriminellen Gruppierungen statt. Das Risiko von Gewaltverbrechen und Überfällen ist hoch. 

Lassen Sie besondere Vorsicht und erhöhte Wachsamkeit walten.

  • Baja California Norte (einschliesslich Tijuana);
  • Baja California Sur: vor allem in ländlichen Gebieten, wegen lokal begrenzter Kriminalität;
  • Estado de Mexico: lokal erhöhte Kriminalität, vor allem entlang der Verkehrsachsen;
  • Nuevo León, Coahuila, Sonora: In diesen Bundesstaaten sind insbesondere in den Grenzgebieten zu den USA mehrere gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv;
  • San Luis Potosì: insbesondere entlang logistischer Korridore;
  • Veracruz: erhöhte Risiken bestehen ausserhalb touristischer Zonen, vor allem entlang der Verkehrsachsen;
  • Oaxaca: Besonders im Hinterland und auf abgelegenen Strassen kommen bewaffnete Raubüberfälle auf Reisende vor, teilweise mit Todesfolge;
  • Chiapas: Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden kommen oft vor. Dabei können unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Risiken bestehen auf Verkehrsachsen Richtung Grenzregionen, wo kriminelle Gruppierungen oft Strassenblockaden errichten, um von Reisenden Geld zu erpressen;
  • Quintana Roo (Chetumal, Cancùn): Vermehrt werden Reisende Opfer von Entführungen und lokalen Gewaltverbrechen, teils mit Todesfolge;
  • Guanajuato: erhöhte Risiken bestehen ausserhalb der touristischen Zonen, insbesondere in weniger frequentierten Regionen.

 Grenzregionen:

  • Grenzgebiet zu den Vereinigten Staaten von Amerika (insbesondere in den Bundesstaaten Baja California, Sonora, Chihuahua, Coahuila und Tamaulipas).

Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden sowie zwischen Drogenbanden und anderen kriminellen Gruppierungen sind besonders intensiv und brutal. Das Risiko von Gewaltverbrechen und Überfällen ist sehr hoch.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen wird aufgrund der prekären Sicherheitslage abgeraten:

  • Bundesstaat Chihuahua;
  • Bundesstaat Jalisco: Ausnahmen bilden touristische Zentren wie Guadalajara und Puerto Vallarta unter der Bedingung, dass die An- und Abreise per Flugzeug erfolgt;
  • Bundesstaat Colima;
  • Bundesstaat Sinaloa;
  • Bundesstaat Zacatecas;
  • Bundesstaat Tamaulipas: Es sind wiederholt Überlandbusse durch Drogenbanden überfallen oder entführt worden. Drogenbanden können wichtige Verkehrsachsen mit Strassenblockaden aus gestohlenen Lastwagen und Autos lahmlegen;
  • Bundesstaat Michoacán;
  • Bundesstaat Guerrero: Eine Ausnahme bildet die Stadt Acapulco unter der Bedingung, dass die An- und Abreise per Flugzeug erfolgt. In Acapulco wird zu höchster Vorsicht geraten, da die Gewaltkriminalität hoch ist. Im Hinterland und auf abgelegenen Strassen des Bundesstaates Guerrero kommen bewaffnete Raubüberfälle auf öffentliche Transportmittel und auf Reisende vor, teilweise mit Todesfolge;
  • Bundesstaat Tabasco.

 Grenzregionen: 

  • Grenzgebiet zu Guatemala (Bundesstaat Chiapas): Das Grenzgebiet zu Guatemala wird wegen Drogen- und Menschenhandel als sehr gefährlich eingestuft. Die Grenzstädte haben eine besonders hohe Kriminalitätsrate.

Kriminalität

Reisenden wird im Hinblick auf die sehr hohe Kriminalitätsrate zu grösster Vorsicht geraten. Die Gewaltkriminalität ist im ganzen Land sehr hoch. Der Besitz von Schusswaffen ist weit verbreitet und Kriminelle setzen diese oft ein. Gewalttaten werden von organisierten Banden oder Einzelpersonen ausgeübt. Die sexuelle Gewalt gegen Frauen ist sehr hoch, vor allem in den Grossstädten.

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle auf der Strasse und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommen insbesondere während den Stosszeiten vor.

Diebstähle von Autos unter Anwendung von Gewalt haben stark zugenommen. Insbesondere nachts errichten Kriminelle Strassenblockaden, um Geld und Wertgegenstände zu erbeuten. Sie tarnen sich dabei oft als Polizeipersonal oder Militär. Einbrüche in Mietautos kommen vor, vor allem beliebte Touristenorte sind davon betroffen.

Gelderpressungsversuche und Entführungen kommen im ganzen Land vor, insbesondere in Mexiko-Stadt und anderen Grossstädten. Opfer von Entführungen können auch ausländische Staatsangehörige sein, die Entführer schrecken vor Mord nicht zurück.
Bei den zahlreichen 'Express-Entführungen' wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Bei 'virtuellen' (am Telefon vorgetäuschten) Entführungen (secuestros virtuales) werden Angehörige zur sofortigen Zahlung von Lösegeld gedrängt.

Im ganzen Land werden unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich. Deponieren Sie Wertsachen im Hotelsafe.
  • Meiden Sie isolierte Quartiere und einsame Strände.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.) Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung im Hotel, Restaurant, Geschäft usw. Ihre Kreditkarte nie unbeaufsichtigt, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Machen Sie Unbekannten gegenüber keinerlei Angaben über sich selbst oder über Ihre Angehörigen. Diese Informationen können für Erpressungen benutzt werden, indem bei Ihren Angehörigen vorgegeben wird, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden.
  • Meiden Sie in Mexico-Stadt die U-Bahn sowie die Taxis "libres". Benutzen Sie ausschliesslich bestellte Taxis oder Hotel-, Flughafen- und "Sitio"-Taxis mit festem Standplatz.
  • Benutzen Sie nur gebührenpflichtige („cuotas“) oder stark befahrene Strassen.
  • Unterwegs sollte nur an belebten Tankstellen und Raststätten Halt gemacht werden.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten, sei es mit Personenwagen oder in Bussen.
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise in bewachten Parkplätzen. Lassen Sie keine Wertsachen und Gepäck unbeaufsichtigt im Fahrzeug.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle sind oft schwer bewaffnet und schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben oft ungeahndet. Das Polizeiwesen ist durch strukturelle Defizite wie Korruption, mangelnde Erfahrung und begrenzte finanzielle Ressourcen geschwächt. Es kommt vor, dass Straftaten von Personen begangen werden, die sich als Polizeikräfte ausgeben und es liegen Berichte über ungerechtfertigte und/oder überhöhte Bussgeldforderungen vor. Wenden Sie sich in Verdachtsfällen oder bei Unklarheiten an den mexikanischen Notruf unter 911. Es kommt vor, dass die Bevölkerung wegen der Überlastung des Justizsystems Lynchjustiz anwendet.

Verkehr und Infrastruktur

Nebst dem Risiko von Überfällen und Autodiebstählen besteht auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Verzichten Sie generell auf nächtliche Fahrten. Für längere Inlandreisen ist das Flugzeug vorzuziehen.

Fahrzeuglenkende, die in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sind, können bis zum Abschluss der gerichtlichen Untersuchung inhaftiert werden.

Öffentlicher Verkehr: Mexiko verfügt über ein gut ausgebautes Busnetz. Busse der Luxusklasse und 1. Klasse sind aus Sicherheitsgründen vorzuziehen.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und der Ausrüstung im Bereich der Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinischen Transport gibt. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Politische Aktivitäten sind für ausländische Staatsangehörige verboten.

Der Alkoholkonsum und das Rauchen sind im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, etc.) verboten. Auf öffentlichem Grund zu urinieren ist strafbar. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe oder Haft geahndet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, Gewalt unter den inhaftierten Personen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Abseits der Badeorte kann beispielsweise freizügige Bekleidung unter Umständen als Unangemessen empfunden werden.

Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Mexiko zählt mehrere Vulkane und Erdbeben kommen vor.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Mexiko erreichen.
Servicio Sismológico Nacional

An der Atlantik- und der Pazifikküste können Hurrikane auftreten und im ganzen Land muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Solche Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane und Evakuationsbefehle.
Centro Nacional de Prevención de Desastres

Secretaria de Gestión Integral de Riesgos y Protección Civil

Servicio Meteorológico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Mexiko-Stadt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist je nach Region mangelhaft. Europäischer Standard ist in den grossen Städten wie Mexiko-Stadt, Guadalajara und Monterrey oder in grösseren Touristendestinationen wie Cancún gewährleistet, vor allem in privaten Krankenhäusern. Die medizinische Versorgung in solchen Kliniken ist teurer als in der Schweiz. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in privaten Krankenhäusern oder im Ausland behandelt werden (USA oder Schweiz). Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsdokumente auf sich, um sich bei den häufigen militärischen und polizeilichen Kontrollen ausweisen zu können.

Halten Sie sich strikt an die Aufenthaltsdauer, die bei der Einreise festgelegt wird. Bei Missachtung muss mit strafrechtlichen Konsequenzen und einer Verzögerung der Ausreise gerechnet werden.
Instituto nacional de migración

Embajada de México en Suiza: ingreso a México

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911

Mexiko-Stadt, Touristenpolizei (Policía Turística de la Secretaría de Seguridad Ciudadana):
Tel. +52 55 5207 4155
Tel. und What’s App: +52 55 4891 1166
E-Mail: cce-dept@ssc.cdmx.gob.mx

Bundesstaat Quintana Roo: Guest assist

Mexikanische Zollvorschriften: Aduanas – Passengers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Mexiko

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mikronesien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:22 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Moldau

Zuletzt editiert: 10/7/2025 9:51:22 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleibt die politische sowie die Sicherheitslage angespannt.

Demonstrationen und Proteste kommen infolge der prekären Wirtschaftslage und der politischen Spannungen vor. Zusammenstösse zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind dabei möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Moldau nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zur Ukraine

Es besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Raketen- oder Drohnentrümmer. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Transnistrien (Gebiet östlich des Flusses Dnjestr)

Von Reisen nach Transnistrien wird abgeraten.
Transnistrien entzieht sich der Kontrolle der Zentralregierung in Chisinau. Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleibt die Lage in Transnistrien unberechenbar. Eine plötzliche Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Regierungsgebäude, Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.
Aufgrund der faktischen Teilung des Staatsgebietes hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung in Notfällen.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor (Diebstähle, Einbrüche). Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Unterbrechungen in der Energieversorgung können vorkommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Ausländische Personen, die in ein Strafverfahren verwickelt sind, dürfen unter Umständen das Land nicht verlassen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen sowie Infrastrukturschäden verursachen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
State Hydrometeorological Service

Erdbeben kommen gelegentlich vor.
Institute of Geology and Seismology

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest, Rumänien

Schweizerisches Kooperationsbüro Moldau

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Monaco

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:23 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Mongolei

Zuletzt editiert: 1/15/2026 4:10:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Mongolei gelten grundsätzlich als sicher.

Soziale und politische Unzufriedenheit wird sporadisch in Demonstrationen geäussert. Dabei sind vereinzelt Ausschreitungen möglich. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Unternehmen Sie deshalb Touren und Ausflüge ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Mongolei nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. In der Nähe von Touristenattraktionen und in grösseren Menschenansammlungen kommt Taschendiebstahl vor. Die Gefahr von Raubüberfällen, vermehrt unter der Anwendung von Gewalt, besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Unternehmen Sie Touren und Ausflüge in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung.

Verkehr und Infrastruktur

Die schlechten Strassenverhältnisse und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren.

Tragen Sie den klimatischen Bedingungen vor allem im Winter Rechnung (Schneestürme, Eis, starke Windböen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie Überlandfahrten antreten.

Fahrten abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten und reisen Sie ausschliesslich in Gruppen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorie fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. und Alkohol am Steuer.
  • Für ausländische Staatsangehörige: die Teilnahme an politischen Aktivitäten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Kulturgüter aller Art, auch von geringem Wert (z.B. behauene Steine, Fossilien, Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen) dürfen nicht ohne Bewilligung ausgeführt werden. Kulturelle Schätze sind oft nicht als solche oder ausschliesslich durch Hinweise in mongolischer Sprache gekennzeichnet. Verstösse werden mit Haftstrafen geahndet. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokale Reiseleitung.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar. Unter Umständen dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Naturbedingte Risiken

Die Mongolei liegt in einem Erdbebengebiet.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Ulaanbaatar ist die medizinische Versorgung nur sehr beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Es kommt vor, dass einzelne Gebiete vorübergehend für den Reiseverkehr geschlossen werden (z.B. bei Auftreten der Maul- und Klauenseuche).

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur über einige ausgewählte Grenzübergänge ein- und ausreisen. Bis zu 30 Tage ist der Aufenthalt visafrei, jedoch muss innerhalb von 48 Stunden eine Anmeldung online erfolgen. Hotels und andere Unterkünfte übernehmen diese Registrierung in der Regel.
Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten will, muss vor Ablauf des 30tägigen Aufenthaltes online eine Verlängerung beantragen. Versäumnisse werden mit Bussen geahndet.
Immigration Agency of Mongolia

Erkundigen Sie sich bei der mongolischen Botschaft in Genf über allfällige Reiserestriktionen sowie über die Einreise- und Meldevorschriften.

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 105

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Beijing, China

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Montenegro

Zuletzt editiert: 10/21/2025 2:26:01 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Montenegro gelten grundsätzlich als sicher. Meiden Sie Demonstrationen und politische Kundgebungen, denn gewalttätige Ausschreitungen oder Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Montenegro nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Bei Gewaltdelikten handelt es sich in der Regel um Abrechnungen zwischen kriminellen Banden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten, insbesondere in Bergregionen. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptstrassen wird abgeraten.

Die Fahrt durch den Sozina-Tunnel, die Autofähre in der Bucht von Kotor und einige wenige Strassen sind gebührenpflichtig.
Monteput

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkende diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den montenegrinischen Behörden über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinen Mengen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Montenegros.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr. 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Belgrad.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Vertretung von Montenegro in der Schweiz über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 122
Notruf Sanität / Ambulanz: 124
Notruf allgemein: 112

Montenegrinische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Serbien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mosambik

Zuletzt editiert: 10/27/2025 4:05:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten (s. Kapitel spezifische regionale Risiken).

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen, Strassenblockaden und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Es wird auch scharfe Munition eingesetzt.

Nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom 9. Oktober 2024 kam es landesweit zu Streiks, Demonstrationen, Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, Strassenblockaden, Brandstiftungen und Plünderungen. Die Unruhen haben zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 Hunderte Todesopfer und Verletzte gefordert. Es kam zu ausgedehnten Verkehrsbehinderungen, Grenzschliessungen und Versorgungsengpässen. Die Lage hat sich seither beruhigt; weitere Ereignisse dieser Art können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Sicherheitslage bleibt volatil. 

Einschränkungen im Internet und im Mobiltelefonnetz sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Akten besteht im ganzen Land. Besonders hoch ist es in den Provinzen Cabo Delgado und Niassa, wo zudem ein hohes Entführungsrisiko besteht. Auch in Maputo kommt es immer wieder zu Entführungsfällen. Beachten Sie das Kapitel Spezifische regionale Risiken und die Rubrik
Terrorismus und Entführungen
.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Cabo Delgado:
Von Reisen in die Provinz Cabo Delgado wird abgeraten, einschliesslich der vorgelagerten Inselgruppen.

In dieser Provinz kommt es sehr häufig zu bewaffneten Angriffen durch terroristische Gruppierungen. Sie überfallen Dörfer, stecken Häuser in Brand und ermorden die Bewohnerinnen und Bewohner. Bei der Bekämpfung dieser Gruppierungen durch die lokalen Sicherheitskräfte kommt es zu Schusswechseln, die vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen können. Auch Entführungen kommen vor.
Die Lage ist sehr volatil.

Provinzen Nampula und Niassa:
Von Reisen in die Provinzen Nampula und Niassa wird abgeraten.

Es besteht ein erhöhtes Risiko von bewaffneten Angriffen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen, die aus der Provinz Cabo Delgado in die Provinzen Nampula und Niassa eindringen. Wiederholt sind in diesen Provinzen bei Angriffen auf Dörfer Personen getötet, verletzt oder entführt worden. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist ein ernst zu nehmendes Problem: Diebstähle, Einbrüche, Autodiebstähle unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt sowie Raubüberfälle in den Städten und auf Landstrassen. Von den zunehmenden Entführungen zwecks Lösegelderpressung, teilweise mit Todesfolge, sind sowohl einheimische als auch ausländische Personen betroffen. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) auf sich.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nie zu Fuss unterwegs.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber.
  • Lassen Sie besondere Vorsicht walten und halten Sie sich nicht alleine an wenig belebten Orten auf. Dies gilt auch in der Hauptstadt und an Stränden.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie keinen Widerstand bei einem Raubüberfall, da die Gewaltbereitschaft hoch ist. Verbrecher schrecken selbst vor Mord nicht zurück.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den Gewässern Mosambiks. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Verbindungsstrassen von Maputo nach Südafrika sind in gutem Zustand. Der Zustand der übrigen Strassen ist jedoch sehr unterschiedlich (z.B. hat es streckenweise viele Schlaglöcher). Ein zusätzliches Risiko besteht durch die unvorhersehbare Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmenden und die ungenügende technische Wartung der Fahrzeuge. Lassen Sie grösste Vorsicht walten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird strikte abgeraten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischen resp. internationalen Standards.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, öffentliche und militärische Einrichtungen, uniformierte Personen usw. zu fotografieren.

Der Alkoholkonsum an öffentlichen Stränden ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor, vor allem in den Gebirgsregionen und im Gebiet des Rifttals.

Während der Regenzeit kommt es regelmässig zu schweren Überschwemmungen, vor allem im Sambesi-Tal und seinem Einzugsgebiet. Überschwemmungen und Wirbelstürme verursachen oft schwere Verwüstungen, und es kann längere Zeit dauern, bis die Infrastrukturschäden repariert sind. Berücksichtigen Sie dies bei der Reiseplanung und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.
Nationales Institut für Meteorologie (in Portugiesisch)

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist schlecht und entspricht nicht europäischem Standard. Zeitweise sind Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern möglich. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich während des Aufenthalts in Mosambik jederzeit mit einem Originalpass oder mit einer Original-Identitätskarte ausweisen zu können. Polizeikontrollen sind häufig. Personen, die sich nicht mit Originaldokumenten ausweisen, können in Untersuchungshaft genommen werden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung (Konsularcenter in Pretoria/Südafrika) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Mosambik
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

E-Visa Mozambique

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Myanmar

Zuletzt editiert: 2/6/2026 9:22:52 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Myanmar wird abgeraten. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. 

Auch nach den von den Militärbehörden im Dezember 2025/Januar 2026 organisierten Wahlen bleibt die weitere Entwicklung der Lage ungewiss.  

In Teilen des Landes gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Dieser berechtigt die Armee, verschiedene Einschränkungen gegen Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Ausgangssperren etc. zu verfügen. In gewissen Regionen des Landes gilt das Kriegsrecht. Das Kriegsrecht erlaubt den Sicherheitskräften den sofortigen Schusswaffengebrauch und unterstellt die Gerichtsbarkeit dem lokalen Militärkommandanten.

Das Risiko von willkürlichen Verhaftungen von ausländischen Staatsangehörigen kann nicht ausgeschlossen werden. Myanmar erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger werden als myanmarische Staatsangehörige betrachtet.

Im ganzen Land kommt es regelmässig zu Anschlägen, welche Personen- und oder Sachschaden verursachen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Die Sicherheitskräfte kontrollieren Personen an zahlreichen Checkpoints. Auch Durchsuchungen von Fahrzeugen sind üblich.

Es sind Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe durch die Sicherheitskräfte gemeldet worden, insbesondere bei Hausdurchsuchungen und bei Überfällen auf Dörfer in den Konfliktgebieten.

Kundgebungen, Streiks und Strassenblockaden können im ganzen Land stattfinden, vor allem in den grossen Städten. Dabei kann es zu Ausschreitungen, Brandstiftungen, gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Festnahmen kommen. In der Vergangenheit wurden bei solchen Zusammenstössen auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt. Sie forderten mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten.

Es bestehen Versorgungsengpässe, die je nach Region und Gütern schwanken können. Besonders betroffen sind:

  • das Gesundheitswesen. Die medizinische Versorgung ist nur eingeschränkt gewährleistet. Die fristgerechte Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet.
  • der Bankensektor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht möglich sind.

Heftige Zusammenstösse zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen kommen im ganzen Land vor.

Zwischen gewissen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen latente Spannungen. Diese können sich in gewaltsamen Zusammenstössen entladen und sich mitunter gezielt gegen die muslimische Minderheit richten. Solche Gewaltakte fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Ereignisse dieser Art sind landesweit örtlich begrenzt möglich.

Falls Sie aus zwingenden Gründen nach Myanmar reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder bei einer ortskundigen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Ausgangssperren, Anordnungen, die sich spezifisch an ausländische Staatsangehörige richten. Meiden Sie Kundgebungen und Massenveranstaltungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an Demonstrationen verboten. Halten Sie sich mit politischen und religiösen Diskussionen und Äusserungen (auch in den sozialen Medien) zurück.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Das Risiko von Landminen besteht in früheren und aktuellen Konfliktzonen. Besonders betroffen sind die Provinzen Kachin, Chin, Kayah (Karenni), Mon, Kayin (Karen), die sogenannte Dry Zone (Sagaing, Magway), die östliche und nördliche Hälfte von Shan und Tanintharyi sowie der Norden der Provinz Rakhine. Die Minenfelder sind nur selten abgesperrt oder markiert. Falls Sie dringende Reisen unternehmen müssen, halten Sie sich deshalb strikt an die Strassen und häufig benutzten Wege und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Die zunehmende Bombardierung der von Widerstandsgruppen kontrollierten Gebiete aus der Luft stellt eine weitere Gefahr dar.

Provinz Kachin:
Von Reisen in die Provinz Kachin wird abgeraten.

Es kommt immer wieder zu heftigen Gefechten zwischen der Armee und bewaffneten Rebellengruppen, welche zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Die Lage ist sehr angespannt.

Provinzen Shan und Mandalay:
Von Reisen in die Provinzen Shan und Mandalay wird abgeraten.

Die Lage hat sich seit der Machtübernahme durch das Militär im Februar 2021 verschlechtert und hat sich seit Juli 2024 weiter zugespitzt, insbesondere in und um Mandalay. Gewaltsame Zusammenstösse fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.

Provinzen Rakhine und Chin:
Von Reisen in die Provinzen Rakhine und Chin wird abgeraten. 

Die Lage ist äusserst angespannt. Konfrontationen zwischen der Armee und bewaffneten Gruppierungen haben sich auf das gesamte Gebiet der Provinzen Rakhine und Chin ausgedehnt und fordern zahlreiche Todesopfer. Es besteht auch das Risiko von Entführungen.

Provinzen Sagaing, Kayin, Kayah, Magway, und Mon, sowie der Osten der Provinz Bago:
Von Reisen in die Provinzen Sagaing, Kayin, Kayah, Magway, und Mon sowie in den Osten der Provinz Bago wird abgeraten.
Unterschwellige Konflikte zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Rebellengruppen ethnischer Minderheiten sind seit der Machtübernahme des Militärs im Februar 2021 wieder aufgeflammt. Zudem haben sich bewaffnete Selbstverteidigungsgruppierungen (People Defense Forces PDF) gebildet. Es kommt zu häufigen Zusammenstössen und Gefechten zwischen der Armee und Rebellengruppen. Die Auseinandersetzungen fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist sehr angespannt.

Provinz Tanintharyi:
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Thailand wird abgeraten.

Die Lage in der Provinz Tanintharyi ist vor allem im Grenzgebiet zu Thailand sehr angespannt. Es kommt zu regelmässigen Zusammenstössen und heftigen Gefechten zwischen der Armee und Rebellengruppen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate sowie die Verfügbarkeit und der Einsatz von Waffen hat zugenommen. Taschen- und andere Diebstähle kommen vor allem in den Städten häufig vor. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Personen auf Motorrädern verübt. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäuser und Autos. Vereinzelt wurden auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
  • Seien Sie nachts nicht allein unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten von Unbekannten. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal vor Ort, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Auch bei Stellenangeboten stecken oft kriminelle Absichten dahinter, um Personen zur Mitarbeit bei Betrügereien zu nötigen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich nur über die internationalen Flughäfen einreisen. Für Informationen in Bezug auf Grenzübergänge kontaktieren Sie bitte die Botschaft von Myanmar in Genf.

Die internationalen Flugverbindungen von/nach Myanmar sind reduziert worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage Flugverbindungen weiter reduziert oder eingestellt werden.

Der schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten und nur tagsüber zu fahren. Die Sicherheitskräfte sperren zeitweise Strassen für sämtlichen Verkehr. 

Die Wartung der Eisenbahn, der Fähren und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer internationalem Standard. Aufgrund der bewaffneten Konflikte werden nationale Flüge manchmal reduziert oder eingestellt.

Die Stromversorgung sowie die Telefon- und Internetverbindungen sind häufig unterbrochen. Besonders die Internetverbindung kann über längere Zeit nicht verfügbar sein. Generell ist der Zugang zu internationalen und mobilen Telefonverbindungen sowie Internet nicht überall gewährleistet.

Engpässe in der Versorgung mit Treibstoff kommen vor.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Funkgeräte, Satellitentelefone und funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der myanmarischen Behörden benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Politische Aktivitäten sind für ausländische Staatsangehörige verboten. Ebenfalls strafbar ist Kritik an den staatlichen Institutionen und deren Vertretern, zum Beispiel an Armeeangehörigen. Dies gilt auch für Äusserungen in den sozialen Medien.
Bestraft wird auch, wer sich dem Buddhismus oder anderen Religionen gegenüber respektlos verhält. Dies gilt zum Beispiel auch für Tätowierungen, die buddhistische Abbildungen oder Symbole anderer Religionen repräsentieren.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bestraft. In schwerwiegenden Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Monsunzeit können starke Regenfälle und Wirbelstürme Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Department of Meteorology and Hydrology Myanmar
World Weather Information Service WMO 

Myanmar liegt in einem Erdbebengebiet. Am 28. März 2025 hat ein schweres Erdbeben in der Nähe von Mandalay Tausende Todesopfer und erhebliche Infrastrukturschäden verursacht.
Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Myanmar erreichen.
Indian Tsunami Early Warning System (INCOIS)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Yangon.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist im Landesinnern nicht gewährleistet. Nur in Yangon können Notfälle betreut werden. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Thailand, Singapur oder Europa) behandelt werden.

Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Krankenhäuser in der Regel eine Kostengarantie. Notfälle müssen unverzüglich in bar (USD) bezahlt werden. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Zahlungen mit Kreditkarten sind in Myanmar nicht überall möglich. Führen Sie genügend Bargeld mit (US-Dollar in exzellentem Zustand).

Einige Regionen, insbesondere ethnische Gebiete, sind für ausländische Staatsangehörige nicht oder nur mit einer behördlichen Bewilligung zugänglich. Die Botschaft von Myanmar in Genf erteilt Auskunft über die nicht zugänglichen oder bewilligungspflichtigen Destinationen, sowie über Einreise- und Zollvorschriften (Währungsvorschriften etc.).

Nützliche Adressen

Notruf Polizei (Yangon): 199, 01549309
Notruf Touristenpolizei (Yangon): 01376166 / 01642742 / 01549209
Notruf Sanität (Yangon): 01256112 / 01256123

Notruf Polizei (Naypyitaw): 067414224
Notruf Sanität (Naypyitaw): 067420096

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Myanmar
Regionales Konsularcenter in Bangkok, Thailand

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Namibia

Zuletzt editiert: 8/18/2025 12:20:43 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Namibia gelten grundsätzlich als sicher. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Namibia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Vorwiegend in den Städten Windhoek und Swakopmund sind Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffeneinsatz häufig. Oft agieren die Kriminellen in kleinen Banden. Es werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge;
  • Besuchen Sie Townships nur in Begleitung einer ortskundigen Vertrauensperson;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich;
  • Deponieren Sie Originaldokumente (Pass, Flugscheine, etc.) im Hotel-Safe und tragen Sie lediglich Fotokopien davon auf sich;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor;
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert;
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten;
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt, insbesondere an Orten mit grossen Menschenansammlungen, z.B. in der Nähe von Märkten;
  • Vergewissern Sie sich, dass das Mietauto wirklich abgeschlossen ist, wenn Sie es per Fernbedienung verriegeln. Gewisse Fernbedienungen haben gleiche Frequenzen und können von Kriminellen dazu benutzt werden, die Verriegelung im gleichen Moment auszuschalten, in dem eine andere Person ihr Fahrzeug vermeintlich schliesst;
  • Seien Sie bei unbedienten Rastplätzen entlang der Landstrasse besonders vorsichtig;
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie bei Pannen anderer Fahrzeuge Hilfe leisten; es könnte sich um einen Hinterhalt handeln;
  • Benutzen Sie nachts möglichst keine Taxis;
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen Ihnen Hilfe anbieten.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Bei Fahrten auf nicht asphaltierten Strassen ist grösste Vorsicht geboten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Aufgrund der unberechenbaren, gefährlichen Fahrweise und Wild auf der Fahrbahn kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit oft tödlichen Folgen.

Führen Sie immer genügend Wasser, Proviant sowie Ersatzräder mit.

Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. 

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Das Fotografieren von Flugzeugen, militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden kann zu Schwierigkeiten führen. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorie fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Die Einfuhr und der Einsatz von Drohnen unterliegen strengen Bestimmungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Grosse Teile der Bevölkerung missbilligen gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Während der Trockenzeit können Wald- und Buschbrände ausbrechen.

Starke Regenfälle können ausgetrocknete Flussbette innert kürzester Zeit in reissende Bäche verwandeln.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Namibian Meteorological Service
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

In ländlichen Gegenden ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Der Zugang zu bestimmten Zonen in Namibia ist geregelt und es gibt Sperrgebiete. Sie sind teilweise nicht gekennzeichnet. Wer die Grenze zu Angola illegal überschreitet, muss mit einer Festnahme, Geldbusse und/oder Haftstrafe rechnen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Tragen Sie immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich, die auch den Einreisestempel / das Visum einschliesst, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Namibia in Genf über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.
Botschaft der Republik Namibia

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 10111
Windhoek City Police Service: 302 302
Zollvorschriften Namibia: Traveller’s Guide Information

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Republic of Namibia: Visa on Arrival

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nauru

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:26 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Nepal

Zuletzt editiert: 3/20/2026 4:31:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken. 

Im September 2025 führten politische Spannungen in mehreren Regionen des Landes zu Demonstrationen, bei denen es zu Zusammenstössen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten kam. Die Parlamentswahlen, die zur Bildung einer neuen Regierung führten, fanden am 5. März 2026 statt. In bestimmten Regionen, insbesondere in Kathmandu, kann es weiterhin zu Demonstrationen kommen. Brandstiftung und Plünderungen können vorkommen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien teilweise eingeschränkt wird.

Strassenblockaden (Chaka Jam) und Generalstreiks (Bandh) werden häufig kurzfristig lokal, regional oder landesweit angekündigt. Diese Blockaden und Streiks gehen oft mit zusätzlichen Spannungen, Unruhen sowie Behinderungen und Verspätungen im Strassen- und Flugverkehr einher. Bei längerer Dauer kann es zu Versorgungsengpässen kommen.

Im Falle von Unruhen ist in den betroffenen Gebieten mit Ausgangssperren oder der Verhängung des Ausnahmezustands zu rechnen. Ausgangssperren werden in der Regel kurzfristig angeordnet.

In den geschilderten Fällen hat die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten, in Notfällen zu helfen.

Im ganzen Land, einschliesslich in Kathmandu, kann es sporadisch zu Anschlägen mit kleineren Sprengsätzen kommen, die Personen- und Sachschaden verursachen können. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung. Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur und informieren Sie sich über die aktuelle Lage. Halten Sie sich an die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Planen Sie auch genügend Zeit und finanzielle Mittel ein.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die nepalesische Armee hat das Land für minenfrei erklärt. Dennoch ist davon auszugehen, dass noch Blindgänger vorhanden sind. Halten Sie sich an die häufig benutzten Strassen und Wege und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und der Bevölkerung.

Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten und trekken Sie ausschliesslich in Gruppen.

Terai: Es gibt unterschwellige politische und ethnische Spannungen, die periodisch zunehmen. Es besteht deshalb das Risiko von lokalen Unruhen, Blockaden und Streiks (Bandhs). Informieren Sie sich vor Reisen in den Terai bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor, insbesondere in touristischen Gegenden und dicht bevölkerten Stadtteilen. Beachten Sie nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität auch folgende Punkte:

  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen, ortskundigen Reiseleitung;
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseleitungen ab, die ihre Dienste auf der Strasse anbieten.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Der oft schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellen ein erhebliches Risiko dar. Verkehrsunfälle sind zahlreich und werden häufig durch Überlandbusse verursacht. Baustellen sind oftmals nicht oder nur ungenügend gesichert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Die extremen Wetterbedingungen sowie die Höhenlage vieler Flughäfen in Nepal stellen eine erhebliche Herausforderung für den Luftverkehr dar und gehören zu den Hauptursachen für Flugunfälle. Beinahe jährlich kommt es zu Unglücken mit Todesopfern. Die Qualität lokaler Fluggesellschaften entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen kann die Regierung ein landesweites Fahrverbot verhängen und Inlandflüge aussetzen. Autofahrten sind in solchen Fällen nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Einige Taxiunternehmen erhalten solche Genehmigungen, um Fahrten von und zu den internationalen Flughäfen zu ermöglichen.

Telefonverbindungen sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Bei Unwetter kommt es vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen nicht gewährleistet sind.

Engpässe der Treibstoffversorgung sowie längere Stromunterbrüche können vor allem in ländlichen Gebieten vorkommen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder während Wahlen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Glücksspiele ausserhalb der bewilligten Casinos;
  • Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • missionarische Tätigkeiten werden strafrechtlich verfolgt und können mit Gefängnis bestraft werden.

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden, dies gilt z.B. auch für die Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen und Edel- und Halbedelsteinen. Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Nepal in Genf über die genauen Bestimmungen.
Department of Customs
> Procedure > Passenger Clearance
Botschaft von Nepal in Genf

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär. Die Gerichtsverfahren können sehr langwierig sein. Die lokalen Gesetze sehen für ausländische Staatsangehörige keine Haftentlassung auf Kaution vor.

Bergbesteigungen müssen generell, Trekkings in gewissen Gebieten, bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Registrierung bei einer Rettungsgesellschaft. Wer an Trekkings teilnimmt, muss sich im Trekker’s Information Management System (TIMS) registrieren. Trekking in Naturparks und im Hochgebirge ist nur in Begleitung einer zertifizierten Reiseleitung erlaubt.
Trekking Agencies’ Association of Nepal (TAAN): Where and how to obtain a TIMS Card

Nepal Mountaineering Association

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht in den Bergen akute Lawinengefahr. Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung und vergewissern Sie sich, dass die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt worden sind. Die Symptome der Höhenkrankheit sollten nicht unterschätzt werden.

Nepal liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Monsunzeit ist mit heftigen Regenfällen zu rechnen. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Gerölllawinen auslösen und dabei erhebliche Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Konsultieren Sie die Wettervorhersage und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Department of Hydrology and Meteorology
National Disaster Risk Reduction and Management Authority

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und bei der Schweizerischen Botschaft in Kathmandu. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kathmandu ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eine Vorauszahlung muss in der Regel auch für Bergrettungsflüge geleistet werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisenden, die sich für Freiwilligenarbeit in Nepal interessieren, wird empfohlen, den entsprechenden Hinweis in der Rubrik Tipps während der Reise zu beachten.
Tipps während der Reise

Im Januar 2026 führte die nepalesische Regierung das Foreign Nationals Management Information System (FNMIS) ein; ein System zur Verwaltung von Informationen über ausländische Staatsangehörige. Tourismusdienstleister wie Hotels oder bestimmte Reisebüros sind verpflichtet, die Daten ausländischer Staatsangehöriger zu erfassen. Personen, die sich im Land aufhalten, müssen im Rahmen dieses Systems in der Regel keine besonderen Formalitäten erledigen.
Department of Immigration Nepal
Online services NepaliPort

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100 (nur im Kathmandu Tal verfügbar)
Tourist Police
: Hotline: 1144; Mobile: +977 98 512 89 445
Nepal Tourism Board: +977 01 535 6 909
Crisis & Emergency Hotline +977 01 535 6 909, E-mail: crisiscell@ntb.grg.np

Nepalesische Zollvorschriften: Department of Customs > Procedure > Passenger Clearance

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Nepal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Neuseeland

Zuletzt editiert: 1/6/2026 3:28:12 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Neuseeland gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Neuseeland nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
National Security and Intelligence

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Kleinkriminalität (z.B. Taschendiebstähle, Fahrzeugaufbrüche) kommt vor allem an Touristenorten vor. Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.

In den Städten nimmt die Bandenkriminalität zu. Es ist wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Schusswaffen zwischen verschiedenen kriminellen Banden gekommen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Die Hauptstrassen sind gut ausgebaut. In ländlichen Gegenden sind die Strassen teilweise nicht asphaltiert. Für die Benützung gewisser Strassen wird eine Gebühr erhoben.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen bis die Angelegenheit erledigt ist.
Toll road information

Driving on New Zealand roads

Sicheres und angenehmes Reisen in Neuseeland

Öffentlicher Verkehr:
Es besteht ein gut ausgebautes Busnetz; das Bahnnetz ist eher bescheiden. Die grösseren Städte können auch per Flugzeug erreicht werden. Zwischen Nord- und Südinsel verkehren regelmässig Fähren.
Travelling by public transport

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen teilweise nicht europäischen, resp. internationalen Standards.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Wassersport- und anderen Outdoor-Aktivitäten wie Trekking, Bergsteigen und Klettern variiert stark. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern oder den Behörden über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte. Wenn Sie eine abgelegene Gegend besuchen möchten, lassen Sie sich vorab von den örtlichen Tourismusbehörden beraten.
Land Safety Code

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Road Code

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Bei Besuchen von sogenannten Marae, den Begegnungs- und Versammlungsstätten der Maori, wird empfohlen, sich im Voraus beim lokalen Touristenbüro über die geltenden Vorschriften zu informieren und das Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten anzupassen.

Naturbedingte Risiken

Neuseeland liegt in einem Erdbebengebiet. Auf der Nordinsel befinden sich zahlreiche Vulkane. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Neuseeland erreichen.

Vor allem während der Zyklon-Saison können starke Regenfälle Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
MetService

Get Ready – National Emergency Management Agency
Ministry of Civil Defence and Emergency Management
GeoNet: earthquakes, volcanos, landslides, tsunamis

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Wellington.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Es kommt vor, dass Krankenhäuser und Arztpraxen eine finanzielle Garantie resp. einen Kostenvorschuss verlangen für Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht einer neuseeländischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Andernfalls muss spätestens beim Verlassen des Krankenhauses der volle Rechnungsbetrag beglichen werden. Für unfallbedingte Notfallbehandlungen werden in der Regel die Kosten von der staatlich neuseeländischen Unfallversicherung Accident Compensation Corporation ACC übernommen.
ACC

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um die Einschleppung von Krankheitserregern zu verhindern, unterliegen insbesondere organische Produkte wie Lebensmittel, Pflanzen, Holz etc. strengen Einfuhrbestimmungen und -kontrollen. Wer solche Waren mitbringt, sie jedoch nicht auf der Zolldeklaration angibt, muss mit hohen Bussen rechnen. Im Extremfall können sogar Haftstrafen verhängt werden. Informieren Sie sich vor der Abreise beim Generalkonsulat Neuseelands in Genf über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der neuseeländischen Zollverwaltung.
New Zealand Customs Service

New Zealand Traveller Declaration

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den neuseeländischen Behörden über die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, insbesondere wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte bzw. unbezahlte Tätigkeit aufnehmen möchten. Die neuseeländischen Immigrationsbehörden prüfen den Aufenthaltszweck bei der Einreise genau und können im Zweifelsfall die Einreise verweigern.

Auch Personen, die die Bedingungen für eine visumfreie Einreise erfüllen, müssen über die New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) eine Berechtigung zur Einreise beantragen.
Immigration New Zealand

Information about NZeTA

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 111
Neuseeländische Polizei: Tipps für einen sicheren Aufenthalt

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Neuseeland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nicaragua

Zuletzt editiert: 2/3/2026 10:48:52 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die politische und soziale Lage ist sehr angespannt. Streiks, öffentliche Versammlungen und Demonstrationen sind verboten. Dennoch sind Protestkundgebungen möglich. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, paramilitärischen Gruppen und Demonstrierenden kommen, sowie zu Sachbeschädigungen, Plünderungen oder Strassenblockaden. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Im Falle von Unruhen, Strassenblockaden und Streiks wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und/oder gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Nicaragua nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch politische Äusserungen in den sozialen Medien. Siehe Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in der Hauptstadt Managua und in abgelegenen Gebieten hoch. Bei Taschen- und Entreissdiebstählen und Überfällen kann Gewalt angewendet werden. Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Es kommen Diebstähle durch bewaffnete Personen auf Motorrädern, Aufbruch von Autos und Einbruch in unbewachte Häuser und Hotels vor. Kriminelle errichten Strassensperren und erheben Geldforderungen, um diese zu passieren. Lassen Sie in Busbahnhöfen und bei Taxifahrten erhöhte Vorsicht walten. Es kann nicht immer mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Reisen Sie vorzugsweise in Gruppen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Wählen Sie eine Unterkunft, die über Wachpersonal verfügt.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt. Benutzen Sie bewachte Parkplätze (Bezahlung des Wachpersonals durch die Benutzerinnen oder Benutzer).
  • Meiden Sie die städtischen Armenviertel.
  • Geldautomaten können teilweise für Missbräuche manipuliert sein. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Banken.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Es kann bei vermeintlichen Hilfsangeboten zu Diebstählen kommen.
  • Benutzen Sie nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative). Wenn Sie ein Taxi auf der Strasse nehmen, achten Sie darauf, dass es ein rotes Nummernschild und ein Taxizeichen auf dem Dach hat. Bestehen Sie immer darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie keine Kollektivtaxis.
  • Lassen Sie bei Spaziergängen Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf, auch in den Städten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist gut. Risiken bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunende Tiere, mangelhaft gewartete und unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie wegen des erhöhten Unfall- und Überfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten.

Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei lokalen Anbieterfirmen über Sicherheitsmassnahmen und über organisierte medizinische Evakuierungsmöglichkeiten im Falle eines Unfalls. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Anzeigen (z.B. bei Diebstahl u.a.) müssen zwingend auf der Polizeistation am Ort des Verbrechens gemacht werden. Andere Polizeistationen nehmen die Anzeigen nicht entgegen.

Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch Aussagen und Handlungen, die als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können. Beispiele können die Teilnahme an Demonstrationen, Kontakte zu politischen Organisationen oder kritische politische Äusserungen – auch in den sozialen Medien - sein.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen sind mit langen Wartefristen verbunden und es muss den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Naturbedingte Risiken

Nicaragua liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können Verwüstungen auf dem Land sowie Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nicaragua erreichen.

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Unternehmen Sie Wanderungen auf Vulkane nur mit ortskundiger Reiseleitung und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Instituto Nicaragüense de Estudios Territoriales (INETER)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Managua ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel im Falle einer stationären Hospitalisierung eine Vorschusszahlung (Kreditkarte oder Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nicaragua, benötigen zur Ausreise aus Nicaragua eine Ausreisebewilligung der nicaraguanischen Migrationsbehörde. Dabei ist unerheblich, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Nicaragua in Genf, oder der nicaraguanischen Migrationsbehörde.
Dirección general de Migración y Extranjería: Visa de salida de menor

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 118
Notruf Touristenpolizei: 101
Notruf Ambulanz: 128
Notruf Feuerwehr: 115

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Niederlande

Zuletzt editiert: 12/19/2025 3:08:28 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Niederlande gelten grundsätzlich als sicher.

In der Umgebung von Demonstrationen ist Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die niederländischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden:
National Coordinator for Counterterrorism and Security

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil und Tageszeit variieren. Bei Angriffen wurden in der Vergangenheit auch Stichwaffen eingesetzt.
Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten, durch Injektion etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Beachten Sie die Informationen und Tipps der niederländischen Polizei.
Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Road safety, traffic signs and rules

Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Public Transport

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Alcohol, drugs and driving

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen bestraft. Die Niederlande haben ihre Gesetzgebung betreffend Konsum, Besitz und Handel von weichen Drogen verschärft.
Policy regarding drugs

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik muss mit Hurrikanen gerechnet werden.
National Hurricane Center

Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Department Curaçao

World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In den niederländischen Überseegebieten kann die medizinische Versorgung unterschiedlich sein.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen niederländischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich.
Compulsory Identification

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Zollvorschriften: Dutch Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Benelux

Schweizerische Botschaft in den Niederlanden

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Niger

Zuletzt editiert: 7/4/2025 3:08:09 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und das Entführungsrisiko ist sehr hoch. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Niger reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Am 26. Juli 2023 haben Einheiten des Militärs die Macht übernommen. Die Sicherheitslage hat sich nach dem Abzug der militärischen Truppen westlicher Staaten weiter verschlechtert. Es besteht die Gefahr sozialer Unruhen.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die von Schmuggel, Raubüberfällen und Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land. Bewaffnete Angriffe fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Vor allem in den Grenzgebieten zu Burkina Faso, Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu bewaffneten Zwischenfällen. In den Grenzgebieten zu Nigeria sind zudem bewaffnete kriminelle Banden aktiv, insbesondere in der Region Maradi.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Es kommt zu Stromunterbrüchen und Versorgungsengpässen mit Treibstoff. Es gibt auch regelmässig Probleme mit der Liquidität (Bargeld).

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Nigeria
Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Niger
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nigeria

Zuletzt editiert: 5/2/2025 11:23:52 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Nigeria wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken. 

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land sehr angespannt und hat sich kontinuierlich verschlechtert. Es besteht ein hohes Risiko von politischen und kriminellen Entführungen. Das Risiko besteht für einheimische und ausländische Personen aller Altersstufen und Gesellschaftsschichten. In der Regel wird Lösegeld für die Freilassung verlangt.

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Das Risiko von terroristischen Akten besteht im ganzen Land. Es kommt zu Sprengstoff-Anschlägen sowie bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen oder anderen bewaffneten Gruppen. Regelmässig fordern diese Zusammenstösse Todesopfer und Verletzte, vor allem im Norden und Middle Belt. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen unter anderem öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn- und Flugverkehr), Sportveranstaltungen, kulturelle Anlässe, religiöse Stätten, Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants und Schulen.

Beachten Sie auch das Kapitel Spezifische regionale Risiken und die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

In allen Regionen können jederzeit lokale Konflikte politischer, sozialer, religiöser oder wirtschaftlicher Natur aufflammen. Landesweit kommt es immer wieder punktuell zu Protesten, Demonstrationen und Strassenblockaden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Dabei werden auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt. Gewaltsame Auseinandersetzungen fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Auch Fälle von Plünderungen und Brandstiftung sind gemeldet worden.

Versorgungsengpässe und Verkehrsbehinderungen infolge von Streiks kommen vor.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Abuja hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Bei Unruhen oder zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Lassen Sie grosse Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Nigeria reisen müssen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten.
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Kontaktperson, Hotel etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn diese können in gewaltsame Ausschreitungen ausarten.
  • Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.).
  • Unternehmen Sie Reisen im Landesinnern wenn möglich per Flugzeug. Treffen Sie bei Überlandfahrten in Absprache mit Ihrer Vertrauensperson adäquate Sicherheitsvorkehrungen.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten ausserhalb der Stadtgrenzen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südliche bzw. südöstliche Landesteile einschliesslich Delta Region: Es wird abgeraten von Reisen in die Bundesstaaten Abia, Imo, Anambra, Ebonyi, Rivers, Delta, Bayelsa, Akwa Ibom, Cross River, Edo, Ondo und Benue.
In den Ölförderungsgebieten sind Unruhen und Entführungen häufig. In Port Harcourt, der Hauptstadt des Rivers State, gibt es immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Im Bundesstaat Benue kommt es seit März 2023 vermehrt zu Angriffen auf Dörfer. Diese fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Beispiele von Entführungen und Angriffen:

  • Am 13. Januar 2025 kam es in Port-Harcourt zu einer versuchten Entführung eines niederländischen Staatsbürger mit Todesfolge.
  • Am 9. Oktober 2024 wurden im Bundesstaat Anambra eine Gruppe von ausländischen Medienschaffenden entführt.
  • Am 17. Juni 2024 wurde im Bundesstaat Akwa Ibom ein Mitarbeiter einer Öl- und Gasfirma entführt.
  • Am 14. März 2024 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Delta 16 Soldaten getötet.
  • Am 5. März 2024 wurden bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen militanten Gruppierungen im Bundesstaat Benue rund 40 Personen getötet, darunter mindestens sieben Zivilpersonen. Mehrere Personen wurden verletzt und entführt.
  • Am 29. September 2023 wurden im Bundesstaat Ondo 25 Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft entführt.
  • Am 7. Mai 2023 wurden bei einem Angriff auf einen humanitären Konvoi der Vereinigten Staaten von Amerika im Bundesstaat Anambra zwei Pesonen getötet und drei weitere entführt.
  • Am 7. Januar 2023 wurden am Tom Ikimi Bahnhof in Igueben im Bundesstaat Edo 32 Personen entführt.

Bundesstaat Ogun (im Südwesten des Landes): Von Reisen in den Bundesstaat Ogun wird abgeraten.
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Am 3. Mai 2024 sind drei Indische Staatsangehörige, die in einem Buskonvoi unterwegs waren entführt worden. Am 7. August 2021 sind ein Schweizer Staatsangehöriger und sein Fahrer im Ogun State entführt worden; sie waren von einer Polizeieskorte begleitet. Die Hintergründe der Tat sind unklar. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen kriminellen Gruppen kommen ebenfalls vor.

Nördliche Landeshälfte: Von Reisen in die Bundesstaaten Kaduna, Zamfara, Sokoto, Katsina, Kano, Jigawa, Bauchi, Gombe, Adamawa, Borno und Yobe wird abgeraten. 
In den nördlichen Bundesstaaten kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bereits Tausende von Todesopfern gefordert haben. Regelmässig kommen bei Sprengstoffanschlägen und bewaffneten Überfällen durch terroristische Gruppierungen Personen ums Leben oder werden verletzt. Die Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz, dort wo sie noch die Kontrolle ausüben, massiv verstärkt. Weitere Anschläge sind zu erwarten.

Das Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen ist in der nördlichen Landeshälfte sehr hoch. Beispiele von Entführungen und Angriffen:

  • Am 10. März 2025 wurden bei einem Angriff auf mehrere Dörfer im Bundesstaat Kebbi mindestens 13 Personen getötet.
  • Am 12. Januar 2025 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Borno mindestens 40 Zivilpersonen getötet.
  • Am 8. Januar 2025 wurden im Bundesstaat Zamfara mindestens 40 Personen entführt. 
  • Am 29. Juni 2024 wurden bei zwei Bombenanschlägen in Gwoza im Bundesstaat Borno mindestens 30 Personen getötet und 100 verletzt.
  • Am 24. Mai 2024 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Niger sieben Personen getötet und rund 120 Personen entführt.
  • Am 22. März 2024 wurden bei einem Angriff auf einen Markt im Bundesstaat Niger mindestens 21 Personen getötet und mehrere Personen entführt.
  • Am 9. März 2024 wurden im Bundesstaat Sokoto mindestens 15 Studierende entführt.
  • Am 7. März 2024 wurden im Bundesstaat Kaduna in einer Schule rund 300 Kinder und Lehrpersonen entführt.
  • Am 1. Februar 2024 wurden im Bundesstaat Katsina bis zu 55 Zivilpersonen entführt und 3 Sicherheitskräfte getötet.
  • Zwischen dem 30. und 31. Oktober 2023 wurden bei zwei aufeinanderfolgenden Anschlägen im Bundesstaat Yobe 37 Personen getötet.
  • Im April 2023 wurden drei Mitarbeitende eines Hilfswerks und zwei Sicherheitskräfte im Bundesstaat Borno entführt.

Abuja (Federal Capital Territory): Auch in der Bundeshauptstadt Abuja haben Anschläge in der Vergangenheit wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Auf den Strassenstrecken Abuja-Kaduna-Kano kommt es immer wieder zu Überfällen und Entführungen durch Banditen. Zum Beispiel wurden am 7. September 2023 im Verwaltungsgebiet Bwari im Federal Capital Territory 19 Personen durch eine bewaffnete Gruppe entführt. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie besondere Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Abuja reisen müssen.

Plateau State, Nasarawa und Kogi: Von Reisen in die Bundesstaaten Plateau State, Nasarawa und Kogi wird abgeraten.
Anschläge und Zusammenstösse zwischen christlichen und muslimischen Gruppierungen fordern immer wieder viele Todesopfer und Verletzte. Es kommt oft zu lokalen bewaffneten Konflikten zwischen sesshaften Bevölkerungsgruppen und durchziehenden Nomaden sowie zu Angriffen bewaffneter Gruppierungen auf Dörfer. Die Auseinandersetzungen sind Ausdruck ständig schwelender Spannungen. Zum Beispiel wurden im April 2024 bei einem Angriff im Bundesstaat Kogi mindestens 21 Personen getötet und eine unbekannte Anzahl weiterer Personen verletzt. Zwischen dem 23. und 25. Dezember 2023 wurden bei Angriffen auf zahlreiche Dörfer im Bundesstaat Plateau mindestens 113 Personen getötet und mehr als 300 verletzt. Im Mai 2023 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Nasarawa rund 30 Menschen getötet.
Im Bundesstaat Kogi besteht ausserdem ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zum Beispiel wurde am 7. März 2024 ein Chinesischer Ingenieur entführt. Sein Nigerianischer Sicherheitsbeauftragter wurde getötet.

Auch bei Reisen in Bundesstaaten, die oben nicht spezifisch erwähnt sind, ist grösste Vorsicht geboten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Es besteht das Risiko von Entführungen mit Lösegeldforderungen. Brutale bewaffnete Raubüberfälle (auf der Strasse und zu Hause), Vergewaltigungen, Betrug, Auto- und andere Diebstähle sind weit verbreitet. Auch in Hotels und Restaurants ereignen sich Diebstähle. Besonders in entlegenen Gebieten kommt es vor, dass Kriminelle sich als Sicherheitskräfte ausgeben und teilweise sogar Uniformen tragen. Diese Umstände zwingen Reisende zu grösster Vorsicht. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson am Flughafen abholen und ins Hotel sowie auf Reisen begleiten. Dies gilt vor allem - aber nicht nur - für Lagos, da sich im Umfeld des Flughafens viele dubiose Dienstleister aufhalten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte - wenn überhaupt - mit Vorsicht ein; Missbrauch ist vor allem bei kleineren Geschäften verbreitet.
  • Vermeiden Sie mobile Banking Apps auf Ihren elektronischen Geräten, da es aufgrund dieser Daten zu Erpressungen kommen kann. Es kommt vor, dass Kriminelle nach dem Diebstahl eines mobilen Geräts die Opfer auffordern, ihnen die auf diesen Apps angezeigten Beträge sofort zu überweisen.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Busse, Taxis).
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle unter dem Vorwand, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, Personen ins Land locken, diese dann bedrohen oder entführen, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den nigerianischen Gewässern und Häfen ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Die Missachtung und Unkenntnis der Verkehrsregeln und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien resp. Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Statt selbst ein Auto zu lenken, mieten Sie vorzugsweise einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur (vgl. auch Vorsichtsmassnahmen weiter oben).

Die Sicherheit und Wartung der meisten nigerianischen Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Es kam zu mehreren Flugunfällen.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Versorgungsengpässe (Treibstoff, Elektrizität, Wasser) kommen vor.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen.

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden mit Haftstrafen geahndet; in einzelnen Bundestaaten kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Gefängnisstrafen drohen ebenfalls Personen, die ihre Homosexualität öffentlich zeigen und sich für Organisationen zur Unterstützung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einsetzen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft und können zu lebenslanger Haft führen.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für Mord, Vergewaltigung, bewaffneten Raubüberfall (mit und ohne Todesfolge) etc.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, äusserst dürftige sanitäre Einrichtungen, mangelnde ärztliche Betreuung).

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Nigerias setzt sich aus ungefähr 400 ethnischen Gruppen zusammen. Während im Süden und Südosten die mehrheitlich christlichen Yoruba- und Ibo-Völker dominieren, überwiegen im Norden die muslimischen Hausa-Fulani. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Personen oder Personengruppen können aggressiv reagieren, wenn sie unerwartet und ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Im nördlichen Teil des Landes kommt es regelmässig zu Dürreperioden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr nach Europa.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie Ihren Pass mit dem gültigen Visum jederzeit auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können. Kommen Sie bei Polizeikontrollen der Aufforderung anzuhalten unbedingt nach (rascher Waffeneinsatz).

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Nigerianische Zollvorschriften: Nigerian Customs Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Nigeria
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nordmazedonien

Zuletzt editiert: 11/14/2025 3:46:51 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Nordmazedonien gelten grundsätzlich als sicher.

In Skopje und anderen Städten kann es aufgrund ethnischer Spannungen zu Demonstrationen kommen bei welchen das Einschreiten von Sicherheitskräften möglich ist. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Das Risiko von Terroranschlägen kann auch in Nordmazedonien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Kosovo

Das Risiko von Explosionen von Minen oder Blindgängern besteht hauptsächlich im Grenzgebiet zu Kosovo. Halten Sie sich deshalb an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Die Transitstrassen sind gut ausgebaut; Schlaglöcher erfordern besondere Aufmerksamkeit. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, unbeleuchtete Fahrzeuge und Pferdefuhrwerke.

Bei einem Verkehrsunfall muss die Polizei verständigt werden, diese erstellt ein Schadenprotokoll.

Hauptstrassen und Autobahnen können gebührenpflichtig sein. Beachten Sie die Informationen unter
Republic of North Macedonia: Toll rates

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Einrichtungen des Militärs und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie beispielsweise Flughäfen zu fotografieren. Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkende diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den Behörden von Nordmazedonien über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Besondere Vorschriften wie beispielsweise tiefere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuglenkende in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins. Informieren Sie sich bei der Botschaft der Republik Nordmazedonien in Bern.
Botschaft der Republik Nordmazedonien

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Nordmazedoniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einer Erdbebenzone.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen und Infrastrukturschäden verursachen.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Skopje.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung eingeschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft bei den lokalen Behörden anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Informieren Sie sich bei der Botschaft der Republik Nordmazedonien in Bern.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Zollvorschriften: Republic of North Macedonia Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Westbalkan in Kosovo

Schweizerische Botschaft in Nordmazedonien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Norwegen

Zuletzt editiert: 9/3/2025 12:00:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Norwegen gelten grundsätzlich als sicher.

Die norwegischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge.
Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden:
Police Security Service Norway: Threat level

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Für die Benutzung zahlreicher Strassen wird eine Gebühr erhoben.
AutoPass / Toll Roads in Norway

Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie vor allem im Norden die langen Distanzen nicht.
Norwegian Public Roads Administration

Beachten Sie stets die Witterungsverhältnisse, insbesondere Schneestürme und Eisregen. Prüfen Sie vor längeren Überlandfahrten die aktuelle Wettervorhersage.
Norwegian Meteorological Institute and NRK: Weather warnings in Norway

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz, das der Bevölkerungsdichte entspricht.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Überschreitungen werden bestraft.
Road rules and safety

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Bei Outdoor-Aktivitäten sind die extremen Witterungsbedingungen und Lawinengefahr zu beachten. Eine sorgfältige Vorbereitung, geeignete Ausrüstung und die Begleitung durch eine ortskundige Reiseleitung werden dringend empfohlen.
Norwegian Avalanche Warning Service

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung.
Norwegian Meteorological Institute and NRK: Weather warnings in Norway

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch auf Svalbard (Spitzbergen) nicht gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Svalbard (Spitzbergen):. Auf der Inselgruppe verfügt nur der Ort Longyearbyen über eine Infrastruktur. Die medizinische Grundversorgung ist in Longyearbyen gewährleistet, ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch auf dem norwegischen Festland behandelt werden. Angesichts dieser Umstände und der extremen Witterungsverhältnisse ist eine gründliche Vorbereitung sowie eine geeignete Ausrüstung unerlässlich. Für Reisen nach Svalbard beachten Sie die Informationen und Vorschriften der lokalen Behörden. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Reiseleitung begleiten zu lassen.
Governor of Svalbard

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer Polizei: 112
Notruf-Nummer Ambulanz: 113
Notruf-Nummer Feuerwehr: 110
Norwegische Zollvorschriften: Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden

Schweizerische Botschaft in Norwegen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Oman

Zuletzt editiert: 3/13/2026 3:44:46 PM

Aktuelles

Von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Oman wird abgeraten.

Regionale Risiken 
Aufgrund der aktuellen Lage ist in der gesamten Region weiterhin mit Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen (vorübergehende Schliessung des Luftraums, verspätete oder annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Grundsätzliche Einschätzung

In Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region kann sich die Lage plötzlich ändern.

Demonstrationen können vorkommen und verlaufen in der Regel friedlich.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Jemen: Die Sicherheitslage im Grenzgebiet ist aufgrund des bewaffneten Konflikts in Jemen angespannt, in dieser Region ist mit Strassenkontrollen (Checkpoints) durch Polizei/Militär zu rechnen. Zudem sind in dieser Gegend einige Minenfelder vorhanden. Erkundigen Sie sich vor Reisen ins Grenzgebiet zu Jemen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage. Halten Sie sich strikt an die häufig befahrenen Strassen.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den omanischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Auf Überlandstrassen ist wegen streunendem Vieh (Kamele, Ziegen, Schafe) grösste Aufmerksamkeit geboten. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Polizei informiert und die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind teilweise mangelhaft. Lassen Sie deshalb bei der Wahl dieser Transportmittel Vorsicht walten, insbesondere bei älteren Ausflugsbooten oder Fähren.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille), sowie der Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit.
  • die Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik des Sultans oder des Staates (auch in den sozialen Medien).
  • die Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik der islamischen Religion und ihrer Propheten (auch in den sozialen Medien).
  • Äusserungen gegenüber Staatsangestellten oder Zivilpersonen, die als beleidigend empfunden werden. Dies gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Rahmen.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen.
  • das Fotografieren von uniformierten Personen und militärischen Einrichtungen.
  • der Einsatz von funkferngesteuerten Drohnen ohne Bewilligung der omanischen Behörden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bussen und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet.
  • Verstösse gegen die Privatsphäre wie zum Beispiel das Fotografieren von Personen oder Personengruppen ohne deren Einverständnis.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Für grosse Mengen oder Handel kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Im Falle eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen ausländische Staatsangehörige kann diesen die Ausreise untersagt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies trifft unter anderem bei Verkehrsunfällen mit Todesopfern oder Verletzten zu sowie bei finanziellen Streitigkeiten.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln, die immer wieder Todesopfer fordern. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Sommer kommen vereinzelt Wirbelstürme vor.

Erdbeben kommen vor. Tsunami, die durch Erdbeben im asiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Oman erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen) sowie der lokalen Bevölkerung.
Directorate General of Meteorology

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Maskat.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Krankenhausrechnungen müssen vor Verlassen des Landes beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit Ihrem Reisepass, oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst, ausweisen zu können.


Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 9999
Royal Oman Police

Omanische Zollvorschriften: Directorate General of Customs

Ministry of Health Oman: Medication and Travel

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Riad, Saudi-Arabien

Schweizerische Botschaft in Oman

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Foreign Ministry of Oman: entry visas

Royal Oman Police: e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Österreich

Zuletzt editiert: 11/24/2025 2:23:46 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Österreich gelten grundsätzlich als sicher.

Die österreichischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der österreichischen Polizei.
Bundeskriminalamt

Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in gutem Zustand. Die Autobahnen und Schnellstrassen sind gebührenpflichtig (Maut).
ASFINAG: Maut-Vignette
ASFINAG: Verkehrssicherheit
Ö3-Verkehrsservice

Öffentlicher Verkehr: Österreich verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Österreichische Bundesbahnen

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Amtshelfer Österreich: Alkohol am Steuer

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelgesetz) werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Amtshelfer Österreich: Sucht und Recht

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Österreichs.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
AT-Alert Bevölkerungswarnsystem
HORA Hochwasserrisikozonierung Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft
Österreichische Lawinenwarndienste

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Amtshelfer Österreich

Bundesministerium für Finanzen: Zollbestimmungen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Pakistan

Zuletzt editiert: 3/9/2026 1:26:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Die Sicherheitslage in Pakistan ist volatil und es kommt wiederholt zu militärischen Aktionen zwischen Pakistan und seinen Nachbarstaaten Afghanistan und Indien.

Der Luftraum kann kurzfristig geschlossen werden. Flüge können gestrichen oder vollständig ausgesetzt werden.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen jederzeit im ganzen Land, auch in Islamabad. Wiederholt sind bei Anschlägen zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Mögliche Ziele von Attentaten sind unter anderem Behörden und staatliche Einrichtungen, religiöse Minderheiten sowie belebte Orte wie Märkte, Einkaufszentren und der öffentliche Verkehr.

Es besteht die Gefahr gezielter Anschläge auf ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.)  sowie auf Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels, Flughäfen).

Die politische und soziale Lage ist angespannt und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Ebenso bestehen Spannungen zwischen verschiedenen Glaubensrichtungen und zwischen diversen Gruppierungen und dem Staat.

Demonstrationen kommen regelmässig vor. Dabei kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, Gegendemonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Diese fordern immer wieder Verletzte und Todesopfer. Auch Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden kommen vor. Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). 

Es kann jederzeit zu Gewalttaten kommen und Unruhen können unvermittelt ausbrechen. Die Regierung kann kurzfristig den Ausnahmezustand verhängen, der es den Behörden erlaubt, Versammlungen zu verbieten, die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer können sowohl pakistanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) sein.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage in Ihren Zielgebieten, sei es über die Medien oder die lokalen Sicherheitsbehörden. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Bestimmte Gebiete dürfen nur mit einer Sondergenehmigung (no objection certificate) besucht werden, darunter auch solche, die in diesem Kapitel nicht genannt werden. Zuwiderhandlungen können mit mehreren Tagen Haft geahndet werden. Nähere Auskünfte zu den betroffenen Gebieten erteilt die Botschaft von Pakistan in Bern.
In regionalen Konfliktgebieten sowie in Gebieten, die nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich sind, hat die Schweizer Botschaft in Islamabad nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit in Notsituationen Hilfe zu leisten.

Gilgit-Baltistan
Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Indien und ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die übrigen Gebiete von Gilgit-Baltistan wird abgeraten.

In Gilgit-Baltistan kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften sowie zu terroristischen Angriffen. Weitere derartige Ereignisse können nicht ausgeschlossen werden. Terroristische Akte können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kann kurzfristig eine Ausgangssperre über die Region verhängt werden, was zu Verkehrsunterbrechungen und einem vollständigen Ausfall der Kommunikationsmittel führen kann.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und lassen Sie sich durch eine ortskundige Vertrauensperson begleiten, falls Sie aus dringenden Gründen in die Region Gilgit-Baltistan reisen müssen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Es wird empfohlen, für dringende Reisen nach Gilgit und Skardu das Flugzeug zu wählen; von Autofahrten an diese Destinationen wird abgeraten. Der Karakorum Highway, die Hauptstrasse, führt durch unruhige Gebiete, und auf den Nebenrouten besteht ein erhöhtes Überfallrisiko. Die Flugverbindungen können jederzeit suspendiert werden.

Khyber Pakhtunkhwa KPK
Von Reisen nach KPK, einschliesslich Swat Valley, wird abgeraten. 

Im Grenzgebiet zu Afghanistan kommt es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen Pakistan und Afghanistan.
Die überwiegend autonomen Stammesgebiete (ehemals Federally Administered Tribal Areas FATA) gelten als Rückzugsgebiet pakistanischer Terrorgruppen. Militärische Einsätze und Gefechte sind häufig, und in einzelnen Regionen liegen Landminen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Stammesgebieten breiten sich zunehmend auf andere Gebiete dieser Provinz aus. Die Sicherheitslage ist in der gesamten Provinz angespannt. Es sind wiederholt Attentate verübt worden und das Entführungsrisiko ist hoch.  

Grenzgebiete zu Indien
Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Indien wird abgeraten. Dazu gehören unter anderem die Distrikte Gujrat, Sialkot und Narowal in der Provinz Punjab und das gesamte teilautonome Gebiet Azad-Kashmir.

Das Grenzgebiet zu Indien ist stark militarisiert und teilweise vermint, besonders entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) in der Region Kashmir. Entlang der Line of Control kann es zu bewaffneten Zwischenfällen kommen. Am 10. Mai 2025 wurde zwischen Indien und Pakistan ein Waffenstillstand vereinbart, nachdem es während mehrerer Tage zu militärischen Aktionen zwischen den beiden Ländern gekommen ist. Die Lage bleibt volatil.

Balochistan
Von Reisen nach Balochistan wird abgeraten.

Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, und die Gefahr bewaffneter Überfälle ist gross. Wiederholt ist es zu Massenentführungen und Tötungen von Busreisenden gekommen. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Armee und aufständischen Stammesgruppen sowie religiös motivierte Gewalttaten haben die Sicherheitslage massiv verschlechtert. Anschläge sind häufig und richten sich vor allem gegen Regierungseinrichtungen, Sicherheitskräfte und die öffentliche Infrastruktur. Angriffe auf zivile Einrichtungen fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte. Teile der Provinz sind vermint.

Nördlicher Sindh und südlicher Punjab
In der Provinz Sindh wird von Reisen in die Stadt Nawabshah und die Gebiete nördlich davon, insbesondere in die Städte Dadu, Mehar, Larkana, Shehdadkot, Jacobabad, Kandhkot und Kashmore abgeraten. Im südlichen Punjab wird von Reisen nach Sadigabad und Rahim Yar Khan abgeraten.

In weiten Teilen dieser Regionen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko, und die Gefahr bewaffneter Überfälle ist gross.

Karachi
Die Gewaltkriminalität ist in bestimmten Stadtteilen sehr hoch, und der Besitz von Schusswaffen ist verbreitet. Latente politische und religiöse Spannungen sowie Konflikte zwischen kriminellen Banden können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen, Anschlägen und anderen Gewalttaten führen. In solchen Fällen werden häufig alle Geschäfte in den betroffenen Quartieren geschlossen und der Verkehr kommt zum Erliegen. Die Gefahrenzonen können sich laufend ändern. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage und meiden Sie die Stadtteile, in denen das Risiko besonders hoch ist.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle und Autodiebstähle sind häufig und können gewalttätig sein, teils mit Todesfolge. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung sind verbreitet. Sexualverbrechen kommen ebenfalls vor.

Manchmal werden Diebstähle durch Personen verübt, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Nachrichtendienste ausgeben.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten.
  • Benutzen Sie in den Grossstädten für Flughafen-Transfers Hotelbusse oder lassen Sie sich von einer Kontaktperson abholen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, da Missbrauch verbreitet ist.
  • Seien Sie vorsichtig bei Internetkontakten. Kriminelle können vorgeben, an Freundschaften oder Geschäftsbeziehungen interessiert zu sein, um Personen nach der Einreise zu bedrohen oder zu entführen.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten; es ist nicht ratsam, allein zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Es ist empfehlenswert, für Fahrten mit einem Auto einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht internationalem Standard.

In einigen Gebieten können Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sein.

Besonders in den Sommermonaten sind Stromunterbrüche von mehreren Stunden täglich möglich. Längere Stromausfälle und Treibstoffengpässe können die gesamte Infrastruktur beeinträchtigen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen
  • Aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Glücksspiele.
  • Fotografieren von militärischen und polizeilichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.
  • Beleidigung und öffentliche Kritik der islamischen Religion (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen, bis hin zu lebenslanger Haft, geahndet.

Drogenschmuggel, Gotteslästerung und diverse andere Delikte können mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Haftbedingungen sind prekär, mit überfüllten Zellen, mangelhafter Hygiene und Gewalt unter Inhaftierten.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Radfahrerinnen und Radfahrer in leichter Bekleidung (unbedeckte Beine etc.) sind in abgelegenen Gebieten wiederholt mit Steinen beworfen worden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Vorschriften zu beachten.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Aggressive Reaktionen sind möglich, wenn Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Das Land liegt in einer Erdbebenzone und ist durch verschiedene geologische und klimatische Bedingungen geprägt, die zu schnellen Wetterumschwüngen führen können. 

Während des Sommermonsuns muss im Norden des Landes mit starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen können. Die Küste kann vereinzelt von heftigen Wirbelstürmen betroffen sein. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Pakistan Meteorological Department

National Disaster Management Authority

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, informieren Sie umgehend Ihre Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Islamabad.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur begrenzt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten ausserhalb Pakistans behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit Ihrem Reisepass, oder einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst, ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Pakistanische Zollvorschriften: Federal Board of Revenue, Travel guide > Baggage Rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Pakistan online visa system

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Palau

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:33 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Panama

Zuletzt editiert: 3/19/2026 3:33:23 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund sozialer und wirtschaftlicher Spannungen kann es gelegentlich zu Streiks, Strassenblockaden, Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand oder Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Verkehrsblockaden und Streiks können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen. Strassenblockaden legen manchmal den Verkehr auf den Hauptachsen während Tagen lahm. Versorgungsengpässen können vorkommen.
Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweiz hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Panama nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder der Tourismusbehörde ATP über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Hotel, etc.) über allfällige Ausgangssperren oder Strassenblockaden.
Autoridad de Turismo de Panamá (ATP)

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Kolumbien
Von Reisen in das Grenzgebiet der Regionen Darién, Emberà Wounaan und Guna Yala wird abgeraten.

In den Grenzregionen zu Kolumbien operieren kriminelle Banden, kolumbianische Guerilla und Paramilitärs sowie die Drogenmafia; es besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.

Kriminalität

Diebstähle, Raubüberfälle und Einbrüche mit Gewaltanwendung kommen vor. Ein erhöhtes Risiko besteht im Stadtzentrum von Colón und in gewissen Stadtteilen von Panama City. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

Entführungen können vorkommen. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich in Colón und Panama City bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere als sicher gelten.
  • Unternehmen Sie Ausflüge in Colón (auch im Hafen) vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseleitung.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Lassen Sie in Bussen und Busstationen besondere Vorsicht walten, Taschendiebstähle sind häufig.
  • Nehmen Sie registrierte gelbe Taxis oder Hoteltaxis. Im internationalen Flughafen Tocumen können Sie am Taxistand in der Ankunftshalle registrierte Taxis buchen. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie keine Kollektivtaxis.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Sie sind oft in Diebstähle involviert.
  • Treffen Sie auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Die Panamericana zwischen Panama-Stadt und der costa-ricanischen Grenze sowie die Hauptstrassen sind in gutem Zustand. Abseits der Hauptstrassen sind die meisten Strassen nicht asphaltiert und in unterschiedlichem Zustand. Schlecht gekennzeichnete Baustellen und die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) erhöhen das Unfallrisiko.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, denn dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Erkundigen Sie sich bei dem Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Juristische Verfahren sind mit langen Wartefristen verbunden und den lokalen Gegebenheiten muss Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind zu empfehlen.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Naturbedingte Risiken

Panama liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
Tsunami
, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Panama erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Hurrikane kommen gelegentlich vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Hidrometeorología

World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Sistema national de protección civil

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 911
Policía de Turismo: Telefon +507 211 3365

Zollvorschriften von Panama: Autoridad Nacional de Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Papua-Neuguinea

Zuletzt editiert: 10/14/2025 11:53:57 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken.
Wegen verschiedener hoher Risiken wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in einzelne Landesteile abgeraten.

Viele Stammesgruppen lebten bis vor kurzem isoliert und waren teilweise verfeindet. Ihr Zusammentreffen in einem modernen Staat ist mit sozialen und politischen Schwierigkeiten verbunden. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch und kriminelle Handlungen sind meist mit Gewalt verbunden.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist sehr angespannt. Besonders in der Hauptstadt Port Moresby und im Hochland kommt es immer wieder zu Demonstrationen, regionalen Unruhen sowie zu politisch bedingten Gewaltausbrüchen. Unruhen, Demonstrationen und Streiks können von Sachbeschädigungen, Ausschreitungen, Plünderungen und anderen Gewalttaten begleitet sein.
Am 10. Januar 2024 kam es zu schweren Unruhen, insbesondere in Port Moresby und Lae. Dabei wurden mehrere Personen getötet und zahlreiche verletzt. Bei Reisen in urbane Zentren ist erhöhte Vorsicht geboten.

Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Im Falle von Verkehrsblockaden und Streiks wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Canberra hat bei Blockaden nur eng begrenzte Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Aufgrund von Versorgungsengpässen sind Güter des täglichen Bedarfs und Treibstoff nicht immer überall verfügbar.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Papua-Neuguinea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie grösste Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Zielgebiet. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Autonome Provinz Bougainville:
Ende 2019 hat die autonome Provinz Bougainville in einem Referendum für die Unabhängigkeit gestimmt. Ein Datum für die Abstimmung im nationalen Parlament über die Unabhängigkeit dieser Region ist noch nicht bekannt. Vor und während den Abstimmungen sowie bei Bekanntgabe der Resultate muss mit Demonstrationen, regionalen Unruhen sowie politisch bedingten Gewaltausbrüchen gerechnet werden.
Bei Reisen auf die Insel Bougainville ist Vorsicht geboten. Ehemalige Rebellen verfügen immer noch über beachtlichen Einfluss und Waffen in Zentral-Bougainville, wo sich die (stillgelegte) Panguna-Kupfermine befindet. Ausländische Staatsangehörige sind dort nicht erwünscht und sollten dieses Gebiet daher meiden.

Hochlandprovinzen:
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinzen Enga, Hela, Southern Highlands und Western Highlands wird abgeraten.
Bei Reisen in die übrigen Hochlandprovinzen Chimbu (Simbu), Eastern Highlands und Jiwaka ist grösste Vorsicht geboten.

In den Hochlandprovinzen kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen verfeindeten ethnischen Gruppen. Es muss jederzeit mit Demonstrationen, lokalen Unruhen und Gewaltausbrüchen gerechnet werden. Auch sind dort bewaffnete Banden aktiv. Es kommt vor, dass Reisende zwischen die Fronten verfeindeter Gruppierungen geraten. Auch Entführungen kommen vor. Beispiele:

  • Am 11. Februar 2025 wurden in der Provinzen Southern Highlands bei Stammeskämpfen mindestens sieben Personen getötet und mehrere verletzt.
  • Am 16. September 2024 kamen bei Stammeskämpfen in der Provinz Enga mindestens 30 Personen ums Leben.
  • Am 6. August 2024 wurden in der Provinz Western Highlands drei chinesische Staatsangehörige entführt.
  • Am 26. Februar 2024 wurden in der Provinz Hela ein australischer Pilot und zwei lokale Mitarbeitende entführt.
  • Am 19. Februar 2024 kamen bei Stammeskämpfen in der Provinz Enga mindestens 60 Personen ums Leben.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Lassen Sie Vorsicht walten und lassen Sie sich von einer ortskundigen Reiseleitung begleiten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Die häufigsten Verbrechen sind bewaffnete Raubüberfälle, Entführungen, Auto- und Entreissdiebstähle, Einbrüche und Vergewaltigungen. In Port Moresby, Mt. Hagen und Lae ist die Verbrechensrate bedeutend höher als in ländlichen Gegenden und auf einigen Inseln. Aber auch die wichtigsten Überlandstrassen sind vor Kriminellen nicht sicher. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren stets verriegelt und die Fenster geschlossen. Seien Sie auf der Hut, wenn Sie aus dem Auto aussteigen.
  • Meiden Sie Quartiere mit zweifelhaftem Ruf und verzichten Sie in den grösseren Städten auf Spaziergänge. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere als sicher gelten. Gehen Sie nachts überhaupt nicht aus.
  • Benützen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel. Verwenden Sie für den Transport nur Fahrzeuge, die Ihr Hotel oder Reiseveranstalter organisiert haben. Für Reisen ins Landesinnere ist das Flugzeug vorzuziehen.
  • Reisen Sie vorzugsweise in Gruppen und lassen Sie sich von einer versierten Reiseleitung begleiten, welche mit den lokalen Gegebenheiten vertraut ist.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Mord nicht zurück.
  • Frauen wird empfohlen, bedeckende Kleidung zu tragen, einsame Orte (Strände, Geschäftshäuser nach Büroschluss etc.) zu meiden und auf alle Fälle begleitet zu reisen.
  • Geschäftsleute lassen sich vorzugsweise von ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder einer Polizeieskorte begleiten.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Ausserhalb von Port Moresby ist der Strassenzustand meist schlecht. Neben der Gefahr von Überfällen besteht auch ein erhebliches Unfallrisiko. Bei Unfällen, bei denen einheimische Personen verletzt werden, müssen Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen und aussereheliche sexuelle Beziehungen sind verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Lebenslange Haftstrafen können ausgesprochen werden. Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Papua-Neuguineas besteht aus über 800 ethnischen Gruppen, die jeweils eigene Sprachen und kulturelle Bräuche pflegen. Viele Traditionen sind bis heute lebendig, und moderne Gesellschaftsformen werden oft als fremd wahrgenommen. Achten Sie darauf, die lokalen Sitten und Gebräuche zu respektieren und verhalten Sie sich zurückhaltend. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Papua-Neuguinea liegt in einer Erdbebenzone und zählt mehrere aktive Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche können nicht nur Verwüstungen an Land verursachen, sondern auch Tsunami auslösen. Es kommt vor, dass flache Inseln ganz überschwemmt werden.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Papua-Neuguinea erreichen.
Global Volcanism Program

Starke Regenfälle und Zyklone können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
National Weather Service

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden, z.B. in Singapur oder Australien. Es empfiehlt sich deshalb, allenfalls vor der Abreise auch ein australisches Touristenvisum einzuholen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um das Einschleppen von Krankheitserregern zu verhindern, gelten strenge Einfuhrbestimmungen und Kontrollen, insbesondere für Lebensmittel sowie tierische und pflanzliche Produkte. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea in Belgien.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Papua New Guinea Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney, Australien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Papua-Neuguinea in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea in Belgien. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Avenue Tervueren 430, B-1150 Brüssel, Tel. 0032-2-7790609. Für Visa siehe auch
ICA – Papua New Guinea Immigration

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Paraguay

Zuletzt editiert: 12/16/2025 2:49:42 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund sozialer, politischer und wirtschaftlicher Spannungen kann es im ganzen Land zu Demonstrationen, Streiks und Ausschreitungen kommen. Strassensperren und Kontrollen kommen oft vor und es muss mit örtlichen Verkehrsbehinderungen und Verspätungen gerechnet werden. Im Falle von Strassenblockaden und Streiks wird empfohlen, sich über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten.

Meiden Sie Demonstrationen sowie grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Paraguay nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Departemente Concepción und San Pedro:

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Departemente Concepción und San Pedro wird abgeraten. Lassen Sie bei dringend notwendigen Reisen grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.
In diesen Departementen sind bewaffnete kriminelle Gruppierungen sowie die paraguayischen Guerilla-Organisationen EPP (Ejercito Popular Paraguayo) und ACA (Agrupación Campesina Armada) aktiv, die von den Sicherheitskräften bekämpft werden. Die EPP hat wiederholt Personen zwecks Lösegelderpressung entführt; mehrere Personen sind ermordet worden. Bewaffnete Auseinandersetzungen können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

Grenzgebiet zu Brasilien und Argentinien:

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in das Departement Amambay wird abgeraten. Lassen Sie bei Reisen ins gesamte Grenzgebiet grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Brasilien kommt es oft zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Die Kriminalität, einschliesslich Mordrate, ist gestiegen. Die brasilianische kriminelle Organisation PCC (Primeiro Comando da Capital) ist in diesem Gebiet ebenfalls aktiv.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Taschen- und Entreissdiebstähle sind häufig, Raubüberfälle, Autodiebstähle sowie Sexualdelikte kommen vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen begangen werden.

Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit nicht allein unterwegs zu sein bzw. auszugehen.
  • Finanz- und Bankdelikte sind weit verbreitet (verschiedene Betrügereien im Immobilienbereich, oft durch fiktive Firmen, Veruntreuungen usw.). Vor dem Abschluss von Verträgen wird empfohlen, eine lokale Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt beizuziehen.

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand, Schlaglöcher erfordern besondere Aufmerksamkeit. Wegen der erhöhten Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Ausflugsboote auf den Flüssen sind unzureichend gewartet und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit können starke Regenfälle und Stürme Überschwemmungen, Erdrutsche und/oder Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Besonders betroffen sind die südlichen Provinzen, die Region Chaco sowie die Region rund um die Hauptstadt Asunción.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle etc.:
Instituto Forestal Nacional

Centro Metorologico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Asunción ist die medizinische Betreuung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (z.B. USA oder Schweiz) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Buenos Aires, Argentinien

Schweizerische Botschaft in Uruguay

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Peru

Zuletzt editiert: 3/2/2026 5:22:56 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Seit September 2025 ist es zu Erneuerungen in der Regierung von Peru gekommen. Die Lage kann angespannt bleiben, vor allem im Zusammenhang mit Wahlen. Die Unzufriedenheit in breiten Teilen der Bevölkerung gegenüber Regierung und Parlament ist sehr gross. Im ganzen Land muss mit Streiks, Demonstrationen und Verkehrsblockaden (Strassen-, Schienen- und Flussverkehr) gerechnet werden, auch in Gebieten, die von Reisenden besucht werden. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen.

In gewissen Gebieten gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Der Ausnahmezustand für den Grossraum Lima kann regelmässig verlängert werden. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig auf lokaler oder landesweiter Ebene. Der Ausnahmezustand berechtigt die Regierung unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen, die Versammlungs- oder Bewegungsfreiheit einzuschränken und Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen.
Informationen über aktuell geltende Ausnahmezustände finden Sie unter:
El Peruano: estado de emergencia

Verkehrsblockaden und Streiks können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen. Strassenblockaden legen manchmal den Verkehr auf den Hauptachsen während Tagen lahm. Es sind auch Blockaden des Schienen- und Flugverkehrs sowie von Flüssen möglich.
Im Falle von Verkehrsblockaden und Streiks wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Lima hat nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen. Versuchen Sie nicht, Verkehrsblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.
Informationen über Strassenblockaden:
Superintendencia de Transporte Terrestre de Personas, Carga y Mercanicías

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Besonders hoch ist das Risiko in Regionen, in denen Pflanzen zur Drogenproduktion angebaut werden und häufig von Drogenbanden kontrolliert sind, sowie in Regionen mit illegalem Bergbau. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Peru nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter, einem lokalen Reisebüro oder der peruanischen Touristenpolizei über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Tal der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro in den Regionen Ayacucho, Junín und Huancavelica (VRAEM-Region)
Von Reisen in diese Gebiete wird abgeraten.

Die Sicherheitslage in diesem Tal ist wegen Anbau von Drogenpflanzen prekär. Überfälle durch bewaffnete Gruppen kommen vor.

Grenzgebiet zu Kolumbien
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Kolumbien wird abgeraten
.
Im Grenzgebiet zu Kolumbien, insbesondere entlang dem Rio Putumayo, sind Schmuggelbanden aktiv.

Osten der Region Huánuco
Von touristischen und nicht dringenden Reisen in abgelegene Gebiete, die östlich der Stadt Huánuco liegen, wird abgeraten.
In den übrigen Gebieten der Region ist grosse Vorsicht geboten.
Wiederholt sind Touristen von bewaffneten Banden brutal überfallen worden. Vereinzelte Überfälle sind aber auch aus anderen Gebieten der Region gemeldet worden.

Lima
In Lima ist die Kriminalitätsrate hoch, auch in den von Touristen besuchten Orten und besonders nachts. Es wird zu erhöhter Vorsicht geraten.

Region La Libertad
Lassen Sie grösste Vorsicht walten.
In Trujillo, insbesondere in den Randbezirken, kommt es zu Sprengstoffanschlägen, welche in einem Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und Erpressung stehen können. Vermeiden Sie, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
Region Pataz: In diesem Gebiet kommt es wiederholt zu gewaltsamen Vorfällen im Zusammenhang mit illegalem Bergbau. Kriminelle Banden sind aktiv; Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen oder zwischen Banden und Sicherheitskräften kommen vor.

Amazonas-Gebiet (Regionen Loreto, Amazonas, San Martin, Ucayali, Madre de Dios und Teile der Regionen von Pasco)
Im Streit zwischen der indigenen Bevölkerung und der Regierung kommt es im Amazonas-Gebiet immer wieder zu Blockaden des Strassen- und Flussverkehrs sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften.
Unternehmen Sie Reisen ins Amazonas-Gebiet nur in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Cusco und Routen zum Machu Picchu
In Cusco und Umgebung kommt es oft zu Demonstrationen und Blockaden der Eisenbahn- und Strassenverbindungen. Bei Auseinandersetzungen anlässlich Demonstrationen können auch Unbeteiligte betroffen sein. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet. Lassen Sie Vorsicht walten.
Unternehmen Sie Reisen ins Vinicuna-Gebiet (Regenbogenberg) in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung.

Puno und Umgebung
In der Stadt Puno und Umgebung sind Streiks häufig. Wiederholt ist es zu Gewalttaten gekommen. Oft blockieren die Streikenden die Verkehrsverbindungen. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet, und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Region Madre de Dios
Die Lage ist sehr angespannt im Süden der Provinz Tambopata.
In dieser Region sind kriminelle Gruppierungen aktiv. Der Staat bekämpft diese Gruppierungen und den illegalen Bergbau mit Militär und Polizei. Dabei können nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Reiseleitung begleiten und informieren Sie sich vor und während der Reise in die Region über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet. Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Ecuador
Aufgrund der Sicherheitslage in Ecuador kann es zu Grenzschliessungen kommen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.
Teile des Grenzgebiets sind noch vermint, besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten und häufig benutzten Strassen. Weitere Minenfelder sind in der Regel markiert.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch, insbesondere in Ballungsräumen von Städten wie beispielsweise Lima, Trujillo, Arequipa, Ica oder Cusco. Taschen- und Entreissdiebstähle sind häufig und werden teilweise von gut organisierten Banden ausgeführt, die sich auch ausländische Staatsangehörige als Opfer aussuchen.
Fahrzeugentführungen und bewaffnete Raubüberfälle (z.B. auch auf Überlandbusse) können vorkommen. Auch Überfälle auf Hotels und Taxipassagiere kommen vor; dabei werden die Opfer vorübergehend festgehalten, ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.
In Lima und anderen touristischen Destinationen hat die Polizei spezielle Anlaufstellen für ausländische Besuchende eingerichtet (Policía de Turismo).

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Spezielle Vorsicht ist in den grösseren Städten, den Flughäfen, Busterminals und Bahnhöfen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln geboten.
  • Seien Sie in den Stadtzentren von Lima, Trujillo, Cusco, Arequipa und Puno nach Einbruch der Dunkelheit wegen erhöhter Überfallgefahr besonders vorsichtig und halten Sie sich an die beleuchteten und belebten Strassen.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor. Oft werden sie durch Personen auf Fahr- oder Motorrädern verübt.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung Ihre Kreditkarte nicht unbeaufsichtigt, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Unternehmen Sie Reisen auf dem Amazonasfluss mit Touristenschiffen nur mit vertrauenswürdigen Reiseveranstaltern und Reiseleitungen da Überfälle auf diese Schiffe vorkommen.
  • Reisen Sie vorzugsweise in Gruppen und nur tagsüber. Besonders Frauen wird davon abgeraten, allein unterwegs zu sein, da Sexualdelikte vorkommen.
  • Von Camping wird abgeraten. Nächtliche Raubüberfälle auf Hotels und Pensionen kommen vor. Schenken Sie bei der Wahl der Unterkunft dem Sicherheitsaspekt besondere Aufmerksamkeit.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Es kommt vor, dass Kriminelle sich als Personal der Polizei oder der Drogenfahndung ausgeben. Steigen Sie deshalb nie in ein unmarkiertes «Polizeiauto», verlangen Sie den Polizeiausweis und die sofortige Kontaktaufnahme mit der Schweizerischen Botschaft in Lima.
  • Benutzen Sie, vor allem in Lima, Trujillo, Cusco und Arequipa, nur offizielle Fahrdienste oder Taxis, die Sie vorgängig bestellt haben, oder Hotel-Taxis. Am Flughafen Jorge Chávez in Lima sollten lizenzierten Taxi- und Busgesellschaften gebucht werden.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Schliessen Sie sich für Wanderungen und Exkursionen einer Gruppe an, die von einem anerkannten Reisebüro organisiert und von einer ortskundigen Reiseleitung begleitet wird. Dies gilt auch für den Inka-Trail von Cusco nach Machu Picchu.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten via Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen Personen als Drogenkuriere zu missbrauchen.

In den peruanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der teilweise schlechte Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden Unfallrisiken. Vor allem im Landesinnern sind Busunfälle häufig. Busse der Luxusklasse sind aus Sicherheitsgründen vorzuziehen. Verzichten Sie wenn möglich auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen im Landesinnern, insbesondere für lange Überlandstrecken benutzen Sie vorzugsweise das Flugzeug.
Wegen der Risiken im Strassenverkehr und der häufigen Strassensperren sollten landesunkundige Personen auf Überlandfahrten mit einem Mietwagen verzichten.

Die Wartung der Flugzeuge für Inland- und Touristenflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (Gleitschirmflüge, Sanddünen-Buggies, River-Rafting, Bergsteigen, etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Engpässe bei der Stromversorgung kommen vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass in der Schweiz (und in zahlreichen anderen Ländern) die Einfuhr von Kokaprodukten jeglicher Art verboten ist.

Kulturelle Besonderheiten

Besuchen Sie die indigene Bevölkerung nur mit deren Einverständnis und respektieren Sie die lokalen Bräuche. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Lassen Sie auch bei Besuchen von historischen und kulturellen Stätten gebührenden Respekt walten. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Bei spirituellen Zeremonien können Getränke mit gefährlichen halluzinogenen Substanzen gereicht werden, die schwere Gesundheitsrisiken darstellen. Es wird davon abgeraten, an solchen Zeremonien teilzunehmen.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen: Wüste, Urwald, Hochgebirge, Vulkane (im Süden). In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Peru liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Peru erreichen.

Saisonbedingt muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Lassen Sie sich auf Wanderungen, Bergtouren und bei der Ausübung von Risikosportarten von einer ortskundigen, qualifizierten Reiseführung begleiten. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle).
Servicio nacional de meteorología e hidrología

Instituto Geofisico del Perú

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Lima.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung unzureichend. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme, Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Seien Sie sich der Wichtigkeit der Ein- und Ausreisestempel bewusst. Beim Grenzübertritt auf dem Landweg müssen die Migrationsbüros aktiv aufgesucht werden. Personen bei welchen die Einreise nicht korrekt registriert wurde, wird die Ausreise verweigert. An internationalen Flughäfen werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten von den Grenzbehörden nur noch elektronisch erfasst. Die Angaben zur Einreise und der bewilligten Aufenthaltsdauer können online eingesehen werden:
Tarjeta Andina de Migraciones TAM Virtual

Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Notruf: 105
Touristenpolizei: +511 980 122 335
Iperu: +51 15 74 80 00 / +51 944 492 314 (WhatsApp)

Peruanische Zollvorschriften: Aduanas (SUNAT)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Peru

Regionales Konsularzentrum der Anden in Lima, Peru

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Philippinen

Zuletzt editiert: 9/8/2025 4:20:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Die Philippinen sind mit verschiedenen Sicherheitsproblemen konfrontiert. Im Kampf gegen die Drogenkriminalität gehen die Sicherheitskräfte hart gegen Personen vor, die verdächtigt werden, in die Produktion, den Handel oder den Konsum von Drogen involviert zu sein. Dabei kommt es vor allem in benachteiligten Wohngebieten immer wieder zu zahlreichen Todesopfern.

Rebellengruppen sind in mehreren Regionen des Landes aktiv. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen den Sicherheitskräften und diesen Gruppierungen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Bewaffnete Gruppierungen operieren im Süden des Landes, besonders in Mindanao und der Sulu-See. Sie haben wiederholt einheimische und ausländische Personen (auch Schweizer Staatsangehörige) entführt und andere terroristische Akte verübt. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Es muss im ganzen Land, auch in Manila, mit Anschlägen gerechnet werden. Für einheimische und ausländische Personen besteht ein erhebliches Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen.
Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Seien Sie generell wachsam, vor allem bei Massenveranstaltungen sowie in touristischen und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Einkaufszentren, Kinos, öffentlichen Verkehrsmitteln). Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn diese können in Ausschreitungen und in gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und der Polizei ausarten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Insel Luzon:
Im Norden der Insel sind Rebellengruppen aktiv. Erkundigen Sie sich vor und während Reisen in abgelegene Gebiete im Norden von Luzon (Cordillera) bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie Vorsicht walten. Unternehmen Sie Reisen in die Gebiete Abra, Ifugao, die Mountain Province und die südlichen Teile der Provinz Quezon ausschliesslich in grösseren Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen, lokalen und ortskundigen Reiseleitung. Dasselbe gilt für Wanderungen am Mount Pinatubo.

Mindanao:
Von Reisen in die westlichen Provinzen von Mindanao wird abgeraten:
Zamboanga del Norte, -del Sur und -Sibugay, Misamis Occidental, Lanao del Norte und del Sur, Maguindanao, Sultan Kudarat, Cotabato und South Cotabato, Sarangani und Davao Occidental.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die östlichen Provinzen von Mindanao wird abgeraten: 
Bukidnon, Agusan del Sur, Surigao del Sur, Davao del Norte, -del Sur (mit Ausnahme von Davao City), -Oriental und -de Oro.

In den erwähnten Provinzen operieren bewaffnete Gruppierungen. Es kommt gelegentlich zu Kampfhandlungen zwischen der Armee und diesen Gruppierungen. Das Risiko von Anschlägen und Überfällen durch Terroristen, Rebellen und Banditen ist hoch. Sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. So auch während Bombenanschlägen im Dezember 2023 in Marawi City, im April 2023 in Isulan, im November 2022 in Tacurong und im Mai 2022 in Isabela. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen.

Bei Reisen in die nord-östlichen Provinzen von Mindanao ist grösste Vorsicht geboten: Misamis Oriental, Agusan del Norte, Surigao del Norte und Dinagat Islands.
Erkundigen Sie sich vor und während Reisen in diese Provinzen bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. 

Sulu-See:
Von Reisen in den südlichen Teil und auf die Inseln der Sulu-See, einschliesslich des Sulu-Archipels (Inseln Basilan, Jolo, Sulu, Tawi-Tawi etc.), wird abgeraten. 
Bei Reisen in den nördlichen Teil der Sulu-See erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Visayas:
Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

In der Vergangenheit kam es wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Armee und Rebellengruppen. Die Zusammenstösse forderten immer wieder Todesopfer sowie Verletzte und haben viele Personen aus diesen Regionen vertrieben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu erneuten Auseinandersetzungen kommt.

Bei Reisen in ländliche Gebiete, auch wenn oben nicht ausdrücklich erwähnt, ist grösste Vorsicht geboten. Unternehmen Sie Wanderungen in abgelegene Gebiete nur in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. In nicht erschlossenen Gebieten und in regionalen Konfliktgebieten, wo Terrorgruppen aktiv sind, hat die Schweizer Botschaft in Manila nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notsituationen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschendiebstähle und Betrügereien sind häufig. In Manila ist die Kleinkriminalität besonders in den Vergnügungsvierteln hoch.
Die Gewaltkriminalität steigt im ganzen Land. Es wird eine Zunahme von tödlichen Überfällen auf ausländische Staatsangehörige festgestellt. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzeltätern ausgehen.

Entführungen und andere Erpressungsmethoden zwecks Erlangens von Löse- und Schutzgeldern sind landesweit, insbesondere in Metro Manila, verbreitet; es sind auch ausländische Staatsangehörige davon betroffen.

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten von Unbekannten. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal vor Ort, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Auch bei Stellenangeboten stecken oft kriminelle Absichten dahinter, um Personen zur Mitarbeit bei Betrügereien zu nötigen.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Kreditkarten und Schecks mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Gewisse Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Manila scheuen vor Streitereien um den Fahrpreis und Erpressungsversuchen nicht zurück. Benutzen Sie deshalb nur offizielle Taxis, die Sie vorgängig bestellt haben, oder Hotel-Taxis.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Es kommt vor, dass sich Kriminelle als Personal der Immigrationsbehörde ausgeben und Ihnen Hilfe anbieten. Wenden Sie sich bei Fragen betreffend Einreise und/oder Aufenthalt an eines der offiziellen Immigration Offices im Land.
  • Allgemein ist Vorsicht geboten, wenn Unbekannte (philippinische oder ausländische Staatsangehörige) spontan Mitfahrgelegenheiten anbieten oder nach Hause einladen.
  • Beziehungsdelikte sowie Erpressungsversuche sind häufig, und stehen oft im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen Pädophilie. Zurückhaltung im Umgang mit Kindern ist angezeigt.
  • Wenn Sie mit den Verhältnissen in den Philippinen nicht vertraut sind, lassen Sie sich bei Reisen ins Landesinnere mit Vorteil von einer vertrauenswürdigen, ortskundigen Reiseleitung begleiten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den philippinischen Gewässern ist Piraterie verbreitet. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist vor allem ausserhalb der grossen Städte nicht sehr gut ausgebaut. Es ist von grossem Vorteil, in den grossen Städten und bei Überlandfahrten die Dienste einer ortskundigen und erfahrenen Fahrerin bzw. eines entsprechenden Fahrers in Anspruch zu nehmen.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mitunter mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung). Lassen Sie deshalb bei der Wahl dieser Transportmittel Vorsicht walten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Herstellung, Handel) werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit lebenslanger Haft geahndet. Die Polizei geht im ganzen Land hart bei Betäubungsmitteldelikten vor. Bei Festnahmen in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt.

Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten, einschliesslich Prostitution, verhängt.

An öffentlichen Orten besteht ein Rauchverbot. Auch im Freien darf nur in speziell gekennzeichneten Zonen geraucht werden. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder Hotel über die lokalen Gesetze.

Die Teilnahme an Demonstrationen und andere politische Aktivitäten sind ausländischen Staatsangehörigen verboten und können mit Deportation und/oder Einreisesperre geahndet werden.

Es ist verboten, Beamtinnen und Beamte zu beleidigen. Am Flughafen wird ein nach philippinischem Verständnis unhöfliches Benehmen mit einer Einreisesperre, einer Geldstrafe oder Haft geahndet.

Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Die Philippinen liegen in einem Erdbebengebiet und zählen mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen oder im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch die Philippinen erreichen.
Philippine Institute of Volcanology and Seismology PHIVOLCS

Das Land wird mehrmals jährlich von Taifunen getroffen. Solche Stürme und heftige Regenfälle verursachen häufig Überschwemmungen, Erdrutsche und schwere Infrastrukturschäden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Informieren Sie sich vor Reisen über den aktuellen Zustand der Infrastruktur an ihrem Reiseziel.

Beachten Sie die Vorhersagen des staatlichen Wetterdienstes PAGASA und befolgen Sie generell die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
PAGASA

National Disaster Risk Reduction and Management Council

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Manila.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist besonders auf dem Land nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine Vorschusszahlung (Kreditkarte oder Bargeld). In öffentlichen Spitälern muss das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente üblicherweise von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können (oder eine Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Kinder unter 15 Jahren, die allein, nur mit einem Elternteil oder mit einer Drittperson reisen, müssen für die Einreise besondere Formalitäten erfüllen. Ausserdem können die philippinischen Einreisebehörden den Pass bis zur Wiederausreise zurückbehalten. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik der Philippinen in Bern über die genauen Vorschriften.

Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise auf eTravel, dem Einreiseportal der philippinischen Behörden registrieren. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Botschaft der Republik der Philippinen in Bern.
eTravel

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 911
Philippinische Zollvorschriften: Bureau of Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft auf den Philippinen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Polen

Zuletzt editiert: 2/20/2026 11:02:46 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Polen gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Polen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Es gilt ein Aufenthaltsverbot im Umkreis von 200 Metern um das Flüssiggasterminal in Świnoujście.

Grenzgebiet zu Belarus:
Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Einige Grenzübergänge sind vorübergehend geschlossen. In Teilen des Grenzstreifens gilt eine Sperrzone und ein entsprechendes Aufenthaltsverbot. Für weitere Auskünfte:
Botschaft der Republik Polen
Polnische Grenzschutzbehörde

Grenzgebiet zur Ukraine:
Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden, wenn Sie sich im Grenzgebiet aufhalten.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keinen auffälligen Schmuck auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten (z.B. auf Märkten, in Bahnhöfen, in den öffentlichen Transportmitteln).
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen ist der Zustand der Nebenstrassen sehr unterschiedlich. Die überhöhte Geschwindigkeit, das aggressive Fahrverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West-Transit) erhöhen das Unfallrisiko.

In Polen besteht das elektronische Mautsystem „e-TOLL“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
e-TOLL

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
PKP Intercity

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum (auf Strassen, Plätzen, in Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln usw.) ist verboten.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Polish Tourism Organisation: Verkehrsregeln

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Es ist verboten, Objekte der kritischen Infrastruktur zu fotografieren oder zu filmen. Dazu gehören unter anderem militärische Anlagen, Brücken, Tunnel, Eisenbahnen, Züge, Flughäfen, Häfen, Postämter, Energieanlagen sowie Regierungsgebäude, einschliesslich der Nationalbank.

Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Meteo Poland
Government Centre for Security

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Private Krankenhäuser können vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) verlangen. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Polen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Portugal

Zuletzt editiert: 8/14/2025 11:54:51 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Portugal gelten grundsätzlich als sicher.

Bei Demonstrationen kann es vereinzelt zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden können nicht ausgeschlossen werden. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die portugiesischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. 

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen in den Grossstädten und in den Touristenorten häufig vor. Auch werden Autos aufgebrochen und Einbrüche in Ferienhäuser verübt. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und seien Sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln besonders wachsam, speziell im Lissabonner Tram 28.

Verkehr und Infrastruktur

Portugal verfügt über ein gutes Strassennetz. Die Autobahngebühren können auf verschiedenen Strecken nur in elektronischer Form beglichen werden. Informationen dazu unter
Portugal Tolls
(Portugiesisch, Französisch, Englisch, Spanisch)

Öffentlicher Verkehr: Portugal hat ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien. Das Eisenbahnnetz ist abseits der Achse Faro–Lissabon–Porto–Braga sehr bescheiden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Your Europe: Strassenverkehr Vorschriften und Sicherheit - Portugal

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden geahndet.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben sind selten und vor allem wahrnehmbar in der Algarve, im Raum Lissabon und auf den Azoren. Die Azoren sind vulkanischen Ursprungs. Ausser Erdbeben können dort, wenn auch sehr selten, vulkanische Aktivitäten und tropische Stürme vorkommen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Fogos (Portugiesisch)
Instituto português do mar e da atmosfera
(Portugiesisch, Englisch)
Proteção civil e Bombeiros Açores
(Portugiesisch, Englisch)
Autoridade Nacional de Protecção Civil: Protection and relief
(Portugiesisch, Englisch)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Lissabon.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon).

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Touristenpolizei Lissabon: 213 421 623
Touristenpolizei Cascais: 214 814 067
Touristenpolizei Porto: 222 081 833
Polizei (Polícia Segurança Pública)

Zollvorschriften: Merkblatt des portugiesischen Zolls (Portugiesisch, Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Portugal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ruanda

Zuletzt editiert: 8/22/2025 3:10:21 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Ruanda gelten grundsätzlich als sicher. Die Beziehungen zu verschiedenen Nachbarstaaten sind jedoch angespannt (s. Kapitel Spezifische regionale Risiken).  

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ruanda nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie Vorsicht walten. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa)
Von Reisen in das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) wird abgeraten.

Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo wirkt sich auch auf das ruandische Grenzgebiet aus. Wiederholt ist es zu Schusswechseln zwischen ruandischen und kongolesischen Sicherheitskräften gekommen, die auch Todesopfer gefordert haben. Trotz Unterzeichnung eines Friedensabkommens zwischen Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo Ende Juni 2025 bleibt die Sicherheitslage volatil; weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus der Demokratischen Republik Kongo.
Die Nationalparks können unter folgenden Voraussetzungen besucht werden: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten und vergewissern sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Grenzgebiet zu Burundi
Die Spannungen zwischen Ruanda und Burundi sind hoch. Sporadische Zusammenstösse zwischen ruandischen und burundischen Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus Burundi. Am 18. Juni 2022 wurde bei Kitabi bei einem politisch motivierten Überfall in der Nähe des Nyungwe-Nationalparks ein Bus überfallen und mehrere Personen getötet oder verletzt. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Burundi bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Nationalparks in den anderen Landesteilen
Es wird empfohlen, die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung zu besuchen. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Uganda
Es bestehen politische Spannungen zwischen Ruanda und Uganda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Uganda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche kommen vor allen in den Städten vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und gehen Sie nachts nicht zu Fuss aus.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen sind in gutem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die Missachtung der Verkehrsregeln sowie streunende Tiere bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. 

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, oder infolge politischer Spannungen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen;
  • Das Wegwerfen von Abfall im öffentlichen Raum;
  • Das Betreten von Grünflächen in den Städten;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden.

Bei Leugnung des Genozids oder der Förderung der Ideologie des Genozids drohen langjährige Haftstrafen.

Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt; sie können Sie selbst und Ihre Kontaktperson in Schwierigkeiten bringen und sind unter Umständen strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Genozids 1994 traumatische Erfahrungen gemacht hat, und begegnen Sie den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Ruanda liegt in einem Erdbebengebiet. Vulkanausbrüche in der Demokratischen Republik Kongo können sich auch auf das ruandische Grenzgebiet auswirken.
MINEMA Ministry in Charge of Emergency Management

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Konsularagentur in Kigali.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kigali ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss in Bargeld. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Flüchtlingslager dürfen nur mit einer Bewilligung der ruandischen Behörden besucht werden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Zollvorschriften: Rwanda Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ruanda

Schweizerische Botschaft in Kenia (Konsularische Dienstleistungen)
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Rumänien

Zuletzt editiert: 12/18/2025 2:42:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Rumänien gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Demonstrationen, denn gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Rumänien nicht ausgeschlossen werden.
Serviciul Român de Informații SRI

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Grenzgebiete zur Ukraine: Es besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Raketen- und Drohnentrümmer. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

In den Städten kommen Taschen- und Entreissdiebstähle auf der Strasse und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein.
  • Benutzen Sie vorzugsweise bewachte Campingplätze, wenn Sie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Wenn Sie Opfer von Korruption geworden sind, können Sie bei der zuständigen rumänischen Direktion Meldung erstatten.
Anti-corruption General Directorate

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist abseits der Hauptstrassen oft schlecht. Ein zusätzliches Risiko bilden langsame Fahrzeuge (Fuhrwerke), nicht markierte Hindernisse, das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunendes Vieh usw. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten.

Der Besitz einer Strassenvignette ist obligatorisch. Informationen finden Sie unter
Roviniete

Nach einem Verkehrsunfall muss die Polizei verständigt werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Rumäniens.

Naturbedingte Risiken

Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und mit einer lokalen Reiseleitung, da die Wege zum Teil schlecht markiert sind.

Rumänien liegt in einer erdbebengefährdeten Zone.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bukarest.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Border Police

Department for Emergency Situations

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Russland

Zuletzt editiert: 10/21/2025 12:01:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Russland und nicht dringenden Aufenthalten wird abgeraten.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ist die Lage auch in Russland zunehmend unberechenbar. Ukrainische Streitkräfte sind am 6. August 2024 in russisches Staatsgebiet eingedrungen. Angriffe der Ukraine vornehmlich auf westliche Landesregionen sowie auf Ziele in und nahe Moskau fordern Todesopfer und Verletzte. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.

Viele Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach Russland reduziert oder eingestellt. Es gibt keine direkten Flüge zwischen der Schweiz und Russland. Mit mehrstündigen Schliessungen der Flughäfen Moskaus muss gerechnet werden. Auch Landesgrenzen nach Russland werden zeitweise geschlossen.

An den Flughäfen Moskaus werden seit dem 1.12.2024 digitale Profile von ausländischen Staatsangehörigen erstellt. Beachten Sie die Webseite der Behörde: MID Russland

Bargeldbezüge sind zeitweise nicht möglich. Die im Westen gängigen Kreditkarten (z.B. American Express, Mastercard, Visa) können im Zahlungsverkehr in Russland nicht eingesetzt werden.

Wenn Sie mit einer ausländischen SIM-Karte nach Russland reisen, kann es sein, dass Sie nach Ihrer Ankunft eine gewisse Zeit lang oder gar nicht auf mobiles Internet, SMS oder andere Dienste zugreifen können. Der Kauf einer SIM-Karte für das lokale Netz in Russland ist für Besucher an verschiedene Bedingungen geknüpft und erschwert.

Gewisse ausländische Internetseiten (auch Medien) und soziale Medien sind gesperrt.

Besonders in Moskau und St. Petersburg kann es bei sporadischen Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Die Sicherheitskräfte gehen hart gegen Demonstrierende vor. Verhaftungen können vorkommen.

Für ausländische Reisende besteht ein Risiko, ohne erkennbaren Grund festgenommen, verhört oder inhaftiert zu werden. Dieses Risiko besteht auch für Schweizer Staatsangehörige sowie russisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger. Die russischen Behörden betrachten russisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als russische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Auf dem Gebiet der Russischen Föderation sind wiederholt Terrorakte verübt worden. Betroffen waren vor allem der Grossraum des nördlichen Kaukasus und die Grossstädte. Zum Beispiel wurden am 22. März 2024 bei einem Terroranschlag auf eine Konzerthalle in der Region Moskau mindestens 137 Personen getötet und rund 180 Personen verletzt. Trotz verschärfter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko von weiteren Terrorakten nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und grössere Menschenansammlungen hin (Untergrundbahn, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen etc.). Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Russland aufhalten:
Halten Sie sich über die Medien oder lokale Vertrauenspersonen auf dem Laufenden.
Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Demonstrationen und die Umgebung von militärischen Einrichtungen. Halten Sie sich mit politischen Äusserungen zurück. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Tragen Sie immer Ihren Pass auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

 Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Schweizerische Botschaft in Moskau oder die Helpline des EDA wenden. Bei einer Verschlechterung der Lage oder einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat die Schweizerische Botschaft in Moskau nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Erbringung von Dienst- oder Hilfeleistungen.
Helpline EDA

Schweizerische Botschaft in Russland 

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112 (ab Mobiltelefon), Russisch und Englisch
Notruf Polizei: 102 (ab Mobiltelefon) / 02 (mit Festnetz)
Notruf Ambulanz: 103 (ab Mobiltelefon) / 03 (mit Festnetz)

Russische Zollvorschriften: Federal Custom Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Russland

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Salomoninseln

Zuletzt editiert: 2/13/2026 5:10:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist angespannt, mit möglichen Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Stabilität im Land. Demonstrationen sind jederzeit möglich und es kann zu gewalttätigen Ausschreitungen und Brandstiftungen kommen. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (allfällige Ausgangssperren etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch auf den Salomoninseln nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nicht explodierte Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg sind noch immer vorhanden und stellen in bestimmten Regionen des Landes weiterhin eine Gefahr dar. Benutzen Sie ausschliesslich die am häufigsten befahrenen Strassen und Wege und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder der Bevölkerung; nähern Sie sich keinen verdächtigen Gegenständen und halten Sie sich strikt an die Sicherheitsvorschriften.

Kriminalität

Diebstähle, Einbrüche und bewaffneten Raubüberfälle kommen vor, besonders auf den Inseln Guadalcanal (hauptsächlich Honiara) und Malaita. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Gefährdet sind vor allem allein reisende Frauen.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie nachts nicht zu Fuss unterwegs, speziell in Honiara.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Lassen Sie sich bei Überlandreisen vorzugsweise von einer ortskundigen Reiseleitung begleiten.
  • Besonders Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Verzichten Sie auf Fahrten (auch mit Taxi und Bus) von Honiara aus nach Osten über den Alligator Creek hinaus und westlich weiter als White River. Der beliebte Strand von Boneghi sollte nur mit einer lokalen Reiseleitung besucht werden.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel in Honiara.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Die Polizei verfügt über beschränkte Mittel und kann deshalb in Notfällen oft nur mit zeitlicher Verzögerung eingreifen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Ausserhalb Honiaras ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko.

Die Schiffsverbindungen erfüllen nicht immer die Sicherheitsstandards: Überbelegung und unzureichende Ausrüstung können eine Gefahr darstellen.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und über deren Versicherungsdeckung und überprüfen Sie die Sportgeräte vor jeder Aktivität.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten.

Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt und sind unter Umständen strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Auf den Salomoninseln sind zahlreiche lokale Traditionen erhalten geblieben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den örtlichen Gepflogenheiten Ihres Aufenthaltsortes an. Fluchen oder Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit werden beispielsweise als anstössiges Verhalten angesehen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Vulkanausbrüche und Erdbeben können ausser Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch die Salomoninseln erreichen.
Global Volcanism Program

Starke Regenfälle und tropische Wirbelstürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Solomon Islands Meteorological Services

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (z.B. Australien) behandelt. Es empfiehlt sich deshalb, sicherheitshalber vor der Abreise auch ein australisches Touristenvisum einzuholen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Zollvorschriften der Salomoninseln: Solomon Islands Government: Customs & Excise

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney, Australien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Salomoninseln in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Salomoninseln in Belgien. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc
Konsularische Dienste der Salomoninseln

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sambia

Zuletzt editiert: 7/18/2025 2:17:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die wirtschaftliche und soziale Lage ist angespannt. Politische Demonstrationen und gewalttätige Ausschreitungen kommen vor.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Sambia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo
Meiden Sie das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo grossräumig. Die angespannte Sicherheitslage in der Demokratischen Republik Kongo wirkt sich auch auf das Grenzgebiet in Sambia aus. Teile der Grenzlinie sind vermint.

Grenzgebiet zu Angola
Meiden Sie das Grenzgebiet zu Angola. Der langjährige Bürgerkrieg in Angola hat die Sicherheitslage auch in den angrenzenden Gebieten destabilisiert. Teile der Grenzlinie zu Angola sind vermint.

Landminen sind auch an der Grenze zu Mosambik und in einigen abgelegenen Gebieten in der Southern und Central Province vorhanden. Halten Sie sich strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Raubüberfälle, Diebstähle und Kleinkriminalität kommen hauptsächlich in den grösseren Städten vor. Gleiches gilt für Diebstähle von Autos unter Androhung/ Anwendung von Gewalt. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass und andere wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch stets Fotokopien der Ausweise auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten und seien Sie in den Städten nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage bevor Sie Überlandreisen auf der Strecke Livingstone - Lusaka - Copperbelt antreten.

Die Polizei leidet unter Korruption und Überforderung. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Strassen und Fahrzeuge sind oft in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar - auch bei Fahrten in Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Es kommt zu ausgedehnten und lang andauernden Stromausfällen. Auch Engpässe bei der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Treibstoff kommen vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Äusserungen oder Handlungen, welche in irgendeiner Form den Präsidenten, die Nationalflagge oder andere nationale Symbole beleidigen oder verunglimpfen (auch in den sozialen Medien);
  • vorsätzliche Beschädigung von Kwacha-Banknoten;
  • Äusserungen gegenüber Zivilpersonen, die als beleidigend empfunden werden. Dies gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Rahmen.
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Rauchen im öffentlichen Raum;
  • Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern, Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten. Es drohen langjährige Haftstrafen und/oder hohe Geldbussen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär: Unzureichende sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung etc.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Auch Dürreperioden kommen vor.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Es wird empfohlen, private Krankenhäuser oder Kliniken zu wählen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Zambia Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Samoa

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:40 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

San Marino

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:40 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

São Tomé und Príncipe

Zuletzt editiert: 6/24/2025 3:46:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach São Tomé und Príncipe gelten grundsätzlich als sicher.

Es bestehen gewisse politische Spannungen, die gelegentlich zu Unruhen führen können.

Es kann zu Demonstrationen kommen. Dabei sind Ausschreitungen möglich.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in São Tomé und Príncipe nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an touristischen Orten besondere Vorsicht walten.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Benutzen Sie vorzugsweise ein Geländefahrzeug. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Wartung der Flugzeuge für landesinterne Flüge entspricht oft nicht europäischem, resp. internationalem Standard.

Grenzen können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, zum Beispiel um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung, den Präsidentenpalast sowie öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Polizei nutzt ihr Recht, jemanden längere Zeit festzuhalten, bevor offiziell Anklage erhoben wird. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ghana
Schweizerische Botschaft in Angola
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) sowie die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren (elektronische Geräte, Souvenirs, betäubungsmittelhaltige und psychotrope Medikamente etc.) erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe in Belgien: Av. de Tervueren 175, B-1150 Woluwe-Saint-Pierre, Tel. 0032-2-7348966, E-Mail: ambassade@saotomeeprincipe.be.

eVisa São Tomé und Principe

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Saudi-Arabien

Zuletzt editiert: 3/13/2026 5:27:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Wegen der komplexen Verhältnisse im Mittleren Osten kann sich die Sicherheitslage plötzlich ändern. 

Der bewaffnete Konflikt im Jemen wirkt sich auf die Sicherheitslage in Saudi-Arabien aus. Im Grenzgebiet zum Jemen ist ein Beschuss mit Raketen und Drohnen aus dem Jemen nicht auszuschliessen. Raketen und bewaffnete Drohnen können auch die anderen Landesteile erreichen, einschliesslich Riad.

In der Region rund um das Rote Meer sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten. Die Ereignisse seit Anfang Oktober 2023 im Nahen Osten wirken sich auch auf die internationale Seeschifffahrt im Roten Meer aus. Es kommt zu Angriffen auf kommerzielle Seeschiffe. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Saudi-Arabien nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit richteten sich Anschläge primär gegen die Sicherheitskräfte und gegen die schiitische Gemeinschaft. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit: Halten Sie sich strikte an die Sicherheitsvorschriften der Polizei und der Verantwortlichen für Sicherheit in Flughäfen, öffentlichen Einrichtungen, Hotels und Wohnquartieren. Verhalten Sie sich diskret. Respektieren Sie die lokalen Vorschriften, die auch für ausländische Personen gelten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Verhalten nicht als Geringschätzung der lokalen Sitten interpretiert werden kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Eastern Province
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Bezirk al Qatif wird abgeraten. 
Es bestehen politische und religiöse Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der mehrheitlich schiitischen Bevölkerung dieser Provinz. Es kommt immer wieder zu politisch-religiös motivierten Kundgebungen und Unruhen, besonders im Bezirk Al Qatif. Ausserdem ereignen sich bewaffnete Angriffe auf die Sicherheitskräfte. Es besteht das Risiko, unversehens in einen Schusswechsel zu geraten.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Regionen der Eastern Province bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, da gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich sind.

Grenzgebiet zum Irak
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak wird abgeraten. Die instabile Lage im Irak wirkt sich auf die Sicherheitslage in den saudi-arabischen Grenzgebieten zum Irak aus.

Grenzgebiet zum Jemen
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Jemen wird abgeraten, einschliesslich der Städte Najran und Jizan. Der bewaffnete Konflikt im Jemen wirkt sich weiträumig auf die Sicherheitslage in den saudi-arabischen Grenzgebieten zum Jemen aus. Ein Beschuss mit Raketen und Drohnen aus dem Jemen ist nicht auszuschliessen. Die Flughäfen von Abha und Jizan sind in der Vergangenheit wiederholt angegriffen worden. Es besteht die Gefahr von Personenschäden durch solche Angriffe oder durch abstürzende Wrackteile.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Auch sind Belästigungen von ausländischen Frauen gemeldet worden. In den grossen Städten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender bilden ein erhöhtes Unfallrisiko.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen
  • die Beleidigung des Islams sowie der politischen und religiösen Führung. Verzichten Sie in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien auf kontroverse politische Äusserungen, die das Gastland oder die Region betreffen
  • Kritik des Justizsystems
  • das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen. Entsprechende Hinweistafeln sind meist ausschliesslich in arabischer Schrift verfasst. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen
  • die Teilnahme an Demonstrationen
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der saudischen Behörden:
Saudi Customs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Personen an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Befolgen Sie den strikten Verhaltenskodex und passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Ramadans sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten. Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.
Visit Saudi Arabia: Public Decorum Charter

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Sandstürmen und starken Regenfällen gerechnet werden. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Zudem gab es in Jeddah, Riad und anderen Städten wiederholt schwere Überschwemmungen, die auch Tote und Verletzte forderten. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
National Center for Meteorology

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantieerklärung. 

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die Saudi-Arabische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Saudi-Arabien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa für Saudi-Arabien

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Schweden

Zuletzt editiert: 2/2/2026 12:11:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Schweden gelten grundsätzlich als sicher. In den grossen Städten kann es zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Die schwedischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge.
Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden:
Swedish Security Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Taschendiebstähle kommen vor allem in den Städten vor. Insbesondere im Süden des Landes, in der Region um Malmö, sind wiederholt Überfälle auf Personen gemeldet worden, die in ihren Fahrzeugen auf Autobahnparkplätzen übernachtet haben.

Die Kriminalitätsrate kann insbesondere in Malmö, Stockholm und Göteborg je nach Stadtteil stark variieren. In bestimmten Vierteln kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden, teils unter Einsatz von Schusswaffen. Es wird empfohlen, sich vor Ort – beispielsweise im Hotel oder bei ortskundigen Kontaktpersonen – zu erkundigen, ob es Gegenden gibt, in denen insbesondere abends und nachts besondere Vorsicht geboten ist.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht.

Insbesondere im Winter sollten Sie die Witterungsverhältnisse (z.B. Schneestürme und Eisregen) berücksichtigen. Prüfen Sie vor längeren Überlandfahrten die aktuelle Wettervorhersage.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Weather

In einigen Städten müssen Autofahrerinnen und -fahrer Staugebühren und Infrastrukturabgaben bezahlen. Beachten Sie die Informationen unter
Transportverwaltung

Maut-Abrechnungsagentur EPASS24

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
Swedish Transport Agency

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Überschreitungen werden hart bestraft.
Schwedische Polizei: Verkehrsdelikte

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes sind bei Outdoor-Aktivitäten im Winter die extremen Witterungsbedingungen zu beachten. Eine sorgfältige Vorbereitung, geeignete Ausrüstung und die Begleitung durch eine ortskundige Reiseleitung werden empfohlen.

Schwere Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Weather

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Fire Risk

Swedish Civil Defence and Resilience Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. 

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Polizei allgemein: 114 14
Swedish Civil Defence and Resilience Agency
Schwedische Zollvorschriften: Customs Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Nordische und Baltische Staaten in Stockholm
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Senegal

Zuletzt editiert: 11/18/2025 3:14:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Demonstrationen kommen vor und können von Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und der Polizei begleitet sein.

In Anbetracht des komplexen regionalen Kontexts der Sahelzone / Sahara muss die regionale Bedrohung für die westafrikanischen Länder, einschliesslich Senegal, berücksichtigt werden. Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahelzone ihren Aktionsradius in das Grenzgebiet des Senegal ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In verschiedenen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land, einschliesslich in der Hauptstadt Dakar. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage, sei es in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Mali:
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten. 
In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen und Überfällen im Grenzgebiet zu Mali.

Grenzgebiete zu Mauretanien:
Im Grenzgebiet zu Mauretanien besteht ein Entführungsrisiko. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Casamance:
Die Sicherheitslage in gewissen Gebieten der Casamance ist volatil. Rebellen betreiben in den Grenzgebieten zu Guinea-Bissau und Gambia illegalen Holzschlag und Schmuggel. In abgelegenen Gebieten können Überfälle durch Rebellen auf Zivilpersonen nicht ausgeschlossen werden.
Es gibt noch zahlreiche verminte Zonen, die oft ungenügend markiert sind.

Aufgrund politischer Spannungen kommt es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Zum Beispiel wurden am 31. Juli 2023 bei Unruhen in der Stadt Ziguinchor zwei Personen getötet. Während mehrerer Tage war der Zugang zu Ziguinchor erschwert.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die Casamance in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, zum Beispiel an den zahlreichen Checkpoints der Armee. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet der Casamance an die asphaltierten Hauptstrassen, und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. Es wird davon abgeraten, sich in den Wäldern in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen etc.

Kriminalität

Gewalttätige Überfälle können vorkommen, insbesondere in Dakar und in den Touristengebieten, auch in Hotelanlagen. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäuser. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit allgemein und dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Cyberkriminalität ist in der Region weit verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Lassen Sie Vorsicht walten bei Personen, die Sie im Internet kennen lernen. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Weitere Informationen zu diesen Machenschaften finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Verkehr und Infrastruktur

Die wichtigsten Verbindungsstrassen sind grösstenteils in gutem Zustand. Dennoch besteht ein hohes Unfallrisiko wegen überhöhter Geschwindigkeit, mangelhaft unterhaltener Fahrzeuge und unberechenbarer Fahrweise. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kann vorkommen, dass die Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft der Republik Senegal in Genf und bei den senegalesischen Zollbehörden über die aktuell gültigen Vorschriften.
Botschaft der Republik Senegal in Genf

Douanes Sénégalaises

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung Senegals bekennt sich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Saisonbedingt muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind ausserhalb der grösseren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Senegalesische Zollvorschriften: Douanes Sénégalaises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Serbien

Zuletzt editiert: 8/22/2025 1:41:31 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Serbien gelten grundsätzlich als sicher.

In Belgrad und anderen Grossstädten kommt es weiterhin regelmässig zu Protesten. Seit dem 13. August 2025 gab es in mehreren Städten, unter anderem in Belgrad sowie Novi Sad, gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften. Dabei wurden Flaschen und Feuerwerkskörper geworfen. Die Polizei setzte wiederholt Tränengas ein.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Serbien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Kosovo:
Die Lage in den Grenzgebieten ist angespannt und Grenzübergänge können kurzfristig geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Region Bujanovac:
Minengefahr besteht hauptsächlich noch in Südserbien in der Region Bujanovac. Die Minenfelder sind in der Regel gekennzeichnet. Personen, die sich in der Nähe der kontaminierten Gebiete aufhalten, wird empfohlen, die vor Ort getroffenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu befolgen und sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung zu informieren.
Mine Action Centre of the Republic of Serbia

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Bei gelegentlichen Gewaltdelikten handelt es sich in der Regel um Abrechnungen zwischen kriminellen Banden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptstrassen wird abgeraten.

Bei jedem Unfall muss die Polizei verständigt und ein Schadensprotokoll erstellt werden.

Die serbischen Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Roads of Serbia

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gesten wie beispielsweise der Doppeladler können in Serbien zu einer Verurteilung führen und mit mehrjähriger Haft bestraft werden.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den serbischen Behörden über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden konsequent geahndet. Bei jeder Art von Drogen und auch bei geringen Mengen muss mit Bussen und/oder Haftstrafen gerechnet werden.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Haftstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Serbiens.

Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.
Seismological survey of Serbia

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.
The Republic Hydrometeorological Service of Serbia

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Belgrad.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei einer Vertretung der Republik Serbien (Botschaft in Bern oder Generalkonsulat in Zürich) über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc., insbesondere falls Sie beabsichtigen durch Kosovo nach Serbien zu reisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Notruf Ambulanz: 194
Notruf Feuerwehr: 193

Serbische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Serbien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Seychellen

Zuletzt editiert: 8/11/2025 2:34:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen auf die Seychellen gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Akten kann auch in den Seychellen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalität nimmt zu. Kleinkriminalität kommt auch an den Stränden vor. Bei Einbrüchen in Privathäuser wurde wiederholt Gewalt gegen die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner angewendet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe.
  • Seien Sie nachts zu Fuss vorzugweise in Gruppen unterwegs.
  • Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Im Indischen Ozean, und auch in den seychellischen Gewässern, ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Strassen sind eng und kurvenreich. Es besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Ursachen sind unter anderem das Fahren unter Alkoholeinfluss und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten Gebäude der Armee, der Küstenwache und der Polizei zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen und hohen Geldbussen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Seychelles Meteorological Authority

World Meteorological Organization
Zoom Earth: Live Weather Map and Hurricane Tracker 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Victoria.

Medizinische Versorgung

Auf einzelnen weit abgelegenen Inseln ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Auf den Hauptinseln Mahe, Praslin und La Digue ist die übliche medizinische Versorgung gewährleistet. Normalerweise müssen die Behandlungskosten vor Verlassen des Krankenhauses bezahlt werden. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: (+248) 999
Notruf Ambulanz: (+248) 151
Polizei: (+248) 428 8000

Zollvorschriften: Seychelles Revenue Commission

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Madagaskar

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Elektronisches Grenzkontrollsystem der Seychellen

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sierra Leone

Zuletzt editiert: 2/3/2026 11:18:35 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist angespannt.

Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen kommen vor, teilweise mit Todesfolge. Berichten zufolge wird teilweise auch scharfe Munition eingesetzt. Auch Behinderungen des Reiseverkehrs können vorkommen.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Sierra Leone nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht und Zurückhaltung walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und Ihren Kontaktpersonen vor Ort über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet, auch auf der Fähre von und zum internationalen Flughafen Lungi. Es werden auch Raubüberfälle verübt, vor allem nachts. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, sei dies in den Städten oder an Stränden.
  • Kaufen Sie keine auf der Strasse angebotene Diamanten oder Gold; sie sind meistens gefälscht. Siehe auch Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail oder Telefonanruf und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den Gewässern vor Sierra Leone kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Mit Ausnahme der Verbindungsstrassen zwischen den grossen Städten ist das Strassennetz in schlechtem Zustand, vor allem während der Regenzeit. Die unvorhersehbare Fahrweise, unbeleuchtete Strassen und Fahrzeuge sowie streunende Tiere stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Zwischen dem Flughafen Lungi und Freetown liegt ein Meeresarm. Es gibt einen Wassertaxi-Dienst.

Versorgungsengpässe bei der Stromversorgung kommen oft vor.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Diamanten dürfen nur mit einer Lizenz gehandelt und/oder ausgeführt werden. Wer gegen dieses Gesetz verstösst, muss mit drakonischen Strafen rechnen.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken, Regierungsgebäude usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Sierra Leone von Bedeutung. Passen Sie Ihre Kleidung und Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Sierra Leone Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Bei der Ein- und Ausreise ist von allen Flugpassagieren (ausser Inhaberinnen und Inhaber von Diplomatenpässen) eine Sicherheitsgebühr von 25 USD zu entrichten. Die Zahlung erfolgt vor der Reise über die Webseite Securipass.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: National Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Côte d'Ivoire

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Sierra Leone eVisa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Simbabwe

Zuletzt editiert: 7/18/2025 2:44:59 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Es finden immer wieder Demonstrationen und Streiks statt; dabei kann es zu Ausschreitungen, Plünderungen sowie zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften (teils mit Todesfolge) kommen.

Es besteht eine Knappheit an Bargeld. Bezüge an Bancomaten sind landesweit praktisch nicht möglich. Nehmen Sie deshalb genügend Bargeld (US Dollar in kleiner Stückelung) mit. Erkundigen Sie sich jedoch vorgängig bei der Botschaft von Simbabwe in Berlin über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Simbabwe nicht ausgeschlossen werden.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht und Zurückhaltung walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren), und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, inklusive Sportveranstaltungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In Teilen der Grenzgebiete zu Mosambik sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kriminalität ist im ganzen Land vorhanden und nimmt zu: Taschen- und Entreissdiebstähle, Autoaufbrüche etc. Harare und die Touristenorte sind davon am stärksten betroffen. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Unternehmen Sie Reisen vorzugsweise mit einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseleitung.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Überprüfen Sie Ihre unmittelbare Umgebung vor Verlassen des Fahrzeuges auf verdächtige Personen, insbesondere ausserhalb von bewachten Parkplätzen oder in entlegenen Gebieten.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Führen Sie immer ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern.
  • Seien Sie nachts nicht zu Fuss und möglichst nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Die meisten Strassen sind nachts nicht beleuchtet – auch in den Städten (einschliesslich Harare).

Das Unfallrisiko ist hoch, bedingt durch den teilweise schlechten Strassenzustand (Schlaglöcher), nicht funktionierende Verkehrsampeln, Tiere auf Überlandstrassen, überhöhte Geschwindigkeit, unbeleuchtete Fahrzeuge, etc. Das hohe Unfallrisiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht, und verzichten Sie auf nächtliche Autofahrten.

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei informiert werden. Die Position der Fahrzeuge sollte bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Die Qualität lokaler Fluggesellschaften entspricht nicht immer europäischem resp. internationalem Standard.

Stromausfälle, zum Teil über mehrere Stunden, sind im ganzen Land möglich. Auch Engpässe bei der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Treibstoff kommen vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden. Auch die Telefonverbindungen sind nicht immer gewährleistet.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage);
  • Beleidigung des Präsidenten (auch in den sozialen Medien);
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.).
  • Das Fotografieren von Demonstrationen und Protestaktionen wird als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt und kann mit Gefängnis bestraft werden.

Diamanten und andere Edelsteine dürfen nur bei autorisierten Geschäften erworben werden, und die Kaufquittungen müssen jederzeit vorgewiesen werden können.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen sowie hohen Bussen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit muss mit starken Regenfällen und Wirbelstürmen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Es kann längere Zeit dauern, bis die Infrastrukturschäden repariert sind. Entsprechend sind auch Versorgungsengpässe möglich.

Auch Dürreperioden kommen vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Harare.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Privatspitälern der wichtigsten Städte in der Regel angemessen gewährleistet. Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten sind jedoch möglich. Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Grundversorgung jedoch nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen normalerweise eine Vorauszahlung (Bargeld oder Kreditkarte). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten im Ausland behandelt werden (z. B. in Südafrika oder in Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Region um Marange, wo sich Diamantenminen befinden, darf nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft von Simbabwe in Berlin erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 0800 3222 911
Notruf Polizei: +263 24 2703 631
Notruf Feuerwehr: +263 24 783 980

Zollvorschriften: Zimbabwe Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Schweizerische Botschaft in Simbabwe

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

E-Visa Zimbabwe

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Singapur

Zuletzt editiert: 9/5/2025 4:08:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Singapur gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Singapur nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

In den Strassen von Malakka und Singapur kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Singapur gilt Linksverkehr.
Die Verkehrsbussen sind hoch, auch für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Öffentlicher Verkehr: Singapur verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bus- und U-Bahnlinien.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

In Singapur gelten umfassende Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Diese basieren auf deutlich strengeren gesetzlichen Standards und konservativeren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Verstösse werden konsequent verfolgt und sanktioniert. Im Falle einer Anzeige ist mit einem sofortigen Passentzug oder einer Inhaftierung bis zur Urteilsverkündung zu rechnen. Je nach Schwere des Delikts können bestimmte Verstösse mit Geldbussen, Freiheits- oder Körperstrafen geahndet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Wegwerfen von Abfall (z.B. auch Zigarettenstummel);
  • Spucken;
  • Einfuhr und Verkauf von Kaugummi;
  • Einfuhr und Konsum von E-Zigaretten;
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu fünf Metern vor den Ein- und Ausgängen;
  • Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden;
  • Vandalismus (u.a. Anbringen von Graffiti);
  • Negative Äusserungen über die Regierung (auch in den Sozialen Medien);
  • Anstössiges oder unsittliches Verhalten (Outrage of Modesty). Darunter fallen verbale oder tätliche Belästigungen, z.B. Berührungen, denen die betroffene Person nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen mit falschen Anschuldigungen versucht wurde, durch einen aussergerichtlichen Vergleich eine finanzielle Entschädigung zu erreichen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen (dazu gehören seit dem 1. September 2025 auch E-Zigaretten) hart bestraft. Die Sanktionen reichen von Geld- und Körperstrafen über langjährige Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe. Auch Personen, bei denen bei der Einreise durch Tests ein vorheriger Drogenkonsum festgestellt wird, müssen mit einer Verurteilung rechnen. Die Todesstrafe kann auch für weitere schwere Straftaten, wie beispielsweise Mord, verhängt werden.

Bei polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verfahren ist häufig mit langwierigen Untersuchungen zu rechnen. Während dieser Zeit besteht in der Regel ein Ausreiseverbot. Die Unterstützung durch eine örtliche Anwältin oder einen örtlichen Anwalt ist in solchen Fällen unerlässlich.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Die gesellschaftlichen Moralvorstellungen in Singapur sind strikter als in der Schweiz. Selbst in Bars und Diskotheken können körperliche Berührungen als unangemessen gelten und im Rahmen des Gesetzes über „Outrage of Modesty“ rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (siehe Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen). Die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten kann stark variieren.

Naturbedingte Risiken

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Singapur erreichen.

Während der Regenzeit muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Service Singapore
 
National Environment Agency

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Singapore Ministry of Health (MoH)

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Singapur strikt reguliert:
Health Sciences Authoritiy of Singapore
– Bringing personal medications into Singapore
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende nach Singapur müssen vor oder bei der Ankunft eine elektronische Ankunftskarte ausfüllen.
Singapore Arrival Card (SGAC) and Electronic Pass (e-Pass) Enquiry Portal

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
Zollvorschriften: Singapore Customs
Einreisevorschriften: Ministry of Foreign Affairs Singapore

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Singapur

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Slowakei

Zuletzt editiert: 9/15/2025 3:10:42 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Slowakei gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Slowakei nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Taschen- und Autodiebstähle sind insbesondere in Bratislava und anderen touristischen Gebieten relativ häufig. Dabei werden oft auch Reisedokumente gestohlen. Es wird empfohlen, folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie nachts verlassene Quartiere.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Strasseninfrastruktur, insbesondere fernab von Autobahnen und Schnellstrassen, entspricht nicht immer Schweizer Standards.

Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstrassen ist gebührenpflichtig.
Vignette

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
Slovakrail

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer besteht mancherorts Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Slovak Hydrometeorological Institute
(Wetter, Information bei Überschwemmungen)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in der Slowakei.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Personen, die sich länger als 10 Tage in der Slowakei aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle anmelden. Hotels übernehmen in der Regel die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Informationen zu den Meldevorschriften und den zuständigen Meldestellen erhalten Sie beim slowakischen Innenministerium und der Botschaft der Slowakischen Republik in Bern.
Innenministerium der Slowakei

Botschaft der Slowakischen Republik in Bern

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Schweizerische Botschaft in der Slowakei
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Slowenien

Zuletzt editiert: 12/12/2025 1:28:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Slowenien gelten grundsätzlich als sicher.

In der Umgebung von Demonstrationen ist Vorsicht geboten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Slowenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Für die Nutzung der Autobahnen und Autostrassen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen muss eine E-Vignette gelöst werden. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt das elektronische DarsGO System. Kaufen Sie Vignetten ausschliesslich über die verlinkten offiziellen Internetseiten.
Vignette

DarsGo System

Slowenische Autobahngesellschaft DARS

Traffic Information Centre for Public Roads

Verkehrsbussen müssen sofort bezahlt werden. Die Polizei hat andernfalls das Recht, Pass, Identitätskarte und Fahrzeugpapiere zu beschlagnahmen, bis die Busse bezahlt ist. Dasselbe gilt für die Autobahngesellschaft DARS, welche das Vorhandensein der Vignette für die Benützung der Autobahnen kontrolliert.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Ministry of the Interior: Traffic safety

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer hohen Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Sloweniens.

Naturbedingte Risiken

Slowenien liegt in einer Erdbebenzone.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Slovenian Environment Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Ljubljana.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von drei Tagen bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Ambulanz: 112

Slowenische Zollvorschriften: Ministry of Finance

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Schweizerische Botschaft in Slowenien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Somalia

Zuletzt editiert: 3/24/2026 11:35:34 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Somalia und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Somalia reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen hat.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken.

In vielen Regionen finden militärische Operationen gegen die islamistische Terrororganisation Al‑Shabaab und andere bewaffnete Gruppierungen statt. Al-Shabaab kontrolliert weite Teile des zentralen und südlichen Somalias und verübt regelmässig Anschläge, auch in städtischen Gebieten. Zusätzlich kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Clans und lokalen Milizen.

Landesweit besteht eine erhebliche Gefahr durch Minen, improvisierte Sprengsätze (IEDs) und Blindgänger.

Das Entführungsrisiko ist sehr hoch und betrifft sowohl einheimische als auch ausländische Staatsangehörige, insbesondere Mitarbeitende internationaler Organisationen und Hilfsorganisationen.

Das Risiko von Terroranschlägen ist im ganzen Land hoch. In Mogadischu sowie im Süden und Zentrum des Landes werden besonders häufig Anschläge verübt. Neben staatlichen Einrichtungen und Sicherheitskräften werden regelmässig auch zivile Ziele angegriffen, darunter Märkte, Strassenkreuzungen, öffentliche Verkehrsmittel sowie Orte, an denen sich ausländische Staatsangehörige häufig aufhalten, wie Hotels, Restaurants und die Umgebung des internationalen Flughafens. Solche Angriffe fordern regelmässig zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltkriminalität ist verbreitet.

Im Indischen Ozean und in den somalischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Spanien

Zuletzt editiert: 4/1/2025 11:26:05 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Spanien gelten grundsätzlich als sicher. Vor allem in den grösseren Städten kann es aber zu Demonstrationen kommen, die vereinzelt von Ausschreitungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet sein können. Auch Sachbeschädigungen, Strassenblockaden und Brandstiftungen können vorkommen.

Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Bei Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die spanischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Ministerio del interior

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Ceuta und Melilla: In den zwei spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika ist die Lage an den Grenzzonen wegen des Immigrationsstroms aus Afrika relativ angespannt. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sind in allen Touristenorten häufig, allen voran in Madrid und Barcelona. Trickdiebstähle sind in Bars und Diskotheken besonders häufig, wie auch in der Untergrundbahn und am Strand. Manchmal treten die Diebe in Gruppen auf und bedrohen ihre Opfer. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass oder die Identitätskarte (oder Fotokopien davon, oder eine elektronische Kopie auf dem Mobiltelefon) auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • Auf den Autobahnen sind wiederholt Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern ausgeraubt worden. Um Personen in Autos auszurauben, werden Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter, bis Sie einen sicheren Ort erreichen.
  • In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei lokalen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Empfehlungen der spanischen Polizei.
Nationalpolizei: Plan sicherer Tourismus

Sicherheitshinweise für Touristen

Catalan Police: safety advices

Verkehr und Infrastruktur

Mehrere Städte, zum Beispiel Barcelona und Madrid, haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einer Plakette zugelassen sind. Die Umweltplaketten werden durch die Dirección General de Tráfico (DGT) resp. die lokalen Provinzverkehrsbehörden für in Spanien registrierte Fahrzeuge ausgestellt. In Barcelona gelten von Montag bis Freitag zusätzliche Einschränkungen für Motorfahrzeuge. In Madrid gelten zusätzliche Einschränkungen an Tagen mit hoher Luftverschmutzung.
Erkundigen Sie sich vor der Anreise im Internet, bei der Stadtverwaltung oder im Hotel über die genauen Bestimmungen.
Barcelona (Englisch, Katalanisch, Spanisch)

Madrid (Spanisch)

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Ein Teil der Autobahnen ist gebührenpflichtig (autopistas).
Verkehrsregeln und Strassenzustand: Dirección General de Tráfico

Autopistas

Es gibt in den grossen Städten viele Fahrradunfälle. Lassen Sie auf dem Velo Vorsicht walten, besonders wenn Sie in grossen Gruppen unterwegs sind.

Öffentlicher Verkehr: Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Bahn- und Busnetz. Auch die kleineren Städte und Dörfer werden durch Buslinien bedient.

Während Dürreperioden kann es zu Engpässen in der Wasserversorgung kommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Your Europe: Strassenverkehr - Vorschriften und Sicherheit - Spanien

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Menge und Art der Drogen mit Bussen und/oder Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Ratschläge des spanischen Zivilschutzes:
Proteccion Civil y Emergencias: incendios forestales

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Sistema Nacional de Cartografía de Zonas Inundables 

Die Kanarischen Inseln liegen in einem Erdbebengebiet und zählen mehrere Vulkane. Auch auf dem Festland kommen Erdbeben gelegentlich vor. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um die Vulkane, Evakuationsbefehle.
Servicio de Información Sísmico
(Spanisch und Englisch)
Proteccion Civil y Emergencias

Auf den Balearen können spezifische Luftdruckschwankungen tsunami-artige Flutwellen auslösen (Rissagas). Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Agencia estatal de meteorología

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Madrid oder das Generalkonsulat in Barcelona.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte vorzeigen, können Sie für zusätzliche Abklärungen auf den Polizeiposten gebeten werden.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Touristenpolizei: +34 902 102 112 (Auskunft in verschiedenen Sprachen)
Spanische Zollvorschriften: Agencia Tributaria: Information and procedures for travellers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Spanien

Schweizerisches Generalkonsulat in Barcelona, Spanien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sri Lanka

Zuletzt editiert: 12/4/2025 1:58:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land leidet unter einer anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise sowie politischen, sozialen und religiös-ethnischen Spannungen, die unvermittelt zu gewaltsamen Ausschreitungen führen können.

Streiks (Hartals) und Demonstrationen sind im ganzen Land möglich. Dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie Demonstrierenden und Sicherheitskräften, Brandstiftungen und Strassenblockaden kommen.
Bei gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kann es vereinzelt auch zum Einsatz von Schusswaffen kommen.

Bei Strassenblockaden und Streiks müssen sich Reisende selbstständig vor Ort nach alternativen Reisemöglichkeiten umsehen oder auf eine Normalisierung der Lage warten. Die Schweizerische Botschaft in Colombo hat bei Verkehrsbehinderungen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten, bei der Aus- oder Weiterreise zu helfen.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand und/oder Ausgangssperren verhängen. Dies kann die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken und Verhaftungen ohne Haftbefehl ermöglichen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage und allfällige Ausgangssperren. Vermeiden Sie politische Diskussionen, auch auf den sozialen Medien. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Sicherheitskontrollen, Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden:
Die Lage im Norden des Landes ist stabil, dennoch bleiben Spannungen bestehen. Es ist mit Militärpräsenz sowie vereinzelten Kontrollen entlang der Strassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu rechnen. Es besteht ein Risiko von Minen und Blindgängern. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte. Fahren Sie ausschliesslich auf häufig befahrenen Strassen, und lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Osten:
Es ist mit Militärpräsenz sowie vereinzelten Kontrollen entlang der Strassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu rechnen. In einzelnen Gebieten besteht noch die Gefahr von Minen und Blindgängern. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte. Fahren Sie ausschliesslich auf häufig befahrenen Strassen, und lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch. Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vor.

Sexuelle Belästigungen kommen häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und grossen Menschenmengen. Auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere als sicher gelten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Frauen wird empfohlen, einsame Strände sowie wenig belebte Quartiere und Gegenden zu meiden.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Am 28. November 2025 verursachte der Tropensturm Ditwah in weiten Teilen des Landes Überschwemmungen und Erdrutsche sowie Infrastrukturschäden.

Die Instandstellung der Infrastruktur wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird; es muss mit unterbrochenen Strassennetzen gerechnet werden.

Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reisebüro oder bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit der Reise.

Es gilt Linksverkehr. Der Strassenzustand ist teilweise schlecht. Zwei gut ausgebaute Autobahnen führen von Colombo zum Flughafen und von Kottawa/Colombo Richtung Süden nach Hambantota. Die riskante Fahrweise birgt ein hohes Unfallrisiko. Für Reisen mit einem Personenwagen empfiehlt es sich, ein Fahrzeug mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Die vorhandene Infrastruktur des Eisenbahnnetzes ist veraltet. 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Regierungsgebäude, Flughäfen, Brücken usw.);
  • Respektloses Verhalten gegenüber dem Buddhismus. Wer zum Beispiel eine Buddha-Statue umarmt, küsst oder Tätowierungen buddhistischer Motive zur Schau trägt, muss mit einer Verhaftung rechnen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigem Freiheitsentzug geahndet.

Bei Drogenhandel, Mord und Vergewaltigung kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär: Die Gefängnisse sind überfüllt, die hygienischen Verhältnisse schlecht und die Verpflegung unzureichend.

Kulturelle Besonderheiten

Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Zeigen Sie in religiösen Stätten oder gegenüber religiösen Statuen und Bildern den gebührenden Respekt. Nehmen Sie Rücksicht auf die religiösen Empfindsamkeiten der Bevölkerung und passen Sie Verhalten und Kleidung auch an den Stränden den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reiseveranstalter oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Monsunzeit muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und beachten Sie die Wettervorhersagen.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Sri Lanka erreichen.
Sri Lanka Disaster Management Center
Indian National Centre for Ocean Information Services

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Colombo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der Hauptstadt nur begrenzt verfügbar. Private Krankenhäuser sind öffentlichen vorzuziehen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Mit Personenkontrollen muss zuweilen gerechnet werden; sie sind im Norden und Osten häufiger als in den anderen Landesteilen. Tragen Sie stets Ihren Pass oder eine Fotokopie davon bei sich, einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel.

Nützliche Adressen

Notruf: 119
Ambulanz: 110
Touristenpolizei: +94 11 242 10 52

Zollvorschriften: Sri Lanka Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Sri Lanka

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Department of Immigration and Emigration

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

St. Kitts und Nevis

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:48 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

St. Lucia

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:48 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

St. Vincent und die Grenadinen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:48 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Südafrika

Zuletzt editiert: 8/18/2025 2:51:03 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Lage wird geprägt durch politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen. In den grösseren Städten kommt es immer wieder zu örtlichen Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Besonders betroffen sind die Provinzen KwaZulu-Natal und Gauteng.

Unruhen haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Zum Beispiel sind in Kapstadt im August 2023 während Streiks von Taxiunternehmen mindestens fünf Personen, darunter ein unbeteiligter britischer Arzt, getötet worden.

Auch in Südafrika kann das Risiko von terroristischen Anschlägen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Sperrzonen).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle sind häufig bewaffnet, gehen brutal vor und schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Für Ausflüge in die Nationalparks informieren Sie sich bei der Nationalparkverwaltung und befolgen deren Empfehlungen.
South African National Parks

Diebstahl von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt ist verbreitet. Vermehrt kommt es auch zu Überfällen auf Fahrzeuge: Um die Insassen zu berauben, schlagen Kriminelle an Kreuzungen, bei Verkehrsampeln oder im stockenden Verkehr Autoscheiben ein oder legen auf Überlandstrassen und Autobahnen Nagelbretter, Steine oder andere gefährliche Gegenstände aus. Nehmen Sie wegen der Überfall- und Diebstahlgefahr keine Anhalterinnen oder Anhalter mit und verzichten Sie auf Stopps am Strassenrand.

Entführungen mit Lösegeldforderungen nehmen auch ausserhalb der besonders betroffenen Provinzen Gauteng, Western Cape und KwaZulu-Natal zu. Insbesondere in der Provinz Eastern Cape hat das Entführungsrisiko markant zugenommen. Beispiele:

  • Am 10. April 2025 ist ein amerikanischer Staatsbürger in Motherwell (Provinz Eastern Cape) entführt worden. 
  • Am 2. Dezember 2024 sind in Nelson Mandela Bay (Provinz Eastern Cape) zwei niederländische Touristen entführt worden.
  • Im November 2024 sind in Gqeberha (Provinz Eastern Cape) zwei ausländische Staatsangehörige entführt worden.
  • Am 4. Oktober 2024 ist in Robertson (Provinz Western Cape) eine britische Staatsbürgerin entführt worden.
  • Am 26. April 2024 ist in Stilfontein (Provinz North West) eine Person aus ihrem Haus entführt worden.
  • Am 24. Februar 2024 ist in Northam (Provinz Limpopo) ein deutscher Tourist entführt und getötet worden.
  • Am 6. Januar 2024 sind in Mbombela (Provinz Mpumalanga) vier kanadische Touristen von Personen, welche sich als Polizeipersonal ausgegeben haben, entführt worden.

Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Einzelreisende sind besonders gefährdet. Schliessen Sie sich wenn möglich organisierten Gruppenreisen an;
  • Verhalten Sie sich diskret. Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Erkundigen Sie sich im Hotel, bei den Tourismusbüros oder den Tourist Units über Stadtteile und Orte, die zu meiden sind, und gehen Sie nachts nie allein auf die Strasse;
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit grosser Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Geldautomaten werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie Bancomaten nur im Innern von überwachten Banken und dies nur tagsüber. Achten Sie darauf, dass Ihnen beim Betreten oder Verlassen der Bank niemand folgt;
  • Lassen Sie insbesondere bei Ankunft und Abreise am O.R. Tambo-Flughafen in Johannesburg grosse Vorsicht walten. Vermeiden Sie, gleich nach Ankunft auf dem Flughafen Geldautomaten zu benutzen;
  • Meiden Sie wenn möglich die Bahnhöfe von Johannesburg und Kapstadt. Falls sich Bahnfahrten nicht vermeiden lassen: Benutzen Sie in Johannesburg, Pretoria und Durban keine Vorortszüge. Eine sicherere Alternative bildet der Gautrain (Verbindung Pretoria–Johannesburg–Flughafen);
  • Benutzen Sie bei Fahrten von und zu den Flughäfen nur die Hauptverkehrsachsen. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf Ihr Navigationsgerät, sondern überprüfen Sie die Route. Vermeiden Sie insbesondere bei Fahrten vom und zum Flughafen in Kapstadt Abkürzungen durch Townships, da es dort vermehrt zu Überfällen kommt;
  • Benutzen Sie keine Minibus-Taxis;
  • Ziehen Sie für Autofahrten in Betracht, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten;
  • Wenn Sie selbst ein Auto lenken: Seien Sie in den Städten und auf wenig befahrenen Überlandstrecken besonders wachsam. Halten Sie die Autofenster geschlossen und verriegeln Sie die Türen;
  • Wenn Sie Uber oder andere E-Hailing-Dienste nutzen, warten Sie nach Möglichkeit in einem Hotel, Restaurant oder Geschäft und nicht auf der Strasse. Notieren Sie sich im Voraus das Kennzeichen sowie die Identität des Fahrers und überprüfen Sie diese vor dem Einsteigen.
  • Besuchen Sie die Townships in den Randgebieten der grossen Städte nur mit organisierten Touren und in Begleitung;
  • Unternehmen Sie Wanderungen und Trekkings nur mit geführten Touren (einschliesslich Tafelberg);
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien, bei denen die Opfer per E-Mail oder Telefon und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen sich Betrüger als vermeintliche Zivilpolizisten ausgeben. In Südafrika sind unmarkierte Polizeifahrzeuge äusserst selten. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und steigen Sie nie in ein unmarkiertes Fahrzeug ein.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Viele Autobahnen sind gebührenpflichtig (Maut).

Das Unfallrisiko im Strassenverkehr ist hoch. Ursachen sind unter anderem überhöhte Geschwindigkeit, der schlechte Strassenzustand, fehlende Beleuchtung, streunende Tiere, Alkoholeinfluss und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, unter anderen auch von Minibus-Taxifahrerinnen und Minibus-Taxifahrern.

Führen Sie immer genügend Wasser, Proviant sowie Ersatzräder mit.

Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es kommt häufig zu ausgedehnten und lang andauernden Stromausfällen. Auch Engpässe bei der Wasserversorgung kommen vermehrt vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Nacktbaden ist verboten; eine Ausnahme bilden einige spezielle, gekennzeichnete Strände.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Im Winter können Schneefälle die Strassen in den Bergen während Tagen unpassierbar machen.

Während der Trockenzeit können Wald- und Buschbrände ausbrechen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
National Disaster Management Center

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfassenderen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft Südafrikas in Bern über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.
Embassy of the Republic of South Africa in Bern

Nützliche Adressen

Ein- und Ausfuhrbestimmungen: South Africa Revenue Service (SARS) Travellers

Notruf Polizei: 10 111 oder 911
Notruf Ambulanz: 10177

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Südafrika e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sudan

Zuletzt editiert: 2/11/2026 11:36:07 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Sudan wird abgeraten. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet.

Seit April 2023 kommt es landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces SAF) und einer paramilitärischen Gruppe (Rapid Support Forces RSF). Zahlreiche weitere bewaffnete Gruppierungen sind involviert und unterstützen jeweils eine der Konfliktparteien. Die Gefechte dauern landesweit an und betreffen besonders die südliche Landeshälfte. Es kommt zunehmend zu Drohnenangriffen, die zahlreiche Opfer fordern und die Sicherheitslage weiter verschärfen. Der Einsatz von Minen, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen und weit verbreitete Gewalt fordern Todesopfer und Verletzte und haben Millionen Menschen zur Flucht gezwungen.

Es kommt verbreitet zu Plünderungen, Vergewaltigungen und Hausbesetzungen. Die Situation ist volatil und die Entwicklung ungewiss. 

Die Grundversorgung (Nahrungsmittel, Wasser, Strom, Medikamente) ist nicht gewährleistet. Die Telefon- und Internetverbindungen sind häufig unterbrochen.

Die Schweizerische Botschaft in Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen. Schweizer Staatsangehörige, die sich im Sudan aufhalten, werden durch die Schweizerische Botschaft in Nairobi betreut. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Nairobi oder die Helpline EDA.
Schweizerische Botschaft in Kenia
: Tel. +254 730 694 000
Helpline EDA
: Tel. +41 800 24 7 365

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen den Empfehlungen des EDA im Sudan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur sehr begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat. 

Passage durch das Rote Meer
In der Region rund um das Rote Meer sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Südsudan

Zuletzt editiert: 2/4/2026 10:06:41 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Südsudan und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Lage ist höchst volatil und im ganzen Land bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken, auch in der Hauptstadt Juba.

In mehreren Landesteilen, insbesondere im Upper Nile, in Unity und in Jonglei, kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen sowie zu Luftangriffen, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Auch in den Regionen Western Equatoria, Central Equatoria und Eastern Equatoria, einschliesslich der Grenzgebiete, wurden vermehrt Gefechte zwischen bewaffneten Gruppen gemeldet. Landesweit treten zudem gewaltsame interkommunale Konflikte auf, was die ohnehin fragile Sicherheitslage weiter verschärft.

Die Spannungen in der Grenzregion zum Sudan haben aufgrund der schweren Kampfhandlungen im Sudan zugenommen.

Das Entführungsrisiko ist sehr hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Es besteht das Risiko, in einen Schusswechsel zu geraten oder Opfer eines gewaltsamen kriminellen Übergriffs zu werden.

Es besteht landesweit Minengefahr.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA in den Südsudan reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Äthiopien
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Suriname

Zuletzt editiert: 2/9/2026 4:59:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Suriname gelten grundsätzlich als sicher. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften möglich. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Suriname nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle, Einbrüche sowie bewaffnete Überfälle kommen vor allem in den Städten vor. Überfälle können durch Personen verübt werden, welche sich als Polizeipersonal ausgeben.

Im Grenzgebiet zu Guyana ist die Bandenkriminalität erhöht.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Verzichten Sie besonders in der Hauptstadt Paramaribo nach Einbruch der Dunkelheit auf Spaziergänge.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist erhöht.
  • Buchen Sie Ausflüge ins Landesinnere und Touren bei einem anerkannten Reisebüro und lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung begleiten.

In den surinamischen Gewässern kann es zu Piratenüberfällen auf Fischerboote kommen. Zwischenfälle auf Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Suriname gilt Linksverkehr. Die Überlandstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Zwischen Suriname und Guyana sowie zwischen Suriname und Französisch-Guyana bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten. Benützen Sie zur Überquerung des Grenzflusses Corantijn/Corentyne zwischen Suriname und Guyana ausschliesslich die offiziellen Fähren. Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei einem lokalen Reiseveranstalter über die Situation in den Grenzgebieten sowie die gültigen rechtlichen Bestimmungen zum Grenzübertritt.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und Bussen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Meteorological Organization

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Garantie per Kreditkarte oder Vorschusszahlung oder der Nachweis einer in Suriname gültigen Krankenversicherung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 115
Notruf Private Ambulanz: 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Suriname in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Republik Suriname in Brüssel. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Botschaft der Republik Suriname in Brüssel

Suriname e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Syrien

Zuletzt editiert: 12/2/2025 11:50:35 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Syrien aufhalten oder nach Syrien reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkt oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat. 

Die Lage ist weiterhin instabil und gefährlich. Die Spannungen in der Region bleiben hoch.

Nach dem Fall des Langzeitherrschers Bashar al-Assad ist seit dem 10. Dezember 2024 eine Übergangsregierung im Einsatz.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist hoch. Mehrere terroristische Gruppen sind aktiv. Diese verüben in ganz Syrien, darunter auch in der Hauptstadt Damaskus Anschläge, welche zivile und militärische Opfer fordern.

Es kann zu Schiessereien, Strassensperren und Plünderungen kommen. Grenzübergänge können zeitweise geschlossen sein und Ausgangssperren verhängt werden. 

Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien, insbesondere im Norden und Süden des Landes.

Es sind nach wie vor Luftangriffe gegen Ziele in verschiedenen Landesteilen zu verzeichnen, einschliesslich in und um Damaskus sowie in der Nähe der libanesischen Grenze. Diese Angriffe richten sich hauptsächlich gegen gewisse bewaffnete Gruppierungen sowie militärische Ziele, fordern jedoch auch zivile Opfer.

Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist sehr hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tadschikistan

Zuletzt editiert: 2/20/2026 3:03:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Zu den möglichen Zielen gehören Orte und Einrichtungen, die von ausländischen Staatsangehörigen frequentiert werden (z.B. Restaurants, Hotels etc.) oder auch Massenveranstaltungen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Es kommt vor, dass die tadschikischen Behörden touristische Reisen in einzelne Gebiete kurzfristig untersagen, vor allem in die Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO). Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Afghanistan
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.

Aufgrund der prekären Sicherheitslage in Afghanistan ist die Sicherheitslage im tadschikischen Grenzgebiet zu Afghanistan verschärft. Die Infiltration terroristischer Gruppierungen oder Schusswechsel in der Grenzregion können nicht ausgeschlossen werden. Es kann zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und Sicherheitskräften kommen. Dabei können auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen. Strassen im Grenzgebiet können gesperrt werden.

Grenzgebiet zu Kirgisistan
Die zwischen Tadschikistan und Kirgisistan bestehenden Differenzen über den genauen Grenzverlauf wurden am 31.03.2025 mit einem gemeinsamen Abkommen beigelegt. Im Zuge dieses Abkommens wurden vier Landesgrenzübergänge geöffnet.
Im Grenzgebiet ist der persönlichen Sicherheit höchste Aufmerksamkeit zu schenken da die Umsetzung des Abkommens weiterhin zu Spannungen führen kann.

Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO)
Es bestehen Spannungen zwischen den Behörden und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshan. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Bewaffnete Auseinandersetzungen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Schmuggelbanden vor und können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Bei Strassenblockaden wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Astana und das Schweizerische Kooperationsbüro und Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan und Kirgisistan sind teilweise vermint.
Bleiben Sie in diesen Gebieten auf den Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Sexuelle Belästigungen sind vor allem in Duschanbe häufig. 

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, überhöhte Geschwindigkeit sowie mangelhaft gewartete und nachts unbeleuchtete Fahrzeuge erhöhen das Unfallrisiko. Nach Möglichkeit sollte auf nächtliche Überlandfahrten verzichtet werden.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht internationalem Standard.

Es kommt vor, dass die Mobiltelefon- und Internetverbindungen unterbrochen sind.

Insbesondere während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft der Republik Tadschikistan in Bellevue/GE.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung sowie öffentliche Gebäude zu fotografieren.

Es ist zudem untersagt, den Präsidenten sowie Behördenmitglieder zu verunglimpfen (auch in den sozialen Medien).
Kommentare und wertende Aussagen in den sozialen Medien sowie Nachrichten mit potenziell politischem Inhalt werden nicht geduldet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Kulturelle Besonderheiten

Sexuelle Minderheiten sind nicht toleriert. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Es wird generell zu Zurückhaltung und erhöhter Sensibilität geraten. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einem Erdbebengebiet.

Im Gebirge muss insbesondere im Winter und Frühjahr mit heftigen Niederschlägen und Lawinen gerechnet werden, die einzelne Strecken unpassierbar machen. Im Winter und Frühling kommen Schneelawinen vor, im Sommer und Herbst Schlammlawinen, Überschwemmungen, Steinschlag und Erdrutsche. Sie können Verkehrsbehinderungen und Infrastrukturschäden verursachen. Einige Ortschaften können über mehrere Tage isoliert sein.
National Agency for Hydrometeorology

Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden. Im Hochgebirge sind die Symptome der Höhenkrankheit nicht zu unterschätzen, die Notfallversorgung ist stark limitiert.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Kooperationsbüro und Konsularagentur in Dushanbe.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mangelhaft. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb Tadschikistans behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihren Reisepass oder eine Fotokopie davon auf sich, da oft Polizeikontrollen durchgeführt werden.

Der Zugang zu gewissen Gebieten, inklusive das Grenzgebiet zu Afghanistan, ist nur beschränkt und mit einer Sonderbewilligung des Aussenministeriums in Dushanbe (Protokolldienst) oder dem Visum- vom Meldeamt des Innenministeriums möglich. Reisen in die autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO) benötigen eine Spezialbewilligung. Reisen zum Sarez See in der Autonomen Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO) benötigen eine Spezialbewilligung des Committee of Emergency Situations and Civil Defence Tadjikistan (CoES).

Nähere Auskunft darüber sowie über die Vorschriften betreffend die Registrierung beim lokalen Meldeamt OVIR erteilt die Botschaft der Republik Tadschikistan in Genf.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kasachstan

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Dushanbe, Tadschikistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Tajikistan Visa Electronic Application Center

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Taiwan (Chinesisches Taipei)

Zuletzt editiert: 10/16/2025 4:34:11 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Taiwan gelten grundsätzlich als sicher. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Politische Spannungen im Gebiet um Taiwan können zu Beeinträchtigungen des internationalen Flugverkehrs führen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Taiwan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle, besonders bei grossen Menschenansammlungen.

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko im Strassenverkehr ist aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise hoch.

Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
Taiwan Railway Administration

Taiwan High Speed Rail

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern wird davon abgeraten, Alkohol zu konsumieren. Die Grenzwerte sind sehr gering und die Strafen bei Verstoss erheblich. Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr finden Sie unter:
Road Traffic Safety Portal Site

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft: Langjährige bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe.

Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Taiwan liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Taiwan erreichen.

Grundsätzlich wird nach Erdbeben und starken Regenfällen (insbesondere nach Taifunen) von Ausflügen in Täler und gebirgige Gebiete aufgrund stark erhöhter Erdrutsch- und Steinschlaggefahr abgeraten.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle. Die “Readiness TW e-APP” ist die offizielle App der lokalen Katastrophenschutzbehörde. Es kann sich lohnen, die App zu installieren, um im Katastrophenfall Benachrichtigungen über aktuelle Ereignisse, Einschränkungen und Instruktionen der Behörden zu erhalten.
Central Weather Administration

Central Weather Administration: Earthquake Report

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Trade Office of Swiss Industries in Taipei.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können in abgelegenen Gebieten des Landes Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten, jedoch verfügen grosse Krankenhäuser über Reserven von Blutkonserven dieses Typs.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110; bei Verständigungsschwierigkeiten 0800-024111 (National Immigration Agency)

Zollbehörde von Taiwan: Customs Regulations

24h Hotline für wichtige Reiseinformationen der Taiwanesischen Behörden: +886 800 011 765

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie in Taiwan in eine Notlage geraten, können Sie sich an das Trade Office of Swiss Industries in Taipei wenden, oder an die Helpline EDA.
Trade Office of Swiss Industries

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine offizielle Vertretung Taiwans in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen jedoch die nachstehenden Stellen. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Délégation culturelle et économique de Taipei
Délégation culturelle et économique de Taipei

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tansania

Zuletzt editiert: 12/18/2025 9:24:03 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 28./29. Oktober 2025 kam es in mehreren Städten und Regionen zu Protesten. In Dar es Salaam, Arusha und weiteren Städten des Landes gab es gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften, welche Todesopfer gefordert und erhebliche Sachschäden verursacht haben.

Die innenpolitische Situation bleibt angespannt. Es ist nicht auszuschliessen, dass es erneut zu Protesten, Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden kommt, insbesondere in Dar es Salaam, aber auch in anderen grösseren Städten. Diese können kurzfristig aufflammen und zu Einschränkungen im öffentlichen Leben sowie im Strassenverkehr führen.

Lassen Sie Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien, bei Ihren lokalen Kontaktpersonen oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie beim Besuch von religiösen Stätten Vorsicht walten.

Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Das Teilen von Bildmaterial von Protesten kann unter Strafe gestellt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei Personen aufhält und Telefone überprüft, um allfällige regierungskritische Inhalte und Nachrichten zu löschen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien teilweise eingeschränkt ist.

Die Kriminalität ist im ganzen Land relativ verbreitet und zunehmend gewalttätig.

Das Risiko von Anschlägen besteht auf dem Festland und auf dem Sansibar-Archipel. Zum Beispiel gab es mehrere Anschläge mit ungeklärtem Hintergrund und es sind vereinzelt Gotteshäuser angezündet und Attentate auf religiöse Führer verübt worden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Sansibar:
Sansibar umfasst die beiden Inseln Unguja (oft Sansibar genannt) und Pemba. Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf beide Inseln.
Bei Demonstrationen kommt es immer wieder zu Unruhen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, besonders in Stone Town. Es besteht das Risiko von Anschlägen. An abgelegenen Stränden werden oft Entreissdiebstähle verübt.
Informieren Sie sich vor Ausflügen auf den Inseln (insbesondere in die Stone Town) in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder an der Rezeption oder beim Sicherheitspersonal Ihres Hotels über die aktuelle Sicherheitslage. 
Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und lassen Sie generell Vorsicht walten. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Grenzregion zu Burundi:
In der Grenzregion zu Burundi sind bewaffnete Banden aktiv. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Malawi:
Offene Fragen in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Niassa-Sees (Malawi-Sees) und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Mosambik (Regionen Ruvuma und Mtwara):
Es besteht das Risiko von bewaffneten Angriffen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen, die aus Mosambik nach Tansania eindringen.
In den Regionen Mtwara und Ruvuma wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Mosambik, die weiträumig zu meiden sind. Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete den Regionen Mtwara und Ruvuma bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Grenzgebiet zu Kenia:
Im Grenzgebiet zu Kenia und besonders in den Regionen Tanga, Mara/Viktoriasee und Loliondo können gewalttätige Auseinandersetzungen politischer und ethnischer Art vorkommen. Ebenfalls besteht ein beträchtliches Spannungspotenzial in den grenzüberschreitenden Fehden im Zusammenhang mit Zugang zu Wasser und Weideland. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Kenia über die aktuelle Lage. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet. Es handelt sich vor allem um Entreiss- und andere Diebstähle, bewaffnete Raubüberfälle, Einbrüche und Überfälle auf Wohnhäuser und Hotelanlagen, Autodiebstähle unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Veranlassung von Geldüberweisungen via Western Union gezwungen. Generell ist eine Zunahme der Gewalttaten festzustellen (vereinzelt mit Todesfolge). Im ganzen Land sind deshalb nachstehende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie Taxifahrten wenn möglich durch Ihr Hotel organisieren, auch die Flughafentransfers. Wiederholt waren Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Express-Entführungen verwickelt.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere.
  • Unterlassen Sie in den Städten und auf dem Land Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Allein reisenden Frauen wird empfohlen, einsame Strände zu meiden. Auch in Gruppen ist erhöhte Vorsicht geboten.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Im Indischen Ozean und in den tansanischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Der oft schlechte Strassenzustand und die gefährliche Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmenden führen zu vielen Unfällen und fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer (insbesondere mit Überlandbussen, Taxis und Minibussen). Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Fahren Sie grundsätzlich defensiv und lassen Sie insbesondere an unübersichtlichen Stellen grosse Vorsicht walten.

Bei Unfällen mit Verletzten müssen Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Die Qualität lokaler Fluggesellschaften wie auch der Eisenbahnen entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Sicherheitsvorkehrungen und der Unterhalt von Fähren entsprechen oft nicht internationalen Standards.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung orientiert sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Gesetzesverstösse werden strenger geahndet als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen.
  • Das Fotografieren von militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden usw.
  • Der Einsatz von Drohnen ohne Bewilligung der tansanischen Behörden.
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen. Sexuelle Minderheiten sind allgemein nicht toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als Angehörige sexueller Minderheiten zu erkennen geben, kommen vor.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern (wozu u.a. auch Steine und Sand gehören), Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten können mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) und/oder hohen Geldbussen bestraft werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für schwere Verbrechen (z.B. Mord) kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Sansibars bekennt sich mehrheitlich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung (insbesondere in der Stone Town) den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Tansania liegt in einem Erdbebengebiet.

Starke Regenfälle und heftige Wirbelstürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Tanzania Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dar es Salaam.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Seit dem 1. Oktober 2024 müssen ausländische Staatsangehörige vor der Einreise nach Sansibar eine staatlich anerkannte Pflichtversicherung bei der Zanzibar Insurance Corporation abschliessen. Einzig Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Tansania sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
The Revolutionary Government of Zanzibar: Zanzibar Insurance Corporation 

Tragen Sie stets eine Passkopie (einschliesslich Visum) auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Ankunft in Sansibar beim Einchecken in Hotels und am Eingang zu Nationalparks den Originalpass vorweisen müssen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Tansania

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Tansania e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Thailand

Zuletzt editiert: 12/11/2025 5:17:56 PM

Aktuelles

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten. 

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinzen Buriram, Sa Kaeo, Si Saket, Surin und Ubon Ratchathani wird abgeraten. Vor Reisen in die Provinzen Chanthaburi und Trat wird dringend empfohlen, sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen.

Entlang der Grenze zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Ende Juli 2025 zu sporadischen und unvorhersehbaren Zusammenstössen und Gefechten, auch mit Raketen- und Artilleriefeuer sowie Luftwaffeneinsätzen. Die militärischen Auseinandersetzungen fordern Todesopfer und Verletzte und die Gebiete in der Nähe der Grenze wurden evakuiert. Die Tempel in den Grenzgebieten sind derzeit geschlossen.

Die Situation ist angespannt und die weitere Entwicklung ungewiss.

In allen Grenzzonen sind noch einzelne Minenfelder vorhanden.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Thailand gelten grundsätzlich als sicher.

Es kann im ganzen Land, insbesondere in Bangkok, aber auch in anderen Städten, zu Demonstrationen kommen. Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen vor. Es ist mit Strassenblockaden und Verspätungen im Reiseverkehr zu rechnen.

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In den südlichen Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat und Songkhla werden regelmässig terroristische Anschläge verzeichnet (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten. Halten Sie sich über die Medien und über Ihren Reiseveranstalter auf dem Laufenden, und befolgen Sie die Anweisungen der thailändischen Behörden. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes:
Von Reisen in die Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat und Songkhla wird abgeraten.

Latente Spannungen können unvermittelt aufflammen. In diesen Provinzen gelten Notfallgesetze. Bewaffnete Aufständische verüben regelmässig Anschläge und andere Gewalttaten gegen öffentliche Einrichtungen (Militär, Polizei, Eisenbahn, Schulen etc.). Anschläge auf kommerzielle Einrichtungen (Hotels, Märkte, Einkaufszentren, religiöse Stätten etc.) können ebenfalls vorkommen und fordern regelmässig auch zivile Opfer. Zum Beispiel kam bei einem Bombenanschlag in der Provinz Yala am 30. Juni 2024 eine Person ums Leben und 18 weitere wurden verletzt. In den Provinzen Yala und Narathiwat forderten Anschläge im Juni 2023 ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Sicherheitskräften sind zu verzeichnen.

In der Provinz Satun ist ebenfalls erhöhte Vorsicht geboten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation.

Alle Grenzzonen:
In allen Grenzzonen sind noch einzelne Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Grenzgebiet zu Myanmar:
Lassen Sie bei Reisen in das Grenzgebiet zu Myanmar höchste Vorsicht walten.

Die Sicherheitslage ist wegen des Konflikts in Myanmar angespannt, besonders in den Grenzregionen im Norden. Dort sind gewisse Gebiete militärisch abgeriegelt und es kann vereinzelt zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen.
In den ländlichen Gebieten sind teilweise bewaffnete Banden aktiv.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die militärischen Sperrgebiete. Lassen Sie sich bei Ausflügen ausserhalb der Städte von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten.

Grenzgebiet zu Kambodscha:
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinzen Buriram, Sa Kaeo, Si Saket, Surin und Ubon Ratchathani wird abgeraten. Vor Reisen in die Provinzen Chanthaburi und Trat wird dringend empfohlen, sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen.

Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind für Touristinnen und geschlossen. In den Gebieten rund um die Tempel Preah Vihear (in der gleichnamigen kambodschanischen Provinz), Ta Khwai (Ta Krabey) und Ta Muen Thom (in der thailändischen Provinz Surin) kommt es seit Ende Juli 2025 zu sporadischen und unvorhersehbaren militärischen Auseinandersetzungen zwischen Kambodscha und Thailand, welche Todesopfer und Verletzte fordern. Die Gebiete um die Tempel Preah Vihear, Ta Khwai und Ta Muen Thom sind auf der thailändischen Seite militärisch abgeriegelt und für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglich. Das Fotografieren von uniformierten Personen sowie von Einrichtungen der Armee und der Polizei ist strafbar.

Kriminalität

Wie in allen Grossstädten weltweit kann es auch in thailändischen Städten zu Entreiss- und Taschendiebstählen sowie zu Sexual- und Gewaltdelikten kommen – vereinzelt auch mit schweren Folgen. In seltenen Fällen wurden Entführungen durch kriminelle Gruppen gemeldet. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Lassen Sie auf den Inseln Koh Phangan, Koh Tao und Phuket erhöhte Vorsicht walten, besonders während der Vollmondpartys oder wenn Sie alleine unterwegs sind. Wiederholt sind Vergewaltigungen und andere Gewaltdelikte (teilweise mit Todesfolge) gemeldet worden.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren in den nördlichen Landesteilen ausschliesslich in Begleitung einer anerkannten, ortskundigen Führerin oder eines anerkannten, ortskundigen Führers.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Verschiedene Betrügereien kommen vor. Die Kriminellen sind einfallsreich und teilweise gewaltbereit. Gemäss Berichten ist manchmal korruptes Polizeipersonal involviert. Die folgende Aufzählung ist nicht abschliessend:

  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Vor allem in den Touristenorten werden Geldautomaten für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie wenn möglich überwachte Bancomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Misstrauen Sie Personen, die auf offener Strasse Touristinnen und Touristen ansprechen und Edelsteine oder andere Waren anbieten oder Geschäfte mit besonders günstigen Angeboten resp. Rabatten empfehlen.
  • Es kommt vor, dass Visumagenturen und Reisebüros anbieten, die Verlängerung des thailändischen Visums für ihre Kundinnen und Kunden zu erledigen und dabei illegale Praktiken anwenden. Hohe Haftstrafen sind die Folge für die Passinhaberin oder den Passinhaber. Beantragen Sie deshalb bei Bedarf die Verlängerung des Visums persönlich bei einem der offiziellen Immigration Offices im Land.
  • Vermieter von Autos und Motorrädern machen Touristinnen und Touristen gelegentlich für Schäden verantwortlich, die sie nicht verursacht haben. Um ihre Forderungen durchzusetzen, wird oft der als Sicherheit hinterlegte Reisepass als Druckmittel eingesetzt. Seien Sie bei der Anmietung von Fahrzeugen besonders vorsichtig: Hinterlegen Sie niemals Ihren Originalpass, sondern nur eine Kopie. Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für international renommierte Mietwagenfirmen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Thailand verzeichnet eine sehr hohe Zahl von schweren Verkehrsunfällen; besonders Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt.

Am Strand oder auf der Strasse angebotene Mietwagen und Motorfahrräder entsprechen nicht immer dem erwarteten Standard in Bezug auf Wartung und Versicherung.

Die Sicherheitsvorkehrungen auf Booten, die für touristische Ausflüge genutzt werden, sind teilweise mangelhaft.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Outdoor-Aktivitäten variiert stark. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern oder den Behörden über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte. Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Lizenz der thailändischen Behörden und mit einer Versicherungsdeckung.

Eine mangelhafte Umsetzung von Sicherheitsstandards in der chemischen Industrie hat in der Vergangenheit mehrere Unfälle verursacht. Das Risiko weiterer Industrie-Unfälle kann nicht ausgeschlossen werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Thailand Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz. Es muss mit langwierigen Gerichtsverfahren gerechnet werden. Zum Beispiel kann das Rauchen an gewissen öffentlichen Stränden oder der Besitz von e-Zigaretten mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reiseveranstalter, ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die geltenden Gesetze und lokalen Bestimmungen. 

Glücksspiele um Geld sind verboten.

Die thailändische Monarchie geniesst uneingeschränkten Respekt; unbedachte Äusserungen oder Handlungen können unter den Tatbestand der Majestätsbeleidung («lèse-majesté») beurteilt und mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Zum Beispiel kann das Zerknüllen einer Banknote mit dem Portrait des Königs hart bestraft werden. Dasselbe gilt für kritische Äusserungen (auch im Internet oder in den sozialen Medien) über das Königshaus.

Das Verleumdungsgesetz gestattet es Einzelpersonen, staatlichen und nicht stattlichen Institutionen und Firmen, wegen als ungerecht empfundener Kritik Klage zu erheben. Es drohen langjährige Haftstrafen.

Funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der thailändischen Behörden benutzt werden. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bussen oder Haftstrafen geahndet werden.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen oder Verbote. Dies gilt auch für Medikamente und E-Zigaretten. Verstösse können mit mehrjährigen Haftstrafen und/oder hohen Bussen geahndet werden. Beachten Sie die Informationen der thailändischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der thailändischen Botschaft in Bern.
Zollvorschriften allgemein: Thai Customs
Zollvorschriften Medikamente: Narcotics Control Division: Guidance for Travelers

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, in besonders gravierenden Fällen sogar mit der Todesstrafe. 
Food and Drug Administration: Narcotic Drugs and Psychotropic Substances

Tourism Authority of Thailand: 10 things tourists need to know about Cannabis in Thailand

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen in Thailand anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen bis zum Gerichtstermin gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten, lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Thailand liegt in einer Region, in der Erdbeben vorkommen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Thailand erreichen.

Es muss im ganzen Land mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.
Thai Meteorological Department

Thai Disaster Alert

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bangkok.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine finanzielle Garantie (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung in bar). In abgelegenen Gebieten können Personen mit einem negativen Rhesusfaktor Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Seit dem 1. Mai 2025 müssen Reisende nach Thailand vor der Ankunft eine elektronische Ankunftskarte ausfüllen.
Thailand Digital Arrival Card

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der thailändischen Botschaft in Bern über die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Beachten Sie, dass Visaanträge zwingend bei der Botschaft von Thailand im Wohnsitzland der Antragsstellenden beantragt werden müssen. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer mehrjährigen Einreisesperre gerechnet werden.
Royal Thai Embassy Bern: Visa

Seien Sie sich auch der Wichtigkeit der Ein- und Ausreisestempel bewusst, insbesondere bei Einreisen auf dem Landweg. Erkundigen Sie sich bei den Immigrationsbehörden oder direkt bei den Grenzposten. Bei fehlendem Einreisestempel müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und/oder einer Ausschaffung rechnen.

Tragen Sie stets ein gültiges Ausweisdokument auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 191
Touristenpolizei: 1155

Auf der Webseite der Touristenpolizei wird eine App für Reisende angeboten:
Tourist Police Bureau

Thailändische Zollvorschriften: Thai Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Thailand

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Timor-Leste

Zuletzt editiert: 1/8/2026 11:49:21 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Timor-Leste gelten grundsätzlich als sicher.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Timor-Leste nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren usw.).

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und kann mitunter auch gewalttätige Züge annehmen. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Banden kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt vorzugsweise von einer ortskundigen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Reisen Sie möglichst nicht allein und ausschliesslich tagsüber.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Taxifahrten und benützen Sie tagsüber nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel vorgängig bestellt haben, oder die über eine offizielle Lizenz und einen Taxameter verfügen.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Strassen sowie einsame Gegenden und verzichten Sie generell auf Spaziergänge.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Tragen Sie immer Ihre Ausweispapiere und Ihr Mobiltelefon auf sich.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Betrugsversuche sind möglich. Vorsicht ist geboten, insbesondere bei unaufgeforderten kommerziellen oder technologischen Angeboten.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Ausserhalb von Dili wird empfohlen, sich während der Regenzeit in einem Allradfahrzeug fortzubewegen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Infrastruktur und Verwaltung sind noch im Auf- und Ausbau begriffen. Ausserhalb von Dili ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und meistens sehr bescheiden.

Internetverbindungen sind im ganzen Land häufig langsam oder fallen zeitweise ganz aus, auch in Dili. Dies beeinträchtigt unter anderem Finanzdienstleistungen wie Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet.

Die Haftbedingungen sind schwierig; die inhaftierten Personen müssen selbst für die Ernährung und medizinische Versorgung aufkommen.

Naturbedingte Risiken

Timor-Leste liegt in einer Erdbebenzone.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Timor-Leste erreichen.

Während der Regenzeit kann es zu Überschwemmungen, Schlammlawinen und Infrastrukturschäden kommen. Vereinzelt können Wirbelstürme (Zyklone) auftreten. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Dili nur beschränkt und ausserhalb der Hauptstadt nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (z.B. Singapur) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Der US-Dollar gilt als offizielle Währung. Teilweise kann mit Kreditkarte bezahlt und Geld abgehoben werden.

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 115

Zollvorschriften: Timor-Leste Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Jakarta, Indonesien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Togo

Zuletzt editiert: 7/4/2025 11:33:18 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die politische und soziale Lage ist angespannt. Im ganzen Land muss mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie Strassenblockaden kommen vor. Gewaltsame Demonstrationen haben wiederholt Verletzte und Todesopfer gefordert.

Am 26. Juni 2025 sind bei Protesten gegen die Regierung drei Personen getötet und mehr als 60 Personen verletzt worden. Es kam zu zahlreichen Festnahmen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Internetzugang und der Zugriff auf Soziale Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Mit dem wachsenden Einfluss und den zunehmenden Aktivitäten von terroristischen Gruppierungen in Burkina Faso sowie in Teilen von Nigeria und Benin hat sich das Entführungs- und Anschlagsrisiko auch in Togo erhöht.
Beachten Sie auch die folgenden Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Savanes:
Von Reisen in die Provinz Savanes wird abgeraten.

In Burkina Faso und im Grenzgebiet Togos zu Burkina Faso und Benin sind bewaffnete Banden und Terroristen aktiv. Terroristische Anschläge und bewaffnete Angriffe fordern regelmässig Todesopfer. Beispiele:

  • Am 25. Oktober 2024 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendial acht Personen getötet.
  • Am 02. Oktober 2024 wurden bei einem Angriff an der Grenze zu Burkina Faso mindestens neun Soldaten und zehn Zivilpersonen getötet.
  • Am 20. Juli 2024 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendial Ouest mindestens zehn Personen getötet.
  • Am 20. April 2023 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Tone mindestens sechs Personen getötet.
  • Am 10. Februar 2023 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendjal mindestens 31 Zivilpersonen getötet.

Das Entführungsrisiko ist erhöht. In der Provinz Savanes gilt weiterhin der Ausnahmezustand zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen und die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen entgegen der Empfehlung des EDA in diese Region zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine - Möglichkeit zur Hilfeleistung in Notfällen hat.

Provinz Kara:
Die angespannte Sicherheitslage in der Provinz Savanes wirkt sich auch auf die angrenzende Provinz Kara aus. Informieren Sie sich vor und während Reisen in die Provinz Kara bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten.

Kriminalität

Die Kriminalität ist vor allem in der Hauptstadt Lomé hoch. Bei Einbrüchen, Überfällen, Taschen-, Entreiss- und Autodiebstählen wird immer häufiger Gewalt angewendet. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Exkursionen und Spaziergänge in Gruppen und verzichten Sie nachts ganz darauf.
  • Lassen Sie an den Stränden besondere Vorsicht walten, und gehen Sie nicht alleine hin.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Hüten Sie sich vor Taschendiebstählen, insbesondere bei grossen Menschenansammlungen, an öffentlichen Plätzen und Märkten.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Häufig täuschen Kriminelle Staus und Unfälle vor, um Autos zu stoppen und die Insassinnen und Insassen zu berauben. Fahren Sie im Falle eines Unfalles direkt zum nächsten Polizeiposten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Lassen Sie Fremden gegenüber ein gesundes Misstrauen walten. Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Geben Sie nie Ihre Bankdaten bekannt und überweisen Sie kein Geld an Unbekannte. Es kommt auch vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn beispielsweise:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalls (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den togolesischen Gewässern, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Polizeikontrollen werden im ganzen Land durchgeführt. Halten Sie an und weisen Sie Ihren Pass vor. Auch Durchsuchungen des Fahrzeuges sind üblich.

Der Zustand der Strassen ausserhalb der Hauptstadt Lomé ist oft schlecht, und sie sind zum Grossteil nicht asphaltiert. Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Streunendes Vieh und unbeleuchtete Fahrzeuge bilden zusätzliche Gefahren. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Bei Verkehrsunfällen kann es wegen möglicher Repressalien angezeigt sein, nicht anzuhalten, sondern bis zum nächsten Polizeiposten weiterzufahren.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. während Wahlen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit sind Überschwemmungen möglich. Beachten Sie die lokalen Wettervorhersage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Togo Agence Nationale de la Protection Civile
Agence Nationale de la Météorologie du Togo

Medizinische Versorgung

Insbesondere ausserhalb von Lomé ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb des Landes behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117 (vom Festnetz) oder 161 (vom Mobiltelefon)
Gendarmerie: 172 oder +228 2221 3743
Commissariat Centrale: +228 2221 2871
Notruf Feuerwehr: 118

Togolesische Zollvorschriften: Office Togolais des Recettes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Ghana
Schweizerisches Generalkonsulat in Lomé, Togo
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Togo e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tonga

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:54 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Trinidad und Tobago

Zuletzt editiert: 1/5/2026 3:10:34 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Die Behörden können zur Bekämpfung der Bandenkriminalität den Notstand ausrufen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und folgen Sie den Anweisungen der Behörden, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Trinidad und Tobago nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Bandenkriminalität, gewalttätige Auseinandersetzungen und Tötungsdelikte zwischen Banden kommen vor und können nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Die Opfer des organisierten Verbrechens sind primär ortsansässige Personen.
Von Gewalt begleitete Einbrüche in unbewachte Ferienhäuser und Hotels kommen vor und es liegen Meldungen über Vergewaltigungen vor.
Entführungen zwecks Lösegelderpressung und sogenannte Express-Entführungen werden verzeichnet; bei welchen das Opfer zu Bargeldbezügen oder Herausgabe von Bankinformationen gezwungen wird. Das Risiko ist vor allem in Port of Spain und grösseren Städten sehr hoch, Touristenorte können ebenfalls betroffen sein.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Wählen Sie eine Unterkunft, die über gute Sicherheitsmassnahmen und über Wachpersonal verfügt.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge, und meiden Sie in den Städten schlecht beleuchtete Quartiere.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Lassen Sie sich von einem im Voraus organisierten Hoteltaxi abholen, wenn Sie nachts am Flughafen Piarco (Trinidad) ankommen; es kommt vor, dass Reisende im Flughafen von Banden beobachtet, verfolgt und überfallen werden.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung.
  • Treffen Sie auch auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle, Diebstähle und andere Ereignisse.

Verkehr und Infrastruktur

Auf Trinidad und Tobago gilt Linksverkehr. Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und überhöhte Geschwindigkeit bilden zusätzliche Risiken. Fahrten mit sogenannten Maxi-Taxis (Kleinbusse) sind zu vermeiden, da deren Unfallrate hoch ist und in diesen Fahrzeugen häufig Diebstähle verübt werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung, auch bei Kindern.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden bereits bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit hohen Bussen und/oder mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Polizei ist bei der Verfolgung des Konsums von Drogen sehr streng, speziell auch bei Touristinnen und Touristen.

Für Mord und gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Trinidad und Tobago liegt in einem Erdbebengebiet. Vulkanausbrüche auf anderen Inseln in der Karibik und Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Das Land liegt am Rand der Hurrikanzone. Es muss mit starken Regenfällen und gelegentlichen Wirbelstürmen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Trinidad and Tobago Meteorological Service

Office of Disaster Preparedness and Management (ODPM)

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden jedoch mit Vorteil im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 811
Zollvorschriften von Trinidad und Tobago: Customs and Excise Divison

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tschad

Zuletzt editiert: 10/21/2025 11:08:19 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist sehr angespannt.

Am 8. Januar 2025 wurden bei einem Angriff auf den Präsidentenpalast 19 Personen getötet und sechs weitere verletzt. Auch im Februar 2024 sowie rund um die Präsidentschaftswahlen im Mai 2024 kam es zu politischer Gewalt, bewaffneten Zusammenstössen und Schiessereien, die mehrere Todesopfer und Verletzte forderten.

Vor allem in N’Djamena kann es jederzeit zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Dabei sind Strassenblockaden und Vandalenakte möglich. Wiederholt haben die Sicherheitskräfte scharfe Munition eingesetzt, um Demonstrationen aufzulösen.

In N’Djamena sowie in anderen Landesteilen können Sicherheitskontrollen vorkommen.

Die Sicherheitslage bleibt unsicher und kann sich schnell ändern.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet ist.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten sehr hoch. 

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in der Region des Tschadsees. In dieser Region kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen durch terroristische Gruppierungen sowie zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen diese Gruppierungen. Zum Beispiel wurden Ende Oktober 2024 bei einem Angriff in Barkaram in der Region Lac 40 Armeeangehörige getötet.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich regelmässig in lokalen, gewaltsamen Konflikten entladen. Auch Kämpfe zwischen Rebellengruppen und den Sicherheitskräften kommen vor.

Beispiele:

  • Im Juni 2025 wurden bei Zusammenstössen in der Region Mayo Kebbi West mindestens 18 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Im Juni 2025 wurden bei Zusammenstössen in der Region Quaddai mindestens 16 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Im Mai 2025 wurden bei Zusammenstössen in der Region Logone Occidental 51 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Ende März 2024 wurden bei Zusammenstössen in der Region Moyen-Chari mindestens 23 Personen getötet.
  • Im März 2024 wurden bei Zusammenstössen im Departement Djourf al Ahmar in der Region Sila mindestens 42 Personen getötet.

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden - einschliesslich in der Hauptstadt N‘Djamena. Häufig werden Schuss- und andere Waffen eingesetzt. Unter anderem kommt es oft zu Diebstählen von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

In den ehemaligen Kampfzonen besteht das Risiko von Blindgängern. In den Regionen Tibesti, Borkou und Ennedi sind zudem noch Landminen vorhanden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung wenden.
Schweizerische Botschaft in Nigeria

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur im Tschad

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tschechien

Zuletzt editiert: 9/29/2025 5:23:03 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Tschechien gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Tschechien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Besonders in Prag kommt es zu Diebstählen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie bei Sehenswürdigkeiten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen besonders vorsichtig.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Sehen Sie davon ab, Geld auf der Strasse zu wechseln.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.

Verkehr und Infrastruktur

Das öffentliche Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse) ist gut ausgebaut und der Bevölkerungsdichte angepasst.
Bus- und Bahnverbindungen

Für die Benutzung der Autobahnen und einiger Strassen muss eine Vignette gekauft werden bzw. das Fahrzeug im Mautsystem gemeldet werden.
Elektronische Vignette
(für Fahrzeuge bis 3.5t)
Elektronisches Mautsystem
(für Fahrzeuge ab 3.5t)

Im Strassenverkehr erfordert unvorhersehbares Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden besondere Aufmerksamkeit. Kommt es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, muss die Polizei verständigt werden.
Basic Road Traffic Rules in the Czech Republic

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Czech Hydrometeorological Institute

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Personen, die sich länger als 30 Tage in Tschechien aufhalten, sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. In der Regel übernehmen Hotels diese Meldepflicht für ihre Gäste. Wer nicht in einem Hotel untergebracht ist, muss die Anmeldung selbst oder durch die Gastgeberin bzw. den Gastgeber vornehmen lassen. Auskünfte zu den Meldevorschriften sowie zu den zuständigen Meldestellen erteilen das tschechische Innenministerium und die Botschaft der Tschechischen Republik in Bern.
Innenministerium

Botschaft der Tschechischen Republik

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Polizei: 158
Ambulanz: 155

Tschechische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich

Schweizerische Botschaft in der Tschechischen Republik

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tunesien

Zuletzt editiert: 11/3/2025 3:36:36 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Tunesien gelten grundsätzlich als sicher.

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt.

Proteste und Demonstrationen kommen regelmässig vor. Dabei können gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden.

Als Folge von Streiks kann es im ganzen Land zu Unterbrüchen des öffentlichen Verkehrs sowie Treibstoffknappheit kommen. Bei Unruhen kann die Regierung eine Ausgangssperre verhängen. Der 2015 ausgerufene Ausnahmezustand ist weiterhin landesweit in Kraft und wird regelmässig verlängert.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht die Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land. Wiederholt sind Anschläge verübt worden. Diese richteten sich gegen die Sicherheitskräfte, doch sind wiederholt auch Zivilpersonen getötet oder verletzt worden. Im Mai 2023 beispielsweise, forderte ein Anschlag auf eine Synagoge auf der Insel Djerba mehrere Todesopfer und Verletzte.

Die Behörden haben eine Reihe von Massnahmen getroffen, um Terrorzellen zu zerschlagen. In einigen Teilen des Landes werden regelmässig Sicherheitsoperationen gegen terroristische Organisationen durchgeführt. An Orten, an denen sich grosse Menschenmengen versammeln, sind die Sicherheitsmassnahmen verstärkt. Es ist mit einer erhöhten Präsenz von Sicherheitskräften in touristischen Orten zu rechnen.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Vor allem in einigen Grenzgebieten zu Algerien und im Süden des Landes besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter. Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Hotel etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.

Erkundigen Sie sich vor Reisen auf dem Landweg bei den lokalen Behörden, ob auf der geplanten Strecke mit Sicherheitsrisiken wie illegalen Strassenblockaden, Demonstrationen oder Protestaktionen zu rechnen ist. Achten Sie generell darauf, dass das Fahrziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht wird.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westen des Landes
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Algerien westlich der Strasse, die Tabarka mit Tozeur verbindet, einschliesslich der gesamten Provinz Kasserine wird abgeraten.

Es besteht das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen, die in gewissen Buschwäldern im Grenzgebiet zu Algerien aktiv sind, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine. Diese operieren grenzüberschreitend. Die Armee kontrolliert und verbietet den Zugang zu den Risikogebieten, die teilweise vermint sind; es kommt dort sporadisch zu Konfrontationen mit den terroristischen Gruppierungen. Die Sicherheitskräfte können temporäre militärische Sperrzonen einrichten.

Südliche Landeshälfte
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Libyen wird abgeraten.

Die prekäre Sicherheitslage in Libyen wirkt sich auch auf das tunesische Grenzgebiet aus. Schmuggler und kriminelle Gruppierungen operieren ebenfalls jenseits der Grenzen.

Es wird abgeraten von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Gebiet südlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine nach Zarzis an der Südostküste führt.
Ein grosser Teil der Region südlich dieser Linie befindet sich in einem militärischen Sperrgebiet.

Die Städte Tabarka, Tozeur, Douz, Tataouine und Zarzis können unter Beachtung der in diesen Reisehinweisen genannten Vorsichtsmassnahmen besucht werden. Unternehmen Sie Ausflüge in die Wüstengebiete ausschliesslich in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen, vertrauenswürdigen Reiseleitung.

In der südlichen Landeshälfte besteht im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen ein erhöhtes Entführungsrisiko.

Es ist grösste Vorsicht bei Reisen in abgelegene Gebiete fern der Hauptverbindungsstrassen geboten. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Kleinkriminalität nimmt zu und ist vor allem in den Touristenorten und Märkten verbreitet. Es kann zu Taschendiebstahl, Diebstahl aus parkierten Autos, Einbrüche in Wohnungen und Hotelzimmer kommen etc.

Sexuelle Belästigung von Frauen kommt vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Frauen wird empfohlen sich einer Gruppe anzuschliessen.
  • Meiden Sie wenig besuchte und abgelegene Strände.

Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der wichtigen Verbindungsstrassen gut ist, ereignen sich häufig schwere Verkehrsunfälle. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Auf den Überlandstrassen verursachen waghalsige Überholmanöver zahlreiche Unfälle. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten oder lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.

Es sind unter anderem strafbar:

  • die Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinars.
  • das Fotografieren militärischer und öffentlicher Einrichtungen.
  • das Konkubinat sowie gleichgeschlechtliche Beziehungen.
  • die Beleidigung von staatlichen Angestellten und Regierungsmitgliedern.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen und passen Sie Verhalten und Kleidung besonders ausserhalb von Hotelanlagen, den örtlichen Gepflogenheiten an. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten. Fotografieren Sie Personen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Tunesier/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den tunesischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Im Sommer besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Institut national de la météorologie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tunis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Es kommt jedoch immer häufiger zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor der Behandlung eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen ist eine Behandlung in Europa empfehlenswert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf: 197
Touristenpolizei: 198
Tunesische Zollbestimmungen: Direction général des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Tunesien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Türkei

Zuletzt editiert: 3/3/2026 10:38:03 AM

Aktuelles

Regionale Risiken

Die Entwicklung der Lage ist aufgrund der militärischen Eskalation in der Region ungewiss. Einschränkungen im Reiseverkehr können nicht ausgeschlossen werden (vorübergehende Schliessung des Luftraums, verspätete und annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund von innenpolitischen Spannungen kommt es landesweit, jedoch vor allem in Istanbul sowie den Grossstädten regelmässig zu Protesten und Demonstrationen. Dabei sind Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften nicht auszuschliessen. Kurznachrichtendienste und soziale Netzwerke könnten teilweise nur eingeschränkt nutzbar sein.

Die Entwicklungen in den Nachbarländern Syrien und Irak können kurzfristig Auswirkungen auf die Sicherheitslage insbesondere in den Grenzgebieten haben.

Die Lage in Syrien ist nach dem Sturz des Langzeitherrschers Bashar al-Assad vom Dezember 2024 nach wie vor volatil. Im Irak bleibt die Situation ebenfalls volatil und unübersichtlich. Im Südosten und Osten des Landes finden regelmässig Operationen der türkischen Streitkräfte gegen terroristische und aufständische Gruppierungen statt.

Die Sicherheitskräfte verfügen über die Möglichkeit, jederzeit die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken sowie kurzfristig lokale Ausgangssperren zu verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht die Gefahr von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land.
In den letzten Jahren gab es eine Reihe schwerwiegender Anschläge wovon sich die die meisten im Südosten der Türkei, in Istanbul und Ankara ereigneten.

Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Tragen Sie immer Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südosten
Von Reisen jeder Art in die Grenzgebiete zu Syrien und dem Irak wird abgeraten.

Der Konflikt zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) dauert an. Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen, vor allem in ländlichen Gegenden im Südosten der Türkei. Die türkischen Sicherheitskräfte unterhalten zahlreiche Strassencheckpoints und sperren ihre Operationsgebiete vor militärischen Operationen weiträumig ab.
Entlang der Grenze im Osten besteht teilweise die Gefahr von Landminen.

Im Norden Syriens kommt es weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen verschiedenen Parteien. Diese wirken sich auch auf die angrenzenden türkischen Gebiete aus. Wiederholt sind Anschläge gegen zivile Ziele verübt worden.

Das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen aus Syrien kann im Grenzgebiet nicht ausgeschlossen werden.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in folgende Provinzen wird abgeraten: Sanliurfa, Mardin, Siirt, Sirnak, Hakkari.
Davon ausgenommen sind die Städte Sanliurfa und Mardin unter der Voraussetzung, dass die An- und Abreise mit dem Flugzeug erfolgt.
Falls Sie aus zwingenden Gründen in diese Provinzen reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte (Sperrzonen meiden, Ausgangssperren befolgen etc.).

In den übrigen Gebieten des Südostens und Ostens, die oben nicht spezifisch erwähnt werden, ist grosse Vorsicht geboten.
Reisen Sie nur tagsüber und verzichten Sie auf Fahrten auf ländlichen Strassen. Informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden und Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und über militärische Sicherheitszonen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Von Wanderungen in diesen Gebieten wird abgeraten.

Kriminalität

Vor allem in Istanbul kommen Taschendiebstähle sowie vereinzelt Raubüberfälle und Aggressionen vor. Besondere Vorsicht ist unter anderem in Flughäfen, Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen, belebten Einkaufsstrassen und offenen Märkten angezeigt.

Fälschungen von alkoholischen Getränken mit toxischem Inhalt (u.a. Methanol) sind im Umlauf und stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Vermeiden Sie solche Getränke, wenn die Herkunft nicht bekannt ist. Kaufen Sie alkoholische Getränke nur in vertrauenswürdigen Geschäften, Bars oder Restaurants und vermeiden Sie Getränke von Strassen- und Strandverkäufern.

Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten.
  • Schenken Sie bei der Wahl der Unterkunft dem Sicherheitsaspekt besondere Aufmerksamkeit.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe.
  • Sexuelle Belästigung von Frauen kommt vor.
  • Lassen Sie Gruppen von Bettlern (meist Frauen mit Kindern) gegenüber Vorsicht walten.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen; benutzen Sie ausschliesslich offiziell registrierte Taxis.
  • Wechseln Sie Geld nur bei offiziellen Finanzinstitutionen (Banken und Wechselstuben).

Verkehr und Infrastruktur

Die Türkei verfügt über ein gut ausgebautes Strassennetz. Der Verkehr ist vor allem in den Städten dicht; es kommt oft zu Unfällen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft der Republik Türkei in Bern

Öffentlicher Verkehr: Die meisten Grossstädte können durch Inlandflüge und/oder mit der Eisenbahn erreicht werden. Ausserdem besteht ein weit verzweigtes Netz von Überlandbussen. Die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen durch die Busfirmen kann variieren. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei lokalen Personen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Ausfuhr von Kulturgütern aller Art und auch von geringem Wert (Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen, Fossilien, behauene Steine etc.). Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.
  • Äusserungen oder Handlungen, welche die Einheit des Staates gefährden oder die den Staat, dessen Institutionen, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen. Demnach können mit Bussen oder Haftstrafen geahndet werden: Beleidigungen oder Verunglimpfungen des Präsidenten der Republik, der Regierung, des Gründers des modernen türkischen Staates Mustafa Kemal Atatürk, der Polizei, der Armee, der Nationalhymne oder der Religion. Unter diesen Strafbestand können auch regierungskritische Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
  • das Verbreiten von Informationen, welche gemäss türkischer Rechtsprechung falsch sind oder zum Ziel haben, die Sicherheit und öffentliche Ordnung zu stören (Desinformationsgesetz). Unter diesen Strafbestand können auch Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen; es können Haftstrafen verhängt werden.
  • das Verunstalten der türkischen Flagge oder Banknoten.
  • die Unterstützung einer in der Türkei verbotenen Organisation, selbst wenn diese Unterstützung in einem anderen Land erfolgt.
  • das Fotografieren von Sicherheitskräften, militärischen Anlagen oder militärischen Sicherheitszonen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.

Auch bei anderen strafrechtlichen Verfahren kann die Polizei unter Umständen gegenüber den involvierten Personen Ausreisesperren verhängen, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die türkischen Behörden betrachten türkisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als türkische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Kulturelle Besonderheiten

Abseits der touristischen Badestrände ist es angezeigt, Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden nicht in allen Landesteilen toleriert. Das Zeigen von Zuneigung in der Öffentlichkeit kann unerwünschte Aufmerksamkeit erregen. Übergriffe und Diskriminierung gegenüber LGBTQ+ Reisenden kommen vor. Informieren Sie sich vorgängig in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro und bei anderen vertrauenswürdigen Quellen über Empfehlungen am Reiseziel.

Naturbedingte Risiken

Grosse Teile der Türkei liegen in einer Erdbebenzone. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Sommer besteht vor allem im Süden des Landes Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Informationen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Disaster and Emergency Management Presidency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der türkischen Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung gut. Ausserhalb der Städte ist sie jedoch nur beschränkt gewährleistet. Bei Notfällen sind sämtliche Krankenhäuser gesetzlich zu Behandlungen verpflichtet; sie werden jedoch unmittelbar danach Rechnung stellen. Weitergehende Operationen und stationäre Aufenthalte müssen im Voraus bezahlt werden.

Bevor chirurgische oder zahnärztliche Eingriffe im Rahmen von medizinischen Reisen in der Türkei vorgenommen werden, wird empfohlen, diese vorgängig mit einem Arzt oder einer Ärztin in der Schweiz zu besprechen und die Anbieter sorgfältig zu prüfen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Wehrpflichtige schweizerisch-türkische Doppelbürger sollten sich vor der Reise in die Türkei bei der zuständigen Vertretung der Republik Türkei in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss türkischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in der Türkei militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Allgemeiner Notruf (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz): 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Türkei
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Turkmenistan

Zuletzt editiert: 9/17/2025 5:12:52 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Turkmenistan gelten grundsätzlich als sicher.

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden.
Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Turkmenistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.
Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan wirkt sich auch auf das turkmenische Grenzgebiet zu Afghanistan aus.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und meiden Sie nachts wenig befahrene Strassen und Parkanlagen. Benutzen Sie vorzugsweise die offiziellen Taxis und teilen Sie diese nicht mit unbekannten Personen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Hauptstadt Aschchabad ist der Strassenzustand oft schlecht. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fähren auf dem Kaspischen Meer, der Eisenbahn und der Flugzeuge für Inlandflüge entsprechen oft nicht internationalem Standard. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Inlandflüge.

Es gibt keine flächendeckenden Mobiltelefonnetze und Roaming-Dienste. Der Zugang zum Internet und den sozialen Medien ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt möglich.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze orientieren sich an strengeren Standards und Moralvorstellungen als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille);
  • Rauchen in der Öffentlichkeit. Tabakprodukte dürfen weder verkauft noch verschenkt werden;
  • Fotografieren von Einrichtungen der Armee und der Polizei und öffentliche Bauten (Flughäfen, Regierungsgebäude usw.). Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme;
  • Beleidigung oder Verleumdung des Präsidenten sowie Schmähung der Flagge, des Wappens oder der Landeshymne Turkmenistans;
  • Aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sowie generell Verstösse gegen das lokale Sittlichkeitsempfinden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an.
Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Turkmenistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen, Erdrutschen und Infrastrukturschäden gerechnet werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Oft fehlt es an Medikamenten und medizinischem Material. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Es bestehen besondere Vorschriften für die Einreise mit einem Auto sowie einschränkende Zollbestimmungen.

Ausländische Staatsangehörige, die mehr als drei Tage in Turkmenistan weilen, müssen sich innert dreier Tage nach der Einreise beim staatlichen Registrierungsbüro für ausländische Staatsangehörige (= OVIR) an- und abmelden. Bei Reisen mit mehreren Etappen müssen sich die Reisenden in jedem Aufenthaltsort beim lokalen OVIR registrieren lassen.

Bankomaten (ATM) gibt es nur an wenigen Standorten. Kreditkarten können nur beschränkt benützt werden. US-Dollars können in Banken und offiziellen Wechselstuben gewechselt und für die Bezahlung gewisser Dienstleistungen verwendet werden (z.B. Flüge, internationale Hotels). Oft verlangen Hotels bei der Ankunft eine Vorauszahlung in US-Dollars. Alle anderen Dienstleistungen und Waren müssen in der Lokalwährung Manat beglichen werden.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Turkmenistan in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge, die Verwendung von Kreditkarten und die Vorschriften über die Verwendung von Dollars und Lokalwährung sowie über die bewilligungspflichtigen Gebiete.
Botschaft von Turkmenistan

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

State Customs Service of Turkmenistan > Customs Information

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Aserbaidschan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Turkmenistan in Genf. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tuvalu

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:57 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Uganda

Zuletzt editiert: 2/12/2026 5:47:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Während den landesweiten Wahlen vom Januar und Februar 2026 kam es in verschiedenen Städten und Regionen zu Protesten. Dabei ereigneten sich gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften, die Todesopfer forderten sowie zu erheblichen Sachschäden führten. Die politische Lage bleibt angespannt, und es kann weiterhin zu Unruhen kommen. Diese können kurzfristig aufflammen und zu Einschränkungen im öffentlichen Leben sowie im Strassenverkehr führen. Bei Demonstrationen sind gewaltsame Ausschreitungen, Strassenblockaden und Zusammenstösse mit Sicherheitskräften möglich. Der Einsatz von Schusswaffen kann nicht ausgeschlossen werden.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Im ganzen Land besteht ein erhöhtes Risiko von terroristischen Anschlägen. Beispiele (s. auch Kapitel Spezifische regionale Risiken):

  • 03. Juni 2025: Explosion in der Nähe des Munyonyo Martyrs Shrine in Kampala;
  • 19. Dezember 2023: zehn Todesopfer bei einem Anschlag im Kamwenge Distrikt;
  • 02. Dezember 2023: eine verletzte Person durch einen Bombenanschlag in Kampala;
  • 16. Oktober 2023: mindestens zwei Todesopfer bei einem Angriff auf einen Lastwagen im Kasese Distrikt.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren und Hotels, insbesondere in Kampala.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Lassen Sie Vorsicht walten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Northern Region:
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zum Südsudan sowie in die gesamten Bezirke Nakapiripirit, Moroto, Kotido und Kaabong.

In der Northern Region bedrohen Stammesfehden, ethnische Konflikte und kriminelle Banden zeitweise die Sicherheit. Der Konflikt im Südsudan hat Auswirkungen auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Gebieten Ugandas. Ausserdem besteht Minengefahr.
Informieren Sie sich vor Reisen in die Northern Region bei den lokalen Behörden
über die aktuelle Sicherheitslage und beachten Sie deren Anweisungen.

Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa):
Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.

Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (Provinz Nordkivu) wirkt sich auch auf das ugandische Grenzgebiet aus. Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus dem Nachbarland.
Die Nationalparks können unter folgenden Voraussetzungen besucht werden: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel wurden am 17. Oktober 2023 bei einem Angriff auf ein Fahrzeug im Queen Elizabeth Nationalpark zwei ausländische Staatsangehörige und ihr lokaler Reiseführer getötet.
Informieren Sie sich vor Reisen in die gesamten Distrikte Kisoro und Kasese bei den lokalen Behörden und Ihrem Reiseveranstalter
über die aktuelle Sicherheitslage und befolgen Sie deren Anweisungen. Lassen Sie sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten.
Diese Grenzgebiete werden von verschiedenen Rebellengruppen aus der Demokratischen Republik Kongo heimgesucht, und es besteht die Gefahr von Landminen. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko.
Zeitweise führen Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und Milizen in der Demokratischen Republik Kongo nahe der Grenze zu Uganda zu Flüchtlingsströmen in den Distrikt Kisoro, in der südwestlichsten Ecke von Uganda. Es kommt auch zu Angriffen durch bewaffnete Gruppen.

Grenzgebiete zu Ruanda:
Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Ruanda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Es bestehen politische Spannungen zwischen Uganda und Ruanda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen.

Andere, oben nicht ausdrücklich erwähnte Landesteile:
Lassen Sie bei Reisen in die übrigen Regionen des Landes Vorsicht walten
und klären Sie die Sicherheitslage mit den lokalen Behörden ab. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor allem in den Städten vor. Im ganzen Land sind Überfälle durch bewaffnete Strassenräuber möglich, besonders nach Einbruch der Dunkelheit. Entführungen mit Lösegelderpressung sowie Express-Entführungen kommen sporadisch vor.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber, um das Risiko von Überfällen und Unfällen zu verringern.
  • Verzichten Sie nachts generell auf Spaziergänge.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, mit dem Ziel, das Opfer nachher zu berauben.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr.

Abseits der Hauptachsen ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, das Fahren ohne Licht, streunende Tiere und mangelhaft gewartete Fahrzeuge bilden ein erhebliches Unfallrisiko (auch bei Fahrten mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb möglichst auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden, z. B. während Wahlen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Rauchen im öffentlichen Raum;
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen.

In Uganda ist ein strenges Anti-LGBTQ-Gesetz in Kraft. Lebenslange Haftstrafen können ausgesprochen werden, in gewissen Fällen auch die Todesstrafe.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen sehr hart bestraft.

Für schwere Delikte, z.B. Mord oder Vergewaltigung, kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Naturbedingte Risiken

Uganda liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Regenzeit können Unwetter Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999

Uganda Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Uganda e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ukraine

Zuletzt editiert: 12/24/2025 8:45:00 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in die Ukraine und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 fordern Angriffe Todesopfer und Verletzte. Die Zivilbevölkerung und die Infrastruktur sind von Boden- und Luftangriffen auf dem gesamten Territorium betroffen. Die Lage bleibt unberechenbar.

Die ehemaligen und aktiven Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Der Luftraum über der Ukraine ist geschlossen.

Personal, Einrichtungen und Ereignisse von strategischer Bedeutung sowie Fahrzeuge des Militärs und der Polizei zu fotografieren, ist strafbar. Es besteht jedoch Unklarheit darüber, welche Elemente diesen Kategorien zuzuordnen sind. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Sicherheitskräften oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in die Ukraine zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in der Ukraine

Regionales Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest, Rumänien

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ungarn

Zuletzt editiert: 2/2/2026 2:45:07 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Ungarn gelten grundsätzlich als sicher.

Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen kommen. Auch Verkehrsbehinderungen sind möglich.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch. In Ungarn gilt ein Ausnahmezustand, welcher zuletzt bis zum 13. Mai 2026 verlängert wurde. Dieser berechtigt die Regierung unter anderem, vermehrt Sicherheitskontrollen durchzuführen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ungarn nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen aller Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten relativ hoch. Es kommt vereinzelt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Das Polizeipersonal trägt eine Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und kann sich mit einem Dienstausweis in Kreditkartenformat ausweisen. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Um Autos zu stehlen, werden vor allem nachts Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeigen eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig. Es sind Fälle von Touristinnen und Touristen bekannt, die auf diese Weise ausgeraubt oder betrogen worden sind. Opfer eines solchen Vorfalls können Meldung an die ungarische Notrufnummer 112 (Englisch oder Deutsch) machen.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben.
  • Benützen Sie Bancomaten möglichst innerhalb der Räumlichkeiten von Banken während der Öffnungszeiten.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarten mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor (vor allem in Restaurants).

 Ungarische Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erfordert besondere Vorsicht.

Für die Nutzung der Autobahnen und einiger Strassen muss eine Vignette gelöst werden.
e-Vignette

Ungarn verfügt über ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz.
Ungarische Bahn MAV

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Ungarns.

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Es ist verboten, militärische Installationen und Anlagen von strategischer Bedeutung zu fotografieren. Diese sind meistens mit Verbotsschildern gekennzeichnet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Hungarian Meteorological Service

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. 

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Ungarische Zollvorschriften: National Tax and Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Schweizerische Botschaft in Ungarn
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Uruguay

Zuletzt editiert: 12/16/2025 3:23:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Uruguay gelten grundsätzlich als sicher.

Politische Demonstrationen, Streiks und gelegentlichen Ausschreitungen können vorkommen. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Uruguay nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist vor allem in der Hauptstadt Montevideo erhöht. Dort sowie in den Ferienorten an der Küste (z.B. Punta del Este) kommen Taschen- und Entreissdiebstähle vor. Autodiebstahl und Diebstahl aus geparkten oder vor einer Ampel haltenden Fahrzeugen kommen vor. Besuchen Sie gewisse Stadteile Montevideos nur tagsüber und in Gruppen. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Bewaffnete Raubüberfälle und Angriffe kommen vor. Besondere Vorsicht ist unter anderem am Karneval, an Konzerten und bei Fussballspielen geboten. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.

Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen verübt werden und stehen oft in einem Zusammenhang mit Drogenhandel.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, Uhren usw.) und nur wenig Geld auf sich,
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich,
  • Meiden Sie in Montevideo Besuche der Ciudad Vieja und allgemein wenig belebte Strassen nach Einbruch der Dunkelheit,
  • Verzichten Sie auf Besuche von Stadteilen, die als gefährlich bekannt sind. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten,
  • Halten Sie stets die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt,
  • Lassen Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Orten besondere Vorsicht walten, Taschendiebstähle kommen vor,
  • Benutzen Sie Taxis oder Fahrdienste, die sie selbst oder ihr Hotel gebucht haben.

Verkehr und Infrastruktur

Verkehrsunfälle sind häufig und fordern zahlreiche Todesopfer. Das Unfallrisiko ist wegen mangelhafter Signalisierung erhöht, besonders nachts. Auch die unvorhersehbare Fahrweise und die ungenügende technische Wartung vieler Fahrzeuge erhöhen das Unfallrisiko.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille). Zuwiderhandlungen führen zum Entzug des Führerausweises und einer Geldbusse.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland ist Konsum, Besitz und Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen verboten.

Die Untersuchungshaft kann sehr lange dauern und wird unter anderem auch bei Verkehrsdelikten verhängt. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Wirbelstürmen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr. In Dürreperioden kann es zu Engpässen bei der Wasserversorgung kommen.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle etc.:
Instituto Uruguayo de Meteorología

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Montevideo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in der Hauptstadt wie auch in den anderen grösseren Städten gewährleistet. Auf dem Land ist die medizinische Versorgung teilweise nur eingeschränkt gewährleistet. Es wird empfohlen, private Krankenhäuser zu wählen, da diese meistens besser ausgerüstet sind als die öffentlichen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. In Notfällen verlangen Krankenhäuser manchmal vor Behandlungen eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer allgemein: 911
Zollvorschriften: Dirección Nacional de Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Buenos Aires, Argentinien

Schweizerische Botschaft in Uruguay

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Usbekistan

Zuletzt editiert: 1/21/2026 3:33:55 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Usbekistan gelten grundsätzlich als sicher.

Demonstrationen können vorkommen, bei Unruhen kann Gewalteinsatz nicht ausgeschlossen werden. Bei Reisen in den Süden des Landes muss die Lage im angrenzenden Afghanistan in Betracht gezogen werden.

Terroranschläge können auch in Usbekistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Meiden Sie die Grenzzonen zu Afghanistan, mit Ausnahme der Grenzstadt Termez. Lassen Sie bei Reisen nach oder von Termez Vorsicht walten und bleiben Sie auf den Hauptverkehrsachsen.

Teile der Grenzzonen zu Tadschikistan und Kirgisistan sind vermint, vor allem im südlichen Fergana-Tal. Halten Sie sich ausserhalb der Ortschaften strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität und vereinzelte Überfälle kommen vor. In grösseren Touristenorten gibt es speziell gekennzeichnete Büros der Touristenpolizei, in welchen man sich grundsätzlich auf Englisch verständigen kann.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche gekennzeichnet sind oder die Sie im Voraus bestellt haben.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, besonders in unbeleuchteten Quartieren / Gebieten.

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Strassen in schlechtem Zustand und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöhen das Unfallrisiko. Bei Autoreisen ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern ein Auto mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig und vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Insbesondere während den Wintermonaten und in ländlichen Gebieten muss mit Engpässen bei der Versorgung mit Erdgas und Treibstoffen gerechnet werden.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Öffentliche Kritik am Präsidenten, an der Regierung und am politischen System;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen sowie militärische Zonen und Einrichtungen. Beachten Sie die Hinweistafeln und verzichten Sie im Zweifelsfall auf die Aufnahme.

Funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der usbekischen Behörden eingeführt und benutzt werden. Gesuche sind an das Tourismus Komitee zu richten.
Tourism Committee, Ministry of Ecology, Environmental Protection and Climate Change of the Republic of Uzbekistan

Civil Aviation Agency, Ministry of Transport of the Republic of Uzbekistan

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Geschäftsleuten und potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Schweizerische Botschaft in Taschkent zu kontaktieren.

Kulturelle Besonderheiten

Usbekistan ist ein multiethnisches, multireligiöses Land. Die Mehrheit der Bevölkerung folgt muslimischen Traditionen. Es gibt je nach Region und/oder Nachbarschaft bedeutende kulturelle Unterschiede. Passen Sie daher Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist von verschiedenen Zonen mit unterschiedlichen geologischen und klimatischen Bedingungen geprägt: Wüste, Steppe, Gebirge. Der Boden des weitgehend ausgetrockneten Aralsees ist durch Salze und Chemikalien stark belastet, die durch Winde verteilt werden.

Die Witterungsverhältnisse können rasch ändern. Die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft gross. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich bei Ausflügen ausserhalb der Touristenzentren von einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung begleiten. Stellen Sie sicher, dass diese Person mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet ist, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Allgemeine Wetterprognosen befinden sich auf der folgenden Webseite:
World Weather Information Service

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Sie können ebenfalls Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Taschkent.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Private Kliniken in grösseren Städten sind meist besser ausgerüstet sind als öffentliche Spitäler. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Usbekistan strikt reguliert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg kann zeitlich und lokal nicht gewährleistet sein. Informieren Sie sich darüber frühzeitig bei den lokalen Behörden.

Ausserhalb der touristischen Städte und Routen gibt es Gebiete, die für ausländische Staatsangehörige gesperrt oder nur mit Sonderbewilligung zugänglich sind.

Reisende müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ankunft beim lokalen Meldeamt OVIR registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durch das Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Wer nicht in Hotels übernachtet, muss die Registrierung durch den jeweiligen Gastgeber vor Ort vornehmen lassen: bei einem OVIR-Amt, bei einem Touristeninformationszentrum oder direkt auf der Internetseite:
Guest registration

Vergewissern Sie sich, dass Ihre OVIR-Registrierung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgenommen wird. Der OVIR-Registrierungsbeleg muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden genau überprüft. Verfehlungen können hohe Geldbussen bei der Ausreise zur Folge haben.

Die Botschaften der Republik Usbekistan in Berlin und Paris erteilen Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin

Ambassade de la République d'Ouzbékistan à Paris

Tragen Sie immer Ihren Reisepass (Originaldokument) auf sich, um sich bei einer Polizeikontrolle ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: State Customs Committee of the Republic of Uzbekistan
Unified Call Center for Safe Tourism: 1173

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Moskau, Russland

Schweizerische Botschaft in Usbekistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Uzbekistan e-visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vanuatu

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:59 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Venezuela

Zuletzt editiert: 3/17/2026 3:42:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Venezuela wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Mit der militärischen Operation vom 3. Januar 2026 wurde eine Übergangsregierung eingesetzt. Die politischen Spannungen sind hoch und die Entwicklung der Lage ist weiterhin ungewiss.

Demonstrationen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen sind möglich. Ausschreitungen aufgrund politischer Spannungen haben in der Vergangenheit Todesopfer und Verletzte gefordert. Auch Sachbeschädigungen und Plünderungen können vorkommen. Soziale Medien können zeitweise gesperrt werden.

Für ausländische Reisende besteht ein Risiko, festgenommen, verhört und inhaftiert zu werden.

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch.

Es bestehen Engpässe bei der Treibstoff-, Wasser- und Stromversorgung. Güter des täglichen Bedarfs und Medikamente können über längere Zeiträume nicht verfügbar sein, insbesondere in ländlichen Gegenden.

Im Falle von Unruhen, Strassensperren, Streiks und Versorgungsengpässen wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und/oder gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Caracas hat je nach Situation nur eng begrenzte oder keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Venezuela nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage, falls Sie aus dringenden Gründen nach Venezuela reisen müssen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Kolumbien
Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Kolumbien, die weiträumig zu meiden sind. 
Das organisierte Verbrechen und grenzüberschreitende Aktivitäten von kolumbianischen Guerilla- und anderen bewaffneten illegalen Gruppierungen beeinflussen die Sicherheitslage entlang der Grenze. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppierungen kommen vor. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Es kann zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen.

Grenzgebiete zu Brasilien
Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Brasilien, die weiträumig zu meiden sind. 
Entlang der Grenze zu Brasilien sind kriminelle Banden grenzüberschreitend aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Überfalls oder Gewaltverbrechens zu werden. Es kann zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen.

Region des Orinoco-Bergbaubogens (Nordosten des Gliedstaats Bolívar, Nordosten des Gliedstaats Amazonas und Teile des Gliedstaats Delta Amacuro)
Von Reisen in die Region des Orinoco-Bergbaubogens wird abgeraten. 
Die Präsenz bewaffneter Gruppierungen, die illegalen Bergbau betreiben, führt zu einer erhöhten Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden.

Nördlicher und östlicher Teil des Gliedstaats Sucre, inkl. der Halbinsel Paria
Von Reisen in den nördlichen und östlichen Teil des Gliedstaats Sucre, inkl. der Halbinsel Paria, wird abgeraten. 
In diesem Gebiet sind Drogen- und andere kriminelle Banden aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Der Besitz von Schusswaffen ist weit verbreitet und Kriminelle machen davon Gebrauch. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet. Auch Gewaltdelikte wie Entführungen zwecks Lösegelderpressung, bewaffnete Autodiebstähle, Raubüberfälle, Sexualdelikte und Mord kommen regelmässig vor. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Einkäufen mit der Kreditkarte oder finanziellen Transaktionen gezwungen. Es sind Straffälle bekannt, an denen Polizeipersonal beteiligt war.

Auf den Strassen werden Überfälle oft durch Kriminelle auf Motorrädern verübt. Das Risiko besteht in den Städten und auf Überlandstrassen, für Insassen von Personenwagen wie auch von Bussen.

Das Überfallrisiko besteht sowohl bei Einzel- als auch bei Gruppenreisen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Reisen Sie ausschliesslich tagsüber und nur in Begleitung.
  • Gehen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht allein und nicht zu Fuss aus. Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig frequentierte Strassen sowie Parks.
  • Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere als sicher gelten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich. Deponieren Sie Wertsachen im Hotelsafe. Tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Diebstähle in Hotels kommen regelmässig vor. Bei der Wahl der Unterkunft ist dem Sicherheitsaspekt grosse Beachtung zu schenken.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor.
  • Setzen Sie Kreditkarten mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Verzichten Sie auf Besuche von Armenviertel (Barrios).
  • Benutzen Sie ausschliesslich registrierte Taxis und bestellen Sie diese per Telefon. Lehnen Sie im Flughafen Caracas Maiquetía Angebote von selbsternannten Taxifahrerinnen und -fahrern ab. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen. Falls dies nicht möglich ist, nehmen Sie stattdessen ein Taxi beim offiziellen Taxistand unmittelbar vor der Ankunftshalle.
  • Auf der Flughafenstrasse in Caracas besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. Unternehmen Sie Ihre Fahrt an und zum Flughafen ausschliesslich tagsüber und planen Sie allenfalls eine Übernachtung in einem Flughafen-Hotel mit ein.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, nur tagsüber an Meetings teilzunehmen.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Parken Sie das Auto nicht an abgelegenen und unbewachten Orten. Beobachten Sie die Umgebung, bevor Sie das Auto verlassen.

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben oftmals ungeahndet. Das Polizeiwesen leidet unter Korruption, Unerfahrenheit sowie Geld- und Personalmangel. Das Justizsystem ist überlastet.

Treffen Sie in den venezolanischen Gewässern geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Es ist wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Überlandstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.

Die Polizei führt an zahlreichen Checkpoints Personenkontrollen durch. Es gibt Berichte, dass vereinzelte Sicherheitskräfte ungerechtfertigte Geldzahlungen fordern.

Öffentlicher Verkehr: Die Wartung öffentlicher Verkehrsmittel (U-Bahn, Busse) und von Reisebussen ist mangelhaft und es besteht ein erhöhtes Überfall- und/oder Diebstahlrisiko. Von der Benutzung von U-Bahnen, Bussen und Reisebussen wird abgeraten.
Technische Pannen aufgrund veralteter und mangelhaft gewarteter Infrastruktur kommen im Flug- und Schiffsverkehr regemässig vor und Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.

Es muss landesweit mit Unterbrüchen der Strom- und Wasserversorgung gerechnet werden, die längere Zeit andauern können. Ausserhalb von Caracas ist die Treibstoffversorgung nicht gewährleistet.

Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen.

Zwischen Venezuela und Guyana bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten.

Es kommt vor, dass Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Erkundigen Sie sich vor einem allfälligen Grenzübertritt (auf dem Land- oder Wasserweg) bei den zuständigen Behörden oder direkt bei den Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, öffentliche Gebäude (z.B. Militärflughafen, Präsidentenpalast etc.) zu fotografieren.

Geld darf nur bei Banken und offiziellen Wechselbüros eingetauscht werden.

Die Rechtsauffassung und die Strafmasse unterscheiden sich oft wesentlich von den schweizerischen Normen. Neben hohen Bussen können mehrjährige Haftstrafen drohen. Es bestehen jedoch gewisse Unklarheiten bei der Rechtsprechung, wie beispielsweise die Anwendung der Bestimmungen beim Verbot von E-Zigaretten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die diesbezüglichen Kontrollen sind sehr streng. Dazu können beispielsweise Röntgenkontrollen gehören, wenn ein Verdacht besteht, dass Drogen im Körperinnern transportiert werden.

Bei juristischen Verfahren und polizeilichen Ermittlungen muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten Anwalts sind unabdingbar. Unter Umständen dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: Überfüllte Zellen, schlechte Behandlung, mangelhafte Ernährung, verschmutztes Trinkwasser, mangelnde Hygiene, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, Gewalt unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

Ausläufer von Hurrikanen können die Inseln und Küstengebiete erreichen. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Der nordöstliche Teil des Landes, einschliesslich Caracas, liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Fundación Venezolana de investigaciones sismológicas (Funvisis)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Caracas.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in öffentlichen Krankenhäusern aufgrund fehlenden Personals, Engpässen in der Versorgung mit Medikamenten sowie aufgrund der hygienischen Verhältnisse kaum gewährleistet. Wo vorhanden, wird empfohlen Privatkliniken zu wählen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Kliniken verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Aufgrund sehr hoher Inflation ist die Landeswährung (Bolivar Digital) fast nicht erhältlich. Die meisten Zahlungen erfolgen deshalb in bar mit US-Dollar oder mit Kreditkarte. Bargeldbezüge mit ausländischen Bank- und Kreditkarten sind nicht möglich. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in kleinen US-Dollar-Scheinen mitzuführen, da es oft kein Wechselgeld gibt.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummern: 911 oder 171 (je nach Region)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Venezuela
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vereinigte Arabische Emirate

Zuletzt editiert: 3/13/2026 5:27:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Angesichts der komplexen Situation in der Region können sich die Gegebenheiten jederzeit rasch ändern.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die gängigen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und bewahren Sie Ihre Dokumente sicher im Hotelsafe auf. Tragen Sie jedoch stets eine Fotokopie Ihres Reisepasses bei sich, einschließlich der Seite mit dem Einreisestempel.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf den Strassen der Emirate.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Die Rechtsprechung kann in den einzelnen Emiraten variieren. Für Personen muslimischen Glaubens finden Scharia-Gesetze Anwendung, z.B. bei familienrechtlichen Angelegenheiten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.

Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille).
  • Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Im Emirat Sharjah ist der Alkoholkonsum immer und überall verboten.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • gleichgeschlechtliche Beziehungen.
  • abfällige Bemerkungen und Kritik über die Herrscherfamilie, den Staat oder den Islam (auch in den sozialen Medien).
  • Das Fotografieren von Regierungs- und Militäreinrichtungen, Industrieanlagen wie Ölfeldern und Raffinerien sowie strategischen Objekten wie Flughäfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis zu bitten oder auf die Aufnahme zu verzichten.

Verzichten Sie generell in der Öffentlichkeit auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien. Wer Fragen zu politischen Themen stellt muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der lokalen Zollbehörden, zum Beispiel:
Dubai Customs: prohibited and restricted goods

UAE Customs – local Customs Departments

Die Einfuhr von Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert. Siehe Kapitel medizinische Versorgung.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.

Auch Wirtschafts- und Finanzdelikte werden wesentlich härter bestraft als in der Schweiz: z.B. können ungedeckte Schecks und ausstehende Rechnungen mit Haft- oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei aufgrund einer Anzeige der Gegenpartei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern oder verhaften lassen.

Wer das Land verlässt, ohne alle rechtlich relevanten Angelegenheiten geregelt zu haben (z.B. nicht bezahlte Rechnungen), muss bei der nächsten Einreise mit einer Ausreisesperre rechnen. Dasselbe gilt für Personen im Flugtransit ohne eigentliche Einreise ins Land.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, denen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu.

Kulturelle Besonderheiten

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Fastenmonats Ramadan besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen Empfindungen an. Fragen Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Die Strassen sind oft schon nach kurzer Zeit überflutet. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben kommen vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
National Center of Meteorology
Directorate general of Dubai Civil Defence

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Notfälle werden ohne Vorbehalte behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Zahlreiche medizinische Substanzen dürfen nicht oder nur mit einer Bewilligung des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate mitgeführt werden. Beachten Sie die Informationen des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate und konsultieren Sie allenfalls Ihren Arzt. Bei Fragen wenden Sie sich direkt ans Gesundheitsministerium oder die Botschaft der Vereinigen Arabischen Emirate in Bern.
Ministry of Health: siehe unter Resources à Annex to Travellers Guidelines

Besondere Hinweise

Vereinzelt wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate einen ordentlichen Schweizer Pass.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999
Abu Dhabi Police

Dubai Police

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vereinigte Staaten von Amerika

Zuletzt editiert: 2/11/2026 11:09:03 AM

Aktuelles

Fussball-Weltmeisterschaft 2026

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die Fussball-Weltmeisterschaft in den Gastgeberländern Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Informationen der Behörden von den Vereinigten Staaten rund um die WM (english)
FIFA Fussball-WM Canada Mexico USA 2026 (Sprache wählbar)

Einreise- und Ausreisebestimmungen werden ausschliesslich von den Behörden von Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten erlassen.

Für die aktuell gültigen Vorschriften beachten Sie die Informationen der jeweiligen zuständigen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Botschaften in BernBitte beachten sie die Informationen im Kapitel Besondere Hinweise.

Ambassade du Canada (english, français)
Embajada de México en Suiza (español)
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (english, español, deutsch, français, italiano)

Beachten Sie die nachstehenden Informationen und Empfehlungen sowie die Reisehinweise für Mexiko und Kanada.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Vereinigten Staaten gelten grundsätzlich als sicher.

Bei Kundgebungen aller Arten ist Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Bei politischer Unzufriedenheit oder nach Polizeieinsätzen kann es zu lokalen Protesten und gewaltsamen Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. In der Vergangenheit haben gewaltsame Ausschreitungen wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren verhängen. Weitere Einschränkungen können nicht ausgeschlossen werden.

Die amerikanischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Lassen Sie Vorsicht walten, insbesondere an belebten Orten wie zum Beispiel:

  • Restaurants, Einkaufszentren
  • religiöse Einrichtungen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Märkte, öffentliche Versammlungen
  • Unterhaltungseinrichtungen und Nachtlokale

Befolgen Sie die Empfehlungen der lokalen Behörden.
Department of Homeland Security: National Terrorism Advisory System

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insbesondere in den Grossstädten erhöht. Sie kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Entreiss- und Taschendiebstähle sind besonders in Touristenorten und in öffentlichen Transportmitteln verbreitet. Einbrüche in Mietautos kommen regelmässig vor.

Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Der Einsatz von Waffen kommt bei Amokläufen, Überfällen oder Bandenkämpfen vor. Ideologisch motivierte Angriffe mit Schusswaffen kommen vor. Das Risiko, unversehens in eine Schiesserei zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Verhaltensregeln der Behörden der Vereinigten Staaten.
CISA - Cybersecurity & Infrastructure Security Agency - Active Shooter Preparedness

Beachten Sie unter anderem die nachstehenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • Beachten Sie die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Schlaglöcher erfordern besondere Aufmerksamkeit. In Grossstädten besteht ein Risiko durch das zum Teil unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden.
Ausserhalb der Städte besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
National Weather Service

Falls Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen und legen Sie die Hände aufs Steuerrad, bis die Polizeipatrouille bei Ihnen ist und weitere Anweisungen gibt. Warten Sie im Falle eines Verkehrsunfalls bis zum Eintreffen der Polizei und befolgen Sie deren Anweisungen.

Beachten Sie im internationalen und nationalen Flugverkehr die Vorschriften der
Transportation Security Administration (TSA)

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gesetze.

Die Gesetze orientieren sich oft an rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Nacktbaden allgemein und Baden ohne Oberteil für Frauen ist nicht erlaubt, dies gilt auch für Kinder. Das Fotografieren von Kindern, die nicht vollständig bekleidet sind, ist nicht erlaubt, dies gilt ebenso für die eigenen Kinder.

Es ist strafbar, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen, sei dies zu Hause, im Hotel oder im Auto usw.

Alkoholkonsum ist für Personen unter 21 Jahren verboten. Ausserdem darf Alkohol weder in der Öffentlichkeit konsumiert noch sichtbar mit sich geführt werden.

Die Grenzen der erlaubten Blutalkoholwerte im Strassenverkehr unterscheiden sich in den einzelnen Bundesstaaten. Allgemein werden Überschreitungen strenger geahndet als in der Schweiz.

Wer Verkehrsbussen nicht bezahlt, riskiert eine Einreisesperre oder Probleme bei der nächsten Einreise - unter Umständen ein Strafverfahren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen mit mehreren Jahren Haft (Drogenhandel bis lebenslänglich) und einer Einreisesperre bestraft.

In einigen Bundesstaaten wird für schwere Delikte (z.B. Mord) die Todesstrafe verhängt.

Naturbedingte Risiken

Tornados können im ganzen Land und während des ganzen Jahres auftreten. Hurrikane kommen vor allem im Golf von Mexiko, in Hawaii sowie an der Ostküste vor. Starke Regenfälle, Tornados und Hurrikane können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Im Winter können insbesondere im Norden heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

National Weather Service

Zoom Earth

Waldbrände können im ganzen Land vorkommen und stellen eine erhebliche Gefahr dar.
National Interagency Fire Center

Die Webseite des kalifornischen Ministeriums für Forstwirtschaft und Brandschutz informiert über Waldbrände in Kalifornien.
CAL FIRE

Teile der USA sind erdbebengefährdet. Erhebliches Risiko besteht vor allem in Puerto Rico, Alaska, Hawaii und im Westen der USA. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können die USA erreichen.
Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.).
USGS Earthquake Hazards Program

U.S. Tsunami Warning System (NOAA)

Im Westen der USA, in Alaska sowie im Bundesstaat Hawaii befinden sich zahlreiche Vulkane. Bei Exkursionen auf Vulkane ist grosse Vorsicht geboten und es ist unerlässlich, sich von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten zu lassen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane sowie Evakuationsbefehle.
U.S. Geological Survey (USGS): Volcano hazards program

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung (Botschaft in Washington, D.C. oder Generalkonsulat in Atlanta, Chicago, New York oder San Francisco).
Federal Emergency Management Agency (FEMA)

Puerto Rico: Negociado para el Manejo de Emergencias y Administración de Desastres

Alaska: Division of Homeland Security and Emergency Management

Hawaii Emergency Management Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, Krankenhausaufenthalte sind mit hohen Kosten verbunden. In Notfällen verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Bern über die genauen Einreise-, Aufenthalts- sowie sonstigen Bestimmungen. Bei einem Verstoss gegen die Vorschriften droht eine Rückweisung, Festnahme, Inhaftierung und/oder eine Busse. Für Personen, die sich in gewissen Staaten aufgehalten haben oder eine Reise nach Kuba planen, gelten zudem besondere Bestimmungen.
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Visa Waiver Program: Das Visa Waiver Program (VWP) erlaubt schweizerischen Staatsangehörigen unter gewissen Bedingungen die visafreie Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika für Ferien-, Geschäfts- und Transitreisen.
Visa Waiver Program

Electronic System of Travel Authorization (ESTA): Wer die Voraussetzungen für das Visa Waiver Program erfüllt, muss über das Electronic System of Travel Authorization (ESTA) eine Berechtigung zur Einreise im Rahmen des VWP beantragen. Prüfen Sie vor jeder Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Personen, welche bereits über ein bewilligtes ESTA verfügen.
ESTA Häufig gestellte Fragen

ESTA Anmeldung

Meldungen zu allfälligen Einreiseproblemen in die USA können auf folgendem Link hinterlegt werden:
Traveler Communication Center («None of the above» auswählen).

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Zollvorschriften: U.S. Customs and Border Protection

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in den USA

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vietnam

Zuletzt editiert: 9/19/2025 11:23:49 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Vietnam gelten grundsätzlich als sicher. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.
Verfolgen Sie das aktuelle Geschehen in den lokalen Medien und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Vietnam nicht ausgeschlossen werden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nicht explodierte Bomben und Minen aus dem Vietnamkrieg stellen noch immer eine Gefahr dar. Sie sind vor allem in Zentralvietnam und entlang der laotischen Grenzen weit verbreitet. Gebiete mit nicht explodierten Bomben sind im Gegensatz zu den Minenfeldern in der Regel nicht gekennzeichnet. Bei individuellen Ausflügen in abgelegene Gebiete wird empfohlen, sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung zu informieren.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle werden vor allem an touristischen Orten und in grösseren Städten verübt. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen.
Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vor.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Vorsicht mit Geldautomaten: Diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie wenn möglich überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Benutzen Sie in den Flughäfen den vorgebuchten Flughafentransfer Ihres Hotels oder ein offizielles Taxi. Benutzen Sie auch sonst nur offizielle Taxis, die Sie vorgängig bestellt haben.
  • Beim Verlassen von Diskotheken und Nachtklubs sind Touristinnen wiederholt Opfer von Sexualverbrechen geworden. Frauen wird deshalb empfohlen, nachts nicht alleine auszugehen.
  • Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Es besteht das Risiko, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol verkauft oder serviert werden, der tödliche Folgen haben kann.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter einem Vorwand zu sich nach Hause einladen und sie dort zu Geldspielen nötigen. Da Glücksspiele ausserhalb der wenigen staatlich bewilligten Casinos verboten sind, machen sich die Geschädigten damit strafbar.

In den vietnamesischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen. Die südlichen Küstenabschnitte sind davon besonders betroffen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf Vietnams Strassen ist hoch, insbesondere auch für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer: Schlechter Strassenzustand, unvorhersehbare Fahrweise, Missachtung der Verkehrsregeln, streunendes Vieh usw. Überlandbusse sind oft mangelhaft gewartet und deren Fahrerinnen oder Fahrer übermüdet, was ein besonders hohes Risiko darstellt. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Seien Sie bei der Auswahl von Touristenbooten vorsichtig und stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Es kommt immer wieder zu Bootsunglücken, z.B. in der Bucht von Ha Long und jener in Nha Trang, im Mekong-Delta oder auf dem Han-Fluss. Wiederholt sind dabei Reisende ums Leben gekommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und zu Sozialen Medien blockiert wird.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer;
  • Der Import und Besitz von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten. Dies kann mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden.
  • Politische Aktivitäten jeder Art;
  • Das Fotografieren militärischer Einrichtungen und öffentlicher Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • Regierungskritische Äusserungen (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für den Schmuggel von Falschgeld.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Naturbedingte Risiken

Vor allem in den Küstenregionen und im Mekong-Delta muss mit Wirbelstürmen und schweren Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Tsunamis, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Vietnam erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Vietnam Meteorological and Hydrologycal Administration

World Meteorological Organization
Mekong River Commission

Earthquake information and Tsunami warning (IGP)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur begrenzt verfügbar. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige abgelegene Regionen sind für Reisende nicht zugänglich. Die Vertretungen von Vietnam in der Schweiz erteilen nähere Auskunft.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit Ihrem Reisepass, oder mit einer Fotokopie davon, die das Visum und den Einreisestempel einschliesst, ausweisen zu können.

Nach einem Passverlust muss für die Ausreise ausser einem Ersatzpass zwingend auch ein Ersatzvisum beantragt werden. Die Ausstellung des Ersatzvisums durch die vietnamesische Immigrationsbehörde nimmt ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Inlandflüge können in Einzelfällen mit der Identitätskarte und einem Polizeirapport angetreten werden. Kontaktieren Sie bei einem Passverlust umgehend das Schweizer Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh City, um das aktuell gültige Vorgehen zu erfahren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Medizinische Notfälle: 115

Zollvorschriften: Vietnam Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in Vietnam

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: Elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Zentralafrikanische Republik

Zuletzt editiert: 6/6/2025 3:49:12 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in die Zentralafrikanische Republik und von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen dieser Empfehlung im Land aufhalten, werden gebeten, die Schweizerische Botschaft in Yaoundé über ihren Aufenthalt zu informieren:
yaounde@eda.admin.ch

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik ist fragil und volatil. Das Staatsgebiet wird zu einem grossen Teil von verschiedenen bewaffneten Gruppierungen mit unterschiedlichem Hintergrund kontrolliert. Sie bekämpfen regelmässig die Nationalen Streitkräfte, welche von der Mission der Vereinten Nationen (MINUSCA) unterstützt werden. Es kommt immer wieder zu Angriffen. Diese richten sich hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte, aber betreffen auch UN-Friedenssoldaten, Hilfsorganisationen und vor allem die Zivilbevölkerung.
Regelmässig werden bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zahlreiche Personen getötet oder verletzt.

In einigen Regionen kommt es zum Einsatz von Sprengkörpern und Minen. Auch Entführungen kommen vor.

Das Risiko von Angriffen und Entführungen besteht auch für ausländische Staatsangehörige. Beachten Sie auch die Rubrik:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Das Risiko, Opfer von Gewaltverbrechen zu werden, ist im ganzen Land hoch - auch in der Hauptstadt Bangui.

Bei fehlendem Ausweis kann es zu einer Festnahme kommen.

Die allgemeine Versorgungslage ist prekär.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kamerun

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Zypern

Zuletzt editiert: 3/2/2026 2:05:46 PM

Aktuelles

Regionale Risiken

Die Entwicklung der Lage ist aufgrund der militärischen Eskalation in der Region ungewiss. Einschränkungen im Reiseverkehr können nicht ausgeschlossen werden (vorübergehende Schliessung des Luftraums, verspätete und annullierte Flüge etc.).

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen sporadisch soziale Spannungen, die zu Ausschreitungen und anderen Gewalttaten führen können. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. 

Die Insel ist zwischen der Republik Zypern (Südteil) und dem von der Türkei 1974 besetzten Nordteil faktisch geteilt. Die «Türkische Republik Nordzypern TRNZ» wird international nur von der Türkei anerkannt. Die Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus.

Die Demarkationslinie zwischen den beiden Landesteilen wird von der UNO überwacht. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe der Pufferzone beidseits der Demarkationslinie sind Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich in der Umgebung der Pufferzone an die häufig begangenen Strassen und Wege und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den örtlichen Behörden und/oder der Bevölkerung. Abseits der offiziellen Zugangs- und Transitstrassen ist es verboten, in die Pufferzone einzudringen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Zypern nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Vor allem in touristischen Gebieten und an Stränden kommen Taschendiebstähle und Autoeinbrüche vor. Es wird empfohlen, unbeleuchtete Strassen und einsame Gegenden zu meiden.

Es kommt vor, dass Betäubungsmittel eingesetzt werden. Diese können über verschiedene Wege verabreicht werden (in Esswaren, Getränken, über Zigaretten etc.). Seien Sie entsprechend vorsichtig.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein erhebliches Unfallrisiko.

Öffentlicher Verkehr: Zwischen den grösseren Städten verkehren regelmässig Intercity-Busse. In ländlichen Gebieten ist das Angebot jedoch beschränkt.
Cyprus by bus

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter:
Your Europe: Strassenverkehr - Vorschriften und Sicherheit - Zypern

Das Fotografieren von uniformierten Personen sowie militärischen Zonen und Einrichtungen ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zu einer Festnahme führen. Achten Sie auf die entsprechenden Hinweisschilder und verzichten Sie im Zweifelsfall auf Fotoaufnahmen.

Im Nordteil der Insel, der «Türkischen Republik Nordzypern TRNZ» sind Beleidigung und Kritik der politischen Führungspersonen der TRNZ strafbar, ebenso wie andere politisch sensible Äusserungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Nutzung oder der Erwerb einer Immobilie im nördlichen Teil der Insel birgt aufgrund ungelöster Streitigkeiten über die Grundbesitzrechte besondere rechtliche Risiken und kann strafrechtlich verfolgt werden. Es wird deshalb dringend empfohlen, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen.

Naturbedingte Risiken

Zypern liegt in einem Erdbebengebiet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vielerorts besteht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Forest Fires: Fire Safety Guide

Department of Meteorology

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Nikosia.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln.

Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Regierung der Republik Zypern betrachtet die Einreise über Flug- oder Seehäfen im Nordteil als illegal. Es ist verboten, die Fortsetzung der Demarkationslinie im Meer zu überqueren. Die Vertretungen der Republik Zypern im Ausland und die Behörden vor Ort erteilen Auskunft über die genauen Bestimmungen: erlaubte Grenzübergänge und vorübergehende Schliessungen, erforderliche Dokumente, Aufenthaltsdauer etc.

Aufgrund der faktischen Teilung der Insel und einer besonderen rechtlichen Situation hat die Schweizerische Botschaft in Nikosia praktisch keine Möglichkeit, Schweizer Staatsangehörigen oder Unternehmen im Nordteil der Insel in Notfällen zu helfen oder sie anderweitig zu unterstützen.

Nützliche Adressen

Notruf im Südteil der Insel Zypern: 112
Notrufe im Nordteil der Insel Zypern: Erste Hilfe 112, Polizei 155, Waldbrände 177 und Feuerwehr 199.
Zollvorschriften der Republik Zypern: Customs and Excise Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Athen, Griechenland

Schweizerische Botschaft auf Zypern

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.