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Afghanistan

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:26 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Die Sicherheit ist nicht gewährleistet: es besteht das Risiko von Gefechten, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen, Entführungen und gewalttätigen kriminellen Angriffen einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle.

Mit dem Abzug der NATO-Truppen haben die Taliban im August 2021 die Kontrolle über das Land übernommen. Die Lage bleibt unübersichtlich. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden.

Die Rechtslage ist unklar. Wiederholt sind ausländische Staatsangehörige wegen «Aktivitäten gegen die Gesetze des Landes und die Traditionen des afghanischen Volkes» verhaftet worden.

Im ganzen Land sind Kämpfer aktiv, die sich zum «Islamischen Staat» bekennen. Die Kämpfe fordern zahlreiche Opfer.

Laut Angaben der UNO Mission in Afghanistan (UNAMA) sind zwischen August 2021 und Juni 2022 700 Zivilpersonen getötet und 1406 verletzt worden.

Regelmässig werden Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer häufig aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels) und die Umgebung der Flughäfen. Beispiele von Anschlägen:

  • Wiederholt: Anschläge auf schiitische und andere religiöse Minderheiten sowie auf deren Kultstätten und Wohnorte.
  • März 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des Aussenministeriums in Kabul
  • Januar 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des militärischen Teils des internationalen Flughafens von Kabul
  • Dezember 2022: mehrere Verletzte bei einem Angriff auf ein Hotel in Kabul
  • Oktober 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Explosion in einer Moschee auf dem Gelände des Innenministeriums in Kabul
  • September 2022: rund 35 Todesopfer und über 80 Verletzte bei einem Selbstmordanschlag auf eine Schule in Kabul
  • September 2022: bei einer Explosion vor der russischen Botschaft wurden zwei Angestellte der Botschaft sowie mehrere andere Personen getötet.
  • Juni 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Attacke auf einen Sikh Gurdwara-Tempel in Kabul.
  • April 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei Bombenanschlägen auf zwei Passagierbusse in Mazar-e-Sharif (Provinz Balkh).
  • April 2022: rund 80 Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf eine sunnitische Moschee und eine religiöse Schule in Kunduz.
  • Oktober 2021: mindestens 50 Todesopfer und rund 150 Verletzte bei einem Anschlag auf eine Moschee in Kunduz.
  • August 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf die Residenz des Verteidigungsministers in Kabul.
  • Juni 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf NGO-Mitarbeitende in der Provinz Baghlan.

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer werden sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen). Beispiele von Entführungen:

  • September 2021: ein indischer Staatsangehöriger in Kabul.
  • Januar 2020: ein amerikanischer Staatsangehöriger in der Provinz Khost.
  • Wiederholt: Entführungen von lokalen Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen.
  • Wiederholt: Massenentführungen von Busreisenden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Islamabad, Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ägypten

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz einer sichtbaren Stabilisierung in den letzten Jahren sind politische Auseinandersetzungen und gewaltsame Proteste nicht ausgeschlossen. Es bestehen latente Spannungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften, die zu Gewaltakten führen können.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land, dies schliesst auch die Badeorte mit ein. Mögliche Ziele von Anschlägen sind sowohl Einrichtungen und Fahrzeuge von Sicherheitskräften und religiöse Minderheiten, als auch touristische Einrichtungen und Verkehrsmittel. Wiederholt sind Anschläge verübt worden, bei denen auch Touristinnen und Touristen starben oder verletzt wurden. Beispiele von Anschlägen:

  • Im November 2022 wurden bei einem Bombenanschlag in Gelbana (Gouvernorat Ismailia) vier Personen getötet.
  • Im Mai 2022 wurden bei einem Angriff auf Sicherheitskräfte in Qantara (Gouvernorat Ismailia) mehrere Personen getötet oder verletzt.
  • Im Nordsinai fordern Anschläge regelmässig Todesopfer und Verletzte.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Busbahnhöfen, Metrostationen und Märkten sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten (besonders an islamischen und christlichen Feiertagen), Museen oder anderen touristischen Sehenswürdigkeiten.

In einzelnen Landesteilen besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel «spezifische regionale Risiken».

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Demonstrationen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind vor allem in den grossen Städten nicht auszuschliessen. Auch Streiks sind möglich. In der Umgebung von Demonstrationen und Streiks muss mit verstärkten Kontrollen der Sicherheitskräfte gerechnet werden sowie mit Verkehrsbehinderungen.

Zusätzliches Spannungspotenzial bieten die komplexen Verhältnisse im Nahen Osten sowie die prekäre Sicherheitslage in Libyen. Ereignisse im Gazastreifen oder in Libyen können sich auf die ägyptischen Grenzgebiete auswirken.

Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Empfehlungen Ihrer Reiseleitung sowie die Anweisungen der ägyptischen Sicherheitsbehörden (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westliche Wüste
In der westlichen Wüste sind Schmuggler und terroristische Gruppierungen aktiv, die von den Sicherheitskräften verfolgt und bekämpft werden. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen/ terroristischen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ausserdem besteht das Risiko von terroristischen Akten; auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Zugang zu den Wüstengebieten ist bewilligungspflichtig und wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte kontrolliert. Zeitweise verbieten sie ausländischen Staatsangehörigen Fahrten in die Wüste. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleiterin oder einen erfahrenen lokalen Reiseführer und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Siehe auch Abschnitt «Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen».

Gouvernorat (Provinz) Nordsinai
Die Sicherheitslage im Gouvernorat Nordsinai ist instabil, dies schliesst auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen mit ein. Es werden regelmässig Anschläge verübt und es kommt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden. Es besteht auch das Risiko von Entführungen. Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.

Gouvernorat (Provinz) Südsinai
Das Risiko von terroristischen Akten besteht auch im Gouvernorat Südsinai, einschliesslich der Badeorte. Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. ausserhalb der Badeorte ausschliesslich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseführerin oder einem erfahrenen lokalen Reiseführer. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen
Im Grenzgebiet zum Sudan und Libyen sind Kriminelle und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Minenfelder
Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, nicht entwickelte Küstenbereiche entlang des Roten Meeres, Wüste westlich von El Alamein, südliche und westliche Grenzgebiete zum Sudan und zu Libyen (Gilf Kebir, Uweinat). Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden, insbesondere in Kairo und anderen grossen Städten. Auch wenn die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen ausländische Staatsangehörige relativ gering ist, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden. Es gibt auch Meldungen über Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sowie über Entführungen zwecks Lösegelderpressung. Von den Lösegelderpressungen sind vor allem einheimische Personen betroffen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie nachts und in den Grossstädten besonders vorsichtig.
  • Frauen wird generell zu besonderer Vorsicht und Zurückhaltung geraten.
  • Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der Strassen verhältnismässig gut ist, ist der Strassenverkehr gefährlich. Insbesondere auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von ausländischen Staatsangehörigen systematisch von Polizeieskorten begleitet. Erkundigen Sie sich vor Überlandfahrten bei der lokalen Polizei über die Sicherheitsvorschriften.

Das Eisenbahnnetz ist veraltet und die Schieneninfrastruktur teilweise in schlechtem Zustand. Es kommt deshalb immer wieder zu schweren Eisenbahnunglücken, bei denen Personen ums Leben kommen oder verletzt werden.

Tauchunfälle sind relativ häufig. Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport generell ist sehr unterschiedlich. Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Lizenz der ägyptischen Behörden und mit einer Versicherungsdeckung. Es ist ratsam, sich an behördlich kontrollierte Tauchschulen zu halten.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und mit einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorschriften orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in)
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit
  • gleichgeschlechtliche Handlungen.
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!) und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • Beschimpfungen und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den ägyptischen Staat oder die Religion
  • unsittliche Äusserungen
  • das Fotografieren von uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude, usw.)

Für zahlreiche Produkte bestehen Beschränkungen oder Verbote für die Ein- und Ausfuhr, zum Beispiel

  • für die Einfuhr oder Benutzung von funkferngesteuerten Drohnen und gewisse andere elektronische Geräte. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.
  • für die Ausfuhr von Kulturgütern (Antiquitäten, alte Gegenstände, Fossilien, Korallen, etc.). Solche Artikel werden teilweise auf lokalen Märkten angeboten. Artikel, die unter dieses Verbot fallen, können nicht exportiert werden, auch wenn sie eingeführt oder legal erworben wurden. Kopien von Kulturgütern dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie durch das Ministry of Antiquities zertifiziert worden sind. Sie können ausschliesslich in diesem Ministerium oder in Museen legal erworben werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit äusserster Härte bestraft (Haftstrafen ab zehn Jahren bis hin zur Todesstrafe).

Die Haftbedingungen entsprechen in keiner Weise schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Ägypten ist ein vorwiegend muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Verzichten Sie freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, auch betreffend Obhuts- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Naturbedingte Risiken

Ägypten liegt in einem Erdbebengebiet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Kairo.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kairo, Alexandria und den bekannten Touristenorten ist die medizinische Versorgung unzureichend.

Im ganzen Land verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Touren in gewisse Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führerinnen oder Führern unternommen werden. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

Der Zugang zu Wüstengebieten wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte zeitweise eingeschränkt. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen in diese Gebiete.

Nützliche Adressen

Notrufnummer der Touristenpolizei: 126

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kairo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Egypt electronic visa portal

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Albanien

Zuletzt editiert: 5/11/2023 9:13:21 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden. Dennoch können Kundgebungen vorkommen.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität (Entreiss- und Taschendiebstähle) kommt vor allem in den grösseren Städten vor. Einbrüche sowie Gewaltkriminalität kommen vereinzelt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen sind auf den Nebenstrassen Fahrzeuge mit Allradantrieb empfehlenswert, besonders nördlich der Linie Shkoder – Kukes. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko - auch bei Busfahrten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Albaniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei geringsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (5 bis 20 Jahre) geahndet.

Auch Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern aller Art werden mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Albanien liegt in einem Erdbebengebiet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

In den Sommermonaten wüten in Albanien regelmässig Busch- und Waldbrände. Im Winter kommt es immer wieder zu Überflutungen. Insbesondere in Nordalbanien können dadurch Strassen unpassierbar werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tirana.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ausserhalb der Hauptstadt ist nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina, Kosovo
Schweizer Botschaft in Tirana, Albanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Algerien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:28 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. 

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen im ganzen Land. Mögliche Anschlagsziele sind öffentliche Einrichtungen, Sicherheitskräfte, ausländische Firmen und von ausländischen Staatsangehörigen häufig frequentierte Orte.

Sporadisch können in ländlichen Zonen, in Berg- und Wüstengebieten Kämpfe zwischen Terrorgruppen und der Armee vorkommen.

In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In Algerien wird das Entführungsrisiko in einzelnen Gebieten als hoch eingeschätzt. Sie Kapitel «spezifische regionale Risiken». Auch in den übrigen Gebieten des Landes kann das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Beachten Sie das Kapitel spezifische regionale Risiken, die Rubrik Terrorismus und Entführungen sowie den Fokus Entführungsrisiko in der Sahara und angrenzenden Gebieten.
Terrorismus und Entführungen

Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Besonders in den Städten muss jederzeit mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Auch Streiks sind möglich.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien.
  • Lassen Sie Ihre Reise durch eine lokale Vertrauensperson organisieren und begleiten.
  • Lassen Sie sich am Flughafen abholen und ins Hotel begleiten.
  • Beschränken Sie sich vorzugsweise auf die Agglomerationen, und unternehmen Sie Reisen im Landesinneren wenn möglich per Flugzeug. Bei unumgänglichen Überlandfahrten vergewissern Sie sich, dass Ihre lokale Ansprechperson Ihre Reise bei der Polizei angemeldet und sich über die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen informiert hat. Verzichten Sie jedoch wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kabylei (im Nordosten des Landes): In der Kabylei kommt es immer wieder zu Unruhen. In abgelegenen Regionen besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Zeitweise kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen Armee und terroristischen und anderen bewaffneten Gruppierungen. Von Reisen in abgelegene Regionen der Kabylei (Bergregionen) wird abgeraten.

Grenzgebiete zu Marokko: In diesen Gebieten sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich deshalb an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder Ihrer Reiseleiterin oder Ihrem Reiseleiter.
Im Oktober 2021 wurde bei einem Anschlag in der Provinz Tlemcen ein algerischer Soldat getötet, zwei Soldaten wurden verletzt. Der Grenzübertritt auf dem Landweg zu Marokko ist verboten.

Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Tunesien: Es besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. In diesen Gebieten sind terroristische Gruppierungen aktiv. Sie sind gut organisiert, gewaltbereit und operieren grenzüberschreitend. Gelegentlich kommt es zu Gefechten zwischen den Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen. Im Januar 2021 wurden mehrere Zivilpersonen durch einen Anschlag getötet oder verletzt. Ausserdem sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Tunesien wird weiträumig abgeraten. Lassen Sie in den übrigen Gebieten der Provinz Tebessa sowie in den Provinzen Batna und Khenchela erhöhte Vorsicht walten.

Süden: Die Sicherheitslage in Libyen, in Niger und in Mali wirkt sich auf die Sicherheitslage im Süden von Algerien aus. Insbesondere erhöht sich das Risiko, Opfer einer Entführung oder einer anderen Terroraktion zu werden. Von Reisen in folgende Provinzen wird abgeraten: Bordj Baji Mokhtar, In Guezzam, Tamanrasset, Djanet und Illizi. In der Provinz Adrar ist das Grenzgebiet zu Mali grossräumig zu meiden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist ein zunehmendes Problem, vor allem in den grösseren Städten wie Algier, Constantine und Oran. Sexuelle Belästigungen von Frauen kommen häufig vor.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand.

Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Es wird davon abgeraten, nach Einbruch der Dunkelheit ausserhalb der grösseren Städte unterwegs zu sein. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verboten sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Antennenmaste, Brücken usw.) fotografieren
  • Feldstecher,  funkferngesteuerte Drohnen, GPS und ähnliche Geräte einführen. Diese werden bei den Ankunftskontrollen systematisch mit dem Scanner gesucht und konfisziert.
  • während des Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr, Verkauf und Konsum) werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Algerien ist ein muslimisches Land mit verschiedenen religiösen Strömungen, die von liberalen bis ultraorthodox reichen. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Algerier/in sind gewisse islamische Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Im Norden des Landes können sich gelegentlich Erdbeben ereignen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Météo Algérie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Algier.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend oder prekär. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z. B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Gewisse Gebiete dürfen durch ausländische Staatsangehörige nur mit einer Bewilligung der Polizei bereist werden. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Algerische Zollbestimmungen: Direction générale des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Algier
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Andorra

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Angola

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann in den meisten Landesteilen als stabil beurteilt werden. Die wirtschaftliche Lage ist jedoch angespannt. Demonstrationen sind möglich und es kann zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.  

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Reisenden wird zu Vorsicht und Zurückhaltung geraten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Cabinda: In der Provinz Cabinda, ausserhalb der Stadt Cabinda, kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen separatistischen Gruppen und Regierungseinheiten kommen. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinz Cabinda (mit Ausnahme der Stadt Cabinda) wird abgeraten.

Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul: Wegen der prekären Sicherheitslage in den Diamantengebieten wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in diese Provinzen abgeraten.

In einigen Landesteilen besteht Minengefahr. Nicht alle Minenfelder sind markiert. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik von Kongo und zu Sambia ist besondere Vorsicht geboten. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und unternehmen Sie Wanderungen nur in Begleitung einer ortskundigen Führerin oder eines ortskundigen Führers. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Anzahl der Diebstähle und der bewaffneten Überfälle hat vor allem in Luanda zugenommen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten. Erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten und welche Quartiere als sicher gelten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Lassen Sie sich ab der Ankunft auf dem Flughafen von zuverlässigen und vertrauenswürdigen Personen begleiten und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Verzichten Sie auf Besuche von ärmeren Stadtquartieren.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen und die Gültigkeit Ihres Visums beweisen zu können.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten, die sich im Innern der Banken oder Hotels befinden, und seien Sie wachsam. Es haben gewaltsame Überfälle stattgefunden in Verbindung mit Geldeinzahlung/-bezug bei Banken oder an Bancomaten
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den angolanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb von Luanda ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und sehr bescheiden. Der Strassenzustand ist oft schlecht (z.B. viele Schlaglöcher) und nur wenige Landstrassen sind asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Es wird empfohlen, ein Auto mit einer Chauffeurin oder einem Chauffeur zu mieten.

Unternehmen Sie Reisen in die Provinzstädte vorzugsweise mit Linienflügen. Die Wartung der Eisenbahn und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

In einzelnen Gebieten sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beachten Sie, dass der Güterverkehr mit Angola teilweise internationalen Handelsbeschränkungen unterliegt. Dies trifft insbesondere für Diamanten zu.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Diese können Infrastrukturschäden verursachen und auch den Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Selbst in der Hauptstadt Luanda ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Südafrika) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Schweizerische Botschaft in Luanda
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Antigua und Barbuda

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Äquatorialguinea

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:30 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen latente politische Spannungen, die trotz zeitweiser ruhiger Phasen aufbrechen können.

Ausserhalb von Malabo und Bata ist die Infrastruktur kaum auf Reisende ausgerichtet. Ausserdem sind Sicherheitskontrollen häufig.

Am 7. März 2021 ereignete sich in einer militärischen Einrichtung in Bata eine schwere Explosion, die rund 100 Todesopfer und über 600 Verletzte forderte sowie massive Schäden verursacht hat.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere wenn möglich nur in Begleitung von Vertrauenspersonen, und zwar auf der Insel wie auf dem Festland. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalität nimmt zu. Einbrüche sowie gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen vor. Wiederholt sind Taxipassagierinnen und -passagiere überfallen worden. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie nachts erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benützen Sie keine Sammeltaxis. Benutzen Sie nur Taxis, die Ihr Hotel oder eine Vertrauensperson für Sie bestellt hat und teilen Sie das Taxi nicht mit fremden Personen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Wegen der häufigen, starken Regenfälle sind Allradfahrzeuge von Vorteil, besonders auf ungeteerten Nebenstrassen.

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Das Unfallrisiko ist hoch aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge.  

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge auf dem Festland kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge auf Inlandflügen entspricht nicht europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage)
  • öffentliche Kritik an den Behörden (auch in den sozialen Medien)
  • fotografieren vom Präsidentenpalast, militärischen und polizeilichen Einrichtungen sowie öffentlichen Gebäuden und Bauten (Flug- und Seehäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Das Rechtswesen entspricht nicht schweizerischem Standard.

Geschäftsleuten sowie potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, die Schweizer Botschaft in Yaoundé zu kontaktieren, bevor sie geschäftliche Verpflichtungen eingehen oder Geschäftsreisen nach Äquatorialguinea unternehmen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Malabo, Mongomo und Bata nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei der Botschaft von Äquatorialguinea in Paris über die einschlägigen Bestimmungen.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen durch Militär und Polizei sind häufig.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Gendarmerie: 114

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé, Kamerun

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Argentinien

Zuletzt editiert: 5/19/2023 12:27:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Dennoch ist die politische, soziale und wirtschaftliche Lage angespannt. Im ganzen Land kann es zu Demonstrationen, Streiks, Strassensperren und Ausschreitungen kommen. Auch Sachbeschädigungen und Plünderungen sind möglich.
Diese Ereignisse können zu örtlichen Verkehrsbehinderungen und Verspätungen führen. Die Schweizer Botschaft in Buenos Aires hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroranschläge sind nicht auszuschliessen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen sowie grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist besonders in den grösseren Städten und in der Provinz Buenos Aires hoch. Die Städte Rosario, Córdoba, Mendoza und Buenos Aires sind davon besonders betroffen.

Am häufigsten sind, insbesondere in touristischen Gegenden, Taschen- und Entreissdiebstähle in den Strassen, vor Banken, an Flughäfen und Bahnhöfen. Trickdiebstähle werden mittels Ablenkungsmanöver in Restaurants, Hotellobbies und Parks ausgeführt.
Auch bewaffnete Überfälle und Entführungen zwecks Gelderpressung kommen vor, ebenso wie Überfälle auf Taxipassagiere. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Wiederholt sind Touristinnen vergewaltigt worden.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtteile ("villas miserias").
  • Meiden Sie in Buenos Aires nachts insbesondere die Quartiere "Constitución", "Once" und „La Boca“, sowie die Umgebung rund um den Bahnhof des Quartiers „Retiro“.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit generell unbeleuchtete Plätze, Parks, Strassen, etc.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, teure Uhren, teure Kameras usw.) zur Schau, resp. auf sich und führen Sie nur wenig Geld mit.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. In Argentinien sind gefälschte Banknoten, vor allem Hunderternoten, im Umlauf. Insbesondere beim Zahlen im Taxi ist die Gefahr gross, dass die Hunderternoten mit falschen Scheinen getauscht werden.
  • Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab.
  • Geben Sie fremden Personen oder Kurzbekanntschaften keine persönlichen Details bekannt (Hotel, Reiseroute, etc.)
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Schwere Verkehrsunfälle sind häufig. Die Überlandstrassen sind mehrheitlich nur zweispurig, und das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Besonders in den Provinzen Buenos Aires, Santa Fe, Córdoba, La Pampa und Entre Ríos bilden die zahlreichen Lastwagen ein zusätzliches Unfallrisiko, vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer. Abseits der Autobahnen sind die Fahrzeuge auch bei Dunkelheit oft unbeleuchtet unterwegs. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Bergbesteigungen und Trekkings müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (mangelhafte hygienische Verhältnisse usw.).

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche können entlang der Anden vorkommen.
Instituto nacional de prevención sísmica

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, insbesondere in den Regionen entlang des Rio Paraná. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren in Begleitung einer anerkannten lokalen Führerin oder eines anerkannten lokalen Führers, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Im Winter können heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Dies kann auch den Reiseverkehr beeinträchtigen.

Waldbrände kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Servicio Meteorológico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Buenos Aires.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In abgelegenen Regionen wie Patagonien und ausserhalb von grösseren Städten bestehen jedoch zum Teil nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten. In den staatlichen Spitälern sind es meistens die Angehörigen die Patientinnen und Patienten versorgen. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfänglicheren Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlung einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911
Notruf Polizei: 101
Notruf Sanität: 107

Notruf Touristenpolizei
Buenos Aires: +54 911 5050 3293 / 9260
Mendoza: +54 35 1413 2135
Córdoba: +54 35 1434 2168

Argentinische Zollbehörde: Aduana-Viajeros

Auf Polizeiposten wird ausschliesslich Spanisch gesprochen. Muss ein Übersetzungsdienst beigezogen werden, kann dies stundenlange Verzögerungen nach sich ziehen.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Buenos Aires

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Armenien

Zuletzt editiert: 5/17/2023 12:30:18 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die aussen- und innenpolitische sowie die wirtschaftliche Situation ist kompliziert und angespannt. Vor allem in der Hauptstadt kommt es regelmässig zu Demonstrationen, bei denen Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich sind.

Trotz eines neuen Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. September 2022, der auf einen grossen bewaffneten Konflikt vom Herbst 2020 zurückging, bleibt die Lage angespannt. Eine erneute Verschlechterung und geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Armenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise nach Armenien in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Situation. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Nagorno-Karabakh und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet
Aufgrund des Konflikts um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es im Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan regelmäßig zu militärischen Zwischenfällen. Vom September bis November 2020 sowie im September 2022 kam es zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Armenien und Aserbaidschan sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh, in die Regionen Syunik und Vayots Dzor sowie generell in das Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan. 

Autoreisen Eriwan – Georgien (oder Gegenrichtung)
Die Überlandstrasse M16-M4 über Idzhevan verläuft teilweise entlang der Grenze zu Aserbaidschan. Nachdem es in der Vergangenheit zu einzelnen Schusswechseln gekommen war, ist die Strecke durch strassenbauliche Massnahmen besser gegen Beschuss gesichert worden. Dennoch ist auf dem Strassenabschnitt Idzhevan – Noyemberyan – georgische Grenze weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation an der Grenze zu Aserbaidschan und befolgen Sie deren Hinweise.

Grenzgebiete zur Türkei (Türkiye)
Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Grenzgebiete sind teilweise vermint. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. In den Zügen, die zwischen Armenien und Georgien verkehren, ist es wiederholt zu Diebstählen und Überfällen gekommen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen, abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen, in schlechtem Zustand, so dass mit Vorteil Geländefahrzeuge verwendet werden. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist deshalb besondere Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Armenien in Genf

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. 

Es ist untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet. 

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.

Naturbedingte Risiken

Armenien liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Eriwan.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Wehrpflichtige schweizerisch-armenische Doppelbürger sollten sich vor Reisen in Armenien bei der zuständigen armenischen Vertretung in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss armenischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in Armenien militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notfallnummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie in Armenien in eine Notlage geraten, können Sie sich an die Schweizer Botschaft in Tiflis (Georgien) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tiflis, Georgien

Schweizer Botschaft in Eriwan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Republic of Armenia: e-visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Aserbaidschan

Zuletzt editiert: 5/17/2023 11:37:08 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz eines neuen Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. September 2022, der auf einen grossen bewaffneten Konflikt vom Herbst 2020 zurückging, bleibt die Lage angespannt. Eine erneute Verschlechterung und geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".

Im Übrigen ist das Land politisch stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Aserbaidschan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise nach Aserbaidschan in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Situation. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Nagorno-Karabakh, angrenzende Bezirke und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet
Aufgrund des Konflikts um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es im Grenzgebiet zwischen Aserbaidschan und Armenien regelmäßig zu militärischen Zwischenfällen. Vom September bis November 2020 sowie im September 2022 kam es zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.

Wer ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden in die Region Nagorno-Karabakh einreist, macht sich nach aserbaidschanischem Recht strafbar. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh sowie in die umliegenden Bezirke (Kelbajar, Lachin, Gubadli, Zangilan, Jabrayil, Fuzuli und Agdam) und allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet, das weiträumig zu meiden ist.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, zum Beispiel:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Uhr, Schmuck, wertvolle Kameras, usw.).
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare und waghalsige Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko erheblich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist vermehrte Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Aserbaidschan in Bern

Im Schiffsverkehr auf dem kaspischen Meer zwischen Aserbaidschan und seinen Nachbarländern kommt es häufig zu Verspätungen und Annullierungen. Planen Sie deshalb genügend Zeit und finanzielle Mittel für alternative Reiserouten ein.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). 

Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum schiitischen Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Aserbaidschan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Baku.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als fünfzehn Tage in Aserbaidschan aufhalten oder erwerbstätig werden, müssen sich bei den aserbaidschanischen Behörden vor Ort registrieren. Erkundigen Sie sich über die genauen Bestimmungen bei der Botschaft von Aserbaidschan in Bern. Fragen Sie im Hotel oder beim Arbeitgeber nach, ob die Registrierung vorgenommen wurde. Eine Nichtregistrierung kann zu Problemen bei der Ausreise führen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Baku
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Republic of Azerbaijan: e-visa


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Äthiopien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:31 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Am 2. November 2022 haben die äthiopische Regierung und die Tigray People’s Liberation Front (TPLF) ein Friedensabkommen abgeschlossen. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Kontrollen an Checkpoints sind häufig. Es kann auch Hausdurchsuchungen geben.

Im Zusammenhang mit anti-westlichen Ressentiments können tätliche Übergriffe auf Staatsangehörige westlicher Länder nicht ausgeschlossen werden.

Im ganzen Land bestehen politische, ethnische und soziale Spannungen. Sie können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Die Sicherheitslage kann sich deshalb in einzelnen Regionen rasch verändern.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, Ausgangssperren zu verhängen und Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen.

Bei Demonstrationen und gelegentlichen Streiks besteht das Risiko von Strassenblockaden, Ausschreitungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Solche Ereignisse haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Strassenblockaden können zu Behinderungen des Reiseverkehrs führen. In solchen Fällen bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Addis Abeba hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Planen Sie Ihre Reise durch einen lokal gut vernetzten Reiseveranstalter oder eine lokale Vertrauensperson. Lassen Sie sich durch eine lokale Reiseführerin, einen lokalen Reiseführer oder Ihre lokale Vertrauensperson begleiten. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die Lage kann sich jederzeit rasch ändern – auch in Gebieten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Region Tigray
Am 2. November 2022 haben die äthiopische Regierung und die Tigray People’s Liberation Front (TPLF) ein Friedensabkommen abgeschlossen. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich.
In der gesamten Region Tigray bilden Blindgänger eine Gefahr. Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint.
Von Reisen in die Region Tigray wird abgeraten.

Region Amhara
Es bestehen hohe politische und ethnische Spannungen. Vermehrt kommt es zu Demonstrationen und Strassenblockaden. Es kommt auch immer wieder zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Volksgruppen sowie zwischen bewaffneten Gruppierungen und Sicherheitskräften; sie fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel wurden am 9. April 2023 bei einer Schiesserei in Kobo zwei Mitarbeitende eines Hilfswerkes getötet. Es wurden auch vereinzelt bewaffnete Angriffe auf Ambulanzen und medizinisches Personal gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan sind bewaffnete Oppositionsgruppen und kriminelle Banden aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.
Aus diesen Gründen wird in der Region Amhara abgeraten von Reisen in die Distrikte West Gonder, Central Gonder, North Gonder, Wag Hemra, und North Wello. 
Davon ausgenommen sind die Städte Lalibela und Gonder unter der Vorausetzung, dass die An- und Abreise mit dem Flugzeug erfolgt.
Von Reisen in alle anderen Distrikte der Region Amhara wird ebenfalls abgeraten mit Ausnahme, dass die Reise per Flugzeug erfolgt. 
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich durch eine Vertrauensperson begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.). Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa
In diesen Regionen bestehen politische und ethnische Spannungen.
Es kommt immer wieder zu regionalen Unruhen sowie zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Auch gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen, zwischen bewaffneten Gruppierungen oder zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften fordern häufig Todesopfer und Verletzte.
In der Region Oromia hat die Zahl der Entführungen zwecks Lösegeldforderung zugenommen. Das Risiko besteht vor allem in den Distrikten West-Welega, Kelam-Welega und Ost-Welega und zwar für lokale wie auch für ausländische Personen. Zum Beispiel sind im Mai 2021 chinesische Personen entführt worden. Im Distrikt Ost-Shewa sind Entführungsversuche verübt worden ebenso wie Angriffe gegen Firmen, die sich in ausländischem Besitz befinden. Spannungen in der orthodoxen Kirche führten Anfang Februar 2023 in Shashemene zu Zusammenstössen zwischen Gläubigen und den Sicherheitskräften; sie forderten mehrere Todesopfer. Weitere Ereignisse dieser Art sind nicht ausgeschlossen.
In den Grenzgebieten zu Südsudan und Kenia sind bewaffnete Oppositionsgruppen und Banditen aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.
Auch in der Grenzregion zwischen den Regionen Oromia und Benishangul-Gumuz sowie zwischen Oromia und Amhara kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
In der Region Oromia wird abgeraten von Reisen in die Distrikte Kelam Welega, West- und Ost-Welega, West- und Ost-Guji und Ilubabor. Es wird auch abgeraten von Reisen in den Norden von Shewa Ouest sowie in den Süden und Westen von Nord-Shewa. 
Im Januar 2023 wurde ein chinesischer Staatsangehöriger bei einem Angriff getötet; er war auf der A3 in Gebre Guracha in Nord-Shewa unterweits. 
Lassen Sie bei Reisen in alle anderen Distrikte der Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa grösste Vorsicht walten. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Südsudan und Kenia grossräumig.

Nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu)
Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint. Auch die Strasse, die den Krater Dallol mit dem Vulkan Erta Ale sowie der Stadt Logia verbindet, kann vermint sein.
Von Reisen in die nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu) samt Danakil-Ebene wird abgeraten.

Region Benishangul-Gumuz
Bewaffnete Gruppen und Banditen haben ihre Aktivitäten auf die gesamte Region ausgeweitet und überfallen immer wieder Dörfer. Diese Konflikte führen unter anderem zu Angriffen auf Zivilpersonen. Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird abgeraten.

Region Gambella
In der Region Gambella bestehen politische und ethnische Spannungen. Sie führen zeitweise zu gewaltsamen Konflikten mit Todesopfern. Ehemalige Kampfzonen entlang der sudanesischen Grenzen sind teilweise vermint.
Von Reisen in die Region Gambella wird abgeraten.

Region SNNPR (Southern Nations, Nationalities and Peoples)
In dieser Region bestehen politische und ethnische Spannungen, die aus geringem Anlass zu lokalen Gewalttaten führen können.
Lassen Sie bei Reisen in die Region SNNPR grösste Vorsicht walten
und reisen Sie in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Kenia und Südsudan grossräumig.

Region Somali
Im Juli 2022 verübten Al-Shabab Anschläge entlang der Grenze zwischen Somalia und der Region Somali in Äthiopien. Dabei sind mehrere Personen getötet oder verletzt worden. In Sitti in der nördlichen Somali-Region bestehen langjährige Grenzstreitereien, die regelmässig zu Gewalttaten führen. Es wird abgeraten von Reisen nach Sitti sowie den Grenzgebieten zu Somalia und Kenia, die weiträumig zu meiden sind.

Kriminalität

Infolge von Armut und hoher Arbeitslosigkeit ist Kleinkriminalität in den Städten verbreitet. Auch bewaffnete Raubüberfälle kommen vor. Beachten Sie, nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Entreiss- und andere Diebstähle, auch folgende Punkte:

  • Ziehen Sie individuelle Taxis den öffentlichen Transportmitteln und den Sammeltaxis (Minibussen) vor.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Überlandfahrten, denn es besteht die Gefahr von Banditenüberfällen.
  • Seien Sie in Addis Abeba nachts nicht alleine und ausschliesslich im Auto resp. im Taxi unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen kann stark variieren. Ein zusätzliches Risiko bilden das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden sowie streunende Tiere (Kühe, Esel, Ziegen etc.). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) können die nicht asphaltierten Strassen auch für Geländefahrzeuge unpassierbar werden.

Halten Sie sich bei Überlandfahrten an die Hauptstrassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage auf der geplanten Reiseroute. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten zu lassen und für Reisen mit einem Personenwagen, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Für lange Überlandstrecken bieten die vor allem im nördlichen Touristengebiet gut ausgebauten Flugverbindungen eine Alternative.

Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet sind vor allem in ländlichen Gebieten nicht immer gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Das äthiopische Gesetz weist die Schuld immer der Autolenkerin oder dem Autolenker zu, wenn bei Unfällen Personen zu Schaden kommen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Motorrad unterwegs sind. In der Regel werden angeklagte Autofahrerinnen oder Autofahrer inhaftiert, bis die gerichtlichen Untersuchungen und der Prozess abgeschlossen sind, was sich über Monate hinziehen kann.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden sehr strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden. Beachten Sie die Informationen der äthiopischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Äthiopien in Genf über die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausfuhr von

  • Geld (in der Landes- und in Fremdwährung),
  • elektronischen Geräten,
  • Feldstechern,
  • Gegenständen, die dem äthiopischen kulturellen Erbe zuzurechnen sind (z.Bsp. Kreuze, Ikonen, Holzarbeiten, Bibeln, Bücher etc.) sowie von Naturmaterialien
  • Edelmetallen (Gold, Silber etc.)

Ethiopian Revenues and Customs Authority

Feldstecher, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und andere elektronische Geräte müssen bei der Information Network Security Agency registriert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, ungenügende hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Äthiopien anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Wenn Personen dennoch die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von den äthiopischen Behörden ausschliesslich als eigene Staatsangehörige angesehen und behandelt. Die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schweiz können deshalb unter Umständen beschränkt sein, wenn eine Person die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt oder die äthiopische Staatsangehörigkeit zu einem früheren Zeitpunkt besessen hat.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus zahlreichen ethnischen Gruppen zusammen und ist mehrheitlich christlich-orthodoxen oder muslimischen Glaubens. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen, und passen Sie Kleidung und Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Naturbedingte Risiken

Saisonbedingte Waldbrände kommen landesweit immer wieder vor.

Äthiopien zählt mehrere Vulkane. Der Erta Ale in der Afar-Region gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt. In diesem Gebiet kommen Erdbeben besonders häufig vor, sind jedoch auch in den anderen Landesteilen möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Addis Abeba.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind selbst in Addis Abeba nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Ausbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Addis Abeba
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
eVisum

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Australien

Zuletzt editiert: 6/28/2023 11:25:26 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Die australischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin.
Australian Government: Australian National Security

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind vereinzelt zu verzeichnen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die immensen Distanzen und die Monotonie der langen, geraden Strassen nicht.

Bei Fahrten im Outback sind ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen überlebenswichtig. Wildtiere wie z.B. Kängurus können schwere Unfälle verursachen; beachten Sie die Warnschilder und Informationen der Behörden.
Australian Government: Travel Safely in Australia
Australian Government: driver licensing
Transport for NSW: Road hazards, Wildlife and livestock

Transport for NSW: Animals on country roads

Im Outback oder generell ausserhalb von dicht besiedelten Gegenden sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Öffentlicher Verkehr: Australien verfügt über zahlreiche Flug-, Bus- und Fährenverbindungen im Fernverkehr und ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in den Grossstädten. Das Eisenbahnnetz für den Personenverkehr beschränkt sich auf wenige Überlandstrecken und auf den leistungsfähigen Vorortsverkehr der Grossstädte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch für den Alkoholkonsum, das Rauchen im öffentlichen Raum sowie für Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gesetze. Allgemein werden Gesetzesverstösse (auch im Strassenverkehr) strenger geahndet als in der Schweiz. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Lassen Sie bei Besuchen von Begegnungs- und Versammlungsstätten der Aborigines gebührenden Respekt walten. Der "Uluru" (Ayers Rock) zum Beispiel nimmt in der Mythologie der Aborigines als heiliger Berg einen überragenden Platz ein. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Das Wetter ist je nach Region und Jahreszeit unterschiedlich.

Bei anhaltender Trockenheit kommt es immer wieder zu Buschbränden.

Starke Regenfälle können verheerende Überschwemmungen verursachen. Von November bis April muss in den Küstengebieten von Queensland, Northern Territory und Western Australia mit tropischen Wirbelstürmen (Zyklonen) gerechnet werden.

Erdbeben sind möglich. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Teile Australiens erreichen.

Beachten Sie unbedingt die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der Behörden.
Australian Bureau of Meteorology

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Joint Australian Tsunami Warning Centre

Australian Government: How travellers can prepare for emergencies or natural disasters

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizer Generalkonsulat in Sydney.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht einer australischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Bei schweren Erkrankungen oder schweren Verletzungen können sehr hohe Kosten anfallen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

In Australien sind Medikamente strengen Zollvorschriften und Einfuhrbeschränkungen unterworfen. Dazu zählen auch Wachstumshormone und Steroide.
Australian Border Force
: Can you bring it in?
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den australischen Behörden über die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, besonders wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte Arbeit (z.B. Work and Holiday) oder unbezahlte Arbeit aufnehmen möchten. Die australischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.
Australian Government:
Department of Immigration and Citzienship, explore visa options

Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen müssen schweizerische Staatsangehörige die elektronische Einreisebewilligung durch das eVisitor System beantragen. Für weitere Auskünfte:
Australian Government
: Department of Immigration and Citizenship
eVisitor

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen insbesondere für Lebensmittel sowie für tierische und pflanzliche Produkte sehr streng. Wer solche Güter mitbringt, aber in der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit sofortigen Bussen oder - im Extremfall - einer Haftstrafe rechnen. Das Department of Agriculture, Fisheries and Forestry erteilt detaillierte Auskunft.
Australian Government:
Department of Agriculture, Fisheries and Forestry

Nützliche Adressen

Notruf allgemein (Polizei, Ambulanz, etc.): 000

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Generalkonsulat in Sydney

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bahamas

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:32 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Bahamas nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu, vor allem auf der Insel New Providence (Nassau). Taschen- und Entreissdiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche kommen vor, teils mit Gewaltanwendung. Besonders betroffen sind die Städte auf den Inseln New Providence (Nassau) und Grand Bahama (Freeport). Auch sexuelle Übergriffe werden gemeldet. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Verzichten Sie auf New Providence und Grand Bahama generell auf nächtliche Spaziergänge ausserhalb der Hotelanlagen.
  • Halten Sie sich auch tagsüber nicht alleine in isolierten Gebieten / Quartieren auf.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) und/oder substanziellen Bussen geahndet.

Für schwere Vergehen wie Mord und Landesverrat kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden.; Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Tsunami, die durch Erdbeben in der Karibik ausgelöst werden, können auch die Bahamas erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Bahamas Department of Meteorology
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – National Hurricane Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Nassau und Freeport ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf Nummern: 911 oder 919

Zollbehörde der Bahamas
Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 Schweizer Generalkonsulat in Montreal, Kanada
 
 Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bahrain

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:33 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Bei Reisen nach Bahrain ist der persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Lage ist geprägt durch Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der schiitischen Bevölkerungsmehrheit. Demonstrationen und öffentliche Versammlungen sind verboten. Dennoch werden sporadisch Protestkundgebungen durchgeführt, bei denen es zu Ausschreitungen sowie zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen kann. Solche Zusammenstösse haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Auch vorübergehende Verkehrsbehinderungen und Blockaden einzelner Strassen sind möglich.

Vereinzelte Anschläge und andere Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit richteten sich Anschläge hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen in Manama und in der unmittelbaren Umgebung dieser Stadt. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

In Anbetracht der internen Spannungen und der komplexen Verhältnisse in der Region ist eine plötzliche Verschlechterung der Lage möglich.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer ortsansässigen Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen, religiöse Prozessionen und generell grosse Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie strikte die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren auf dem Land und in den Küstengewässern).

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Bahrains Strassen.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!).
  • Während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • Beleidigung und Kritik der politischen und religiösen Führung Bahrains. Ebenfalls verboten ist die Beleidigung befreundeter Staaten. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch auf den sozialen Medien.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und homosexuelle Handlungen.
  • das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Dies gilt auch für Medikamente. Beachten Sie die Informationen der bahrainischen Zollbehörden.
Ministry of Interior, Customs Affairs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden. 

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Bahrain ist ein arabisch-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine schriftliche Garantie der Kostenübernahme. Bei Notfällen muss die Garantie innerhalb von 24 Stunden seit der Einlieferung ins Krankenhaus beigebracht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Bahrain anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Personenkontrollen sind häufig. Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Bahrain eVisas

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bangladesch

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:33 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die politischen und sozialen Spannungen sind sehr hoch und können landesweit in gewaltsame Auseinandersetzungen ausarten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Demonstrationen und Streiks (Hartals) können jederzeit kurzfristig stattfinden. Sie sind oft von Gewalt begleitet: Fahrzeuge werden angezündet, Strassensperren errichtet und es kommt zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie zu längeren Verkehrsblockaden. Gewaltsame Zusammenstösse und Demonstrationen mit politischen, ethnischen oder religiösen Motiven fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte.

Auch Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Dhaka hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroristische Akte sind jederzeit im ganzen Land möglich. Sie können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige und religiöse Minderheiten richten. Bei der Aushebung von Terrorzellen durch die Sicherheitskräfte haben Schusswechsel wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr) Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, bei ausländischen Staatsangehörigen beliebte Restaurants.

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Im Kampf gegen die Drogenkriminalität gehen die Sicherheitskräfte hart gegen Personen vor, die in die Produktion, den Handel oder den Konsum von Drogen involviert sind. Dabei kommt es immer wieder zu Todesopfern. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich in Bangladesch von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab. Lassen Sie im ganzen Land grosse Vorsicht walten, besonders auch nach dem Freitagsgebet. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) sowie die Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen, Ihrer Reiseleiterin oder Ihres Reiseleiters.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordgrenze zu Indien: An der Nordgrenze zu Indien kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Truppen der beiden Länder. Auch wenn sich die dortige Lage zeitweise etwas entspannt, bleibt sie grundsätzlich labil. Wenn Sie aus zwingenden Gründen, abseits der Hauptverkehrsrouten, an die Nordgrenze zu Indien reisen müssen: Klären Sie die Lage vorgängig mit den lokalen Sicherheitsbehörden ab und seien Sie äusserst vorsichtig.

Chittagong Division: Der inter-ethnische Konflikt in Myanmar wirkt sich auf Bangladesch aus. Er hat gewisse politische, soziale und ethnisch-religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von rund einer Million Rohingya-Flüchtlingen. Die Mehrheit davon hält sich in Flüchtlingslagern in dieser Region auf. Die Spannungen können zu kurzfristigen, lokalen Gewaltausbrüchen führen, die wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert haben.
In den Bezirken Bandarban, Khagrachari und Rangamati (Chittagong Hill Tracts) ist die Sicherheit nicht überall gewährleistet. Entlang der Grenze zu Myanmar besteht ausserdem die Gefahr von Landminen. In diesen drei Bezirken dürfen nur bewilligte und durch ein registriertes lokales Reisebüro organisierte Reisen unternommen werden. Eine vorgängig eingeholte Bewilligung der Behörden ist zum Besuch der Chittagong Hill Tracts erforderlich. Vergewissern Sie sich, dass der Reiseveranstalter die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt hat und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet; dabei kann es auch zu Gewaltanwendung kommen. Auch bewaffnete Raubüberfälle sind gemeldet worden.

Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor; sie richten sich hauptsächlich gegen Personen bangladeschischen Ursprungs.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet, teilweise mit Todesfolge.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie möglichst keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur das notwendigste Geld auf sich.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote, wie beispielsweise Koffer tragen oder Taxifahrdienste, in den internationalen Flughäfen (vor allem Dhaka und Sylhet) mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen oder nutzen Sie die Hoteltaxis.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig und reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie möglichst wenig zu Fuss unterwegs und verzichten Sie generell auf nächtliche Spaziergänge. Benutzen Sie Rikscha- und sog. Babytaxis sowie dreirädrige motorisierte Taxis (CNG) möglichst nicht alleine und seien Sie nach dem Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Überfälle können jedoch zu keiner Tageszeit ausgeschlossen werden.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten und es ist für sie nicht ratsam, alleine zu reisen. Frauen wird ausserdem empfohlen, bei Bedarf Polizeistationen nur in Begleitung einer Vertrauensperson aufzusuchen.

In den bangladeschischen Gewässern und Häfen ist Piraterie verbreitet, die sich auch gegen Handelsschiffe und Jachten richtet. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Schlecht unterhaltene Strassen und Fahrzeuge sowie das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen ein hohes Unfallrisiko dar (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Infrastruktur des Eisenbahnnetzes ist veraltet.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen und aussereheliche Beziehungen.
  • Beleidigung und Kritik des bangladeschischen Staats oder Verletzung von religiösen Empfindungen. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch in den sozialen Medien.
  • Fotografieren von Einrichtungen des Militärs und der Polizei, von Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) oder der Todesstrafe geahndet.

Die Ein- und Ausfuhr von Gold in jeder Form untersteht strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung werden langjährige Haftstrafen verhängt. Auskunft über die Einfuhrbestimmungen erteilt die Botschaft von Bangladesch in Genf.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bangladesch ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit teils heftigen Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Bangladesch erreichen.

Während der Monsunzeit (Juni bis September/Oktober) verursachen die starken Regenfälle Überschwemmungen, die oft schwere Schäden anrichten. Im April/Mai und Ende der Monsunzeit können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Wirbelstürme auftreten. Sie können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
Bangladesh Meteorological Department

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dhaka.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie ausländische Staatsangehörige behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung in bar). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihre Ausweise auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Einige Regionen dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft von Bangladesch in Genf erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Bangladesh Customs

Notruf Polizei: 999 in Dhaka; 02-999 ausserhalb von Dhaka. Die Kommunikation in englischer Sprache ist nicht immer gewährleistet.

Ausländische Staatsangehörige, die Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, können sich an das 24-Stunden Helpdesk der Dhaka Metropolitan Police wenden. Hotline-Telefonnummer (+88) 0171 339 83 55.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dhaka
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

eVisa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Barbados

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:34 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Barbados kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Barbados nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Diebstähle und Einbrüche kommen vor. Wiederholt sind Reisende Opfer von bewaffneten Überfällen oder Sexualdelikten geworden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit einsame Gegenden (auch Strände).
  • Benutzen Sie Hoteltaxis.
  • Frauen wird bei Zufallsbekanntschaften zu Zurückhaltung und generell zu erhöhter Vorsicht geraten.

Verkehr und Infrastruktur

Auf Barbados herrscht Linksverkehr. Das Strassennetz ist relativ gut ausgebaut. Die Strassen sind jedoch oftmals in einem schlechten Zustand (z.B. streckenweise viele Schlaglöcher). Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ausserdem ein erhebliches Unfallrisiko.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 35 Jahre) und hohen Geldbussen geahndet. Bei Mord kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Barbados Department of Emergency Management

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Barbados liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen für planbare Eingriffe eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Kosten für Behandlungen von Notfällen müssen vor Verlassen des Krankenhauses beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 211
Notruf Sanität: 511

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas, Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belarus

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Belarus wird abgeraten.

Es bestehen sehr hohe regionale Spannungen.

Die internationalen Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach Belarus reduziert oder eingestellt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.

Schweizer Staatsangehörige, die sich noch in Belarus befinden:
Informieren Sie sich in den Medien oder durch eine lokale Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Tragen Sie immer Ihre Reisedokumente mit sich. Halten Sie sich an Ratschläge über Verhaltensregeln von ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und halten Sie sich mit politischen Diskussionen und Äusserungen zurück.

Beleidigung und Kritik des belarussischen Staats und dessen Vertreterinnen und Vertreter können mit Haft bestraft werden.

Die belarussischen Behörden betrachten belarussisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als belarussische Staatsangehörige. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewährung des konsularischen Schutzes durch die Schweiz nicht in jedem Fall zugelassen wird.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Belarus nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102
Notruf Ambulanz: 103

Die Notrufnummern werden ausschliesslich in belarussischer und russischer Sprache bedient.

Zollvorschriften von Belarus: Customs Regulations

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Moskau, Russland
Schweizer Botschaft in Minsk

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belgien

Zuletzt editiert: 6/30/2023 4:56:52 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil.

Die Hauptstadt Brüssel ist Sitz der NATO und der wichtigsten Institutionen der Europäischen Union.
Bei Demonstrationen kann es sporadisch zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
DG Centre de crise

Bei Streiks muss vor allem in Brüssel und Agglomeration mit Behinderungen und Verspätungen im öffentlichen Verkehr gerechnet werden.

Die belgischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin.
Centre de crise nationale: terrorisme et extrémisme

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Entreissdiebstähle, insbesondere in der Umgebung von Grossstadt-Bahnhöfen und Touristenzentren, kommen vor. Schwere Gewaltanwendung ist hingegen seltener.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der belgischen Polizei.
Belgische Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Code de la route

In Antwerpen, Brüssel und Gent wurden Umweltzonen (Low Emission Zone LEZ) eingerichtet, in denen nur Motorfahrzeuge, die gewissen Zulassungsbedingungen entsprechen, fahren dürfen.
Low Emission Zone Brussels
Stadt Gent: Low Emission Zone
Stadt Antwerpen: Low Emission Zone

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz mit zahlreichen Bahn- und Busverbindungen.
Transports en commun

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien andere Promillegrenzen gelten:
Belgium.be: Drogue et alcool

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet werden.
Service Public Fédéral: Justice

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich während des Aufenthalts in Belgien jederzeit mit einem Originalpass oder mit einer Original-Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 101
Allgemeine Notruf-Nummer: 112
offizielle Informationen und Dienste
Administration générale des Douanes et Accises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Den Haag, Niederlande
Schweizer Botschaft in Brüssel

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belize

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist grundsätzlich ruhig. Das Risiko von sozialen Unruhen und Protestaktionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand landesweit oder über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Belize nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Guatemala: Zwischen Belize und Guatemala bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten. Der internationale Gerichtshof ist hinzugezogen worden. Seither hat sich der Grenzkonflikt etwas entspannt, ist aber noch nicht gelöst. Vereinzelte lokale Spannungen und Schiessereien kommen gelegentlich noch vor. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Guatemala oder grenzüberschreitende Ausflüge in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseführerin oder eines anerkannten lokalen Reiseführers.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch, vor allem in Belize-City. Es werden immer wieder Diebstähle, sexuelle Übergriffe und bewaffnete Überfälle auf Reisende gemeldet, teilweise mit Todesfolge. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen und kommen zu jeder Tageszeit vor.
In der Hauptstadt sowie in einigen anderen Landesteilen steht den Reisenden eine spezielle Touristenpolizei (Tourism Police Unit) bei. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie vor allem in Belize City auf nächtliche Spaziergänge und halten Sie sich an die Hauptstrassen.
  • Lehnen Sie die Angebote von selbsternannten "Reiseführerinnen oder Reiseführern" und für unentgeltliche Mitfahrgelegenheiten ab (gilt besonders für Frauen und allein reisende Personen).
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Halten Sie unterwegs nicht an, um bei Pannen anderer Fahrzeuge zu helfen, und nehmen Sie keine unbekannten Personen mit.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine Bars ausserhalb ihres Hotels zu besuchen und sich abseits der Badestrände und Hotelschwimmbäder konservativ zu kleiden, um Belästigungen zu vermeiden.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Der Kauf von Wohn- und Grundeigentum sowie andere grössere Geschäftstransaktionen sollten durch Vermittlung einer Anwältin oder eines Anwalts abgeschlossen werden. Es sind in diesem Zusammenhang betrügerische Machenschaften verzeichnet worden.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Streunendes Vieh bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. 
Die Sicherheitsvorkehrungen der internationalen und lokalen Schiffsverbindungen (inklusive "water taxis") sind mitunter mangelhaft: Überbelegung, Fahrten bei schlechtem Wetter, ungenügende Ausrüstung. Auch im lokalen Flugverkehr werden die internationalen Sicherheitsnormen nicht immer erfüllt. Lassen Sie deshalb bei der Wahl dieser Transportmittel Vorsicht walten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 25 Jahren Gefängnis). Zusätzliche Bussen sind möglich.

Bei Mord kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

In Belize muss von Mai bis November mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Belize liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben in den Nachbarländern und in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
National Emergency Management Organization

National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 911
Tourism Police Unit: +501 227 0863
Zollvorschriften: Belize Customs & Excise Department -> Customs Procedures

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Mexiko

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Belize in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Belize in London. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Belize High Commission, 45 Crawford Place, London W1H 4LP.
Belize High Commission

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Benin

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:36 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Bei Unruhen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Im Falle von Strassensperren und Verkehrsbehinderungen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Konsularagentur in Cotonou hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Mit dem wachsenden Einfluss und den zunehmenden Aktivitäten von terroristischen Gruppierungen in Burkina Faso, Niger und Nigeria hat sich das Entführungs- und Anschlagsrisiko in Benin erhöht. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihres Reisebüros.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden des Landes: In Burkina Faso, Niger und Teilen von Nigeria sind zunehmend bewaffnete Banden und Terroristen aktiv. Es besteht ein sehr hohes Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Benin Anschläge und Entführungen ausüben. Beispiele:

  • September 2022: zwei Personen wurden bei einem Angriff in der Nähe von Malanville im Departement Alibori getötet
  • Juli 2022: sechs Soldaten wurden bei zwei Angriffen im Departement Alibori getötet
  • Juni 2022: drei Sicherheitskräfte wurden bei einem Angriff auf eine Polizeistation im Departement Atakora getötet
  • April 2022: mindestens fünf Soldaten wurden bei einem Bombenanschlag im Pendjari-Nationalpark (Departement Atakora) getötet.

Diese Risiken bestehen auch für ausländische Staatsangehörige. Im Mai 2019 ist ein französisches Paar im Pendjari-Nationalpark entführt worden.

Es wird abgeraten von Reisen ins Departement Alibori und in Gebiete nördlich der Linie Boukoumbé –Toucountouna– Kérou im Departement Atakora; dies schliesst die Nationalparks Pendjari und W mit ein.
Im Departement Borgou wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Nigeria, das grossräumig zu meiden ist.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Regionen im Norden bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität, vor allem Taschen- und Entreissdiebstähle, nimmt insbesondere in Cotonou zu. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Deponieren Sie Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) an einem sicheren Ort, und tragen Sie nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Gehen Sie nicht alleine an den Strand.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig besuchte Quartiere.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an Touristenorten besondere Vorsicht walten.
  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Überlandfahrten. Es besteht das Risiko von Überfällen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Benin, kommt es gehäuft zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Wegen des oft schlechten Strassenzustands ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit sehr hoch, und es besteht die Gefahr von Überfällen.

Strassenkontrollen sind häufig. Halten Sie an Kontrollstellen an, auch wenn dort keine Personen in Polizeiuniform zu erkennen sind.

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel sind oft gering. Motorradtaxis stellen ein grosses Unfallrisiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen
  • fotografieren von militärischen Anlagen, Grenzübergängen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken, etc.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie religiöse Riten und Stätten und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Von März bis Juli und von September bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Bénin

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahme informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 166

Beninische Zollvorschriften: Douanes Béninoises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra, Ghana

Schweizer Konsularagentur in Cotonou

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Benin in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Benin in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: 87 Avenue Victor Hugo, 75116 Paris, Tel. +33 01 45 00 98 82
Benin e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Besetztes Palästinensisches Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem)

Zuletzt editiert: 7/5/2023 6:13:25 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Gazastreifen wird abgeraten.
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin im Westjordanland wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird mit Ausnahme von Bethlehem, Ramallah und Jericho abgeraten.
In Ostjerusalem ist der persönlichen Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise. Dies gilt insbesondere für den Gazastreifen.

Im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet ist die politische und wirtschaftliche Lage äusserst angespannt was zu einer bedeutenden Verschlechterung der Sicherheitslage führt. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden.

Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen sowie zu heftigen Konfrontationen zwischen Demonstrierenden unterschiedlicher Lager und den Sicherheitskräften. Bei solchen Ereignissen gibt es regelmässig Verletzte und Todesopfer.

Die Spannungen zwischen der israelischen und der palästinensischen Bevölkerung führen zu Gewalttaten beider Lager. Sie haben seit Ende Februar 2023 stark zugenommen. Wiederholt sind Personen bei gewaltsamen Überfällen auf Wohnhäuser und Autos sowie bei Angriffen mit Fahrzeugen, Schuss- oder Stichwaffen getötet oder verletzt worden. Vermehrt kommt es zu Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum.

Bei besonderen Ereignissen oder anlässlich von religiösen Feiertagen kann die israelische Armee gewisse palästinensische Gebiete oder Grenzübergänge vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln. Die israelischen Streitkräfte führen gelegentlich gezielte, lokal begrenzte Militäraktionen durch.

An den von Israel kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Der zwischen Jerusalem und Ramallah gelegene Checkpoint Qalandia ist davon besonders betroffen.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken. So haben die politischen Entwicklungen in Ägypten direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln können.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Ostjerusalem:
Lassen Sie in Ostjerusalem grösste Vorsicht walten,
besonders in den Quartieren der Grossagglomeration um Jerusalem mit den israelischen Kolonien (zum Beispiel Ramot) sowie im Zentrum und in der Umgebung der Altstadt (zum Beispiel in den Quartieren Silwan, Sheikh Jarrah, Shu’fat etc.). Das Anschlagsrisiko sowie das Risiko von Gewaltakten ist sehr hoch. Es kommt häufig zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen sowie heftigen Zusammenstössen zwischen palästinensischen Personen und den Sicherheitskräften. Attentate von palästinensischen Einzelpersonen gegen israelische Personen haben zugenommen ebenso wie die Spannungen.
Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten, z.B. Tempelberg (Haram el Sharif) und Umgebung. Lassen Sie Wachsamkeit walten, wenn Sie die Jerusalem Light Rail benutzen und verzichten Sie auf Fahrten auf dem Streckenabschnitt Shu’fat - Ammunition Hill. Die Linie führt durch Gebiete, in denen latente Spannungen bestehen und wo gewaltsame Ausschreitungen vorkommen können.

Westjordanland:
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird abgeraten.
Ausnahme: Bethlehem, Ramallah und Jericho, wo jedoch der persönlichen Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken ist. 

Es kommt täglich zu Gewalttaten zwischen der israelischen und palästinensischen Bevölkerung. Die Häufigkeit von Razzien der israelischen Sicherheitskräfte hat vor allem in und um die Städte Nablus und Jenin zugenommen, was zu stark erhöhten Spannungen im ganzen Westjordanland führt. Beispielsweise gab es eine grossangelegte Militäroperation in Jenin Anfang Juli 2023. Die hohen Spannungen sowie Militäraktionen der israelischen Sicherheitskräfte im Westjordanland können ohne Vorwarnung sicherheitsrelevante Ereignisse auslösen: gewaltsame Proteste, Zusammenstösse zwischen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, gewaltsame Überfälle auf Wohnhäuser und Autos, Angriffe mit Fahrzeugen, Schuss- oder Stichwaffen. Vermehrt kommt es zu Beschädigungen, Zerstörung oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum. Solche Ereignisse haben seit Februar 2023 zugenommen und zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Angriffe auf Autos sind auf den Strassen 60 und 90 sowie auf der Strasse 1 in der Umgebung von Jericho besonders häufig, können sich aber auch andernorts ereignen.
Eine weitere Verschlechterung der Lage ist jederzeit möglich. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten.
Es gibt zahlreiche Strassensperren und Checkpoints, bei denen Reisende sich mit ihrem Pass ausweisen müssen.

Falls Sie aus zwingenden Gründen ins restliche Westjordanland reisen müssen, beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage mit den lokalen Sicherheitskräften abgeklärt worden ist.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, besonders in der Nähe von Checkpoints, der israelischen Siedlungen sowie den palästinensischen Flüchtlingslagern.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Gazastreifen:
Wegen des hohen Sicherheitsrisikos wird von Reisen in den Gazastreifen abgeraten, sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg.

Die Lage im Gazastreifen ist äusserst gespannt. Punktuell kommt es zu Massenprotesten entlang der Grenze zu Israel. Gewaltsame Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und der israelischen Armee fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte.

Trotz eines Waffenstillstandsabkommens nehmen die Spannungen periodisch zu und führen immer wieder zu Raketenbeschüssen auf israelisches Gebiet und zu Angriffen der israelischen Armee auf den Gazastreifen.

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Infrastruktur ist stark beschädigt, die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge zwischen Israel und dem Gazastreifen vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abgeriegelt werden. Auch die politischen Entwicklungen in Ägypten haben direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln.

Der Seeweg wird durch die israelischen Behörden systematisch abgeriegelt. Wer die Abriegelung nicht respektiert, setzt sich einem hohen Risiko aus.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität im Westjordanland und Ost-Jerusalem ist relativ gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Sicherheitsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Der Personentransport wird im Westjordanland hauptsächlich durch öffentliche Kleinbusse und Taxis sichergestellt. Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen ist im Westjordanland im Allgemeinen gut. Wegen der oft aggressiven Fahrweise ist das Unfallrisiko hoch. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung. Unter anderem sind strafbar:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten.
  • der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • Aussereheliche Beziehungen und aussereheliche Schwangerschaften. Bei ausserehelichen Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Kritische Äusserungen über den Staat (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Drogenhandel, Mord und Kollaboration mit Israel.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Das Besetzte Palästinensische Gebiet ist muslimisch geprägt. In Ostjerusalem befinden sich christliche, islamische und jüdische religiöse Stätten. Respektieren Sie die jeweiligen religiösen Empfindsamkeiten und passen Sie Kleidung und Verhalten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht die Gefahr von Buschbränden. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Vertretungsbüro in Ramallah.

Medizinische Versorgung

Im Westjordanland ist die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Die Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen in Israel oder Europa behandelt werden. Wenn einzelne Gebiete vorübergehend abgeriegelt oder Strassensperren angeordnet werden, können unter Umständen auch Ambulanzfahrzeuge davon betroffen sein.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einreise generell:
Die Einreise ins Besetzte Palästinensische Gebiet erfolgt über Israel / israelische Grenzkontrollposten. Am 20. Oktober 2022 hat die israelische Regierung eine neue Regelung für ausländische Staatsangehörige erlassen für die Einreise ins Westjordanland und für den Aufenthalt.
Es kommt vor, dass die israelischen Einreisebehörden am internationalen Flughafen Tel Aviv und an den Grenzübergängen Personen abweisen, die sich ins Westjordanland oder in den Gazastreifen begeben wollen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen und beachten Sie die Informationen der Regierungsstelle «Coordination of Government Activities in the Territories».
Israelische Botschaft

Coordination of Government Activities in the Territories: procedure for entry and residence of foreigners in the Judea and Samaria area
Reisehinweise für Israel

Einreise ins Westjordanland:
Bei der Einreise ins Westjordanland müssen israelische Checkpoints passiert werden. Dies ist oft nur zu Fuss möglich und mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden. Auch auf den Strassen innerhalb des Westjordanlands gibt es solche Checkpoints.

Einreise in den Gazastreifen:
Die "Coordination and Liaison Administration in the Gaza Strip" des Foreign Relations Office in Erez verlangt, dass mindestens fünf Tage vor der geplanten Einreise in den Gazastreifen ein entsprechendes Gesuch unterbreitet wird.

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität:101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tel Aviv
Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bhutan

Zuletzt editiert: 7/28/2023 11:01:33 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bhutan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Touristische Reisen müssen durch ein registriertes bhutanisches Reisebüro organisiert und begleitet werden. Für Reiseziele ausserhalb der Hauptstadt beschafft das bhutanische Reisebüro die erforderlichen Bewilligungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Im Grenzgebiet zu Indien ist erhöhte Vorsicht geboten, da gelegentliche Spannungen nicht ausgeschlossen werden können. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage von Ihrer Reiseführerin oder Ihrem Reiseführer überprüft worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Verkehr und Infrastruktur

Während der Monsunzeit (Juni bis September) können Strassen und Wege wegen Niederschlägen und Erdrutschen unpassierbar werden. Auch im Flugverkehr muss oft mit wetterbedingten Verspätungen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Tabakwaren dürfen nur für den Eigengebrauch in Privaträumen eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und verzollt werden. Die Quittung muss jederzeit vorgewiesen werden können, sonst droht eine hohe Busse wegen Schmuggels.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrzahl der Bevölkerung bekennt sich zum Buddhismus. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders bei der Besichtigung von Klöstern und Klosterburgen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Eine kleine Anzahl Klöster und als heilig geltender Orte sind für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland nicht zugänglich.

Naturbedingte Risiken

Bhutan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht im Hochgebirge akute Lawinengefahr. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseleitung die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt hat.

Im Gebirge sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die medizinische Grundversorgung nicht überall gewährleistet. Evakuationen von kranken oder verletzten Personen können sich in den abgelegenen Gebieten äusserst schwierig gestalten, da Helikopter unter Umständen nicht sofort zur Verfügung stehen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Neu Delhi, Indien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bolivien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:38 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Spontane Streiks, Demonstrationen, Unruhen und Strassenblockaden sind jederzeit im ganzen Land möglich, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen. Das Gewaltpotenzial ist hoch.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen verursachen und vermögen mitunter das ganze Land lahmzulegen; ab und zu ist auch die Zufahrt zu den internationalen Flughäfen von La Paz und Santa Cruz sowie der öffentliche Verkehr davon betroffen. Bei längerer Dauer kann es auch zu Versorgungsengpässen kommen.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in La Paz hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Informationen über Strassenblockaden:
Administradora Boliviana de Carreteras ABC

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bolivien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Versuchen Sie nicht, Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Chapare: In Chapare ist besondere Vorsicht geboten, weil es dort wegen der Vernichtung von Kokaplantagen sporadisch zu Zusammenstössen zwischen den Ordnungskräften und der lokalen Bevölkerung kommt.

Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten: In den Grenzgebieten sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Kriminalität ist immer häufiger mit Gewalt verbunden und richtet sich auch gegen Reisende: Taschen-, Entreiss- und Trickdiebstähle, Raubüberfälle. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen, teilweise mit Todesfolge.
Entführungen zwecks Lösegelderpressung
kommen ebenfalls vor. Sie können wenige Stunden bis mehrere Tage dauern. Die Opfer werden zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Überweisung von Geld aus der Heimat gezwungen. Das Risiko von Diebstählen, Überfällen und Entführungen besteht unter anderem in Minibussen und inoffiziellen Taxis.
Eine besondere Gefährdung besteht in La Paz (vor allem im und um den Busbahnhof und im Stadtzentrum), El Alto, Copacabana und Santa Cruz sowie in abgelegenen Gebieten
(z.B. im Tal der Yungas zwischen La Paz und Coroico und zwischen Uyuni und La Paz/Tupiza).

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den Fahrerinnen und Fahrern von Radio-Taxis ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Teilen Sie Ihr Taxi nicht mit Unbekannten. Benutzen Sie sog. Radio-Taxis (Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft) oder Hoteltaxis.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Trekking-Touren von einer lokalen ortskundigen Reiseführerin oder einem lokalen ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Frauen wird generell davon abgeraten, alleine zu reisen bzw. Ausflüge und Spaziergänge zu unternehmen.
  • Nehmen Sie keine Minibusse, sondern wählen Sie die regulären Linienbusunternehmen.
  • Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen verübt werden, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Drogenfahndung ausgeben. Bei Identitätskontrollen durch die Polizei wird deshalb folgendes Verhalten empfohlen: Weisen Sie Ihren Pass oder eine Fotokopie davon vor, weigern Sie sich aber, mit dem Polizeipersonal in einen zivilen Wagen zu steigen. Bestehen Sie auf ein gekennzeichnetes Polizeiauto, und zögern Sie nicht, bei Schwierigkeiten die Notruf-Nummer der Polizei anzurufen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Die indigene Bevölkerung übt vermehrt Lokaljustiz aus, wobei wesentlich drastischere Strafen verhängt werden, als vom Grundgesetz vorgesehen. Zudem herrscht bedingt durch die verbreitete Korruption auch generell ein fehlendes Vertrauen ins Rechtssystem. Es kommt deshalb teilweise zu Fällen von Lynchjustiz. Für Reisende, die selbst Auto fahren, könnten Unfälle mit Personenschaden eine Gefahrenquelle darstellen.

Die bolivianischen Behörden haben in den grösseren Touristenzentren für Hilfe suchende Reisende Touristenpolizei-Büros eingerichtet (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.). Siehe Kapitel Nützliche Adressen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptverbindungsstrassen zwischen den Grossstädten sind allgemein in gutem Zustand. Abseits davon sind viele Strassen nicht asphaltiert und/oder in schlechtem Zustand. Die Fahrzeuge sind oft schlecht gewartet, dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und Mietautos. Zusätzliche Risiken bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der Umstand, dass (Berufs-)Fahrerinnen oder Fahrer zum Teil übermüdet oder betrunken fahren.
Wegen des hohen Unfallrisikos und der häufigen Strassenblockaden ist es für landesunkundige Personen empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Generell wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Treibstoffpreise für Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern sind höher als für einheimische. Es kann vorkommen, dass Tankstellen ausländischen Fahrzeugen keinen Treibstoff verkaufen, um die komplizierten Abrechnungen zu vermeiden.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Die Wartung der Flugzeuge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen gilt in der Regel landesweit ein allgemeines Fahrverbot und Inlandflüge werden eingestellt. Autofahrten sind nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Eine solche wird einigen Taxiunternehmen für Fahrten von und zu internationalen Flughäfen erteilt.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen von Booten und Geländefahrzeugen, die für touristische Ausflüge genutzt werden, sind oft mangelhaft.
Auch im Bereich von (Risiko-)Sportarten ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials sehr unterschiedlich (River-Rafting, Fahrradtouren, Bergsteigen etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden, auch bei Besitz kleinster Mengen, mit bis zu 20 Jahren Gefängnis geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass in der Schweiz (und in zahlreichen anderen Ländern) die Einfuhr von Koka-Teeblättern oder Koka-Teebeuteln verboten ist.

Kulturelle Besonderheiten

In abgelegenen Gebieten kommt es vor, dass die Landbevölkerung aus verschiedenen Gründen ausländischen Staatsangehörigen („Gringos“) gegenüber misstrauisch und abweisend ist. Begegnen Sie deshalb der Bevölkerung mit gebührendem Respekt, passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, und fotografieren Sie Personen nie ohne ihre ausdrückliche Einwilligung.

Naturbedingte Risiken

Das Land verfügt über verschiedene Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen (Hochgebirge, Urwald, Salzwüste etc.). Lassen Sie sich auch aus diesem Grund auf Wanderungen, Bergtouren sowie beim Überqueren des Salzsees von ortskundigen Reiseführerinnen oder Reiseführern begleiten. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.

Von November bis März muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Servicio Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in La Paz.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme, Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, müssen sich innerhalb 48 Stunden online beim bolivianischen Migrationsamt registrieren. Bei Reisen mit mehreren Etappen müssen sich die Reisenden für jeden Aufenthaltsort neu registrieren. Die Immigrationsbehörde können einer Person, die nicht registriert ist, eine hohe Geldbusse auferlegen.
Sistema de gestión migratoria SIGEMIG

Die schweizerischen Vertretungen in Bolivien leiten sämtliche konsularischen Geschäfte zur Bearbeitung ans regionale Konsularcenter nach Lima, Peru weiter. Im Falle eines Passverlustes kontaktieren Sie bitte umgehend die schweizerische Botschaft in Lima. Die Schweizer Vertretungen in La Paz, Cochabamba und Santa Cruz nehmen Gesuche für provisorische Pässe entgegen und übermitteln diese nach Lima. Die Wartezeit beträgt fünf bis sieben Arbeitstage. Während dieser Zeit ist die Ausreise aus Bolivien nicht möglich.
Regionales Konsularcenter in Lima, Peru

Minderjährige Kinder (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) benötigen zur Ausreise aus Bolivien je nach Fall eine Ausreisebewilligung/Reiseermächtigung („Autorización de viaje“) des Kinder- und Jugendgerichtshof (Juzgado de la Niñez y de la Adolescencia) und/oder eine Vollmacht beider Eltern, wenn sie ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil reisen. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim
bolivianischen Generalkonsulat in Genf.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110
Notruf Sanität: 118
Notruf allgemein: 911
Touristenpolizei in La Paz: 800-14-0081, Plaza del Estadio, Miraflores (beim Stadion Hernan Siles)
Administradora Boliviana de Carreteras: Strassenzustand

Dirección general de migración

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bolivien

Regionales Konsularcenter in Lima, Peru

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bosnien und Herzegowina

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es existieren soziale Probleme wie zum Beispiel die hohe Arbeitslosigkeit und Armut. Auch politische, religiöse und ethnisch motivierte Spannungen kommen vor. Verzichten Sie deshalb auf öffentliche politische Meinungsäusserungen. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und lassen Sie insbesondere bei Fussballspielen im Umfeld der Stadien Vorsicht walten, denn Ausschreitungen können vorkommen. Informieren Sie sich laufend in den lokalen Medien über die aktuelle Lage.

Minen und Blindgänger bilden in einigen Landesteilen nach wie vor eine Gefahr, vor allem abseits der touristisch gut besuchten Regionen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das Vorhandensein von Minenfeldern und betreten Sie keine ungemähten Wiesen, brachliegenden Felder oder Hausruinen. Halten Sie sich an häufig benutzte Wege und unternehmen Sie Wanderungen ausschliesslich mit lokalen Führerinnen und Führern.
Informationen über die Minengefahr finden Sie auf:
Mine Action Center Bosnia and Herzegovina

Das Risiko von Anschlägen kann auch in Bosnien und Herzegowina nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor (Taschendiebstahle und Einbrüche). Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig. Besonders in den grösseren Städten werden Autos durch professionelle Banden aufgebrochen oder gestohlen. Benutzen Sie wo möglich bewachte, abgeschlossene Parkplätze oder Parkhäuser.

Verkehr und Infrastruktur

Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Der Strassenverkehr erfordert grösste Vorsicht, vor allem nachts. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,3 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen respektive unter 21 Jahre alt sind).

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden.

Besonders gekennzeichnete Objekte dürfen nicht fotografiert werden (Militärobjekte, US-Botschaft, Raffinerien, Kraftwerke usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die Landbevölkerung ist generell konservativer als die Stadtbevölkerung; es ist wichtig, das Verhalten den jeweiligen lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans in den Landesteilen mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Sarajevo.

Medizinische Versorgung

Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den lokalen Behörden anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen die Immigrationsbehörde von Bosnien und Herzegowina und die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Bern.
Service for Foreigners' Affairs

Wer die Meldepflicht nicht beachtet, muss mit Geldbussen oder der Abschiebung rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Wien, Österreich
Schweizer Botschaft in Sarajevo
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Botsuana

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Botsuana kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Die Grösse des Landes und die Abgeschiedenheit einzelner Orte machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig. Unternehmen Sie Ausflüge in die Nationalparke vorzugsweise mit geführten Touren. Im Inneren des Landes, vor allem in den touristischen Gebieten, kann es schwierig sein, Informationen über internationale oder auch nationale Ereignisse zu verfolgen (kein Internet oder ungenügende Netzkapazitäten für Mobiltelefone).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Botsuana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Vor allem in den grösseren Städten wird eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kommen kann. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Seien Sie insbesondere bei Verkehrsampeln aufmerksam, da Kriminelle immer öfters versuchen, Gegenstände durch das Einschlagen der Autoscheiben zu stehlen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsachsen des Landes sind in einem guten Zustand. Die anderen Strassen führen durch wüstenartige und nur wenig bevölkerte Gebiete. Diese Strassen sind oft in schlechtem Zustand oder nicht passierbar (Sand, usw.). Für viele solcher Routen ist ein Geländefahrzeug unverzichtbar. Unbeleuchtete Fahrzeuge und Tiere bilden zusätzliche Unfallrisiken. Vermeiden Sie deshalb nächtliche Überlandfahrten.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist nicht erlaubt, militärische und polizeiliche Einrichtungen sowie uniformierte Personen zu fotografieren.

Besitz, Handel und Konsum von Drogen jeder Art sind strikte verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen von 8 bis 25 Jahren bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Botsuana leidet gelegentlich unter Dürren und Überschwemmungen. Es kommt vor, dass schwere Unwetter Strassen und Brücken beschädigen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Botswana Meteorological Service

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Gaborone und Francistown ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Botsuana in Genf über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige. 
Botschaft von Botsuana

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 997 und 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Brasilien

Zuletzt editiert: 6/27/2023 2:02:48 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und hoher politischer Spannungen kommt es jedoch regelmässig zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen. Es kommt vor, dass Personen verletzt werden. Streiks und Demonstrationen können zu Strassenblockaden und Behinderungen im Transportwesen führen; Verspätungen im Reiseverkehr sowie lokale Versorgungsengpässe können die Folge sein.

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden haben im ganzen Land stark zugenommen und können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Brasilien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art. Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften kommen vor allem in den Grossstädten vor. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Venezuela: Die angespannte Lage in Venezuela wirkt sich auch auf das Grenzgebiet zu Venezuela aus. Latente Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und den tausenden von venezolanischen Flüchtlingen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Kriminelle Banden sind grenzüberschreitend aktiv; es kommt vermehrt zu Überfällen und Gewalttaten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Venezuela wird abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen.

Bundesstaat Rio de Janeiro: Der Bundesstaat bekämpft die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Es kommt häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie Schiessereien zwischen kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Auch Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden. Die Präsenz der Sicherheitskräfte ist im ganzen Bundesstaat stark erhöht worden, auch in den Touristenorten. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere gemieden werden sollten. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Bundesstaat Ceará: Es kann zeitweise zu Zusammenstössen zwischen kriminellen Banden kommen. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Die Kriminalität, einschliesslich Morde, ist gestiegen. Lassen Sie Vorsicht walten und erkundigen Sie sich vor und während der Reise in den Bundesstaat Ceará in den Medien, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die aktuelle Lage. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet, und Kriminelle machen häufig davon Gebrauch. Gewaltverbrechen kommen im ganzen Land häufig und zu jeder Tageszeit vor: Diebstähle, Raubüberfälle mit Waffengewalt, Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte etc. Auch Plünderungen kommen vereinzelt vor.

Besonders gefährlich ist es in wenig belebten Strassen, an Strassenkreuzungen mit Ampeln und an Stränden. Raubüberfälle können auch im Stadtzentrum oder in öffentlichen Verkehrsmitteln vorkommen. In Grossstädten wie Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador oder Belo Horizonte kommen Überfälle in Restaurants oder Hotel-Lobbys vor: In Blitzaktionen werden den Gästen das Geld, die Mobiltelefone und die Schmuckstücke gestohlen.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Express-Entführungen gibt es im ganzen Land zu jeder Uhrzeit und auch in den besser gestellten Quartieren. Besonders betroffen sind die Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador und Recife.

In den grösseren Touristenzentren stehen Reisenden spezielle Touristenpolizei-Büros zur Seite (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.).

Es kann vorkommen, dass in einzelnen Städten oder Bundesstaaten die Polizisten streiken. Infolgedessen kann die Gewaltkriminalität lokal zunehmen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie jederzeit aufmerksam und beobachten Sie Ihre Umgebung.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie auf alle Fälle auf Besuche der Armenviertel (Favelas).
  • Verhalten Sie sich diskret. Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor. Oft werden sie verübt durch Personen auf Fahr- oder Motorrädern.
  • Benutzen Sie Bancomaten nur im Innern von überwachten Banken und dies nur tagsüber. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihnen beim Betreten oder Verlassen der Bank niemand folgt.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Verriegeln Sie während der Fahrt die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise in bewachten Parkplätzen. Bleiben Sie nicht im geparkten Auto sitzen.
  • Gehen Sie abends wenn möglich nur in Gruppen und in belebten Quartieren aus. Besonders Frauen sollten sich an diese Regel halten und auch tagsüber einsame Strände und wenig frequentierte Strassen meiden.
  • Nehmen Sie in Diskotheken und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an und lassen Sie diese auch nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass sie mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Benutzen Sie in den Metropolen Brasilia, Rio de Janeiro und Saõ Paulo im Nahverkehr ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis, die Metro und die Metrobusse, die alle als relativ sicher gelten. Die offiziellen Taxis können an den Flughäfen am Taxi-Schalter reserviert werden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand und vermeiden Sie Blickkontakt, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.

In den brasilianischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Der intensive Schwerverkehr und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erfordern grösste Vorsicht. Wegen des erhöhten Risikos nach Einbruch der Dunkelheit wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die venezolanischen Grenzübergänge bleiben zeitweise geschlossen. Erkundigen Sie sich bei dem Grenzposten über die aktuell gültigen Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 15 Jahre) geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer und Herbst kommen Waldbrände vor, insbesondere im Amazonasgebiet und im Pantanal.

Von November bis März muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Instituto Nacional de Meteorologia

In der Grenzregion zu Peru kommen gelegentlich leichte Erdbeben vor.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung (Botschaft in Brasilia, Generalkonsulat in Rio de Janeiro oder São Paolo).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in vielen öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind besonders auf dem Land oft prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. In der Regel wird aber auch eine Fotokopie des Passes zusammen mit einer Visitenkarte des Hotels akzeptiert.

Minderjährige Personen: Brasilianische Minderjährige (auch wenn sie eine zusätzliche Nationalität besitzen), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen brasilianischen Behörde oder bei den brasilianischen Generalkonsulaten in Zürich oder Genf über die genauen Vorschriften.
brasilianisches Generalkonsulat in Zürich

brasilianisches Generalkonsulat in Genf

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 190

Telefonnummern der Touristenpolizei (Auskunft meist ausschliesslich in portugiesischer Sprache):
Brasilia: +55 61 3207 6651:.
Fortaleza +55 85 3101 2488
Manaus: +55 92 3652 1656
Recife: +55 81 3322 4867
Rio de Janeiro: +55 21 2332 2924
Salvador +55 71 3116 6817
São Paulo : +55 11 3120 4417

Brasilianische Zollbehörde: Customs Guide for travelers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Brasilien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Brunei Darussalam

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Brunei Darussalam nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

In Brunei herrscht Linksverkehr. Überhöhte Geschwindigkeit bildet ein erhebliches Unfallrisiko auf Bruneis Strassen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung (Scharia) und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz.
List of laws of Brunei Darussalam

Unter anderem können folgende Delikte (je nach Schwere des Vergehens) mit Bussen, Haftstrafen, Stockhieben, Amputationen oder Todesstrafe geahndet werden:

  • Verkauf von Alkohol sowie dessen Konsum in der Öffentlichkeit
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu sechs Metern vor den Ein- und Ausgängen
  • Negative Äusserungen über die Königsfamilie und den Islam
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen. Bei ausserehelichen Geburten können sich auch strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Essen, Trinken und Rauchen tagsüber in der Öffentlichkeit während des Ramadans.
  • Diebstahl

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet (zum Beispiel bei Besitz von mehr als 15g Heroin).

Die Todesstrafe kann auch bei Mord und Waffenbesitz verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, denn diese Farbe ist dem Sultan vorbehalten. In Brunei ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Brunei liegt in einem Erdbebengebiet.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Brunei Darussalam erreichen.

Während der Regenzeit (Mai bis Juli und Oktober bis Januar) muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Brunei Darussalam Meterological Department
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 993
Notruf Ambulanz: 991
Royal Customs and Excise Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Singapur
 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bulgarien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in Bulgarien kann als relativ stabil eingeschätzt werden. Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird allerdings gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften können vorkommen.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle in öffentlichen Einrichtungen und Transportmitteln kommen vor. Vor allem in den touristischen Orten am Schwarzen Meer kommen Diebstähle von Reisedokumenten und Geldbeuteln häufig vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf belebten Plätzen (Bahnhöfen, Märkten etc.) besonders vorsichtig.
  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände und Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können. Sollten Sie sich jedoch mit Ihrem Auto fortbewegen, so ist darauf zu achten, dass die Strassenpolizei nur Originaldokumente (Pass oder Identitätskarte, Führerausweis, Fahrzeugausweis und Versicherungsdokumente) akzeptiert.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben und informieren Sie sich vorab über deren Konditionen.
  • Sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem.

Verkehr und Infrastruktur

Vor allem bei Dunkelheit besteht ein Unfallrisiko durch ungenügende Strassenmarkierung und Wegweiser, unzulänglich markierte Baustellen, das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Auf den meisten Strassen besteht Vignettenpflicht.
Vinetki

Öffentlicher Verkehr: Neben einigen wenigen Bahnlinien und Inlandflugverbindungen hat Bulgarien ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 30 Jahren Gefängnis und zusätzlichen Bussen).

Die Haftbedingungen sind schwierig.

Naturbedingte Risiken

Vereinzelte kleinere bis mittlere Erdbeben sind möglich. 

Bei starken Regenfällen muss mit Überschwemmungen und grösseren Erdrutschen gerechnet werden.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Bulgarian Institute of Meteorology and Hydrology

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglich rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Sofia.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Hingegen empfiehlt es sich, für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen in die Schweiz zurückzukehren. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bukarest, Rumänien
Schweizer Botschaft in Sofia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Burkina Faso

Zuletzt editiert: 6/28/2023 7:28:00 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Burkina Faso wird abgeraten.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und das Entführungsrisiko ist sehr hoch.

Bei Demonstrationen und Streiks kann es zu Strassenblockaden, Ausschreitungen sowie gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen. So haben gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften am 27. November 2021 in Ouagadougou und Bobo Dioulasso Verletzte gefordert. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.

Entlang der Verkehrsachsen sind wiederholt Sprengsätze gelegt worden, welche auch Todesopfer gefordert haben.

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Am 30. September 2022 ist ein Militärputsch verübt worden. Die nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen in Burkina Faso erweitern ihren Einfluss im ganzen Land, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Die Sicherheitslage verschlechtert sich laufend. In etlichen Regionen wurde der Ausnahmezustand verhängt und die Regierung erliess am 14. April 2023 die Generalmobilmachung im Kampf gegen die dschihadistischen Terroristen. Dies berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen gegen die Grundrechte wie zum Beispiel die Bewegungsfreiheit zu verfügen, einschliesslich Ausgangssperren.

Regelmässig fordern terroristische Anschläge und bewaffnete Angriffe im ganzen Land zahlreiche Todesopfer. Beispiele:

  • Wiederholt: zahlreiche Todesopfer bei Überfällen auf Sicherheitskräfte, zum Beispiel am 27. April 2023 in Ongarou in der Region Est, am 22. März 2023 in der Nähe von Zorkoum (Provinz Sanmatenga), sowie im Februar 2023 in der Provinz Oudalan (Region Sahel).
  • Überfälle auf Dörfer fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Zum Beispiel wurden am 20. April 2023 bei einem Angriff auf das Dorf Karma in der Provinz Yatenga mindestens 136 Personen, darunter viele Frauen und Kinder, getötet.
  • Am 17. März 2023 wurden bei bewaffneten Zusammenstössen auf einem Viehmarkt in Bittou (Region Centre-Est) mindestens fünf Personen getötet.
  • Am 8. Februar 2023 wurden bei einem Angriff in der Region Boucle du Mouhoun zwei Mitarbeitende von Ärzte ohne Grenzen getötet.
  • Am 25. Dezember 2022 wurden in der Region Est mindestens zehn Personen getötet und fünf verletzt, als ihr Kleinbus auf einen Sprengsatz traf.
  • März/April 2022: Zahlreiche Todesopfer und Verletzte bei bewaffneten Angriffen auf Minen insbesondere in den Regionen Centre-Nord und Sahel.
  • 13. März 2022: mehrere Todesopfer bei der Explosion eines Sprengsatzes in der Nähe eines Busses in der Provinz Namentenga.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 sind mehrere ausländische Staatsangehörige in der Sahelzone entführt worden, unter anderem in Burkina Faso. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17 oder 25 30 63 83
Notruf Gendarmerie: 80 00 11 45 oder 25 30 62 71
Notruf Ambulanz: 25 30 66 44 oder 25 30 66 45

Schweizerische Vertretungen im Ausland:
Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d‘Ivoire

Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Ouagadougou

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Burundi

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:42 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Die politischen und sozialen Spannungen sind hoch. Es kann im ganzen Land jederzeit zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen.

Gewalttaten mit politischem oder kriminellem Hintergrund fordern im ganzen Land immer wieder Todesopfer und Verletzte; sie können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

  • Granatenexplosionen fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte, insbesondere in Bujumbura und in anderen Städten. Betroffen sind vor allem öffentliche Einrichtungen und Menschenansammlungen wie Märkte, Restaurants, Busbahnhöfe.
  • Im September 2021 wurde der internationale Flughafen in Bujumbura mit Granaten beschossen.
  • Im Juni 2021 forderte ein bewaffneter Angriff auf Fahrzeuge bei Rutegama (Provinz Muramvya) mehrere Todesopfer und Verletzte.
  • Anfang Mai 2021 forderte ein bewaffneter Angriff auf Fahrzeuge in der Provinz Muramwya 12 Todesopfer und mehrere Verletzte.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage in den zu bereisenden Gebieten. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber und lassen Sie grosse Vorsicht walten. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Während des Bürgerkriegs haben Rebellen und Regierung Minen eingesetzt. In weiten Landesteilen stellen Blindgänger und Minen immer noch eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural und Kibira Nationalpark: Bewaffnete Gruppierungen aus der Demokratischen Republik Kongo benutzen die Ruzizi-Ebene und den Kibira Nationalpark als Rückzugsgebiete. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen, besonders in den Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda. Im Dezember 2021 forderte ein Überfall auf Sicherheitskräfte in Gatumba (Provinz Bujumbura Rural) mehrere Todesopfer und Verletzte. Im Februar 2021 ist es im Kibira Nationalpark (Provinz Cibitoke) auf der burundischen Seite der Grenze zu Zusammenstössen zwischen ruandischen und burundischen Armeeangehörigen gekommen. Von Reisen jeder Art in die Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural sowie in den Kibira Nationalpark wird abgeraten. 

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Es besteht das Risiko von Diebstählen, bewaffneten Überfällen und Einbrüchen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Benutzen Sie ausschliesslich das Fahrzeug, um sich in und ausserhalb der Hauptstadt fortzubewegen. Verriegeln Sie Autofenster und -türen.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Bereitschaft zur Gewaltanwendung (inkl. Tötung) ist hoch.

Auf die Justiz und die Sicherheitskräfte ist kaum Verlass.

Verkehr und Infrastruktur

Es besteht ein hohes Unfallrisiko aufgrund der teilweise schlechten Strassenverhältnisse, mangelhaft gewarteter Fahrzeuge, des unberechenbaren Verhaltens vieler Verkehrsteilnehmenden und streunender Tiere. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber. Während der Regenzeit (Oktober bis Mai) werden manche Strassen unpassierbar. Beachten Sie die Wettervorhersagen.

Strassensperren durch Militär und Milizen können im ganzen Land vorkommen.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Flughafen oder militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantieleistung (Vorauszahlung). Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Nairobi, Kenia) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Bujumbura: 17 (in den Regionen: 110, 113, 114)
Zivilschutz: 113
Verkehrspolizei: 118

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Konsularagentur in Bujumbura

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Cabo Verde

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:42 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage des Landes ist stabil.

Auch in Cabo Verde kann das Risiko von terroristischen Akten nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Taschen- und Entreissdiebstähle werden vor allem an touristischen Orten verübt. Seltener und vor allem nachts kommen Raubüberfälle vor, teils unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Die Risiken bestehen auch auf Jachten. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere.
  • Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen Reiseführerin oder eines ortskundigen Reiseführers.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Treffen Sie auch auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist relativ gut. Abseits der asphaltierten Strassen kann sich ein Geländefahrzeug als nützlich erweisen.

Im Schiffs- und Flugverkehr muss mit witterungsbedingten Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft. Die Haftbedingungen sind schwierig (mangelhafte hygienische Verhältnisse usw.).

Naturbedingte Risiken

Die kapverdischen Inseln sind vulkanischen Ursprungs. Der Vulkan Fogo ist aktiv. Erdbeben können vorkommen.

Die Inseln werden immer wieder von Dürren heimgesucht.

Von August bis Oktober muss jedoch mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
The National Institute of Meteorology and Geophysics (INMG)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktiven Vulkan, Evakuationsbefehle.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist, besonders ausserhalb der Hauptstadt Praia, nicht immer gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 132
Notruf Ambulanz: 139

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar

Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Chile

Zuletzt editiert: 7/20/2023 10:58:10 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und politische Lage bleibt relativ angespannt. Soziale und politische Unzufriedenheit wird gelegentlich, und je nach Region, in Demonstrationen und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Sachbeschädigungen, Gewaltanwendung und Strassenblockaden kommen. Das Risiko, unversehens in solche Situationen zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Santiago hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Auskunft über die Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Santiago und Valparaíso: Es kommt des Öfteren zu Demonstrationen im Zentrum von Santiago und Valparaíso. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, da gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.

Die Grenzgebiete zu Peru, Bolivien und Argentinien sind noch teilweise vermint – selbst in der Nähe von Touristenorten und in einigen Naturreservaten. Die Minenfelder sind in der Regel markiert. Halten Sie sich in diesen Regionen dennoch an die häufig benutzten Strassen und beachten Sie die Warnschilder.
In den Grenzgebieten zu Peru und Bolivien sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv. Die Kriminalitätsrate, einschliesslich Morde, ist gestiegen.
Lassen Sie sich in diesen Gebieten von einer ortskundigen Führerin oder einem ortskundigen Führer begleiten, und vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

In den Regionen Araucanía und der Region Bio Bio verüben Aktivistengruppen der indigenen Bevölkerung regelmässig Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmungen, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte. Dieser Konflikt führt häufig zu Strassensperren und gewalttätigen Übergriffen, u.a. auf Busse. Solche Gewaltakte fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Ohne selbst Ziel davon zu sein, könnten Reisende unversehens in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Behörden verhängen in diesen beiden Regionen zeitweise den Ausnahmezustand. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage und Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und lassen Sie grösste Vorsicht walten. 

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Es kann zu Entreissdiebstählen und bewaffneten Raubüberfällen kommen. Oft wird Gewalt angewendet (teilweise mit Todesfolge). Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • In den Stadtzentren von Santiago und Valparaíso ist besondere Vorsicht geboten. Diebstähle sowie gewaltsame Überfälle auf Touristinnen und Touristen sind in Valparaíso häufig, namentlich im unteren Stadtteil sowie in den von vielen Reisenden besuchten Strassen entlang der Hügel der Stadt.
  • Verzichten Sie vor allem nachts auf Besuche der ärmeren Wohnviertel.
  • Parken Sie Ihr Auto nur auf bewachten Parkplätzen.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse.
  • Tragen Sie keinen auffälligen oder wertvollen Schmuck.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen kann als gut bezeichnet werden. Abseits der Hauptachsen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand.

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Chiles Strassen. Nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich.

Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die grossen Distanzen nicht. Führen Sie vor allem in den Wüstengebieten einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff mit.

In abgelegenen Gebieten sind mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. verboten.

Die Beleidigung staatlicher Institutionen oder hochrangiger politischer Persönlichkeiten gilt als Verstoss gegen das Gesetz über innere Sicherheit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren geahndet. Die Strafverfahren sind langwierig.

Naturbedingte Risiken

Chile liegt in einem Erdbebengebiet und hat zahlreiche Vulkane. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Chile erreichen.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Heftige Regenfälle können Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen (einschliesslich Stromausfälle) sowie in der Wüste ausgetrocknete Bachbette in kürzester Zeit in reissende Flüsse oder Schlammlawinen verwandeln. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Die teils extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Im Süden Chiles und in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern.

Unternehmen Sie Wanderungen, Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen, qualifizierten Führerinnen und Führern.
Beim Besuch von Nationalparks informieren Sie die Nationalparkbehörde CONAF (Corporación Nacional Florestal) über Ihre geplanten Touren, wenn Sie am Parkeingang die Zugangsgebühr bezahlen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen, sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane und Evakuationsbefehle.
Dirección Meteorológica de Chile

Servicio Nacional De Prevención y Respuesta Ante Desastres (Senapred)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Santiago.



Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung wegen der grossen Distanzen und geringen Bevölkerungsdichte nicht überall gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Kostengarantie. Erste Hilfe sollte im Prinzip jedoch ohne finanzielle Garantie geleistet werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Im Altiplano sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 133
Notruf Ambulanz: 131

Chilenische Zollvorschriften: Servicio Agrícola y Ganadero (SAG)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Santiago

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

China

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Dennoch kann es sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen.

In der Vergangenheit sind in China vereinzelt Anschläge verübt worden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Es kommt vor, dass die chinesischen Behörden Touristenreisen in einzelne Gebiete, zum Beispiel Tibet, kurzfristig untersagen. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Hong Kong: Das Sicherheitsgesetz Hong Kongs stellt die folgenden, nicht klar definierten Tatbestände unter langjährige Haftstrafe (bis lebenslänglich): Sezession, Subversion, Terrorismus sowie Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten. Das Gesetz sieht vor, dass diese Tatbestände bestraft werden, auch wenn sie ausserhalb des chinesischen Staatsgebietes begangen werden. Die Einreise nach Hong Kong oder China könnte dabei zu einem Strafverfahren führen.
Informieren Sie sich vor und während Ihrer Reise in den Medien und bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Provinzen Gansu, Qinghai, Sichuan und autonomes Gebiet Tibet: Die Lage ist in den tibetischen Gebieten dieser Provinzen lokal angespannt.
Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art,
und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Reisebeschränkungen etc.).

Autonomes Gebiet Xinjiang: Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist seit Jahren angespannt. In den vergangenen Jahren haben Ausschreitungen und Gewalttaten in dieser Provinz mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert. Betroffen von den Unruhen waren insbesondere grössere Städte wie Urumqi, Kashgar und Hotan. Die chinesischen Behörden schreiben die Gewalttaten terroristischen Separatistengruppen zu.
Im autonomen Gebiet Xinjiang müssen vermehrt Sicherheitskontrollen (Checkpoints) passiert werden. Dies ist oft mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden.
Lassen Sie in Xinjiang erhöhte Vorsicht walten
und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, Reisebeschränkungen etc.).

Grenzgebiet zu Indien (Region Aksai Chin): Meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Indien weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Unternehmen Sie Reisen in schwach besiedelte Gebiete nicht alleine.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn selbst ernannte „Reiseführerinnen oder Reiseführer“ oder Studierende ihre Hilfe anbieten. Insbesondere im Raum Shanghai und Beijing kommt es vor, dass diese ausländische Staatsangehörige in ein Teehaus, Restaurant, eine Karaokebar, einen Massagesalon oder ähnliche Lokale führen, wo die Besucherinnen und Besucher betrogen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Agglomerationen sind Strassen vereinzelt in schlechtem Zustand. Es gibt Orte, wo die Strassenschilder nur in chinesischer Schrift ausgeschildert sind. Ein erhebliches Unfallrisiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten in ländlichen Gebieten wird abgeraten.

Telefonverbindungen ins Ausland sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Es kommt sporadisch vor, dass in einzelnen Gebieten der Zugang zum Internet und die internationalen Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Eine mangelhafte Umsetzung von Sicherheitsstandards in der chemischen Industrie hat in der Vergangenheit mehrere Unfälle verursacht. Das Risiko weiterer Industrie-Unfälle kann nicht ausgeschlossen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen sowie Einrichtungen von Militär und Polizei zu fotografieren.

Politische Aktivitäten, Kontakte zu politischen Gruppierungen sowie politisch sensible Äusserungen (auch in den sozialen Medien) können ebenfalls strafrechtliche Folgen haben. Die chinesischen Behörden überwachen das Internet systematisch und blockieren den Zugang zu zahlreichen Websites und Sozialen Medien.

Sittenwidrigkeiten und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung können durch die Polizei mit Bussen und Haftstrafen bis zu 10 Tagen bestraft werden. Ein richterliches Urteil ist nicht notwendig.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Dazu zählen auch Cannabisprodukte mit tiefem THC-Gehalt. Es können auch Personen verurteilt werden, denen mittels Tests bei der Ankunft in China Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Narcotics Divison, Security Bureau Hong Kong

Die Todesstrafe kann auch für andere Delikte (z.B. Mord) verhängt werden.

Allgemein werden in China (und Hong Kong) Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz. Dies gilt auch in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen.
General Administration of Customs People Republic of China

Customs and Excise Department Hong Kong

Die Haftbedingungen sind hart.

Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Naturbedingte Risiken

China liegt in einem Erdbebengebiet. An den Küsten besteht deshalb auch das Risiko von Tsunami.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch China erreichen.

Während der Sommermonate muss mit Überschwemmungen und in den betroffenen Gebieten mit Behinderungen gerechnet werden.

Die Küstenregionen im Süden und Südosten des Landes werden von Mai bis November von Taifunen heimgesucht, die beträchtliche Verwüstungen anrichten können. Beachten Sie Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Hong Kong Observatory
: Tropical Cyclone Track Information

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Beijing, Generalkonsulat in Shanghai, Guangzhou oder Hong Kong).

Bei Reisen auf das tibetische Hochplateau sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber muss sie dabei begleiten und sich ebenfalls ausweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten rechnen.

Einige abgelegene Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht zugänglich.

Das autonome Gebiet Tibet kann generell nur mit einer Bewilligung der "Tourist Administration of the Tibetan Autonomous Region" bereist werden. Es werden nicht für alle Gebiete Tibets und teilweise nur für Gruppenreisen Bewilligungen erteilt.
Im autonomen Gebiet Xinjiang bestehen teilweise lokale Reisebeschränkungen für ausländische Staatsangehörige. Klären Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter ab.

Die chinesische Botschaft in Bern und das chinesische Generalkonsulat in Zürich erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.

Die chinesischen Behörden betrachten chinesisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als chinesische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Nützliche Adressen

China (ausser Hong Kong und Macao): Polizei: 110, Ambulanz: 120
Hong Kong (Polizei, Ambulanz): 999
Macao: Polizei: +853 2857 3333, Ambulanz: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in China
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Cook Islands

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Costa Rica

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:16:15 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Costa Rica kann als stabil bezeichnet werden.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Unruhen, Strassenblockaden und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Gewaltanwendung kommen. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in San José hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Die Sicherheitslage im ganzen Land verschlechtert sich aufgrund der Präsenz von Drogenbanden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Costa Rica nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen vor, teilweise mit Todesfolge. Ebenfalls werden Überfälle auf Touristenbusse gemeldet.
Oft sind organisierte Banden am Werk, die sich auf Taschen- und Entreissdiebstahl, bewaffnete Raubüberfälle und das Aufbrechen von Autos spezialisiert haben. Sie sind in den Touristendestinationen besonders aktiv, zum Beispiel an der Karibikküste von Puerto Limón bis Puerto Viejo, rund um den Tortuguero Nationalpark, in Manuel Antonio, in Jacó, am Rio Tárcoles im Westen des Landes sowie bei den Busbahnhöfen von San José und im Zentrum der Stadt.

Auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt und parken Sie wenn möglich auf bewachten Parkplätzen.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote bei Pannen mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter.
  • Nehmen Sie wenn möglich registrierte Taxis; sie sind an der roten Farbe und einem dreieckigen Schild auf dem Dach erkennbar.
  • Verzichten Sie im Zentrum von San José und in abgelegenen Gebieten auf nächtliche Spaziergänge.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten. Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (z.B. River-Rafting). Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Zulassung der costa-ricanischen Behörden. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausübung politischer Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (8 bis 20 Jahre Gefängnis).

Die Haftbedingungen sind häufig prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Costa Rica liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Costa Rica erreichen.
Red Sismológica Nacional (RSN)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen und Führern und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Comision Nacional de Emergencias (CNE
)
World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in San José.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt San José ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen und nach lebensgefährdenden Unfällen schnellst möglich eines der staatlichen Notfallkrankenhäuser im Grossraum San José aufgesucht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit costa-ricanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Costa Rica benötigen zur Ausreise aus Costa Rica eine Ausreisebewilligung der costa-ricanischen Migrationsbehörde. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird oder nicht. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der costa-ricanischen Botschaft in Bern, oder der costa-ricanischen Migrationsbehörde.
Dirección general de Migración y Exranjería – Permisos de Salida

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda (la aduana)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in San José

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Côte d'Ivoire

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage wird geprägt durch soziale und politische Spannungen. Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Abidjan hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land, trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen der Regierung. Besonders im Norden und Nordosten besteht ein hohes Risiko von Terrorangriffen und terroristisch motivierten Entführungen. Das Risiko kann auch in anderen ländlichen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie zum Beispiel moderne Einkaufszentren und Strände.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden und Nordosten des Landes
In Mali und Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Es besteht das Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Côte d'Ivoire Attentate, bewaffnete Überfälle und Entführungen ausüben. Zum Beispiel wurden im Juni 2021 bei der Explosion eines Sprengsatzes bei Tehini im Grenzgebiet zu Burkina Faso mehrere Sicherheitskräfte getötet oder verletzt. Ein Überfall auf einen Sicherheitsposten der ivorischen Armee in Kafolo an der Grenze zu Burkina Faso hat im März 2021 mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert. Dieses Risiko besteht auch an der Grenze zu Ghana. Im Februar 2022 wurden bei einem Angriff auf den Checkpoint Pinda-Boroko im Distrikt Zanzan, nahe der Grenze zu Ghana, mehrere Personen getötet oder verletzt.
Es wird abgeraten von Reisen in die Distrikte Denguélé und Savanes sowie in die nördliche Hälfte des Distrikts Zanzan (einschliesslich Nationalpark Comoé).

Südliche Hälfte des Distrikts Zanzan
Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich sporadisch in lokale, gewaltsame Konflikte entladen. Informieren Sie sich vor und während Reisen in den Distrikt Zanzan bei Ihrer lokalen Kontaktperson und/oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie besondere Vorsicht walten. 

Westen und Grenzgebiet zu Liberia
In dieser Region sind bewaffnete Banden und Strassenräuber aktiv. Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen in der Stadt San Pedro und Umgebung kann das Risiko eines Überfalls auch dort nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Oktober 2021 haben im Departement Duékoué (Distrikt Montagnes) Überfälle auf einen Polizeiposten und auf einen Militärposten Todesopfer und Verletze gefordert. Latente Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen entladen sich sporadisch in gewaltsame Zusammenstösse mit Todesopfern und Verletzten, so zum Beispiel im Dezember 2020 in Guézon (Provinz Montagnes). Lassen Sie sich bei Reisen in die Distrikte Montagnes, Sassandra-Marahoué und Bas-Sassandra von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch. Überfälle und Erpressungen sind möglich. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit;
  • Meiden Sie Fahrten ausserhalb der Agglomerationen nach Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang. Es besteht das Risiko von Überfällen durch bewaffnete Banden;
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch;
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet: Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Cyberkriminalität ist in der Region weit verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Lassen Sie Vorsicht walten bei Personen, die Sie im Internet kennen lernen. Weitere Informationen zu diesen Machenschaften finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Im Golf von Guinea und in den ivorischen Gewässern, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen teilweise in sehr schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge stellen ein grosses Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Obwohl die rechtliche Grundlage unklar ist, wird empfohlen, keine militärischen Anlagen oder Sicherheitskräfte zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinsten Mengen von Drogen mit hohen Gefängnisstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Von Mai bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Abidjan ist die medizinische Grundversorgung nur teilweise gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Douanes de Côte d’Ivoire

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dänemark

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:45 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die dänischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin.
Danish Security and Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei touristischen Attraktionen, am Hauptbahnhof Kopenhagen oder am Bahnhof Nørreport und in grösseren Menschenansammlungen werden vermehrt Taschendiebstähle verübt.

In den Städten Kopenhagen, Århus und Odense kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. In einzelnen Stadtteilen sind Schusswechsel zwischen verschiedenen kriminellen Banden möglich. In Kopenhagen sind die Quartiere Nørrebro und Nordvest am häufigsten davon betroffen.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern. Die dänische Polizei kann unter der Telefonnummer 114 für aktuelle Informationen kontaktiert werden.

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Dänisches Aussenministerium: Auto und Verkehr

Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.

Grönland: Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet, ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch in Dänemark behandelt werden. Ausserhalb der grösseren Ortschaften besteht kein Mobiltelefonnetz. Diese Tatsachen und die extremen Witterungsbedingungen erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung (z.B. Navigationsgerät und Satellitentelefon). Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung und lassen Sie sich bei Touren von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten.
Grönland Vertretung in Dänemark

Weather Forecast

Visit Greenland: Natural Hazards

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Die „Freistadt Christiania“ in Kopenhagen hat einen besonderen Status. Diebstähle werden dort in der Regel von der Polizei nicht verfolgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Christiana reagieren sehr heftig auf Verstösse gegen ihr selbstverhängtes Fotografierverbot.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch in Grönland und auf den Färöer-Inseln nicht gültig. Beachten Sie die Informationen von
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie vorzeigen, kann die Polizei Sie zum Hotel begleiten, um das Original einzusehen.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Dänisches Aussenministerium: Reise und Aufenthalt

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm
Schweizer Botschaft in Kopenhagen

Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Deutschland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:45 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. In den grossen Städten kann es aber zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die deutschen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. 

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Bundesministerium des Innern

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der deutschen Polizei. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Bei Angriffen werden gelegentlich Stichwaffen eingesetzt. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
Polizei-Beratung

Portal der deutschen Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Motorfahrzeuge mit einer entsprechenden Umweltplakette fahren dürfen. Die Plakettenpflicht gilt auch für Motorfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sowie Elektrofahrzeuge. Die Umweltplaketten werden in Deutschland durch die betroffenen Städte und technischen Prüfstellen (TÜV) ausgestellt. In der Schweiz können die Umweltplaketten für Deutschland bei kommerziellen Anbieterfirmen und Automobilclubs beantragt werden.
Bundesamt für Umwelt: Umweltzonen

Öffentlicher Verkehr: Deutschland verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, bei Anzeichen von Fahrunsicherheit sind es 0,3 Promille. Für Personen unter 21 sowie für Neulenkerinnen und -lenker während der Probezeit ist Alkohol am Steuer verboten (0 Promille).

Wer einen Parkschaden verursacht, muss warten bis die Polizei vor Ort ist. Das vorzeitige Verlassen des Unfallortes gilt als Fahrerflucht und wird strafrechtlich verfolgt (selbst wenn die Adresse hinterlegt wird).

Die Strafmasse für jugendliche Täterinnen und Täter sind in der Regel höher als in der Schweiz.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen streng bestraft.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Krankenhäuser verlangen in der Regel dennoch vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Hinterlegen Sie deshalb nie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte als Pfand, sondern lediglich eine Kopie davon.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 110
NINA: Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Zoll: Informationen für Privatpersonen

Lawinenwarndienst Bayern

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Deutschland

Helpline EDA

 
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dominica

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:46 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Dominikanische Republik

Zuletzt editiert: 5/26/2023 3:14:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Das Land kann als stabil bezeichnet werden, die Kriminalitätsrate ist jedoch sehr hoch.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Dominikanischen Republik nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Grenze zu Haiti: Die prekäre Sicherheitslage in Haiti wirkt sich auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Dominikanischen Republik aus. Latente Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und den tausenden von haitianischen Flüchtlingen können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen führen. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Sicherheitskräften über die Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet. Häufig sind zum Beispiel Taschendiebstähle, Raubüberfälle, das Aufbrechen von Autos und Hauseinbrüche. Überfälle durch bewaffnete Personen auf Motorrädern kommen ebenfalls vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie stets Vorsicht walten und beobachten Sie Ihre Umgebung, vor allem abends.
  • Einige Quartiere von Santo Domingo, Sosua und Boca Chica sind besonders nachts gefährlich. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten.
  • Tragen Sie ausserhalb der bewachten Zonen keine Wertgegenstände (Uhren Schmuck etc.) auf sich. Deponieren Sie diese zusammen mit den Ausweispapieren im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Es sind Fälle bekannt geworden, in denen illegaler, gepanschter Alkohol schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursacht hat. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grösseren Hotels und Warenhäuser, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin oder Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können. Legal hergestellte Getränke sind mit einer Kontrollvignette versehen.
  • Geben Sie keinerlei Informationen über sich selbst oder über Ihre Angehörigen (Adressen, Telefon- oder Bankkonto-Nummern etc.) an Unbekannte. Es könnte sein, dass diese anschliessend bei Ihrer Familie vorgeben, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden und Geld brauchen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise in bewachten Parkplätzen. Bleiben Sie nicht im geparkten Auto sitzen.
  • Um Personen in Autos auszurauben, werden Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Verlassen Sie bei Dunkelheit abgelegene Hotels weder alleine noch zu Fuss.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise mit anerkannten Reisebüros.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Stellen Sie Personal für Wohn- und Ferienhäuser aufgrund von Empfehlungen einer Vertrauensperson an.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption im privaten und im öffentlichen Sektor vorkommt. Grosse Vorsicht ist bei finanziellen Transaktionen geboten (z.B. Investitionen in Immobilien). Es wird empfohlen, eine vertrauenswürdige Anwältin oder einen vertrauenswürdigen Anwalt beizuziehen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand der Haupt- und Schnellstrassen kann als gut bezeichnet werden. Abseits der Hauptstrassen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand. Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweise, der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge und streunenden Tieren auf der Straße.

Wegen der Unfallgefahr und des Diebstahlrisikos sind öffentliche Busse, Sammel- und Motorradtaxis nicht empfehlenswert. Für Überlandfahrten bieten die privaten Busgesellschaften bessere, relativ sichere Verbindungen. Nächtliche Überlandfahrten sind unter anderem aufgrund oft schlecht beleuchteter Fahrzeuge nicht empfehlenswert.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Eine einfache Klage bei der Polizei kann eine vorläufige Verhaftung der beschuldigten Person zur Folge haben. Dies gilt zum Beispiel bei Gewaltdelikten gegen Frauen, bei Nichtbezahlung von Schulden oder bei Verursachung eines Schadens (z.B. bei Mietfahrzeugen).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (5 bis 30 Jahre Gefängnis).

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, Gewalt unter den inhaftieren Personen, schlechte oder gar ungenügende Ernährung, mangelhafte ärztliche Versorgung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Die Dominikanische Republik liegt in einem Erdbebengebiet. Tsunami, die durch Erdbeben in der Karibik ausgelöst werden, können auch die Dominikanische Republik erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Oficina Nacional de Meteorología (ONAMET)

Defensa Civil República Dominicana

Sistema Nacional de Atención a Emergencias y Seguridad 9-1-1

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – National Hurricane Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Santo Domingo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht überall gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in Privatspitälern oder im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Touristenpolizei Politur Tel.+1 809-222-2026 (ganzes Land)
Dirección central de policía de turismo

Zollvorschriften der Dominikanischen Republik: DGA Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Santo Domingo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Dominican Republic: Electronic Ticket portal for entering and leaving

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dschibuti

Zuletzt editiert: 6/5/2023 10:43:24 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Ethnische Spannungen können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Zum Beispiel ist es im Mai 2022 und im August 2021 zu Zusammenstössen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppierungen gekommen; dabei gab es Verletzte und Todesopfer. Auch Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden.

Die Infrastruktur ausserhalb der Städte ist unzureichend, und insbesondere bei Reisen über Land muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es besteht das Risiko von terroristischen Attentaten. Insbesondere die somalische Al-Shabaab droht mit Anschlägen in Dschibuti.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Personen besuchten Orten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Dschibuti ist 2004 als minenfrei erklärt worden. Halten Sie sich dennoch an die häufig befahrenen Strassen und Pisten.

Grenzgebiet zu Eritrea: Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Dschibuti und Eritrea bleibt die Lage weiterhin angespannt. Von Reisen in die Grenzregion zwischen Dschibuti und Eritrea wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Somalia: Die Grenzregion zu Somalia ist wegen der erhöhten Überfallgefahr zu meiden.

Kriminalität

Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Golf von Aden besteht das Risiko von Überfällen durch somalische Piraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen der Wüste stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Ausserdem fehlen oft über weite Strecken Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Führerin oder eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, Moscheen, usw.);
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!);
  • Trunkenheit in der Öffentlichkeit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet. Drogenhandel wird mit lebenslänglicher Haft bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Ernährung und medizinische Betreuung usw.).

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden nicht toleriert. 

Dschibuti ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Die seltenen Regenfälle können sehr heftig sein und innert Kürze Überschwemmungen verursachen, besonders in der Stadt Dschibuti. Auch Dürreperioden kommen vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie  

Dschibuti liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere Vulkane. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17
Zentrales Polizeikommissariat: 00253 21 35 38 91
Gendarmerie nationale: 00253 21 35 10 03

Dschibutische Zollvorschriften: Direction générale des douanes et droits indirects

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Addis Abeba, Äthiopien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ecuador

Zuletzt editiert: 7/28/2023 3:27:57 PM

Aktuelles

Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2023

Am 20. August 2023 werden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Präsidentschaftswahlen würde am 15. Oktober 2023 durchgeführt werden. Vor, während und nach den Wahlen kann es vermehrt zu Demonstrationen kommen. Dabei können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die wirtschaftliche, soziale und politische Lage ist sehr angespannt. Im ganzen Land muss immer wieder mit Streiks, Demonstrationen sowie Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und Verkehrsblockaden gerechnet werden. Dabei kann es zu Sachbeschädigungen und Gewaltanwendung kommen. Dies kann im Extremfall die Bewegungsfreiheit vorübergehend beeinträchtigen oder verunmöglichen. Versorgungsengpässe können nicht ausgeschlossen werden.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Strassenblockaden oder Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Quito hat bei Verkehrsbehinderungen keine Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informationen über Strassenblockaden:
Servicio Integrado de Seguridad ECU 911

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Sie richten sich meistens gegen Sicherheitsbehörden, Politikerinnen und Politiker sowie Journalisten. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

In gewissen Gebieten gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig auf lokaler oder landesweiter Ebene, beispielsweise bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Informationen über aktuell geltende Ausnahmezustände finden Sie unter:
Gobierno de la República del Ecuador: Comunicación de la Presidencia

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ecuador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Peru: Teile des Grenzgebiets zu Peru (besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch vermint. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten und häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Guayaquil und Esmeraldas: Im Ballungsraum und in der Hafenstadt Guayaquil sowie in und um die Küstenstadt Esmeraldas sind Drogenbanden und andere kriminelle Gruppierungen aktiv. Es kommt regelmässig zu Schiessereien. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Vereinzelt kommt es auch zu Explosionen. Lassen Sie höchste Vorsicht und Wachsamkeit walten.

Grenzgebiet zu Kolumbien: Im Grenzgebiet zu Kolumbien sind Guerilla- und andere bewaffnete illegale Gruppierungen aus Kolumbien aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Von Reisen in das gesamte Grenzgebiet wird deshalb abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt weiter stark zu: Diebstähle, bewaffnete Überfälle, Morde, Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte. Besonders betroffen sind Quito und die dazugehörige Provinz Pichincha, Guayaquil, Cuenca und auch die ganze Küstenregion.
In billigen, unbewachten Touristenunterkünften sind Gäste wiederholt ausgeraubt worden. Auch in Bussen kommen Diebstähle häufig vor.

Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Die Zahl der Express-Entführungen nimmt zu (vor allem in Quito und Guayaquil), oft unter Komplizenschaft von Fahrern nicht registrierter Taxis; es waren aber auch schon offizielle Taxis involviert.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, und meiden Sie auch tagsüber wenig besuchte Ortschaften und Grossstadtquartiere.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie wegen der Gefahr von Überfällen keine nächtlichen Überlandfahrten, auch nicht per Bus.
  • Fahren Sie wenn immer möglich mit Taxis, die Sie selbst telefonisch reserviert haben. Andernfalls nehmen Sie ein offizielles Taxi (gelb oder weisse Farbe und mit orangem Nummernschild) an einem Taxistand.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an - weder offen noch in verschlossenen Flaschen oder Packungen. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben oder zu vergewaltigen.
  • Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie Anhalterinnen oder Anhalter mit.
  • Von Radtouren und wildem Camping wird abgeraten.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch!
  • Frauen wird geraten, nachts nicht alleine unterwegs zu sein und einsame Gegenden zu meiden. Sie werden weniger belästigt, wenn sie von einem Mann begleitet werden.
  • Lassen Sie sich auf Wanderungen und generell bei Ausflügen ins Landesinnere, inkl. ins nördliche Amazonasgebiet, von einer Reiseführerin, einem Reiseführer oder einer anderen ortskundigen Vertrauensperson begleiten.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strasseninfrastruktur hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, dennoch ist das Unfallrisiko wegen mangelhafter Signalisierung gross, besonders nachts. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Von nächtlichen Überlandfahrten (auch per Bus) wird abgeraten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (Canopying, Canyoning, Rafting, Bergtouren etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.
Vereinzelt sind die Sicherheitsvorkehrungen der lokalen Schiffsverbindungen (auch Galapagos) mangelhaft.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verhaftungen aus geringfügigem Anlass sind möglich. Die Justizverfahren können sehr langwierig und unüberblickbar sein. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Personen auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert oder inhaftiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Handel, Transport) werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen zwischen 8 und 16 Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, medizinische und hygienische Versorgung, Gewalt unter inhaftierten Personen usw.

Kulturelle Besonderheiten

Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis; andernfalls muss mit zornigen Reaktionen gerechnet werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat zahlreiche aktive Vulkane. Erdbeben unterschiedlicher Stärke kommen in den Anden und in den Küstenregionen häufig vor.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Ecuador erreichen.
Bei Vulkanausbrüchen kann Ascheregen im Flugverkehr zu Verspätungen oder kurzfristigen Annullierungen führen. Besteigen Sie keine Vulkane während der Eruptionsphase. Generell ist bei Exkursionen auf Vulkanen Vorsicht geboten. Lassen Sie sich von einer kundigen Führerin oder einem kundigen Führer begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Das geophysische Institut Quito (Instituto Geofísico) informiert über die aktiven Vulkane und über Erdbeben.
Instituto Geofísico Quito

Nach schweren Regenfällen kann es zu Verkehrsbehinderungen durch Erdrutsche und Überschwemmungen kommen.
Instituto Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Sperrzonen etc.). Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Quito.
Servicio nacional de Gestión de Riesgos y Emergencias
(Zentrum für Risiko-Management)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Auch in Notfällen verlangen private Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). In öffentlichen Krankenhäuser müssen üblicherweise das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können; bei Zuwiderhandlung drohen vorübergehende Inhaftierung und Bussen. In der Regel wird bei kürzeren Abwesenheiten vom Aufenthaltsort aber auch eine Farb-Fotokopie des Passes akzeptiert (Personalien und ecuadorianischer Einreisestempel).

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 911
Servicio integrado de seguridad ECU 911

Zollvorschriften: Aduana del Ecuador SENAE

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Quito
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

El Salvador

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:13:07 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die politische Lage ist stabil. Das Land kämpft jedoch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und Ausschreitungen gerechnet werden.

Im ganzen Land gilt der Ausnahmezustand, um kriminelle Gruppen zu bekämpfen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Weitere Informationen finden Sie unter: 
Asamblea Legislativa de El Salvador: últimos decretos aprobados

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in El Salvador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Trotz des geltenden Ausnahmezustands zur Bekämpfung krimineller Gruppen und der damit verbundenen Massenverhaftungen, ist der Besitz von Schuss- und anderen Waffen weiterhin verbreitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Kriminelle davon Gebrauch machen. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen und stehen oft in einem Zusammenhang mit dem Drogenhandel. Es besteht das Risiko von Gewaltverbrechen: Diebstähle, Raubüberfälle, Vergewaltigungen etc.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich lokal bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Meiden Sie abgelegene Strände. Frauen sollten besonders vorsichtig.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Ziehen Sie die Überlandbusse privater Gesellschaften den öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Nehmen Sie Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie sich bei Ausflügen und Wanderungen in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen lokalen Reiseführerin oder einem ortskundigen lokalen Reiseführer begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Risiko. Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Für Velofahrerinnen und Velofahrer ist das Unfall- und Überfallrisiko besonders hoch. Von Fahrradtouren wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 1 bis 25 Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

El Salvador zählt einige Vulkane und wird immer wieder von Erdbeben heimgesucht. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch El Salvador erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit starken Regenfällen und Hurrikanen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle, Absperrungen um aktive Vulkane.
Servicio Nacional de Estudios Territoriales

Protección Civil El Salvador

World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausreichend (medizinische Fachpersonen & Medikamente). Nur ein paar wenige Privatspitäler bzw. -kliniken in der Hauptstadt erfüllen internationale Ansprüche. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911

Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Eritrea

Zuletzt editiert: 6/29/2023 4:00:10 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sind angespannt; von Reisen in die Grenzregionen wird abgeraten.

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für das schweizerische diplomatische und konsularische Personal. Aus diesem Grund hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation überhaupt keine - Möglichkeit zur Hilfeleistung in Notfällen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eritrea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Am 14. November 2020 ist es in der Nähe des internationalen Flughafens in Asmara zu Explosionen gekommen. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Besonders gefährdet sind militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.).

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Minen: Noch sind nicht alle Minen aus dem Bürgerkrieg (1962 - 1993) entschärft worden. Besonders im Norden und entlang der Grenze zu Sudan besteht weiterhin eine ernsthafte Gefahr. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Grenzgebiet zu Äthiopien: Die militärischen Auseinandersetzungen in Äthiopien haben Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf der eritreischen Seite der Grenze. Es kommt regelmässig zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Konfliktparteien.
Die Grenzübergänge zwischen Eritrea und Äthiopien sind geschlossen. Im Grenzgebiet sind die Kampfzonen aus dem ehemaligen Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien stark vermint. Es wird abgeraten von Reisen ins eritreisch-äthiopische Grenzgebiet, das weiträumig zu meiden ist.

Grenzgebiet zu Dschibuti: Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Eritrea und Dschibuti bleibt die Lage weiterhin angespannt. Von Reisen in die dschibutische Grenzregion wird abgeraten.

Grenzgebiet zum Sudan: Im Sudan kommt es seit dem 15. April 2023 landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen der Armee und einer paramilitärischen Gruppe. Die Kämpfe führen zu Flüchtlingsströmen, auch nach Eritrea. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Schmuggelorganisationen aktiv (Menschen- und Warenschmuggel). Die Lage ist sehr angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zum Sudan, das weiträumig zu meiden ist, wird abgeraten.

Kriminalität

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.

Im Golf von Aden und in den eritreischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausser in einigen Städten gibt es für Reisende keine Infrastruktur (Unterkünfte, Restaurants).

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr bildet ein erhöhtes Unfallrisiko, ebenso wie die Anwesenheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Vieh auf den Fahrbahnen. Besonders auf den kurvenreichen Bergstrassen ist grösste Vorsicht geboten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von öffentlichen Bauten wie Brücken, Flughäfen sowie militärischen Anlagen oder uniformierten Personen;
  • Regierungskritische Äusserungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schwierig; die inhaftierten Personen müssen in der Regel von Verwandten versorgt werden.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den Gepflogenheiten der teils muslimischen, teils christlich-orthodoxen Bevölkerung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
 

Naturbedingte Risiken

Eritrea liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.

Von Juni bis September muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Asmara nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft von Eritrea in Genf.
Botschaft von Eritrea in Genf

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Estland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Estland nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Taschendiebstähle und Autoeinbrüche kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnamen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Nehmen Sie in Bars und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Öffentlicher Verkehr: Estland verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken. In Estland ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen streng bestraft: mit Geldbussen oder Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Die Haftbedingungen sind in den meisten Gefängnissen schwieriger als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110
Notruf allgemein: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Eswatini

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist angespannt.

Es kommt vereinzelt zu Demonstrationen. Aufgrund des Versammlungsverbots sind diese manchmal von Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet. Es ist nicht anzuschliessen, dass bei solchen Zusammenstössen Personen getötet oder verletzt werden.

Bewaffnete Angriffe auf Sicherheitskräfte nehmen zu. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei Personen getötet oder verletzt werden. Zum Beispiel ist im Januar 2023 ein Soldat auf einem Militärstützpunkt in der Region Hhohho getötet worden.

Strassenblockaden und Streiks können die Bewegungsfreiheit stark einschränken.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eswatini nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Lage und allfällige Ausgangssperren. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Raubüberfälle sind häufig. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen ab und zu vor. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Unternehmen Sie Spaziergänge und Reisen ausschliesslich tagsüber und möglichst in Gruppen. Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Seien Sie auf der Hut, wenn Sie in abgelegenen Gebieten anhalten und aus dem Auto aussteigen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Nur die Hauptverkehrsachsen sind asphaltiert. Der Strassenzustand ist sehr unterschiedlich. Streunendes Vieh und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein beachtliches Unfallrisiko (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, die Königsfamilie zu beleidigen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar. Das Gesetz sieht langjährige, bis lebenslängliche Haftstrafen vor. Homosexualität wird von Bevölkerung nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Öffentliche Gebäude und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Für Aufnahmen des traditionellen Reed Dance und am Incwala Day (First Fruit Day) muss beim Innenministerium eine Bewilligung beantragt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 15 Jahren Gefängnis). Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Eswatini befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Besonders im Sommer (Oktober bis März) können heftige Regenfälle Bäche und Flüsse innert kürzester Zeit über die Ufer treten lassen. Als Folge kommt es zu Überschwemmungen und rapiden Verschlechterungen des Strassenzustandes.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Eswatini Meteorological Service

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999 oder 9999
Eswatini Revenue Authority: General import & export rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Fidschi

Zuletzt editiert: 7/12/2023 11:30:56 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage im Land ist vordergründig stabil. Es bestehen jedoch gewisse politische und ethnische Spannungen, die unvermittelt aufflammen können.

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche in Häuser sind verbreitet. Bei Raubüberfällen wird häufig Gewalt angewendet. Auch Vergewaltigungen kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (mit Einreisestempel) auf sich.
  • Meiden Sie nachts einsame oder schlecht beleuchtete Gegenden und Strassen, sei es in den Städten oder auf dem Land.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

In Fidschi herrscht Linksverkehr. Die nicht asphaltierten Strassen sind durch die häufigen schweren Regenfälle oft beschädigt. Nachts besteht ausserhalb der Städte ein erhebliches Unfallrisiko wegen streunender Tiere.

Öffentlicher Verkehr: Benutzen Sie registrierte Minibusse und Taxis mit gelben Nummernschildern. Andere motorisierte Verkehrsmittel sind oft schlecht gewartet und nicht versichert.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart. Die Möglichkeiten der Schweizer Botschaft in Wellington, sich um inhaftierte Schweizer Staatsangehörige zu kümmern, sind sehr beschränkt.

Kulturelle Besonderheiten

Abseits der Touristenorte ist Fidschi eher konservativ. Respektieren Sie die traditionellen Werte der indigenen fidschianischen und der indisch-stämmigen Bevölkerungsgruppen und passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. An öffentlichen Stränden werden Frauen oben ohne nicht toleriert, ebenso wenig Nacktheit beider Geschlechter.

Naturbedingte Risiken

Fidschi liegt in einer Erdbebenzone. Erdbeben können abgesehen von Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Fidschi erreichen.
Die Zyklon-Saison dauert von November bis April. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.
Fiji Meteorological Service

Fiji National Disaster Management Office (NDMO)

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden jedoch mit Vorteil im Ausland (Neuseeland, Australien oder Europa) behandelt. Es kommt vor, dass Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) verlangen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Fiji Revenue & Customs Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Wellington, Neuseeland

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Finnland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Die finnischen Behörden weisen jedoch auf das Risiko von terroristischen Anschlägen hin. 
Finnish Security Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Ministry of the Interior: Police 
Police of Finland

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
Finnish Meteorological Institute
Traffic Safety and Surveillance

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Reiseführerin oder einem lokalen Reiseführer begleiten zu lassen.
Finnish Meteorological Institute, Warnings

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Finnische Zollvorschriften: Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Frankreich

Zuletzt editiert: 6/30/2023 4:25:21 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil.

In Paris und anderen Grossstädten sind Demonstrationen häufig. Bei Demonstrationen kann es sporadisch zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Vereinzelt kommt es auch zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden. Auch Versorgungsengpässe von Treibstoff sind möglich.

Die französischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. Wiederholt sind Attentate verübt worden, unter anderem:

  • Am 23. April 2021 wurde bei einem Messerangriff auf einem Polizeiposten in Rambouillet eine Polizeibeamtin getötet.
  • Am 29. Oktober 2020 wurden bei einem Messerangriff in Nizza drei Personen getötet. Gleichentags konnte die Polizei in Avignon einen Angriff auf Passantinnen und Passanten vereiteln.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Gouvernement français: Menace terroriste

Secrétariat général de la défense et de la sécurité nationale (SGDSN)

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informationen über die Überseegebiete finden Sie beim
Ministère de l’Outre-Mer

Spezifische regionale Risiken

Korsika: Auf Korsika verursachen Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Zweitwohnungen immer wieder Sachschaden. Es kommt sporadisch zu Demonstrationen; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Brandstiftungen begleitet sein. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Mayotte und La Réunion: Auf Mayotte und La Réunion kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Plünderungen begleitet sein. Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).
Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Guadeloupe und Martinique: Auf Guadeloupe und Martinique kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen und Strassenblockaden begleitet sein. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Französisch Guyana: Soziale Spannungen führen zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen und Strassenblockaden begleitet sein. Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und in der Region Marseille, an der Côte d’Azur und in der Region Paris besonders hoch: Entreissdiebstahl, Diebstahl von Autos, Aufbruch von Autos. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass oder die Identitätskarte auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Lassen Sie auf nächtlichen Zugfahrten besondere Vorsicht walten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Reisende im Schlafwagen betäubt und ausgeraubt worden sind.
  • Auf den Autobahnen und auf Autobahnraststätten wenden Kriminelle verschiedene Tricks an, um Autos auszurauben oder zu stehlen. Sie täuschen z.B. Pannen oder Hilfsbereitschaft vor (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter. Übernachten Sie nicht im Auto.

Ministère de l’intérieur: Ma sécurité
Sécurité des usagers des transports en commun

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Mehrere Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einem Zertifikat über die Luftqualität zugelassen sind. Die Zertifikate können im Internet bestellt werden.
Le Bison futé
(Informationen über den Strassenverkehr)
Certificats qualité de l’air

Les Sociétés d‘autoroutes

Öffentlicher Verkehr: Die grösseren Städte haben in der Regel ein gutes öffentliches Verkehrsnetz. Auf dem Land ist es hingegen weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. (0,2 Promille für Personen, die den Führerschein auf Probe besitzen).
Les dangers de la route

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer besteht in Südfrankreich und auf Korsika Waldbrandgefahr. Schwere Regenfälle können auch in scheinbar harmlosen Flüssen Flutwellen auslösen, z.B. im Département Ardèche.
Risques naturels
Vigilance météo: Wetterwarnungen

In den Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden. Ausserdem liegen die Karibik-Inseln in einem Erdbebengebiet und auf Guadeloupe und auf Martinique gibt es je einen aktiven Vulkan.
Auch die Inseln Mayotte und La Réunion im Indischen Ozean liegen in einem Erdbebengebiet, und auf La Réunion liegt ein aktiver Vulkan. Im Indischen Ozean dauert die Zyklonsaison von Dezember bis April.

Auf den Inseln Neukaledoniens und von Französisch Polynesien im Pazifik besteht das Risiko von tropischen Wirbelstürmen hauptsächlich von November bis April. Schwere Regenfälle verursachen regelmässig Erdrutsche und Überschwemmungen. In Neukaledonien besteht ausserdem während der niederschlagsarmen Zeit von August bis November das Risiko von Waldbränden.

Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen oder südamerikanischen Raum ausgelöst werden, können auch die Überseegebiete im Indischen Ozean und im Pazifik erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Météo France en Outre-mer
Risques naturels en Martinique

Risques naturels en Guadeloupe

Risques naturels à la Réunion

Guyane française: Risques naturels

Mayotte: Prévention des risques et sécurité

Nouvelle Calédonie: Sécurité civile

Polynésie française: Gouvernements > sécurité > alertes

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen französischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Notruf Polizei: 17
Notruf Ambulanz (SAMU): 15
Notruf Feuerwehr: 18

Douane française (Die Überseegebiete haben eigene Zoll- und Einfuhrbestimmungen)
Service public

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Frankreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Gabun

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:51 PM

Aktuelles

Im August 2023 sind Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). 

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Politische Kundgebungen können jederzeit vorkommen. Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Gabun nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, namentlich in den Städten Libreville und Port-Gentil. Auch bewaffnete Überfälle und Sexualdelikte kommen vor. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Wenn möglich, deponieren Sie Ihre Dokumente an einem sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine legalisierte Fotokopie Ihres Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel) auf sich, damit Sie sich anlässlich der häufigen Personenkontrollen ausweisen können
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu
  • verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge; an den Stränden sollten Sie sich auch tagsüber nicht alleine aufhalten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative).

Im Golf von Guinea ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Insbesondere ausserhalb der Hauptstadt Libreville sind nur wenige Strassen asphaltiert. Es ist deshalb ratsam, mit Geländefahrzeugen zu reisen.

Wegen der hohen Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen nicht europäischen, resp. internationalen Standards.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und Geldbussen bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (inhaftierte Personen müssen selbst für ihre Ernährung sorgen, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie sich den örtlichen Gepflogenheiten an.

Unterlassen Sie es, Regierung, Vertreterinnen und Vertreter der Regierung sowie Beamtinnen und Beamte öffentlich zu kritisieren oder zu beleidigen.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Von September bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben sind möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Libreville ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Gambia

Zuletzt editiert: 6/6/2023 2:52:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist relativ ruhig. Truppen der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS unterstützen die Regierung bei der Wahrung der Sicherheit.

Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen. Am 20. Dezember 2022 konnte ein Putschversuch verhindert werden.
Es kann zu lokalen Demonstrationen kommen. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Solche Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Das Risiko von terroristischen Akten kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage und befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und der Reiseleitung. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, und meiden Sie Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Senegal (Casamance): In der senegalesischen Provinz Casamance und in den angrenzenden Gebieten in Gambia sind Rebellen aktiv. Von Reisen ins Grenzgebiet zur Casamance wird abgeraten.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor; auch an den Stränden. Gelegentlich wird auch Gewalt angewendet. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten "Reiseführerinnen" oder "Reiseführern" ab.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Hauptstadt Banjul und der touristischen Orte sind oft nur die Hauptstrassen asphaltiert. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunendes Vieh.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz und das Benützen von Plastiktaschen
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken etc.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär (überbelegte Zellen, etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Gambias bekennt sich grösstenteils zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis Oktober muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder Vorschusszahlung. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Zahlungen mit Kredit- und Maestrokarten sind nur sehr beschränkt möglich.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen (Checkpoints) sind häufig.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar, Senegal
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Georgien

Zuletzt editiert: 5/16/2023 1:58:48 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage kann in den meisten Landesteilen als stabil bezeichnet werden. Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen, u.a. im Zusammenhang mit den ungelösten Konflikten in den beiden separatistischen georgischen Regionen Abchasien und Südossetien.
In den städtischen Zentren kann es gelegentlich zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen. Ausschreitungen, Strassenblockaden und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Georgien nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Abchasien: Die separatistische georgische Region Abchasien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Obwohl Abchasien 2011 für minenfrei erklärt worden ist, besteht weiterhin das Risiko von Blindgängern, vor allem entlang der Administrativgrenze (Administrative Boundary Line ABL). Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Abchasien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland nach Abchasien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.
Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Abchasien und dem Rest Georgiens.

Südossetien: Die separatistische georgische Region Südossetien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Trotz vordergründiger Ruhe können bewaffnete Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Südossetien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland nach Südossetien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.
Von Reisen nach Südossetien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Südossetien und dem Rest Georgiens.

Grenzgebiete zu Russland entlang der Tschetschenischen Republik und zu Aserbaidschan (insbesondere Red Bridge): Diese Grenzzonen sind teilweise vermint.  Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden.

Es werden unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Campieren Sie nur auf dafür gekennzeichneten und bewachten Plätzen.

Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen, sind viele Strassen in schlechtem Zustand; abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die häufige Missachtung von Vorschriften und Lichtsignalen sowie die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Outdoor-Aktivitäten ist sehr unterschiedlich: (Heli-)Skifahren, Abenteuertrekking, Bergsteigen etc. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.).

Naturbedingte Risiken

Georgien liegt in einer Erdbebenzone. 

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tiflis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in den städtischen Zentren gewährleistet. In abgelegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.  Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer für Tiflis und Umgebung: 112
Georgische Zollvorschriften: Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tiflis

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ghana

Zuletzt editiert: 6/1/2023 12:03:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Ghana kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn gewalttätige Ausschreitungen sind möglich.

Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahelzone ihren Aktionsradius nach Ghana ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Ländliche Gebiete: In ländlichen Gebieten führen Spannungen im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten gelegentlich zu Konflikten. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, die in einzelnen Fällen Todesopfer und Verletzte gefordert haben. Bei Unruhen kann die Regierung in den betroffenen Orten Ausgangssperren verhängen. Lassen Sie insbesondere in den Regionen Upper West, Upper East, North East, Savannah, Northern, Bono und Bono East Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und befolgen Sie deren Anweisungen (Ausgangssperren etc.).

Grenzgebiet zu Burkina Faso: In Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Auch auf der ghanaischen Seite der Grenze zu Burkina Faso besteht ein zunehmendes Risiko von Attentaten und Entführungen. Es kommt zudem zu gelegentlichen Konflikten im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten.
In den Regionen Upper West und Upper East wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Burkina Faso, das weiträumig zu meiden ist. 

Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Städten, an den Stränden und am Flughafen von Akkra vor. Entreissdiebstähle werden oft durch Personen auf Motorrädern ausgeführt.

Ausserdem besteht das Risiko von Gewaltdelikten: insbesondere Sexualdelikte und bewaffnete Raubüberfälle. Manchmal verfolgen Kriminelle Autos, bis sich eine Gelegenheit ergibt, die Insassinnen und Insassen auszurauben oder sie errichten Strassensperren, um die Opfer zum Anhalten zu zwingen. Gelegentlich kommt es zu Überfällen und Autodiebstählen während des Ein- und Aussteigens.

Beachten Sie unter anderem die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, auch an Stränden.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seiten mit dem Visum) auf sich, um sich bei einer allfälligen Polizeikontrolle ausweisen zu können.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Seien Sie achtsam beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Lassen Sie beim Abheben von Geld an Geldautomaten grösste Vorsicht walten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel bestellt haben und überprüfen Sie die Identität des Fahrers vor dem Einsteigen. Es kommt vor, dass sich Kriminelle als Fahrer ausgeben.  
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail oder Telefonanruf und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Ghana, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Zentren der Grossstädte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das Unfallrisiko ist gross, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Verletze und Todesopfer aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge.

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein und die Angelegenheit nicht vor Ort lösen können, fahren Sie direkt zum nächsten Polizeiposten.

Unternehmen Sie nach Einbruch der Dunkelheit keine Überlandfahrten.

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel und Taxis entsprechen nicht europäischen Normen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Amtssitz des Staatsoberhauptes, Verteidigungsministerium, Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Besonders auf dem Land ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Von April bis Juni und September bis Oktober muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben kommen gelegentlich vor, vor allem im Süden des Landes.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Akkra.
National Disaster Management Organisation

Medizinische Versorgung

Selbst in der Hauptstadt Accra ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet.  Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112
Notruf-Nummer Polizei: 191
Notruf-Nummer Feuerwehr: 192
Notruf-Nummer Krankenwagen: 193

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Grenada

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:53 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Griechenland

Zuletzt editiert: 7/24/2023 11:05:26 AM

Aktuelles

Nebst der Insel Rhodos sind nun auch andere griechische Inseln von Waldbränden betroffen.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Nützliche Telefonnummern für ausländische Staatsangehörige: +30 210 368 12 59 / +30 210 368 13 50.

Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter über die Durchführbarkeit der Reise.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil, die wirtschaftliche Lage bleibt jedoch schwierig.

Wegen sozialen Spannungen können Demonstrationen und Streiks auftreten. Demonstrationen werden vor allem in den grossen Städten auf dem Festland durchgeführt. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.
Vereinzelt kommt es auch zu Demonstrationen in Flüchtlingslagern oder deren Umgebung sowie zu Angriffen extremistischer Gruppierungen. Streiks werden in der Regel einige Tage zum Voraus angekündigt. Streiks und Demonstrationen können je nach Durchführungsort den Reiseverkehr erheblich beeinträchtigen.

Politisch motivierte Anschläge durch lokale extremistische Gruppierungen kommen vor. Sie richten sich meistens gegen staatliche Einrichtungen und Banken und verursachen Sachschäden. Vereinzelt werden aber auch Personen verletzt. Wiederholt sind Vandalismusakte gegen ausländische Botschaften verübt worden.

Auch das Risiko von Anschlägen durch internationale terroristische Organisationen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Fälle von Taschen- und Entreissdiebstähle sind sehr häufig. Besonders in Athen werden viele Diebstähle von Geldbeuteln und Ausweisen gemeldet, insbesondere in der Metro zwischen dem Flughafen von Athen und der Stadt. Es ist auch zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen.

Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände wenn immer möglich an einem sicheren Ort auf (z.B. Hotelsafe). Tragen Sie jedoch eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und die Informationen der griechischen Polizei.
Hellenic Police

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand, doch bildet das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ein erhebliches Unfallrisiko. Vor allem auf kurvenreichen Bergstrassen ist höchste Vorsicht geboten.
Die Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Hellenic Police: Road Safety

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes Netz von Linienbussen. Eisenbahnlinien gibt es lediglich zwischen den grossen Städten. Zwischen den Inseln verkehren regelmässig Fähren.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,2 Promille für Motorradfahrerinnen und -fahrer und für Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen).

Es ist verboten, militärische Anlagen, militärisches Personal und Polizisten zu fotografieren. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Griechenlands.

Naturbedingte Risiken

Griechenland liegt in einem Erdbebengebiet. Beachten Sie das Merkblatt für Touristinnen und Touristen der griechischen Organisation für Erdbebenschutzplanung OASP.
OASP

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommerhalbjahr herrscht vielerorts erhebliche Waldbrandgefahr. Oft breiten sich die Feuer wegen starker Winde rasch aus. Entfachen Sie während dieser Zeit im Freien keine Feuer und lassen Sie mit brennenden Zigaretten und Streichhölzern grösste Vorsicht walten.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
General Secretariat for Civil Protection

Greek Meteorological Service

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Athen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, auf den kleineren Inseln jedoch teilweise nur mit minimaler Ausstattung.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Dennoch müssen Arztbesuche oft direkt bezahlt werden. Bei längeren Aufenthalten in einem öffentlichen Spital wird empfohlen, dass die Angehörigen bei der Pflege von Patientinnen und Patienten mithelfen, oder dass medizinische Fachpersonen auf eigene Kosten angestellt werden (die Spitäler verfügen in der Regel über eine Liste). Bei Kleinkindern sollte ein Elternteil immer im Spital bleiben. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Ambulanz: 166
Feuerwehr: 199
Polizei: 100
Touristenpolizei: 1571

Zollvorschriften: Greek Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Athen
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Grossbritannien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind.

Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die britischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. Wiederholt sind Attentate verübt worden, unter anderem:

  • Am 14. November 2021 wurde bei einem versuchten Bombenanschlag in Liverpool eine Person verletzt.
  • Am 15. Oktober 2021 wurde bei einem Messerangriff in Southend-on-Sea ein Parlamentarier getötet.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Terrorism and national emergencies

Security Service MI5: Terrorism

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

In Nordirland bestehen gewisse soziale und politische Spannungen, die sich vor allem rund um Gedenktage zeigen. So ist es wiederholt in der Zeit rund um den 12. Juli zu Ausschreitungen gekommen. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Verletzte gefordert. Es gibt auch ein Risiko von Anschlägen durch Splittergruppen der Irish Republican Army (IRA). Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte, wie zum Beispiel der Bombenanschlag auf ein Polizeiauto in Strabane im November 2022. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Im November 2021 gab es Brandstiftungen und Überfälle auf Linienbusse in Belfast.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren, und es wird eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten gemeldet. Bei Angriffen werden zunehmend Stichwaffen eingesetzt.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Informationen und Tipps der britischen Polizei.
British Transport Police: Don’t let them pocket it
Police.uk: national website

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es herrscht Linksverkehr.
Highway Code, Road Safety Advice etc.

Im Grossraum London muss teilweise mit Strassengebühren gerechnet werden, zum Beispiel in der Ultra Low Emission Zone oder in der Londoner Innenstadt (Congestion Charge).
Transport for London: Congestion Charging

Transport for London: Ultra Low Emission Zone (ULEZ)

Öffentlicher Verkehr: Grossbritannien verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen, doch ist das öffentliche Verkehrsnetz auf dem Land weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Bier) und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Überschreitungen werden hart bestraft.
The drink drive limit

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen geahndet.

Naturbedingte Risiken

In den britischen Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden (Anguilla, Cayman Islands und andere). Der Vulkan Soufrière Hills auf Montserrat ist aktiv.
Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Montserrat Volcano Observatory

Department of Disaster Management and Emergencies Turks and Caicos Islands

Department of Disaster Management British Virgin Islands

Disaster Management Anguilla

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In den britischen Überseegebieten kann die medizinische Versorgung unterschiedlich sein.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen britischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Gov.UK: Healthcare for visitors to the UK

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 999
Britische Zollvorschriften: Bringing goods into the UK

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in London

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Gov.UK: Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guatemala

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenkenDie Gewaltkriminalität ist sehr hoch.

Latente soziale Spannungen können sich ohne grosse Vorwarnung in lokale, gewaltsame Zusammenstösse entladen. Oftmals sind Rohstoffförderungsprojekte der Grund dafür wie auch generell für eine erhöhte Konflikt- und Gewaltbereitschaft. Dabei können auch ausländische Staatsangehörige in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe können die Folge sein. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.
Im Falle von Strassensperren und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Guatemala City hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Bei Unruhen und zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder der Tourismusbehörde INGUAT /ProAtur über die aktuelle Lage und die Durchführbarkeit der geplanten Reise.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guatemala nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Mexiko: Das gesamte Grenzgebiet zu Mexiko wird als sehr gefährlich eingestuft, da sich dort der Drogen- und Menschenhandel konzentriert. Dieses Gebiet umfasst auch den Nationalpark Laguna del Tigre, die Sierra de Lacandon (Piedras Negras) und deren Umgebung. Die Grenzstadt Tecùn Umán gilt als Kriminellenhochburg.
Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Mexiko wird abgeraten.

Guatemala City: Raubüberfälle werden in der ganzen Stadt und ihrer Umgebung verübt, auch in den besser situierten Residenz- und Geschäftszonen. Meistens sind die Täter bewaffnet. Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Departemente Huehuetenango, San Marcos, Alta Verapaz und Baja Verapaz: In diesen Departementen nehmen Drogenproduktion und -handel immer mehr zu. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Strassensperren und Kontrollen sind häufig. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.
Besondere Vorsicht ist in der Umgebung von Rohstoffförderprojekten geboten. Dort ist die Konfliktbereitschaft sehr hoch.
Dabei können auch ausländische Staatsangehörige in Mitleidenschaft gezogen werden.

Departement Petén: Das ganze Departement wird als gefährlich eingestuft. Die Sicherheitskräfte bekämpfen kriminelle Gruppierungen in einer grossangelegten Offensive. Im Nationalpark Tikal und in der Nähe von Flores (einschliesslich in der Umgebung des Sees) wurden mehrere gewalttätige Überfälle auf Touristen und Touristinnen (auch Vergewaltigungen) gemeldet. Besuchen Sie die Maya-Ruinen sowie die Naturschutzgebiete nur in Gruppen und in Begleitung einer offiziellen Führerin oder eines offiziellen Führers und reisen Sie nach Möglichkeit im Flugzeug hin und zurück. Im Nationalpark Tikal wird zum Schutze der Besucherinnen und Besucher eine Touristenpolizei eingesetzt. Zudem organisiert die Touristenpolizei geschützte Fahrten zwischen dem internationalen Flughafen von Flores und Tikal. Trotzdem ist jederzeit äusserste Vorsicht geboten.

Grenzgebiete zu Belize: Zwischen Guatemala und Belize bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten. Der internationale Gerichtshof ist hinzugezogen worden. Seither hat sich der Grenzkonflikt etwas entspannt, ist aber noch nicht gelöst. Vereinzelte lokale Spannungen und Schiessereien kommen gelegentlich noch vor. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Belize oder grenzüberschreitende Ausflüge in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseführerin oder eines anerkannten lokalen Reiseführers.

Kriminalität

Guatemala hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate. Taschendiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle, Vergewaltigungen und andere Gewalttaten werden im ganzen Land und zu jeder Tageszeit verübt, teilweise mit Todesfolge. Personen auf Motorrädern überfallen sowohl Fussgängerinnen und Fussgänger als auch Insassen von Autos. Auch ausländische Staatsangehörige und ganze Reisegruppen bleiben nicht verschont.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Es wird generell davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen. Angesichts der hohen Zahl von Vergewaltigungen sind Frauen besonders gehalten, sich an diese Empfehlung zu halten.
  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, teure Kameras), keinen Modeschmuck und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Vor allem in Bars und Nachtklubs kommt es vor, dass Getränke mit Betäubungsmittel versetzt werden, um das Opfer auszurauben oder zu vergewaltigen.
  • Meiden Sie isolierte Quartiere und einsame Gegenden.
  • Auf vielen Hauptverbindungsstrassen operieren straff organisierte und extrem gewalttätige Banden. Überfälle auf Busse in und ausserhalb der Städte kommen häufig vor. Unternehmen Sie nachts und während der Stosszeiten keine Überlandfahrten, und benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Nehmen Sie ausschliesslich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis (Taxi Amarillo). Für Flughafentransfers nutzen Sie mit Vorteil die hoteleigenen Transportangebote.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn missbräuchliche Manipulationen von Geldautomaten sind verbreitet.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Unternehmen Sie Wanderungen, Exkursionen und Off-Road-Touren ausschliesslich in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen lokalen Reiseführers. Achten Sie darauf, dass diese Person bei der Tourismusbehörde INGUAT registriert ist.

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben meistens ungeahndet. Die Polizei leidet unter Korruption, Unerfahrenheit und Geldmangel. Es kommt vor, dass Überfälle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Das Justizsystem ist ineffizient und überlastet. Die Bevölkerung hat deshalb wiederholt Lynchjustiz angewendet.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand. Die unberechenbare Fahrweise und der oft schlechte Zustand der öffentlichen Busse (sogenannte "Chicken-Bus") führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen.

Die Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet. Wegen der hohen Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten, von Reisen mit dem Fahrrad wird generell abgeraten.

Ausflugsboote sind teilweise schlecht gewartet, und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und - lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Staatsangehörige auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.

Die Schweizer Botschaft in Guatemala kann nicht auf die Verfahren Einfluss nehmen. Siehe Rubrik
Hilfe im Ausland

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden äusserst hart geahndet. Auch bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen drohen Gefängnisstrafen zwischen 5 und 20 Jahren (Herstellung) und 12 bis 20 Jahren (Handel bzw. Besitz).

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: Minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität, mangelhafte medizinische Versorgung, Schutzgeldzahlungen, überfüllte Zellen, schlechte Ernährung, Gewalt etc.

Kulturelle Besonderheiten

Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis; andernfalls muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln

Naturbedingte Risiken

Guatemala liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Bei Exkursionen auf Vulkane ist grosse Vorsicht geboten und es ist unerlässlich, sich von einer kundigen Führerin oder einem kundigen Führer begleiten zu lassen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Guatemala erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Es kommt vor, dass Ortschaften mehrere Tage von der Umwelt abgeschnitten sind.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Instituto Nacional de Sismología, Vulcanología, Meteorología e Hidrología

Coordinadora Nacional para la Reduccion de Desastres

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Guatemala City.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur in Privatkliniken der Hauptstadt vollumfänglich gewährleistet, die sehr teuer sind. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass (bzw. einer durch die Schweizer Botschaft in Guatemala City oder durch ein guatemaltekisches Notariat beglaubigten Fotokopie davon) ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Tourismusbehörde INGUAT / ProAtur: Notruf für Reisende, Informationen über die lokale Sicherheitslage und durch die Touristenpolizei begleitete Reisen: 1500 oder Tel: +502 2421 2810
INGUAT: Tourist Assistance

Guatemaltekische Zollvorschriften: Superintendencia de Administración Tributaria (SAT)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Schweizer Botschaft in Guatemala

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Guatemala in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Guatemala in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Botschaft von Guatemala in Frankreich, 7 Avenue Niel 5o nivel, 75017 Paris, Frankreich, Tel.: 0033 1 4227-7863.
Botschaft von Guatemala in Frankreich

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guinea

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:55 PM

Grundsätzliche Einschätzung

In Guinea bestehen soziale und politische Spannungen, die sich auch zu Sicherheitsrisiken aufbauen können. Seit dem Putsch vom September 2021 durch Teile der Armee ist eine Übergangsregierung im Amt.

Die Lage bleibt angespannt. Vor allem in Conakry kommt es zu Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Ausschreitungen. Aufgrund des Demonstrations- und Versammlungsverbots muss damit gerechnet werden, dass die Polizei diese gewaltsam auflöst.

Wiederholt haben Proteste Todesopfer und Verletzte gefordert. Brandstiftungen und Strassenblockaden sind ebenfalls gemeldet worden.

Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahara-Region ihren Aktionsradius nach Guinea ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Berücksichtigen Sie auch die folgenden Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Lassen Sie Vorsicht walten und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone: In diesen Grenzregionen können lokale, politische und ethische Spannungen jederzeit aufflammen. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten.

Grenzgebiet zu Mali: In Mali bestehen hohe Sicherheitsrisiken, die sich auch auf die Lage in der Grenzregion zu Guinea auswirken. Im Grenzgebiet zu Mali wird das Entführungsrisiko als hoch eingeschätzt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch: Auto- und andere Diebstähle, Überfälle etc. Auch Gewaltverbrechen kommen vor. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere ausschliesslich tagsüber und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Quartiere. Gehen Sie wenn möglich nachts nicht aus.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder während Wahlen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Mit Ausnahme einiger Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und einige sind nicht asphaltiert. Während der Regenzeit von Mai bis Oktober sind die Strassen in noch schlechterem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunende Tiere auf der Strasse stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien/Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft; theoretisch kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig: mangelhafte medizinische Versorgung usw.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen durch Polizei und Militär ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Conakry: 1717

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d'Ivoire
 Helpline EDA


 Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guinea-Bissau

Zuletzt editiert: 6/6/2023 3:30:43 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist instabil. Das Land hat wiederholt blutige und unblutige Putsche und Putschversuche erlebt. Am 1. Februar 2022 ist ein Putschversuch verübt worden. Die Lage hat sich seither vordergründig beruhigt, bleibt aber sehr angespannt.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften gerechnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guinea-Bissau nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei lokalen Kontaktpersonen über die Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Reisen ins Landesinnere erfordern eine sorgfältige Vorbereitung mit Kontaktpunkten für jede Etappe.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Das Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance ist unsicher, bewaffnete Auseinandersetzungen sind jederzeit möglich. Die verminten Zonen sind nicht klar gekennzeichnet. Von Reisen ins Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance wird abgeraten.

Auch in den anderen Landesteilen gibt es noch vereinzelt Minenfelder, die nicht überall abgesperrt oder klar markiert sind. Informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor, teils mit Gewaltanwendung. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und unternehmen Sie Überlandreisen in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers.

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Das Unfallrisiko auf Guinea-Bissaus Strassen ist hoch. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) ist der Verkehr erheblich erschwert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung.

Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) ist rar und meistens sehr bescheiden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Aufenthaltsbewilligung auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar, Senegal
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guyana

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guyana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet und häufig von Gewalt begleitet, vor allem in Georgetown und den anderen Städten: (Auto-) Diebstähle, Einbrüche, Überfälle, sexuelle Delikte etc. Nicht selten werden gezielt ausländische Staatsangehörige Opfer von Diebstählen. Gelegentlich kommt es zu Schiessereien zwischen kriminellen Banden und der Polizei. Dabei besteht auch ein gewisses Risiko für unbeteiligte Personen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie in Georgetown auf nächtliche Spaziergänge, und achten Sie darauf, dass Sie tagsüber nicht alleine zu Fuss unterwegs sind.
  • Winken Sie Taxis nicht auf der Strasse herbei, sondern nehmen Sie Hoteltaxis.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Drinks an. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben oder zu vergewaltigen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Ausflüge ins Landesinnere mit einem anerkannten Reisebüro und lassen Sie sich bei Touren in den Dschungel von einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerin oder einem vertrauenswürdigen lokalen Reiseführer begleiten.

In den guyanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen auf Fischerboote. Überfälle auf Handelsschiffe und Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Guyana herrscht Linksverkehr. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.

Zwischen Suriname und Guyana sowie zwischen Guyana und Venezuela bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten. Benützen Sie zur Überquerung des Grenzflusses Corentyne/Corantijn nach Suriname ausschliesslich die offiziellen Fähren. Die Benützung von Wassertaxis ist verboten und kann zur Verhaftung, respektive Landesverweis führen. Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei einem lokalen Reiseveranstalter über die Situation in den Grenzgebieten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Todesfolge sowie zahlreichen anderen Delikten drohen lebenslängliche Haftstrafen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet.

Bei Mord und Hochverrat kann die Todesstrafe verhängt werden. Angeklagte warten oft jahrelang auf ein Gerichtsverfahren.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Von April bis August und Dezember bis Februar muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt werden. Private Krankenhäuser sind öffentlichen vorzuziehen. Private Kliniken und Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung in bar.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911
Notruf Ambulanz: 913

Zollvorschriften von Guyana: Guyana Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas, Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Guyana in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Guyana in Brüssel. Sie informiert auch die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Boulevard Brand Whitlock 114, 1200 Bruxelles.
Guyanische Botschaft in Brüssel

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Haiti

Zuletzt editiert: 6/22/2023 8:24:02 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Haiti wird abgeraten.

Die Sicherheitslage ist sehr prekär und kann mit den vorhandenen staatlichen Strukturen nicht gewährleistet werden. Kriminelle Gruppierungen kontrollieren einen grossen Teil von Port-au-Prince und Umgebung und weiten ihren Einflussbereich immer mehr auch auf andere Landesteile aus.

Die Zahl von kriminellen Entführungen und anderen Gewaltverbrechen ist im ganzen Land und besonders in Port-au-Prince sehr hoch. Es kann nicht mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden. Die Gefahr besteht für einheimische und ausländische Staatsangehörige.

Es kommt regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie zwischen Banden und den Sicherheitskräften. Dabei kommen oft auch unbeteiligte Personen zu Schaden.

Es bestehen hohe politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen. Demonstrationen und selbst geringfügige Spannungen können ohne Vorwarnung in Akte der Gewalt eskalieren. Es kann zu gewaltsamen Unruhen, Streiks, Strassenblockaden und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Sachbeschädigungen, Plünderungen und der Einsatz von Schusswaffen kommen auch vor.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeit zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Santo Domingo, Dominikanische Republik

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Heiliger Stuhl

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Honduras

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Die politische und soziale Lage ist sehr gespannt. Bei Demonstrationen, Unruhen und Streiks muss mit Strassenblockaden, Plünderungen und Ausschreitungen gerechnet werden. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff können die Folge sein. Politisch bedingte Gewalttaten sowie Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Der Staat bekämpft die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden kommen vor. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Immer wieder werden dabei unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen.

Im Falle von Streiks, Strassenblockaden und Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Vertretung in Tegucigalpa hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand landesweit oder über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Honduras nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder über eine lokale Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (zum Beispiel Ausgangssperren) und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch, vor allem in den Städten. Gewaltanwendung ist häufig, insbesondere von gewalttätigen Jugendbanden (Maras). Diebstähle jeder Art, bewaffnete Raubüberfälle und Sexualverbrechen sind verbreitet. In den öffentlichen Bussen sind Taschendiebstähle häufig. Es sind auch schon Touristenbusse überfallen worden. Auch Entführungen zur Lösegelderpressung kommen vor.
Homo- und Transsexualität sind nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell oder transsexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Wanderungen von einer Vertrauensperson, einer vertrauenswürdigen Reiseführerin oder einem vertrauenswürdigen Reiseführer begleiten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass im Hotelsafe und tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie auf sich.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Nehmen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder Taxis, die Sie telefonisch reserviert haben (sogenannte Radiotaxis), da diese Fahrten registriert werden.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit die Strände sowie die Stadtzentren von Tegucigalpa, San Pedro Sula, Choluteca, Amapala, Trujillo, La Ceiba, Tela und Puerto Cortés.
  • Verzichten Sie auf Reisen während der Nacht.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Im November 2020 haben zwei Hurrikane im ganzen Land massive Schäden angerichtet und zahlreiche von Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Instandstellung der Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Besonders betroffen sind die Gegenden um San Pedro Sula und der Atlantikküste. Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter über die Durchführbarkeit der Reise.

Abgesehen von den Hauptverbindungsstrassen ist der Strassenzustand oft schlecht. Von nächtlichen Überlandfahrten wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr abgeraten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besonders während der Sommermonate muss mit Stromunterbrüchen von mehreren Stunden gerechnet werden. Längere Stromunterbrüche können die gesamte Infrastruktur behindern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis zu 20 Jahren) geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Honduras liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik oder im Pazifik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Tegucigalpa.

Medizinische Versorgung

Besonders ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks 

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Schweizer Konsularagentur in Tegucigalpa
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Indien

Zuletzt editiert: 7/28/2023 11:09:18 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen Spannungen, die sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen und auch auf andere Ortschaften oder Bundesstaaten überspringen können. Das Potenzial von Eskalationen besteht vor allem zwischen hinduistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen. Es waren jedoch auch wiederholt Angriffe hinduistischer Fundamentalisten auf christliche Kirchen zu verzeichnen.

Aufgrund lokaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jederzeit zu Demonstrationen kommen und die Sicherheitslage kann sich in einzelnen Regionen rasch verändern.

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Im Falle von Blockaden von Strassen und Bahngeleisen sowie bei Streiks bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerischen Vertretungen in New Delhi, Mumbai und Bangalore haben bei Blockaden nur eng begrenzte und je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terroranschlägen, insbesondere in den Grossstädten und an touristischen Orten. Zum Beispiel wurden im Dezember 2021 bei einem Attentat auf das Bezirksgericht Ludhiana (Punjab) zwei Personen getötet und mehrere verletzt. Vor allem in öffentlichen Transportmitteln (z.B. Züge, Bahnhöfe, Flughäfen), religiösen Stätten, auf Märkten, in Hotels und Restaurants ist erhöhte Vorsicht und risikobewusstes Verhalten angezeigt. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage an Ihren Reisezielen, befolgen Sie die Anweisungen der indischen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Pakistan
Teile der Grenze sind vermint. Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.

Jammu und Kashmir
Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Die indische Regierung schränkt die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Es besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist gespannt und die Entwicklung ungewiss.
Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen dauert an. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen.
Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten: im August 2022 wurden mehrere Personen bei einem Granatenangriff in der Nähe eines öffentlichen Parks in Srinagar verletzt. Im März 2022 wurden bei einer Explosion auf einem Markt in Srinagar und einer weiteren vor dem Gerichtsgebäude des Bezirks Udhampur (Jammu) zwei Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. im Oktober 2021 wurden sieben Personen erschossen, darunter zwei Lehrer an einer öffentlichen Schule in Srinagar, und mehrere Personen wurden bei einer Explosion in einer Strasse in Bandipore (Kaschmir) verletzt.
Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten:
Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.
Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.

Ladakh
Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Nordosten
Trotz Anzeichen einer gewissen Beruhigung der Lage kommt es in Teilen dieser Region noch zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Manipur und Nagaland sowie in den Grenzgebieten zwischen den Bundesstaaten Assam und Mizoram. Diese können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel im Dezember 2021 wurden 14 Zivilpersonen bei einer vom Militär durchgeführten Operation im Bezirk Mon (Nagaland) getötet.
Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen. Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen im Bundesstaat Manipur fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.  

Es sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und Eisenbahn. Im Mai 2021 wurde bei einem Anschlag in einer Einkaufsstrasse in Digboi (Assam) eine Person getötet und mehrere weitere verletzt.
Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten.
Von Reisen in den Bundesstaaten Manipur und Nagaland wird abgeraten.

In den übrigen Gebieten des Nordosten ist erhöhte Vorsicht geboten:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.

Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Odisha, Uttar Pradesh, West Bengal
In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Vor allem in Chhattisgarh kommen Attentate und Überfälle auf Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und Behörden vor; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im April 2023 sind bei einem Bombenanschlag in Arnapur 11 Personen ums Leben gekommen. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden touristische Reisen in einzelne Gebiete verboten.
Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Im ganzen Land werden sehr viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer. Sexuelle Belästigungen kommen sehr häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmittel und grossen Menschenmengen.

Die Kleinkriminalität ist verbreitet. Gewaltsame Überfälle sowie Raubüberfälle auf Taxipassagiere können überall und jederzeit vorkommen. Auch Gewalttaten mit ethnisch-religiösem Hintergrund kommen vor, teils mit Todesfolge. Vereinzelt sind Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet worden. Es kann auch zu sogenannten Express-Entführungen kommen, bei denen das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen wird.

In Goa sind bewaffnete Raubüberfälle, Betrügereien, Drogenkriminalität und Straftaten nach Zufallsbekanntschaften in Bars relativ häufig.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ort und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie in den Ballungszentren, an touristischen Orten sowie auf Märkten auf der Hut, denn dort werden oft Diebstähle verübt.
  • Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Transportmitteln und Bahnhöfen geboten (Diebstähle, Sexualdelikte, Belästigungen).
  • Bestellen Sie Taxis beim Hotelempfang. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Lassen Sie die Flughafentransfers vorzugsweise durch Ihr Reisebüro organisieren oder benutzen Sie den hoteleigenen Transferdienst.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Unbekannte Getränke oder Esswaren anbieten. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend, wenn Sie um gemeinsame Fotoaufnahmen gebeten werden. Wiederholt sind Ausländerinnen und Ausländer unter diesem Vorwand belästigt oder tätlich angegriffen worden.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit. Viele Pensionen und kleine Hotels verfügen über keinen Sicherheitsdienst. Zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Lassen Sie an abgelegenen Orten besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren ausschliesslich in grösseren Gruppen und lassen Sie sich von einer anerkannten, ortskundigen  Reiseführerin oder einem anerkannten, ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen. Mit männlicher Begleitung werden sie weniger belästigt; Vorsicht bleibt aber dennoch geboten.
  • Es ist in jedem Fall von Vorteil, sich von einer anerkannten Reiseführerin oder einem anerkannten Reiseführer begleiten zu lassen.
  • Wiederholt sind Betrügereien durch zweifelhafte lokale Reiseagenturen gemeldet worden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch und lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen. Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Reiseagenturen können sich freiwillig beim Ministry of Tourism registrieren lassen. Falls Sie trotzdem von einer Reiseagentur betrogen wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Ministry of Tourism zu beschweren.

Ministry of Tourism: Travel Trade

In den indischen Gewässern und im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die meisten Strassen sind in schlechtem Zustand. Ein zusätzliches Risiko besteht das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch mangelhaft gewartete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunendes Vieh. Das Risiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen. Bei Verkehrsunfällen bilden sich sehr schnell grosse Ansammlungen von Schaulustigen, die sich gegen die Personen im Fahrzeug wenden können.
Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird in jedem Fall abgeraten.

Öffentlicher Verkehr: Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt. Im Jahr 2021 starben auf den Zugstrecken in Indien über 16'000 Personen. Im Juni 2023 sind bei einem Zugunglück in Odisha 750 Personen ums Leben gekommen. Die Sicherheitsvorkehrungen von Touristenbooten, Schiffs- und Fährverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Mobilfunkverbindungen vorübergehend unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen oder wenden Sie sich an die indische Botschaft in Bern.

Die Gesetze über den Alkoholkonsum variieren von einem Bundesstaat zum anderen: Es bestehen unterschiedliche Altersgrenzen, in einigen Staaten ist Alkohol generell verboten (z.B. Gujarat) und in anderen darf Alkohol nur mit einer Bewilligung konsumiert werden (z.B. Maharashtra).

Satellitentelefone, GPS-Geräte mit Kommunikationsfunktion und funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der indischen Behörden benutzt werden; auch diese Bestimmungen sind nicht in allen Bundesstaaten gleich. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Strafbar sind im ganzen Land unter anderem:

  • Rauchen im öffentlichen Raum
  • Der Import von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten. Dies kann mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden.
  • Die Beleidigung der indischen Flagge, sie zu missbrauchen oder zu beschädigen.
  • Respektlose Äusserungen und Handlungen gegenüber der indischen Verfassung.
  • Militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (keine Begnadigungsmöglichkeit).

Für schwere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. bei Mord oder Raub mit schwerer Körperverletzung oder bei Gruppenvergewaltigung.

Juristische Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.).

Bergbesteigungen müssen durch die Zentralregierung bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Versicherung einer allfälligen Bergrettung.
Indian Mountaineering Foundation

Kulturelle Besonderheiten

Sitten und Verhaltensregeln unterscheiden sich von Region zu Region und erfordern Taktgefühl und Anpassungsfähigkeit. Unter anderem ist die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten sehr unterschiedlich. 

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Als besonders gefährdet gilt die nördliche Landeshälfte. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Indien erreichen.

Während des Sommermonsuns (Juni bis September/Oktober) muss mit sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Geröll-Lawinen und Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern.

Die Ostküste wird immer wieder von heftigen Wirbelstürmen (besonders Oktober bis Dezember) heimgesucht, die Überschwemmungen und Verwüstungen verursachen.

Der Reiseverkehr kann über längere Zeit beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden. Unternehmen Sie Trekking-Touren in Begleitung von lokalen, erfahrenen Reiseführerinnen und Reiseführern.

National Disaster Management Authority (Informationen über Naturkatastrophen und Verhaltensregeln)
Indian National Centre for Ocean Information Services > Tsunami Early Warnings

India Meteorological Department
World Meteorological Organization

Unterschätzen Sie im Himalaya die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte das Land während Ihres Aufenthalts von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in New Delhi, Generalkonsulat in Mumbai oder Bengaluru).

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch teilweise einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die indische Botschaft in Bern erteilt Auskunft, welche Gebiete betroffen sind, und wie die Bewilligung beantragt werden kann.
Bureau of Immigration: Restricted Protected Areas

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Notruf Polizei: 100 (Hindi und Englisch). Rufen Sie diese Nummer an, falls Sie auf einem Polizeiposten eine Anzeige erstatten müssen, auf dem kein Englisch gesprochen wird.

Bahnpolizei (Railway Protection Force), Sicherheitshelpline: 135
Indische Zollvorschriften: Central Board of Excise and Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in Indien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Indonesien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage im Land ist grundsätzlich ruhig und stabil. Jedoch können separatistische Bewegungen und ethnisch-religiös motivierte Spannungen die Sicherheit in einzelnen Regionen gefährden. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen und gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Unruhen oder Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Jakarta hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von terroristischen Akten jederzeit im ganzen Land. Als Anschlagsziele gelten staatliche und religiöse Einrichtungen, sowie von ausländischen Staatsangehörigen frequentierte Orte wie Vergnügungsstätten, Einkaufszentren, Hotels und Restaurants. Beispielsweise wurden am 28. März 2021 bei einem Selbstmordattentat ausserhalb einer katholischen Kirche in Makassar mehrere Menschen getötet und zahlreiche Personen verletzt.

Die indonesischen Behörden haben die Sicherheitsmassnahmen bei strategischen Einrichtungen und besonders auch in den Flughäfen und Touristenorten verschärft. Bei der Aushebung von Terrorzellen durch die Sicherheitskräfte haben Schusswechsel wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Die muslimischen Massenorganisationen Indonesiens unterstützen die Regierung in ihrem Kampf gegen den Terrorismus. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie besonders während Feiertagen und Perioden von religiöser Bedeutung (z.B. Ramadan) erhöhte Vorsicht walten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Aceh (Insel Sumatra): Ethnisch-religiös motivierte Spannungen können sich vereinzelt in gewaltsamen Konfrontationen entladen. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. In Aceh wird islamisches Recht (Scharia) angewandt. Beispielsweise können aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen mit bis zu 100 Stockhieben bestraft werden.

Indonesischer Teil der Insel Papua: Die politischen Spannungen nehmen zu. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Unabhängigkeitsbewegung und der Zentralregierung; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Auch Stammeskonflikte werden oft gewaltsam ausgetragen. Am stärksten betroffen ist die Region Papua, vereinzelt gibt es aber auch Vorkommnisse in West Papua. Am 7. Februar 2023 ist auf einem Flughafen in Paro Distrikt ein neuseeländischer Pilot entführt worden.
Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Konfrontationen zwischen der Unabhängigkeitsbewegung und den Sicherheitskräften sowie zu Angriffen auf Bergbaufirmen und Flughäfen. Dabei kommen vermehrt auch unbeteiligte Personen zu Schaden. In den Städten kann es zu Demonstrationen, lokalen Unruhen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.
Zeitweise und je nach der aktuellen Sicherheitslage benötigen Reisende eine Sondergenehmigung des Polizeihauptquartiers in Jakarta oder Jayapura. Erkundigen Sie sich direkt bei diesen Stellen, ob Sie für Ihre Reise eine Genehmigung benötigen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Zentral-Sulawesi: In der Region um Poso bestehen ethnisch-religiöse Spannungen. Vereinzelt sind gewalttätige Konfrontationen zu verzeichnen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und nimmt mitunter auch gewalttätige Züge an. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie nur Taxis von Taxiständen bei Hotels, Einkaufszentren und Flughäfen, oder die Sie telefonisch bestellt haben. Diese Empfehlung gilt besonders für alleine reisende Frauen.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich angemessen zu kleiden.
  • Benützen Sie Geldautomaten (ATM) in Banken und Einkaufszentren ausschliesslich tagsüber.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Nehmen Sie von unbekannten Personen keine Getränke an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben oder sexuell zu missbrauchen.
  • Es sind Fälle gemeldet geworden, in denen illegaler, gepanschter Alkohol (meist Reis- oder Palmwein) bei ausländischen und indonesischen Staatsangehörigen schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursacht hat. Sie haben sich vorwiegend auf Java, Bali und Lombok ereignet. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grossen internationalen Hotels oder grösseren Geschäfte, die importierte Spirituosen verkaufen, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin, Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können.
  • Hüten Sie sich vor Falschspielerinnen und Falschspielern, die versuchen, Reisende zu erpressen und um ihr Geld zu bringen. Da Glücksspiele verboten sind (auch in Privatwohnungen), machen sich auch die Geschädigten strafbar.
  • Auf Bali ist bei Time-Sharing-Verträgen grösste Vorsicht geboten. Mehrere interessierte Personen wurden um ihre Anzahlungen betrogen und konnten ihre Ferienwohnungen nie beziehen.

In den indonesischen Häfen und Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Die Gefahr besteht vor allem in den Strassen von Singapur, Malakka und von Makassar sowie in der Celebessee. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr: Immer wieder fordern Flug-, Bahn- und Schiffsunfälle zahlreiche Opfer. Grund dafür ist die veraltete und mangelhaft gewartete Infrastruktur. Die Sicherheitsausrüstungen der Fähren zwischen den Inseln sind oft unvollständig.
Bei Inlandreisen ist es ratsam, sich beim Reisebüro über den Sicherheitsstandard der gewählten Fluggesellschaft oder Schiffsverbindung zu erkundigen.

Strassenverkehr: In Indonesien herrscht Linksverkehr. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie die teilweise vernachlässigte Strasseninfrastruktur stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar, besonders für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Es kommt oft vor, dass Fahrzeuge nachts unbeleuchtet unterwegs sind. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten
.

Ferner ist es ratsam, Fahrzeuge/Motorräder bei einem bekannten/seriösen Unternehmen zu mieten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Freizeit und Wassersportaktivitäten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beschimpfungen und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen Einzelpersonen, Organisationen oder die Regierung sind strafbar und können mit Haftstrafen oder hohen Bussen geahndet werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Selbst die Todesstrafe ist möglich.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Kulturelle Besonderheiten

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. In der Provinz Aceh (Insel Sumatra) wird die Scharia (islamisches Recht) angewendet.

Homo- und Transsexualität sind nicht in allen Landesteilen toleriert.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Indonesien hat zahlreiche aktive Vulkane und wird immer wieder von Erdbeben heimgesucht. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Indonesien erreichen.
Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Tsunamiwarnungen, Sperrzonen, Evakuationsbefehle.
Indonesia Tsunami Early Warning System

Disaster Preparedness BNPB

Im Sommer und Herbst können Waldbrände vorkommen.

Von November bis April muss im ganzen Land mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge, Wanderungen, oder Bergtouren in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen oder Führern und guter Ausrüstung. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden (Absperrungen um Gefahrenzonen, Evakuationsbefehle etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.
Meteorological, Climatological, and Geophysical Agency BMKG

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, so melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Jakarta.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel Singapur oder Europa) behandelt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Mehrmals wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Indonesien ausschliesslich einen ordentlichen Schweizer Pass.
Botschaft der Republik Indonesien

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Indonesian Customs and Excises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Jakarta

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Irak

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:59 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Irak wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah).
Siehe weiter unten.

Es gibt keine Schweizer Vertretung im Land. Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Die Lage bleibt unübersichtlich. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet. Kleinere Fraktionen der Terrorgruppe «Islamischer Staat (IS)» halten sich vor allem in der Region um Mosul und in den Provinzen Anbar, Nineveh, Diyala, Kirkuk und Salahedin, wo sie von der irakischen Armee bekämpft werden, auf. Die (ehemaligen) Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Das Risiko von Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppierungen (teilweise mit Todesfolge) ist hoch und besteht für einheimische wie für ausländische Personen. Beispiele:

  • Im November 2022 wurde ein amerikanischer Staatsangehöriger bei einem Entführungsversuch in Bagdad getötet.
  • Im Juli 2020 wurde eine deutsche Staatsangehörige in Bagdad entführt.
  • Im Januar 2020 wurden drei französische und ein irakischer Mitarbeiter eines französischen Hilfswerks in Bagdad entführt.

Die Zahl der Attentate, Raketen- und Granatenangriffe ist hoch; sie fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte. Das Risiko besteht im ganzen Land. Attentate richten sich unter anderem gegen die lokalen Behörden, gegen die Sicherheitskräfte, gegen Kundgebungen, religiöse Stätten, Märkte und Restaurants und gegen Medienschaffende. Regelmässig werden Raketen- und Granatangriffe auf die internationale Zone und den Flughafen in Bagdad sowie auf Militärbasen verübt. Auch Anschläge gegen ausländische Einrichtungen sind möglich. Beispiele von Attentaten:

  • Am 29. Oktober 2022 wurden bei einem Attentat in der Nähe eines Fussballstadions in Bagdad zahlreiche Personen getötet oder verletzt.
  • Am 26. Oktober 2021 wurden bei einem Überfall des «IS» auf ein Dorf in der Provinz Diyala zahlreiche Personen getötet oder verletzt.
  • Am 19. Juli 2021 forderte ein Bombenanschlag auf einen Markt in Sadr City (Bagdad) zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
  • Am 21. Januar 2021 wurden durch zwei Selbstmordattentate im Zentrum von Bagdad mindestens 32 Menschen getötet und über 100 Personen verletzt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften haben seit 2019 Hunderte Todesopfer und Tausende Verletzte gefordert. Die Sicherheitskräfte verwenden scharfe Munition, um Demonstrationen aufzulösen.

Die irakische Gesetzgebung verbietet jeglichen Kontakt zu Israel. Widerhandlungen können mit langjähriger Haft oder mit dem Tod bestraft werden.

Teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah):
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten.

In den Grenzgebieten zur Türkei (Türkiye) und zum Iran werden immer wieder Stellungen der kurdischen Rebellen bombardiert und es finden Kampfhandlungen statt. Ausserdem besteht die Gefahr von Minen und Blindgängern.

Es finden regelmässig Angriffe mit Raketen und bewaffneten Drohnen statt. Sie richten sich am häufigsten gegen Militärbasen, Öl- und Gasfelder sowie gegen den militärischen Teil vom internationalen Flughafen in Erbil. Es werden jedoch auch Ziele in der Stadt Erbil und anderen Orten angegriffen. Zum Beispiel wurden am 20. Juli 2022 bei einem Angriff auf eine touristische Sehenswürdigkeit in der Provinz Dohuk mehrere Menschen getötet oder verletzt.

Es besteht das Risiko von Attentaten. Im 2022 wurden diverse kleinere politisch motivierte Attentate in und um Sulaymaniyah ausgeübt.

Wenn Sie aus dringenden Gründen nach Kurdistan reisen müssen, beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei einer ortsansässigen Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Reisen Sie auf dem Luftweg hin und zurück.
  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und befolgen sie deren Ratschläge.
  • Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn es besteht das Risiko von Ausschreitungen.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu den Provinzen Anbar, Nineveh und Salahedin.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu Iran, zur Türkei (Türkiye) und zu Syrien weiträumig.

Nützliche Adressen

United Nations Iraq

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Amman, Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Iran

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Iran wird abgeraten.

Falls Sie aus zwingenden Gründen dennoch in den Iran reisen müssen, beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen und Empfehlungen:

Die Zahl der Verhaftungen von ausländischen Reisenden hat stark zugenommen. In vielen Fällen haben die iranischen Behörden die ausländischen Botschaften weder über die Verhaftung informiert noch haben sie Auskunft erteilt über die Anklage und den Aufenthaltsort der inhaftierten Personen. Dieses Risiko besteht auch für Schweizer Staatsangehörige.

Seit Mitte September 2022 kommt es in zahlreichen Städten des Landes zu Protesten gegen die Regierung. Bei Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Teilweise wird scharfe Munition eingesetzt.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Dies gilt auch für Dienste wie WhatsApp, Instagram und VPNs.

Die schwierige Wirtschaftslage und latenten Spannungen führen periodisch zu Kundgebungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Preiserhöhungen, mit politischen Forderungen oder mit (religiösen) Lokalfeiertagen und Gedenktagen. Dabei muss mit schweren Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden gerechnet werden sowie mit Strassenblockaden.

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. Beispiele: Im Oktober 2022 sind mehrere Personen bei einem Attentat auf den Shah Cheragh-Schrein in Shiraz getötet oder verletzt worden. Im April 2022 sind Attentate auf Kleriker in Moscheen in Mashhad (Provinz Khorasan) und in Gonbad Kavus (Provinz Golestan) verübt worden. In den Grenzprovinzen im Osten und Westen werden die Sicherheitskräfte immer wieder Ziel von bewaffneten Überfällen und Anschlägen. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im Iran auswirken.

Die iranischen Gesetze weichen wesentlich von den schweizerischen Rechtsnormen ab. Insbesondere bei Verdacht auf Spionage oder Einmischung in politische Angelegenheiten werden mutmassliche Vergehen konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Siehe Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.

Falls Sie aus zwingenden Gründen dennoch in den Iran reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art. Seien Sie generell wachsam und zurückhaltend. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Irak: Im iranisch-irakischen Grenzgebiet sind zahlreiche Minenfelder vorhanden (in der Regel Sperrzonen). Die unsichere Lage und die Konflikte in Irak verursachen Spannungen im Grenzgebiet. Gelegentlich kommt es zu Schusswechseln zwischen aufständischen Gruppierungen, kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Vor allem in ländlichen Gebieten kann das Risiko von Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen ins iranisch-irakische Grenzgebiet wird abgeraten.

Grenzgebiet zur Türkei (Türkiye): Gelegentlich kommt es im Grenzgebiet zur Türkei zu Schusswechseln zwischen militanten Gruppierungen und den iranischen Sicherheitskräften. Auch für unbeteiligte Personen besteht das Risiko, unversehens in einen Schusswechsel zu geraten. Informieren Sie sich vor dringenden Reisen ins iranisch-türkische Grenzgebiet bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Dreiländereck Iran - Armenien - Aserbaidschan: Gelegentlich wirken sich die Spannungen aus dem Grenzkonflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan auf die Sicherheitslage im iranischen Grenzgebiet aus. Informieren Sie sich vor dringenden Reisen ins Dreiländereck Iran - Armenien - Aserbaidschan bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzzone Afghanistan, östliches Kerman und Sistan-Baluchestan: Diese Landesteile stehen teilweise unter dem Einfluss von Drogenhändlerorganisationen sowie von extremistischen Gruppierungen. Sie verüben immer wieder Anschläge und setzen teilweise Landminen auf Überlandstrassen ein. Es kann jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften kommen. Das Risiko von Entführungen kann auch für ausländische Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden. Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzzone zu Afghanistan, die Gebiete östlich der Stadt Kerman bis zur pakistanischen Grenze und in die Provinz Sistan-Baluchestan.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist relativ selten. Kleinkriminalität ist jedoch vorhanden, z.B. Taschen- und Entreissdiebstähle, Einbrüche. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden. Es kommt vor, dass Kriminelle sich als Polizeipersonal in Zivilkleidung ausgeben. Seien Sie wachsam und beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich sowie des separaten Visumblatts.
  • Nehmen Sie vorzugsweise Hoteltaxis oder solche, die Sie über eine Taxizentrale gebucht haben.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. Einerseits besteht das Risiko, betrogen zu werden, andererseits ist es illegal. Geld kann am Flughafen, in Banken und in Hotels gewechselt werden.

Verkehr und Infrastruktur

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr und die mangelhafte Wartung eines grossen Teils der Fahrzeuge (Beleuchtung, Bremsen, Reifen) stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Lastwagen sind vor allem nachts und oft unbeleuchtet unterwegs. Für Reisen mit einem Personenauto ist es empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste ausschliesslich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung einer lokalen Führerin oder eines lokalen Führers. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge ohne Vorankündigung geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Grenzschliessungen können mehrere Monate dauern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass Telefon- und Internetverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken.
  • Übernachtungen in privaten Unterkünften, die übers Internet gebucht werden (z.B. Couchsurfing)
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Verstösse gegen die öffentliche Moral, z.B. Missachtung der Kleidervorschriften.
  • Abfällige Bemerkungen über den Islam, den Klerus und religiöse Symbole (auch in den sozialen Medien).
  • Aussagen und Handlungen, die als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können, zum Beispiel die Teilnahme an Demonstrationen oder Kontakte zu politischen Organisationen.
  • missionarische Tätigkeiten. Sie werden unter Umständen als Aufwiegelung gegen die staatliche Sicherheit oder andere Tatbestände mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft.
  • Grenzübertritte ohne Visum auf dem See- oder Landweg. Sie werden als illegale Grenzübertritte und/oder Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Grenze absichtlich oder versehentlich überquert worden ist.

Gewisse Handlungen sind entweder explizit verboten oder können als Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden, zum Beispiel:

  • Fotografieren (auch mit Drohnen) von Sicherheitskräften, Einrichtungen und Fahrzeugen des Militärs und der Polizei, Demonstrationen sowie öffentlichen Gebäuden (Flug- und Seehäfen, Brücken, Botschaften, Kernkraftwerke usw.) Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis, fragen Sie die Reiseleitung oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Mitnehmen von Sand, Steinen, Pflanzen etc.
  • Wildes Campieren. Befolgen Sie die Empfehlungen Ihrer Reiseleiterin oder Ihres Reiseleiters oder fragen Sie die lokale Bevölkerung. Dies gilt auch in abgelegenen Gebieten.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der iranischen Behörden:
Customs Administration > Traveler Information

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen werden. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung Iran nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig: mangelhafte hygienische Verhältnisse, sprachliche Barrieren etc.

Die iranischen Behörden lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu.

Iran anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht, was für schweizerisch-iranische Doppelbürger/-innen folgende Auswirkungen hat:

  • Die iranischen Behörden betrachten iranisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als iranische Staatsangehörige.
  • Schweizerisch-Iranische Doppelbürger/-innen sind gehalten, mit iranischem Reisedokument ein- und auszureisen. Ausserdem sollten sie Eheschliessungen und die Geburt von Kindern unbedingt in ihre iranische Shenasnameh (Geburtsurkunde) eintragen lassen. Bei Missachtung dieser iranischen Bestimmungen muss mit erheblichen Problemen beim Grenzübertritt (Land- oder Luftweg) gerechnet werden.
  • Die Schweiz hat nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung von Schweizerisch-Iranischen Doppelbürger/-innen, die Schwierigkeiten mit den iranischen Behörden haben.

Kulturelle Besonderheiten

Iran ist ein konservativ-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Frauen sind einem strikten Verhaltenskodex unterworfen, dessen Nichtbefolgung zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen kann, bis hin zur Verhaftung. Fotografieren Sie Menschen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Iraner/in sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Iran liegt in einem Erdbebengebiet.

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Im Frühling und im Sommer können starke Regenfälle Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Das Risiko besteht im ganzen Land. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Iran Meteorological Organisation

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Teheran.

Medizinische Versorgung

In Teheran ist die medizinische Versorgung normalerweise von guter Qualität. Es kann jedoch im ganzen Land zu Versorgungsengpässe mit spezifischen Medikamenten und anderen medizinischen Gütern kommen. Ausserhalb von Teheran ist die medizinische Versorgung generell nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder einen Kostenvorschuss in bar.

Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Es gibt zahlreiche militärische Sperrgebiete im Land sowie in den iranischen Gewässern des Persischen Golfs und der Strasse von Hormuz. Sie sind teilweise nicht gekennzeichnet. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Wer absichtlich oder unabsichtlich in ein Sperrgebiet eindringt, muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.

Kreditkarten und Reisechecks werden im Iran nicht angenommen. Geldüberweisungen sind nicht möglich. Bringen Sie deshalb eine ausreichende Bargeldreserve mit, vorzugsweise US-Dollars in Noten, die nach 1999 gedruckt worden sind, Euro oder Schweizer Franken.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der iranischen Botschaft in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge, über die Ein- und Ausfuhrlimiten für Bargeld sowie über die nicht zugänglichen Gebiete.
Iranische Botschaft

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Teheran

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Irland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil.

Die irischen Behörden publizieren ihre Einschätzung des Risikos von Terroranschlägen unter
Department of Justice and Equality

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle sind vor allem in Dublin häufig. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die besondere Vorsicht erfordern. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der irischen Behörden:
Ireland’s National Police Service: Crime Prevention

Irish Tourist Assistance Service: Safety Tips

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es herrscht Linksverkehr. Einige Strassen sind gebührenpflichtig:
Transport Infrastructure Ireland

Citizens Information: Roads and Safety
Road Safety Authority

Öffentlicher Verkehr: Irland verfügt über ein gutes öffentliches Verkehrsnetz, das jedoch auf dem Land weniger weit verzweigt ist als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Kauf und Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Bier) an Personen unter 18 Jahren sind nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Eine Grenze von 0,2 Promille gilt für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzen. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien andere Promillegrenzen gelten:
Alcohol and the Law

Drink Driving Offences in Ireland

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Drug Offences

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 999 und 112
Irish Tourist Assistance Service
unterstützt Reisende, die in Irland Opfer eines Verbrechens werden.
Customs Regulations for Travellers to Ireland

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Konsularcenter in London
 
Schweizer Botschaft in Dublin

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Island

Zuletzt editiert: 7/20/2023 11:06:09 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Reisende müssen sich jedoch der verschiedenen naturbedingten Risiken bewusst sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Island nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In der Hauptstadt kann diese je nach Stadtteil und Tageszeit stark variieren. Der Einsatz von Stichwaffen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft nicht geteert. Für Fahrten in die Berge sind Geländefahrzeuge von Vorteil. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht und tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung. Beachten Sie die Wettervorhersagen, denn die Witterungsverhältnisse können sehr rasch ändern.
Road conditions and weather

Safetravel: Driving in Iceland

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gutes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Busse, Flugzeuge, Fähren).
Public Transport

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Die extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Je nach Wetterlage kann der Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten zu lassen.
Safetravel: Official source for safe adventure

Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Icelandic Met Office

Civil Protection and Emergency Management in Iceland

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG
Seeking medical assistance

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Revenue and Customs: Travelling to Iceland
Public Services

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Stockholm, Schweden
Schweizer Botschaft in Oslo, Norwegen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Israel

Zuletzt editiert: 5/12/2023 12:54:18 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Israel sind mit Risiken verbunden, und es wird im ganzen Land zu erhöhter Vorsicht geraten. Informieren Sie sich in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die politische Lage ist angespannt; es kommt häufig zu Demonstrationen und Protesten, die in der Regel friedlich verlaufen. Meiden Sie Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen möglich sind.

Die Spannungen zwischen Israel und dem Gazastreifen können plötzlich zunehmen und zu Raketenbeschüssen führen, die vor allem auf israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens zielen. Jedoch werden vereinzelt auch Raketen mit einer Reichweite von mehr als 100 km eingesetzt. Zum Beispiel nahmen im Mai 2023, im August 2022 sowie im Mai 2021 Raketen die Regionen von Jerusalem und Tel Aviv sowie Süd-Israel ins Visier. Raketenbeschüsse auf andere Landesteile können nicht ausgeschlossen werden.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse, Entwicklungen und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage in Israel auswirken.

In den Städten kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Ausschreitungen. Bei Protestkundgebungen kann es zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kommen. Vor allem bei Protesten in den Grenzgebieten und an Gedenktagen sind gewaltsame Konfrontationen möglich.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Gewaltakten wie Anschläge und Einzelangriffe mit Fahrzeugen oder Waffen. Wiederholt sind Personen bei Messerattacken durch politisch-religiös motivierte Einzeltäter verletzt oder getötet worden. Besonders häufig sind Angehörige der Sicherheitskräfte Ziel von Angriffen. In verschiedenen Städten wurden Attentate auf Passantinnen und Passanten verübt; mehrere Personen wurden getötet oder verletzt, beispielsweise am 7. April 2023 und am 9. März 2023 in Tel Aviv.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Als besonders gefährdet gelten öffentliche Verkehrsmittel, Strassencafés, Einkaufszentren, viel besuchte Plätze und generell grosse Menschenansammlungen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Lageentwicklung im Land sowie in der ganzen Nahost-Region.
  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der lokalen Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Seien Sie aufmerksam, beobachten Sie Ihre Umgebung genau und meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Besetztes Palästinensisches Gebiet:
Beachten Sie die vollständigen Reisehinweise fürs
Besetzte Palästinensische Gebiet
(Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem).

Israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens:
Trotz eines Waffenstillstandsabkommens sind die Spannungen in diesen Gebieten hoch. Zeitweise finden dort militärische Operationen statt. Es kommt regelmässig vor, dass Dörfer und Städte in der Nähe des Gazastreifens mit Raketen und Mörsern beschossen werden. Im gefährdeten Gebiet liegen u.a. Sderot, Ashqelon, Netivot, Qiryad Gat und Ofakim. Die Spannungen nehmen periodisch zu und führen zu einer Zunahme von Raketenbeschüssen auf israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens, wie beispielsweise im August 2022 und im Mai 2021. Aufgrund der angespannten Lage wird von Reisen abgeraten, die näher als 40 km an den Gazastreifen heranführen. Informieren Sie sich über das Verhalten im Falle eines Alarms unter:
Home Front Command: Proper conduct under missile or rocket fire

Israelische Gebiete entlang des Westjordanlands:
In unmittelbarer Nähe der Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland kommt es immer wieder zu Demonstrationen. Lassen Sie besondere Vorsicht walten.

Jerusalem:
Wegen der angespannten Situation ist in Jerusalem besondere Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, sich in Jerusalem von einer ortskundigen Person begleiten zu lassen.
Lassen Sie in Ostjerusalem grosse Vorsicht walten, besonders in den Quartieren der Grossagglomeration um Jerusalem mit den israelischen Kolonien (zum Beispiel Ramot) sowie im Zentrum und in der Umgebung der Altstadt (zum Beispiel in den Quartieren Silwan, Sheikh Jarrah, Shu’fat etc.). Es besteht das Risiko von Gewaltakten. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen und Konfrontationen mit den Sicherheitskräften. Attentate von palästinensischen Einzelpersonen gegen israelische Personen haben zugenommen ebenso wie die Spannungen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten, z.B. Tempelberg/Haram el Sharif und Umgebung.
Lassen Sie Wachsamkeit walten, wenn Sie die Jerusalem Light Rail benutzen und verzichten Sie auf Fahrten auf dem Streckenabschnitt Shu’fat - Ammunition Hill. Die Linie führt durch Gebiete, in denen latente Spannungen bestehen und wo es wiederholt gewaltsame Ausschreitungen und Angriffe auf Trams gegeben hat. Ostjerusalem (einschliesslich Altstadt) befindet sich auf Besetztem Palästinensischem Gebiet. Beachten Sie auch die
Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet

Grenzgebiet zu Libanon:
Seit August 2006 gilt ein Waffenstillstand. Trotzdem sind die Spannungen im israelisch-libanesischen Grenzgebiet weiterhin sehr hoch. Grenzzwischenfälle und Raketenangriffe aus dem Südlibanon sind jederzeit möglich. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Libanon wird abgeraten.

Grenzgebiet zum Sinai (Ägypten):
Wegen der unsicheren Lage wird von Reisen in die Grenzregion zu Ägypten entlang der Landstrasse Nr. 10 abgeraten.

Golanhöhen:
Zeitweise kommt es zu militärischen Operationen und zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den israelischen Streitkräften und verschiedenen Akteuren des syrischen Konflikts. Vereinzelt erreichen Raketen aus dem Südlibanon oder aus Syrien die Golanhöhen. Von Reisen ins Grenzgebiet zur Pufferzone (Sperrzone) zwischen Israel und Syrien wird abgeraten. Beachten Sie auch den folgenden Abschnitt.

Minenfelder:
Es gibt noch Minenfelder in den Grenzregionen und auf den durch Israel besetzten Golanhöhen. Sie sind von Absperrungen umgeben und durch Schilder gekennzeichnet. Halten Sie sich deshalb im Golan sowie entlang der Grenze zu Jordanien, Ägypten und Libanon strikt an die markierten Wege.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschendiebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Einige wenige Strassen sind gebührenpflichtig.

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen (bis 20 Jahre) geahndet.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, vor allem in und um Jerusalem. Die Verletzung religiöser Empfindungen kann strafrechtliche Folgen haben. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Im Süden Israels (im Negev) sind vor allem im Winter plötzliche und heftige Regenfälle möglich. Sie führen zu unerwarteten Strassenüberschwemmungen und lassen in den Wadis der Wüstentäler reissende Sturzbäche entstehen.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Die meisten Krankenhäuser verlangen in der Regel Vorschusszahlungen von Personen, die nicht in Israel wohnhaft sind.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Es sind nur wenige Grenzübergänge zu Ägypten und Jordanien geöffnet. Die Betriebszeiten können kurzfristig ändern. Die Botschaften der betroffenen Länder und die Grenzposten geben Auskunft über die Öffnungszeiten.
Airports and Border Terminals in Israel

Die israelischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau und können im Zweifelsfall die Einreise verweigern. Schweizer Staatsangehörige, welche auch eine libanesische, syrische, irakische oder iranische Staatsangehörigkeit haben, unterstehen einer Visapflicht. Auch für Personen palästinensischer Herkunft gelten spezielle Bedingungen.
Schweizer Staatsangehörige arabischer oder iranischer Abstammung müssen mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen, besonders wenn Sie planen, auch das Besetzte Palästinensische Gebiet zu besuchen.

Am 20. Oktober 2022 hat die israelische Regierung eine neue Regelung für ausländische Staatsangehörige für die Einreise und den Aufenthalt ins Westjordanland erlassen.
Israelische Botschaft

Coordination of Government Activities in the Territories:
procedure for entry and residence of foreigners in the Judea and Samaria area

Sie sind verpflichtet, sich in Israel jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon). An Checkpoints ist immer der Originalpass vorzuweisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Home Front Command: Emergency Preparations and Emergencies
(ausschliesslich in Israel zugänglich)
Home Front Command: Proper Conduct under Missile or Rocket fire

Israelische Zollvorschriften: Customs Guide for Tourists

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tel Aviv
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Italien

Zuletzt editiert: 5/11/2023 10:06:32 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Dies trifft auf Menschenansammlungen jeder Art zu, wie zum Beispiel sportliche, kulturelle, politische oder religiöse Veranstaltungen. Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die italienischen Behörden haben wiederholt auf das Risiko von Terroranschlägen hingewiesen.
Ministero dell'Interno (temi, sicurezza)

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Touristenorten und in den Bahnhöfen der grösseren Städte vor. Hüten Sie sich vor Trickdieben, die Touristinnen und Touristen an Bancomaten ablenken oder auf Strassen und Parkplätzen auf angebliche Reifenpannen aufmerksam machen. Vorsicht ist ebenfalls bei absichtlich verursachten kleineren Unfällen oder Schäden geboten, wie z.B. Abbrechen der Seiten-Rückspiegel des Autos. Rufen Sie bei Verdacht die Polizei/Carabinieri.

Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei:
Italian National Police: Police Guides and Tips
(Englisch, Italienisch)

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren finden Sie bei
Autostrade per l’Italia (Italienisch, Englisch)
 Italian National Police: Travelling by car
 (Italienisch, Englisch)

Gewisse Städte haben Fahrverbote respektive Fahreinschränkungen eingeführt (sogenannte ZTL = Zona a Traffico Limitato), um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Die Bestimmungen dazu werden von jeder Gemeinde festgelegt. Das nicht Respektieren dieser lokal geltenden Regeln kann durch Videokameras aufgezeichnet werden und resultiert normalerweise in einer oder mehreren Bussen, je nach Anzahl registrierten Fahrten. Es ist daher empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln der entsprechenden Stadt zu informieren.

Öffentlicher Verkehr: Italien verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, und von 0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind.

Auch wenn gefälschte Markenartikel offen auf den Strassen und am Strand angeboten werden, ist deren Verkauf und Erwerb verboten und es drohen hohe Geldbussen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Italien liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere aktive Vulkane.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr. Feuer können sich sehr schnell ausbreiten, vor allem bei starken Winden.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Sperrgebiete, Evakuationsbefehle.
Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia
(Italienisch)
Civil Protection Department (Englisch und Italienisch)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Italienische Zollvorschriften: Agenzia della dogana e dei monopoli (Italienisch und Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 Schweizer Vertretungen in Italien
 
 Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jamaika

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:03 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate - vor allem in der Hauptstadt Kingston und in Montego Bay. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Demonstrationen mit Ausschreitungen sind möglich, vor allem in Kingston und Spanish Town.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur über die aktuelle Lage. Lassen Sie generell grosse Vorsicht walten, und meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Jamaika nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist sehr hoch. Es kommt immer wieder zu Diebstählen, Überfällen, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen. In den wichtigsten Touristenorten steht den Reisenden eine Touristenpolizei (Tourist Police) bei.
Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere, besonders in Kingston, und informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und ob es noch andere Quartiere gibt, die Sie meiden sollten.
  • In den Stadtzentren ist besondere Vorsicht geboten.
  • Von nächtlichen Spaziergängen wird generell abgeraten.
  • Spezielle Vorsicht ist geboten, wenn Sie in privaten Unterkünften, kleinen Hotels oder Gasthäusern logieren.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle Taxis, die Sie an der Bezeichnung JUTA (Jamaican United Travel Association) oder den rot-weissen Nummernschildern erkennen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch! Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Frauen wird empfohlen nicht alleine zu reisen.
  • Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen, ahnungslose Touristinnen und Touristen als Drogenkuriere zu missbrauchen. Schenken Sie Ihrem Gepäck grösste Aufmerksamkeit, transportieren Sie ausschliesslichen Ihre persönlichen Dinge, kümmern Sie sich nicht um Gepäckstücke anderer Personen und kaufen Sie bei Bedarf neue Koffer und Taschen ausschliesslich in Fachgeschäften.

Verkehr und Infrastruktur

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Im Landesinnern sind die Strassen oft schmal, kurvenreich und in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender und streunende Tiere bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Die öffentlichen Busse sind schlecht unterhalten, und es besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstählen.
Bei Unfällen ist es ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Die Bevölkerung reagiert häufig feindselig auf Personen, die sich als homosexuell zu erkennen geben.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden mit hohen Bussen und/oder mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Jamaika liegt in einer Erdbebenzone. Vulkanausbrüche auf anderen Inseln in der Karibik und Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Juni bis November muss mit heftigen Wirbelstürmen (Hurrikanen) gerechnet werden. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Office of Disaster Preparedness and Emergency Management of Jamaica

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

In Kingston, Mandeville und Montego Bay ist die medizinische Versorgung beschränkt, ausserhalb dieser drei Städte ist sie nicht gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt. Krankenhäuser verlangen vor planbaren Behandlungen und Operationen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 119
Notruf Ambulanz und Feuer: 110
Hurrikanwarnungen: 116

Zollvorschriften: Jamaica Customs Agency
Sicherheitsempfehlungen der jamaikanischen Behörden: Jamaica Information Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Havanna, Kuba

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Japan

Zuletzt editiert: 5/16/2023 10:31:04 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziopolitische Lage ist stabil.

Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel vereinzelt auch auf Japan auswirken können. Beispielsweise hatte der Überflug einer nordkoreanischen Rakete am 4. Oktober 2022 im Norden Japans kurzzeitig einen Alarm ausgelöst.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Japan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten des Landes: In der Präfektur Fukushima ereignete sich 2011 nach einem starken Erbeben und dem darauffolgenden Tsunami ein Kernreaktorunfall. Die japanischen Behörden bezeichnen folgende Gebiete als Evakuations-/Sperrzonen:

  • Teilgebiete der Gemeinden Futaba, Namie, Okuma, Katsurao, Iitate, Tomioka, und Minami-Soma.

Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der japanischen Behörden. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert ebenfalls über den Unfall und seine Folgen.
Ministry of Economy, Trade and Industry
(Karte: Evacuation Areas)
Nuclear Regulation Authority, Ministry of the Environment

IAEA

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle.
In gewissen Nachtklubs von Tokio, speziell in den Stadtvierteln Roppongi und Shinjuku, kommt es immer häufiger vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben oder anzugreifen.

Verkehr und Infrastruktur

Japan verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien. Wer die japanische Sprache nicht beherrscht, benutzt für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel.

Es herrscht Linksverkehr. Beachten Sie die Informationen der
Japanese Automobile Federation (JAF)

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation, stark reglementierter Kontakt zur Aussenwelt (auch Briefverkehr). Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Mord, Brandstiftung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.

Das Mitführen gewisser Schwerter, Scheren und Messer (zum Beispiel auch Taschenmesser) unterliegt in Japan strengen Vorschriften und ist zum Teil strafbar.

Erkundigen Sie sich bei Bedarf vor der Abreise bei der japanischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften.

Kulturelle Besonderheiten

Das tägliche Leben ist von traditionellen Umgangsformen geprägt. Informieren Sie sich in Reiseführern oder bei Ihrem Reisebüro und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an.

Naturbedingte Risiken

Mit Erdbeben und Vulkanausbrüchen muss jederzeit gerechnet werden. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Japan erreichen.
Informieren Sie sich in den Hotels über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.). Das Merkblatt Earthquake Preparedness der Schweizer Botschaft in Tokio enthält weitere Angaben zu diesem Thema.
Earthquake Preparedness

Von Juni bis November muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Japan Meteorological Agency: warnings and advisories

Japan Meteorological Agency: Tsunami warnings and advisories

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Telefonleitungen blockiert sind, bitten Sie die japanischen Behörden des jeweiligen Sammelpunkts, die Schweizer Botschaft in Tokio über Ihre Anwesenheit zu informieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen teilweise vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

In Japan sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Weitere Informationen über gesundheitliche Aspekte:
Reiselinks
Japanese Ministry of Health, Labour and Welfare

Guide for when you are feeling ill

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110 (Japanisch)
Notruf Ambulanz und Feuerwehr: 119 (Japanisch)
Zollbehörde: Japan Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tokio
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jemen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Jemen und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten, einschliesslich der Insel Sokotra.

Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Das Land ist instabil und von bewaffneten Konflikten geprägt. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

In verschiedenen Landesteilen bekämpfen sich Regierungstruppen (unterstützt durch eine ausländische Koalition) und verschiedene aufständische Gruppierungen. Es finden regelmässig Luftangriffe auf verschiedene Ziele statt. Auch Sana’a und Aden sind immer wieder von bewaffneten Auseinandersetzungen und Angriffen mit Raketen und Drohnen betroffen. Im Land und in den Küstengewässern werden auch Minen eingesetzt. Dieser Konflikt fordert tausende von zivilen Opfern.

Zeitweise werden Blockaden über sämtliche Land-, Flug- und Schiffsverbindungen verhängt, von denen auch die Insel Sokotra betroffen ist.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Entführungen mit terroristischen, politischen oder kriminellen Hintergründen. Bei den Entführungsopfern hat es sich bisher um einheimische Personen sowie ausländische Staatsangehörige gehandelt, die in Jemen reisten, studierten oder arbeiteten. Beispiele von Entführungen:

  • im März 2022 zwei ausländische Mitarbeitende eines Hilfswerks im Hadramaut
  • im Februar 2022 fünf Mitarbeitende der UNO im Gouvernorat Abyan

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von terroristischen Akten gegen in- und ausländische Personen und Einrichtungen, einschliesslich gegen humanitäre Organisationen. Regelmässig fordern Anschläge Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Im Indischen Ozean und auch in den jemenitischen Gewässern ist Piraterie verbreitet, besonders im Golf von Aden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Riad, Saudi Arabien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jordanien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Den komplexen Verhältnissen in der Region, z.B. in Syrien, Irak, Ägypten, im Gazastreifen und im Westjordanland, muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf Jordanien auswirken.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Die meisten Proteste verlaufen friedlich. Lokal begrenzte Unruhen, Gewaltausbrüche (teils mit Todesfolge) und Strassenblockaden können jedoch ohne grosse Vorwarnung vorkommen. Bei Demonstrationen vom 16. Dezember 2022 wurde ein Polizist erschossen.

Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter. Individualreisenden wird empfohlen, sich vor Überlandreisen bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen. Seien Sie generell wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, vor allem auch nach dem Freitagsgebet.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zum Irak und zu Syrien: Die unsichere Lage in den Nachbarländern verursacht Spannungen im Grenzgebiet. Teile davon sind militärisches Sperrgebiet. Es kommt regelmässig zu bewaffneten Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und Drogenbanden oder anderen kriminellen Gruppierungen. Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak und zu Syrien wird abgeraten.

Jordantal: Im Jordantal (Amtsbezirke Balqa und Irbid) sowie im Amtsbezirk Mafrak im syrischen Grenzgebiet gibt es noch vereinzelte Minenfelder. Respektieren Sie unbedingt die Absperrungen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Diebstähle kommen vor, besonders in der Altstadt von Amman. Raubüberfälle sind eher selten. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Sexuelle Belästigungen kommen vor. Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer. Achten Sie auf das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und auf streunende Tiere. Nachts stellen ungenügend beleuchtete Fahrzeuge ein zusätzliches Risiko dar.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Es ist ratsam, Firmen mit einer Lizenz der jordanischen Behörden und einem Zertifikat der Tauchorganisationen PADI zu berücksichtigen.

Der Zugang zum Internet ist nicht immer und überall im Land gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • Majestätsbeleidigung, z.B. Beschädigungen von Fotos des Königs.
  • Fotografieren von militärischen Installationen und Regierungsgebäuden.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige, die in ein Gerichtsverfahren verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung Jordanien nicht verlassen. Die Verfahren können sich über mehrere Monate hinziehen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. Mord, Anschläge).

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Jordanien ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle von Liebesbeziehungen und/oder Heirat zwischen Ausländer/in und Jordanier/in sind unbedingt die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Jordan Meteorological Department

Jordanien befindet sich in einer Erdbebenzone.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Amman.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung in Amman sehr gut. Ausserhalb von Amman ist diese mancherorts nur beschränkt gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen einen Kostenvorschuss.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Amman
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kambodscha

Zuletzt editiert: 5/25/2023 3:40:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen latente politische Spannungen, die periodisch zunehmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Die Sicherheitslage kann sich in Kambodscha sehr schnell ändern. Wiederholt haben soziale und politische Spannungen zu Demonstrationen, Streiks und Strassenblockaden geführt, die von gewaltsamen Auseinandersetzungen begleitet waren.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kambodscha nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Situation. Meiden Sie Demonstrationen, politische Veranstaltungen und generell grössere Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kambodscha ist eines der am stärksten verminten Länder der Welt (Hinterlassenschaften aus dem Bürgerkrieg 1970-1975). Am meisten betroffen sind die Provinzen entlang der thailändischen Grenze (auch die Provinz Siem Reap). In den östlichen Grenzgebieten gibt es noch unexplodierte Bomben aus dem Vietnamkrieg. Beschränken Sie sich deshalb auf die üblichen Touristenziele und halten Sie sich dabei an häufig benutzte Strassen. Folgen Sie auch bei individuellen Besichtigungen der Tempelanlagen von Angkor Wat den vorgeschlagenen Rundwegen.

Grenzgebiet zu Thailand: In den Gebieten rund um die Tempel Preah Vilhear (in der gleichnamigen kambodschanischen Provinz), Ta Kwai und Ta Muen (in der thailändischen Provinz Surin) bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten zwischen Kambodscha und Thailand. Der internationale Gerichtshof hat im November 2013 bestätigt, dass der Tempel Preah Vihear zu Kambodscha gehört. Trotzdem sind vereinzelte Schusswechsel nach wie vor nicht auszuschliessen. Die Gebiete um die Tempel Preah Vihear, Ta Kwai und Ta Muen sind auf der thailändischen Seite militärisch abgeriegelt. Lassen Sie bei Reisen in die gesamte Grenzzone erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Die Kriminalität ist relativ hoch. Ausländische Reisende werden immer wieder Opfer von Diebstählen, besonders in Phnom Penh, Sihanoukville, Siem Reap und in anderen von Touristen stark frequentierten Gegenden. Es kommt vereinzelt auch zu bewaffneten Raubüberfällen sowie Sexual- und anderen Gewaltdelikten.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Erkundigen Sie sich bei der Reiseleitung, im Hotel oder bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auch in den Städten auf Spaziergänge sowie Fahrten mit Motorrad- und Fahrradtaxis. Benutzen Sie auch tagsüber vorzugsweise Auto-Taxis oder „Tuk-Tuks“ (Motorradrikschas), die mit einem Diebstahlschutz (Netz, Gitter) ausgestattet sind. Entreissdiebstähle sind weit verbreitet.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter falschen Vorwänden zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Da Glücksspiele ausserhalb der wenigen staatlich bewilligten Kasinos verboten sind, machen sich die Geschädigten sogar noch strafbar.
  • Frauen wird empfohlen, sich konservativ zu kleiden, um Belästigungen zu vermeiden.

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf den Strassen ist sehr hoch. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen auf allen Strassen ein hohes Risiko dar. Baustellen sind oftmals nicht, oder nur ungenügend gesichert. Es kommt immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Boote sind oft schlecht gewartet und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft. Benutzen Sie deshalb vorzugsweise moderne Boote von seriösen Anbieterfirmen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beleidigungen der königlichen Familie sind strafbar. Anstössiges oder unsittliches Verhalten in der Öffentlichkeit wird strafrechtlich verfolgt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen in Kambodscha anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen bis zum Gerichtstermin gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.

Kulturelle Besonderheiten

Kambodscha ist ein vorwiegend buddhistisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit (Mai/Juni bis Oktober/November) können vor allem in der Nähe von Flüssen und Seen wie dem Mekong und dem Tonle Sap Überschwemmungen vorkommen. Es muss dann mit Infrastrukturschäden und Behinderungen gerechnet werden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Mekong River Commission

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kambodscha erreichen.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Grundversorgung ist nur in Phnom Penh und Siem Reap gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). In gewissen Krankenhäusern kann nur mit Bargeld bezahlt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Thailand, Singapur oder Europa). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks 

Nützliche Adressen

Notruf Polizei (Phnom Penh): +855 (0)12 999 999 / 117
Notruf Sanität (Phnom Penh): 119

Tourist Police:
Phnom Penh: +855 (0)12 945 148
Sihanoukville: +855 (0)16 255 543
Siem Reap: +855 (0)12 402 424 / +855 (0)17 600 700

Notfallnummer für Touristinnen und Touristen (landesweit): +855 (0)12 600 010

Kambodschanische Zollvorschriften: General Departement of Costums and Excise (GDCE)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bangkok, Thailand

Schweizer Konsularagentur in Phnom Penh

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kamerun

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in verschiedene Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage bleibt in der gesamten Sahelzone kritisch, einschliesslich in der Subregion des Tschadsees. Die multinationale Einsatztruppe (FMM) führt militärische Operationen in der Region Extrême-Nord durch. Im Grenzgebiet zu Nigeria sind Kämpfer der terroristischen Gruppierung Boko Haram weiterhin aktiv.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Anschlägen durch terroristische Gruppierungen. In den Regionen Nord und Extrême-Nord haben wiederholte Anschläge Todesopfer und Verletzte gefordert. In Yaoundé, Douala und Bamenda kommen vermehrt kleinere Explosionen vor. Sie richten sich in erster Linie gegen staatliche Einrichtungen und Märkte und verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten, an Veranstaltungen und an sämtlichen von ausländischen Personen häufig frequentierten Orten wie Einkaufszentren, Restaurants etc.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Die angespannte Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die östlichen Regionen Kameruns aus. Zahlreiche Flüchtende befinden sich auf kamerunischem Territorium.

Aufgrund der allgemein sehr schwierigen Lebensbedingungen der Bevölkerung muss mit Strassenprotesten gerechnet werden. Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstösse kommen vor. Zum Beispiel sind im September 2020 bei politischen Protesten in Douala mehrere Personen durch Schüsse verletzt worden.

Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Im Falle von Strassensperren und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal nach alternativen Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Yaoundé hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen. Versuchen Sie nicht Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reisevorbereitung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der kamerunischen Behörden und meiden Sie Regionen, in denen Spannungen auftreten sowie generell Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Bakassi-Halbinsel: Die Bakassi-Halbinsel ist 2008 nach langjährigen Grenzstreitigkeiten von Nigeria an Kamerun abgetreten worden. Die öffentliche Ordnung ist noch nicht gewährleistet, zum Beispiel ist die Kriminalitätsrate sehr hoch und es besteht das Risiko von Entführungen. Im November 2022 sind drei Mitarbeitende einer Erdölfirma entführt worden. Von Reisen auf die Bakassi-Halbinsel wird abgeraten.

Norden des Landes, Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria: Das Risiko von Überfällen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen und Banditen ist in dieser Region sehr hoch. Das Risiko besteht auch für Reisende und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Zum Beispiel sind im März 2022 bei einem Überfall auf ein Dorf in der Region Extrême-Nord zwölf lokale Personen entführt worden. Im Februar 2022 sind in Fotokol (Extrême-Nord) fünf Personen Mitarbeitende von Médecins Sans Frontières entführt worden, darunter drei ausländische Personen.
In der Region Extrême-Nord fordern ethnisch motivierte, gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen immer wieder Todesopfer und Verletzte. Von Reisen in die Regionen Adamaoua, Nord und Extrême-Nord und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Meiden Sie die Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria grossräumig.

Osten des Landes, Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik: Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf das Grenzgebiet zu Kamerun aus. Zahlreiche Flüchtende aus der Zentralafrikanischen Republik befinden sich auf kamerunischem Territorium. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig auf kamerunisches Gebiet ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber sowie die Gefahr von Entführungen zwecks Lösegelderpressung. Von Reisen in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird abgeraten.

Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest: In diesen zwei englischsprachigen Regionen bestehen Spannungen zwischen separatistischen Gruppierungen und der Zentralregierung. Das Risiko von Attentaten und Entführungen durch bewaffnete Gruppierungen ist hoch. Immer wieder kommt es zu politisch bedingten Unruhen, vor allem in Bamenda. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie bewaffnete Überfälle auf Sicherheitskräfte haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen hat es wiederholt Tote und Verletzte gegeben. Schiessereien zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Es kommen immer wieder kleinere Explosionen vor. Sie verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Zeitweise werden auf den Zufahrtsstrassen zu den grösseren Städten Strassensperren und Checkpoints errichtet. An den von den Sicherheitskräften kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Beispiele von Sicherheitsvorfällen:

  • Am 25. September 2022 wurden in Kumbo fünf Mitarbeitende aus einem Krankenhaus entführt.
  • Am 6. September 2022 beschossen Separatisten in Ekona einen Bus. Mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.
  • Am 30. April 2022 wurden in Bamenda eine Senatorin und ihr Fahrer entführt.
  • Am 22. August 2021 ist ein kanadischer IKRK-Mitarbeiter bei einem Überfall in Bamenda verletzt worden, einen Tag später ist er an seinen Verletzungen verstorben;
  • Am 15. Juni 2021 sind in Mundemba in der Region Sud-Ouest sechs Beamte entführt worden;
  • Am 14. Februar 2021 wurden bei zwei Angriffen im Sud-Ouest mehrere Personen getötet und verletzt.
  • Am 7. Januar 2021 wurden sieben Studierende von der Universität Bamenda entführt.

Von Reisen in die Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest wird abgeraten.

Kriminalität

Das Ausmass der Gewaltkriminalität ist vor allem in den zwei grössten Städten Douala und Yaoundé Besorgnis erregend: Entreissdiebstähle, Einbrüche, Diebstähle von Autos, insbesondere Allradfahrzeugen, unter Androhung/Anwendung von Gewalt sowie Vergewaltigungen. Raubüberfälle sind auch in Restaurants und Hotels verübt worden. Strassenbanditen sind im ganzen Land aktiv, auch in den Vororten grösserer Städte. Im Oktober 2020 wurde in Kribi (Provinz Süd) ein französischer Staatsangehöriger überfallen und entführt.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und eine Fotokopie Ihres Passes im Hotelsafe.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Taxifahrten, selbst für kurze Distanzen. Nehmen Sie notfalls ein Hoteltaxi.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber.
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit einem lokalen Chip mit sich und speichern Sie Telefon-Nummern, die Sie im Notfall erreichen möchten, ab.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Golf von Guinea und in den kamerunischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein beträchtliches Unfallrisiko. Der Strassenzustand ist ausserdem schlecht. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es besteht eine Zugverbindung zwischen Douala und Yaoundé sowie Ngaoundere, deren Infrastruktur jedoch schlecht gewartet ist. Unfälle sind relativ häufig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Beleidigung des Präsidenten und seiner Familie
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.)
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung.
  • gleichgeschlechtliche Beziehungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Strafverfahren können sich über Jahre hinziehen.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus über 200 verschiedenen Ethnien zusammen. Viele Regionen haben einen grossen muslimischen Bevölkerungsanteil. Passen Sie Kleidung und Verhalten den unterschiedlichen lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Zustimmung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Der Mount Cameroon ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben jederzeit möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum können giftige Gase austreten.

Von September bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Yaoundé.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld in Landeswährung). Das zur Behandlung notwendige Material und Medikamente müssen von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihren Pass und den Impfausweis auf sich, damit Sie sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117
Zollvorschriften: Douanes camerounaises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kanada

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch sporadisch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten.

Die kanadische Regierung weist auf das Risiko von terroristischen Akten hin.
Public Safety Canada

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. In einzelnen Stadtteilen ist es wiederholt zu Schusswechseln zwischen verschiedenen kriminellen Banden gekommen.
Erkundigen Sie sich in den Grossstädten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern.
Es kommt vermehrt vor, dass Schusswaffen eingesetzt werden z.B. bei Überfällen, Bandenkriegen oder Amokläufen. Das Risiko unversehens in eine Schiesserei zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht, vor allem nach strengen Wintern. Unterschätzen Sie bei der Routenplanung aber die immensen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen und Warnungen der lokalen Behörden, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.

Die Verkehrsvorschriften können sich in den einzelnen Provinzen und Territorien unterscheiden.
Government of Canada: Driving in Canada

Government of Québec: Road Safety

Öffentlicher Verkehr: Kanada verfügt über zahlreiche Flug-, Bahn- und Busverbindungen im Fernverkehr und ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in den Grossstädten.

Die Unfallrate mit Schneemobilen ist hoch. Alkoholkonsum und überhöhte Geschwindigkeit sind die Ursache der meisten schweren Unfälle. Unerfahrenen Lenkerinnen und Lenkern wird empfohlen, sich an die Schneemobilpisten zu halten und grösste Vorsicht walten zu lassen. In Bezug auf Alkohol am Steuer gelten dieselben Gesetze wie für die anderen Motorfahrzeuge.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze und Rechtsprechungen können sich in den einzelnen Provinzen und Territorien unterscheiden.

Alkoholkonsum ist für Personen unter 19 Jahren in den meisten Provinzen und Territorien verboten. Das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Anlagen ist in Kanada verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Die körperliche Bestrafung von Kindern (z.B. Ohrfeigen) kann von Amtes wegen vor Gericht gebracht werden, was meist mit einer Untersuchungshaft von zwei bis drei Tagen verbunden ist. Dasselbe gilt für jede Art von körperlicher Aggression. In öffentlichen Badeanstalten und -orten sind Badeanzüge (auch für Kleinkinder) obligatorisch.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Provinz schon bei geringen Mengen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet (bis lebenslänglich).
Government of Canada: Substance use

Naturbedingte Risiken

In Kanada gibt es verschiedene Zonen mit sehr unterschiedlichen und teils extremen klimatischen Bedingungen. Überschwemmungen können im ganzen Land vorkommen, insbesondere im Frühling während der Schneeschmelze und nach heftigen Regenfällen. Im Winter können heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Sporadisch kommen Tornados und an der Ostküste Hurrikane vor.

Im Sommer besteht die Gefahr von Waldbränden. Sie können neben verheerenden Schäden Atembeschwerden durch die Rauchentwicklung verursachen.

Die Westküste liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben können nebst Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Die Gefahr von Flutwellen besteht vor allem an der Westküste.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kanada erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weather, climate and hazards

Canadian Wildland Fire Information System (CWFIS)

Earthquakes Canada

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Natural Hazards of Canada (Public Safety Canada)

Hazards and Emergencies – Get prepared

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das nächstgelegene schweizerische Generalkonsulat.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, aber wesentlich teurer als in der Schweiz. In den meisten Städten bieten die sogenannten Walk-in Clinics Konsultationen ohne Voranmeldung an. Die Kosten müssen sofort am Behandlungsort beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen kanadischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzig die kanadischen Behörden können zuverlässige und verbindliche Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Kanada erteilen. Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang rechtzeitig bei der kanadischen Migrationsbehörde oder bei der kanadischen Botschaft in Paris, besonders wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit aufnehmen möchten. Die kanadischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.
Citizenship and Immigration Canada

Ambassade du Canada

Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen müssen schweizerische Staatsangehörige im Besitz einer elektronischen Einreisebewilligung durch das ETA/AVE System sein, bevor sie ihre Flugreise nach Kanada antreten. Für weitere Auskünfte:
Government of Canada
: ETA/AVE: Electronic travel authorization

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen für Tiere und Pflanzen sowie tierische und pflanzliche Produkte sehr streng. Wer solche Güter auf der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit Bussen rechnen. In Extremfällen werden gar Gerichtsverfahren eingeleitet. Informieren Sie sich vor der Abreise bei der kanadischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der kanadischen «Food Inspection Agency».
Food Inspection Agency

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 911 (in abgelegenen Gebieten: 0911)

Kanadische Zollvorschriften: Canada Border Services Agency

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Kanada
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kasachstan

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Anfang Januar 2022 kam es in Almaty und anderen Regionen des Landes zu gewaltsamen Demonstrationen mit Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Es gab Brandstiftungen und Plünderungen. Zahlreiche Personen sind getötet oder verletzt worden.
Seither hat sich die politische und soziale Lage beruhigt. Lokal begrenzte Demonstrationen können aber vorkommen, vor allem im Süden des Landes sowie im Westen, wo sich die Erdölfelder befinden.

Die kasachischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Akte hin. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und andere Diebstähle und Überfälle kommen vor, teilweise unter Anwendung von Gewalt. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis.
  • Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartnerschaften besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Strassen ist besonders im Winter sehr schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sowie überhöhte Geschwindigkeit bilden ein zusätzliches Risiko. Auf den grossen Verbindungsstrassen, z.B. von Almaty nach Astana, ereignen sich zahlreiche schwere Verkehrsunfälle. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

In einzelnen Gebieten sind internationale und mobile Telefon- und Funkverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Kasachstan in Bern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • militärische Einrichtungen und gewisse öffentliche Bauten (Grenzübergänge, Flughäfen, Bahnhöfe usw.) zu fotografieren.
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik des Präsidenten oder der Regierung (auch in den sozialen Medien).
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!). Zuwiderhandlungen können die vorübergehende Konfiskation des Fahrzeugs sowie die sofortige Festnahme der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers zur Folge haben.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen zwischen sieben und fünfzehn Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig, und Tuberkulose ist unter den inhaftierten Personen verbreitet.

Naturbedingte Risiken

Almaty liegt in einem Erdbebengebiet.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Astana.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen, Berg- und Skitouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer. Es ist überlebenswichtig, ein Navigationsgerät und ein Satellitentelefon mit sich zu tragen, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge des Tienschan die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Der Boden des ausgetrockneten Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch den Wind in die Umgebung getragen werden.

In der Nähe der Stadt Semei im Osten des Landes (vormals Semipalatinsk genannt) wurden zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Atomversuche durchgeführt. Das Testgelände und seine Umgebung gelten als radioaktiv verstrahlt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Vor der Behandlung verlangen Krankenhäuser von ausländischen Patientinnen und Patienten, sofern sie sich nicht in Lebensgefahr befinden, eine finanzielle Garantie in Form einer Vorschusszahlung in bar (oder evtl. via Banküberweisung) in der Lokalwährung. In Spitälern grösserer Städte ist die Bezahlung auch mit Kreditkarte möglich. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen, speziell für Aufenthalte ausserhalb von Astana und Almaty.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht oder nur mit einer Bewilligung der Immigrationspolizei zugänglich.

Die Ein- und Durchreise mit dem eigenen Auto, Motorrad oder Fahrrad kann mit Spesen und langwierigen Formalitäten verbunden sein, vor allem an kleineren Grenzposten.

Personen, die sich länger als 30 Tage am Stück in Kasachstan aufhalten, müssen beim Amt für Visa und Registrierung OVIR angemeldet werden. Die Nicht-Beachtung dieser Registrierungspflicht wird je nach Anzahl der überzähligen Tage mit Verwarnung, Geldbussen oder Ausschaffung geahndet.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft Kasachstans in Bern über die nicht zugänglichen oder bewilligungspflichtigen Gebiete, die Zollformalitäten für Fahrzeuge sowie die Visa- und Meldevorschriften.
Botschaft von Kasachstan

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Astana
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Katar

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage kann als stabil bezeichnet werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage unerwartet verändern kann.

Ausländische Streitkräfte unterhalten Militärbasen in Katar.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder ‑partnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Katars Strassen.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Katar Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz, und für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen. Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Kautabak, E-Zigaretten sowie gewissen anderen Tabakprodukten und Rauchwaren. Verstösse können mit Haftstrafen und hohen Bussen geahndet werden.
Beachten Sie die Informationen der katarischen Zollbehörden und wenden Sie sich bei Fragen an die katarische Botschaft in Bern.
General Authority of Customs

Katarische Botschaft

Ebenfalls strafbar sind unter anderem:

  • Einfuhr, Besitz und Handel mit alkoholischen Getränken sowie Alkohol am Steuer (0 Promille) und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Alkoholkonsum ist nur in einigen grossen Hotels erlaubt.
  • die Beleidigung der politischen Führung, staatlicher Symbole und Institutionen.
  • die Beleidigung der religiösen Führung.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Bei Verstössen gegen die Verkehrsregeln drohen hohe Bussen oder gar Haftstrafen.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Katar ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nur beschränkt. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Katar einen ordentlichen Schweizer Pass oder erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Katar in Bern oder dem Generalkonsulat in Genf über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
General Authority of Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Doha
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kenia

Zuletzt editiert: 7/18/2023 1:44:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Im ganzen Land bestehen grosse politische und soziale Spannungen. Sie können jederzeit zu Demonstrationen, Strassenblockaden und Gewaltausbrüchen führen. Das Risiko, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt ist gross. Bei den Demonstrationen, die sich am 12. Juli 2023 ereignet haben, waren verschiedene Todesopfer zu beklagen.

Sporadische Streiks und Unruhen können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten. Zum Beispiel sind am 11. Januar 2023 bei einem Bombenanschlag auf ein Fahrzeug in Bura East (Tana River County) mehrere Personen getötet oder verletzt worden. Am 11. März 2022 sind bei einem Anschlag auf eine Baustelle bei Majengo (Lamu County) mehrere Personen getötet worden.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren.

Im Grenzgebiet zu Somalia besteht ein hohes Entführungsrisiko. Es kann aber auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie sich bei Überlandreisen von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der kenianischen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und der lokalen Reiseleitung.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nairobi CBD (Central Business District)
Es muss mit Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden, bei denen die Sicherheitskräfte auch scharfe Munition einsetzen können. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Mombasa County:
In Mombasa kann es jederzeit zu Unruhen kommen. In der Altstadt von Mombasa wurden ausländische Personen wiederholt Opfer von Übergriffen.
Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten. Lassen Sie ausserdem besondere Vorsicht walten,
vor allem in der Altstadt von Mombasa, in den Badeorten sowie bei Transfers vom/zum Flughafen und Bahnhof. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Halten Sie sich von Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Ländliche Gebiete:
Hauptsächlich in abgelegenen Gebieten führen Auseinandersetzungen um Weiderechte und traditionellen Stammesangelegenheiten sporadisch zu lokalen, gewaltsamen Konflikten zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen. Demonstrationen und Protestaktionen können vereinzelt von Gewalt begleitet sein. Zum Beispiel haben im Juni 2022 in Masimba (Kajido County) gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften Todesopfer und Verletzte gefordert.
Auch Angriffe durch Banditen kommen regelmässig vor. Sie haben wiederholt Todesopfer gefordert. Zum Beispiel wurden im Februar 2022 im Elgeyo-Marakwet County bei einem Überfall auf Schulbusse eine Person getötet und mehrere Personen verletzt. Im September 2022 und Januar 2023 sind mehrere Personen nach Angriffen auf Dörfer in Turkana County und Marsabit County getötet oder verletzt worden. Im Juni 2023 gab es bei Kampfhandlungen zwischen Banditen und Sicherheitskräften bis zu 30 Todesopfer. Vor allem im Laikipia County kommen Einfälle von Hirten in Farmen und in private Arten- und Naturschutzgebiete (conservancies) vor. Dabei sind gewaltsame Auseinandersetzungen sowie Sachbeschädigungen möglich.
Bei Unruhen können die Behörden Ausgangssperren verhängen.
Lassen Sie sich bei Reisen in ländliche Gebiete von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden
(z.B. Ausgangssperren).

Grenzregionen zu Somalia:
Der bewaffnete Konflikt in Somalia wirkt sich auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Counties aus. Es besteht die Gefahr von Überfällen und ein hohes Risiko von Entführungen durch Terroristen. Seit Anfang 2023 kommt es in den Gebieten entlang der Grenze Somalias vermehrt zu terroristischen Angriffen. Beispiele:

  • In der Vergangenheit sind mehrere Personen entführt und nach Somalia verschleppt worden.
  • Am 17. Januar 2023 sind bei einem Anschlag im Garissa County eine Person getötet und mehrere weitere verletzt worden.
  • Am 30. Dezember 2022 sind bei einer Explosion im Lamu County mehrere Personen getötet oder verletzt worden.
  • Am 28. Dezember 2022 versuchten Terroristen, mehrere Personen, darunter zwei italienische Staatsangehörige, im Lamu County zu entführen. Zwei Personen kamen dabei ums Leben. Die Entführer gaben sich als Angehörige der kenianischen Armee aus.
  • Am 21. Dezember 2022 sind bei einem Angriff auf ein Fahrzeug der Sicherheitskräfte in Bura (Garissa County) mehrere Personen getötet oder verletzt worden.
  • Am 11. Dezember 2022 sind mehrere Personen getötet und verletzt worden, als ihr Fahrzeug in Mandera County in einen Hinterhalt geriet.
  • Am 9. Juni 2021 geriet ein Fahrzeug des Kenya Wildlife Service im Mandera County in einen Hinterhalt; mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.
  • Am 7. Juni 2021 bei einem Überfall auf zwei Passagierbusse im Mandera County eine Person getötet und mehrere verletzt.
  • Wiederholt sind Personen getötet oder verletzt worden, wenn ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz fuhr.

Von Reisen in die Counties an der Grenze zu Somalia wird abgeraten: Lamu einschließlich der Inseln, Garissa, Wajir und Mandera. Es wird auch abgeraten von Aufenthalten an der Küste des Tana River County. 

Kriminalität

Das Hauptrisiko, insbesondere für Alleinreisende, liegt in der weit verbreiteten Gewaltkriminalität. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Auf Überlandstrecken im ganzen Land besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Strassenräuber. Sexualdelikte werden ebenfalls gemeldet. Entführungen zur Lösegelderpressung kommen vor. Sie können sich auch gegen ausländische Staatsangehörige richten. In den Städten sind Diebstähle von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt und Raubüberfälle häufig, vor allem nachts. Einbrüche und Überfälle in Ferienhäuser, besonders entlang der Küste, haben zugenommen. Es sind wiederholt ausländische Staatsangehörige ermordet worden, darunter auch Schweizer Staatsangehörige.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Benützen Sie nur Taxis mit Firmennamen oder Hoteltaxis.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Im indischen Ozean und auch in den kenianischen Gewässern ist es in der Vergangenheit zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Der schlechte Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, die Missachtung der Verkehrsregeln usw. führen immer wieder zu schweren Unfällen. Das Risiko besteht bei Reisen mit Personenwagen und mit Überlandbussen sowie Taxis gleichermassen. Die Sicherheitsstandards der Sammeltaxis (Matatus) sind sehr schlecht. Nächtliche Überlandfahrten sind auch aus diesen Gründen zu vermeiden.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fährverbindungen sind mitunter mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Fotografieren von militärische Installationen, Flughäfen und öffentliche Bauten (Brücken, Regierungsgebäude, Botschaften usw.) ohne Erlaubnis der Behörden
  • Beleidigung des Staatspräsidenten sowie das Zerstören von Banknoten

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen bis zu lebenslänglich bestraft.

Die Haftbedingungen sind äusserst schlecht.

Kulturelle Besonderheiten

Es bestehen zahlreiche Stammestraditionen. In den Küstengebieten bekennt sich die Mehrheit der Bevölkerung zum Islam. Respektieren Sie die lokalen Sitten und die religiösen Empfindungen der Bevölkerung. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Kenia liegt in einer Erdbebenzone. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Kenia erreichen.

Von November bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Kenya Meteorological Department

Lassen Sie sich bei Wanderungen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleiterin oder einem erfahrenen, lokalen Reiseleiter begleiten, in den Nationalparks von einer Parkwächterin oder einem Parkwächter.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Nairobi.

Medizinische Versorgung

Mit Ausnahme der bekannten Touristendestinationen sowie von Nairobi und Mombasa ist die medizinische Versorgung beschränkt. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorauszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. In der Regel genügt eine Passkopie, es kommt jedoch vor, dass das Polizeipersonal auf die Vorweisung des Originals besteht.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 999

Kenianische Zollvorschriften: Passenger Terminals Frequently Asked Questions

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kirgisistan

Zuletzt editiert: 7/27/2023 4:27:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen soziale und politische Spannungen. Bei Demonstrationen besteht die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen sowie von Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften.

Auch Terroranschläge können nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes
Es bestehen latente ethnische Spannungen in den Städten Osch und Jalalabad und den umliegenden Gebieten. Einzelereignisse können kurzfristige lokale Eskalationen auslösen, besonders wenn die Spannungen im Zusammenhang mit Wahlen zunehmen.
Zwischen Kirgisistan und Tadschikistan bestehen Differenzen über den genauen Grenzverlauf. Im Grenzgebiet der Region (Oblast) Batken kommt es deshalb sporadisch zu Demonstrationen, zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der tadschikischen und kirgisischen Bevölkerung, sowie zu Schusswechseln zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften. Solche Ereignisse verursachen immer wieder Todesopfer und Verletzte. Die Grenzübergänge zwischen Kirgisistan und Tadschikistan sind zeitweise geschlossen.
Im September 2022 kam es in den Grenzgebieten zu Tadschikistan zu Kampfhandlungen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es zu weiteren Kampfhandlungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt in den Grenzgebieten angespannt. Eine geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden.

Es wird abgeraten von Reisen in die Region Batken und in den Bezirk Chon Alay in der Region Osh.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete im Süden des Landes bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist relativ hoch. Auf den Basaren und an anderen stark belebten Orten sowie nach Einbruch der Dunkelheit steigt die Gefahr von Taschendiebstählen und Raubüberfällen, die sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden, besonders aus abgelegenen Gebieten.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche bezeichnet sind, und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Strassen und Fahrzeuge sind generell in schlechtem Zustand. Bei anhaltenden Regen- oder Schneefällen muss mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auch aus diesen Gründen auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von der Benutzung von Minibussen ''marchuka'' wird abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet. Zudem kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen im ganzen Land zeitweise unterbrochen werden.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flugplätze und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Aufnahmen in den Grenzgebieten sind nur mit Bewilligung der kirgisischen Behörden erlaubt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 5 bis 20 Jahren bestraft.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, Kriminalität etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders im konservativeren Süden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Kirgisistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, die Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bischkek.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern; die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft sehr gross. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit ortskundigen, qualifizierten Reiseleiterinnen oder Reiseleitern. Stellen Sie sicher, dass diese mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet sind, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Infrastruktur konzentriert sich auf die Hauptstadt; die Möglichkeiten für Rettungseinsätze sind sehr beschränkt. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Kirgisistan in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge.
Botschaft von Kirgisistan

Tragen Sie den Pass oder eine Passkopie immer mit sich (inkl. der Seite mit dem allfälligen Visumeintrag und dem Einreisestempel), um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notfallnummer: 112
Die Notrufnummern werden ausschliesslich in kirgisischer und russischer Sprache bedient.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bischkek

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kyrgyzstan e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kiribati

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:08 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Kolumbien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch. Das Land sieht sich mit organisierter und anderen Formen der Kriminalität konfrontiert.

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Spontane Streiks, Demonstrationen und Unruhen sind jederzeit möglich. Sie können von Brandstiftungen, Plünderungen und Strassenblockaden begleitet sein. Das Gewaltpotenzial ist hoch. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr verursachen und vermögen mitunter ganze Regionen lahmzulegen. Bei längerer Dauer kann es auch zu Versorgungsengpässen kommen.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Bogotá hat nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Policia Nacional de Colombia: estado de las vías

In einigen ländlichen Regionen und Grenzgebieten sind weiterhin Guerillakämpfer der Ejército de Liberación Nacional (ELN) aktiv, ebenso wie Splittergruppen der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC) und weitere bewaffnete illegale Gruppierungen. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.
Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren verhängen.

Politisch motivierte Anschläge sowie andere Übergriffe auf die Zivilbevölkerung kommen im ganzen Land vor. Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte, doch auch unbeteiligte Zivilisten werden immer wieder Opfer von Gewalttaten. Beispiele:

  • Im März 2022 forderte eine Bombenexplosion bei einer Polizeistation in Bogota zwei Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
  • Mitte Dezember 2021 wurden bei zwei Bombenanschlägen am Flughafen Camilo Daza in Cucuta im Departement Norte de Santander drei Personen getötet.
  • Im Februar 2020 forderte ein Bombenanschlag im Departement Cauca mehrere Todesopfer und Verletzte.
  • Die ELN verübte über 100 Gewaltakte und schränkte die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung in verschiedenen Gebieten massiv ein.

Politisch motivierte Entführungen und Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vermehrt vor. Die Entführungsopfer sind primär ortsansässige Personen, doch sind auch ausländische Staatsangehörige entführt worden. Zum Beispiel:

  • Im Februar 2021 wurden zwei Reisende im Departement Cauca entführt.
  • Anfang Dezember 2020 wurde ein spanischer Tourist im Departement Cauca entführt.
  • Im März 2020 wurden ein schweizerischer und ein brasilianischer Tourist im Departement Cauca entführt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit die gebührende Aufmerksamkeit, und halten Sie sich vorzugsweise an folgenden Orten auf:

  • grössere Städte, Hauptorte der Departemente und deren Umgebung.
  • generell Destinationen mit einer entwickelten, touristischen Infrastruktur, die von anerkannten Reiseveranstaltern angeboten werden.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordwesten und Grenzgebiete zu Venezuela und Ecuador: Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Anschlages, eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist hoch. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung. Von Reisen in das gesamte Gebiet der folgenden Departemente wird deshalb abgeraten: Chocó, Nariño, Putumayo, Guainía, Vichada, Arauca, Norte de Santander und Cesar. Eine Ausnahme bilden die Departementshauptstädte Pasto, Mocoa und Valledupar unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.
In den Departementen La Guajira und Boyacà wird von Reisen in die Grenzregionen zu Venezuela abgeraten.

Departement Cauca: Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogen- und anderen kriminellen Banden sowie Anschläge und Gewaltakte von Guerilla- und anderen bewaffneten Gruppierungen sind häufig. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Seit Anfang 2020 kommt es zu zahlreichen Gewaltakten gegenüber der Zivilbevölkerung. Bei den häufigen Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen werden regelmässig unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen.
Von Reisen ins Departement Cauca wird abgeraten.
Eine Ausnahme bildet die Departementshauptstadt Popayan unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt. Ebenfalls eine Ausnahme bildet die Insel Gorgona unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug (Flughafen Guapi) und Boot gemacht wird.

Departement Valle del Cauca: Trotz der Stationierung von zusätzlichen Sicherheitskräften sind gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogen- und anderen kriminellen Banden sowie Anschläge von Guerilla- und andere bewaffnete Gruppierungen häufig. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Die Gewaltverbrechen und die sozialen Spannungen sind in Buenaventura besonders hoch, nehmen jedoch auch im Südosten des Departements stetig zu.
Von Reisen ins Departement Valle del Cauca wird abgeraten. 
Eine Ausnahme bildet die Departementshauptstadt Cali unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.

Departemente Atlántico, Bolívar, Magdalena und Sucre: In diesen Departementen sind Drogen- und andere kriminelle Banden aktiv. Es besteht ein hohes Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen kriminellen Gruppen und Sicherheitskräften zu geraten. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig.
Seit Anfang Mai 2022 kommt es in verschiedenen Gebieten dieser Departemente zu zahlreichen Gewaltakten gegenüber der Zivilbevölkerung und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Von Reisen in die Departemente Atlántico, Bolívar, Magdalena und Sucre wird abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Departementshauptstädte Barranquilla (Atlántico), Cartagena (Bolívar), Santa Maria (Magdalena) und Sincelejo (Sucre) unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.

Ländliche Gebiete: In einigen ländlichen Gebieten sind Guerillas, andere illegale bewaffnete Gruppierungen und Kriminelle aktiv, wie z.B. in den Departementen Antioquia, Caquetà, Casanare und Risaralda. Gelegentlich kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen. Die Gruppierungen agieren sehr mobil, so dass sich die Gefahrenzonen laufend ändern. Zudem stellen Blindgänger und Minen eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die gefährdeten Gebiete sind nur selten markiert. Generell gilt: In abgelegenen, wenig erschlossenen Gebieten sind diese Risiken höher (einschliesslich das Entführungsrisiko).
Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei Ihrem Reiseführer oder bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage und beachten Sie deren Anweisungen.

Dirección Descontamina Colombia

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an, besonders um abgelegene touristische Sehenswürdigkeiten zu besuchen wie zum Beispiel die Ciudad perdida in der Sierra Nevada (im Norden des Landes) und San Agustín (Huila). Vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage kurzfristig abgeklärt worden ist, denn sie ändert sich oft.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch und nehmen weiter zu. Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffengewalt sind im ganzen Land häufig.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Express-Entführungen gibt es im ganzen Land zu jeder Uhrzeit und auch in den besser gestellten Quartieren.

Es kommt vor, dass Betrügereien durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden.

Beachten Sie unter anderem die nachstehenden und Vorsichtsmassnahmen:

  • In bestimmten Stadtteilen von Bogotá, Cali und Medellin ist wegen der sehr hohen Kriminalitätsrate besondere Vorsicht geboten.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere als sicher gelten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu grosse Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Verzichten Sie auf Besuche der armen Stadtquartiere.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig begangene Strassen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, grosse Fotoapparate etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke, Esswaren oder Zigaretten an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben.
  • Fahren Sie nur mit Taxis, die Sie telefonisch reserviert haben.
  • Benutzen Sie Geldautomaten nur tagsüber und im Innern von Banken.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Es besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Straftaten und Verbrechen bleiben oft ungeahndet. Aufgrund des fehlenden Vertrauens ins Rechtssystem hat die Bevölkerung deshalb wiederholt Lynchjustiz angewendet.

Verkehr und Infrastruktur

Reisen Sie vorzugsweise mit dem Flugzeug. Andernfalls benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrassen, die überwacht und in gutem Zustand sind. Wegen des hohen Unfall- und Überfallrisikos wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. während Wahlen.

Die Grenzübergänge zwischen Kolumbien und Panama dürfen ausschliesslich zu Fuss überquert werden. Grenzübertritte mit Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Landweg sind verboten.

Erkundigen Sie sich bei dem Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Naturbedingte Risiken

Es besteht ein latentes Erdbeben-Risiko. Die meisten Vulkane des Landes liegen in der Cordillera Central.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kolumbien erreichen.

Von Juni bis Dezember muss an der Karibik-Küste mit Hurrikanen gerechnet werden. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle).
Servicio geológico colombiano

Unidad Nacional para la Gestión del Riesgo de Desastres

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Verbindungen ins Ausland unterbrochen sind, wenden Sie sich an die Schweizerische Botschaft in Bogotá.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. In jedem Fall verlangen medizinische Fachpersonen und Krankenhäuser eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer Allgemein: 123
Policia Nacional de Colombia

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bogotá
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Komoren

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:08 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Seit der Unabhängigkeit im Jahre 1975 haben mehrere Staatsstreiche stattgefunden. Spannungen bestehen weiterhin. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen, Strassenblockaden und gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich.

Im Falle von Unruhen und Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Antananarivo (Madagaskar) hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Komoren nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstahl.

Polizeikontrollen sind relativ häufig.

Frauen wird empfohlen, ausserhalb der Touristenorte nicht alleine zu reisen.

Geschäftsleuten wird zu Vorsicht geraten. Für Lieferungen sind möglichst Vorauszahlungen oder klare Sicherheiten zu verlangen.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den komorischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist wenig entwickelt und der Strassenzustand schlecht.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Infrastruktur ist mangelhaft.

Die Kommunikation ist über Mobiltelefonverbindungen gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • regierungskritische Äusserungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Auf den Komoren ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Vulkanausbrüche, insbesondere des Vulkans Karthala auf Grand Comore, und Erdbeben sind jederzeit möglich. Gelegentlich erreichen tropische Wirbelstürme die Inseln während der Regenzeit von November bis April. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der auf Grand Comore gelegenen Hauptstadt Moroni ist die medizinische Grundversorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung (Antananarivo/Madagaskar) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Antananarivo, Madagaskar

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Komoren in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Komoren in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ambassade des Comores à Paris

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kongo (Brazzaville)

Zuletzt editiert: 6/9/2023 4:48:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in der Republik Kongo ist weitgehend stabil.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jedoch zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Informieren Sie sich deshalb vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, insbesondere in Brazzaville und Pointe-Noire. Auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Unternehmen Sie unvermeidliche Überlandfahrten nur in Begleitung eines vertrauenswürdigen lokalen Begleiters und vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Im Golf von Guinea und in den kongolesischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist schlecht und das Unfallrisiko hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Während der Regenzeit (Oktober bis April) werden manche Strassen unpassierbar. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet.

Zwischen Brazzaville und Pointe-Noire besteht eine Eisenbahnverbindung. Wegen der mangelhaften Wartung der Strecke und des Rollmaterials ist das Unfallrisiko relativ hoch. Ausserdem besteht vor allem nachts eine erhöhte Gefahr von Überfällen.

Bei innerkongolesischen Flügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, da die Flugzeuge teilweise alt und schlecht gewartet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der kongolesischen Armee bereist werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Kongo (Brazzaville) in Genf.

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kongo (Kinshasa)

Zuletzt editiert: 6/9/2023 4:48:49 PM

Aktuelles

Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzialwahlen 2023

Die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzialwahlen sind für den 20. Dezember 2023 vorgesehen.

Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie aus dringenden Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen müssen, lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.).

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land angespannt und besonders im Osten des Landes instabil. Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet in Akte der Gewalt eskalieren; es kann zu gewaltsamen Zusammenstössen unter anderem zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Plünderungen kommen. Bei Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flüge vorübergehend eingestellt und die einzige Strasse zum internationalen Flughafen N’Djili (Kinshasa) blockiert werden.

In mehreren Provinzen sind bewaffnete Gruppierungen aktiv und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und der kongolesischen Armee. In der Demokratischen Republik Kongo ist eine friedenserhaltende Mission der UNO (MONUSCO) im Einsatz.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

In den meisten Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die gelegentlich in lokale, gewaltsame Konflikte ausarten.
Beispiele:

  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Ituri 9 Personen getötet.
  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Kwilu 14 Personen getötet.
  • Im August 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Mai-Ndombe mindestens 18 getötet und mehrere weitere wurden verletzt.

Lässt sich ein Aufenthalt aus dringenden Gründen nicht vermeiden, beachten Sie die folgenden Empfehlungen und Informationen:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und durch Ihre Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden (z.B. Ausgangssperren).
 Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten und Osten des Landes

Im Nordosten und Osten des Landes (inklusive dem Virunga Nationalpark) kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellen und der kongolesischen Armee sowie auch zwischen bewaffneten Milizen. Angriffe fordern regelmässig eine Vielzahl von Opfern. Diese Angriffe richten sich gegen Sicherheitskräfte, UN-Friedenssoldaten, Hilfsorganisationen und die Zivilbevölkerung.

Es kommt auch zu Entführungen. Beispiele:

  • März 2023: 25 Kinder in der Provinz Bas-Uele.
  • Dezember 2022: 50 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • Oktober 2022: 6 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • August 2022: 6 chinesische Staatsangehörige in der Provinz Ituri
  • Januar 2022: drei Mitarbeitende eines Hilfswerks, darunter eine ausländische Person, bei Goma (Provinz Nord-Kivu)

Das Risiko von Terroranschlägen ist besonders hoch. Beispiele:

  • Am 25. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Nord-Kivu 18 Personen verletzt.
  • Am 15. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf eine Kirche in Nord-Kivu 17 Personen getötet.
  • Am 3. Oktober 2022 wurden bei einem Bombenanschlag auf ein Kino in der Provinz Nord-Kivu 10 Personen verletzt.

Ende Juli 2022 kam es in Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aller drei Lager getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Zur Bekämpfung der instabilen Sicherheitslage wurde in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu das Kriegsrecht verhängt. Das Kriegsrecht berechtigt die Behörden unter anderem dazu, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen und die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Von Reisen in die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Nord- und Süd-Kivu und Maniema wird abgeraten.

Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik

Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo aus. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber. Es besteht auch die Gefahr von Entführungen. Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik, das weiträumig zu meiden ist.

Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu

Hohe Spannungen zwischen zwei verfeindeten Bevölkerungsgruppen verursachen gewalttätige Konflikte in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Die Regionen im Westen sind davon besonders betroffen. Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Angriffen auf Dörfer; sie fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Von Reisen in die Regionen Kwamouth (Provinz Mai-Ndombe) und Bagata (Provinz Kwilu) wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor, teils mit Todesfolge. An stark belebten Orten operieren oft jugendliche Strassenbanden, mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuss unterwegs.
  • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Das Bahnnetz ist veraltet und schlecht unterhalten. Gleiches gilt für die meisten Schiffe und Fähren; zudem werden diese oft überladen. Das Unfallrisiko ist hoch.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

In Kinshasa darf generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografiert werden.

Autofahrerinnen und Autofahrer werden bestraft, wenn sie bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira. Bei Erdbeben und Vulkanausbrüche muss mit Infrastrukturschäden und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs gerechnet werden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen oder bei der Schweizerischen Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete ist eine Bewilligung erforderlich. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Bern erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Korea (Nord)

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:10 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz der Vereinbarung eines Waffenstillstandes im Jahr 1953 dauern die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel an. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage können Versorgungsengpässe von medizinischen Gütern und Gütern des täglichen Bedarfs nicht ausgeschlossen werden.

In Nordkorea sind ausschliesslich geführte und durch das staatliche Reisebüro organisierte Reisen möglich. Reisende werden stets durch eine offizielle Reiseführerin oder einen offiziellen Reiseführer begleitet und können sich nicht unabhängig von diesem bewegen.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung auf der ganzen koreanischen Halbinsel. Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Reiseleiterin oder des Reiseleiters und vermeiden Sie politische Diskussionen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur selbst ein Auto lenken, wenn Sie in Nordkorea Wohnsitz haben. Strassen und Fahrzeuge sind mangelhaft gewartet.

Das Internet ist praktisch nicht zugänglich.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Nordkorea in Bern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Nordkorea Gesetzesverstösse wesentlich strenger geahndet als in der Schweiz und können mit langjährigen Haftstrafen oder Arbeitslager bestraft werden. Darunter fallen z.B. Diebstähle sowie unbedachte Handlungen oder Äusserungen, die als Kritik an der Regierung oder am Führer interpretiert werden können. Verzichten Sie auf politische Äusserungen und Diskussionen jeder Art.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Nordkorea wendet für verschiedene Delikte die Todesstrafe an.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer kommt es immer wieder zu Überschwemmungen. Im August und September sind ausserdem Taifune möglich, die neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen können.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nordkorea erreichen.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr beschränkt. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland behandelt werden. Die Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Bargeld Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Gewisse Gebiete sind für ausländische Reisende nicht zugänglich.

Es existieren keine Bankomaten („ATM“) und Kreditkarten können nicht benützt werden. Barzahlungen müssen in EUR, USD oder in RMB (CNY) erfolgen.

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beijing, China

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Korea (Süd)

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:11 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die innenpolitische Lage ist stabil.

Trotz der Vereinbarung eines Waffenstillstandes im Jahr 1953 dauern die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel an. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung auf der Halbinsel. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn vereinzelte Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Südkorea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Entlang der Grenze zu Nordkorea bildet ein je zwei Kilometer breiter Streifen eine demilitarisierte Zone (Demilitarized Zone), die nicht betreten werden darf. Eine Ausnahme bildet der Grenzort Panmunjom, der auf Voranmeldung in geführten Gruppenausflügen besucht werden kann.
Daran schliesst sich südlich der "Northern District to the Civilian Control Line" an, ein fünf bis 20 Kilometer breiter Gürtel, zu dem der Zugang bewilligungspflichtig ist. Halten Sie sich dort strikt an die bewilligten Routen und an die Anweisungen der Behörden, denn in diesem Gebiet befinden sich zahlreiche Minenfelder.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Besondere Aufmerksamkeit ist den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern zu schenken, da diese auch die Gehsteige benutzen. Der Sprache unkundige Ausländerinnen und Ausländer benutzen für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel.
Korea Transportation

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flughäfen, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Fahrzeuglenkerinnen oder - lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden.
Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Staatsangehörige auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis lebenslängliche Gefängnisstrafen).

Für schwere Gewaltdelikte kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. bei Mord). Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation etc.

Kulturelle Besonderheiten

Es werden noch oft traditionelle Umgangsformen angetroffen. Machen Sie sich vor Reiseantritt mit diesen vertraut und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben und Waldbrände kommen gelegentlich vor.

Im Spätsommer treten Taifune auf, die Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen können.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Südkorea erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Ministry of Interior and Safety

Korean Meteorological Administration

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Seoul.

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Auf dem koreanischen Markt sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 119
Medizinische Notfälle: 1339

Südkoreanische Zollvorschriften: Korea Customs Service
Ministry of the Interior and Safety: Emergency Procedure

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in der Republik Korea

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kosovo

Zuletzt editiert: 6/2/2023 3:33:56 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Parlament Kosovos hat am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit erklärt. Die von der Europäischen Union geführte Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX (European Union Rule of Law Mission) unterstützt seit 2008 die lokalen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zoll.

Die Sicherheit wird in erster Linie durch die kosovarische Polizei gewährleistet. Die EULEX und die internationalen Truppenverbände der KFOR (Kosovo Force) stehen bei Bedarf unterstützend zur Seite. Nach wie vor haben die kosovarischen Behörden aber nur wenig Kontrolle über den fast ausschliesslich von kosovo-serbischen Personen bewohnten Norden des Landes.

Ethnisch motivierte Spannungen können sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von Unruhen oder von einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen. 

Es ist sporadisch mit Demonstrationen und teils gewaltsamen Aktionen zu rechnen. Dies betrifft vor allem das Stadtzentrum von Pristina, kann aber auch in anderen Teilen des Landes vorkommen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kosovo-serbische Siedlungsgebiete: Lassen Sie grösste Vorsicht walten. Die Lage im Norden Kosovos ist sehr angespannt. Ethnisch motivierte Zwischenfälle haben seit November 2022 wieder zugenommen, besonders in der zwischen der kosovo-serbischen und der kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen geteilten Stadt Mitrovicë (Mitrovica) und in den Gemeinden Leposaviq (Leposavic), Zubin Potoku (Zubin Potok) und Zvecan. Die Spannungen zwischen den kosovo-serbischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Zum Beispiel kam es am 29. Mai 2023 zu heftigen Auseinandersetzungen in Zvecan. Dabei wurden zahlreiche Personen, darunter auch KFOR-Soldaten, verletzt. Fälle von Brandstiftungen wurden ebenfalls gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Zudem kann es nach wie vor zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen. Kurzfristige Schliessungen der beiden Grenzübergänge nach Serbien Brnjak und Jarinje sind möglich.
In den anderen Kosovo-serbischen Siedlungsgebieten ist die Lage weitgehend stabil, doch können auch dort ethnisch motivierte Zwischenfälle vorkommen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich im Norden Kosovos von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. 
Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Minen: Obwohl die meisten bekannten Minenfelder und Einschlaggebiete von Streubomben geräumt wurden, gibt es in Kosovo nach wie vor ein ernst zu nehmendes Minenproblem. Da das Verlegen von Minen nicht immer dokumentiert worden war, besteht keine Gewissheit, dass alle Minen entdeckt und geräumt wurden. Zudem werden von Zeit zu Zeit auch neue Minenfelder gefunden. Personen ohne zuverlässige Kenntnisse der Situation sollten sich deshalb konsequent an Strassen und Wege halten, die klar als häufig benutzt zu erkennen sind. Informieren Sie sich zusätzlich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen die Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Im hauptsächlich von kosovo-serbischen Personen bewohnten Norden Kosovos funktioniert das Mobilfunknetz nur limitiert, und die SIM-Karten der kosovarischen Mobilfunk-Anbieter funktionieren nur sehr eingeschränkt. In den übrigen Landesteilen besteht kein Roaming für SIM-Karten aus Serbien.

Die Energie- und Wasserversorgung ist in ländlichen Gebieten noch mangelhaft.

Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Justizwesen ist noch im Aufbau begriffen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Die Haftbedingungen sind schwierig.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Strafbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Geldstrafe und einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb von Kosovo.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Pristina und den grösseren Ortschaften gewährleistet, doch ist der Standard der Krankenhäuser oft sehr bescheiden. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten oder den Angehörigen oft selbst besorgt werden. Die Behandlungskosten müssen in der Regel vor Austritt aus dem Krankenhaus bar bezahlt werden. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Offizielles Zahlungsmittel ist der Euro.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Kosovo in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge (Nachweis resp. Abschluss von einer Fahrzeugversicherung etc.).
Botschaft des Kosovo in Bern

Nützliche Adressen

Zollbestimmungen für Kosovo: Kosovo Customs

Allgemeine Notrufnummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kroatien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:12 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Situation ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kroatien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Landminen: Das unmittelbare Küstengebiet sowie Istrien gelten als sicher. Im Landesinneren sind hingegen in den ehemaligen Kampfzonen des Krieges von 1991 - 95 noch einige Minenfelder vorhanden, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Das kroatische Zentrum für Minenräumung gibt Auskunft über die betroffenen Gebiete. Halten Sie sich in den gefährdeten Gebieten strikt an die markierten Strassen und Wege.
Croatian Mine Action Center (CROMAC)

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen ist in der Regel gut, Nebenstrassen können von schlechterer Qualität sein. Informationen über die Autobahngebühren finden Sie bei 
Hrvatske autoceste d.o.o.

Öffentlicher Verkehr: Der öffentliche Fernverkehr wird in erster Linie durch Busse und durch Binnenflüge gewährleistet. Zugsverbindungen gibt es von Zagreb nach Rijeka, Split und Osijek sowie nach Koprivnica und Varaždin.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0 Promille für Berufsfahrerinnen und –fahrer sowie für Personen unter 25 Jahren).

Bei Unfällen mit Personenschaden darf das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, ausser es besteht eine akute Gefährdung des Verkehrs. Wenn Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss die Polizei in jedem Fall beigezogen werden. Ohne Polizeibericht kann das beschädigte Fahrzeug nicht ausgeführt werden.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren und einer Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Kroatiens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Naturbedingte Risiken

In Kroatien kommen gelegentlich Erdbeben vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Zagreb.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an das Konsularcenter in Wien oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Zagreb

Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kuba

Zuletzt editiert: 7/20/2023 11:58:33 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und politische Lage ist angespannt.

Bei Demonstrationen kann es zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen; Mitte Juli 2021 sind ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gemeldet worden. Ende September 2022 kam es nach einer mehrtägigen Stromunterbrechung erneut zu grösseren Demonstrationen. Streiks und Demonstrationen können zu Strassenblockaden führen; Verspätungen im Reiseverkehr können die Folge sein.

Die Wirtschaftskrise verursacht Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoff und Elektrizität. Stromausfälle von mehreren Stunden, manchmal auch über mehrere Tage, sind nicht auszuschliessen. Auch Hotelanlagen können davon betroffen sein. Zudem bestehen weiterhin Engpässe von Gütern des täglichen Bedarfs, Medikamente und medizinisches Material.

Die Telefon- und Internetverbindungen können zeitweise unterbrochen sein. Besonders die Internetverbindung kann über längere Zeit nicht verfügbar sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kuba nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Insbesondere Taschen- und Entreissdiebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt gemeldet. Auch Überfälle auf Busse sind zu verzeichnen. Diebstähle aus Autos werden immer häufiger, auch aus Taxis, oft unter Komplizenschaft von Fahrern. Einbruchdiebstähle in Privatunterkünften (casas particulares) kommen ebenfalls vor.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe (Pass, Flugticket, etc.); tragen Sie jedoch eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Achten Sie bei den Casas particulares darauf, dass es sich um offiziell anerkannte Unterkünfte handelt; sie sind durch ein blaues Dreieck an der Türe gekennzeichnet.
  • Benutzen Sie ausschliesslich gekennzeichnete, offizielle Taxis.
  • Nehmen Sie wegen der Überfall- und Diebstahlgefahr keine Anhalterinnen oder Anhalter mit.

Verkehr und Infrastruktur

Strassen und Fahrzeuge sind schlecht unterhalten und bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet und es kommt häufig zu Engpässen.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
  • unhöfliches Verhalten gegenüber Polizeipersonal sowie abfällige Bemerkungen über das Land oder seinen Präsidenten. Dies kann ein Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung resp. Ehrverletzung zur Folge haben.
  • für ausländische Staatsangehörige die Teilnahme an politischen Aktivitäten
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und ‑lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit bis zu 30 Jahren Gefängnis bestraft. Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten, verhängt.

Je nach Art und Schwere des Vergehens kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel bei Mord, Drogenhandel oder Pädophilie.

Die Haftbedingungen sind nicht mit der Schweiz vergleichbar: Infolge der Wirtschaftskrise sind die medizinische Versorgung und die Ernährung in den Gefängnissen mangelhaft.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Im Extremfall können sie Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Instituto de Meteorología de la Republica de Cuba

World meteorological organization (WMO)

Erdbeben können vorkommen, besonders im östlichen Teil der Insel. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Havanna.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa, Kanada) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Versicherung
Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba. Weitere Informationen erteilen die kubanische Botschaft in Bern und Asistur.
Botschaft von Kuba in Bern (spanisch)

Asistur (spanisch, englisch)

Aufenthalt
Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen gelten besondere Vorschriften. Die kubanische Botschaft in Bern erteilt Auskunft über die Einreisebestimmungen.

Zahlungsmittel
Die Landeswährung CUP (Peso Cubano) kann nur innerhalb des Landes bezogen werden. Für die Ein- und Ausfuhr von CUP bestehen Beschränkungen. Auskunft erteilt die kubanische Botschaft in Bern.
Achtung: Zahlungen oder Bargeldbezüge mit Schweizer Bankkarten (Maestro, Postfinance), Reiseschecks sowie gewissen Kreditkarten sind nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Bank oder ihrem Kreditkarteninstitut. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in Euro für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes mitzunehmen. 
Gemäss kubanischem Gesetz ist das Wechseln von Fremdwährung nur in staatlich anerkannten «Cadeca»-Wechselstuben oder kubanische Banken erlaubt.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 106

Zollvorschriften: Aduana General de la República Cuba (Spanisch, Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Havanna

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kuwait

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist grundsätzlich stabil. Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen. Bei politischen Demonstrationen kann es zu Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

In Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region kann sich die Lage plötzlich ändern.

Terroraktionen können nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art -  umso mehr, als die Teilnahme für ausländische Staatsangehörige strafbar ist.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Noch besteht sowohl in Wüsten- wie auch Küstenregionen die Gefahr von Landminen und nicht explodierten Bomben. Halten Sie sich deshalb strikte an die asphaltierten Strassen.

Meiden Sie die Grenzgebiete zum Irak, die zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden sind.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit sowie die häufige Missachtung der Verkehrsregeln und Sicherheitsabstände verursachen viele Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem

  • die Beleidigung der politischen und religiösen Führung (auch in den sozialen Medien)
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen
  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
  • aussereheliche und homosexuelle Beziehungen. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten ergeben sich zivil- als auch strafrechtliche Folgen. Opfer von Sexualdelikten laufen Gefahr, wegen einer ausserehelichen Beziehung angeklagt zu werden.
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Kuwait ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
State of Kuwait: Meteorological Department  
General Department of Civil Defence 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist zufriedenstellend. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Vor allem die privaten Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Kuwait anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Doha, Katar

Schweizer Botschaft in Kuwait

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kuwait e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Laos

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Laos nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam. 
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In weiten Landesteilen stellen Blindgänger und Minen aus dem Vietnamkrieg eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die gefährdeten Gebiete sind nur selten markiert. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Norden des Landes: In der Provinz Xaisomboun ist es in der Vergangenheit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften gekommen. Bei Explosionen von Sprengsätzen sind Personen getötet oder verletzt worden.
Erkundigen Sie sich vor Reisen in die Provinz Xaisomboun bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie sich von einer ortskundigen Reiseführerin oder einem ortskundigen lokalen Reiseführer begleiten. Die Provinz Xaisomboun darf nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die Botschaft von Laos in Genf erteilt nähere Auskünfte.

In vergangenen Jahren kam es zu Schiessereien und Überfällen in ländlichen Gebieten, zum Beispiel entlang der Nationalstrasse Nr. 13, zwischen Vang Vieng und Luang Prabang. Vereinzelte Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt weiter zu, insbesondere in den Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng. Ausländische Staatsangehörige werden vermehrt Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Überfällen, vereinzelt mit Todesfolge. Auch Sexualdelikte sind vereinzelt zu verzeichnen. Besonders in Vientiane kommt es zu Entreissdiebstählen durch Personen auf Motorrädern; auf den Landstrassen kommen gelegentlich Raubüberfälle vor. Es sind Straftaten bekannt, an denen Polizeipersonal beteiligt war.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Unternehmen Sie Reisen in die Ebene der Tonkrüge (in der Nähe von Phonsavan) nur in Begleitung ortskundiger Reiseführerinnen oder ortskundiger Reiseführer und beschränken Sie sich strikt auf die üblichen, touristischen Ziele. Abseits der markierten Routen besteht Minengefahr.
  • Hüten Sie sich vor Falschspielern, die versuchen, Touristinnen und Touristen zu erpressen und um ihr Geld zu bringen.

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von der Nationalstrasse Nr. 13 und der Autobahn zwischen Vientiane und Luang Prabang ist der Strassenzustand schlecht. Das Unfallrisiko ist hoch: unvorhersehbare Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung der Verkehrsregeln usw. In Vientiane sind Motorradfahrerinnen und -fahrer besonders oft in Unfälle involviert. Nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich. Von nächtlichen Überlandreisen wird abgeraten.

Engpässe bei der Treibstoffversorgung kommen vereinzelt vor.

Die öffentlichen Verkehrsmittel (Busse, Schiffe und Flugzeuge) sind teilweise veraltet und schlecht gewartet. Schnellboote waren wiederholt in schwere Unfälle verwickelt.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen laotischen und ausländischen Staatsangehörigen werden strafrechtlich verfolgt.

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen bis zum Abschluss der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen sowie bei Besitz von Chemikalien, die der Drogenherstellung dienen, hart geahndet: bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe.
Für Kapitalverbrechen (z.B. Vergewaltigung oder Raubüberfall mit Todesfolge) kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie die religiösen Empfindungen und die lokalen Gepflogenheiten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und passen Sie Verhalten und Kleidung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Laos liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Regenzeit (Mai bis November) muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, vor allem entlang des Mekongs. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden, da beispielsweise Strassen wegen Erdrutschen und Überschwemmungen unpassierbar werden.
Mekong River Commission

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Vientiane nur beschränkt, ausserhalb der Stadt nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten. Notfälle werden in der Regel ohne Vorbehalte behandelt. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (Thailand oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Polizei führt häufig Sicherheitskontrollen (Checkpoints) durch; stellen Sie deshalb sicher, dass Sie sich jederzeit ausweisen können. Andernfalls müssen Sie mit einer vorübergehenden Festnahme und/oder einer Geldstrafe rechnen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 1191
Notruf Sanität: 020 5996 6111 & 020 2344 9090

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bangkok, Thailand

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur Vientiane
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Lesotho

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Lesotho ist gespannt. Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Strassenblockaden und Ausschreitungen geäussert.

Die unterschiedlichen Höhenlagen, die Abgeschiedenheit einzelner Ort sowie die prekären Verbindungen (Strassen und Telefonie) machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lesotho nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalität vor allem in Maseru zu. Vorsicht ist ebenfalls bei Reisen zum Katse-Staudamm geboten. Taschen- und Entreissdiebstähle, Überfälle, Einbrüche und Diebstähle von Autos kommen häufig vor und sind zunehmend von Gewalt begleitet. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente (Pass, Flugticket, Checks, Bargeld) im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf. Besonders Frauen wird davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Vor Wanderungen abseits der bekannten Touristenrouten wird abgeraten.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, wenn Sie in wenig belebten oder schlecht beleuchteten Quartieren Maserus aus dem Auto aussteigen oder anhalten.
  • Auf der Umfahrungsstrasse Richtung Flughafen Maseru sind gewaltsame Autodiebstähle vorgekommen. Meiden Sie nachts diese Strasse.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Bergstrassen sind vielfach nicht asphaltiert und nur mit Geländewagen befahrbar. Verzichten Sie auch wegen des erhöhten Unfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten. Unwetter können den Strassenzustand kurzfristig verschlechtern und den Verkehr behindern.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Königspalast, Flughafen, Regierungs- und andere öffentliche Gebäude sowie uniformierte Personen und Militärfahrzeuge zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens fünf Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Lesotho befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Unwetter können den Strassenzustand kurzfristig verschlechtern und den Verkehr behindern. Im Winter können Schneefälle die Strassen in den Bergen während Tagen unpassierbar machen (April - September).

Im Gebirge schlägt das Wetter oft sehr rasch um. Gewitter können Bäche in kurzer Zeit zu reissenden Strömen anschwellen lassen. Auch im Sommer sind Schneefälle nicht ausgeschlossen (Oktober bis März). Diesem Umstand ist insbesondere bei der Planung von Aktivferien Rechnung zu tragen, z.B. bei Trekking, Rafting, Canyoning.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Lesotho Meteorological Services

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Maseru ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Die medizinische Versorgung ist in den meisten öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112 (landesweit), 58881010; 80022046 oder 22322099 (nur Maseru)
Notruf Ambulanz: 22312501 (nur Maseru)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Lettland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Lettland ist ein stabiles Land.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. In den Grenzgebieten zu Belarus sowie bei Immigrationskontrollstellen ausserhalb der Grenzgebiete gilt der Ausnahmezustand. Dieser berechtigt die Regierung unter anderem, vermehrt Sicherheitskontrollen durchzuführen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lettland nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Taschendiebstähle und Autoeinbrüche kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnamen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Nehmen Sie in Bars und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Das Risiko von Autounfällen ist relativ hoch. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen und Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzungsdienst. Auf manchen Strassen ausserhalb der Städte erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit.

Öffentlicher Verkehr: Lettland verfügt über zahlreiche Bus- und einige lokale Bahnverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,2 Promille für Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Touristenpolizei in Riga: Tel. +371 67181818

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Schweizer Botschaft in Riga

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Libanon

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Es bestehen soziale, politische und religiöse Spannungen, und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise, die diese Spannungen verschärfen.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und kann sich rasch ändern. Eine Verschlechterung der Lage ist möglich.

Es kommt zu Demonstrationen, Strassenblockaden, Streiks und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Gruppierungen sowie zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Bei solchen Ereignissen kommt es regelmässig zu Sachbeschädigungen, und vereinzelt werden Schusswaffen eingesetzt. Am 14. Oktober 2021 artete eine Demonstration im Beiruter Stadtteil Tayouneh in bewaffnete Zusammenstösse zwischen zwei politisch-religiösen Gruppierungen aus. Sie forderten mehrere Todesopfer und Verletzte.

Es muss mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Strom, Wasser und anderen Gütern. Auch Unterbrüche der Telefon- und Internetverbindungen sind möglich.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sind. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in US-Dollar mitzunehmen. Erkundigen Sie sich jedoch bei der libanesischen Botschaft in Bern über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Beirut hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können die Sicherheitslage in Libanon jederzeit und unvermittelt beeinflussen. So wirken sich die anhaltenden Spannungen mit Israel und der bewaffnete Konflikt in Syrien weiterhin auf Libanon aus. Der Konflikt in Syrien hat gewisse politische und religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von über einer Million Flüchtlingen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Attentaten, vor allem in Tripoli im Norden des Landes und in den südlichen Quartieren von Beirut. Zum Beispiel wurde am 14. Dezember 2022 ein UNO-Soldat in der Nähe von Sidon durch Schüsse auf sein Fahrzeug getötet, nachdem er sich verfahren hatte. Im Februar 2021 wurde im Süden des Landes ein prominenter politischer Aktivist durch ein gezieltes Attentat getötet.

Wiederholt sind Attentate auf religiöse und politische Ziele verübt worden, die auch unbeteiligte Opfer gefordert haben.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Beirut
Meiden Sie die südlichen Quartiere der Stadt
(Dahiye genannt). Sie umfassen unter anderem die Stadtteile Borj el Barajneh, Haret Hreik und Laylaki und werden nicht vollständig durch die offiziellen staatlichen Sicherheitskräfte kontrolliert. Es besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko. Benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um vom Flughafen nach Beirut zu gelangen.

Flüchtlingslager
Die Spannungen sind in allen Flüchtlingslagern hoch und können sich aus geringem Anlass in Gewalttaten entladen. Von Besuchen der Flüchtlingslager und deren Umgebung wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.

Südlibanon
Das Risiko von nicht explodierten Bomben und Minen ist hoch. Ausserdem finden in diesem Gebiet laufend Truppenverschiebungen statt. Im libanesisch-israelischen Grenzgebiet sind die Spannungen sehr hoch. Mit Ausnahme der Stadt Sur (Tyr) wird von Reisen ins Gebiet südlich des Litani-Flusses bis zur israelischen Grenze abgeraten. Benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um nach Sur zu gelangen.

Bekaa-Ebene
Die Sicherheitslage in der Bekaa-Ebene hat sich durch den bewaffneten Konflikt in Syrien verschlechtert. Es sind bewaffnete Gruppierungen aktiv, und Grenzüberschreitungen durch Kämpfer sind häufig. Bewaffnete Zusammenstösse zwischen der Armee und militanten Gruppierungen kommen vor, vor allem in und um Ersal, Ras Baalbek und Qaa. Spannungen zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen, aber auch innerhalb einzelner Gemeinschaften, entladen sich immer wieder in bewaffnete Konfrontationen oder Anschläge.
Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen mit hohen Lösegeldforderungen. In der Bekaa-Ebene sind zahlreiche nicht explodierte Bomben und Minen vorhanden. Von Reisen in die Bekaa-Ebene wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet das Gebiet am westlichen Rand der Ebene zwischen Zahlé und Kefraiya.

Nordlibanon
Es bestehen grosse Spannungen in der Region, die sich durch den Konflikt in Syrien und die Anwesenheit zahlreicher Flüchtlinge verschärft haben. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen der Armee und militanten Gruppierungen oder zwischen verschiedenen politisch-religiösen Gruppierungen. Die Gefahr von weiteren Anschlägen und einer Eskalation ist gross. Von Reisen nach Tripoli und in die Region Akkar wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Syrien
Der Konflikt in Syrien wirkt sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze aus. In der Nähe der syrischen Grenze ereigneten sich in der Vergangenheit wiederholt Kämpfe zwischen extremistischen Gruppierungen und den libanesischen Streitkräften. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Sicherheitszwischenfällen. Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Syrien wird grossräumig abgeraten.

Ganzes Land
Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das örtliche Risiko von Minenfeldern und nicht explodierten Bomben.
Lebanon Mine Action Center

Kriminalität

Die Kleinkriminalität und besonders Entreissdiebstähle haben zugenommen. Waffenbesitz ist verbreitet. Persönliche Dispute werden häufig unter Anwendung von Schuss- oder Stichwaffen ausgetragen; es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Entführungen mit Lösegeldforderungen haben in der Regel einen kriminellen Hintergrund. Am häufigsten betroffen sind libanesische und syrische Staatsangehörige in der Region Akkar (Norden) und in der Bekaa-Ebene.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen, und

  • lassen Sie sich von einer lokalen Reiseleiterin, einem lokalen Reiseleiter oder einer lokalen Vertrauensperson begleiten, wenn Sie mit den Verhältnissen in Libanon nicht vertraut sind.
  • benutzen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Taxis.
  • tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Schmuck, Uhren usw.).

Verkehr und Infrastruktur

Ein grosser Teil der Strassen ist in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die oft mangelhafte Ausschilderung und Beleuchtung der Strassen stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es deshalb empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten und sich an die Hauptstrassen zu halten.

Im August 2020 forderte eine schwere Explosion im Hafen von Beirut über 200 Todesopfer und tausende Verletzte und verursachte massive Schäden. Wegen der mangelhaften Umsetzung von Sicherheitsstandards besteht das Risiko weiterer schwerer Industrie-Unfälle.
Befolgen Sie im Ereignisfall die Anweisungen der lokalen Behörden.
Ministry of Public Health

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen.
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen, öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.), strategisch bedeutenden Gebieten und Installationen. Es ist jedoch nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • die Beleidigung des Präsidenten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schwieriger als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung gehört verschiedenen muslimischen und christlichen Glaubensbekenntnissen an; insgesamt werden 18 Religionsgemeinschaften anerkannt. In ländlichen Gebieten ist das Leben noch oft traditionell geprägt. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Bei politischen Reden oder Familienfesten werden manchmal Schüsse in die Luft abgefeuert. Dieser Brauch führt immer wieder zu teils tödlichen Verletzungen durch herunterfallende Patronen und Querschläger.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Libanese/Libanesin muslimischen Glaubens sind gewisse islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Verheiratete libanesische Personen haben (unabhängig von Religion/Konfession) das Recht, mittels eines Gerichtsprozesses oder einer Klage bei einem Gericht ein Ausreiseverbot für die Ehefrau oder den Ehemann und die Kinder zu erwirken.

Naturbedingte Risiken

Libanon liegt in einem Erdbebengebiet.

Im Sommer und Herbst besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Beirut.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht mehr immer und überall gewährleistet. Es bestehen Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen meistens eine Vorschusszahlung.

Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Notruf Ambulanz: 125 (Zivilschutz) oder 140 (Rotes Kreuz)
Libanesische Zollvorschriften: Customs Administration: Travelers Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beirut

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Liberia

Zuletzt editiert: 6/9/2023 3:33:17 PM

Aktuelles

Im Oktober 2023 sind Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen rivalisierenden Gruppen und/oder mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren, etc.). 

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und wirtschaftliche Lage ist schwierig. Sporadisch werden Streiks und Demonstrationen durchgeführt. Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen sowie zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch vorübergehende Verkehrsbehinderungen und Blockaden einzelner Strassen sind möglich.

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Liberia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Reisen ausserhalb der Hauptstadt Monrovia erfordern grosse Vorsicht und sollten nicht ohne vorherige Abklärung der aktuellen Sicherheitslage unternommen werden. Lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Grenzgebiet zu Côte d’Ivoire: In den Grenzgebieten kommt es zu Zusammenstössen zwischen bewaffneten Gruppierungen. Es wird abgeraten von Reisen in die besonders betroffenen Provinzen Nimba, Grande Gedeh, River Gee und Maryland.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt vor allem in der Hauptstadt Monrovia noch zu. Bei Einbrüchen, Überfällen, Taschen-, Entreiss- und Autodiebstählen wird häufig Waffengewalt angewendet. Auch Vergewaltigungen werden immer wieder gemeldet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie die Flughafentransfers durch eine lokale Vertrauensperson organisieren.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit gefährden.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie Exkursionen und Spaziergänge in Gruppen und verzichten Sie nachts ganz darauf.
  • Halten Sie Autotüren verriegelt und Fenster geschlossen.
  • Frauen wird empfohlen, nur in Begleitung zu reisen und auf keinen Fall alleine an den Strand zu gehen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den Gewässern vor Liberia kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und/oder nicht asphaltiert. Während der Regenzeit von Mai bis November können Strassen unpassierbar werden. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunendes Vieh sind ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Ausserhalb von Monrovia ist die Infrastruktur für Reisende rar und sehr bescheiden (Unterkünfte, Restaurants usw.).

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken, usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart geahndet. Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Liberia von Bedeutung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist schlecht und ausserhalb der Hauptstadt Monrovia praktisch nicht vorhanden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d'Ivoire
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Libyen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Libyen und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Schweizer Botschaft in Tripolis ist seit dem 31. Juli 2014 geschlossen. Die in Libyen wohnhaften Schweizer Staatangehörigen werden durch die Schweizer Botschaft in Tunis betreut.
Schweizer Botschaft Tunis:
Tel. +216 71 191 997
EDA-Helpline:
Tel. +41 800 24-7-365

Die Schweiz hat nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit mehr, in Notfällen Dienstleistungen oder sonstige Unterstützung für Schweizer Staatsangehörige in Libyen zu erbringen.

Die Lage im Land ist unübersichtlich und die Sicherheitslage ist nicht gewährleistet. In grossen Teilen des Landes herrschen bewaffnete Milizen oder sonstige bewaffnete Kräfte. Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Davon ist insbesondere Tripolis betroffen. Auch Minen werden eingesetzt.

Im ganzen Land besteht ein hohes Entführungsrisiko für libysche und ausländische Staatsangehörige. Beispiele von Entführungen:

  • im Februar 2023 sechs ägyptische Staatsangehörige in der Stadt Zawiya
  • im Mai 2022 zwei ägyptische Staatsangehörige, zwischen Sirte und Al-Marj
  • im Oktober 2021 zwei Mitarbeitende einer Erdölfirma in Tripolis
  • im Juni 2021 ein lokaler Hilfswerkmitarbeiter in Ajdabiya und zwei ausländische Arbeiter in Benghazi
  • im Dezember 2020 ein Arzt in Tripolis
  • im September 2020 in Tripolis sieben indische Staatsangehörige

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land.

 Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tunis

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Litauen

Zuletzt editiert: 5/31/2023 8:54:00 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Litauen ist ein stabiles Land.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Litauen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kriminalität:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Nehmen Sie in Bars und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Das Risiko von Autounfällen ist relativ hoch. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen oder Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzungsdienst. Bei Unfällen mit Verletzten ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Eine Entfernung vom Unfallort vor Eintreffen der Polizei ist strafbar.

Öffentlicher Verkehr: Litauen verfügt über zahlreiche Busverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,4 Promille Blutalkoholgehalt (0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Luxemburg

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:17 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von Anschlägen kann auch in Luxemburg nicht ausgeschlossen werden.
Info Crise: Vigilnat

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der luxemburgischen Polizei:
Polizei Luxemburg: Prävention

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Département des transports: portail transports
Polizei Luxemburg: Sicherheitstipps für Verkehrsteilnehmer

Es besteht ein verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Mobiliteit.lu

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Für Personen, die den Führerschein auf Probe besitzen, Berufsfahrerinnen und -fahrer und einige andere Personenkategorien gilt eine Grenze von 0,2 Promille.
Polizei Luxemburg: Alkohol am Steuer
Code de la route

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Polizei Luxemburg: Rauschgifte

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 113
Info Crise

Administration des douanes et accises:
Droits et formalités applicables aux voyageurs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Konsularcenter in Den Haag, Niederlande

Schweizer Botschaft in Luxemburg

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Madagaskar

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:17 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Ausschreitungen und Gewalttaten kommen. Zum Beispiel kamen im August 2022 bei gewaltsamen Protesten in Ikongo (südöstlich von Antananarivo) mehrere Personen ums Leben oder wurden verletzt. Proteste und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können im ganzen Land jederzeit vorkommen.

Als Folge von Demonstrationen kann es zu Strassenblockaden kommen. Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Antananarivo hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Madagaskar nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Distrikt Ankazobe (Region Analamanga)
In diesem Distrikt sind bewaffnete Banden aktiv, die sporadisch Dörfer überfallen. Im Juli 2022 starben mehr als 30 Personen nach einem Angriff einer bewaffneten Bande, die das Dorf Ambohitriniandriana in Brand steckte. Informieren Sie sich in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage, bevor Sie in den Distrikt Ankazobe reisen. Dasselbe gilt während des Aufenthalts in diesem Distrikt. Lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Süden und Südosten
Es kommt häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Banden und den Sicherheitskräften. Es werden zahlreiche gewaltsame Überfalle verübt, teils mit Todesfolge. In der Region Anosy sind wiederholt Personen getötet oder verletzt worden. Auch ausländische Staatsangehörige sind von den Gewalttaten betroffen. Zum Beispiel sind mehrere Überfälle an der Batterie Beach (nördlich von Toliara) verübt worden. Informieren Sie sich in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage, bevor Sie in den Süden und Südosten reisen und lassen Sie grösste Vorsicht walten. Es wird empfohlen, die Hauptverkehrsachsen nicht zu verlassen und sich nicht ausserhalb der Städte aufzuhalten. 

Region Menabe
Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge auf den Überlandstrasse sowie auf Boote auf dem Fluss Tsiribihina kommen regelmässig vor. Lassen Sie in dieser Region grösste Vorsicht walten.

Kriminalität

Strassenkriminalität, bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche nehmen zu und kommen im ganzen Land vor, am häufigsten in Antananarivo und in den Orten und Regionen die häufig von Touristen besucht werden (Strände, Nationalparks, etc.). Gewaltanwendung ist häufig und die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück. Auch Vergewaltigung und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen.

Es kommen vermehrt Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen vor, um Lösegeld zu erpressen. Am häufigsten sind Personen betroffen, die für lokale oder internationale Firmen tätig sind.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseleiter oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren und Fenster geschlossen. Diebstähle aus parkierten oder in Staus steckenden Autos kommen häufig vor.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Reisen.
  • Meiden Sie wenig besuchte Gebiete und Strände.
  • Verzichten Sie auf wildes Campieren.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Es kommt vor, dass diese mit Dieben zusammenarbeiten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Potentiellen Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in 3003 Bern oder die Schweizerische Botschaft in Antananarivo zu kontaktieren.

Im Indischen Ozean ist es in der Vergangenheit wiederholt und in den madagassischen Gewässern vereinzelt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist oft schlecht. Nur wenige Landstrassen sind asphaltiert. Es kommt vor, dass bei polizeilichen Strassenkontrollen unberechtigte Geldforderungen gestellt werden. Das unvorhersehbare Verhalten von Verkehrsteilnehmern (insbesondere von Bussen und Buschtaxis „taxi-brousse“) bilden zusätzliche Unfallrisiken. Unbeleuchtete Fahrzeuge und Vieh stellen ein zusätzliches Risiko dar.
Es wird empfohlen, nicht selber zu fahren und ein Auto mit lokaler, erfahrener Chauffeurin oder lokalem, erfahrenem Chauffeur zu mieten. Meiden Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel für Überlandreisen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.) zu fotografieren.

Strafbar sind unter anderem Verstösse gegen einheimische Bräuche und gegen die sittlichen Empfindungen der Bevölkerung, z.B. gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen unter 21 Jahren oder Missachten des Ahnenkults.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (mangelhafte Ernährung und medizinische Versorgung). Die Untersuchungshaft kann sich über Jahre hinziehen.

Kulturelle Besonderheiten

In Madagaskar sind zahlreiche Traditionen erhalten geblieben. Passen Sie Ihr Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an und respektieren Sie besonders heilige Orte, die Hierarchie in den Dörfern sowie die Bestattungsrituale, die von einer Region zur andern variieren können. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit (Dezember bis April) besteht die Gefahr von heftigen Wirbelstürmen. Überschwemmungen und Erdrutsche können die Strassen- und Bahnverbindungen während längerer Zeit unterbrechen und die Versorgung der Städte (v.a. Antananarivo) beeinträchtigen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Madagascar

Bureau National pour la Gestion des Risques et Catastrophes

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Madagaskar erreichen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Antananarivo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (Südafrika, La Réunion oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Zollvorschriften für Madagaskar: Douanes Malagasy

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Antananarivo
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malawi

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:38:59 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist gespannt. Wirtschaftliche Schwierigkeiten können kurzfristig zu Unruhen und Streiks führen.

Demonstrationen und Protestaktionen können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Plünderungen begleitet sein. Es besteht die Gefahr von gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Malawi nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen in Begleitung einer ortskundigen Reiseführerin oder eines ortskundigen Reiseführers, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Tansania: Offene Fragen in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Malawi-Sees und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Mosambik: Der Konflikt in den zentralen Gebieten von Mosambik kann sich auf die Sicherheitslage im malawischen Grenzgebiet auswirken. Informieren Sie sich vor und während Reisen ins Grenzgebiet zu Mosambik in der Southern Region bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle sowie Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen vor, ebenso Entführungen zwecks Lösegelderpressungen. Vereinzelt sind auch Entführungen mit ungeklärtem Motiv gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und verzichten Sie nachts auf Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer leichter berauben zu können.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, nur mit ihnen bekannten Personen Geschäfte abzuschliessen.

Verkehr und Infrastruktur

In Malawi herrscht Linksverkehr.

Das Unfallrisiko auf Malawis Strassen ist sehr hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Treibstoff- und Stromversorgung. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken, etc.
  • Der Kauf von ungeschliffenen Edelsteinen.

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung (konservativ) den verschiedenen lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Kulturelle Missverständnisse können im Extremfall zu gewaltsamen Übergriffen auf in- und ausländische Reisende führen: Im Süden des Landes kursieren beispielsweise in abgelegenen Gebieten wiederholt Gerüchte, wonach Reisende das Blut von einheimischen Personen stehlen wollen.

Naturbedingte Risiken

Malawi liegt in einer Erdbebenzone.

Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer.

Von November bis April muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Department of Climate Change and Meteorological Services

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Lilongwe und Blantyre ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt (Südafrika oder Europa). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Strassenkontrollen sind relativ häufig. Tragen Sie deshalb stets Ihren Pass auf sich (oder eine Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malaysia

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:18 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Malaysia kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden. Die politischen Spannungen haben unter anderem wegen mehreren Regierungswechseln zugenommen.
Bei Demonstrationen können gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden.

Terroranschläge können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen an die Küsten im Norden und Osten der Provinz Sabah sowie auf die vorgelagerten Inseln wird aufgrund des hohen Entführungsrisikos abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Landesteile in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an Demonstrationen verboten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Sabah:
In der Sulu-See sind terroristische Gruppen aktiv, die ihre Basis auf den Philippinen haben. In den Distrikten mit Meeresanstoss an der Nord- und Ostküste der Provinz Sabah inkl. der vorgelagerten Inseln besteht ein hohes Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen. Zum Beispiel wurden im Januar 2020 acht indonesische Fischer nahe der Insel Tambisan entführt. Eine der Geiseln wurde bei einem Rettungsversuch getötet.

In Ost-Sabah besteht eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Security Zone). Sie umfasst die Distrikte Kudat, Kota Marudu, Pitas, Beluran, Sandakan, Kinabatangan, Lahad Datu, Kunak, Semporna, Tawau sowie die vor der Küste gelegenen Inseln, einschliesslich Sipadan.
Die Sicherheitskräfte warnen in diesen Küstengebieten und den vorgelagerten Inseln vor bewaffneten Eindringlingen aus dem Sulu-Archipel und vor hohem Entführungsrisiko, auch für ausländische Staatsangehörige.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen an die Küsten im Norden und Osten der Provinz Sabah sowie auf die vorgelagerten Inseln wird abgeraten. Dies gilt auch für Schiffs- und Bootsreisen jeder Art.
Lassen Sie in den übrigen Gebieten der Provinz Sabah grosse Vorsicht walten und informieren Sie sich vor Ort bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der malaysischen Sicherheitsbehörden und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Grenzregion zu Thailand:
Die angespannte Sicherheitslage in den südlichen Provinzen von Thailand wirkt sich auch auf das Grenzgebiet aus. Lassen Sie bei Reisen in die Grenzregion erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Taschen- und andere Diebstähle kommen oft vor, vor allem in Stadtgebieten und Touristenzentren. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Personen auf Motorrädern verübt. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Vereinzelt wurden Fälle gemeldet, bei welchen Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt wurden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor, auch in Hotels, Restaurants und Duty-Free-Shops im Flughafen.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter irgendeinem Vorwand zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Verluste von einigen Tausend Franken sind keine Seltenheit.
  • Es sind Fälle gemeldet geworden, in denen illegaler, gepanschter Alkohol schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursacht hat. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grossen internationalen Hotels oder grösseren Geschäfte, die importierte Spirituosen verkaufen, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin oder Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an, und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

In den Meerengen und küstennahen Gewässern kommen Piratenüberfälle vor. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Malaysia herrscht Linksverkehr.

Obwohl die Strassen allgemein in gutem Zustand sind, ist das Unfallrisiko beträchtlich (überhöhte Geschwindigkeit, undisziplinierte Fahrweise - besonders von Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern).

Vorwiegend im Landesinnern sind Fähren und Ausflugsboote oft schlecht gewartet und ungenügend gesichert.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Provinzen stark unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. Für Personen muslimischen Glaubens finden Scharia-Gesetze Anwendung, z.B. bei familienrechtlichen Angelegenheiten. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, der Reiseleitung oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen. Gewisse Gesetzeswiderhandlungen werden in Malaysia mit Stockhieben bestraft.

Im ganzen Land strafbar sind unter anderem:

  • Äusserungen (auch in den sozialen Medien) oder Handlungen, die den Staat, dessen Institutionen, die Königsfamilie, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole wie die Nationalflagge in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen jeder Art von Drogen äusserst hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet.

Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel Besitz und Einfuhr von Waffen und Munition.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Malaysia ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders ausserhalb der grösseren Agglomerationen und Touristenorte. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Malaysier/in muslimischen Glaubens sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern.

Sexuelle Minderheiten sind allgemein nicht toleriert.

Naturbedingte Risiken

Malaysia liegt in einer Region, in der Erdbeben vorkommen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Malaysia erreichen.
Indian National Centre for Ocean Information Services (INCOIS)

Während der Monsunzeit wird das Land oft von heftigen Gewittern heimgesucht, die mitunter Erdrutsche und Überschwemmungen auslösen können (Nordost-Monsun: November bis März; Südwest-Monsun: Juni bis Oktober).

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Kuala Lumpur.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in den Städten voll umfänglich, in abgelegenen ländlichen Gebieten jedoch nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Krankhäuser verlangen von ausländischen Patientinnen und Patienten die sofortige Bezahlung der Rechnungen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Royal Malaysian Customs Department > Travellers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Bangkok, Thailand

Schweizer Botschaft in Kuala Lumpur

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malediven

Zuletzt editiert: 7/7/2023 8:19:12 AM

Aktuelles

Am 9. September 2023 finden Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld der dieser Wahlen nehmen die politischen Spannungen zu. Vor, während und nach den Wahlen muss insbesondere in Male vermehrt mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Demonstrationen sind dennoch jederzeit möglich und es kann zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen. Die Flughafeninsel sowie die Hotelinseln waren bisher von Unruhen nicht betroffen.

Auf den von der einheimischen Bevölkerung bewohnten Inseln und in Male schüren kriminelle Banden gelegentlich Unruhen und verüben Gewalttaten, die sich in erster Linie gegen die lokale Bevölkerung oder die Regierung richten.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten. Zum Beispiel sind am 6. Mai 2021 in Male bei einem Anschlag auf den Parlamentspräsidenten mehrere Personen verletzt worden. Am 5. Februar 2020 hat ein Attentäter auf der Insel Hulhumale mehrere Personen mit einem Messer verletzt. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Male: In Male muss gelegentlich mit Demonstrationen gerechnet werden. Sie können von Verhaftungen, gewalttätigen Ausschreitungen sowie von Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet sein. Gewalttaten durch kriminelle Banden gegen die lokale Bevölkerung kommen vor. Informieren Sie sich vor Ausflügen nach Male bei Ihrem Reiseveranstalter, im Hotel oder bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Ausflügen. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Im Indischen Ozean kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Nur wenige Inseln verfügen über ein Strassennetz. Dort herrscht Linksverkehr. Gewisse Inseln sind ausschliesslich mit hoteleigenen Transportmitteln erreichbar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen.

Strafbar sind unter anderem:

  • Konsumieren von Alkohol ausserhalb der Hotelanlagen
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen maledivischen und ausländischen Staatsangehörigen
  • abfällige Bemerkungen über den Islam und religiöse Symbole (auch in den sozialen Medien)
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Auch das Fotografieren von Demonstrationen und Protestaktionen kann mit Gefängnis oder Ausschaffung bestraft werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit lebenslänglichen Gefängnisstrafen geahndet. Die Polizei verfolgt Besitz und Konsum von Haschisch und allen anderen Drogen sehr streng, auch in den Hotels.

Für schwere Vergehen wie Mord und Landesverrat kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind nicht mit jenen in der Schweiz vergleichbar.

Kulturelle Besonderheiten

Die Malediven sind ein muslimisches Land. Respektieren Sie die religiösen Moralvorstellungen und passen Sie Verhalten und Kleidung auch an den Stränden den lokalen Gepflogenheiten an. Während Alkoholkonsum in den Touristenanlagen toleriert wird, ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken verboten.

Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. 

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Während der Monsunzeit (Mai bis November) können vereinzelt tropische Zyklone auftreten und es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Maldives Meteorological Service

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch die Malediven erreichen.
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Indian National Centre for Ocean Information Services – Tsunami Early Warnings

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Auf den ausschliesslich für ausländische Besucherinnen und Besucher reservierten Ferieninseln gibt es teilweise kleine Arztpraxen oder kleine Kliniken für einfachere Behandlungen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Die Einfuhr von Medikamenten wird auf den Malediven strikt reguliert.
Ministry of Health

Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 119
Notruf Ambulanz: 102
Zollvorschriften: Maledives Customs Service

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Colombo, Sri Lanka

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mali

Zuletzt editiert: 7/21/2023 1:01:22 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Mali sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und die Gefahr von Entführungen ist sehr hoch.

Schweizerische Staatsangehörige, die im Land bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA nach Mali reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.

Im August 2020 setzten Einheiten der Armee die malische Regierung ab und lösten das Parlament auf. Ende Mai 2021 kam es zu einem weiteren Putsch und es wurde eine Übergangsregierung eingesetzt.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Überfälle durch Terroristen kommen regelmässig vor und es besteht eine sehr hohe Gefahr von Entführungen. Der UNO Sicherheitsrat hat entschieden, das Mandat der Stabilisierungsmission der UNO (MINUSMA) zu beenden und das Personal bis 31. Dezember 2023 aus Mali abzuziehen.
Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich. 

Die politische Lage bleibt volatil, es finden regelmässig Streiks und Kundgebungen statt, die sich gegen ausländische Interessen richten. Dabei kann es zu Blockaden wichtiger Strassenverbindungen und Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen. Wiederholt haben solche Vorfälle Todesopfer und Verletzte gefordert.

Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen fordern immer wieder Todesopfer.

Islamistische und andere bewaffnete Gruppierungen kontrollieren weite Teile des Nordens, des Nordostens und des Zentrums des Landes und breiten sich Richtung Süden aus. Es kommt im ganzen Land zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und diesen Gruppierungen sowie zu Angriffen auf Einrichtungen von Militär und Polizei. Die Anzahl improvisierter Sprengsätze entlang der Hauptverkehrsachsen hat zugenommen.

Gewalttaten durch terroristische und kriminelle Gruppierungen fordern in grosser Zahl zivile Todesopfer und Verletzte. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen staatliche, touristische und ausländische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr, Schulen, kulturelle Anlässe, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants. Es werden auch ganze Dörfer überfallen.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 sind mehrere Ausländerinnen und Ausländer in der Sahelzone entführt worden, zum Teil aus Städten. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von Internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen sowie Personen religiöser Einrichtungen.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar, Senegal
Schweizer Kooperationsbüro in Bamako   
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Malta

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:20 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. In Valletta kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Malta nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor. Jugendliche Sprachstudentinnen und –studenten sind häufig Opfer von Diebstählen. Wiederholt sind Sexualdelikte gemeldet worden.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und die Empfehlungen der maltesischen Polizei. Hinterlegen Sie Ihre Reisedokumente während Ihres Aufenthaltes im Hotelsafe oder an einem anderen sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte auf sich.
Malta Police Force

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Nebenstrassen ist oft weniger gut als jener der Hauptstrassen.

Öffentlicher Verkehr: Auf Malta und Gozo besteht ein weit verzweigtes Netz von Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,8 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: +356 2122 4001-9
Maltesische Zollvorschriften: Customs 

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Rom, Italien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Marokko

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:20 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Marokko kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten. Die Sicherheitsbehörden melden regelmässig die Aushebung von Terrorzellen.

In Teilen der Sahara und des Sahels besteht das Risiko von Entführungen. Bisher waren in Marokko keine Entführungen zu beklagen. Beachten Sie dennoch folgende Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Streiks und Demonstrationen sind jederzeit im ganzen Land möglich. Vereinzelte gewalttätige Auseinandersetzungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Quartiere der Grossstädte. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Rifgebirge
Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage können Spannungen und Demonstrationen nicht ausgeschlossen werden.
Es kann zu Übergriffen durch Kriminelle kommen, die in die lokale Drogenproduktion und den Drogenhandel involviert sind.
Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf nächtliche Autofahrten.

Grenzgebiet zu Algerien
Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Algerien ist geschlossen. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiete zu Algerien ausschliesslich in Begleitung einer ortskundigen Reiseführerin oder eines ortskundigen Reiseführers, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Sahara
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten der Sahara und der Sahelzone hoch und nimmt noch zu.
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Westsahara: Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Westsahara wird abgeraten. Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Das umstrittene Gebiet der Westsahara, erstreckt sich südlich der marokkanischen Stadt Tarfaya bis zur mauretanischen Grenze. Es wurde bis 1976 von Spanien verwaltet. Seither wird es sowohl von Marokko als auch von der Frente Polisario beansprucht.

Die United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara MINURSO überwacht den Waffenstillstand zwischen den beiden Parteien. Auf beiden Seiten der Demarkationslinie (Sandwall) sind diverse Minenfelder vorhanden. Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Lage in der Westsahara ist gespannt. In El Guerguerat an der Grenze zu Mauretanien und entlang der Demarkationslinie ist es wiederholt zu Scharmützeln zwischen marokkanischen Truppen und Einheiten der Frente Polisario gekommen, die manchmal zivile Opfer fordern. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.
Falls Sie aus zwingenden Gründen in die Westsahara reisen müssen: Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Halten Sie sich ausschliesslich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität gibt es auch in den Touristenzentren. Entreiss- und Trickdiebstähle werden oft durch kleinere Kinder und Jugendliche verübt. Vereinzelt sind auch Vergewaltigungen von ausländischen Frauen und bewaffnete Überfälle gemeldet worden.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.), keinen Modeschmuck und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel)
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.
  • Benutzen Sie vorzugsweise bewachte Campingplätze, wenn Sie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind.
  • Unternehmen Sie Trekkings und Wanderungen in Begleitung einer staatlich anerkannten Führerin oder eines staatlich anerkannten Führers und vorzugsweise in grösseren Gruppen.
  • Frauen wird empfohlen, sich in Gruppen zu bewegen, sich zurückhaltend zu verhalten und wenig besuchte und isoliert gelegene Strände, Parks etc. zu meiden.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nationalstrassen sind im Allgemeinen in gutem Zustand. Das hohe Verkehrsaufkommen, das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, schlecht gewartete Fahrzeuge sowie streunende Tiere bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Achten Sie bei lokalen Verkehrsmitteln auf den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeuges (z.B. bei Überlandbussen und Mietautos). Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Fahrten ausserhalb der Städte.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich bei Touren jeder Art in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseführerin oder einem ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseführer begleiten, also auch beim Biken, Wandern etc. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Einreise mit einem Fahrzeug: Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug elektronisch erfasst und im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt oder verzollt werden. Dies gilt auch, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der marokkanischen Botschaft in Bern oder auf der Internetseite der marokkanischen Zollverwaltung über die genauen Bestimmungen.
La Douane marocaine

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge nach Ceuta und Melilla kurzfristig geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Beleidigungen der Monarchie sowie des Staates; dazu gehören auch Respektlosigkeit gegenüber der Nationalflagge und Geld, auch in den sozialen Medien.
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen.
  • der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • das Fotografieren von uniformierten Personen sowie von Einrichtungen der Armee und der Polizei.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und hohen Bussen.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.

Kulturelle Besonderheiten

Marokko ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, die je nach Region und Ort unterschiedlich sein können. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans und an religiösen Orten besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Marokkaner/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den marokkanischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können.

Starke Regenfälle können kleine Bergbäche und ausgetrocknete Flussbette in der Wüste innert kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Erdbeben kommen gelegentlich vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
meteomaroc

Direction générale de la protection civile

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Rabat.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Douane marocaine

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Rabat
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Marshallinseln

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:21 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Mauretanien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:21 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Mauretanien kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden. Es bestehen jedoch grosse soziale Unterschiede zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und damit ein latentes Spannungspotenzial.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten.

Seit November 2009 sind mehrere Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara/Sahelzone entführt worden, teilweise mit Todesfolge. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen.

Das Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen ist im Norden und Osten des Landes hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken), es kann aber auch in den übrigen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Beachten Sie auch folgende Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen und gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich von einer ortskundigen vertrauenswürdigen Reiseführerin oder einem ortskundigen vertrauenswürdigen Reiseführer begleiten. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseführerin oder einen erfahrenen lokalen Reiseführer und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Im Norden und Osten des Landes besteht ein hohes Entführungsrisiko. Die Sicherheitslage in der Westsahara kann sich auch auf die Lage im mauretanischen Grenzgebiet zur Westsahara auswirken.

Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Westsahara sowie ins ganze Gebiet nördlich der Stadt Ouedane und östlich der Linie OuedaneLexeiba.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen vor allem in Nouakchott vor. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Ein erhebliches Unfallrisiko bilden der teilweise schlechte Strassenzustand, das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, schlecht gewartete Fahrzeuge sowie streunende Tiere. Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Einreise mit einem Fahrzeug: Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt oder verzollt werden. Dies gilt auch, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauretanien in Genf über die genauen Bestimmungen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • der Konsum von Alkohol.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen. Ausserdem muss mit aggressiven Reaktionen der Bevölkerung gerechnet werden.
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Abfällige Bemerkungen über die Regierung und den Islam. Verzichten Sie generell auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien.
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Personen während der Untersuchung/Verhandlung Mauretanien nicht verlassen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für gleichgeschlechtliche Handlungen oder Ehebruch. 

Die Haftbedingungen sind prekär: minimale sanitäre Einrichtungen, überfüllte Zellen, unzureichende Ernährung.

Kulturelle Besonderheiten

Mauretanien ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, die je nach Region und Ort unterschiedlich sein können. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans und an religiösen Orten besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Nouakchott nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mauritius

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:21 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Mauritius kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Mauritius nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Zahl krimineller Übergriffe ist hoch (Taschen- und Einbruchdiebstähle, Gewalttätigkeiten). Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und

  • verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge an einsamen Stränden, in unbewohnten Gebieten oder in den ärmeren Stadtteilen
  • deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel)

Im Indischen Ozean ist es in der Vergangenheit zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Es herrscht Linksverkehr.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Grosse Teile der Bevölkerung orientieren sich an konservativen moralischen Werten und missbilligen gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Naturbedingte Risiken

Von November bis April können Wirbelstürme und schwere Regenfälle auftreten, die Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Mauritius erreichen.
Mauritius Meteorological Services

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen aber im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial kann sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 

Die Einfuhr einiger Medikamente (z.B. starker Schmerzmittel) ist verboten oder nur in Verbindung mit einem ärztlichen Rezept erlaubt. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauritius in Genf zu erkundigen.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999
Notruf Polizei: 999 oder 112
Notruf Ambulanz: 999 oder 114
Touristenpolizei: 213 3894

Einfuhrbestimmungen: Mauritius Revenue Authority: prohibited and restricted goods

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mexiko

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:22 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gewaltkriminalität ist im ganzen Land sehr hoch.

Der Staat bekämpft seit mehreren Jahren die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden kommen je nach Region häufig vor. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Immer wieder werden dabei unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken

Entführungen mit Lösegeldforderungen und politisch motivierte Entführungen kommen vor. Siehe Kapitel Kriminalität

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Mexiko nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

In Mexiko-City kommt es praktisch täglich zu Demonstrationen und Protestaktionen, die gelegentlich von Gewaltakten begleitet sind. Wegen sozialer und politischer Spannungen kann es auch in anderen Landesteilen zu lokalen Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Bei Demonstrationen und Strassenblockaden wird vereinzelt Gewalt angewendet. Ausserdem sind Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff möglich.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Mexiko-Stadt hat nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Lassen Sie im ganzen Land grösste Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und befolgen Sie deren Anweisungen. Lassen Sie sich bei Überlandreisen und Exkursionen von einer Vertrauensperson begleiten. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete und Bundesstaaten einschränken.

Mexiko-Stadt: Der Ballungsraum von Mexiko-Stadt wird vermehrt zum Ziel von Drogenbanden und Kriminellen. Entführungen, Schutzgeldforderungen und Schiessereien haben sich gehäuft, selbst in bis anhin relativ sicheren Zonen der Stadt. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist vor allem nachts und an Wochenenden geboten. 

Folgende Bundesstaaten sind besonders von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden und anderen kriminellen Gruppierungen betroffen. Auch das Risiko von Gewaltverbrechen und Überfällen ist in diesen Bundesstaaten hoch. Lassen Sie besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten:

  • Baja California Norte (Tijuana siehe weiter unten)
  • Nuevo León, Coahuila, Sonora: In diesen Bundesstaaten sind insbesondere in den Grenzgebieten zur USA verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv.
  • Chihuahua (Ciudad Juárez siehe weiter unten)
  • Zacatecas 
  • Jalisco (einschliesslich Guadalajara)
  • Guanajuato
  • Michoacán
  • Veracruz
  • Guerrero (einschliesslich Acapulco). Es kommt immer wieder vor, dass auch Touristinnen und Touristen in Acapulco Opfer von Gewaltverbrechen werden, teilweise mit Todesfolge. Zum Beispiel wurde am 10. Dezember 2021 ein Tourist in einem Restaurant in Acapulco erschossen. Am 29. November 2021 verlor bei einer Schiesserei am Majahua Strand in Puerto Marques eine Person das Leben und eine weitere Person wurde verletzt. Besonders im Hinterland und auf abgelegenen Strassen kommen bewaffnete Raubüberfälle auf Reisende vor; teilweise mit Todesfolge.
  • Oaxaca und Chiapas: Besonders im Hinterland und auf abgelegenen Strassen kommen bewaffnete Raubüberfälle auf Reisende vor; teilweise mit Todesfolge. In Chiapas kommt es auf der Hauptstrasse 199 zwischen San Cristobal de las Casas und Palenque häufig zu Strassenblockaden, um von Reisenden Geld zu erpressen.
  • Quintana Roo: Vermehrt werden Reisende Opfer von Gewaltverbrechen, teils mit Todesfolge. Beispielsweise wurde am 5. Oktober 2021 in Cancún ein kubanischer Staatsangehöriger bei einem Taxiüberfall erschossen und zwei weitere Personen verletzt. Selbst in den Hotels und an den Stränden der Touristenorte besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen kriminellen Gruppen zu geraten. Zum Beispiel: In einem Hotelresort in Playa del Carmen kam es am 21. Januar 2022 zu einem Schusswechsel zwischen kriminellen Banden. Am 20. Oktober 2021 wurden in Tulum bei einer Schiesserei zwischen zwei Drogenbanden zwei Reisende getötet und drei weitere verletzt.

In den folgenden Städten und Regionen sind die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden sowie zwischen Drogenbanden und anderen kriminellen Gruppierungen besonders intensiv und brutal. Das Risiko von Gewaltverbrechen und Überfällen ist in diesen Bundesstaaten sehr hoch. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen wird aufgrund der prekären Sicherheitslage abgeraten:

  • Städte Tijuana und Ciudad Juárez: Neben der hohen Drogen- und Bandenkriminalität ist die Rate von sexueller Gewalt und Morden an Frauen in diesen Städten sehr hoch.
  • Bundesstaat Tamaulipas: Es sind wiederholt Überlandbusse durch Drogenbanden überfallen oder entführt worden. Auch kommt es vor, dass Drogenbanden wichtige Verkehrsachsen mit Strassenblockaden lahmlegen. Sie benutzen dazu Lastwagen und Autos von Privatpersonen, die sie zur Übergabe der Fahrzeuge zwingen
  • Grenzgebiet zu Guatemala: Das Grenzgebiet zu Guatemala als gefährlich eingestuft, da sich dort Drogen- und Menschenhandel konzentriert. Insbesondere die Grenzstädte gelten als Kriminellenhochburgen.

Kriminalität

Reisenden wird wegen der sehr hohen Kriminalitätsrate zu grösster Vorsicht geraten. Die Gewaltkriminalität ist im ganzen Land sehr hoch. Der Besitz von Schusswaffen ist weit verbreitet, und Kriminelle machen häufig davon Gebrauch. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen.

Die Kriminalität und die sexuelle Gewalt gegen Frauen hat stark zugenommen, vor allem in den Grossstädten.

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle auf der Strasse und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind, insbesondere während der Stosszeiten, verbreitet. Diebstahl von Autos unter Anwendung von Gewalt haben stark zugenommen. Auch Einbrüche in Mietautos kommen häufig vor.
Insbesondere nachts errichten Kriminelle Strassenblockaden, um Geld und Wertgegenstände von Verkehrsteilnehmenden zu erbeuten. Sie tarnen sich dabei oft als Polizeipersonal oder Militär.

Gelderpressungsversuche und Entführungen nehmen im ganzen Land zu und sind vor allem in Mexiko City und Grossstädten häufig. Die touristischen Regionen sind weniger davon betroffen. Die Opfer sind primär ortsansässige Personen, doch sind auch ausländische Staatsangehörige entführt worden. Die Entführer schrecken auch vor Morden nicht zurück.
Bei den vielen sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Bei sogenannten virtuellen Entführungen (secuestros virtuales) wird Angehörigen vorgetäuscht, dass ein Familienmitglied entführt worden sei und sie werden zur sofortigen Zahlung von Lösegeld gedrängt.

Unter anderem werden im ganzen Land nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich. Deponieren Sie Wertsachen im Hotelsafe.
  • Meiden Sie isolierte Quartiere und einsame Strände.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Drinks an. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher leichter berauben oder entführen zu können.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung im Hotel, Restaurant, Geschäft usw. Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Machen Sie Unbekannten gegenüber keinerlei Angaben über sich selbst oder über Ihre Angehörigen. Ziel solcher Befragungen ist nämlich, zu Geld zu kommen, indem bei Ihrer Familie vorgegeben wird, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden.
  • Meiden Sie in Mexico City die U-Bahn sowie die Taxis "libres". Nehmen Sie ausschliesslich bestellte Taxis oder Hotel-, Flughafen- und "Sitio"-Taxis mit festem Standplatz
  • Benutzen Sie nur gebührenpflichtige („cuotas“) oder stark befahrene Strassen.
  • Unterwegs sollte nur an belebten Tankstellen und Raststätten Halt gemacht werden.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten, sei es mit Personenwagen oder in Bussen.
  • Verriegeln Sie die Autotüren von innen und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie unbekannte Personen mit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle sind oft schwer bewaffnet und schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, vor allem in den Grenzgebieten zu den USA, aber auch in den Touristenorten.

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben meistens ungeahndet. Die Polizei leidet unter Korruption, Unerfahrenheit und Geldmangel. Es kommt vor, dass Überfälle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Das Justizsystem ist ineffizient und überlastet. Die Bevölkerung hat deshalb wiederholt Lynchjustiz angewendet.

Verkehr und Infrastruktur

Nebst dem Risiko von Überfällen und Autodiebstählen besteht auf Mexikos Strassen auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Verzichten Sie generell auf nächtliche Fahrten. Für längere Überlandreisen ist das Flugzeug vorzuziehen.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sind, können bis zum Abschluss der gerichtlichen Untersuchung inhaftiert werden.

Öffentlicher Verkehr: Mexiko verfügt über ein gut ausgebautes Busnetz. Busse der Luxusklasse und 1. Klasse sind aus Sicherheitsgründen den Bussen der 2. und 3. Klasse vorzuziehen.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Politische Aktivitäten sind für ausländische Staatsangehörige verboten.

Der Alkoholkonsum ist im öffentlichem Raum (Strassen, Plätze, Parks, etc.) verboten und wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen bis zu 25 Jahren geahndet, Drogenhandel auch länger.

Die Haftbedingungen sind schwierig: überfüllte Zellen, Gewalt unter den inhaftierten Personen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.

Kulturelle Besonderheiten

Gemäss mexikanischem Recht sind Frau und Mann einander gleichgestellt. Im Alltagsleben bestehen jedoch Unterschiede, die je nach Gesellschaftskreis und/oder Region mehr oder weniger akzentuiert sind. Frauen sollten dieser Tatsache Rechnung tragen, indem sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anpassen. Abseits der Badeorte kann freizügige Bekleidung unter Umständen als Provokation interpretiert werden.

Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Mexiko zählt mehrere Vulkane und ist erdbebengefährdet.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Mexiko erreichen.

An der Atlantik- und der Pazifikküste können von Mai bis November Hurrikane auftreten. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane und Evakuationsbefehle.
Centro Nacional de Prevención de Desastres
Secretaria de Gestión Integral de Riesgos y Protección Civil

Servicio Sismológico Nacional

Servicio Meteorológico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, dann melden Sie sich möglich rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Mexiko City.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist je nach Region mangelhaft. Europäischer Standard ist nur in den grossen Städten wie Mexiko City, Guadalajara und Monterrey oder in grösseren Touristendestinationen wie Cancún gewährleistet, und dort vor allem in privaten Krankenhäusern. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in privaten Krankenhäusern oder im Ausland behandelt werden (USA oder Schweiz). Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer eine Kopie des Passes und der Aufenthaltsdokumente auf sich, um sich bei den häufigen militärischen und polizeilichen Kontrollen ausweisen zu können.

Aufenthalt: Halten Sie sich strikt an die Aufenthaltsdauer, die bei der Einreise in der Touristenkarte (FMM – Forma Migratoria Múltiple) festgelegt wird. Andernfalls müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und einer Verzögerung der Ausreise rechnen. Die Touristenkarte muss bei Ausreise vorgewiesen werden.
Instituto nacional de migración
Instituto nacional de migración: multiple immigration form
Embajada de México en Suiza: ingreso a México

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911

Mexiko City, Touristenpolizei (Policía Turística de la Secretaría de Seguridad Ciudadana):
Tel. +52 55 5207 4155 / Tel. und What’s App: +52 55 4891 1166

Bundesstaat Quintana Roo: Guest assist

Mexikanische Zollvorschriften: Aduanas (SAT)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Mexiko-Stadt

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mikronesien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:22 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Moldova

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:23 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Die Regierung von Moldova hat den Ausnahmezustand verhängt. Dieser berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen gegen Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Ausgangssperren etc. zu verfügen.

Wegen der prekären Wirtschaftslage kommt es regelmässig zu Demonstrationen. Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind dabei möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Moldova nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zur Ukraine: es besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Raketentrümmer. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Transnistrien (Gebiet östlich des Flusses Dnjestr) entzieht sich der Kontrolle der Zentralregierung in Chisinau. Aufgrund des russischen militärischen Angriffs auf die Ukraine ist die Lage in Transnistrien zunehmend unberechenbar. Eine plötzliche Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Regierungsgebäude, Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.
Aufgrund der faktischen Teilung des Staatsgebietes hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung in Notfällen. Von Reisen nach Transnistrien wird abgeraten. 

Kriminalität

Die prekäre Wirtschaftslage hat die Kriminalität (Diebstähle, Einbrüche) ansteigen lassen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist oft schlecht. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie langsame und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. 

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
State Hydrometeorological Service

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Bukarest
Schweizer Kooperationsbüro DEZA in Chisinau
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Monaco

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:23 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Mongolei

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:23 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Mongolei kann als stabil bezeichnet werden. Soziale und politische Unzufriedenheit wird allerdings sporadisch in Demonstrationen geäussert. Dabei sind vereinzelt Ausschreitungen möglich. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Unternehmen Sie deshalb Touren und Ausflüge ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Führerin oder eines erfahrenen lokalen Führers.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Mongolei nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Vermehrt wird dabei auch Gewalt angewendet, vor allem von betrunkenen Personen.
Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich, und beachten Sie, dass auch bei Flügen und Eisenbahnfahrten im Inland der Originalpass vorgewiesen werden muss.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie sich vor Taschendieben in Acht, vor allem in der Nähe von Touristenattraktionen und in grösseren Menschenansammlungen.
  • Gehen Sie wegen der Gefahr von Raubüberfällen nach Einbruch der Dunkelheit weder alleine noch zu Fuss aus.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Strassen und einsame Gegenden zu meiden.
  • Unternehmen Sie Touren und Ausflüge in Begleitung einer erfahrenen lokalen Führerin oder eines erfahrenen lokalen Führers.
  • Betrügereien durch zweifelhafte Reiseunternehmen kommen vor. Es ist deshalb von Vorteil, Reisen über einen renommierten Reiseveranstalter zu buchen. Wenn Sie Ihre Reise bei einem lokalen Veranstalter buchen, empfiehlt es sich, Leistungen, Preis und Zahlungsmodus vor Antritt der Reise vertraglich genau festzuhalten.

Verkehr und Infrastruktur

Die schlechten Strassenverhältnisse und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko.

Tragen Sie den klimatischen Bedingungen vor allem im Winter Rechnung (Schneestürme, Eis) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie Überlandfahrten antreten.

Fahrten abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleiterin oder einem erfahrenen, lokalen Reiseleiter begleiten und reisen Sie ausschliesslich in Gruppen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft der Mongolei in Genf.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. und Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • für ausländische Staatsangehörige die Teilnahme an politischen Aktivitäten

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Kulturgüter aller Art, auch von geringem Wert (z.B. behauene Steine, Fossilien, Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen) dürfen nicht ohne Bewilligung ausgeführt werden. Kulturelle Schätze sind oft nicht als solche oder ausschliesslich durch Hinweise in mongolischer Sprache gekennzeichnet. Verstösse werden mit Haftstrafen geahndet. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokale Reiseleitung.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar. Unter Umständen dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Naturbedingte Risiken

Die Mongolei liegt in einem Erdbebengebiet.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Ulaanbaatar.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Ulaanbaatar ist die medizinische Versorgung nur sehr beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Es kommt vor, dass einzelne Gebiete vorübergehend für den Reiseverkehr geschlossen werden (z.B. bei Auftreten der Maul- und Klauenseuche).

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur über einige ausgewählte Grenzübergänge ein- und ausreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten will, muss sich innerhalb von 7 Tagen beim Immigrationsbüro anmelden. Versäumnisse werden mit Bussen geahndet.

Erkundigen Sie sich beim Visumantrag bei der mongolischen Botschaft in Genf über allfällige Reiserestriktionen sowie über die Einreise- und Meldevorschriften.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beijing, China

Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Ulaanbaatar

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Montenegro

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:24 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und politische Kundgebungen, denn gewalttätige Ausschreitungen oder Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Montenegro nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Bei den gelegentlichen Gewaltdelikten handelt es sich in der Regel um Abrechnungen zwischen kriminellen Banden.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, unter anderem:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe
  • Parkieren Sie das Auto nicht an abgelegenen und unbewachten Orten

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten, insbesondere in den Bergen. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptstrassen wird abgeraten.

Für die Fahrt durch den Sozina-Tunnel, die Autofähre in der Bucht von Kotor und einige wenige Strassen wird eine Gebühr erhoben. Informationen finden Sie unter:
Monteput

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,3 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinen Mengen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Montenegros.

Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr. Oft breiten sich die Feuer wegen starker Winde rasch aus. Entfachen Sie im Sommer im Freien keine Feuer und lassen Sie mit brennenden Zigaretten und Streichhölzern grösste Vorsicht walten.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Vertretung von Montenegro in der Schweiz über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc.

Der Euro dient als offizielle Währung.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 122
Notruf Sanität / Ambulanz: 124
Notruf allgemein: 112

Montenegrinische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Belgrad, Serbien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Mosambik

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:24 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Wirtschaftliche Schwierigkeiten und soziale Spannungen können jederzeit kurzfristig zu Demonstrationen und gewalttätigen Ausschreitungen führen.

Das Risiko von terroristischen Akten besteht im ganzen Land. Es ist in der Provinz Cabo Delgado besonders hoch, wo auch ein hohes Entführungsrisiko besteht. Beachten Sie das Kapitel «spezifische regionale Risiken» und die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage in den Medien und über Ihre Reiseagentur oder bei den lokalen Behörden. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinzen Sofala, Manica, Zambezia und Tete:
In diesen Provinzen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und den Milizen der Opposition RENAMO. Auch nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens im Jahr 2019 zwischen der Regierung und der Opposition RENAMO im Jahr 2019 bleibt die Lage infolge der langjährigen Spannungen volatil.
Informieren Sie sich vor und während Reisen in die Provinzen Sofala, Manica, Zambezia und Tete bei den lokalen Behörden und Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage
und über die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Lassen Sie sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten.

Provinz Cabo Delgado:
In dieser Provinz kommt es sehr häufig zu bewaffneten Angriffen durch terroristische Gruppierungen. Sie überfallen Dörfer, stecken Häuser in Brand und ermorden die Bewohnerinnen und Bewohner. Auch Entführungen kommen vor. Bei der Bekämpfung dieser Gruppierungen durch die lokalen Sicherheitskräfte kommt es zu Schusswechseln, die vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen können.
Seit Anfang März 2020 hat sich die Situation weiter verschlechtert. Die Zahl der Anschläge hat massiv zugenommen. Die Angreifer haben wiederholt Dörfer und Städte besetzt. Seit Mitte April 2020 führt die Regierung Sicherheitsoperationen gegen die Angreifer durch. Die Regierungstruppen werden seit Juli 2021 durch ausländische Armee-Einheiten unterstützt. Eine weitere Verschlechterung der Lage ist möglich.
Von Reisen in die Provinz Cabo Delgado wird abgeraten, einschliesslich der vorgelagerten Inselgruppen.

Provinzen Nampula und Niassa:
Es besteht das Risiko von bewaffneten Angriffen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen, die aus der Provinz Cabo Delgado in die Provinzen Nampula und Niassa eindringen. Zum Beispiel sind Anfang September 2022 in der Provinz Nampula bei Angriffen auf Dörfer in den Distrikten Eráti und Memba mehrere Personen getötet worden, darunter eine italienische Ordensschwester. Weitere Personen sind entführt worden. Ebenfalls in der Provinz Nampula sind am 17. Juni 2022 bei einem Angriff auf das Dorf Lúrio eine Person getötet und eine weitere Person verletzt worden.
In der Provinz Niassa wurden im November und Dezember 2021 im Distrikt Mecula mehrere Dörfer sowie ein Armeestützpunkt überfallen und angezündet. Es sind zahlreiche Personen entführt worden.
Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.
Von Reisen in die Provinzen Nampula und Niassa wird abgeraten.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität nimmt zu und ist ein ernst zu nehmendes Problem: Diebstähle, Einbrüche, Autodiebstähle unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt sowie Raubüberfälle in den Städten und auf Landstrassen. Von den zunehmenden Entführungen zwecks Lösegelderpressung, teilweise mit Todesfolge, sind sowohl einheimische als auch ausländische Personen betroffen. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) auf sich.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber und nicht alleine.
  • Insbesondere Frauen wird empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich nicht alleine an wenig belebten Orte aufzuhalten. Dies gilt zum Beispiel auch in der Hauptstadt oder an Stränden.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie keinen Widerstand bei einem Raubüberfall, da die Gewaltbereitschaft hoch ist. Verbrecher schrecken selbst vor Morden nicht zurück.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den Gewässern Mosambiks. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Mosambik herrscht Linksverkehr. Die Verbindungsstrassen von Maputo nach Südafrika sind in gutem Zustand. Der Zustand der übrigen Strassen ist jedoch sehr unterschiedlich (z.B. streckenweise viele Schlaglöcher). Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, öffentliche und militärische Einrichtungen, uniformierte Personen usw. zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor, vor allem in den Gebirgsregionen und im Gebiet des Rifttals.

Während der Regenzeit (Dezember bis April) gibt es praktisch jährlich schwere Überschwemmungen, vor allem im Sambesi-Tal und seinem Einzugsgebiet. Im gleichen Zeitraum können heftige Wirbelstürme auftreten. Überschwemmungen und Stürme verursachen oft schwere Verwüstungen, und es kann längere Zeit dauern, bis die Infrastrukturschäden repariert sind. Berücksichtigen Sie diese Tatsache bei der Reiseplanung, und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist kaum gewährleistet und entspricht nicht europäischem Standard. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

In Mosambik besteht Ausweispflicht. Tragen Sie Ihren Originalpass immer auf sich, damit Sie sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen können. Personen, die sich nicht mit Originaldokumenten ausweisen, können in Untersuchungshaft genommen werden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung (Konsularcenter in Pretoria/Südafrika) oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Schweizer Botschaft in Mosambik

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Myanmar

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:25 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Wegen verschiedener hoher Risiken wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Myanmar abgeraten. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten. 

Eine weitere Verschlechterung der Lage ist möglich.

Am 1. Februar 2021 hat das Militär die Macht übernommen und den Ausnahmezustand verhängt. Dieser berechtigt die Armee, verschiedene Einschränkungen gegen Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Ausgangssperren etc. zu verfügen.
In einigen Regionen des Landes und in einigen Stadtteilen von Yangon gilt das Kriegsrecht. Das Kriegsrecht erlaubt den Sicherheitskräften den sofortigen Schusswaffengebrauch und unterstellt die Gerichtsbarkeit dem lokalen Militärkommandanten.

Die Sicherheitskräfte kontrollieren Personen an zahlreichen Checkpoints. Auch Durchsuchungen von Fahrzeugen sind üblich.

Es sind Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe durch die Sicherheitskräfte gemeldet worden, insbesondere bei Hausdurchsuchungen und bei Überfällen auf Dörfer in den Konfliktgebieten.

Kundgebungen, Streiks und Strassenblockaden können im ganzen Land stattfinden, vor allem in den grossen Städten. Dabei kann es zu Ausschreitungen, Brandstiftungen, gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu zahlreichen Festnahmen kommen. In der Vergangenheit wurden bei solchen Zusammenstössen auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt. Sie forderten mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten.

Es bestehen Versorgungsengpässe, die je nach Region und Gütern schwanken können. Besonders betroffen sind:

  • das Gesundheitswesen. Die medizinische Versorgung ist nur eingeschränkt gewährleistet. Die fristgerechte Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet.
  • der Bankensektor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sein werden.

Im ganzen Land werden praktisch täglich Anschläge verübt. Sie können Personen- und/oder Sachschaden verursachen.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Heftige Zusammenstösse zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen kommen im ganzen Land vor. In gewissen Gebieten bestehen zusätzliche Spannungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Zwischen gewissen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen latente Spannungen. Diese können sich in gewaltsamen Zusammenstössen entladen und sich mitunter gezielt gegen die muslimische Minderheit richten. Solche Gewaltakte fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Ereignisse dieser Art sind landesweit örtlich begrenzt möglich.

Meiden Sie Kundgebungen und Massenveranstaltungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an Demonstrationen verboten. Halten Sie sich mit politischen Diskussionen und Äusserungen (auch in den sozialen Medien) zurück.

Falls Sie aus zwingenden Gründen nach Myanmar reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder bei einer ortskundigen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Ausgangssperren, Anordnungen, die sich spezifisch an ausländische Staatsangehörige richten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Das Risiko von Landminen besteht in früheren und aktuellen Konfliktzonen, vor allem in den Provinzen Kachin, Chin, Kayah (Karenni), Mon, Kayin (Karen), in der östlichen und nördlichen Hälfte von Shan und Tanintharyi sowie im Norden der Provinz Rakhine. Die Minenfelder sind nur selten abgesperrt oder markiert. Falls Sie dringende Reisen unternehmen müssen, halten Sie sich deshalb strikt an die Strassen und häufig benutzten Wege und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Provinz Kachin: In der Provinz Kachin kommt es immer wieder zu heftigen Gefechten zwischen der Armee und bewaffneten Rebellengruppen, vor allem im Grenzgebiet zu China, wo der Waffenstillstand entweder nicht vereinbart oder gebrochen worden ist. Die Gefechte fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist sehr angespannt.
Von Reisen in die Provinz Kachin wird abgeraten.

Provinz Shan (Nord): Die Lage ist sehr angespannt. Es kommt immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der Armee und Rebellengruppen. Die Lage hat sich seit der Machtübernahme durch das Militär im Februar 2021 weiter verschlechtert. Die Zusammenstösse fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.
Von Reisen in die Provinz Shan (Nord) wird abgeraten.

Provinzen Rakhine und Chin: Die Lage ist angespannt. Der bewaffnete Konflikt zwischen der Rebellengruppe Arakan Army (AA) und der Armee hat sich seit Anfang 2020 von der nördlichen Hälfte der Provinz Rakhine auf die angrenzende südliche Hälfte der Provinz Chin ausgeweitet. Seit der Machübernahme des Militärs im Februar 2021 haben Konfrontationen zwischen der Armee und bewaffneten Gruppierungen insbesondere in der Provinz Chin stark zugenommen. Sie haben sich allmählich auf das gesamte Gebiet der Provinz Chin ausgedehnt.
Es besteht auch das Risiko von Entführungen im nördlichen Teil der Provinz Rakhine sowie im südlichen Teil der Provinz Chin.
Es wird abgeraten von Reisen in folgende Gebiete: in der Provinz Rakhine nach Sittwe und die Gebiete nördlich davon, einschliesslich Mrauk-U sowie in die Provinz Chin. 
Für dringende Reisen in die Gebiete südlich von Sittwe, einschliesslich Ngapali Beach, erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die empfohlene Reiseroute.

Provinzen Sagaing, Kayin, Kayah, Magway und Mon: Unterschwellige Konflikte zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Rebellengruppen ethnischer Minderheiten sind seit der Machtübernahme des Militärs im Februar 2021 wieder aufgeflammt. Zudem haben sich bewaffnete Selbstverteidigungsgruppierungen (People Defense Forces PDF) gebildet. Es kommt zu häufigen Zusammenstössen und Gefechten zwischen der Armee und Rebellengruppen. Die Auseinandersetzungen fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist sehr angespannt.
Es wird abgeraten von Reisen in die Provinzen Sagaing, Kayin, Kayah und Mon sowie in der Provinz Magway in die Stadt Magwe und die Gebiete nördlich davon. 
Für dringende Reisen in die Gebiete südlich von Magwe, erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die empfohlene Reiseroute.

Provinz Tanintharyi: Die Lage ist sehr angespannt, vor allem im Grenzgebiet zu Thailand. Es kommt zu regelmässigen Zusammenstössen und heftigen Gefechten zwischen der Armee und Rebellengruppen.

Von Reisen ins Grenzgebiet zu Thailand wird abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Taschen- und andere Diebstähle sind immer häufiger, vor allem in den Städten. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Personen auf Motorrädern verübt. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäusern und von Autos. Vereinzelt wurden auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Verkehr und Infrastruktur

Der schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten und nur tagsüber zu fahren.

Die Wartung der Eisenbahn, der Fähren und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer europäischem resp. internationalem Standard.

Die internationalen Flugverbindungen von/nach Myanmar sind reduziert worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage Flugverbindungen weiter reduziert oder eingestellt werden.

Die Stromversorgung sowie die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Besonders die Internetverbindung kann über längere Zeit nicht verfügbar sein. Generell ist der Zugang zu internationalen und mobilen Telefonverbindungen sowie Internet nicht überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Funkgeräte, Satellitentelefone und funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der myanmarischen Behörden benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Politische Aktivitäten sind für ausländische Staatsangehörige verboten. Ebenfalls strafbar sind Kritik an den staatlichen Institutionen und deren Vertretern, wie zum Beispiel Kritik an Armeeangehörigen. Dies gilt auch für Äusserungen in den sozialen Medien. Bestraft wird auch, wer sich dem Buddhismus oder anderer Religionen gegenüber respektlos verhält. Dies gilt zum Beispiel auch für Tätowierungen, die buddhistische Abbildungen oder Symbole anderer Religionen repräsentieren.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) bestraft. In schwerwiegenden Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Monsunzeit (Mai bis Oktober) können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Überschwemmungen und einzelne Wirbelstürmen vorkommen. Bei solchen Ereignissen kann es zu Unterbrüchen im Strassen- und Eisenbahnverkehr sowie den Telefonverbindungen kommen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Erdbeben sind möglich. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Myanmar erreichen.
Indian Tsunami Early Warning System (INCOIS)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Yangon.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist im Landesinnern nicht gewährleistet; in Yangon können Notfälle betreut werden. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Thailand, Singapur oder Europa) behandelt werden.

Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Krankenhäuser in der Regel eine Kostengarantie. Notfälle müssen unverzüglich in bar (USD) bezahlt werden. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Zahlungen mit Kreditkarten sind in Myanmar zunehmend möglich, ausserhalb der Touristenregionen jedoch noch schwierig. Führen Sie genügend Bargeld mit (US-Dollar in exzellentem Zustand); Schweizer Franken werden nicht angenommen.

Einige Regionen, insbesondere ethnische Gebiete, sind für ausländische Staatsangehörige nicht oder nur mit einer behördlichen Bewilligung zugänglich. Reisen Sie keinesfalls ohne die Zustimmung der Behörden in solche Gebiete. Die Botschaft von Myanmar in Genf erteilt Auskunft über die nicht zugänglichen oder bewilligungspflichtigen Destinationen, sowie über Einreise- und Zollvorschriften (Währungsvorschriften etc.).
Ministry of Hotels and Tourism: Traveller Tips

Nützliche Adressen

Notruf Polizei (Yangon): 199, 01549309
Notruf Touristenpolizei (Yangon): 01376166 / 01642742 / 01549209
Notruf Sanität (Yangon): 01256112 / 01256123

Notruf Polizei (Naypyitaw): 067414224
Notruf Sanität (Naypyitaw): 067420096

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yangon

Regionales Konsularcenter in Bangkok, Thailand

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Namibia

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:25 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Namibia kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Namibia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Vorwiegend in den Städten Windhoek und Swakopmund sind Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffeneinsatz häufig. Oft agieren die Kriminellen in kleinen Banden. Es werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge;
  • Besuchen Sie Townships nur in Begleitung einer ortskundigen Vertrauensperson;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich;
  • Deponieren Sie Originaldokumente (Pass, Flugscheine, etc.) im Hotel-Safe und tragen Sie lediglich Fotokopien davon auf sich;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor;
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert;
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten;
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt, insbesondere an Orten mit grossen Menschenansammlungen, z.B. in der Nähe von Märkten;
  • Vergewissern Sie sich, dass das Mietauto wirklich abgeschlossen ist, wenn Sie es per Fernbedienung verriegeln. Gewisse Fernbedienungen haben gleiche Frequenzen und können von Kriminellen dazu benutzt werden, die Verriegelung im gleichen Moment auszuschalten, in dem eine andere Person ihr Fahrzeug vermeintlich schliesst;
  • Seien Sie bei unbedienten Rastplätzen entlang der Landstrasse besonders vorsichtig;
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie bei Pannen anderer Fahrzeuge Hilfe leisten; es könnte sich um einen Hinterhalt handeln;
  • Benutzen Sie nachts möglichst keine Taxis und schon gar nicht alleine;
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen Ihnen Hilfe anbieten.

Verkehr und Infrastruktur

In Namibia gilt Linksverkehr.

Bei Fahrten auf nicht asphaltierten Strassen ist grösste Vorsicht geboten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Aufgrund der unberechenbaren, gefährlichen Fahrweise und Wild auf der Fahrbahn kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit oft tödlichen Folgen.

Führen Sie für den Fall von Pannen immer genügend Proviant (Wasser!) sowie Ersatzräder mit.

Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Das Fotografieren von Flugzeugen sowie von militärischen Einrichtungen kann zu Schwierigkeiten führen. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorie fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Schon bei kleinen Mengen zum Selbstgebrauch muss mit Gefängnisstrafen von ein bis drei Jahren und hohen Bussen gerechnet werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Grosse Teile der Bevölkerung orientieren sich an konservativen moralischen Werten und missbilligen gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Während der Regenzeit (Oktober bis April) können sich ausgetrocknete Flussbette innert kürzester Zeit in reissende Bäche verwandeln. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Namibian Meteorological Service

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

In ländlichen Gegenden ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich, die auch den Einreisestempel / das Visum einschliesst, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der namibischen Botschaft in Genf über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.
Botschaft von Namibia

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 10111

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nauru

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:26 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Nepal

Zuletzt editiert: 6/28/2023 9:28:27 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Nepal kann grundsätzlich als stabiles Land bezeichnet werden. Dennoch muss, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen, mit politischen Spannungen gerechnet werden. Sie können sporadisch zu folgenden Situationen führen:

  • Demonstrationen können jederzeit sowohl lokal als auch landesweit auftreten und können von Ausschreitungen begleitet sein.
  • Strassenblockaden (Chaka Jam) und Generalstreiks (Bandh) werden meist kurzfristig lokal, regional oder landesweit angekündigt. Blockaden und Streiks sind oft von zusätzlichen Spannungen, Unruhen, Behinderungen und Verspätungen im Strassen- und Flugverkehr begleitet. Bei längerer Dauer kann es zu Versorgungsengpässen kommen.
  • Ausgangssperren / Ausnahmezustand: Bei Unruhen muss in den betroffenen Gebieten mit Ausgangssperren oder dem Ausnahmezustand gerechnet werden. Ausgangssperren werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben.

In den geschilderten Fällen hat die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Im ganzen Land, einschliesslich Kathmandu, kann es sporadisch zu Anschlägen mit kleineren Sprengsätzen kommen, die Personen- und Sachschaden verursachen können. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung. Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur und informieren Sie sich über die aktuelle Lage. Halten Sie sich an die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Planen Sie auch genügend Zeit und finanzielle Mittel ein.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die nepalesische Armee hat das Land für minenfrei erklärt. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass noch Blindgänger vorhanden sind. Halten Sie sich an die häufig benutzten Strassen und Wege und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleiterin oder einem erfahrenen, lokalen Reiseleiter begleiten und trekken Sie ausschliesslich in Gruppen.

Terai: Es bestehen unterschwellige politische und ethnische Spannungen, die periodisch zunehmen. Es besteht deshalb das Risiko von lokalen Unruhen, Blockaden und Streiks (Bandhs). Informieren Sie sich vor Reisen in den Terai bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor, insbesondere in touristischen Gegenden und dicht bevölkerten Stadtteilen. Beachten Sie, nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, auch folgende Punkte:

  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen, ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen und Reiseführern ab, die ihre Dienste auf der Strasse anbieten.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr.

Der oft schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellen ein erhebliches Risiko dar. Verkehrsunfälle sind zahlreich und werden häufig durch Überlandbusse verursacht. Baustellen sind oftmals nicht, oder nur ungenügend gesichert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Extreme Witterungsverhältnisse und die Höhenlage der Flughäfen in Nepal sind eine grosse Herausforderung für den Flugverkehr und die Hauptursache von Flugunfällen. Fast jedes Jahr ereignen sich Flugunfälle mit Todesopfern. Die Wartung der Flugzeuge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen kann von der Regierung landesweit ein allgemeines Fahrverbot erlassen und Inlandflüge eingestellt werden. Autofahrten sind in solchen Fällen nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Eine solche wird einigen Taxiunternehmen für Fahrten von und zu internationalen Flughäfen erteilt.

Telefonverbindungen sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Bei Unwetter kommt es vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen nicht gewährleistet sind.

Engpässe der Treibstoffversorgung sowie längere Stromunterbrüche können vor allem in ländlichen Gebieten vorkommen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder an Wahltagen und einige Tage davor. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Nepal in Genf

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden, dies gilt z.B. auch für die Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen und Edel- und Halbedelsteinen. Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Nepal in Genf über die genauen Bestimmungen.
Department of Customs
> Procedure > Passenger Clearance
Botschaft von Nepal in Genf

Verboten sind auch Glücksspiele ausserhalb der bewilligten Kasinos.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse etc. Die Gerichtsverfahren können sehr langwierig sein. Die lokalen Gesetze sehen für ausländische Staatsangehörige keine Haftentlassung auf Kaution vor.

Bergbesteigungen müssen generell, Trekkings in gewissen Gebieten, bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Registrierung bei einer Rettungsgesellschaft. Wer an Trekkings teilnimmt, muss sich im Trekker’s Information Management System (TIMS) registrieren. Trekking in Naturparks und im Hochgebirge ist nur in Begleitung eines zertifizierten Führers oder einer zertifizierten Führerin erlaubt.
Nepal Tourism Board: TIMS

Trekking Agencies’ Association of Nepal (TAAN): Where and how to obtain a TIMS Card

Nepal Mountaineering Association

Kulturelle Besonderheiten

Der Hinduismus ist die am weitesten verbreitete Religion und hat auch Einfluss auf das Rechtssystem. So ist z.B. das Töten von Kühen (auch bei Unfällen) strafbar. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht in den Bergen akute Lawinengefahr. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer und vergewissern Sie sich, dass die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt worden sind. Die Symptome der Höhenkrankheit sollten nicht unterschätzt werden.

Nepal liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Monsunzeit (Mai bis September) muss mit teils sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Gerölllawinen auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern.
Meteorological Forecasting Division

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und bei der Schweizer Botschaft in Kathmandu. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kathmandu ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eine Vorauszahlung muss in der Regel auch für Bergrettungsflüge geleistet werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisenden, die sich für Freiwilligenarbeit in Nepal interessieren, wird empfohlen, den entsprechenden Hinweis in der Rubrik Tipps während der Reise zu beachten.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100 (nur im Kathmandutal verfügbar)
Tourist Police

Nepal Tourism Board
: Crisis & Emergency
Nepalesische Zollvorschriften: Department of Customs
> Procedure > Passenger Clearance

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kathmandu

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Neuseeland

Zuletzt editiert: 7/12/2023 4:58:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Die neuseeländischen Behörden publizieren ihre Einschätzung des Risikos terroristischer Attentate unter:
National Security and Intelligence

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Kleinkriminalität, wie Taschendiebstähle und Fahrzeugaufbrüche, kommt vor allem an Touristenorten vor. Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.

In den Städten nimmt die Bandenkriminalität zu. Es ist wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Schusswaffen zwischen verschiedenen kriminellen Banden gekommen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptstrassen sind gut ausgebaut. In ländlichen Gegenden sind die Strassen teilweise nicht asphaltiert. Für die Benützung gewisser Strassen wird eine Gebühr erhoben.
Toll road information

Driving on New Zealand roads

Öffentlicher Verkehr:
Es besteht ein gut ausgebautes Busnetz und ein bescheideneres Bahnnetz. Die grösseren Städte können auch per Flugzeug erreicht werden. Zwischen Nord- und Südinsel gibt es einen dichten Fährverkehr.
Travelling by public transport

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen teilweise nicht europäischen, resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Für Personen unter 20 Jahren ist Alkohol am Steuer verboten (0 Promille). Überschreitungen werden hart bestraft.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Bei Besuchen von sogenannten "Marae" (Begegnungs- und Versammlungsstätten der Maori) wird empfohlen, sich vorher beim lokalen Touristenbüro über die einzuhaltenden Vorschriften zu informieren und das Verhalten den lokalen Gepflogenheiten anzupassen.

Naturbedingte Risiken

Neuseeland liegt in einem Erdbebengebiet. Auf der Nordinsel befinden sich zahlreiche Vulkane. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder pazifischen Raum ausgelöst werden, können unter Umständen auch Neuseeland erreichen.

In der Zeit von November bis April kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen kommen. Vor allem auf der Südinsel muss mit Überschwemmungen aufgrund starker Regenfälle gerechnet werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
MetService

Ministry of Civil Defence and Emergency Management

GeoNet: earthquakes, volcanos, landslides, tsunamis

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Wellington.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Es kommt vor, dass Krankenhäuser und Arztpraxen eine finanzielle Garantie resp. einen Kostenvorschuss verlangen für Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht einer neuseeländischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Andernfalls muss spätestens beim Verlassen des Krankenhauses der volle Rechnungsbetrag beglichen werden. Für unfallbedingte Notfallbehandlungen werden in der Regel die Kosten von der staatlich neuseeländischen Unfallversicherung Accident Compensation Corporation ACC übernommen.
ACC

 Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen unter anderem für organische Produkte (Lebensmittel, Pflanzen, Holz, etc.) sehr streng. Wer solche Güter mitbringt, aber auf der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit hohen Bussen rechnen. Im Extremfall können selbst Haftstrafen verhängt werden. Informieren Sie sich vor der Abreise beim neuseeländischen Generalkonsulat in Genf über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der neuseeländischen Zollverwaltung.
New Zealand Customs Service

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den neuseeländischen Behörden über die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, besonders, wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit (z.B. auf einem Bauernhof etc.) aufnehmen möchten. Die neuseeländischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.

Auch Personen, die die Bedingungen für eine visumfreie Einreise erfüllen, müssen über die New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) eine Berechtigung zur Einreise beantragen.
Immigration New Zealand

Information about NZeTA

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 111
Neuseeländische Polizei: Tipps für einen sicheren Aufenthalt

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Wellington
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nicaragua

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:14:38 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die politische und soziale Lage ist angespannt. Streiks, öffentliche Versammlungen und Demonstrationen sind verboten. Dennoch werden sporadisch Protestkundgebungen durchgeführt. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, paramilitärischen Gruppen und Demonstrierenden kommen, sowie zu Sachbeschädigungen, Plünderungen oder Strassenblockaden. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Im Falle von Unruhen, Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Vertretung in Managua hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Nicaragua nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch politische Äusserungen in den sozialen Medien.

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Häufig sind Diebstähle durch bewaffnete Personen auf Motorrädern, Taschen- und Entreissdiebstähle, Aufbruch von Autos und Einbruch in unbewachte Häuser und Hotels, Geldforderungen an Strassensperren, Überfälle auf Personen und Geschäfte. Im Zentrum von Managua, in abgelegenen Gebieten, in Busbahnhöfen und bei Taxifahrten ist das Risiko am höchsten. Es kann nicht immer mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden.

An der südlichen Atlantikküste werden auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet. Dies gilt auch für die dortigen touristischen Ziele wie Bluefields, Pearl Lagoon und die Corn Islands.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Verzichten Sie vorzugsweise auf Einzelreisen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Wählen Sie eine Unterkunft, die über Wachpersonal verfügt.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt. Profitieren Sie von den zahlreichen bewachten Parkplätzen (Bezahlung des Wachpersonals durch die Benutzerinnen oder Benutzer).
  • Meiden Sie die städtischen Armenviertel.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Banken.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Sie sind oft in Diebstähle involviert.
  • Benutzen Sie nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative). Falls es unumgänglich ist, ein Taxi auf der Strasse herbeizurufen, achten Sie darauf, dass es ein rotes Nummernschild hat und das Taxizeichen auf dem Dach montiert ist. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie auch keine Kollektivtaxis.
  • Seien Sie bei Spaziergängen stets vorsichtig und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf, auch in den Städten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht. Ein zusätzliches Risiko bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunende Tiere, mangelhaft gewartete und unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie wegen des erhöhten Unfall- und Überfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten.

Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, denn dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei lokalen Anbieterfirmen über Sicherheitsmassnahmen, gut organisierte medizinische Evakuierungsmöglichkeiten im Falle eines Unfalls und kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Diebstahl- und andere Anzeigen müssen zwingend auf der Polizeistation am Ort des Verbrechens gemacht werden. Andere Polizeistationen nehmen die Anzeigen nicht entgegen.

Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch Aussagen und Handlungen, die unter Umständen als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können, zum Beispiel die Teilnahme an Demonstrationen, Kontakte zu politischen Organisationen oder kritische politische Äusserungen – auch in den sozialen Medien.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Naturbedingte Risiken

Nicaragua liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nicaragua erreichen.

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Wanderungen auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen oder Führern und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Instituto Nicaragüense de Estudios Territoriales (INETER)

Sistema Nacional para la Prevención, Mitigación y Atención de Desastres (SINAPRED)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Managua.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Managua ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel im Falle einer stationären Hospitalisierung eine Vorschusszahlung (Kreditkarte oder Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nicaragua, benötigen zur Ausreise aus Nicaragua eine Ausreisebewilligung der nicaraguanischen Migrationsbehörde. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird oder nicht. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der nicaraguanischen Botschaft in Genf, oder der nicaraguanischen Migrationsbehörde.
Dirección general de Migración y Extranjería: Visa de salida de menor

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 118
Notruf Touristenpolizei: 101
Notruf Ambulanz: 128
Notruf Feuerwehr: 115

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Schweizer Konsularagentur in Managua
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Niederlande

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:28 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die niederländischen Behörden machen auf das Risiko von Terroranschlägen aufmerksam.
National Coordinator for Counterterrorism and Security

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil und Tageszeit variieren. Bei Angriffen werden auch Stichwaffen eingesetzt.
Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Informationen und Tipps der niederländischen Polizei.
Politie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Road safety, traffic signs and rules

Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Public Transport

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.
Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien (z.B. Fahrräder und Boote) sowie für unterschiedliche Altersgruppen andere Promillegrenzen gelten:
Alcohol, drugs and driving

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen bestraft. Die Niederlande haben ihre Gesetzgebung betreffend Konsum, Besitz und Handel von weichen Drogen verschärft. Es dürfen keine Drogen mehr an ausländische Besucherinnen und Besucher verkauft werden (auch keine weichen).
Policy regarding drugs

Naturbedingte Risiken

In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden.

Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Department Curaçao

World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In den niederländischen Überseegebieten kann die medizinische Versorgung unterschiedlich sein.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen niederländischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich
Compulsory Identification

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Zollvorschriften: Dutch Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Benelux

Schweizer Botschaft in Den Haag

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Niger

Zuletzt editiert: 7/27/2023 2:20:56 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Am 26. Juli 2023 haben Einheiten des Militärs erklärt die Macht übernommen zu haben. Die Lage ist unübersichtlich. 

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die von Schmuggel, Raubüberfällen und Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 wurden mehrere Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara/Sahelzone verschleppt. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in den Regionen Diffa, Tahoua und Tillabéry. Bei bewaffneten Angriffen werden immer wieder Sicherheitskräfte oder Zivilpersonen getötet oder verletzt. Beispiele:

  • Am 14. April 2023 wurden in der Region Diffa mindestens sechs Personen durch improvisierte Sprengsätze getötet.
  • Am 9. April 2023 wurden bei einem Angriff auf einen Konvoi von Goldgräbern im Departement Arlit (Region Agadez) fünf Personen getötet und fünf weitere verletzt.
  • Am 10. Februar 2023 wurden bei einem Angriff auf eine Militärpatrouille in Intagamey (Region Tillabéry) 13 Personen getötet, mehrere Personen verletzt sowie 16 Personen entführt. 
  • Am 29. August 2022 über 20 Todesopfer auf der Insel Kwatar Kaoulaha (Region Diffa). Mehrere Personen sind entführt worden.
  • Am 21. März 2022 über 100 Todesopfer und mehrere verletzte Personen bei Überfällen auf Dörfer in der Nähe von Tillia (Region Tahoua).
  • Am 16. März 2022 über 20 Todesopfer und mehrere verletzte Personen bei einem Angriff auf zwei Fahrzeuge bei Terra, Region Tillabéry.

In den Grenzgebieten zu Burkina Faso, Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu bewaffneten Zwischenfällen. In den Grenzgebieten zu Nigeria sind zudem bewaffnete kriminelle Banden aktiv, insbesondere in der Region Maradi.

Gelegentlich finden in Niamey und anderen Städten Demonstrationen statt, obwohl sie in der Regel verboten werden. Gewaltsame Ausschreitungen sowie Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind dabei nicht auszuschliessen.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abuja, Nigeria

Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Niamey

Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nigeria

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. Reisen in andere Teile des Landes sollten nur in Begleitung einer ortskundigen Vertrauensperson und unter adäquaten Sicherheitsvorkehrungen unternommen werden.

Von Reisen in einzelne Landesteile wird wegen des hohen Risikos von politischen und kriminellen Entführungen abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken. Das Risiko nimmt jedoch auch in den anderen Landesteilen zu. Zum Beispiel sind im März 2023 sowie im Januar 2023 in der Umgebung von Abuja im Federal Capital Territory mehrere Personen entführt und mindestens eine Person getötet worden. Im November 2021 wurden in Abuja mehrere Universitätsangestellte und ihre Kinder entführt. Das Risiko besteht für einheimische und ausländische Personen aller Altersstufen und Gesellschaftsschichten. In der Regel wird Lösegeld für die Freilassung verlangt.

Die Kriminalitätsrate ist vor allem in den städtischen Agglomerationen hoch.

Das Risiko von terroristischen Akten besteht im ganzen Land. Es kommt zu Sprengstoff-Anschlägen sowie bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Terroristen oder anderen bewaffneten Gruppierungen. Regelmässig fordern diese Zusammenstösse Todesopfer und Verletzte, vor allem im Norden und Middle Belt. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen unter anderem öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn- und Flugverkehr), Sportveranstaltungen, kulturelle Anlässe, religiöse Stätten, Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants und Schulen.

Beachten Sie auch das Kapitel Spezifische regionale Risiken und die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

In Nigeria können jederzeit lokale Konflikte politischer, sozialer oder religiöser Natur aufflammen. Landesweit kommt es immer wieder punktuell zu Protesten, Demonstrationen und Strassenblockaden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Dabei können auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt werden. Gewaltsame Auseinandersetzungen fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Auch Fälle von Plünderungen und Brandstiftung sind gemeldet worden.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten.
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Kontaktperson, Hotel, etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn diese können in gewaltsame Ausschreitungen ausarten.
  • Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.).
  • Unternehmen Sie Reisen im Landesinnern wenn möglich per Flugzeug. Bei Überlandfahrten treffen Sie in Absprache mit Ihrer Vertrauensperson adäquate Sicherheitsvorkehrungen.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit wenn möglich auf Fahrten ausserhalb der Stadtgrenzen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südliche bzw. südöstliche Landesteile einschliesslich Delta Region:
In den Ölförderungsgebieten sind Unruhen und Entführungen häufig. In Port Harcourt, der Hauptstadt des Rivers State, gibt es immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Im Bundesstaat Benue kommt es seit März 2023 vermehrt zu Angriffen auf Dörfer. Diese fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Beispiele von Entführungen:

  • Januar 2023: 32 Personen am Tom Ikimi Bahnhof in Igueben im Bundesstaat Edo;
  • November 2022: ein Mitglied einer Ölgesellschaft in Port-Harcourt im Bundesstaat Rivers, drei Polizisten wurden beim Angriff getötet;
  • Juli 2022: zwei ausländische Personen in Port Harcourt im Bundesstaat Rivers;
  • Dezember 2021: fünf Mitarbeitende einer Ölfirma sowie ein Sicherheitsbeamter im Bayelsa State;
  • April 2021: zwei ausländische Personen im Bundesstaat Benue. Zwei Polizeibeamte und eine weitere ausländische Person wurden beim Überfall getötet.

Es wird abgeraten von Reisen in die Bundesstaaten Abia, Imo, Anambra, Ebonyi, Rivers, Delta, Bayelsa, Akwa Ibom, Cross River, Edo, Ondo und Benue.

Bundesstaat Ogun (im Südwesten des Landes):
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Am 7. August 2021 sind ein Schweizer Staatsangehöriger und sein Fahrer im Ogun State entführt worden; sie waren von einer Polizeieskorte begleitet. Die Hintergründe der Tat sind unklar. Im Juni 2021 sind vier chinesische Staatsangehörige von einer Baustelle entführt worden; ein Polizeibeamter wurde getötet. Von Reisen in den Bundesstaat Ogun wird abgeraten.

Nördliche Landeshälfte:
In mehreren nördlichen Bundesstaaten kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bereits Tausende von Todesopfern gefordert haben. Die Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz, dort wo sie noch die Kontrolle ausüben, massiv verstärkt. Weitere Anschläge sind zu erwarten.

Das Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen ist in der nördlichen Landeshälfte sehr hoch. Beispiele:

  • Immer wieder: Schulkinder. Der Nordwesten ist besonders betroffen.
  • April 2023: drei Mitarbeitende eines Hilfswerks und zwei Sicherheitskräfte im Bundesstaat Borno;
  • April 2023: mindestens 80 Personen, darunter auch Kinder, bei einem Angriff im Bundesstaat Zamfara; 
  • April 2023: mindestens neun Personen wurden getötet und 25 entführt bei einem Angriff im Bundesstaat Kaduna;
  • März 2023: mindestens sechs Zivilpersonen wurden getötet und bis zu 50 entführt bei einem Angriff im Bundesstaat Niger;
  • Dezember 2022: mehrere Menschen wurden entführt und zwölf getötet bei einem Angriff auf eine Moschee im Bundesstaat Katsina;
  • November 2022: sieben Personen wurden entführt und elf getötet bei einem Angriff im Bundesstaat Zamfara;
  • Juni 2022: mehrere Dutzende einheimische Personen, die im Bundesstaat Sokoto unterwegs waren;
  • Juni 2022: mindestens sieben chinesische Staatsangehörige und mehrere lokale Mitarbeitende bei einem Angriff auf eine Mine im Bundesstaat Niger;
  • Juni 2022: 30 Personen, die in einem Bus im Bundesstaat Zamfara unterwegs waren;
  • März 2022: mehrere Personen bei einem Überfall auf einen Zug im Kaduna State.

Von Reisen in die Bundesstaaten Kaduna, Zamfara, Sokoto, Katsina, Kano, Jigawa, Bauchi, Gombe, Adamawa, Borno und Yobe wird abgeraten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die anderen Bundesstaaten der nördlichen Landeshälfte (Kebbl, Niger, Taraba) wird abgeraten.

Abuja (Federal Capital Territory): Auch in der Bundeshauptstadt Abuja haben Anschläge in der Vergangenheit wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Auf den Strassenstrecken Abuja-Kaduna-Kano kommt es immer wieder zu Überfällen und Entführungen durch Banditen. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie besondere Vorsicht walten.

Plateau State, Nasarawa und Kogi: Bei Anschlägen und Zusammenstössen zwischen christlichen und muslimischen Gruppierungen kommt es immer wieder zu vielen Todesopfern und Verletzten. Es kommt oft zu lokalen bewaffneten Konflikten zwischen sesshaften Bevölkerungsgruppen und durchziehenden Nomaden sowie zu Angriffen bewaffneter Gruppierungen auf Dörfer. Die Auseinandersetzungen sind Ausdruck ständig schwelender Spannungen. Zum Beispiel haben bewaffnete Angreifer im April 2023 im Plateau State mehrere Dörfer angegriffen. Dabei sind zahlreiche Personen getötet, verletzt oder entführt worden. Ethnische Konflikte haben Ende August 2021 im Plateau State über 30 Todesopfer gefordert. Im Bundesstaat Kogi besteht ausserdem ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zum Beispiel wurden im September 2021 bei einem bewaffneten Überfall auf eine Kirche bei Kabba eine Person getötet und drei Personen entführt. Von Reisen in die Bundesstaaten Plateau State, Nasarawa und Kogi wird abgeraten.

Auch bei Reisen in Bundesstaaten, die oben nicht spezifisch erwähnt sind, ist grösste Vorsicht geboten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land hoch. Es besteht das Risiko von Entführungen mit Lösegeldforderungen. Brutale bewaffnete Raubüberfälle (auf der Strasse und zu Hause), Vergewaltigungen, Betrug, Auto- und andere Diebstähle sind weit verbreitet. Auch in Hotels und Restaurants ereignen sich Diebstähle. Besonders in entlegenen Gebieten kommt es vor, dass Kriminelle sich als Sicherheitskräfte ausgeben und teilweise sogar Uniformen tragen. Diese Umstände zwingen Reisende zu grösster Vorsicht. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson am Flughafen abholen und ins Hotel sowie auf Reisen begleiten. Dies gilt vor allem - aber nicht nur - für Lagos, da sich im Umfeld des Flughafens viele dubiose Dienstleister aufhalten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte - wenn überhaupt - mit Vorsicht ein; Missbrauch ist vor allem bei kleineren Geschäften verbreitet.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Busse, Taxis).
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle unter dem Vorwand, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, Personen ins Land locken, diese dann bedrohen oder entführen, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den nigerianischen Gewässern und Häfen gibt es häufig Fälle von Piraterie. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Die Missachtung und Unkenntnis der Verkehrsregeln und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien resp. Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Statt selbst ein Auto zu lenken, mieten Sie vorzugsweise einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur (vgl. auch Vorsichtsmassnahmen weiter oben).

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen; auch die Elektrizitätsversorgung ist nicht immer gewährleistet. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Die Sicherheit und Wartung der meisten nigerianischen Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Es kam zu mehreren Flugunfällen.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. In einigen nördlichen Bundesstaaten gilt die Scharia. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen.

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es sind schon Personen verhaftet worden, obwohl sie die Erlaubnis zum Fotografieren erhalten hatten. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden mit Haftstrafen geahndet; in einzelnen Bundestaaten kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Gefängnisstrafen drohen ebenfalls Personen, die ihre Homosexualität öffentlich zeigen und sich für Organisationen zur Unterstützung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einsetzen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit hohen Haftstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für Mord, Vergewaltigung, bewaffneten Raubüberfall (mit und ohne Todesfolge) etc.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, äusserst dürftige sanitäre Einrichtungen, mangelnde ärztliche Betreuung usw.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Nigerias setzt sich aus ungefähr 400 ethnischen Gruppen zusammen. Während im Süden und Südosten die mehrheitlich christlichen Yoruba- und Ibo-Völker dominieren, überwiegen im Norden die muslimischen Hausa-Fulani. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Personen oder Personengruppen können aggressiv reagieren, wenn sie unerwartet und ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Im nördlichen Teil des Landes kommt es regelmässig zu Dürreperioden.

Von März bis Oktober muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr nach Europa.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie Ihren Pass mit dem gültigen Visum jederzeit auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können. Kommen Sie bei Polizeikontrollen der Aufforderung anzuhalten unbedingt nach (rascher Waffeneinsatz).

Nützliche Adressen

Nigerianische Zollvorschriften: Nigerian Customs Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Nigeria
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Nordmazedonien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage im Land ist ruhig. In Skopje und anderen Städte kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Die Transitstrassen sind grundsätzlich gut ausgebaut; trotzdem erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit. Es sind auch Pferdefuhrwerke, Fussgängerinnen und Fussgänger, Fahrräder, etc. auf den Transitstrassen unterwegs, und bei Dunkelheit muss mit unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden.

Ausländische Staatsangehörige, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, müssen die Polizei verständigen, die ein Schadensprotokoll erstellt.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).

Besondere Vorschriften gelten für Fahrerinnen und Fahrer in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins, unter anderem auch tiefere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Nordmazedonien in Bern.
Botschaft von Nordmazedonien

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Nordmazedoniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einer Erdbebenzone.

Im Frühjahr besteht Erdrutsch- und im Sommer WaldbrandgefahrBeachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Skopje. 

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung beschränkt. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Reisende, die bei Privatpersonen logieren, müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei der Polizei anmelden. Die Botschaft von Nordmazedonien in Bern erteilt nähere Auskunft.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Zollvorschriften: 
Republic of North Macedonia Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina, Kosovo
Schweizer Botschaft in Skopje
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Norwegen

Zuletzt editiert: 7/20/2023 11:27:09 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Die norwegischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin und stufen die folgende Tat als terroristisch ein: am 25. Juni 2022 wurden bei einem Attentat im Stadtzentrum von Oslo mehrere Personen erschossen oder verletzt.
Police Security Service Norway: Threat level

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Für die Benutzung zahlreicher Strassen wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge unterscheiden kann.
AutoPass / Toll Roads in Norway

Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie vor allem im Norden die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
Norwegian Public Roads Administration

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz, das auf dem Land der Bevölkerungsdichte entspricht.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Auf öffentlichen Plätzen und in Parks ist Alkoholkonsum verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und ‑lenker gilt eine Grenze von 0,2 Promille Blutalkoholgehalt. Überschreitungen werden hart bestraft.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Reiseführerin oder einem lokalen Reiseführer begleiten zu lassen.

Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung.
Weather Forecast

Medizinische Versorgung

Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch auf Svalbard (Spitzbergen) nicht gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Svalbard (Spitzbergen): Ausserhalb von Longyearbyen ist die Infrastruktur sehr beschränkt. Die medizinische Versorgung ist in Longyearbyen gewährleistet, gewisse ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch auf dem norwegischen Festland behandelt werden. Diese Tatsachen und die extremen Witterungsbedingungen erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Für Reisen nach Svalbard beachten Sie die Informationen und Vorschriften des
Governor of Svalbard

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer Polizei: 112
Notruf-Nummer Ambulanz: 113
Norwegische Zollvorschriften: Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland:
Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Schweizer Botschaft in Oslo

Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Oman

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:31 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist grundsätzlich stabil. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage plötzlich ändern kann.

Demonstrationen können vorkommen und verlaufen in der Regel friedlich.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Jemen: Die Sicherheitslage im Grenzgebiet ist aufgrund des bewaffneten Konflikts in Jemen gespannt. Zudem sind in dieser Gegend einige Minenfelder vorhanden. Erkundigen Sie sich vor Reisen ins Grenzgebiet zu Jemen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage. Halten Sie sich strikt an die häufig befahrenen Strassen.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den omanischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Auf Überlandstrassen ist wegen streunendem Vieh (Kamele, Ziegen, Schafe) grösste Aufmerksamkeit geboten. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Die Sicherheitsvorkehrungen von alten Fähren, die Shannah und Masirah Island verbinden, sind teilweise mangelhaft.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Polizei informiert und die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit.
  • die Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik des Sultans oder des Staates (auch in den sozialen Medien).
  • die Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik der islamischen Religion und ihrer Propheten (auch in den sozialen Medien).
  • Äusserungen gegenüber Staatsangestellten oder Zivilpersonen, die als beleidigend empfunden werden. Dies gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Rahmen.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • das Fotografieren von uniformierten Personen und militärischen Einrichtungen.
  • der Einsatz von funkferngesteuerten Drohnen ohne Bewilligung der omanischen Behörden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bussen und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet.
  • Verstösse gegen die Privatsphäre wie zum Beispiel das Fotografieren von Personen oder Personengruppen ohne deren Einverständnis.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Für grosse Mengen oder Handel kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Im Falle eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen ausländische Staatsangehörige kann diesen die Ausreise untersagt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies trifft unter anderem bei Verkehrsunfällen mit Todesopfern oder Verletzten zu sowie bei finanziellen Streitigkeiten.

Kulturelle Besonderheiten

Oman ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln, die immer wieder Todesopfer fordern. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern.

Besonders im Sommer kommen vereinzelt Wirbelstürme vor.

Erdbeben kommen vor. Tsunami, die durch Erdbeben im asiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Oman erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen) sowie der lokalen Bevölkerung.
Directorate General of Meteorology
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Maskat.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Krankenhausrechnungen müssen vor Verlassen des Landes beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Aufgrund des bewaffneten Konflikts im Nachbarland Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Land vermehrt mit Strassenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 9999
Royal Oman Police

Omanische Zollvorschriften: Directorate General of Customs

Ministry of Health Oman: Medication and Travel

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Riad, Saudi-Arabien
Schweizer Botschaft in Maskat

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Foreign Ministry of Oman: entry visas
Royal Oman Police: e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Österreich

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:32 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil.
Die österreichischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden
Bundesministerium für Inneres – Verfassungsschutzberichte

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der österreichischen Polizei.
Bundeskriminalamt

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in gutem Zustand. Die Autobahnen und Schnellstrassen sind gebührenpflichtig (Maut).
ASFINAG: Maut-Vignette
ASFINAG: Verkehrssicherheit

Öffentlicher Verkehr: Österreich verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Österreichische Bundesbahnen

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Für Personen, die seit weniger als drei Jahren im Besitz des Führerscheins sind, gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
Amtshelfer Österreich: Alkohol am Steuer

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelgesetz) werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Amtshelfer Österreich: Sucht und Recht 

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Österreichs.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG
Gesundheitssystem Österreich

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Amtshelfer Österreich

Bundesministerium für Finanzen: Zollbestimmungen
österreichische Lawinenwarndienste

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Pakistan

Zuletzt editiert: 5/12/2023 9:08:18 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Es bestehen hohe politische und soziale Spannungen, und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Ebenso bestehen Spannungen zwischen verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen oder zwischen extremistischen religiösen Gruppierungen und dem Staat.

Demonstrationen kommen regelmässig vor und sind oft von gewaltsamen Ausschreitungen begleitet. Bei Demonstrationen und gelegentlichen Streiks errichten die Protestierenden manchmal Strassenblockaden, bei denen es ebenfalls zu Gewaltanwendung kommen kann. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Politisch-religiös motivierte Gewalttaten und Unruhen können jederzeit unvermittelt ausbrechen. Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von terroristischen Attacken jederzeit im ganzen Land. In Balochistan ist es besonders hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Wiederholt sind bei Anschlägen zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Mögliche Ziele von Attentaten sind Behörden und staatliche Einrichtungen, religiöse Minderheiten und belebte Orte wie Märkte, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehr etc. Es sind auch Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige und Einrichtungen verübt worden (z.B. Restaurants). Beispiele:

  • Im Januar 2023 forderte ein Selbstmordattentat in einer Moschee in Peshawar (Khyber Pakhtunkhwa) rund 100 Todesopfer und über 220 Verletzte.
  • Im Dezember 2022 kamen in Islamabad bei einem Selbstmordanschlag fünf Personen ums Leben und fünf weitere wurden verletzt.
  • Im März 2022 forderte ein Selbstmordattentat in einer Moschee in Peshawar (Khyber Pakhtunkhwa) rund 60 Todesopfer und über 200 Verletzte.
  • Im Januar 2022 forderte eine Bombenexplosion auf einem Markt in Lahore mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte
  • Im August 2021 forderte in Karachi ein Anschlag auf einen Lastwagen mit Zivilpersonen an Bord mindestens 10 Todesopfer und mehrere Verletzte.

Im Juli 2021 forderte ein Anschlag auf einem Bus in Upper Kohistan (Khyber Pakhtunkhwa) 13 Todesopfer (darunter 9 chinesische Staatsangehörige) und zahlreiche Verletzte.

Im Februar 2021 erschossen Islamisten in Mir Ali (Khyber Pakhtunkhwa) 4 Mitarbeitende von Hilfswerken.

Das Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen ist in gewissen Regionen hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken), es kann aber auch in den übrigen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Risiko ist nicht nur für die einheimische Bevölkerung gross, sondern auch für ausländische Staatsangehörige mit oder ohne pakistanische Abstammung.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage in Ihren Zielgebieten, sei es über die Medien oder die lokalen Sicherheitsbehörden. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten. Meiden Sie Menschenansammlungen, grössere Gruppen von Sicherheitskräften sowie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Verschiedene Gebiete dürfen nur mit einer Sondergenehmigung (no objection certificate) besucht werden - auch solche, die in diesem Kapitel nicht genannt werden. Zuwiderhandlungen können mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Die pakistanische Botschaft in Bern erteilt nähere Auskunft über die betroffenen Gebiete.
In regionalen Konfliktgebieten und in Gebieten, die nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich sind, hat die Schweizer Botschaft in Islamabad nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe bei Notsituationen.

Gilgit-Baltistan
In Gilgit-Balistan kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften sowie zu terroristischen Angriffen. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Terroristische Akte können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kann kurzfristig eine Ausgangssperre über die Region verhängt werden, welche wiederum zum Unterbruch des Verkehrs sowie einem vollständigen Ausfall der Kommunikationsmittel führen kann.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und sich durch eine ortskundige Vertrauensperson begleiten. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie auf Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan. 
Wählen Sie das Flugzeug, um nach Gilgit und Skardu zu reisen; von Autofahrten an diese Destinationen wird abgeraten. Die Hauptstrasse Karakorum Highway führt durch unruhige Gebiete, und auf den Nebenrouten besteht das Risiko von Überfällen. Die Flugverbindungen können wetterbedingt während mehreren Tagen ausfallen.

Khyber Pakhtunkhwa KPK
Die vorwiegend autonomen Stammesgebiete (ehemals Federally Administered Tribal Areas FATA) gelten als Rückzugsgebiet afghanischer Talibankämpfer und pakistanischer Terrorgruppen. Militärische Einsätze und Gefechte sind häufig. Ausserdem besteht in einzelnen Regionen die Gefahr von Landminen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Stammesgebieten strahlen vermehrt in die übrigen Gebiete dieser Provinz aus. Die Sicherheitslage in der Provinz ist gespannt. Es sind wiederholt Attentate verübt worden, und es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach KPK wird abgeraten, einschliesslich Swat Valley.

Grenzgebiete zu Indien
Das Grenzgebiet zu Indien ist stark militarisiert und teilweise vermint; dies gilt in besonderem Masse entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) in der Region Kashmir. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen. Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Indien wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan. Dieser befindet sich in Wagah zwischen Lahore und Amritsar. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.

Balochistan
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, und die Gefahr von bewaffneten Überfällen ist gross. Wiederholt ist es zu Massenentführungen und der Ermordung von Busreisenden gekommen, zum Beispiel sind im Januar 2023 vier Mitarbeitende einer Erdölfirma entführt worden. Im August 2021 forderte in Gwadar ein Selbstmordanschlag auf einen Konvoi chinesischer Staatsangehöriger Todesopfer und Verletzte; der Konvoi wurde durch pakistanische Sicherheitskräfte eskortiert.
Ausserdem haben bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Armee und aufständischen Stammesgruppen sowie religiös motivierte Gewalttaten die Sicherheitslage massiv verschlechtert. Anschläge sind häufig und richten sich vor allem gegen Regierungseinrichtungen, gegen die Sicherheitskräfte und gegen die öffentliche Infrastruktur. Aber auch Anschläge auf zivile Ziele fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im Februar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Rakhni vier Personen getötet. Im März 2022 wurden bei einem Selbstmordattentat an einem Kulturfestival in Sibi mehrere Personen getötet und zahlreiche Personen verletzt. Teile der Provinz sind vermint.
Von Reisen nach Balochistan wird abgeraten.

Nördlicher Sindh und südlicher Punjab
In weiten Teilen dieser Regionen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko, und die Gefahr von bewaffneten Überfällen ist gross.
In der Provinz Sindh wird abgeraten von Reisen in die Stadt Nawabshah und die Gebiete nördlich davon, insbesondere in die Städte Dadu, Mehar, Larkana, Shehdadkot, Jacobabad, Kandhkot, Kashmore, Sadigabad und Rahim Yar Khan.

Karachi
Die Gewaltkriminalität ist in gewissen Stadtteilen sehr hoch. Der Besitz von Schusswaffen ist verbreitet. Latente politische und religiöse Spannungen sowie Spannungen zwischen kriminellen Banden können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen, Anschlägen und anderen Gewalttaten führen. In solchen Fällen werden häufig alle Geschäfte in den betroffenen Quartieren geschlossen und der Verkehr kommt zum Erliegen. Die Gefahrenzonen können sich laufend ändern. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage und meiden Sie die Stadtteile, in denen das Risiko besonders hoch ist: Baldia Town, Orangi Town, Lyari, Kharadar, Jail Road, Malir, Khakrapar, Sohrab Goth, Korangi, Liaquatabad, Pak Colony, Azizabad, Sujrani Town, Central District.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle und Autodiebstähle kommen häufig vor und können von Gewalt begleitet sein, teils mit Todesfolge. Auch Entführungen durch kriminelle Gruppen zwecks Lösegelderpressung sind verbreitet. Sexualverbrechen kommen vor.

Manchmal werden Diebstähle durch Personen verübt, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Nachrichtendienste ausgeben.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten.
  • Benutzen Sie in den Grossstädten für Flughafen-Transfers Hotelbusse oder lassen Sie sich von einer Kontaktperson abholen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besonders während der Sommermonate muss mit Stromunterbrüchen von mehreren Stunden gerechnet werden, in Extremfällen bis zu 10 Stunden täglich. Längere Stromunterbrüche sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff können die gesamte Infrastruktur behindern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • Gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Glücksspiele.
  • Fotografieren von Einrichtungen des Militärs und der Polizei, von Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik der islamischen Religion und ihrer Propheten (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Für Drogenschmuggel, Gotteslästerung und diverse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Versorgung, Gewalt unter den inhaftierten Personen etc.

Kulturelle Besonderheiten

Pakistan ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und den religiösen Empfindungen an. Radfahrerinnen und Radfahrer in leichter Bekleidung (unbedeckte Beine etc.) sind in abgelegenen Gebieten wiederholt mit Steinen beworfen worden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können.

Während des Sommermonsuns (Juli bis September) muss im Norden des Landes mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Die Küste wird vereinzelt von heftigen Wirbelstürmen heimgesucht. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Pakistan Meteorological Department

National Disaster Management Authority

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Islamabad.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen ausserhalb Pakistans behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Pakistanische Zollvorschriften: Federal Board of Revenue, Travel guide > Baggage Rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Pakistan online visa system

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Palau

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:33 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Panama

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:17:48 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden.

Aufgrund sozialer und wirtschaftlicher Spannungen kommt es jedoch vermehrt zu Streiks, Strassenblockaden, Demonstrationen und Ausschreitungen. Die Behörden können kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Verkehrsblockaden und Streiks können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen. Strassenblockaden legen manchmal auch den Verkehr auf den Hauptachsen während Tagen lahm. Bei längerer Dauer kann es auch zu Versorgungsengpässen kommen.
Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweiz hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Panama nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder der Tourismusbehörde ATP über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Hotel, etc.) über allfällige Ausgangssperren oder Strassenblockaden. 
Autoridad de Turismo de Panamá (ATP)

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Darién: In dieser Grenzprovinz zu Kolumbien operieren kriminelle Banden, kolumbianische Guerilla und Paramilitärs sowie die Drogenmafia; es besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen. Von Reisen in die Provinz Darién wird abgeraten.

Kriminalität

Diebstähle, Raubüberfälle und Einbrüche mit Gewaltanwendung kommen vor. Ein erhöhtes Risiko besteht im Stadtzentrum von Colón und in gewissen Stadtteilen von Panama City, dort besonders in den Quartieren Chorillo, Curundú und Río Abajo. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich in Colón und Panama City bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere als sicher gelten.
  • Unternehmen Sie Ausflüge in Colón (auch im Hafen) vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Lassen Sie in Bussen und Busstationen besondere Vorsicht walten, denn dort werden oft Taschendiebstähle verübt.
  • Nehmen Sie registrierte gelbe Taxis oder Hoteltaxis. Im internationalen Flughafen Tocumen können Sie am Taxistand in der Ankunftshalle registrierte Taxis buchen. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie keine Kollektivtaxis.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Sie sind oft in Diebstähle involviert.
  • Treffen Sie auch auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Die Panamericana zwischen Panama-Stadt und der costa-ricanischen Grenze sowie die Hauptstrassen sind in gutem Zustand. Abseits der Hauptstrassen sind die meisten Strassen nicht asphaltiert und in unterschiedlichem Zustand. Schlecht gekennzeichnete Baustellen und die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) erhöhen das Unfallrisiko.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, denn dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die Grenze zwischen Panama und Kolumbien darf ausschliesslich zu Fuss oder per Schiff überquert werden. Es gibt keine Strassen zwischen Panama und Kolumbien. Erkundigen Sie sich bei dem Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis zu 15 Jahren) geahndet.

Die panamaische Justiz funktioniert langsam und kann auch willkürliche Züge aufweisen, speziell in Bezug auf die Verlängerung der Untersuchungshaft. Anwältinnen und Anwälte schenken den ihnen anvertrauten Fällen nicht immer die erwartete Aufmerksamkeit.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Naturbedingte Risiken

Panama liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
Tsunami
, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Panama erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Von Mai bis November kommen gelegentlich Hurrikane vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Hidrometeorología

World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Sistema national de protección civil

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 911
Policía de Turismo: Telefon +507 211 3365

Zollvorschriften von Panama: Autoridad Nacional de Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Papua-Neuguinea

Zuletzt editiert: 6/28/2023 11:27:12 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Viele Stammesgruppen lebten bis vor kurzem isoliert und waren teilweise verfeindet. Ihr Zusammentreffen in einem modernen Staat ist mit sozialen und politischen Schwierigkeiten verbunden. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Die politische und soziale Lage ist sehr angespannt. Besonders in der Hauptstadt und im Hochland kommt es immer wieder zu Demonstrationen, regionalen Unruhen sowie zu politisch bedingten Gewaltausbrüchen. Demonstrationen und Streiks können von Sachbeschädigungen, Ausschreitungen, Plünderungen und anderen Gewalttaten begleitet sein. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Im Falle von Verkehrsblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweiz hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage können Versorgungsengpässe von Gütern des täglichen Bedarfs nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Papua-Neuguinea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter, über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Zielgebiet. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Autonome Provinz Bougainville: Reisende müssen der Provinzverwaltung von Bougainville ihre Reisepläne im Voraus unterbreiten, und sich bei Ankunft auf der Insel melden: Tel. 00675 973 99 78.
Ende 2019 hat die autonome Provinz Bougainville in einem Referendum für die Unabhängigkeit gestimmt. Ein Datum für die Abstimmung im nationalen Parlament über die Unabhängigkeit dieser Region ist noch nicht bekannt. Vor und während den Abstimmungen sowie bei Bekanntgabe der Resultate muss mit Demonstrationen, regionalen Unruhen sowie politisch bedingten Gewaltausbrüchen gerechnet werden.
Bei Reisen auf die Insel Bougainville ist Vorsicht geboten. Ehemalige Rebellen verfügen immer noch über beachtlichen Einfluss und Waffen in Zentral-Bougainville, wo sich die (stillgelegte) Panguna-Kupfermine befindet. Ausländische Staatsangehörige sind dort nicht erwünscht und sollten dieses Gebiet daher meiden.

Buin: Von Reisen nach Buin, im Süden der Insel, wird wegen weiterhin bestehender Spannungen abgeraten.

Hochlandprovinzen: In den Hochlandprovinzen kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen verfeindeten ethnischen Gruppen. Es muss jederzeit mit Demonstrationen, lokalen Unruhen sowie politisch bedingten Gewaltausbrüchen gerechnet werden. Auch sind dort bewaffnete Banden aktiv. Es kommt vor, dass Reisende zwischen die Fronten von verfeindeten Gruppierungen geraten. Am 20. Februar 2023 wurden ein neuseeländischer Universitätsprofessor und drei lokale Mitarbeiterinnen entführt.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Lassen Sie Vorsicht walten und lassen Sie sich von einer ortskundigen Reiseführerin oder einem ortskundigen Reiseführer begleiten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Die häufigsten Verbrechen sind bewaffnete Raubüberfälle, Auto- und Entreissdiebstähle, Einbrüche und Vergewaltigungen. In Port Moresby, Mt. Hagen und Lae ist die Verbrechensrate bedeutend höher als in ländlichen Gegenden und auf einigen Inseln. Aber auch die wichtigsten Überlandstrassen sind vor Kriminellen nicht sicher. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren stets verriegelt und die Fenster geschlossen. Seien Sie auf der Hut, wenn Sie aus dem Auto aussteigen.
  • Meiden Sie Quartiere mit zweifelhaftem Ruf und verzichten Sie in den grösseren Städten auf Spaziergänge. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere als sicher gelten. Gehen Sie nachts überhaupt nicht aus.
  • Benützen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel. Für Reisen ins Landesinnere ist das Flugzeug vorzuziehen.
  • Reisen Sie vorzugsweise in Gruppen und lassen Sie sich von einer versierten Reiseleiterin oder einem versierten Reiseleiter begleiten, welche mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Frauen wird empfohlen, bedeckende Kleidung zu tragen, einsame Orte (Strände, Geschäftshäuser nach Büroschluss etc.) zu meiden und auf alle Fälle begleitet zu reisen.
  • Geschäftsleute lassen sich vorzugsweise von ihren ortsansässigen Kontaktpersonen begleiten.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Ausserhalb von Port Moresby ist der Strassenzustand meist schlecht. Neben der Gefahr von Überfällen besteht auch ein erhebliches Unfallrisiko. Bei Unfällen, bei denen einheimische Personen verletzt werden, müssen Repressalien/Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen und aussereheliche sexuelle Beziehungen sind verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. für Mord).
Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Papua-Neuguineas setzt sich aus über 800 verschiedenen ethnischen Gruppen mit eigenen Sprachen und Bräuchen zusammen. Zahlreiche Traditionen sind erhalten geblieben und die neuen Gesellschaftsformen, mit denen sich die Bevölkerung zunehmend konfrontiert sieht, werden oft als wesensfremd empfunden. Beachten Sie die lokalen Sitten und Gepflogenheiten und treten Sie zurückhaltend auf. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Papua-Neuguinea liegt in einer Erdbebenzone und zählt mehrere aktive Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche können ausser Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Es kommt vor, dass flache Inseln ganz überschwemmt werden.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Papua-Neuguinea erreichen.

Die Zyklon-Saison dauert von November bis Mai. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
National Weather Service

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden, z.B. in Singapur oder Australien. Es empfiehlt sich deshalb, allenfalls vor der Abreise auch ein australisches Touristenvisum einzuholen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und –kontrollen sehr streng, insbesondere für Lebensmittel sowie für tierische und pflanzliche Produkte. Auskunft erteilt die Botschaft von Papua-Neuguinea in Belgien.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Papua New Guinea Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Generalkonsulat in Sydney, Australien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Papua-Neuguinea in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Papua-Neuguinea in Belgien. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Avenue Tervueren 430, B-1150 Brüssel, Tel. 0032-2-7790609. Für Visa siehe auch
ICA – Papua New Guinea Immigration

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Paraguay

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:07 PM

Aktuelles

Coronavirus (COVID-19)

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Fokus Coronavirus (COVID-19)
BAG: Coronavirus

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die Vorschriften ändern laufend.

Für die aktuell gültigen Vorschriften in Paraguay, beachten Sie die Informationen der zuständigen paraguayischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die Botschaft von Paraguay in Bern.
Dirección General de Migraciones

Ministerio de Salud Publica y Bienestar Social – COVID-19
Botschaft von Paraguay

Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Aufgrund sozialer, politischer und wirtschaftlicher Spannungen kann es jedoch im ganzen Land zu Demonstrationen, Streiks, Strassenblockaden und Ausschreitungen kommen. In solchen Fällen muss mit örtlichen Verkehrsbehinderungen und Verspätungen gerechnet werden.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweiz hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Meiden Sie Demonstrationen sowie grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Paraguay nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Brasilien (Departemente Amambay, Alto Paraná, Canindeyu und Itapúa): Im Grenzgebiet zu Brasilien führen die Machenschaften von Drogenbanden häufig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Die Kriminalität, einschliesslich Morde, ist gestiegen.
Lassen Sie bei Reisen ins Grenzgebiet zu Brasilien grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.

Departemente Concepción und San Pedro: In diesen Departementen sind ausser kriminellen Gruppierungen auch die paraguayischen Guerilla-Organisationen EPP (Ejercito Popular Paraguayo) und ACA (Asociación Campesina Armada) aktiv, die von den Sicherheitskräften bekämpft werden. Die EPP hat wiederholt Personen zwecks Lösegelderpressung entführt; mehrere Personen sind ermordet worden. Bewaffnete Auseinandersetzungen können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Strassensperren und Kontrollen sind häufig.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Departemente Concepción und San Pedro wird abgeraten. Lassen Sie bei dringend notwendigen Reisen grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist besonders in den Städten hoch und nimmt weiter zu. Gewaltverbrechen kommen im ganzen Land und zu jeder Tageszeit vor: Auto- und andere Diebstähle, Raubüberfälle, Sexualdelikte etc. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor, teilweise mit Todesfolge. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen.

Für das ganze Land werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine unterwegs zu sein bzw. auszugehen.
  • Finanz- und Bankdelikte sind weit verbreitet (verschiedene Betrügereien im Immobilienbereich, oft durch fiktive Firmen, Veruntreuungen usw.). Geschäftsleuten wird empfohlen, vor dem Abschluss von Verträgen eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt beizuziehen.

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Wegen der erhöhten Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Ausflugsboote auf den Flüssen sind schlecht gewartet, und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren).

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Die Regenzeit dauert von November bis April. Starke Regenfälle und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und/oder Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Insbesondere in den Sommermonaten kommt es bei anhaltender Trockenheit landesweit immer wieder zu Waldbränden. Besonders betroffen sind die südlichen Provinzen und die Region Chaco. Waldbrände können aber auch rund um die Hauptstadt Asunción vorkommen.

Beachten Sie unbedingt die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.:
Instituto Forestal Nacional

Secretaria de Emergencia Nacional

Centro Metorologico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Mit Ausnahme von Asunción ist die medizinische Betreuung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (z.B. USA oder Schweiz) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Buenos Aires, Argentinien

Schweizer Botschaft in Montevideo, Uruguay

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Peru

Zuletzt editiert: 6/23/2023 4:32:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Am 7. Dezember 2022 wurde der Präsident durch das Parlament des Amtes enthoben; die Vizepräsidentin wurde als Staatschefin vereidigt. Es kam landesweit zu Demonstrationen, Strassenblockaden und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die Unruhen haben mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Trotz vordergründiger Beruhigung bleibt die Lage volatil. Die politischen Spannungen sind weiterhin sehr hoch.

Auch die soziale Lage ist sehr angespannt. Im ganzen Land muss immer wieder mit Streiks, Demonstrationen und Verkehrsblockaden (Strassen- und Flussverkehr) gerechnet werden. Dabei kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Verkehrsblockaden und Streiks können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen. Strassenblockaden sind häufig und legen manchmal den Verkehr auf den Hauptachsen während Tagen lahm. Es sind auch vereinzelte Blockaden des Schienen- und Flugverkehrs sowie von Flüssen möglich.
Im Falle von Verkehrsblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Lima hat nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen. Versuchen Sie nicht, Verkehrsblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.
Informationen über Strassenblockaden:
Superintendencia de Transporte Terrestre de Personas, Carga y Mercanicías

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Besonders gross ist die Gefahr in Gebieten, wo Drogen produziert werden, und die häufig von Drogenbanden kontrolliert werden. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

In gewissen Gebieten gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig auf lokaler oder landesweiter Ebene, beispielsweise im Kampf gegen die Guerilla und Drogenbanden, den illegalen Rohstoffabbau, bei Unruhen, etc. Der Ausnahmezustand berechtigt die Regierung unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen, die Versammlungs- oder Bewegungsfreiheit einzuschränken und Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen.
Informationen über aktuell geltende Ausnahmezustände finden Sie unter:
El Peruano: estado de emergencia

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Peru nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter, einem lokalen Reisebüro oder der peruanischen Touristenpolizei über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Amazonas-Gebiet (Regionen Loreto, Amazonas, San Martin, Ucayali, Madre de Dios und Teile von Huanuco, Pasco und Cusco):
Im Streit um Umweltfragen oder die Landrechte zwischen der indigenen Bevölkerung und der Regierung kommt es im Amazonas-Gebiet immer wieder zu Blockaden des Strassen- und Flussverkehrs sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Beispielsweise wurden Anfang November 2022 zahlreiche Reisende auf Booten auf dem Marañón-Fluss zwei Tage an der Weiterreise gehindert.
Unternehmen Sie Reisen ins Amazonas-Gebiet nur in Begleitung einer ortskundigen Reiseführerin oder eines ortskundigen Reiseführers und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Cusco und Umgebung: In Cusco und Umgebung kommt es oft zu Demonstrationen und Blockaden der Eisenbahn- und Strassenverbindungen. Die Demonstrierenden sind manchmal auch ausländischen Staatsangehörigen gegenüber aggressiv. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet, und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Puno und Umgebung: In Puno und Umgebung sind Streiks häufig. Wiederholt ist es zu Gewalttaten gekommen. Oft blockieren die Streikenden die Verkehrsverbindungen. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet, und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Region Madre de Dios: Die Lage ist sehr angespannt. In dieser Region sind kriminelle Gruppierungen aktiv. Der Staat bekämpft diese Gruppierungen und den illegalen Rohstoffabbau mit Militär und Polizei. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in die Region über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet, und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Region Cajamarca: In den Provinzen Cajamarca, Hualgayoc und Celendín gibt es regelmässig soziale Unruhen und Demonstrationen im Zusammenhang mit grossen Bergbauprojekten. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Täler des Rio Ene, Apurímac und Mantaro in den Regionen Ayacucho, Junín und Huancavelica (VRAEM-Region): Wegen des Drogenanbaus haben sich diese Täler und ihre Einzugsgebiete praktisch zu einem rechtsfreien Raum entwickelt; die Sicherheitslage ist prekär. Die Trekking-Routen zur Ruinenstadt Choquequirao passieren das Apurímac-Tal. Auf diesen Routen sind wiederholt bewaffnete Überfälle verübt worden. Von Reisen in diese Gebiete wird abgeraten.

Im Nordosten der Region Huánuco: Wiederholt sind Touristinnen und Touristen von bewaffneten Banden brutal überfallen worden. Vereinzelte Überfälle sind aber auch aus anderen Gebieten der Region gemeldet worden. Es wird abgeraten von Reisen in die Gebiete, die nördlich und nordöstlich der Stadt Huánuco liegen. In den übrigen Gebieten der Region ist grosse Vorsicht geboten.

Grenzgebiet zu Ecuador: Teile des Grenzgebiets sind noch vermint, besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten und häufig benutzten Strassen. Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden Ende der 80er-Jahre zahlreiche Masten von Hochspannungsleitungen mit Minen gesichert. Solche Minenfelder sind in der Regel markiert.

Grenzgebiet zu Kolumbien: Im Grenzgebiet zu Kolumbien, insbesondere entlang dem Rio Putumayo, sind Schmuggelbanden aktiv. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Kolumbien wird abgeraten.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch. Taschen-, Entreissdiebstähle usw. sind häufig und werden teilweise von gut organisierten Banden ausgeführt, die sich auch ausländische Staatsangehörige als Opfer aussuchen.
Fahrzeugentführungen und bewaffnete Raubüberfälle (z.B. auch auf Überlandbusse) sind keine Seltenheit. Auch Überfälle auf Hotels und Taxipassagiere kommen vor; dabei werden die Opfer oft vorübergehend festgehalten, ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Vermehrt werden Geschäftsleute zur Erpressung von Lösegeldern entführt.
In Lima und anderen Touristendestinationen hat die Polizei spezielle Anlaufstellen für ausländische Besucherinnen und Besucher eingerichtet (Policía de Turismo).

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Spezielle Vorsicht ist in den grösseren Städten, den Flughäfen, Busterminals und Bahnhöfen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln geboten.
  • Seien Sie in den Stadtzentren von Lima, Cusco, Arequipa und Puno nach Einbruch der Dunkelheit wegen erhöhter Überfallgefahr besonders vorsichtig und halten Sie sich an die beleuchteten und belebten Strassen.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor. Oft werden sie durch Personen auf Fahr- oder Motorrädern verübt.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Reisen Sie vorzugsweise in Gruppen und nur tagsüber. Besonders Frauen wird davon abgeraten, alleine unterwegs zu sein, da Sexualdelikte relativ häufig sind.
  • Von Camping wird abgeraten. Es kommen auch nächtliche Raubüberfälle auf Hotels und Pensionen vor. Schenken Sie bei der Wahl der Unterkunft dem Sicherheitsaspekt besondere Aufmerksamkeit.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Es kommt vor, dass Kriminelle sich als Personal der Polizei oder Drogenfahndung ausgeben. Steigen Sie deshalb nie in ein unmarkiertes «Polizeiauto», verlangen Sie den Polizeiausweis und die sofortige Kontaktnahme mit der schweizerischen Botschaft in Lima.
  • Es ist generell nicht ratsam, allein in ein Taxi zu steigen. Benutzen Sie, vor allem in Lima, Cusco und Arequipa, nur offizielle Taxis, die Sie vorgängig bestellt haben, oder Hotel-Taxis. Am Flughafen Jorge Chávez in Lima sollten Taxis unbedingt an einem Taxi-Schalter in der Halle der internationalen Ankünfte gebucht werden.
  • Schliessen Sie sich für Wanderungen und Exkursionen einer Gruppe an, die von einem anerkannten Reisebüro organisiert und von einer ortskündigen Führerin oder einem ortskundigen Führer begleitet wird. Dies gilt auch für den Inka-Trail von Cusco nach Machu Picchu.
  • Lehnen Sie die Angebote von selbsternannten «Reiseführerinnen oder Reiseführern» ab. Informieren Sie sich bei der Touristenpolizei oder iPeru (Touristeninformation und Beratung) über zugelassene Reiseagenturen und Unterkünfte. Oft werden Diebstähle durch Personen verübt, welche sich als Personal von Reisebüros oder Hotels ausgeben. Diese Täuschungsversuche können überall vorkommen, sind aber in den grösseren Flughäfen und in Puno besonders häufig.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen Personen ins Land zu locken, um sie dann als Drogenkuriere zu missbrauchen.

In den peruanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der teilweise schlechte Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Vor allem im Landesinnern sind Busunfälle häufig. Busse der Luxusklasse sind aus Sicherheitsgründen vorzuziehen. Verzichten Sie wenn möglich auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen im Landesinnern, insbesondere für lange Überlandstrecken benutzen Sie vorzugsweise das Flugzeug.
Wegen der Risiken im Strassenverkehr und der häufigen Strassensperren sollten landesunkundige Personen generell auf Überlandfahrten mit einem Mietwagen verzichten.

Die Wartung der Flugzeuge für Inland- und Touristenflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (Sanddünen-Buggies, River-Rafting, Bergsteigen etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in Peru sind äusserst hart.

Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass in der Schweiz (und in zahlreichen anderen Ländern) die Einfuhr von Kokaprodukten jeglicher Art wie Koka-Tee oder –Bonbons verboten ist.

Kulturelle Besonderheiten

Besuchen Sie die indigene Bevölkerung nur mit deren Einverständnis und respektieren Sie die lokalen Bräuche und Eigenheiten. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Lassen Sie auch bei Besuchen von historischen und kulturellen Stätten gebührenden Respekt walten. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen: Wüste, Urwald, Hochgebirge, Vulkane (im Süden). In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Peru liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Peru erreichen.

Von November bis April muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Lassen Sie sich auf Wanderungen, Bergtouren und bei der Ausübung von Risikosportarten von ortskundigen, qualifizierten Führerinnen und Führern begleiten. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle).
Servicio nacional de meteorología e hidrología

Instituto Geofisico del Perú

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Lima.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung unzureichend. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme, Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

In Peru gibt es unterschiedliche Handhabungen bezüglich Einreisestempel. Vor allem an internationalen Flughäfen werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten von den Grenzbehörden nur noch elektronisch erfasst. Die Angaben zur Einreise und der bewilligten Aufenthaltsdauer können online eingesehen werden:
Tarjeta Andina de Migraciones TAM Virtual

Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Notruf: 105
Touristenpolizei: +511 980 122 335
Iperu: +51 15 74 80 00 / +51 944 492 314 (WhatsApp)

Peruanische Zollvorschriften: Aduanas (SUNAT)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Lima

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Philippinen

Zuletzt editiert: 7/27/2023 12:15:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Die Philippinen sind mit verschiedenen Sicherheitsproblemen konfrontiert. Im Kampf gegen die Drogenkriminalität gehen die Sicherheitskräfte hart gegen Personen vor, die verdächtigt werden, in die Produktion, den Handel oder den Konsum von Drogen involviert zu sein. Dabei kommt es vor allem in benachteiligten Wohngebieten immer wieder zu zahlreichen Todesopfer.

Rebellengruppen sind in mehreren Regionen des Landes aktiv. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen den Sicherheitskräften und diesen Gruppierungen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Radikal-islamistische Gruppierungen operieren im Süden des Landes, besonders in Mindanao und der Sulu-See. Sie haben wiederholt einheimische und ausländische Personen (auch Schweizer Staatsangehörige) entführt und andere terroristische Akte verübt. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Es muss im ganzen Land mit Anschlägen durch kriminelle und terroristische Gruppierungen gerechnet werden. Auch in Manila sind in den vergangenen Jahren sporadisch Anschläge verübt worden.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Seien Sie generell wachsam, vor allem bei Massenveranstaltungen sowie in touristischen und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Einkaufszentren, Kinos, öffentlichen Verkehrsmitteln). Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn diese können leicht in Ausschreitungen und in gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und der Polizei ausarten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Insel Luzon:
Im Norden der Insel sind Rebellengruppen aktiv. Von Reisen in abgelegene Gebiete Nord-Luzons (Cordillera) wird abgeraten.
Unternehmen Sie Reisen in die Gebiete Abra, Ifugao, die Mountain Province und die südlichen Teile der Provinz Quezon ausschliesslich in grösseren Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen, ortskundigen Führerin oder eines vertrauenswürdigen, ortskundigen Führers. Dasselbe gilt für Wanderungen am Mount Pinatubo.

Mindanao:
In diesem Gebiet operieren radikal-islamistische Gruppierungen. Es kommt oft zu Kampfhandlungen zwischen der Armee und diesen Gruppierungen. Sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. In dieser Region ist ein Notstandsrecht in Kraft.

Das Risiko von Anschlägen und Überfällen durch Terroristen, Rebellen und Banditen ist auf der ganzen Insel hoch. Zum Beispiel forderten Bombenanschläge im April 2023 in Isulan, im November 2022 in Tacurong und im Mai 2022 in Isabela mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Für einheimische und ausländische Personen besteht ein hohes Entführungsrisiko durch Kriminelle und terroristische Gruppierungen.

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es kommen immer wieder kriminelle Gewaltakte vor, auch solche mit Todesfolge.

Von Reisen nach Mindanao wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet die Insel Siargao in der Provinz Surigao del Norte unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt. 

Weitere Ausnahme: Von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Davao-City wird abgeraten. Falls Sie aus zwingenden Gründen nach Davao-City reisen müssen: Reisen Sie auf dem Luftweg hin und zurück. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und durch Ihre Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Sulu-See:
In der Sulu-See zwischen Zamboanga del Norte und Palawan sowie im Meer und auf den Inseln südlich davon sind terroristische Gruppen aktiv. Im August 2020 forderten Bombenanschläge auf der Insel Jolo 14 Tote und rund 75 Verletzte.

Für einheimische und ausländische Personen besteht ein hohes Entführungsrisiko durch Kriminelle und terroristische Gruppierungen. Zum Beispiel wurde im September 2020 ein philippinisch-amerikanischer Staatsangehöriger in Barangay Piacan entführt.

Von Reisen auf dem Meer und auf die Inseln der Sulu-See südlich des 9. nördlichen Breitengrades wird abgeraten, einschliesslich des Sulu-Archipels (Inseln Basilan, Jolo, Sulu, Tawi-Tawi etc.) und des entsprechenden Teils der Insel Palawan. Eine Ausnahme bildet der Nationalpark «Tubbataha Reef National Marine Park», unter der Bedingung, dass Sie sich in diesem Gebiet von einer erfahrenen lokalen Reiseführerin oder einem erfahrenen lokalen Reiseführer begleiten lassen. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleiterin oder einen erfahrenen lokalen Reiseführer und vorgängigen Abklärungen der Sicherheitslage, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nördlich des 9. nördlichen Breitengrades das Risiko von Entführungen nicht ausgeschlossen werden kann. Erkundigen Sie sich vor und während Reisen in den nördlichen Teil der Sulu-See bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Central und Eastern Visayas (einschliesslich Cebu und Bohol):
In diesen Regionen ist eine Rebellengruppe aktiv. Es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Armee und dieser Gruppierung. Die Zusammenstösse fordern immer wieder Todesopfer sowie Verletzte und haben viele Personen aus diesen Regionen vertrieben. Es muss zudem davon ausgegangen werden, dass das Risiko von Entführungen durch Terrororganisationen besteht. Erkundigen Sie sich vor und während Reisen in die Regionen Central und Eastern Visayas bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Das Entführungsrisiko kann auch in den anderen Landesteilen nicht völlig ausgeschlossen werden.

Bei Reisen in ländliche Gebiete, auch wenn oben nicht ausdrücklich erwähnt, ist grösste Vorsicht geboten. Unternehmen Sie Wanderungen in abgelegene Gebiete nur in Begleitung einer ortskundigen Reiseführerin oder eines ortskundigen Reiseführers und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. In nicht erschlossenen Gebieten und in regionalen Konfliktgebieten, wo Terrorgruppen aktiv sind, hat die Schweizer Botschaft in Manila nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe bei Notsituationen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschendiebstähle und Betrügereien sind häufig. In Manila ist die Kleinkriminalität besonders in den Vergnügungsvierteln hoch.
Die Gewaltkriminalität steigt im ganzen Land. Es wird eine Zunahme von tödlichen Überfällen auf ausländische Staatsangehörige festgestellt. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzeltätern ausgehen.

Entführungen von Geschäftsleuten und andere Erpressungsmethoden zwecks Erlangen von Löse- und Schutzgeldern sind landesweit, insbesondere in Manila, verbreitet; vereinzelt sind auch ausländische Staatsangehörige davon betroffen.
Es kommt vor, dass Sicherheitspersonal bei Gepäckkontrollen verbotene Gegenstände in Gepäckstücken platziert, um von den Reisenden Geld zu erpressen unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Kreditkarten und Schecks mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Gewisse Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Manila scheuen vor Streitereien um den Fahrpreis und Erpressungsversuchen nicht zurück. Benutzen Sie deshalb nur offizielle Taxis, die Sie vorgängig bestellt haben, oder Hotel-Taxis.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Es kommt vor, dass sich Personen als Personal der Immigrationsbehörde ausgeben und Ihnen Ihre Hilfe anbieten. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen betreffend Einreise und/oder Aufenthalt nur persönlich an eines der offiziellen Immigration Offices im Land.
  • Allgemein ist Vorsicht geboten, wenn Unbekannte (philippinische oder ausländische Staatsangehörige) spontan Mitfahrgelegenheiten anbieten oder nach Hause einladen.
  • Beziehungsdelikte sowie Erpressungsversuche sind relativ häufig, und stehen oft im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen Pädophilie. Zurückhaltung im Umgang mit Kindern ist angezeigt.
  • Wenn Sie mit den Verhältnissen in den Philippinen nicht vertraut sind, lassen Sie sich bei Reisen ins Landesinnere mit Vorteil von einer vertrauenswürdigen, ortskundigen Führerin oder einem vertrauenswürdigen, ortskundigen Führer begleiten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den philippinischen Gewässern ist Piraterie verbreitet. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist vor allem ausserhalb der grossen Städte nicht sehr gut ausgebaut. Es ist von grossem Vorteil, in den grossen Städten und bei Überlandfahrten die Dienste einer versierten Fahrerin oder eines versierten Fahrers in Anspruch zu nehmen.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mitunter mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung). Lassen Sie deshalb bei der Wahl dieser Transportmittel Vorsicht walten.

Vor allem auf Inlandflügen entspricht die Wartung der Flugzeuge nicht immer europäischem resp. internationalem Standard.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Herstellung, Handel) werden schon bei geringsten Mengen (ab 5 Gramm) und bei jeder Art von Drogen mit lebenslanger Haft geahndet. Die Polizei geht im ganzen Land hart gegen Betäubungsmitteldelikte vor. Bei Festnahmen in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt.

Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten, einschliesslich Prostitution, verhängt.

An öffentlichen Orten besteht ein Rauchverbot. Im Freien, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, in öffentlichen Gebäuden und Restaurants etc. darf nur in speziell gekennzeichneten Zonen geraucht werden. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder Hotel über die lokalen Gesetze.

Die Teilnahme an Demonstrationen und andere politische Aktivitäten sind ausländischen Staatsangehörigen verboten und können mit Deportation und/oder Einreisesperre geahndet werden.

Es ist verboten, Beamtinnen und Beamte zu beleidigen. Am Flughafen wird ein nach philippinischem Verständnis unhöfliches Benehmen mit Einreisesperre, Geldstrafe oder Haft geahndet.

Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Die Philippinen liegen in einem Erdbebengebiet und zählen mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen oder im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch die Philippinen erreichen.
Philippine Institute of Volcanology and Seismology PHIVOLCS

Das Land wird mehrmals jährlich von Taifunen heimgesucht, am häufigsten zwischen Mai und November. Solche Stürme und heftige Regenfälle verursachen des Öfteren Überschwemmungen, Erdrutsche und schwere Infrastrukturschäden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Informieren Sie sich vor Reisen über den aktuellen Zustand der Infrastruktur an ihrem Reiseziel.

Beachten Sie die Vorhersagen des staatlichen Wetterdienstes PAGASA und befolgen Sie generell die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
PAGASA

World meteorological organization (WMO)

National Disaster Risk Reduction and Management Council

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Manila.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist besonders auf dem Land nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine Vorschusszahlung (Kreditkarte oder Bargeld). In öffentlichen Spitälern muss das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente üblicherweise von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können (oder eine Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Kinder unter 15 Jahren, die alleine, nur mit einem Elternteil oder mit einer Drittperson reisen, müssen für die Einreise besondere Formalitäten erfüllen. Ausserdem können die philippinischen Einreisebehörden den Pass bis zur Wiederausreise zurückbehalten. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Philippinen in Bern über die genauen Vorschriften.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 911
Philippinische Zollvorschriften: Bureau of Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in den Philippinen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Polen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Polen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Seit dem 13. April 2023 gilt ein Aufenthaltsverbot im Umkreis von 200 Metern um das Flüssiggasterminal in Świnoujście.

Grenzgebiet zu Belarus: Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Das Betreten des 15 Meter breiten Grenzstreifens ist verboten. Einige Grenzübergänge sind vorübergehend geschlossen. Für weitere Auskünfte:
Polnische Botschaft

Polnische Grenzschutzbehörde

Grenzgebiet zur Ukraine: Am 15. November 2022 ist es in Przewodów nahe der Grenze zur Ukraine zu einem fehlgeleiteten Raketeneinschlag gekommen. Dabei wurden zwei Personen getötet. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keinen auffälligen Schmuck auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten (z.B. auf Märkten, in Bahnhöfen, in den öffentlichen Transportmitteln).
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars, Nachtklubs usw. ist Zurückhaltung geboten. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug wenn immer möglich auf überwachten Parkplätzen oder an einem Ort mit direktem Sichtkontakt. 

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen ist der Zustand der Nebenstrassen sehr unterschiedlich. Die überhöhte Geschwindigkeit, das aggressive Fahrverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West-Transit) erhöhen das Unfallrisiko.

In Polen besteht das elektronische Mautsystem „e-TOLL“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
e-TOLL

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. Bei Überschreitungen drohen Bussen oder bis zu zwei Jahre Haft. Das Konsumieren und Verkaufen von Alkohol im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, usw.) ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Private Krankenhäuser können vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) verlangen. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112
Emergency Line for foreign tourists: +48 22 278 77 77 oder +48 (0) 608 599 999, Auskünfte auf Deutsch, Englisch und Französisch

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Warschau

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Portugal

Zuletzt editiert: 5/11/2023 10:25:34 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil.

Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Portugal nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen häufig in den Grossstädten und in den Touristenorten vor. Auch werden Autos aufgebrochen und Einbrüche in Ferienhäuser verübt. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und seien Sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln besonders wachsam, speziell im Lissabonner Tram 28.

Verkehr und Infrastruktur

Portugal verfügt über ein gutes Strassennetz. Die Autobahngebühren können auf verschiedenen Strecken nur in elektronischer Form beglichen werden. Informationen dazu unter
Portugal Tolls
(Portugiesisch, Französisch, Englisch, Spanisch)

Öffentlicher Verkehr: Portugal hat ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien. Das Eisenbahnnetz ist abseits der Achse Faro–Lissabon–Porto–Braga sehr bescheiden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Für Personen, die seit weniger als drei Jahren im Besitz des Führerscheins sind, und für Berufsfahrerinnen und -fahrer gilt eine Grenze von 0,2 Promille.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden geahndet.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben sind selten und vor allem wahrnehmbar in der Algarve, im Raum Lissabon und auf den Azoren. Die Azoren sind vulkanischen Ursprungs. Ausser Erdbeben können dort, wenn auch sehr selten, vulkanische Aktivitäten und tropische Stürme vorkommen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Instituto português do mar e da atmosfera
(Portugiesisch, Englisch)
Proteção civil e Bombeiros Açores
 (Portugiesisch, Englisch)
Autoridade Nacional de Protecção Civil: Protection and relief

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Lissabon.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. 
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon).

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Touristenpolizei Lissabon: 213 421 623
Touristenpolizei Cascais: 214 814 067
Touristenpolizei Porto: 222 081 833
Polizei (Polícia Segurança Pública)
Zollvorschriften: Merkblatt des portugiesischen Zolls (Portugiesisch, Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Lissabon
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ruanda

Zuletzt editiert: 6/19/2023 11:33:34 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Ruanda kann als relativ stabil bezeichnet werden, dennoch können gewisse politische Spannungen nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ruanda nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie Vorsicht walten. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa): Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus der Demokratischen Republik Kongo. Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (Provinzen Nord- und Südkivu) wirkt sich auch auf das ruandische Grenzgebiet aus. Am 17. Juni 2022 kam es an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo zu einem Schusswechsel zwischen ruandischen und kongolesischen Sicherheitskräften. Eine Person ist getötet und zwei weitere Personen sind verletzt worden. Am 4. Oktober 2019 hat ein bewaffneter Angriff in der Nähe des Volcanoes Nationalparks über ein Dutzend Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert. Von Reisen in das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) wird abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Nationalparks unter folgenden Voraussetzungen: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerinnen oder Reiseführern. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten und vergewissern sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Grenzgebiet zu Burundi: Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus Burundi. Am 18. Juni 2022 wurde bei Kitabi bei einem politisch motivierten Überfall in der Nähe des Nyungwe-Nationalparks ein Bus überfallen und mehrere Personen getötet oder verletzt. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Burundi bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Nationalparks in den anderen Landesteilen: Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Uganda: Es bestehen politische Spannungen zwischen Ruanda und Uganda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Uganda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche kommen vor allen in den Städten vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und gehen Sie nachts nicht zu Fuss aus.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen sind in gutem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunendes Vieh sowie Missachtung der Verkehrsregeln bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden;
  • Aussereheliche Beziehungen.

Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt; sie können Sie selbst und Ihre Kontaktperson in Schwierigkeiten bringen und sind unter Umständen strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Genozids 1994 traumatische Erfahrungen gemacht hat, und begegnen Sie den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Von März bis Mai und von September bis Dezember muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Ruanda liegt in einem Erdbebengebiet. Vulkanausbrüche in der Demokratischen Republik Kongo können sich auch auf das ruandische Grenzgebiet auswirken.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Kigali.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kigali ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss in Bargeld. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, besteht eine Meldepflicht für Personen, die sich in den von Ebola betroffenen Gebieten in der Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) aufgehalten haben. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Einreise bei der nächsten ruandischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) oder beim ruandischen Gesundheitsministerium.
Republic of Rwanda: Ministry of Health

Flüchtlingslager dürfen nur mit einer Bewilligung der ruandischen Behörden besucht werden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Zollvorschriften: Rwanda Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Konsularagentur in Kigali
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Rumänien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:37 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Situation in Rumänien ist stabil. Meiden Sie dennoch Demonstrationen, denn gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Rumänien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

In den Städten kommen Taschen- und Entreissdiebstähle auf der Strasse und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein.
  • Benutzen Sie vorzugsweise bewachte Campingplätze, wenn Sie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind.

Wenn Sie Opfer von Korruption geworden sind, können Sie bei der zuständigen rumänischen Direktion Meldung erstatten.
Anti-corruption General Directorate

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist abseits der Hauptstrassen oft schlecht. Ein zusätzliches Risiko bilden langsame Fahrzeuge (Fuhrwerke), nicht markierte Hindernisse, das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunendes Vieh usw. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten.

Verkehrsbussen, einschliesslich Bussen wegen fehlender Strassenvignette, müssen in bar bei einer Filiale der CEC-Bank bezahlt werden, auf der Verwaltung einer Stadt (Abteilung für lokale Steuern und Gebühren) oder beim Zollbüro an der Grenze. Eine Überweisung aus dem Ausland ist nicht möglich.

Der Besitz einer Strassenvignette ist obligatorisch. Informationen finden Sie unter
Roviniete

Nach einem Verkehrsunfall muss die Polizei verständigt werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet.

Die Haftbedingungen sind problematisch (überbelegte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene).

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von zwei bis sieben Jahre geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Rumäniens.

Naturbedingte Risiken

Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und mit einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer, da die meisten Wege schlecht markiert sind.

Rumänien liegt in einer erdbebengefährdeten Zone.

In den Ebenen kommt es im Frühjahr häufig zu Überschwemmungen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bukarest.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Bukarest 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Russland

Zuletzt editiert: 6/27/2023 7:56:45 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Russland und nicht dringlichen Aufenthalten wird abgeraten.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ist die Lage in Russland zunehmend unberechenbar. Am 23. und 24. Juni 2023 kam es in der südwestlichen Region Russlands zu einer bewaffneten Auseinandersetzung. Seither hat sich die Sicherheitslage vordergründig beruhigt. Die Lage bleibt dennoch angespannt und die weitere Entwicklung der Situation ist ungewiss. Eine erneute Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.

Russland stuft die Schweiz und andere Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, als «unfreundliche Staaten» ein. Gegenmassnahmen Russlands gegen die Schweiz und Schweizer Staatsangehörige können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Schliessung des europäischen Luftraums für russische Flugzeuge sind die Direktflüge von russischen und europäischen Fluggesellschaften von und nach Westeuropa eingestellt worden. Auch andere internationale Flugverbindungen sind aufgehoben worden. Direkte Flüge zwischen Russland und der Schweiz sind nicht mehr möglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Flugverbindungen reduziert oder eingestellt werden.

Bargeldbezüge sind zeitweise nicht mehr möglich. Die im Westen gängigen Kreditkarten (z.B. American Express, Mastercard, Visa) können im täglichen Zahlungsverkehr in Russland nicht eingesetzt werden.

Gewisse ausländische Internetseiten (auch Medien) und soziale Medien sind nicht mehr zugänglich.

Besonders in Moskau und St. Petersburg kann es bei Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Die Sicherheitskräfte gehen hart gegen Demonstrierende vor. Es kommt zu zahlreichen Verhaftungen.

Es kann mit Haft bestraft werden, wer Informationen über die russische Armee verbreitet, welche die russische Regierung als falsch betrachtet, oder zu Sanktionen gegen Russland aufruft.

Die russischen Behörden betrachten russisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als russische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Auf dem Gebiet der Russischen Föderation sind wiederholt Terrorakte verübt worden. Betroffen waren vor allem der Grossraum des nördlichen Kaukasus und die Grossstädte.

Trotz verschärfter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko von Terrorakten nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und grössere Menschenansammlungen hin (Untergrundbahn, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen etc.). Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Russland aufhalten: Halten Sie sich über die Medien oder lokale Vertrauenspersonen auf dem Laufenden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Demonstrationen und die Umgebung von militärischen Einrichtungen. Halten Sie sich mit politischen Äusserungen zurück. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Tragen Sie immer Ihren Pass auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie die Helpline EDA oder die Schweizer Botschaft in Moskau.
Helpline EDA

Schweizer Botschaft Moskau

Bei einer Verschlechterung der Lage oder einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat die schweizerische Botschaft in Moskau nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Erbringung von Dienst- oder Hilfeleistungen.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112 (ab Mobiltelefon), Russisch und Englisch
Notruf Polizei: 102 (ab Mobiltelefon) / 02 (mit Festnetz)
Notruf Ambulanz: 103 (ab Mobiltelefon) / 03 (mit Festnetz)

Russische Zollvorschriften: Federal Custom Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Russland

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Salomoninseln

Zuletzt editiert: 6/28/2023 11:28:26 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist angespannt. Demonstrationen sind jederzeit möglich und es kann zu gewalttätigen Ausschreitungen und Brandstiftungen kommen. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (allfällige Ausgangssperren etc.).

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Informieren Sie sich vor Reisen in die ländlichen Gebiete von Guadalcanal und nach Malaita bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg bilden in einigen Landesteilen nach wie vor eine Gefahr. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Diebstähle, Einbrüche und bewaffneten Raubüberfälle kommen vor, besonders auf den Inseln Guadalcanal (hauptsächlich Honiara) und Malaita. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Gefährdet sind vor allem allein reisende Frauen.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie nachts nicht zu Fuss unterwegs, speziell in Honiara.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Lassen Sie sich bei Überlandreisen vorzugsweise von einer ortskundigen Führerin oder einem ortskundigen Führer begleiten.
  • Besonders Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Verzichten Sie auf Fahrten (auch mit Taxi und Bus) von Honiara aus nach Osten über den Alligator Creek hinaus und westlich weiter als White River. Der beliebte Strand von Boneghi sollte nur mit lokalen Reiseführerinnen oder Reiseführern besucht werden.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel in Honiara.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Die Polizei verfügt über beschränkte Mittel und kann deshalb in Notfällen oft nur mit zeitlicher Verzögerung eingreifen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Ausserhalb der Hauptstadt Honiara ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und über deren Versicherungsdeckung und überprüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten.

Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt und sind unter Umständen strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Auf den Salomoninseln sind zahlreiche lokale Traditionen erhalten geblieben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den örtlichen Gepflogenheiten Ihres Aufenthaltsortes an. Fluchen oder Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen werden beispielsweise als anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit angesehen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Die Salomoninseln sind vulkanischen Ursprungs. Vulkanausbrüche und Erdbeben können ausser Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch die Salomoninseln erreichen.

Vor allem zwischen November und März treten tropische Wirbelstürme auf.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Solomon Islands Meteorological Services

Possible Threats to Solomon Islands

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (z.B. Australien) behandelt. Es empfiehlt sich deshalb, sicherheitshalber vor der Abreise auch ein australisches Touristenvisum einzuholen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Zollvorschriften der Salomoninseln: Solomon Islands Government: Customs & Excise

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Generalkonsulat in Sydney, Australien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Salomoninseln in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Salomoninseln in Belgien. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc
Botschaft der Salomoninseln

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sambia

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:39 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die schwierige Wirtschaftslage in Sambia führt zu erhöhten sozialen Spannungen hauptsächlich in der Provinz Copperbelt und in den dicht bevölkerten Townships in Lusaka mit hoher Arbeitslosigkeit. Politische Demonstrationen und gewalttätige Ausschreitungen kommen vor.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Sambia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art. Seien Sie in grösseren Menschenansammlungen besonders wachsam und vorsichtig. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Angola und zur Demokratischen Republik Kongo: meiden Sie die Grenzgebiete zu Angola und zur Demokratischen Republik Kongo, denn die langjährigen Bürgerkriege in diesen Ländern haben die Sicherheitslage auch in den angrenzenden Gebieten destabilisiert. Teile der Grenzlinie zu Angola sind vermint.

Landminen sind auch an der Grenze zu Mosambik, Angola und Demokratischen Republik Kongo vorhanden und in einigen abgelegenen Gebieten in der Southern und Central Province. Halten Sie sich strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Raubüberfälle, Diebstähle und Kleinkriminalität kommen vor allem in den grösseren Städten vor. Gleiches gilt für Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass und andere wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch stets Fotokopien der Ausweise auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten und seien Sie in den Städten nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Frauen wird empfohlen, in Gruppen von mindestens zwei Personen zu reisen.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage bevor Sie Überlandreisen auf der Strecke Livingstone - Lusaka - Copperbelt antreten.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Mangel an Treibstoff kommt gelegentlich vor.

Strassen und Fahrzeuge sind oft in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar - auch bei Fahrten in Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Während der Regenzeit (November/Dezember bis März/April) muss mit Überschwemmungen und Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar ist unter anderem:

  • Äusserungen oder Handlungen, welche in irgendeiner Form den Präsidenten, die Nationalflagge oder andere nationale Symbole beleidigen oder verunglimpfen (auch in den sozialen Medien)
  • vorsätzliche Beschädigung von Kwacha-Banknoten
  • Äusserungen gegenüber Zivilpersonen, die als beleidigend empfunden werden. Dies gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Rahmen.
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Rauchen im öffentlichen Raum
  • Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern, Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten. Es drohen langjährige Haftstrafen und/oder hohe Geldbussen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit hohen Gefängnisstrafen geahndet.

Für gewisse schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (Landesverrat, Raub unter Anwendung von Waffengewalt, Mord etc.).

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung etc.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Es wird empfohlen, private Krankenhäuser oder Kliniken zu wählen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Zambia Department of Immigration: e-visa
 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Samoa

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:40 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

San Marino

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:40 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

São Tomé und Príncipe

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen gewisse politische Spannungen. Am 25. November 2022 konnte ein Putschversuch verhindert werden.

Es kann zu Demonstrationen kommen. Dabei sind Ausschreitungen möglich.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. allfällige Ausgangssperren). Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an touristischen Orten besondere Vorsicht walten.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Benutzen Sie vorzugsweise ein Geländefahrzeug. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Wartung der Flugzeuge für landesinterne Flüge entspricht oft nicht europäischem, resp. internationalem Standard.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und oder den Präsidentenpalast sowie öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und Geldbussen bestraft werden.

Die Polizei nutzt ihr Recht, jemanden längere Zeit festzuhalten, bevor offiziell Anklage erhoben wird. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Von Oktober bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Luanda, Angola

Schweizer Botschaft in Akkra, Ghana
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Sao Tomé und Príncipe in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) sowie die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren (elektronische Geräte, Souvenirs, betäubungsmittelhaltige und psychotrope Medikamente etc.) erteilt die Botschaft von Sao Tomé und Príncipe in Belgien: av. de Tervueren 175, B-1150 Woluwe-Saint-Pierre, Tel. 0032-2-7348966, E-Mail: ambassade@saotomeeprincipe.be.

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Saudi-Arabien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Saudi-Arabien sind mit gewissen Risiken verbunden.

Wegen der komplexen Verhältnisse im Mittleren Osten kann sich die Sicherheitslage plötzlich ändern.

Der bewaffnete Konflikt in Jemen wirkt sich auf die Sicherheitslage in Saudi-Arabien aus. Nach dem Ende der Waffenruhe, die von April bis Oktober 2022 dauerte, ist im Grenzgebiet zu Jemen ein Beschuss mit Raketen und Drohnen aus Jemen nicht auszuschliessen. Raketen und bewaffnete Drohnen können auch die anderen Landesteile erreichen, einschliesslich Riad. Die meisten Angriffe können durch die saudische Luftabwehr vereitelt werden. Dabei besteht jedoch das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Wrackteile. Beachten Sie auch das Kapitel spezifische regionale Risiken.

Seit November 2020 sind in den saudischen Gewässern im Roten Meer wiederholt Schiffe durch Seeminen beschädigt worden.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terrorakten. Sie richten sich primär gegen die Sicherheitskräfte und gegen die schiitische Gemeinschaft. Attentate gegen westliche Personen, und Einrichtungen können nicht ausgeschlossen werden. Bei der Verfolgung von Terroristengruppen durch die Sicherheitskräfte kann es zu Schusswechseln kommen.
Unter anderem sind folgende Anschläge verübt worden:

  • Am 10. August 2022 wurde in Jeddah ein Attentat verübt; mehrere Personen wurden verletzt.
  • Am 11. November 2020 wurden auf dem Friedhof von Djeddah ein Anschlag gegen eine Feier ausländischer Staatsangehöriger verübt; zwei Personen sind verletzt worden.
  • Am 29. Oktober 2020 wurde ein Wächter des französischen Generalkonsulats in Djeddah bei einem Messerangriff verletzt.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit: Halten Sie sich strikte an die Sicherheitsvorschriften der Polizei und der Verantwortlichen für Sicherheit in Flughäfen, öffentlichen Einrichtungen, Hotels und Wohnquartieren. Verhalten Sie sich diskret. Respektieren Sie die lokalen Vorschriften, die auch für ausländische Personen gelten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Verhalten nicht als Geringschätzung der lokalen Sitten interpretiert werden kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Eastern Province: Es bestehen politische und religiöse Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der mehrheitlich schiitischen Bevölkerung dieser Provinz. Es kommt immer wieder zu politisch-religiös motivierten Kundgebungen und Unruhen, besonders im Bezirk Al Qatif. Ausserdem ereignen sich bewaffnete Angriffe auf die Sicherheitskräfte. Es besteht das Risiko, unversehens in einen Schusswechsel zu geraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Bezirk al Qatif wird abgeraten. Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Regionen der Eastern Province bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, da gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich sind.

Grenzgebiet zum Irak: Die unstabile Lage im Irak wirkt sich auf die Sicherheitslage in den saudi-arabischen Grenzgebieten zum Irak aus.
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Irak wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Jemen: Der bewaffnete Konflikt in Jemen wirkt sich weiträumig auf die Sicherheitslage in den saudi-arabischen Grenzgebieten zu Jemen aus. Nach dem Ende der Waffenruhe, die von April bis Oktober 2022 dauerte, ist ein Beschuss mit Raketen und Drohnen aus Jemen nicht auszuschliessen. Die Flughäfen von Abha und Jizan sind in der Vergangenheit wiederholt angegriffen worden. Es besteht die Gefahr von Personenschäden durch solche Angriffe oder durch abstürzende Wrackteile.
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Jemen wird abgeraten, einschliesslich der Städte Najran und Jizan.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Auch sind Belästigungen von ausländischen Frauen gemeldet worden. In den grossen Städten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender bilden ein erhöhtes Unfallrisiko.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen
  • die Beleidigung des Islams sowie der politischen und religiösen Führung. Verzichten Sie in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien auf kontroverse politische Äusserungen, die das Gastland oder die Region betreffen
  • Kritik des Justizsystems
  • das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen. Entsprechende Hinweistafeln sind meist ausschliesslich in arabischer Schrift verfasst. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen
  • die Teilnahme an Demonstrationen
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der saudischen Behörden:
Saudi Customs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Personen an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Saudi-Arabien ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Befolgen Sie den strikten Verhaltenskodex und passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.
Visit Saudi Arabia: Public Decorum Charter

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Zudem sind Jeddah, Riad und andere Städte wiederholt von schweren Überschwemmungen, die auch Tote und Verletzte forderten, heimgesucht worden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie-Erklärung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die saudi-arabische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 937

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Riad

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visum für Touristen 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Schweden

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Die schwedischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin:
Swedish Security Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle kommen vor allem in den Städten vor. Vor allem im Süden des Landes in der Region um Malmö, sind wiederholt Überfälle auf die Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen gemeldet worden, die auf Autobahnparkplätzen übernachtet haben.

In den Städten Malmö, Stockholm und Göteborg kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. In einzelnen Stadtteilen ist es wiederholt zu Schusswechseln zwischen verschiedenen kriminellen Banden gekommen.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es in den genannten Städten Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Weather
Swedish Transport Agency

In einigen Städten müssen Autofahrerinnen und -fahrer Staugebühren und Infrastrukturabgaben bezahlen. Beachten Sie die Informationen unter
Transportverwaltung

Maut-Abrechnungsagentur EPASS24

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,2 Promille Blutalkoholgehalt. Überschreitungen werden hart bestraft (bis zu zwei Jahre Haft).
Schwedische Polizei: Verkehrsdelikte

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten zu lassen.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Swedish Meteorological and Hydrological Institute: Fire Risk
Swedish Civil Contingencies Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Polizei allgemein: 114 14
Swedish Civil Contingencies Agency
Schwedische Zollvorschriften: Customs Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Senegal

Zuletzt editiert: 6/2/2023 12:45:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Demonstrationen kommen vor und können von Ausschreitungen und von Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und der Polizei begleitet sein. So haben Anfang Juni 2023 gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften Todesopfer und Verletzte gefordert. Anfang Juni und Mitte März 2023 kam es während gewaltsamen Auseinandersetzungen auch zu Fällen von Brandstiftung und Sachbeschädigungen. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.
Im März 2021 ist es in Dakar und anderen Städten des Landes zu politischen Unruhen und Plünderungen gekommen.

In Anbetracht des komplexen regionalen Kontexts der Sahelzone / Sahara muss die regionale Bedrohung für die westafrikanischen Länder, einschliesslich Senegal, berücksichtigt werden. Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahelzone ihren Aktionsradius in den Senegal ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In verschiedenen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land, einschliesslich in der Hauptstadt Dakar. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie generell Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage, sei es in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Mali:
Im Grenzgebiet zu Mali besteht ein Entführungsrisiko. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten.

Grenzgebiete zu Mauretanien:
In den Regionen Matam und Tambacounda kann im Grenzgebiet zu Mauretanien das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Casamance:
Der 2012 einseitig von der Unabhängigkeitsbewegung MFDC (Mouvement des forces démocratiques de Casamance) verkündete Waffenstillstand mit der senegalesischen Regierung hat die Lage merklich beruhigt. Am 4. August 2022 wurde ein Friedensabkommen zwischen der Regierung und einer Splittergruppe des MFDC unterzeichnet. Dennoch bleibt die Sicherheitslage volatil. Die Rebellen haben sich in die Wälder in die Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und Gambia zurückgezogen, von wo aus sie illegalen Holzschlag und Schmuggel betreiben. In abgelegenen Gebieten können Überfälle durch Rebellen auf Zivilpersonen nicht ausgeschlossen werden.
Es sind noch zahlreiche verminte Zonen vorhanden, die oft ungenügend markiert sind.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die Casamance in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, zum Beispiel an den zahlreichen Checkpoints der Armee. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet der Casamance an die asphaltierten Hauptstrassen, und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. In den Wäldern in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau wird abgeraten sich von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen etc.

Kriminalität

Gewalttätige Überfälle können vorkommen, insbesondere auch in Dakar und in den Touristengebieten. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäuser. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Verkehr und Infrastruktur

Die wichtigsten Verbindungsstrassen sind grösstenteils in gutem Zustand. Dennoch besteht ein hohes Unfallrisiko wegen überhöhter Geschwindigkeit, mangelhaft unterhaltener Fahrzeuge und unberechenbarer Fahrweise. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Während der Regenzeit von Juli bis Oktober sind zahlreiche Strassen in gewissen Gegenden oft unpassierbar.

Es kann vorkommen, dass die Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft von Senegal in Genf und bei den senegalesischen Zollbehörden über die aktuell gültigen Vorschriften.
Botschaft von Senegal in Genf

Douanes Sénégalaises

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Geldbussen geahndet, dasselbe gilt für gleichgeschlechtliche Handlungen.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.).

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung Senegals bekennt sich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind ausserhalb der grösseren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Senegalesische Zollvorschriften: Douanes Sénégalaises

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Dakar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Serbien

Zuletzt editiert: 6/6/2023 8:45:49 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als stabil bezeichnet werden.

Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich, insbesondere bei Fussballspielen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Serbien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Kosovo: In den Grenzgebieten kann es zu Spannungen kommen. Kurzfristige Schliessungen der beiden Grenzübergänge nach Kosovo Brnjak und Jarinje sind möglich. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Region Bujanovac: Eine Minengefahr besteht hauptsächlich noch in Südserbien in der Region Bujanovac. Die Minenfelder sind in der Regel gekennzeichnet. Personen, die sich in der Nähe der kontaminierten Gebiete aufhalten, wird empfohlen, die vor Ort getroffenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu befolgen und sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung zu informieren.
Mine Action Centre of the Republic of Serbia

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Bei den gelegentlichen Gewaltdelikten handelt es sich in der Regel um Abrechnungen zwischen kriminellen Banden.

Autodiebe bevorzugen teure Marken und lenken oft die Besitzerin oder den Besitzer durch Tricks ab. Auf den Autobahnraststätten besteht das Risiko von Diebstählen aus geparkten Autos. Lassen Sie besonders nachts erhöhte Vorsicht walten.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Ihnen wird empfohlen, die üblichen Vorsichtsmassnahmen walten zu lassen und vorzugsweise nicht alleine zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptstrassen wird abgeraten.

Bei jedem Unfall muss die Polizei verständigt werden und ein Schadensprotokoll erstellt werden.

Die serbischen Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Roads of Serbia

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,2 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem halben Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Serbiens.

Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Belgrad.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei einer Vertretung von Serbien (Botschaft in Bern oder Generalkonsulat in Zürich) über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc., insbesondere falls Sie beabsichtigen durch Kosovo nach Serbien zu reisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Notruf Ambulanz: 194
Notruf Feuerwehr: 193

Serbische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Belgrad

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Seychellen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:43 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Akten kann auch in den Seychellen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt auch an den Stränden vor. Bei Einbrüchen in Privathäuser wurde wiederholt Gewalt gegen die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner angewendet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe.
  • Seien Sie nachts zu Fuss vorzugweise in Gruppen unterwegs.
  • Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen Reiseleiterin oder eines ortskundigen Reiseführers
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Im Indischen Ozean, und auch in den seychellischen Gewässern, ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten Gebäude der Armee, der Küstenwache und der Polizei zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen und hohen Geldbussen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Von November bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Seychelles Meteorological Authority
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Auf einzelnen weit abgelegenen Inseln ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Auf den Hauptinseln Mahe, Praslin und La Digue ist die medizinische Versorgung gewährleistet. Normalerweise müssen die Behandlungskosten vor Verlassen des Krankenhauses bezahlt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
 

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
Notruf Ambulanz: 151
Zollvorschriften: Seychelles Revenue Commission

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Antananarivo 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sierra Leone

Zuletzt editiert: 7/14/2023 10:40:42 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist schwierig. Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen kommen vor. Berichten zufolge wird teilweise auch scharfe Munition eingesetzt.

Zum Beispiel sind im Juni 2023 in Freetown im Vorfeld und im Nachgang zu den Präsidentschafts-, Parlaments- und Regionalwahlen bei Unruhen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften mindestens drei Personen getötet worden.
Am 10. August 2022 kam es in Freetown und anderen Städten zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, die mehrere Todesopfer und Verletzte forderten. Es gab Strassenblockaden und Sachbeschädigungen. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und Ihren Kontaktpersonen vor Ort über die aktuelle Lage. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). 

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet. Es werden auch Raubüberfälle verübt, vor allem nachts. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, sei dies in den Städten oder an Stränden.
  • Kaufen Sie keine auf der Strasse angebotene Diamanten oder Gold; sie sind meistens gefälscht. Siehe auch Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.

In den Gewässern vor Sierra Leone kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Mit Ausnahme der Verbindungsstrassen zwischen den grossen Städten ist das Strassennetz in schlechtem Zustand, vor allem während der Regenzeit. Die unvorhersehbare Fahrweise und streunendes Vieh stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Zwischen dem Flughafen Lungi und Freetown liegt ein Meeresarm. Es gibt einen Wassertaxi-Dienst.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Diamanten dürfen nur mit einer Lizenz gehandelt und/oder ausgeführt werden. Wer gegen dieses Gesetz verstösst, muss mit drakonischen Strafen rechnen.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Sierra Leone von Bedeutung. Passen Sie Ihre Kleidung und Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Von April bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Sierra Leone Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Simbabwe

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:41:15 AM

Aktuelles

Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2023

Am 23. August 2023 finden die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Vor, während und nach den Wahlen muss vor allem in den grösseren Städten mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen rivalisierenden Gruppen und/oder mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren, etc.). 

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische und wirtschaftliche Lage ist gespannt. Es finden immer wieder Demonstrationen und Streiks statt; dabei kann es zu Ausschreitungen, Plünderungen sowie zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften (teils mit Todesfolge) kommen.

Die schwierige Wirtschaftslage verursacht vereinzelt Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen, zeitweise auch mit anderen Gütern.

Es besteht eine Knappheit an Bargeld. Bezüge an Bancomaten sind landesweit praktisch nicht möglich. Nehmen Sie deshalb genügend Bargeld (US Dollar in kleiner Stückelung) mit. Erkundigen Sie sich jedoch bei der Botschaft von Simbabwe in Berlin über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Simbabwe nicht ausgeschlossen werden.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht und Zurückhaltung walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In Teilen der Grenzgebiete zu Mosambik sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kriminalität ist im ganzen Land vorhanden: Taschen- und Entreissdiebstähle, Autoaufbrüche etc. Harare und die Touristenorte sind davon am stärksten betroffen. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Unternehmen Sie Reisen vorzugsweise mit einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführerin oder einem vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführer.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Überprüfen Sie Ihre unmittelbare Umgebung vor Verlassen des Fahrzeuges auf verdächtige Personen, insbesondere ausserhalb von bewachten Parkplätzen oder in entlegenen Gebieten.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt
  • Führen Sie immer ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern.
  • Seien Sie nachts nicht zu Fuss und möglichst nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn es besteht die Gefahr von Gewaltanwendung.

Verkehr und Infrastruktur

In Simbabwe herrscht Linksverkehr.

Die meisten Strassen sind nachts nicht beleuchtet – auch in den Städten (einschliesslich Harare). Das Unfallrisiko ist hoch, bedingt durch den teilweise schlechten Strassenzustand (Schlaglöcher), nicht funktionierende Verkehrsampeln, Tiere auf Überlandstrassen, überhöhte Geschwindigkeit, unbeleuchtete Fahrzeuge etc. Das hohe Unfallrisiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen.
Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht, und verzichten Sie auf nächtliche Autofahrten.

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei informiert werden. Die Position der Fahrzeuge sollte bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Die Qualität lokaler Fluggesellschaften entspricht nicht immer europäischem resp. internationalem Standard.

Stromausfälle sind im ganzen Land möglich.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage);
  • Beleidigung des Präsidenten (auch in den sozialen Medien);
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Das Fotografieren von Demonstrationen und Protestaktionen wird als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt und kann mit Gefängnis bestraft werden.

Diamanten und andere Edelsteine dürfen nur bei autorisierten Geschäften erworben werden, und die Kaufquittungen müssen jederzeit vorgewiesen werden können.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft: bis zu 20 Jahre Gefängnis mit zusätzlichen hohen Bussen oder bis zu 30 Jahre Gefängnis.

Kapitalverbrechen wie Landesverrat und Mord können mit dem Tod bestraft werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Von November bis April muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Im gleichen Zeitraum können vereinzelt heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Es kann längere Zeit dauern, bis die Infrastrukturschäden repariert sind. Entsprechend sind auch Versorgungsengpässe möglich.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Harare.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Privatspitälern der wichtigsten Städte in der Regel angemessen gewährleistet. Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten sind jedoch möglich. Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Grundversorgung jedoch nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen normalerweise eine Vorauszahlung (Bargeld oder Kreditkarte). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten im Ausland behandelt werden (z. B. in Südafrika oder in der Schweiz).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Region um Marange, wo sich Diamantenminen befinden, darf nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft von Simbabwe in Berlin erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 0800 3222 911
Notruf Polizei: +263 24 2703 631
Notruf Feuerwehr: +263 24 783 980

Zollvorschriften: Zimbabwe Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika
 
Schweizer Botschaft in Harare, Simbabwe

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Singapur

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Singapur nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

In der Strasse von Malakka (Meerenge von Singapur) kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen: 
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Singapur herrscht Linksverkehr.
Die Verkehrsbussen sind hoch, auch für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Öffentlicher Verkehr: Singapur verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bus- und U-Bahnlinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

In Singapur gelten detaillierte Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Sie orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Vergehen werden konsequent verfolgt und bestraft. Im Falle einer Anzeige muss mit sofortigem Passentzug oder Festnahme bis zur Urteilsverkündung gerechnet werden. Unter anderem können folgende Delikte (je nach Schwere des Vergehens) mit Bussen, Haftstrafen und/oder Stockhieben geahndet werden:

  • Wegwerfen von Abfall (z.B. auch Zigarettenstummel).
  • Spucken.
  • Einfuhr und Verkauf von Kaugummi.
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu fünf Metern vor den Ein- und Ausgängen.
  • Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden.
  • Vandalismus (u.a. Anbringen von Graffiti).
  • Negative Äusserungen über die Regierung (auch in den Sozialen Medien).
  • Anstössiges oder unsittliches Verhalten (Outrage of Modesty). Darunter fallen verbale oder tätliche Belästigungen, z.B. Berührungen, denen die betroffene Person nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen durch falsche Anschuldigungen versucht wurde, durch einen aussergerichtlichen Vergleich eine finanzielle Entschädigung zu erreichen.

Bei polizeilichen Ermittlungen und juristischen Verfahren muss oftmals mit langwierigen Untersuchungen gerechnet werden. Das Land darf während dieser Zeit nicht verlassen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft: von Geldstrafen, Stockhieben, langjährigen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe (zum Beispiel bei Besitz von mehr als 15g Heroin). Verurteilt werden auch Personen, denen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann. Auch für andere Delikte ist die Todesstrafe vorgesehen, z.B. für Mord.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Die Moralvorstellungen sind rigider als in der Schweiz. Auch in Bars und Diskotheken gelten Berührungen als unangemessen und können zu Klagen im Rahmen des Gesetzes über Outrage of Modesty führen. Siehe Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen. Die Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist unterschiedlich.

Naturbedingte Risiken

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Singapur erreichen.

Während der Regenzeit (Juni bis September und Dezember bis März) muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Service Singapore
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Die Einfuhr von Medikamenten wird in Singapur strikt reguliert:
Health Sciences Authoritiy of Singapore
– Bringing personal medications into Singapore

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
Zollvorschriften: Singapore Customs
Einreisevorschriften: Ministry of Foreign Affairs Singapore

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Singapur

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Slowakei

Zuletzt editiert: 6/22/2023 2:34:37 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Slowakei ist ein stabiles Land.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Slowakei nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Taschen- und Autodiebstahl sind vor allem in Bratislava und anderen touristischen Orten relativ häufig. Oft werden dabei auch die Reisedokumente gestohlen. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie nachts verlassene Quartiere.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Um Autos zu stehlen, werden Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.

Verkehr und Infrastruktur

Mit Ausnahme der Autostrassen und -bahnen sind die Strassen teilweise mangelhaft unterhalten.

Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstrassen ist gebührenpflichtig.
Vignette

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse). 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Slovak Hydrometeorological Institute (Wetter, Information bei Überschwemmungen)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Schweizer Botschaft in Bratislava
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Slowenien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:46 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Slowenien ist ein stabiles Land. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Slowenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Für die Nutzung der Autobahnen und Autostrassen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen muss eine E-Vignette gelöst werden. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt das elektronische DarsGO System. Kaufen Sie Vignetten ausschliesslich über die verlinkten offiziellen Internetseiten.
Vignette
DarsGo System 

Verkehrsbussen müssen sofort bezahlt werden. Die Polizei hat andernfalls das Recht, Pass, Identitätskarte und Fahrzeugpapiere zu beschlagnahmen, bis die Busse bezahlt ist. Dasselbe gilt für die Autobahngesellschaft DARS, welche das Vorhandensein der Vignette für die Benützung der Autobahnen kontrolliert.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer hohen Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Slowenien.

Naturbedingte Risiken

Slowenien liegt in einer Erdbebenzone. 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts aber eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Ljubljana.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von drei Tage bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Ambulanz: 112

Slowenische Zollvorschriften: Ministry of Finance

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien
Schweizer Botschaft in Ljubljana
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Somalia

Zuletzt editiert: 6/19/2023 12:28:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Somalia und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Somalia reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen hat.

Seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 ist Somalia als Einheitsstaat zerfallen. Seit 2012 gibt es in Mogadischu zwar wieder eine international anerkannte, föderale Regierung. Sie kann jedoch die Staatsgewalten nur in wenigen Gebieten ausüben. Gewisse Gebiete, namentlich im zentralen und südlichen Somalia, werden durch die dschihadistische Gruppierung Al-Shabaab kontrolliert.

In verschiedenen Landesteilen finden militärische Operationen der AMISOM (Mission der Afrikanischen Union in Somalia) und der somalischen nationalen Armee gegen terroristische Milizen wie Al-Shabaab statt. Ausserdem kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen verschiedenen Clans und Gruppierungen. Es besteht landesweit die Gefahr von Minen und Blindgängern.

Es besteht ein hohes Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Staatsangehörige (zum Beispiel Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen).

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Terroranschlägen. In Mogadischu sowie im Süden und Zentrum des Landes werden besonders viele Anschläge verübt. Sie richten sich hauptsächlich gegen die lokalen Behörden sowie gegen in- und ausländische Sicherheitskräfte. Zum Beispiel wurden am 29. Oktober 2022 mindestens 100 Personen getötet und mehr als 300 verletzt, als Selbstmordattentäter vor dem Bildungsministerium in Mogadischu zwei Autobomben zündeten. Auch zivile Ziele wie Märkte, Strassenkreuzungen und öffentliche Verkehrsmittel werden immer wieder angegriffen. Zudem werden gezielt Anschläge verübt gegen humanitäre Organisationen, ausländische Staatsangehörige und Einrichtungen, in denen sich ausländische Staatsangehörige häufig aufhalten, z.B. Restaurants, Hotels und die Umgebung des internationalen Flughafens. Zum Beispiel wurden am 10. Juni 2023 bei einem Angriff auf das Pearl Beach Hotel in Mogadischu mehrere Personen getötet, darunter eine Mitarbeiterin der Weltgesundheitsorganisation. Am 27. November 2022 wurden bei einem Angriff durch Al-Shabaab Milizen auf das Hotel Villa Rose in Mogadischu acht Personen getötet und mehrere Regierungsmitarbeitende verletzt. Im August 2022 hat ein besonders schwerer bewaffneter Angriff auf ein Hotel in Mogadischu mehr als 20 Todesopfer und über 100 Verletzte gefordert.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltkriminalität ist verbreitet.

Im Indischen Ozean und in den somalischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Spanien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:47 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. In den grossen Städten kann es aber zu Demonstrationen kommen, die vereinzelt von Ausschreitungen begleitet sein können.

Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die spanischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin.
Ministerio del interior

Am 25. Januar 2023 wurden bei einem Messerangriff in katholischen Kirchen in Algeciras in der Provinz Cádiz eine Person getötet und vier weitere verletzt.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Katalonien: Es kommt immer wieder zu Streiks und Demonstrationen, die von gewaltsamen Ausschreitungen begleitet sein können. Besonders betroffen sind die Städte Barcelona, Tarragona, Girona und Lleida. Es muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Ceuta und Melilla: In den zwei spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika ist die Lage an den Grenzzonen wegen des Immigrationsstroms aus Afrika relativ gespannt. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sind in allen Touristenorten häufig, allen voran in Madrid (Centro, Plaza Mayor, Sol) und Barcelona (Stadtteile Barceloneta, Las Ramblas, El Raval, Barrio Gotico, Sagrada Familia, Born). Trickdiebstähle sind in Bars und Diskotheken besonders häufig, wie auch in der Untergrundbahn und am Strand. Manchmal treten die Diebe in Gruppen auf und bedrohen ihre Opfer. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass oder die Identitätskarte (oder Fotokopien davon) auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • Auf den Autobahnen sind wiederholt Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern ausgeraubt worden. Um Personen in Autos auszurauben, werden Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter, bis Sie einen sicheren Ort erreichen.
  • In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei lokalen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Empfehlungen der spanischen Polizei.
Nationalpolizei: Plan sicherer Tourismus

Sicherheitshinweise für Touristen
Catalan Police: safety advices

Verkehr und Infrastruktur

Mehrere Städte, zum Beispiel Barcelona und Madrid, haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einer Plakette zugelassen sind. Die Umweltplaketten werden durch die Dirección General de Tráfico (DGT) resp. die lokalen Provinzverkehrsbehörden für in Spanien registrierte Fahrzeuge ausgestellt. In Barcelona gelten von Montag bis Freitag zusätzliche Einschränkungen für Motorfahrzeuge. In Madrid gelten zusätzliche Einschränkungen an Tagen mit hoher Luftverschmutzung.
Erkundigen Sie sich vor der Anreise im Internet, bei der Stadtverwaltung oder im Hotel über die genauen Bestimmungen.
Barcelona (Englisch, Katalanisch, Spanisch)

Madrid (Spanisch)

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Ein Teil der Autobahnen ist gebührenpflichtig (autopistas).
Verkehrsregeln und Strassenzustand: Dirección General de Tráfico

Autopistas

Es gibt in den grossen Städten viele Fahrradunfälle. Lassen Sie auf dem Velo Vorsicht walten, besonders wenn Sie in grossen Gruppen unterwegs sind.

Öffentlicher Verkehr: Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Bahn- und Busnetz. Auch die kleineren Städte und Dörfer werden durch Buslinien bedient.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,3 Promille für Personen, die einen Car oder Lastwagen fahren oder die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Menge und Art der Drogen mit Bussen und/oder Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Ratschläge des spanischen Zivilschutzes:
Proteccion Civil y Emergencias: incendios forestales

Die Kanarischen Inseln liegen in einem Erdbebengebiet und zählen mehrere Vulkane. Auch auf dem Festland kommen Erdbeben gelegentlich vor. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um die Vulkane, Evakuationsbefehle.
Servicio de Información Sísmico
(Spanisch und Englisch)
Proteccion Civil y Emergencias

Auf den Balearen können spezifische Luftdruckschwankungen tsunami-artige Flutwellen auslösen (Rissagas). Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Agencia estatal de meteorología

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Madrid oder das Generalkonsulat in Barcelona.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte vorzeigen, können Sie für zusätzliche Abklärungen auf den Polizeiposten gebeten werden.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Touristenpolizei: +34 902 102 112 (Auskunft in verschiedenen Sprachen)
Spanische Zollvorschriften: Agencia Tributaria: Information and procedures for travellers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft Madrid

Schweizer Generalkonsulat Barcelona

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sri Lanka

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:47 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Jahr 2022 kam es zu schweren Unruhen. Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage bestehen weiterhin hohe politische und soziale Spannungen, ebenso wie Spannungen zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften. Sie können unvermittelt aufflammen und erneut zu gewaltsamen Ausschreitungen führen.

Es kann zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Strom, Treibstoff und Gütern des täglichen Bedarfs kommen. Im Falle von Treibstoffknappheit kann es in den Warteschlangen an den Tankstellen zu Aggressionen kommen.

Es kommt regelmässig zu Streiks (Hartals) und Demonstrationen im ganzen Land. Dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie Demonstrierenden und Sicherheitskräften, Brandstiftungen und Strassenblockaden kommen.
Bei gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kann es vereinzelt auch zum Einsatz von Schusswaffen kommen. Unruhen haben im Jahr 2022 mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert.

Im Falle von Strassenblockaden, Streiks und Treibstoffmangel bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Colombo hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand und/oder Ausgangssperren landesweit oder über die betroffenen Gebiete verhängen. Unter dem Ausnahmezustand kann die Regierung unter anderem die freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Ausserdem können Verhaftungen ohne Haftbefehl vorgenommen werden.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage und allfällige Ausgangssperren. Vermeiden Sie politische Diskussionen, auch auf den sozialen Medien. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Sicherheitskontrollen, Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden: Die Lage im Norden des Landes ist stabil, dennoch bleiben Spannungen bestehen. Es ist mit Militärpräsenz sowie vereinzelten Kontrollen entlang der Strassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu rechnen. Es besteht ein erhebliches Risiko von Minen und Blindgängern. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte. Fahren Sie ausschliesslich auf häufig befahrenen Strassen, und lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Osten: Es ist mit Militärpräsenz sowie vereinzelten Kontrollen entlang der Strassen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu rechnen. In einzelnen Gebieten besteht noch die Gefahr von Minen und Blindgängern. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte. Fahren Sie ausschliesslich auf häufig befahrenen Strassen, und lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu (Taschen- und andere Diebstähle). Es kommen Entführungen mit Lösegeldforderungen vor, die sich gegen Personen sri-lankischen Ursprungs richten.

Auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Sexuelle Belästigungen kommen sehr häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und grossen Menschenmengen.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere als sicher gelten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen sowie einsame Strände und wenig belebte Quartiere und Gegenden zu meiden. Lassen Sie generell erhöhte Vorsicht und ein gesundes Misstrauen walten.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars, Diskotheken, Nachtklubs und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben oder sexuell zu missbrauchen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Der Strassenzustand ist teilweise schlecht, doch wird das Strassennetz laufend ausgebaut. Es gibt zwei gut ausgebaute Autobahnen von Colombo zum Flughafen und von Kottawa/Colombo nach Hambantota, Richtung Süden. Die riskante Fahrweise stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Die teils veraltete respektive fehlende Infrastruktur des Eisenbahnnetzes wird laufend ausgebaut und erneuert.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Regierungsgebäude, Flughäfen, Brücken usw.)
  • Respektloses Verhalten gegenüber dem Buddhismus. Wer zum Beispiel eine Buddha-Statue umarmt oder küsst oder Tätowierungen buddhistischer Motive zur Schau trägt, muss mit einer Verhaftung rechnen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigem Freiheitsentzug geahndet.

Bei Drogenhandel, Mord und Vergewaltigung kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und Verpflegung usw.

Kulturelle Besonderheiten

Über zwei Drittel der Bevölkerung bekennen sich zum Buddhismus. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Zeigen Sie in religiösen Stätten oder gegenüber religiösen Statuen und Bildern den gebührenden Respekt. Nehmen Sie Rücksicht auf die religiösen Empfindsamkeiten der Bevölkerung und passen Sie Verhalten und Kleidung auch an den Stränden den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Die Monsunzeit dauert im Südwesten des Landes hauptsächlich von Mai bis September, in den übrigen Gebieten von November bis Februar. Während dieser Perioden muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Sri Lanka erreichen.
Sri Lanka Disaster Management Center

Indian National Centre for Ocean Information Services > Tsunami Early Warnings

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Colombo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht überall gewährleistet. Private Krankenhäuser sind öffentlichen vorzuziehen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Mit Personenkontrollen muss zuweilen gerechnet werden; sie sind im Norden und Osten häufiger als in den anderen Landesteilen. Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich oder eine Fotokopie davon, einschliesslich der Seite mit dem Einreisevisum.

Nützliche Adressen

Notruf: 119
Ambulanz: 110
Touristenpolizei: +94 11 242 10 52

Zollvorschriften: Sri Lanka Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Colombo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Electronic Travel Authority System

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

St. Kitts und Nevis

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:48 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

St. Lucia

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:48 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

St. Vincent und die Grenadinen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:48 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Südafrika

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Südafrika kann grundsätzlich als stabil bezeichnet werden. Im Land gibt es grosse soziale Unterschiede. In den grösseren Städten kommt es immer wieder zu örtlichen Streiks, teils gewaltsamen Demonstrationen und Strassenblockaden. Unruhen haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Besonders betroffen sind die Provinzen KwaZulu-Natal und Gauteng.

Auch in Südafrika kann das Risiko von terroristischen Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Sperrzonen).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Kriminelle sind häufig bewaffnet, gehen brutal vor und schrecken auch vor Morden nicht zurück. Zum Beispiel wurde im Oktober 2022 ein deutscher Tourist in Numbi (Provinz Mpumalanga) bei der Fahrt zum Krüger Nationalpark überfallen und erschossen.

Für Ausflüge in die Nationalparks informieren Sie sich bei der Nationalparkverwaltung und befolgen deren Empfehlungen.
South African National Parks

Diebstahl von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt ist verbreitet. Vermehrt kommt es auch zu Überfällen auf Fahrzeuge: Um die Insassen zu berauben, schlagen Kriminelle an Kreuzungen, bei Verkehrsampeln oder im stockenden Verkehr Autoscheiben ein oder legen auf Überlandstrassen und Autobahnen Nagelbretter aus. Im Dezember 2022 sind bei einem Angriff auf einen Bus, der von Pretoria (Provinz Gauteng) nach Harare (in Simbabwe) reiste, mehrere Menschen getötet, verletzt oder ausgeraubt worden.

Entführungen mit Lösegeldforderungen haben zugenommen, insbesondere in der Provinz Gauteng, aber auch in den städtischen Zentren der Provinz Western Cape und der Provinz KwaZulu-Natal. Zum Beispiel, ist am 3. November 2022 eine Person aus Simbabwe in der Nähe von Johannesburg entführt worden ist. Ebenfalls sind am 22. Dezember 2022 zwei Personen, darunter eine Person mit chinesischer Staatsangehörigkeit, in Kapstadt entführt worden. Eine Person wurde von den Entführern getötet.

Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer.

Es kommt auch zu gewaltsamen Übergriffen gegen afrikanische Ausländerinnen und Ausländer. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Einzelreisende sind besonders gefährdet. Schliessen Sie sich wenn möglich organisierten Gruppenreisen an;
  • Verhalten Sie sich diskret. Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Erkundigen Sie sich im Hotel, bei den Tourismusbüros oder den Tourist Units über Stadtteile und Orte, die zu meiden sind, und gehen Sie nachts nie allein auf die Strasse;
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit grosser Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Geldautomaten werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie Bancomaten nur im Innern von überwachten Banken und dies nur tagsüber. Achten Sie darauf, dass Ihnen beim Betreten oder Verlassen der Bank niemand folgt.
  • Lassen Sie insbesondere bei Ankunft und Abreise am O.R. Tambo-Flughafen in Johannesburg grosse Vorsicht walten. Vermeiden Sie, gleich nach Ankunft auf dem Flughafen Geldautomaten zu benutzen;
  • Meiden Sie wenn möglich die Bahnhöfe von Johannesburg und Kapstadt. Falls sich Bahnfahrten nicht vermeiden lassen: Benutzen Sie in Johannesburg, Pretoria und Durban keine Vorortszüge. Eine sicherere Alternative bilden die Intercity-Busverbindungen renommierter Firmen und der Gautrain (Verbindung Pretoria–Johannesburg–Flughafen), bzw. Busverbindungen zum und vom Gautrain;
  • Benutzen Sie keine Minibus-Taxis;
  • Ziehen Sie für Autofahrten in Betracht, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
  • Wenn Sie selbst ein Auto lenken: Seien Sie in den Städten und auf wenig befahrenen Überlandstrecken besonders wachsam. Halten Sie die Autofenster geschlossen und verriegeln Sie die Türen;
  • Besuchen Sie die Townships in den Randgebieten der grossen Städte nur mit organisierten Touren und in Begleitung;
  • Unternehmen Sie Wanderungen und Trekkings nur mit geführten Touren (einschliesslich Tafelberg);
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Viele Autobahnen sind gebührenpflichtig (Maut).

Das Unfallrisiko im Strassenverkehr ist hoch. Ursachen sind unter anderem überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholeinfluss und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, zum Beispiel von Minibus-Taxifahrerinnen und Minibus-Taxifahrern.

Führen Sie für den Fall von Pannen immer genügend Proviant (Wasser etc.) sowie Ersatzräder mit.

Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Engpässe bei der Wasserversorgung sind im ganzen Land möglich und es kommt häufig zu Stromausfällen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Nacktbaden ist verboten; eine Ausnahme bilden einige spezielle, gekennzeichnete Strände.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Art und Menge mit Bussen oder Freiheitsentzug zwischen 1 und 20 Jahren bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Heftige Regenfälle führen zeitweise zu Überschwemmungen. Sie können auch Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Während der Trockenzeit können Wald- und Buschbrände ausbrechen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
National Disaster Management Center

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfänglicheren Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst und von einem südafrikanischen Notary Public beglaubigt worden ist).

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der südafrikanischen Botschaft in Bern über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.
South African Embassy Bern

Nützliche Adressen

Ein- und Ausfuhrbestimmungen: South Africa Revenue Service (SARS) Travellers

Notruf Polizei: 10 111
Notruf Ambulanz: 10177

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Sudan

Zuletzt editiert: 6/29/2023 4:39:12 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Sudan wird abgeraten.

Seit dem 15. April 2023 kommt es landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen der Armee (Sudanese Armed Forces SAF) und einer paramilitärischen Gruppe (Rapid Support Forces RSF). Sie fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte, auch unter der Zivilbevölkerung. Auch Minen werden eingesetzt. Es kommt verbreitet zu Plünderungen, Vergewaltigungen und Hausbesetzungen. Die Situation ist unübersichtlich und volatil. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken im ganzen Land. Die Entwicklung ist ungewiss und kann sich jederzeit rasch ändern.

Die Telefon- und Internetverbindungen können zeitweise unterbrochen werden. Die allgemeine Versorgungslage ist prekär. 

Die Schweizer Botschaft in Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen. Schweizer Staatsangehörige, die sich im Sudan aufhalten, werden durch die Schweizer Botschaft in Nairobi betreut. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Nairobi oder die Helpline EDA.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia: Tel. +254 730 694 000
Helpline EDA
: Tel. +41 800 24 7 365

Die Schweiz hat nur sehr eingeschränkte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Südsudan

Zuletzt editiert: 6/1/2023 1:43:26 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Südsudan und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Lage ist unberechenbar. In den meisten Landesteilen kommt es immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen, besonders in den Gliedstaaten Western Equatoria, Central Equatoria und Eastern Equatoria, Unity, Jonglei und Upper Nile.

Im ganzen Land bestehen zusätzliche erhebliche Sicherheitsrisiken: Entführungsrisiko, Risiko, per Zufall in einen Schusswechsel zu geraten oder Opfer eines kriminellen Übergriffs oder einer Plünderung zu werden. Diese Risiken bestehen sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. Beispiele:

  • Im März 2023 wurden bei Überfällen auf Hilfswerkmitarbeitende im Verwaltungsgebiet grösserer Pibor und in Jonglei mindestens drei Personen getötet.
  • Am 7. Januar 2023 wurden bei einem bewaffneten Überfall auf eine Baustelle im Bundesstaat Warrap vier Personen getötet, darunter drei ausländische Mitarbeitende.
  • Am 9. August 2022 ist in Eastern Equatoria bei einem Überfall auf Hilfswerkmitarbeitende eine Person getötet worden.
  • In Central Equatoria sind im April 2021 sechs kenianische Lastwagenfahrer entführt worden.

Es besteht landesweit Minengefahr.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Wegen der schwierigen Sicherheitslage hat die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Addis Abeba, Äthiopien

Helpline EDA

Vertretungen in der Schweiz: Südsudan hat in Genf eine offizielle, akkreditierte Vertretung: Ambassade de la République du Soudan du Sud, Ave de France 23, 1202 Genève (Tel. +41 22 740 57 36,  mission.rss.geneva@hotmail.ch).

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Suriname

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Suriname kann grundsätzlich als relativ stabil bezeichnet werden.
Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften möglich. Am 17. Februar 2023 stürmten Demonstrierende das Parlamentsgebäude in Paramaribo und es kam zu Plünderungen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Suriname nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen-, Entreissdiebstähle, Einbrüche und bewaffnete Überfälle kommen vor allem in den Städten vor. Es kommt vor, dass Überfälle durch Personen verübt werden, welche sich als Polizeipersonal ausgeben. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nach Einbruch der Dunkelheit ist insbesondere in der Hauptstadt Paramaribo Vorsicht geboten. Meiden Sie allgemein einsame Gegenden, in den Städten auch die Parkanlagen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Unternehmen Sie Ausflüge ins Landesinnere mit einem anerkannten Reisebüro und lassen Sie sich bei Touren in den Dschungel von einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerin oder einem vertrauenswürdigen lokalen Reiseführer begleiten.

In den surinamischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen auf Fischerboote. Überfälle auf Handelsschiffe und Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Suriname herrscht Linksverkehr. Die Überlandstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein gewisses Unfallrisiko. Während der Regenzeit verschlechtern Überschwemmungen den Strassenzustand zusätzlich (April bis August und Dezember bis Februar).

Zwischen Suriname und Guyana sowie zwischen Suriname und Französisch Guyana bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten. Benützen Sie zur Überquerung des Grenzflusses Corantijn/Corentyne nach Guyana ausschliesslich die offiziellen Fähren. Die Benützung von Wassertaxis ist verboten und kann zur Verhaftung, respektive Landesverweis führen. Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei einem lokalen Reiseveranstalter über die Situation in den Grenzgebieten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und Bussen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Nachweis einer in Suriname gültigen Krankenversicherung, Garantie der Kostenübernahme durch einen lokalen Arbeitgeber, respektive Garantie per Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 115
Notruf Private Ambulanz: 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas, Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Suriname in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Suriname in Brüssel. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: av. Franklin Roosevelt 200, 1050 Bruxelles, Tel. +32-2 640 11 72.

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Syrien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Syrien und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Schweiz hat wenig Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Seit 2011 herrscht in Syrien ein bewaffneter Konflikt. Die syrische Regierung und ihre Verbündeten kontrollieren – mit gewissen Ausnahmen – die südlichen zwei Drittel des Landes. Die Kontrolle über das restliche Staatsgebiet verteilt sich auf verschiedene staatliche und nicht-staatliche Akteure. Dazu zählen auch extremistische Gruppierungen. Der «Islamische Staat» kontrolliert in Syrien keine Gebiete mehr, bleibt aber aus dem Untergrund aktiv.

Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien. Der Norden und Süden des Landes sind besonders schwer davon betroffen. Luftangriffe richten sich unter anderem gegen Ziele in und um Damaskus und Aleppo, einschliesslich der Flughäfen. Grosse Gebiete des Landes sind vermint.

Anschläge richten sich hauptsächlich gegen militärische Ziele, fordern aber auch immer wieder zivile Opfer.  Zum Beispiel sind am 17. Februar 2023 über 50 Personen bei einem Überfall im Nordosten der Provinz Homs erschossen worden.

Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Am 6. und 7. Februar 2023 haben Erdbeben im Nordwesten des Landes tausende Todesopfer und Verletzte gefordert und massive Schäden angerichtet.

Wer illegal nach Syrien einreist, muss mit Haftstrafen von bis zehn Jahren und / oder hohen Geldbussen rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beirut
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tadschikistan

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:51 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von 1992 bis 1997 herrschte im Land ein Bürgerkrieg. Nach einem umfassenden Friedensabkommen hat sich die innenpolitische Lage grundsätzlich positiv entwickelt. Dennoch ist eine kurzfristige Verschärfung der Sicherheitslage weiterhin jederzeit möglich, nicht zuletzt durch die angespannte Wirtschaftslage.

Am 6. November 2019 überfielen Terroristen einen tadschikischen Grenzposten im Distrikt Rudaki an der Grenze zu Usbekistan; mehrere Personen sind getötet worden. Am 29. Juli 2018 fuhr ein Personenwagen im Distrikt Danghara in eine Gruppe von Fahrradfahrern aus den USA, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. Die Insassen des Fahrzeuges griffen anschliessend die Velofahrer mit Messern an. Vier Personen sind getötet und zwei verletzt worden.

Weitere terroristische Akte sind möglich und können sich auch gegen Orte und Einrichtungen richten, die von ausländischen Staatsangehörigen frequentiert werden (z.B. Restaurants). Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Es kommt vor, dass die tadschikischen Behörden touristische Reisen in einzelne Gebiete kurzfristig untersagen. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen möglich sind. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Kirgisistan
Zwischen Tadschikistan und Kirgisistan bestehen Unstimmigkeiten über den genauen Grenzverlauf. In den Grenzgebieten der Provinz Sughd kommt es deshalb immer wieder zu Demonstrationen, zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der tadschikischen und kirgisischen Bevölkerung sowie zu Schusswechseln zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Solche Ereignisse haben wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Grenzübergänge zwischen Tadschikistan und Kirgisistan sind geschlossen.

Im September 2022 kam es in den Grenzgebieten zu Kirgisistan zu Kampfhandlungen. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es in Grenzgebieten der Provinz Sughd und des Lakhsh District zu weiteren Kampfhandlungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt in den Grenzgebieten angespannt. Eine geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden
Es wird abgeraten: In der Provinz Sughd von Reisen ins Grenzgebiet zu Kirgisistan und in den Districts of Republican Subordination von Reisen in den Distrikt Lakhsh.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete der Provinz Sughd bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Afghanistan
Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan hat im Juli 2021 die Spannungen im tadschikischen Grenzgebiet zu Afghanistan erhöht. Es landen immer wieder Blindgänger aus Gefechten in Afghanistan auf der tadschikischen Seite der Grenze. Die Infiltration durch terroristische Gruppierungen oder Schusswechsel über die Grenze hinweg können nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und den Sicherheitskräften kommen. Ausserdem hat es vereinzelte Entführungen gegeben. Die tadschikischen Truppen haben ihre Präsenz erhöht. Es kommt vor, dass die tadschikischen Behörden aus diesem Grund die Strassen im Grenzgebiet sperren.
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.

Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO)
Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage gibt es latente Spannungen zwischen den Behörden in Dushanbe und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshon. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Gelegentlich kann es zu Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Dabei kann es zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Zum Beispiel forderten Unruhen im Mai 2022 mehrere Todesopfer und Verletzte.
Vereinzelt kann es auch zu bewaffneten Zusammenstössen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Personen, die in illegalen Handel involviert sind. Solche Ereignisse könnten auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Astana und die Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie auf Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan.

Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu. Es werden vereinzelt Diebstähle und Gewaltdelikte gemeldet. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Sexuelle Belästigungen sind vor allem in Duschanbe relativ häufig und richten sich vor allem gegen junge Frauen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie grundsätzlich nur tagsüber unterwegs und lassen Sie sich wenn möglich von einer ortskundigen Reiseführerin oder einem ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartnerinnen und -partner besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand oft schlecht. Es besteht ein hohes Unfallrisiko bedingt durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, überhöhte Geschwindigkeit, mangelhaft gewartete und nachts unbeleuchteten Fahrzeuge. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Siehe auch Kapitel naturbedingte Risiken.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass die Mobiltelefon- und Internetverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Tadschikistan in Chambésy/GE.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, den Präsidenten sowie Behördenmitglieder zu verunglimpfen (auch in den sozialen Medien). Es ist ebenfalls verboten, militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentlichen Gebäuden zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Kulturelle Besonderheiten

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Homosexualität ist nicht allgemein toleriert. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einem Erdbebengebiet.

Im Gebirge muss im Winter und Frühjahr mit heftigen Niederschlägen gerechnet werden, die einzelne Strecken unpassierbar machen. Vor allem während der schweren Regenfälle im Frühjahr, aber auch in den heissen Sommermonaten, kommen Schnee- und Schlammlawinen, Überschwemmungen, Steinschlag und Erdrutsche vor. Sie können Verkehrsbehinderungen und Infrastrukturschäden verursachen. Mitunter sind Ortschaften mehrere Tage von der Umwelt abgeschnitten.
National Agency for Hydrometeorology

Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseführerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Reiseführer. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Dushanbe.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mangelhaft. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb Tadschikistans behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Polizeikontrollen sind häufig. Tragen Sie deshalb immer den Pass oder eine Fotokopie davon auf sich sowie ein Ausdruck des elektronischen Visums, um sich ausweisen zu können.

Der Zugang zu gewissen Gebieten ist nur beschränkt und mit einer Sonderbewilligung des Aussenministeriums in Dushanbe (Protokolldienst) möglich. Auch Reisen in die autonome Provinz Kuhistoni Badakhshon (GBAO) benötigen eine Spezialbewilligung.

Nähere Auskunft erteilt die tadschikische Botschaft in Genf. Erkundigen Sie sich dort ebenfalls über die Vorschriften bezüglich Registrierung beim lokalen Meldeamt OVIR.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Astana, Kasachstan

Schweizer Konsularagentur in Dushanbe, Tadschikistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Tajikistan Visa Electronic Application Center

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Taiwan (Chinesisches Taipei)

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:51 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Taiwan kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch die gelegentlichen Demonstrationen in Städten.

Spannungen im Gebiet um Taiwan können zu Beeinträchtigungen im internationalen Flugverkehr von und nach Taiwan führen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Taiwan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist relativ selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle, besonders bei grossen Menschenansammlungen.

Verkehr und Infrastruktur

Das unberechenbare und im Stossverkehr oft rücksichtslose Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein erhebliches Unfallrisiko.

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz. Taiwan verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.
Taiwan Railway Administration

Taiwan High Speed Rail

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,05 Promille Blutalkoholgehalt. Verstösse werden mit langen Haftstrafen geahndet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft: langjährige bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe.
Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen. Die Haftbedingungen sind hart (überfüllte Zellen etc.).

Naturbedingte Risiken

Von Juli bis Oktober muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Taiwan liegt in einer von Erdbeben gefährdeten Zone. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Taiwan erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Central Weather Bureau

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Central Weather Bureau: Earthquake Report

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Trade Office of Swiss Industries in Taipei.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können in abgelegenen Gebieten des Landes unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten, jedoch verfügen grosse Krankenhäuser über Reserven von Blutkonserven dieses Typs.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110; bei Verständigungsschwierigkeiten 0800-024111 (National Immigration Agency)

Zollbehörde von Taiwan: Customs Regulations

Wenn Sie in Taiwan in eine Notlage geraten, können Sie sich an das Trade Office of Swiss Industries in Taipei wenden: Room 3101, 333 Keelung Road, Sec. 1, Taipei 110208, Tel. +886-(0)2-2720 1001, Fax +886-(02)-2757 6984, oder an die Helpline EDA.
Trade Office of Swiss Industries

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine offizielle Vertretung Taiwans in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen jedoch die nachstehenden Stellen. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Délégation culturelle et économique de Taipei
Délégation culturelle et économique de Taipei

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tansania

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:52 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Tansania kann als relativ stabil eingeschätzt werden. Trotzdem kann es jederzeit zu Demonstrationen kommen, die häufig von Ausschreitungen und von Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet sind. Streit um wirtschaftliche Vorteile und religiöse Spannungen können die Ursache von kurzfristigen, lokalen Gewaltausbrüchen sein.

Das Risiko von Anschlägen besteht auf dem Festland und auf den Inseln Sansibar. Zum Beispiel hat es mehrere Anschläge mit ungeklärtem Hintergrund gegeben und es sind vereinzelt Gotteshäuser angezündet und Attentate auf religiöse Führer verübt worden. Am 25. August 2021 hat eine Schiesserei in der Nähe der französischen Botschaft in Dar es Salaam mehrere Todesopfer gefordert. Die Hintergründe dieser Tat sind unklar. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalität ist im ganzen Land relativ hoch und zunehmend gewalttätig.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie beim Besuch religiöser Stätten Vorsicht walten. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihres Reiseveranstalters.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Sansibar: Sansibar umfasst die beiden Inseln Unguja (oft Sansibar genannt) und Pemba. Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf beide Inseln.
Bei Demonstrationen kommt es immer wieder zu Unruhen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, besonders in Stone Town. Es besteht das Risiko von Anschlägen. An abgelegenen Stränden werden oft Entreissdiebstähle verübt.
Informieren Sie sich vor Ausflügen auf den Inseln (insbesondere in die Stone Town) über die aktuelle Sicherheitslage,
z.B. in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder an der Réception oder dem Sicherheitsbeauftragen Ihres Hotels. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und lassen Sie generell grosse Vorsicht walten. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Grenzregion zu Burundi: Die Grenzregion gilt wegen bewaffneter Banden als unsicher. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Malawi: Offene Fragen in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Niassa-Sees (Malawi-Sees) und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Mosambik (Regionen Ruvuma und Mtwara): Es besteht das Risiko von bewaffneten Angriffen und Entführungen durch gewalttätige islamistische Gruppierungen, die aus Mosambik nach Tansania eindringen. Zum Beispiel sind im September 2021 bei einem Angriff auf ein Dorf im Distrikt Mtwara mehrere Personen entführt worden. Im Oktober 2020 griffen mehr als 200 Kämpfer in der Stadt Kitaya eine Kaserne, Regierungsstellen und ein Spital an. Auch mehrere Dörfer wurden überfallen. In den Regionen Mtwara und Ruvuma wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Mosambik, die weiträumig zu meiden sind. Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete den Regionen Mtwara und Ruvuma bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Grenzgebiet zu Kenia: Das Grenzgebiet zu Kenia und besonders die Regionen Tanga und Mara/Viktoriasee sind für gewalttätige Auseinandersetzungen politischer und ethnischer Art bekannt. Ebenfalls besteht ein beträchtliches Spannungspotenzial in den grenzüberschreitenden Stammesfehden im Zusammenhang mit Zugang zu Wasser und Weideland. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Kenia über die aktuelle Lage. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet. Es handelt sich vor allem um Entreiss- und andere Diebstähle, bewaffnete Raubüberfälle, Einbrüche und Überfälle auf Wohnhäuser und Hotelanlagen, Autodiebstähle unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Veranlassung von Geldüberweisungen via Western Union gezwungen. Generell ist eine Zunahme der Brutalität festzustellen (vereinzelt mit Todesfolge). Im ganzen Land sind deshalb nachstehende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie Taxi-Fahrten wenn möglich durch Ihr Hotel organisieren, auch die Flughafentransfers. Wiederholt waren Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Express-Entführungen verwickelt.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere.
  • Unterlassen Sie in den Städten und auf dem Land Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Im touristisch stark frequentierten Gebiet um Arusha/Moshi ist besondere Vorsicht geboten. Die Region wird regelmässig von Strassenräubern heimgesucht. Touristinnen und Touristen wurden in Restaurants und in der Stadt überfallen.
  • Allein reisende Frauen sollten einsame Strände meiden; aber auch in Gruppen ist erhöhte Vorsicht geboten.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Im Indischen Ozean und in den tansanischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Der oft schlechte Strassenzustand und die waghalsige Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmenden stellen erhebliche Unfallrisiken dar (insbesondere mit Überlandbussen, Taxis und Minibussen). Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch aus diesen Gründen abgeraten. Fahren Sie grundsätzlich defensiv und lassen Sie insbesondere an unübersichtlichen Stellen grosse Vorsicht walten.

Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien oder Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Die Sicherheitsvorkehrungen und der Unterhalt von Fähren entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung orientiert sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Gesetzesverstösse werden strenger geahndet als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen
  • Fotografieren von militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäude usw
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen. Sexuelle Minderheiten sind allgemein nicht toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als Angehörige sexueller Minderheiten zu erkennen geben, kommen vor.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern (wozu u.a. auch Steine und Sand gehören), Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten können mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) und/oder hohen Geldbussen bestraft werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Für schwere Verbrechen (z.B. Mord) kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind äusserst hart.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Sansibars bekennt sich mehrheitlich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung (insbesondere in der Stone Town) den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Tansania liegt in einem Erdbebengebiet.

Von November bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Tanzania Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Dar es Salaam.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets eine Passkopie (einschliesslich Visum) auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Ankunft in Sansibar den Originalpass vorweisen müssen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dar es Salaam

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Tansania e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Thailand

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:52 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage im Land ist vordergründig stabil, ausser in den südlichen Provinzen, wo latente politische, ethnische und religiöse Spannungen unvermittelt aufflammen können (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Es kommt im ganzen Land, insbesondere in Bangkok, aber auch in anderen Städten, häufig zu Demonstrationen gegen die Regierung und für mehr Demokratie. Diese Demonstrationen verlaufen in der Regel friedlich.

Gelegentlich kommt es zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Es ist jeweils mit Strassenblockaden und Verspätungen im Reiseverkehr zu rechnen.

Wiederholt haben die thailändischen Sicherheitskräfte auf das Risiko von Anschlägen und Sabotageakten hingewiesen. Das Risiko besteht im ganzen Land. Zum Beispiel hat am 8. und 9. Februar 2020 ein Attentäter in der Stadt Nakhon Ratchasima über zwanzig Personen erschossen und über ein Dutzend Personen in einem Einkaufszentrum als Geiseln genommen.

Lassen Sie Vorsicht walten. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Halten Sie sich über die Medien und über Ihren Reiseveranstalter auf dem Laufenden, und befolgen Sie die Anweisungen der thailändischen Behörden. Meiden Sie Demonstrationen und grossen Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes - Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat und Songkhla: Latente politische, ethnische und religiöse Spannungen können unvermittelt aufflammen. In diesen Provinzen, mit Ausnahme von Songkhla, gilt der Ausnahmezustand. Bewaffnete malay-muslimische Aufständische verüben sehr oft Anschläge und andere Gewalttaten gegen öffentliche Einrichtungen (Militär, Polizei, Eisenbahn, Schulen etc.). Anschläge auf kommerzielle Einrichtungen (Hotels, Märkte, Einkaufszentren, religiöse Stätten etc.) kommen ebenfalls vor und fordern regelmässig auch zivile Opfer. Zum Beispiel forderten zwei Bombenanschläge Mitte April 2022 in der Provinz Pattani ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Anfang November 2021 forderten Bombenanschläge in den Provinzen Yala und Nararthiwat mehrere Verletzte. Auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Sicherheitskräften sind zu verzeichnen.
Von Reisen in die Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat und Songkhla wird abgeraten.
In der Provinz Satun ist erhöhte Vorsicht geboten.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation.

Alle Grenzzonen: In allen Grenzzonen sind noch einzelne Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Grenzgebiet zu Myanmar: Die Sicherheitslage ist wegen des Konflikts in Myanmar angespannt, besonders in den Grenzregionen im Norden. Dort sind gewisse Gebiete militärisch abgeriegelt und es kann vereinzelt zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen.
In den ländlichen Gebieten sind teilweise bewaffnete Banden aktiv.
Lassen Sie bei Reisen in die Grenzzone zu Myanmar erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die militärischen Sperrgebiete. Lassen Sie sich bei Ausflügen ausserhalb der Städte von einer erfahrenen, lokalen Reiseführerin oder von einem erfahrenen, lokalen Reiseführer begleiten.

Grenzgebiet zu Kambodscha: In den Gebieten rund um die Tempel Preah Vilhear (in der gleichnamigen kambodschanischen Provinz), Ta Kwai und Ta Muen (in der thailändischen Provinz Surin) bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten zwischen Kambodscha und Thailand. Der internationale Gerichtshof hat im November 2013 bestätigt, dass der Tempel Preah Vihear zu Kambodscha gehört. Trotzdem sind vereinzelte Schusswechsel nach wie vor nicht auszuschliessen. Das Gebiet um den Tempel Preah Vihear ist auf der thailändischen Seite militärisch abgeriegelt und für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglich. Lassen Sie bei Reisen in die gesamte Grenzzone erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Vor allem in den Städten sind folgende Delikte relativ häufig: Entreissdiebstähle durch Motorradfahrerinnen oder Motorradfahrer, Taschendiebstähle, sowie Delikte, die auf schnelle Bekanntschaften in Bars zurückzuführen sind. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen, teilweise mit Todesfolge. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie nur lizenzierte Taxis (Hoteltaxis oder sog. "Taxi Meter"). Fahrgäste von inoffiziellen Taxis sind wiederholt bedroht und erpresst worden.
  • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an, und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Lassen Sie auf den Inseln Koh Phangan, Koh Tao und Phuket erhöhte Vorsicht walten, besonders während der Vollmondpartys oder wenn Sie alleine unterwegs sind. Wiederholt sind Vergewaltigungen und andere Gewaltdelikte (teilweise mit Todesfolge) gemeldet worden. Oft sind Getränke im Spiel, die mit Betäubungsmitteln versetzt worden sind.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren in den nördlichen Landesteilen ausschliesslich in Begleitung einer anerkannten, ortskundigen Führerin oder eines anerkannten, ortskundigen Führers.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken, sich angemessen zu kleiden, einsame Gegenden zu meiden – ebenso wie unbeleuchtete Strassen nach Einbruch der Dunkelheit.

Verschiedene Betrügereien kommen vor. Die Kriminellen sind einfallsreich und teilweise gewaltbereit. Es wird berichtet, dass manchmal korruptes Polizeipersonal involviert sein soll. Die folgende Aufzählung ist nicht abschliessend:

  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Vor allem in den Touristenorten werden Geldautomaten für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie wenn möglich überwachte Bancomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Misstrauen Sie Personen, die auf offener Strasse Touristinnen und Touristen ansprechen und Edelsteine oder andere Waren anbieten oder Geschäfte mit besonders günstigen Angeboten resp. Rabatten empfehlen. Thais sind von Natur aus eher reserviert und sprechen Fremde in der Regel nicht ohne weiteres an.
  • Es kommt vor, dass Visumagenturen und Reisebüros anbieten, die Verlängerung des thailändischen Visums für ihre Kundinnen und Kunden zu erledigen und dabei illegale Praktiken anwenden. Hohe Haftstrafen sind die Folge für die Passinhaberin oder den Passinhaber. Beantragen Sie deshalb bei Bedarf die Verlängerung des Visums persönlich bei einem der offiziellen Immigration Offices im Land.
  • Es ist bekannt geworden, dass gewisse Vermietungsagenturen von Jetski, Autos und Motorrädern Touristinnen und Touristen für Schäden verantwortlich machen, die sie gar nicht verursacht haben. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen schrecken einige Vermieterinnen und Vermieter nicht vor Gewaltanwendung zurück oder verweigern die Rückgabe des Reisepasses, den sie als Depot verlangt haben. Lassen Sie bei der Miete von Fahrzeugen grösste Vorsicht walten und hinterlegen Sie nie den Reisepass, sondern lediglich eine Kopie davon. Mieten Sie Autos bei international bekannten Firmen.

Verkehr und Infrastruktur

In Thailand herrscht Linksverkehr. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar, besonders auch für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Am Strand oder auf der Strasse angebotene Mietwagen und Motorfahrräder entsprechen nicht immer dem erwarteten Standard in Bezug auf Wartung und Versicherung. Es ist deshalb ratsam, Fahrzeuge bei einer bekannten Gesellschaft zu mieten.

Die Sicherheitsvorkehrungen von Booten, die für touristische Ausflüge genutzt werden, sind teilweise mangelhaft.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Lizenz der thailändischen Behörden und mit einer Versicherungsdeckung.

Eine mangelhafte Umsetzung von Sicherheitsstandards in der chemischen Industrie hat mehrere Unfälle verursacht. Zum Beispiel forderten im Juli 2021 Explosionen in Chemiefabriken in der Provinz Phra Nakhon Si Ayutthaya und in Bangkok ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Thailand Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz. Es muss mit langwierigen Gerichtsverfahren gerechnet werden. Zum Beispiel kann das Rauchen an gewissen öffentlichen Stränden oder der Besitz von e-Zigaretten mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reiseveranstalter, ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die geltenden Gesetze und lokalen Bestimmungen.

Glücksspiele um Geld sind verboten.

Die thailändische Monarchie geniesst uneingeschränkten Respekt; unbedachte Äusserungen oder Handlungen können unter den Tatbestand der Majestätsbeleidung («lèse-majesté») beurteilt und mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Zum Beispiel kann das Zerknüllen einer Banknote mit dem Portrait des Königs hart bestraft werden. Dasselbe gilt für kritische Äusserungen (auch im Internet oder in den sozialen Medien) über das Königshaus.

Das Verleumdungsgesetz gestattet es Einzelpersonen, staatlichen und nicht stattlichen Institutionen und Firmen, wegen als ungerecht empfundener Kritik Klage zu erheben. Es drohen langjährige Haftstrafen.

Funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der thailändischen Behörden benutzt werden. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bussen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen oder Verbote. Dies gilt auch für Medikamente. Verstösse können mit mehrjährigen Haftstrafen und/oder hohen Bussen geahndet werden. Beachten Sie die Informationen der thailändischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der thailändischen Botschaft in Bern.
Zollvorschriften allgemein: Thai Customs
Zollvorschriften Medikamente: Narcotics Control Divison

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigem Freiheitsentzug (bis lebenslänglich) geahndet, in besonders gravierenden Fällen sogar mit der Todesstrafe.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen in Thailand anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen bis zum Gerichtstermin gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten, lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Der grösste Teil der Bevölkerung Thailands bekennt sich zum Buddhismus. Die malaiisch-stämmige Bevölkerung in den südlichen Provinzen nahe der Grenze zu Malaysia ist mehrheitlich muslimisch. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Thailand liegt in einer Region, in der Erdbeben vorkommen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Thailand erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss im ganzen Land, im Süden auch während der übrigen Monate, mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Thai Meteorological Department

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bangkok.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine finanzielle Garantie (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung in bar). In abgelegenen Gebieten können Personen mit einem negativen Rhesusfaktor unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen lokalen Immigrationsbehörde gemeldet werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Gastgeberin oder Ihr Gastgeber die Formalitäten erledigt.

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 191
Touristenpolizei: 1155

Thailändische Zollvorschriften: Thai Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bangkok

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Timor-Leste

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil. Dennoch können vereinzelte lokale Unruhen nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Timor-Leste nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren usw.) und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und kann mitunter auch gewalttätige Züge annehmen. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt vorzugsweise von einer ortskundigen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Reisen Sie möglichst nicht alleine und ausschliesslich tagsüber.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich angemessen zu kleiden.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Taxifahrten und benützen Sie tagsüber nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel vorgängig bestellt haben, oder die über eine offizielle Lizenz und einen Taxameter verfügen.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Strassen sowie einsame Gegenden und verzichten Sie generell auf Spaziergänge.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Tragen Sie immer Ihre Ausweispapiere und Ihr Mobiltelefon auf sich.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Ausserhalb von Dili wird empfohlen, sich während der Regenzeit in einem Allradfahrzeug fortzubewegen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Infrastruktur und Verwaltung sind noch im Auf- und Ausbau begriffen. Ausserhalb von Dili ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und meistens sehr bescheiden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet.

Die Haftbedingungen sind schwierig; die inhaftierten Personen müssen selbst für die Ernährung und medizinische Versorgung aufkommen.

Naturbedingte Risiken

Timor-Leste liegt in einer Erdbebenzone.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Timor-Leste erreichen.

Von November bis April können vereinzelte Wirbelstürme (Zyklone) auftreten. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Dili nur beschränkt und ausserhalb der Hauptstadt nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (z.B. Singapur) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 

Besondere Hinweise

Der US-Dollar gilt als offizielle Währung. Geschäfte akzeptieren nur neue Banknoten in guten Zustand. 

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: +670 112 / 3319547 / 3310519
Notruf Ambulanz: +670 4430009

Zollvorschriften: Timor-Leste Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Jakarta, Indonesien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Togo

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:53 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale Lage ist gespannt. Trotz zeitweise ruhigen Phasen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Dabei können Strassenblockaden vorkommen sowie gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Gewaltsame Demonstrationen haben wiederholt Verletzte und Todesopfer gefordert.

Mit dem wachsenden Einfluss und den zunehmenden Aktivitäten von terroristischen Gruppierungen in Burkina Faso sowie in Teilen von Nigeria und Benin hat sich das Entführungs- und Anschlagsrisiko auch in Togo erhöht.
Beachten Sie auch die folgenden Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Savanes: In Burkina Faso sind bewaffnete Banden und Terroristen aktiv. Es besteht das Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Togo Attentate und Entführungen ausüben.

Beispiele:

  • Am 10. Februar 2023 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendial (Provinz Savanes) mindestens 31 Zivilpersonen getötet.
  • Am 2. Januar 2023 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendjal (Provinz Savanes) drei Soldaten getötet.
  • Am 24. November 2022 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendjal (Provinz Savanes) mindestens siebzehn Soldaten getötet.
  • Am 14. und 15. Juli 2022 wurden bei einem Angriff auf zahlreiche Dörfer in der Präfektur Kpendjal (Provinz Savanes) mindestens zwölf Zivilpersonen getötet.
  • Am 10. und 11. Mai 2022 wurden bei einem Angriff in der Präfektur Kpendjal (Provinz Savanes) rund acht Soldaten getötet und zahlreiche verletzt.

In gewissen Regionen der Provinz Savanes gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen und die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Von Reisen in die Provinz Savanes wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen entgegen der Empfehlung des EDA in diese Region zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine - Möglichkeit zur Hilfeleistung in Notfällen hat.

Provinz Kara: das Risiko von Angriffen und Entführungen besteht auch in der Provinz Kara, insbesondere nördlich der Stadt Kara. Auch gewalttätige Demonstrationen können jederzeit vorkommen.
Informieren Sie sich vor und während Reisen in die Provinz Kara bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten und seien Sie äusserst vorsichtig.

Kriminalität

Die Kriminalität ist vor allem in der Hauptstadt Lomé hoch. Bei Einbrüchen, Überfällen, Taschen-, Entreiss- und Autodiebstählen wird immer häufiger Gewalt angewendet. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Exkursionen und Spaziergänge in Gruppen und verzichten Sie nachts ganz darauf.
  • Lassen Sie an den Stränden besondere Vorsicht walten, und gehen Sie nicht alleine hin.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Hüten Sie sich vor Taschendiebstählen, insbesondere bei grossen Menschenansammlungen, an öffentlichen Plätzen und Märkten.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Häufig täuschen Kriminelle Staus und Unfälle vor, um Autos zu stoppen und die Insassinnen und Insassen zu berauben. Fahren Sie im Falle eines Unfalles direkt zum nächsten Polizeiposten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen sollten nicht alleine reisen.
  • Lassen Sie Fremden gegenüber ein gesundes Misstrauen walten. Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Geben Sie nie Ihre Bankdaten bekannt und überweisen Sie kein Geld an Unbekannte. Es kommt auch vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalls (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den togolesischen Gewässern, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Polizeikontrollen werden im ganzen Land durchgeführt. Halten Sie an und weisen Sie Ihren Pass vor. Auch Durchsuchungen des Fahrzeuges sind üblich.

Der Zustand der Strassen ausserhalb der Hauptstadt Lomé ist oft schlecht, und sie sind zum Grossteil nicht asphaltiert. Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Streunendes Vieh und unbeleuchtete Fahrzeuge bilden zusätzliche Gefahren. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Bei Verkehrsunfällen kann es wegen möglicher Repressalien angezeigt sein, nicht anzuhalten, sondern bis zum nächsten Polizeiposten weiterzufahren.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen von 1 bis 20 Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit sind Überschwemmungen möglich. Beachten Sie die lokalen Wettervorhersagen.

Medizinische Versorgung

Insbesondere ausserhalb von Lomé ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb des Landes behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117 (vom Festnetz) oder 161 (vom Mobiltelefon)
Gendarmerie: 172 oder +228 2221 3743
Commissariat Centrale: +228 2221 2871
Notruf Feuerwehr: 118

Togolesische Zollvorschriften: Office Togolais des Recettes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra, Ghana
Schweizer Generalkonsulat in Lomé

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tonga

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:54 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Trinidad und Tobago

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. 

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Trinidad und Tobago nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Bandenkriminalität, gewalttätige Auseinandersetzungen und Tötungsdelikte zwischen Banden kommen regelmässig vor. Die Opfer des organisierten Verbrechens sind primär ortsansässige Personen.
Einbrüche in unbewachte Ferienhäuser und Hotels sind häufig. Diebstähle, Einbrüche und Raubüberfälle sind häufig von Gewalt begleitet. Auch Vergewaltigungen kommen vor.
Vereinzelt werden Entführungen zwecks Lösegelderpressung verzeichnet sowie sogenannte Express-Entführungen; dabei wird das Opfer zu Bargeldbezügen oder Herausgabe von Bankinformationen gezwungen. Am höchsten ist das Risiko in Port of Spain und den anderen Städten, doch auch die Touristenorte bleiben von den Kriminellen nicht verschont.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen: 

  • Wählen Sie eine Unterkunft, die über gute Sicherheitsmassnahmen und über Wachpersonal verfügt.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge, und meiden Sie auch in den Städten die schlecht beleuchteten Quartiere.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Lassen Sie sich von einem im Voraus organisierten Hoteltaxi abholen, wenn Sie nachts auf dem Flughafen Piarco (Trinidad) ankommen; wiederholt sind Reisende im Flughafen von Banden beobachtet, verfolgt und überfallen worden.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen lokalen Reiseführers.
  • Treffen Sie auch auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Auf Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und überhöhte Geschwindigkeit bilden zusätzliche Risiken. Fahrten mit sog. Maxi-Taxis (Kleinbusse) sind nicht empfehlenswert: die Unfallrate ist relativ hoch, und oft werden in diesen Fahrzeugen Diebstähle verübt.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung, auch bei Kindern.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden mit hohen Bussen und/oder mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Polizei ist bei der Verfolgung des Konsums von Drogen sehr streng, speziell auch bei Touristinnen und Touristen.

Für Mord und gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Naturbedingte Risiken

Trinidad und Tobago liegt in einem Erdbebengebiet. Vulkanausbrüche auf anderen Inseln in der Karibik und Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Das Land liegt am Rand der Hurrikanzone. Von Juni bis November muss mit starken Regenfällen und gelegentlichen Wirbelstürmen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Trinidad and Tobago Meteorological Service

Office of Disaster Preparedness and Management

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden jedoch mit Vorteil im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 811
Zollvorschriften von Trinidad und Tobago: Customs and Excise Divison

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas, Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tschad

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Nach dem Tod von Präsident Idriss Déby am 20. April 2021, sind ein Übergangspräsident und eine Übergangsregierung im Amt. Die Lage ist im ganzen Land unsicher und die weitere Entwicklung ist ungewiss.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist sehr angespannt; es kommt immer wieder zu Demonstrationen und Ausschreitungen. Dabei sind Strassenblockaden und Vandalenakte möglich. Wiederholt haben die Sicherheitskräfte scharfe Munition eingesetzt, um Demonstrationen aufzulösen. Im Oktober 2022 wurden bei Demonstrationen mehr als 100 Personen getötet und mindestens 500 verletzt. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Seit November 2009 wurden mehrere Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara/Sahelzone verschleppt. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten sehr hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in der Region des Tschadsees. In dieser Region kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen durch terroristische Gruppierungen sowie zu bewaffneten Einätzen der Sicherheitskräfte gegen diese Gruppierungen. Zum Beispiel wurden im November 2022 bei einem Angriff in der Region Lac mindestens 10 Soldaten getötet.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Mitte April 2021 fanden in der Region um Mao (Provinz Kanem) Kämpfe zwischen Regierungstruppen und der Rebellengruppe FACT statt.

Am 8. August 2022 schlossen die Übergangsregierung und mehr als 30 Rebellengruppen ein Friedensabkommen. Die Gruppe FACT und mehrere andere Gruppierungen weigerten sich jedoch, dieses zu unterzeichnen. Die Sicherheitslage bleibt unsicher und kann sich schnell ändern.

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich regelmässig in lokalen, gewaltsamen Konflikten entladen.

Beispiele:

  • Im Februar 2022 wurden bei gewalttätigen Zusammenstössen in der Region Moyen-Chari zahlreiche Personen verletzt oder getötet.
  • Im Mai 2022 wurden bis zu 200 Personen bei Zusammenstössen in der Region Tibesti getötet.
  • Im August 2022 wurden 27 Personen bei Zusammenstössen entlang der Grenze zum Sudan getötet.

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden - einschliesslich in der Hauptstadt N‘Djamena. Häufig werden Schuss- und andere Waffen eingesetzt. Unter anderem kommt es oft zu Diebstählen von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

In den ehemaligen Kampfzonen besteht das Risiko von Blindgängern sowie in den Regionen Tibesti, Borkou und Ennedi, wo ausserdem noch Landminen vorhanden sind.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung wenden.
Schweizer Botschaft in Abuja, Nigeria

Schweizer Konsularagentur in N'Djaména
Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tschechien

Zuletzt editiert: 6/2/2023 11:04:12 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Tschechien ist ein stabiles Land. Dennoch ist in der Nähe von Demonstrationen Vorsicht geboten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Tschechien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Besonders in Prag kommt es zu Diebstählen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie bei den Sehenswürdigkeiten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen besonders vorsichtig.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Parkanlagen, Bars, Nachtklubs und Kasinos ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Sehen Sie davon ab, Geld auf der Strasse zu wechseln.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze und sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.

Verkehr und Infrastruktur

Es kann vorkommen, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.
Ministry of Interior

Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
Bus- und Bahnverbindungen

Für die Benutzung der Autobahnen und einiger Strassen muss eine Vignette gekauft werden bzw. das Fahrzeug im Mautsystem gemeldet werden.
Elektronische Vignette
(für Fahrzeuge bis 3.5t)
Elektronisches Mautsystem
(für Fahrzeuge ab 3.5t)

Auf der Strasse erfordert das zum Teil unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden besondere Aufmerksamkeit. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden muss die Polizei gerufen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen von Drogen bestraft.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Personen, die sich länger als 30 Tage in Tschechien aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen das tschechische Innenministerium und die Botschaft von Tschechien in Bern.
Ministry of the Interior

Tschechische Botschaft

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Polizei: 158
Ambulanz: 155

Tschechische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Wien, Österreich

Schweizer Botschaft in Prag
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tunesien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:55 PM

Grundsätzliche Einschätzung

In Tunesien bestehen wirtschaftliche, politische und soziale Spannungen. Es werden regelmässig Streiks und Demonstrationen durchgeführt, bei denen es zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen kann. Während Unruhen kann die Regierung eine Ausgangssperre verhängen. Der 2015 ausgerufene Ausnahmezustand ist weiterhin landesweit in Kraft.

Wiederholt sind in Tunesien Attentate verübt worden. Am häufigsten richteten sie sich gegen die tunesischen Sicherheitskräfte, doch sind wiederholt auch Zivilpersonen getötet oder verletzt worden. Beispiele:

  • Im Juni 2022 wurden zwei Sicherheitskräfte bei einem Messerangriff im Zentrum von Tunis verletzt.
  • Im Januar 2022 wurden Fahrgäste in einem Tram in Tunis bei einem Messerangriff verletzt.
  • Im September 2020 wurde in Sousse ein Attentat auf einen Checkpoint der Nationalgarde verübt. Ein Beamter wurde getötet, einer verletzt.
  • im März 2020 wurde in der Nähe der amerikanischen Botschaft in Tunis ein Selbstmordanschlag verübt. Ein Beamter wurde getötet, mehrere Personen wurden verletzt.

Die tunesischen Behörden haben eine Reihe von Massnahmen getroffen, um Terrorzellen zu zerschlagen. In den Provinzen Kasserine, Le Kef, Jendouba, Béja und Sidi Bouzid werden regelmässig Sicherheitsoperationen gegen terroristische Organisationen durchgeführt. Sie sind aber auch in anderen Landesteilen möglich. Die tunesischen Behörden haben die Sicherheitsmassnahmen an Orten mit grossen Menschenansammlungen verstärkt. Sie haben insbesondere die Präsenz der Sicherheitskräfte im Land erhöht, namentlich in den touristischen Orten.

Das Risiko von terroristischen Akten besteht weiterhin im ganzen Land, dies schliesst auch die touristischen Ziele mit ein. Vor allem in einigen Grenzgebieten zu Algerien und im Süden des Landes besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel spezifisch regionale Risiken.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Busbahnhöfen, Einkaufszentren und Märkten sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten, Museen und anderen touristischen Sehenswürdigkeiten sowie an religiösen Feiertagen.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter. Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Hotel, etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.

Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden vor Reisen auf dem Landweg, ob auf der geplanten Strecke Sicherheitsrisiken wie illegale Strassenblockaden, Demonstrationen oder Protestaktionen (z.B. Steine werfen gegen unbekannte Fahrzeuge) zu befürchten sind. Achten Sie generell darauf, dass das Fahrziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westen des Landes:
Es besteht das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen, die in gewissen Buschwäldern im Grenzgebiet zu Algerien aktiv sind, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine. Diese Gruppierungen sind gut organisiert, gewaltbereit und operieren grenzüberschreitend. Die Armee kontrolliert und verbietet den Zugang zu den Risikogebieten, die teilweise vermint sind; es kommt dort regelmässig zu Konfrontationen mit den terroristischen Gruppierungen. Die tunesischen Sicherheitskräfte richten bei Bedarf weitere, temporäre militärische Sperrzonen ein.
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Algerien westlich der Stadt Tabarka (Nordküste) und der Strasse, die Tabarka mit Tozeur verbindet, einschliesslich der gesamten Provinz Kasserine.

Südliche Landeshälfte:
Die prekäre Sicherheitslage in Libyen wirkt sich auch auf die tunesischen Grenzgebiete aus. Es kommt zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen der Armee und Terroristen, die aus Libyen kommen. In der südlichen Landeshälfte besteht im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen ein erhebliches Entführungsrisiko. Die Gefährdung ist in abgelegenen Gebieten abseits der Hauptverbindungsstrassen erhöht.

  • Es wird abgeraten von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Gebiet südlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine nach Zarzis an der Südostküste führt. Ein grosser Teil der Region südlich dieser Linie befindet sich in einem militärischen Sperrgebiet.
  • Von Reisen jeder Art ins Grenzgebiet zu Libyen wird abgeraten.

Die oben genannten Städte im Westen und in der südlichen Landeshälfte können unter Beachtung der in diesen Reisehinweisen genannten Vorsichtsmassnahmen besucht werden.

Grösste Vorsicht ist bei Reisen in abgelegene Gebiete fern der Hauptverbindungsstrassen geboten, auch wenn oben nicht ausdrücklich erwähnt. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseführerin oder einen erfahrenen lokalen Reiseführer und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden kann das Entführungsrisiko auch dort nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist in den touristischen Zentren und Märkten verbreitet: Taschendiebstahl, Diebstahl aus parkierten Autos, Einbrüche in Wohnungen und Hotelzimmer etc. Vereinzelt werden auch illegale Strassensperren zur Erpressung von Wegzöllen gemeldet.

Sexuelle Belästigung von Frauen kommt vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel)
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Frauen bewegen sich mit Vorteil in Gruppen. Meiden Sie wenig besuchte und isoliert gelegene Strände.

Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der wichtigen Verbindungsstrassen gut ist, ereignen sich häufig schwere Verkehrsunfälle. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Auf den Überlandstrassen verursachen waghalsige Überholmanöver zahlreiche Unfälle. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten oder lassen Sie erhöhte Vorsicht walten (unbeleuchtete Fahrzeuge, Fussgängerinnen und Fussgänger, streunende Tiere etc.).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,3 Promille Blutalkoholgehalt. Es ist zu beachten, dass für unterschiedliche Kategorien von Lenkerinnen und Lenkern und Fahrzeugen andere Promillegrenzen gelten. Eine Nulltoleranz besteht unter anderem für Transporte von Touristinnen und Touristen und für Lernfahrerinnen und -fahrer.

Strafbar sind unter anderem:

  • die Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinars.
  • das Fotografieren militärischer und öffentlicher Einrichtungen.
  • das Konkubinat sowie gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen, zum Beispiel auch Marihuana, hart bestraft (bis zu 20 Jahren Gefängnis).

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig: überbelegte Zellen, beschränktes Besuchsrecht etc.

Kulturelle Besonderheiten

Tunesien ist ein muslimisches Land. Passen Sie daher, Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders beim Verlassen von Hotelanlagen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Tunesier/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den tunesischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben von geringer Intensität kommen vor.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Institut national de la météorologie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tunis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Es kommt jedoch immer häufiger zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor der Behandlung eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen ist eine Behandlung in Europa empfehlenswert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf des nationalen Tourismusbüros: 071-105 405
Tunesische Zollbestimmungen: Direction général des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tunis
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Türkiye

Zuletzt editiert: 5/16/2023 12:22:07 PM

Grundsätzliche Einschätzung

In allen grösseren Städten kann es wegen innenpolitischen Spannungen zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen.

Die bewaffneten Konflikte in den Nachbarländern Syrien und Irak können kurzfristig Auswirkungen auf die Sicherheitslage haben, vor allem in den Grenzgebieten.

Im Südosten und Osten des Landes finden regelmässig Operationen der türkischen Streitkräfte gegen die PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) statt.

Die Sicherheitskräfte verfügen über die Möglichkeit, jederzeit die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken sowie kurzfristig lokale Ausgangssperren zu verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land, vor allem in den grösseren Städten. Am 13. November 2022 wurden bei einer Explosion in einer Einkaufsstrasse in Istanbul mehrere Personen getötet und zahlreiche verletzt. Bei einem Attentat auf einen Polizeiposten im Distrikt Tece (Provinz Mersin) wurden am 26. September 2022 eine Person getötet und zwei verletzt.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Tragen Sie immer Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenze zu Griechenland

Vereinzelte Abschnitte der Grenze zu Griechenland sind noch vermint. In der Regel sind die Minenfelder gekennzeichnet. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Südosten und Osten

Der Konflikt zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) dauert an. Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen, vor allem in ländlichen Gegenden im Südosten von Türkiye. Die türkischen Sicherheitskräfte unterhalten zahlreiche Strassencheckpoints und sperren ihre Operationsgebiete vor militärischen Operationen weiträumig ab.
Die Anschläge der PKK richten sich hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte, können jedoch auch Zivilpersonen treffen.
Entlang der Grenze im Osten besteht teilweise die Gefahr von Landminen.

Die bewaffneten Konflikte in Syrien und Irak können sich auf die angrenzenden türkischen Gebiete auswirken, zum Beispiel durch vereinzelte Granaten- und Raketenbeschüsse aus dem Kriegsgebiet. Wiederholt sind Anschläge gegen zivile Ziele verübt worden. Das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen aus Syrien kann im Grenzgebiet nicht ausgeschlossen werden.

Von Reisen jeder Art in die Grenzgebiete zu Syrien und Irak wird abgeraten.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in folgende Provinzen wird abgeraten: Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Diyarbakir, Bingöl, Mardin, Batman, Bitlis, Siirt, Sirnak, Hakkari, Van, Agri und Igdir. Davon ausgenommen sind die Städte Antakya, Diyarbakir, Gaziantep, Mardin und Sanliurfa unter der Voraussetzung, dass die An- und Abreise mit dem Flugzeug erfolgt.
Falls Sie aus zwingenden Gründen in diese Provinzen reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten, und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte (Sperrzonen meiden, Ausgangssperren befolgen etc.).

In den übrigen Gebieten des Südostens und Ostens, die oben nicht spezifisch erwähnt werden, ist grosse Vorsicht geboten. Reisen Sie nur tagsüber und verzichten Sie auf Fahrten auf ländlichen Strassen. Informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden und Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und über militärische Sicherheitszonen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Von Wanderungen in diesen Gebieten wird abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate liegt auf verhältnismässig tiefem Niveau. Vor allem in Istanbul kommen Taschendiebstähle sowie vereinzelt Raubüberfälle und Aggressionen vor. Eine besondere Gefährdung besteht an Orten, wo ein Gedränge herrscht, zum Beispiel in Flughäfen, Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen und offenen Märkten.

Homosexualität ist nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten.
  • Schenken Sie bei der Wahl der Unterkunft dem Sicherheitsaspekt besondere Aufmerksamkeit; zu grosse Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Suchen Sie einen bewachten Parkplatz oder einen Campingplatz auf, wenn Sie im Auto übernachten möchten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe.
  • Lassen Sie Gruppen von Bettlern (meist Frauen mit Kindern) gegenüber Vorsicht walten. Diese halten sich häufig bei Bahnhöfen, an Strassenkreuzungen und in der Umgebung von Touristenattraktionen auf.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen
  • Wechseln Sie Geld nur bei offiziellen Finanzinstitutionen (Banken und Wechselstuben). Dabei muss ein Pass mit gültigem Visum vorgewiesen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Am 6. und 7. Februar 2023 haben Erdbeben im Südosten des Landes massive Schäden angerichtet und zehntausende Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Instandstellung der Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei einer lokalen Kontaktperson über die Durchführbarkeit der Reise. Beachten Sie auch das Kapitel «spezifische regionale Risiken».
Im Nachgang an die Erdbeben gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand: Kahramanmaras, Gaziantep, Malatya, Diyarbakir, Kilis, Sanliurfa, Adiyaman, Hatay, Osmaniye, Adana.

Türkiye verfügt über ein gut ausgebautes Strassennetz. Der Verkehr ist vor allem in den Städten lebhaft und führt oft zu Unfällen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten; schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge stellen ein erhöhtes Risiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
türkischen Botschaft in Bern

Öffentlicher Verkehr: Die meisten Grossstädte können durch Inlandflüge und/oder mit der Eisenbahn erreicht werden. Ausserdem besteht ein weit verzweigtes Netz von Überlandbussen. Die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen durch die Busfirmen kann variieren. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei lokalen Personen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Ausfuhr von Kulturgütern aller Art und auch von geringem Wert (Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen, Fossilien, behauene Steine etc.). Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.
  • Äusserungen oder Handlungen, welche die Einheit des Staates gefährden oder die den Staat, dessen Institutionen, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen. Demnach können mit Bussen oder Haftstrafen geahndet werden: Beleidigungen oder Verunglimpfungen des Präsidenten der Republik, der Regierung, des Gründers des modernen türkischen Staates Mustafa Kemal Atatürk, der Polizei, der Armee, der Nationalhymne oder der Religion. Unter diesen Strafbestand können auch regierungskritische Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
  • das Verbreiten von Informationen, welche gemäss türkischer Rechtsprechung falsch sind oder zum Ziel haben, die Sicherheit und öffentliche Ordnung zu stören (Desinformationsgesetz). Unter diesen Strafbestand können auch Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen; es können Haftstrafen von 4 - 5 Jahren drohen.
  • das Verunstalten der türkischen Flagge oder Banknoten
  • die Unterstützung einer in Türkiye verbotenen Organisation, selbst wenn diese Unterstützung in einem anderen Land erfolgt.
  • das Fotografieren von Sicherheitskräften, militärischen Anlagen, oder militärischen Sicherheitszonen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (1 bis 20 Jahre Gefängnis).

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.

Auch bei anderen strafrechtlichen Verfahren kann die Polizei unter Umständen die involvierten Personen an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die türkischen Behörden betrachten türkisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als türkische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Kulturelle Besonderheiten

Türkiye ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände, ist es angezeigt, Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Grosse Teile von Türkiye liegen in einer Erdbebenzone. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht vor allem im Süden des Landes Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Informationen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Disaster and Emergency Management Presidency 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der türkischen Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung gut. Ausserhalb der Städte ist sie jedoch nur beschränkt gewährleistet. Bei Notfällen sind sämtliche Krankenhäuser gesetzlich zu Behandlungen verpflichtet; sie werden jedoch unmittelbar danach Rechnung stellen. Weitergehende Operationen und stationäre Aufenthalte müssen im Voraus bezahlt werden.

 Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Wehrpflichtige schweizerisch-türkische Doppelbürger sollten sich vor Reisen nach Türkiye bei der zuständigen türkischen Vertretung in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss türkischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in Türkiye militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 155

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Generalkonsulat in Istanbul
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Turkmenistan

Zuletzt editiert: 7/27/2023 10:31:11 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Führerin oder eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Turkmenistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Afghanistan wird wegen der dort herrschenden Unsicherheit abgeraten.

Kriminalität

Dank hoher Polizeipräsenz ist die Kriminalitätsrate relativ tief. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen und meiden Sie nachts wenig befahrene Strassen und Parkanlagen. Benutzen Sie vorzugsweise die offiziellen Taxis und teilen Sie diese nicht mit unbekannten Personen. 

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Hauptstadt Aschchabad ist der Strassenzustand oft schlecht. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fähren auf dem Kaspischen Meer, der Eisenbahn und der Flugzeuge für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Inlandflüge während der Nacht oder bei schlechter Witterung.

Es gibt keine flächendeckenden Mobiltelefonnetze und Roaming-Dienste. Der Zugang zum Internet ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt möglich.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • Rauchen in der Öffentlichkeit. Tabakprodukte dürfen weder verkauft noch verschenkt werden.
  • Fotografieren von Einrichtungen der Armee und der Polizei und öffentliche Bauten (Flughäfen, Regierungsgebäude usw.). Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Beleidigung oder Verleumdung des Präsidenten sowie Schmähung der Flagge, des Wappens oder der Landeshymne Turkmenistans.
  • Aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sowie generell Verstösse gegen das lokale Sittlichkeitsempfinden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis 20 Jahre).

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Turkmenistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Oft fehlt es an Medikamenten und medizinischem Material. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Es bestehen besondere Vorschriften für die Einreise mit einem Auto sowie einschränkende Zollbestimmungen.

Ausländische Staatsangehörige, die mehr als drei Tage in Turkmenistan weilen, müssen sich innert dreier Tage nach der Einreise beim staatlichen Registrierungsbüro für ausländische Staatsangehörige (= OVIR) an- und abmelden. Bei Reisen mit mehreren Etappen müssen sich die Reisenden in jedem Aufenthaltsort beim lokalen OVIR registrieren lassen.

Bankomaten (ATM) gibt es nur an wenigen Standorten. Kreditkarten können nur beschränkt benützt werden. US-Dollars können in Banken und offiziellen Wechselstuben gewechselt und für die Bezahlung gewisser Dienstleistungen verwendet werden (z.B. Flüge, internationale Hotels). Oft verlangen Hotels bei der Ankunft eine Vorauszahlung in US-Dollars. Alle anderen Dienstleistungen und Waren müssen in der Lokalwährung Manat beglichen werden.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der turkmenischen Botschaft in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge, die Verwendung von Kreditkarten und die Vorschriften über die Verwendung von Dollars und Lokalwährung sowie über die bewilligungspflichtigen Gebiete.
 Botschaft von Turkmenistan

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

State Customs Service of Turkmenistan > Customs Information

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Baku, Aserbaidschan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Turkmenistan in Genf. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Tuvalu

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:57 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Uganda

Zuletzt editiert: 6/23/2023 2:44:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage in Uganda kann als relativ stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es aber zu gewalttätigen Ausschreitungen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Der Einsatz von Schusswaffen kann nicht ausgeschlossen werden. So haben gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften im Zusammenhang mit den Wahlen von Januar 2021 Todesopfer und Verletzte gefordert. Im Juli 2022 kam es bei Demonstrationen gegen steigende Lebenshaltungskosten ebenfalls zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Im ganzen Land kommt es immer häufiger zu Angriffen auf die Polizei. Die Hintergründe dieser Taten sind unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Beispiele:

  • 16. November 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei Anschlägen in der Nähe des Parlamentsgebäudes sowie auf das Hauptquartier der Polizei in Kampala;
  • 25. Oktober 2021: ein Todesopfer und mehrere verletze Personen bei der Explosion eines Sprengsatzes in einem Bus in Lungala;
  • 23. Oktober 2021: ein Todesopfer und mehrere Verletzte bei der Explosion eines Sprengsatzes in einem Restaurant in Kampala.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren und Hotels, insbesondere in Kampala.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Northern Region:
In der Northern Region bedrohen Stammesfehden, ethnische Konflikte und kriminelle Banden zeitweise die Sicherheit. Der Konflikt im Südsudan hat Auswirkungen auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Gebieten Ugandas. Ausserdem besteht Minengefahr.
Informieren Sie sich vor Reisen in die Northern Region bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und beachten Sie deren Anweisungen. Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Südsudan sowie in die gesamten Bezirke Nakapiripirit, Moroto, Kotido und Kaabong. 

Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa):
Diese Grenzgebiete werden gelegentlich von verschiedenen Rebellengruppen aus dem Nachbarland heimgesucht, und es besteht die Gefahr von Landminen. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko.
Zeitweise führen Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und Milizen in der Demokratischen Republik Kongo nahe der Grenze zu Uganda zu Flüchtlingsströmen in den Distrikt Kisoro, in der südwestlichsten Ecke von Uganda. Es kommt auch zu Angriffen durch bewaffnete Gruppen. Am 16. Juni 2023 sind bei einem Angriff durch Milizen auf eine Schule in Mpondwe im Bezirk Kasese mindestens 41 Personen, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler, getötet und mehrere verschleppt worden. Im Dezember 2022 kamen bei einem Angriff einer bewaffneten Gruppierung im Bezirk Ntoroko mehrere Personen ums Leben oder wurden verletzt.
Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Eine Ausnahme bilden die Nationalparks unter folgenden Voraussetzungen: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerinnen oder Reiseführern. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten.
Informieren Sie sich vor Reisen in die gesamten Distrikte Kisoro und Kasese bei den lokalen Behörden und Ihrem Reiseveranstalter
über die aktuelle Sicherheitslage und befolgen Sie deren Anweisungen. Lassen Sie sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten.

Grenzgebiete zu Ruanda:
Es bestehen politische Spannungen zwischen Uganda und Ruanda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Ruanda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Andere, oben nicht ausdrücklich erwähnte Landesteile:
Lassen Sie bei Reisen in die übrigen Regionen des Landes Vorsicht walten
und klären Sie die Sicherheitslage mit den lokalen Behörden ab. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerinnen oder Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor allem in den Städten vor. Im ganzen Land sind auf Überlandstrecken Überfälle durch bewaffnete Strassenräuber möglich, besonders nach Einbruch der Dunkelheit. Entführungen mit Lösegelderpressung sowie Express-Entführungen kommen sporadisch vor. Beispielsweise wurde im September 2022 eine ausländische Person im Bezirk Wakiso, 12 km vom Zentrum Kampalas, entführt und ausgeraubt.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber, um das Risiko von Überfällen und Unfällen zu verringern.
  • Verzichten Sie nachts generell auf Spaziergänge.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, mit dem Ziel, das Opfer nachher zu berauben.
  • Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als Angehörige einer sexuellen Minderheit zu erkennen geben, sind möglich.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptachsen ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und mangelhaft gewartete Fahrzeuge bilden ein erhebliches Unfallrisiko (auch bei Fahrten mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb möglichst auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden, z. B. während Wahlen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.);
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen.

Ugandas Regierung hat Ende Mai 2023 ein neues Anti-LGBTQ-Gesetz verabschiedet. Lebenslange Haftstrafen können ausgesprochen werden, in gewissen Fällen auch die Todesstrafe.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen sehr hart bestraft.

Für schwere Delikte, z.B. Mord oder Vergewaltigung, kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Naturbedingte Risiken

Uganda liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Regenzeit können Unwetter Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung (Nairobi/Kenia) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Uganda e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ukraine

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in die Ukraine und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die konsularische Dienstleistungen oder anderweitige Unterstützung benötigen, können sich an die Helpline EDA wenden. Sie müssen sich doch bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.
Helpline EDA
Tel. +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

Am 24. Februar 2022 hat die russische militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen. Täglich fordern Angriffe aus der Luft und durch Bodentruppen Todesopfer und Verletzte, auch unter der Zivilbevölkerung. Die Situation ist sehr volatil und unübersichtlich.

Die ehemaligen und aktiven Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Der Luftraum über der Ukraine ist geschlossen.

Es ist strafbar, Personal, Einrichtungen und Fahrzeuge des Militärs und der Polizei zu fotografieren sowie generell Einrichtungen und Ereignisse von strategischer Bedeutung. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die Helpline EDA wenden.
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ungarn

Zuletzt editiert: 7/4/2023 2:31:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Ungarn ist ein stabiles Land. Bei politischen Demonstrationen kann es jedoch vereinzelt zu Ausschreitungen kommen. Meiden Sie daher Kundgebungen jeder Art.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. Die ungarische Regierung hat den Ausnahmezustand verhängt. Dieser berechtigt die Regierung unter anderem, vermehrt Sicherheitskontrollen durchzuführen.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten relativ hoch. Es kommt vereinzelt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Das Polizeipersonal trägt eine Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und kann sich mit einem Dienstausweis in Kreditkartenformat ausweisen. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Um Autos zu stehlen, werden vor allem nachts Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Seien Sie bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Nachtklubs und generell bei Einladungen zu einem Drink von Unbekannten vorsichtig. Es sind zahlreiche Fälle von Touristinnen und Touristen bekannt, die auf diese Weise ausgeraubt oder betrogen worden sind. Opfer eines solchen Vorfalls können Meldung an die ungarische Notrufnummer 112 (Englisch oder Deutsch) machen.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben.
  • Benützen Sie Bancomaten möglichst innerhalb der Räumlichkeiten von Banken während der Öffnungszeiten.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarten mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor (vor allem in Restaurants).

Ungarische Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erfordert besondere Vorsicht.

Für die Nutzung der Autobahnen und einiger Strassen muss eine Vignette gelöst werden.
e-Vignette

Ungarn verfügt über ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz.
Ungarische Bahn MAV

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Ungarns.

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Es ist verboten, militärischen Installationen und Anlagen von strategischer Bedeutung zu fotografieren. Diese sind meistens mit Verbotsschildern gekennzeichnet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte (Original) auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Ungarische Zollvorschriften: National Tax and Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Schweizer Botschaft in Budapest
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Uruguay

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Dennoch kann es zu politischen Demonstrationen, Streiks und gelegentlichen Ausschreitungen kommen. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Uruguay nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. In Montevideo und den Ferienorten an der Küste (z.B. Punta del Este) sind Entreissdiebstähle häufig. Autodiebstahl und Diebstahl aus geparkten oder vor einer Ampel haltenden Fahrzeugen kommen vor. Im Sommer patrouilliert eine Touristenpolizei in der Hauptstadt (Zentrum und Altstadt mit Hafen).

Raubüberfälle und Angriffe auf Passantinnen und Passanten kommen vor. Besondere Vorsicht ist unter anderem am Karneval, an Konzerten und bei Fussballspielen geboten. Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos (z.B. Pocitos und Punta Carretas) haben zugenommen.

Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen und stehen oft in einem Zusammenhang mit dem Drogenhandel.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, teure Uhren usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Meiden Sie wenig frequentierte Strassen, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten sie auf Besuche von Quartieren, die als gefährlich bekannt sind. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel darüber. Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Lassen Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Orten besondere Vorsicht walten, denn dort werden oft Taschendiebstähle verübt.
  • Seien Sie in den Stadtteilen „Ciudad Vieja“, „Punta Carretas“, „Pocitos“, „Carrasco“ und „Centro“ in Montevideo besonders vorsichtig, vor allem nachts. Entreissdiebstähle sind dort häufig. Es ist ratsam, sich mit dem Taxi oder mit einem vorgängig reservierten Fahrdienst fortzubewegen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer. Das Unfallrisiko ist wegen mangelhafter Signalisierung gross, besonders nachts. Auch die unvorhersehbare Fahrweise und die ungenügende technische Wartung vieler Autos erhöhen das Unfallrisiko.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Zuwiderhandlungen führen zum Entzug des Führerausweises und einer Geldbusse.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. 2014 hat Uruguay das Gesetz betreffend Anbau, Vertrieb und Abgabe von Marihuana für Personen mit rechtmässigem Wohnsitz im Land gelockert. Für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland bleiben Konsum, Besitz und Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen verboten.

Die Untersuchungshaft kann sehr lang sein und wird unter anderem auch für Verkehrsdelikte verhängt. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, etc.).

Naturbedingte Risiken

Wirbelstürme und starke Regenfälle können während des ganzen Jahres auftreten. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

In den Sommermonaten (Dezember bis März) besteht bei anhaltender Trockenheit Busch- und Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.:
Instituto Uruguayo de Meteorología
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Montevideo.

Medizinische Versorgung

Die Hauptstadt verfügt über gute Krankenhäuser. Die medizinische Versorgung ist auch in den anderen grösseren Städten gewährleistet. Auf dem Land ist die medizinische Versorgung teilweise nur beschränkt gewährleistet. Es wird empfohlen, private Krankenhäuser zu wählen, da diese meistens besser ausgerüstet sind als die öffentlichen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser manchmal vor Behandlungen eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer allgemein: 911
Zollvorschriften: Dirección Nacional de Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Buenos Aires, Argentinien
Schweizer Botschaft in Montevideo, Uruguay

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Usbekistan

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:59 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist vordergründig ruhig, doch können gewisse politische Spannungen bestehen. Auch die Instabilität im Nachbarland Afghanistan muss in Betracht gezogen werden.

Anfangs Juli 2022 kam es in der Hauptstadt der autonomen Region Karakalpakstan zu gewaltsamen Demonstrationen mit Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Zahlreiche Personen sind getötet oder verletzt worden. Die Lage hat sich seither vordergründig beruhigt, bleibt aber angespannt.

Terroranschläge können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Meiden Sie die Grenzzonen zu Afghanistan wegen der dort herrschenden Unsicherheit.

Teile der Grenzzonen zu Tadschikistan und Kirgisistan sind vermint, vor allem im südlichen Fergana-Tal. Halten Sie sich ausserhalb der Ortschaften strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Zwischen Usbekistan und Kirgisistan bestanden in der Vergangenheit Differenzen über den genauen Grenzverlauf. In den Grenzgebieten kam es deshalb wiederholt zu Schusswechseln zwischen usbekischen und kirgisischen Sicherheitskräften. 

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig und vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Kriminalität

Kleinkriminalität und vereinzelte Überfälle kommen vor. In den grösseren Touristenzentren steht den Reisenden eine spezielle Touristenpolizei (Safe Tourism Units) bei.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche gekennzeichnet sind oder die Sie im Voraus bestellt haben.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, besonders in unbeleuchteten Quartieren / Gebieten.

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Während der Wintermonate muss mit Engpässen bei der Versorgung mit Erdgas und Treibstoffen gerechnet werden, besonders in ländlichen Gebieten.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Öffentliche Kritik an der Regierung und am politischen System kann bestraft werden.

Es ist verboten, uniformierte Personen zu fotografieren sowie militärische Zonen und Einrichtungen. Beachten Sie die Hinweistafeln und verzichten Sie im Zweifelsfall auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Geschäftsleuten und potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Schweizer Botschaft in Taschkent zu kontaktieren.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit sehr unterschiedlichen geologischen und klimatischen Bedingungen: Wüste, Steppe, Gebirge. Der Boden des ausgetrockneten Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch den Wind in die Umgebung getragen werden.

Die Witterungsverhältnisse können rasch ändern, und die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft sehr gross. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich von einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer begleiten. Stellen Sie sicher, dass diese Person mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet ist, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können.
Centre of hydrometeorological service

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Taschkent.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Usbekistan strikt reguliert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist nicht immer und nicht überall möglich.

Ausserhalb der touristischen Städte und Routen gibt es für ausländische Staatsangehörige gesperrte oder nur mit Sonderbewilligung bereisbare Gebiete.

Reisende müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ankunft beim lokalen Meldeamt OVIR registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durchs Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Wer nicht in Hotels übernachtet, muss die Registrierung selbst vornehmen: bei einem OVIR-Amt, bei einem Touristeninformationszentrum oder direkt auf der Internetseite
Guest registration

Vergewissern Sie sich, dass Ihre OVIR-Registrierung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgenommen wird. Der OVIR-Registrierungsbeleg muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden genau überprüft. Verfehlungen können hohe Geldbussen bei der Ausreise zur Folge haben.

Die usbekischen Botschaften in Berlin und Paris erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
 Usbekische Botschaft in Berlin

 Ambassade d’Ouzbékistan à Paris

Tragen Sie immer den Pass (Originaldokument) auf sich, um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: State Customs Committee of the Republic of Uzbekistan
Helpline für Touristen (Uzbektourism): +998 371 200 00 88

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 Regionales Konsularcenter Moskau

 Schweizer Botschaft in Taschkent

 Helpline EDA


 Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Uzbekistan e-visa


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vanuatu

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:59 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Venezuela

Zuletzt editiert: 5/23/2023 8:15:57 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in gewisse Landesteile wird abgeraten.

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind sehr hoch.

Die sozialen und politischen Spannungen sind hoch. Spontane Streiks und grössere Demonstrationen können jederzeit vorkommen. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen. Auch Sachbeschädigungen und Plünderungen sind möglich. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Es bestehen Engpässe bei der Treibstoff-, Wasser- und Stromversorgung. Auch Güter des täglichen Bedarfs und Medikamente können über längere Zeiträume nicht verfügbar sein, insbesondere in ländlichen Gegenden.

Im Falle von Unruhen, Strassensperren, Streiks und Versorgungsengpässen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Caracas hat je nach Situation keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Venezuela nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.
  • Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Kolumbien: Das organisierte Verbrechen und grenzüberschreitende Aktivitäten von kolumbianischen Guerilla- und anderen bewaffneten illegalen Gruppierungen beeinflussen die Sicherheitslage entlang der Grenze. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppierungen kommen vor. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Es kann zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen. Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Kolumbien, die weiträumig zu meiden sind. 

Grenzgebiete zu Brasilien: Entlang der Grenze zu Brasilien sind kriminelle Banden grenzüberschreitend aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Überfalls oder Gewaltverbrechens zu werden. Es kann zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen. Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Brasilien, die weiträumig zu meiden sind.

Region des Orinoco-Bergbaubogens (Nordosten des Gliedstaats Bolívar, Nordosten des Gliedstaats Amazonas und Teile des Gliedstaats Delta Amacuro): Die Präsenz bewaffneter Gruppierungen, die illegalen Bergbau betreiben, führt zu einer erhöhten Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. Von Reisen in die Region des Orinoco-Bergbaubogens wird abgeraten.

Nördlicher und östlicher Teil des Gliedstaats Sucre, inkl. der Halbinsel Paria: In diesem Gebiet sind Drogen- und andere kriminelle Banden aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. Von Reisen in den nördlichen und östlichen Teil des Gliedstaats Sucre, inkl. der Halbinsel Paria, wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage bei sämtlichen Reisen kurzfristig abgeklärt worden ist, denn sie kann sich rasch ändern.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Der Besitz von Schusswaffen ist weit verbreitet und Kriminelle machen häufig und ohne Zögern davon Gebrauch. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet. Auch Gewaltdelikte kommen regelmässig vor: Entführungen zwecks Lösegelderpressung, bewaffnete Autodiebstähle, Raubüberfälle, Sexualdelikte und Morde. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Einkäufen mit der Kreditkarte oder finanziellen Transaktionen gezwungen. Es sind Straffälle bekannt, an denen Polizeipersonal beteiligt war.

Auf den Strassen werden Überfälle oft durch Kriminelle auf Motorrädern verübt. Das Risiko besteht in den Städten und auf Überlandstrassen, für Personenwagen und für Busse.

Das Überfallrisiko besteht sowohl bei Einzel- als auch bei Gruppenreisen. Es ist besonders hoch in Caracas und anderen grösseren Städten des Landes, gilt aber grundsätzlich immer und überall.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Reisen Sie ausschliesslich tagsüber und nicht alleine. Gehen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht aus.
  • Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere als sicher gelten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich. Deponieren Sie Wertsachen im Hotelsafe. Tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Diebstähle in Hotels kommen regelmässig vor. Bei der Wahl der Unterkunft ist dem Sicherheitsaspekt grosse Beachtung zu schenken.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor.
  • Setzen Sie Kreditkarten mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Verzichten Sie auf Besuche von Armenviertel (Barrios).
  • Benutzen Sie ausschliesslich registrierte Taxis und bestellen Sie diese womöglich per Telefon. Lehnen Sie im Flughafen Caracas Maiquetía Angebote von selbsternannten Taxifahrerinnen und -fahrern ab. Nehmen Sie stattdessen ein Taxi beim offiziellen Taxistand unmittelbar vor der Ankunftshalle oder lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen.
  • Auf der Flughafenstrasse in Caracas besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. Unternehmen Sie Ihre Fahrt an und zum Flughafen ausschliesslich tagsüber und planen Sie allenfalls eine Übernachtung in einem Flughafen-Hotel mit ein.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, nur tagsüber an Meetings teilzunehmen.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Drinks an. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben.
  • Parkieren Sie das Auto nicht an abgelegenen und unbewachten Orten. Beobachten Sie die Umgebung, bevor Sie das Auto verlassen.

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben oftmals ungeahndet. Die Polizei leidet unter Korruption, Unerfahrenheit sowie Geld- und Personalmangel. Das Justizsystem ist ineffizient und überlastet.

In den venezolanischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Überlandstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.

Die Polizei führt an zahlreichen Checkpoints Personenkontrollen durch. Es gibt Berichte, dass vereinzelte Sicherheitskräfte ungerechtfertigte Geldzahlungen fordern. Verlangen Sie einen schriftlichen Beleg, falls Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden.

Öffentlicher Verkehr: Die Wartung öffentlicher Verkehrsmittel (U-Bahn, Busse) und von Reisebussen ist mangelhaft und es besteht ein erhöhtes Überfall- und/oder Diebstahlrisiko. Von der Benutzung von U-Bahnen, Bussen und Reisebussen wird abgeraten.
Technische Pannen aufgrund veralteter und mangelhaft gewarteter Infrastruktur kommen im Flug- und Schiffsverkehr regemässig vor und Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.

Es muss landesweit mit Unterbrüchen der Strom- und Wasserversorgung gerechnet werden, die längere Zeit andauern können. Ausserhalb von Caracas ist die Treibstoffversorgung nicht gewährleistet.

Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen.

Es kommt vor, dass Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Erkundigen Sie sich vor einem allfälligen Grenzübertritt (auf dem Land- oder Wasserweg) bei den zuständigen Behörden oder direkt bei den Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, öffentliche Gebäude (z.B. Militärflughafen, Präsidentenpalast etc.) zu fotografieren.

Geld darf nur bei Banken und offiziellen Wechselbüros eingetauscht werden. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet. Die diesbezüglichen Kontrollen sind sehr streng. Dazu können auch Röntgenkontrollen gehören, wenn ein Verdacht besteht, dass Drogen im Körperinnern transportiert werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: Überfüllte Zellen, schlechte Behandlung, mangelhafte Ernährung, verschmutztes Trinkwasser, mangelnde Hygiene, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, Gewalt unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

Von Mai bis November können die Inseln und Küstengebiete von Ausläufern von Hurrikanen heimgesucht werden. Es muss auch mit starken Regenfällen gerechnet werden. Dies kann Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Der nordöstliche Teil des Landes, einschliesslich Caracas, liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. 
Fundación Venezolana de investigaciones sismológicas (Funvisis)
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Caracas.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in öffentlichen Krankenhäusern aufgrund fehlenden Personals, Engpässen in der Versorgung mit Medikamenten sowie aufgrund der hygienischen Verhältnisse kaum gewährleistet. Wo vorhanden, wird empfohlen Privatkliniken zu wählen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Kliniken verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Aufgrund sehr hoher Inflation ist die Landeswährung (Bolivar Digital) fast nicht erhältlich. Die meisten Zahlungen erfolgen deshalb in bar mit US-Dollar oder mit Kreditkarte. Bargeldbezüge mit ausländischen Bank- und Kreditkarten sind nicht möglich. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in kleinen US-Dollar-Scheinen mitzuführen, da es oft kein Wechselgeld gibt.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummern: 911 oder 171 (je nach Region)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vereinigte Arabische Emirate

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage plötzlich ändern kann.

Es besteht das Risiko von Anschlägen. So hat die jemenitische Huthi-Miliz Drohungen gegen die Vereinigten Arabischen Emirate ausgesprochen.

Am 17. Januar 2022 haben sich Drohnenangriffe in der Nähe des internationalen Flughafens sowie in einem Industriegebiet von Abu Dhabi ereignet; mehrere Personen sind getötet oder verletzt worden. Am 24. Januar 2022 vereitelte die Luftabwehr der Vereinigten Arabischen Emirate zwei Raketenangriffe auf Abu Dhabi. Die Huthi-Miliz hat sich zu den Angriffen bekannt. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Bei der Luftabwehr von Angriffen besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Wrackteile.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf den Strassen der Emirate.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Die Rechtsprechung kann in den einzelnen Emiraten variieren. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!) und Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Im Emirat Sharjah ist der Alkoholkonsum immer und überall verboten.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • abfällige Bemerkungen über die Herrscherfamilie, den Staat oder den Islam (auch in den sozialen Medien).
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Verzichten Sie generell in der Öffentlichkeit auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien. Wer Fragen zu politischen Themen stellt muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der lokalen Zollbehörden, zum Beispiel:
Dubai Customs: prohibited and restricted goods
UAE Customs – local Customs Departments

Die Einfuhr von Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert. Siehe Kapitel medizinische Versorgung.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.

Auch Wirtschafts- und Finanzdelikte werden wesentlich härter bestraft als in der Schweiz: z.B. können ungedeckte Schecks und ausstehende Rechnungen mit Haft- oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei aufgrund einer Anzeige der Gegenpartei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern oder verhaften lassen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, wenn ihnen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Wer das Land verlässt, ohne alle rechtlich relevanten Angelegenheiten geregelt zu haben (z.B. nicht bezahlte Rechnungen), muss bei der nächsten Einreise mit einer Festnahme rechnen. Dasselbe gilt für Personen im Flugtransit ohne eigentliche Einreise ins Land.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu.

Kulturelle Besonderheiten

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein muslimisches Land. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen Empfindungen an. Fragen Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Erdbeben kommen vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
National Center of Meteorology
Directorate general of Dubai Civil Defence

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Notfälle werden ohne Vorbehalte behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Zahlreiche medizinische Substanzen dürfen nicht oder nur mit einer Bewilligung des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate mitgeführt werden. Beachten Sie die Informationen des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate und konsultieren Sie allenfalls Ihren Arzt. Bei Fragen wenden Sie sich direkt ans Gesundheitsministerium oder die Botschaft der Vereinigen Arabischen Emirate in Bern.
Ministry of Health

Besondere Hinweise

Vereinzelt wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate einen ordentlichen Schweizer Pass.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999
Abu Dhabi Police

Dubai Police

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vereinigte Staaten von Amerika

Zuletzt editiert: 5/16/2023 11:16:45 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt vereinzelt Todesopfer und Verletzte gefordert. Bei politischer Unzufriedenheit oder auch nach Polizeieinsätzen, die als unverhältnismässig empfunden werden, kann es zu lokalen Protesten und gewaltsamen Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Das US Department of Homeland Security (DHS) weist auf die Möglichkeit von Terroranschlägen hin.
DHS

Am 15. Januar 2022 gab es eine Geiselnahme in einer Synagoge in Colleyville (Texas), welche die US-Behörden als terroristischen Akt einstufen.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu, insbesondere in den Grossstädten. Sie kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Entreiss- und Taschendiebstähle sind besonders in Touristenorten und in öffentlichen Transportmitteln verbreitet. Auch Einbrüche in Mietautos kommen regelmässig vor.

Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Es kommt häufig vor, dass Schusswaffen eingesetzt werden z.B. bei Überfällen, Bandenkriegen oder Amokläufen. Auch eine Zunahme von ideologisch motivierten Angriffen mit Schusswaffen wird verzeichnet. Das Risiko unversehens in eine Schiesserei zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Verhaltensregeln der amerikanischen Behörden.
CISA - US Department of Homeland Security (DHS): Active shooter event quick reference guide

Beachten Sie unter anderem die nachstehenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • Beachten Sie überall die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Lassen Sie bei Zufallsbekanntschaften in Diskotheken, Bars und Casinos Vorsicht walten. Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
National Weather Service

Falls Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen und legen Sie die Hände aufs Steuerrad, bis die Beamtinnen oder Beamten bei Ihnen sind und weitere Anweisungen geben.

Im internationalen und nationalen Flugverkehr beachten Sie die Vorschriften der
Transportation Security Administration (TSA)

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gesetze.

Die Gesetze orientieren sich oft an rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Es ist beispielsweise verboten, oben-ohne oder nackt zu baden (auch für Kinder) oder nicht vollständig angezogene Kinder zu fotografieren (auch zu Hause).

Es ist strafbar, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen, sei dies zu Hause, im Hotel oder im Auto usw.

Alkoholkonsum ist für Personen unter 21 Jahren verboten. Ausserdem darf Alkohol weder in der Öffentlichkeit konsumiert noch sichtbar herumgetragen werden.

Die Grenzen der erlaubten Blutalkoholwerte im Strassenverkehr unterscheiden sich in den einzelnen Bundesstaaten. Allgemein werden Überschreitungen strenger geahndet als in der Schweiz.

Wer Verkehrsbussen nicht bezahlt, riskiert eine Einreisesperre oder Probleme bei der nächsten Einreise - unter Umständen sogar ein Strafverfahren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen mit mehreren Jahren Haft (Drogenhandel bis lebenslänglich) und einer Einreisesperre bestraft.

In einigen Bundesstaaten wird für schwere Delikte (z.B. Mord) die Todesstrafe verhängt.

Naturbedingte Risiken

Tornados können im ganzen Land und während des ganzen Jahres auftreten. Hurrikane bedrohen von Mai bis November den Golf von Mexiko, Hawaii sowie die Ostküste. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Im Winter können insbesondere im Norden heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

National Weather Service

Waldbrände können im ganzen Land vorkommen. Das National Interagency Fire Center informiert über die aktuellen Brandherde.
National Interagency Fire Center

Teile der USA sind erdbebengefährdet. Das Risiko ist in Puerto Rico, Alaska, Hawaii und im Westen der USA am höchsten. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch die USA erreichen.
Informieren Sie sich in den Hotels oder bei Ihren Gastgeberinnen und Gastgebern über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.).
USGS Earthquake Hazards Program

U.S. Tsunami Warning System (NOAA)

Im Westen der USA, in Alaska sowie im Bundesstaat Hawaii befinden sich zahlreiche Vulkane. Bei Exkursionen auf Vulkane ist grosse Vorsicht geboten und es ist unerlässlich, sich von einer erfahrenen, lokalen Reiseführerin oder einem erfahrenen, lokalen Reiseführer begleiten zu lassen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts (USGS)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung (Botschaft in Washington, D.C. oder Generalkonsulat in Atlanta, New York oder San Francisco).
Federal Emergency Management Agency (FEMA)

Puerto Rico: Negociado para el Manejo de Emergencias y Administración de Desastres
 
Alaska: Division of Homeland Security and Emergency Management

Hawaii Emergency Management Agency

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, aber Krankenhausaufenthalte sind wesentlich teurer als in der Schweiz. Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der US-Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen.
US-Botschaft

Visa Waiver Program: Das Visa Waiver Program (VWP) erlaubt schweizerischen Staatsangehörigen unter gewissen Bedingungen die visafreie Einreise in die USA für Ferien-, Geschäfts- und Transitreisen von weniger als 90 Tagen.
Visa Waiver Program

Electronic System of Travel Authorization (ESTA): Wer die Voraussetzungen für das Visa Waiver Program erfüllt, muss über das Electronic System of Travel Authorization (ESTA) eine Berechtigung zur Einreise im Rahmen des VWP beantragen.
ESTA Informationen
ESTA Anmeldung

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Zollvorschriften: U.S. Customs and Border Protection

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in den USA

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Vietnam

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:02 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Vietnam kann als stabil bezeichnet werden. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da einzelne gewalttätige Ausschreitungen möglich sind.
Meiden Sie Kundgebungen jeder Art. Verfolgen Sie das aktuelle Geschehen in den lokalen Medien und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Ausgangssperren, etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Vietnam nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nicht explodierte Bomben und Minen aus dem Vietnamkrieg stellen noch immer eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Sie sind vor allem in Zentralvietnam und entlang der laotischen Grenzen weit verbreitet. Gebiete mit nicht explodierten Bomben sind im Gegensatz zu den Minenfeldern, in der Regel nicht gekennzeichnet. Bei individuellen Ausflügen in abgelegene Gebiete ist es ratsam, sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung zu informieren.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu. Taschen- und Entreissdiebstähle werden vor allem an touristischen Orten und grösseren Städten verübt (Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt). Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen.
Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Kriminelle Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vor. Die Entführungsopfer sind primär vietnamesische Staatsangehörige, doch sind vereinzelt auch in Vietnam wohnhafte ausländische Personen entführt worden.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie wenn möglich überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.

  • Nehmen Sie nach Einbruch der Dunkelheit keine Velo- oder Motorradtaxis.
  • Benutzen Sie in den Flughäfen den vorgebuchten Flughafentransfer Ihres Hotels oder ein offizielles Taxi. Gewisse Taxifahrerinnen und Taxifahrer scheuen vor Streitereien um den Fahrpreis nicht zurück. Benutzen Sie deshalb wenn möglich nur Taxis von zuverlässigen Unternehmen.
  • Meiden Sie in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und den grösseren Städten die ärmeren Quartiere.
  • Beim Verlassen von Diskotheken und Nachtklubs sind wiederholt Touristinnen Opfer von Sexualverbrechern geworden. Frauen wird deshalb empfohlen, nachts nicht alleine auszugehen und wenn immer möglich telefonisch bestellte Taxis zu benutzen.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter irgendeinem Vorwand zu sich nach Hause einladen und sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Da Glücksspiele ausserhalb der wenigen staatlich bewilligten Kasinos verboten sind, machen sich die Geschädigten sogar noch strafbar.

In den vietnamesischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen, die sich gegen Handelsschiffe, Jachten und Ausflugsboote richten. Die südlichen Küstenabschnitte sind davon besonders betroffen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf Vietnams Strassen ist hoch, insbesondere auch für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer: schlechter Strassenzustand, unvorhersehbare Fahrweise, Missachtung der Verkehrsregeln, streunendes Vieh usw. Die Überlandbusse sind oft mangelhaft gewartet und deren Fahrerinnen oder Fahrer übermüdet, sodass sie ein besonders hohes Risiko darstellen. Verzichten Sie generell auf nächtliche Überlandfahrten.

Engpässe der Treibstoffversorgung können vor allem in den südlichen Gebieten vorkommen.

Lassen Sie bei der Wahl von Touristenbooten Vorsicht walten. Besonders die billigsten Angebote erfüllen nicht einmal elementare Sicherheitsanforderungen. Es kommt immer wieder zu Bootsunglücken, z.B. in der Ha Long und Nha Trang Bucht, im Mekong-Delta oder auf dem Han-Fluss. Wiederholt sind dabei Touristinnen und Touristen ums Leben gekommen.

Es kommt vor, dass fahrende Züge von Jugendlichen mit Steinen beworfen werden. Dadurch sind wiederholt Reisende verletzt worden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • Politische Aktivitäten jeder Art
  • das Fotografieren militärischer Einrichtungen und öffentlicher Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
  • Regierungskritische Äusserungen (auch in den sozialen Medien)

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für den Schmuggel von Falschgeld.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Naturbedingte Risiken

Von Juli bis November muss vor allem in den Küstenregionen und im Mekong-Delta mit Wirbelstürmen und schweren Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Tsunamis, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Vietnam erreichen.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Mekong River Commission

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Earthquake information and Tsunami warning (IGP)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung (Botschaft in Hanoi oder das Generalkonsulat in Ho Chi Minh City).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (Singapur, Thailand oder Europa) behandelt. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Einige abgelegene Regionen sind für Reisende nicht zugänglich. Die Vertretungen Vietnams in der Schweiz erteilen nähere Auskunft.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum und den Einreisestempel einschliesst).

Nach einem Passverlust muss für die Ausreise ausser einem Ersatzpass zwingend auch ein Ersatzvisum beantragt werden. Die Ausstellung des Ersatzvisums durch die vietnamesische Immigrationsbehörde nimmt ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Inlandflüge können in Einzelfällen mit der Identitätskarte und einem Polizeirapport angetreten werden. Kontaktieren Sie bei einem Passverlust umgehend das Schweizer Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh City, um das aktuell gültige Vorgehen zu erfahren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Medizinische Notfälle: 115

Zollvorschriften: Vietnam Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Vietnam

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Zentralafrikanische Republik

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:03 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in die Zentralafrikanische Republik und von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich trotz dieser Empfehlung im Land aufhalten, werden gebeten, die Schweizer Botschaft in Yaoundé über ihren Aufenthalt zu informieren:
yaounde@eda.admin.ch

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

In der Zentralafrikanischen Republik herrscht ein bewaffneter Konflikt. Das Staatsgebiet wird zu einem grossen Teil von verschiedenen bewaffneten Gruppierungen mit unterschiedlichem Hintergrund kontrolliert. Es ist eine Stabilisierungsmission der UNO (MINUSCA) im Einsatz. Trotz mehrerer Friedensabkommen kommt es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die regelmässig zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern, zum Beispiel im Februar 2023 in Ndah, im Juli 2022 in Kembe und im Mai 2022 in Nzako.

Immer wieder werden Anschläge verübt. Diese richten sich gegen Sicherheitskräfte, UN-Friedenstruppen, Hilfsorganisationen und die Zivilbevölkerung. Auch Entführungen kommen vor. Beispiele:

  • Am 19. März 2023 wurden bei einem Angriff in der Nähe von Bambari neun chinesische Minenarbeiter getötet und zwei weitere verletzt.
  • Im Januar 2023 wurden Sicherheitskräfte am Grenzposten Beloko angegriffen.
  • Am 15. Dezember 2022 wurden in Ngarba zwei lokale Mitarbeitende eines Hilfswerks entführt.
  • Am 3. Oktober 2022 wurden in der Nähe von Kaita drei Mitarbeitende der MINUSCA getötet, als ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz traf.

Die weitere Entwicklung ist ungewiss. Das Risiko von Angriffen und Entführungen besteht auch für ausländische Staatsangehörige.

Beachten Sie auch die Rubrik:
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Zypern

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:03 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage auf der Insel Zypern kann grundsätzlich als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Die Insel bleibt faktisch zweigeteilt. Das nördliche Drittel der Insel ist seit 1974 von Türkiye besetzt. Die Regierung der Republik Zypern (südlicher Teil der Insel) kann keine Kontrolle ausüben über das Gebiet der «Türkischen Republik Nordzypern TRNC», die auf internationaler Ebene als illegal betrachtet wird.

Die Demarkationslinie zwischen den beiden Landesteilen wird von der UNO überwacht. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe der Pufferzone beidseits der Demarkationslinie sind Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich in der Umgebung der Pufferzone an die häufig begangenen Strassen und Wege und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den örtlichen Behörden und/oder der Bevölkerung. Abseits der offiziellen Zugangs- und Transitstrassen ist es verboten, in die Pufferzone einzudringen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Zypern nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Vor allem in touristischen Gebieten und an Stränden kommen Taschendiebstähle und Autoeinbrüche vor. Frauen wird empfohlen, unbeleuchtete Strassen und einsame Gegenden zu meiden.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein erhebliches Unfallrisiko.

Öffentlicher Verkehr: Zwischen den grösseren Städten verkehren regelmässig Intercity-Busse. In ländlichen Gebieten ist das Angebot jedoch beschränkt.
Cyprus by bus

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Es ist verboten, uniformierte Personen zu fotografieren sowie militärische Zonen und Einrichtungen. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Festnahme gerechnet werden. Beachten Sie die Hinweistafeln und verzichten Sie im Zweifelsfall auf die Aufnahme.

In der «Türkischen Republik Nordzypern TRNC» sind Beleidigung und Kritik der politischen Führungspersonen der TRNC strafbar ebenso wie andere Äusserungen zu politischen Fragen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (Republik Zypern Gefängnisstrafen bis lebenslänglich, Nordzypern bis 20 Jahre).

Der Erwerb oder die Nutzung von Immobilien im Nordteil der Insel Zypern ist mit rechtlichen Risiken verbunden. Das Gesetz der Republik Zypern droht mit Haftstrafen beim Kauf oder der Nutzung von Eigentum ohne Zustimmung des registrierten Besitzers. Besonders im Nordteil der Insel sind die Eigentumsverhältnisse aber oft unklar und schwierig zu eruieren. Nähere Auskunft über das Gesetz erteilen die Vertretungen Zyperns (Botschaft und Konsulate). Ziehen Sie von Anfang an eine Anwältin oder einen Anwalt bei, wenn Sie den Erwerb oder die Nutzung von Immobilien im Nordteil Zyperns in Betracht ziehen.

Naturbedingte Risiken

Zypern liegt in einem Erdbebengebiet. 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer herrscht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Forest Fires: Fire Safety Guide
Department of Meteorology

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, so befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Nikosia.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln.

Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Regierung der Republik Zypern betrachtet die Einreise über Flug- oder Seehäfen im Nordteil als illegal. Es ist verboten, die Fortsetzung der Demarkationslinie im Meer zu überqueren. Die Vertretungen Zyperns (Botschaft und Konsulate) und die Behörden vor Ort erteilen Auskunft über die genauen Bestimmungen: erlaubte Grenzübergänge und vorübergehende Schliessungen, erforderliche Dokumente, Aufenthaltsdauer, etc.

Aufgrund der faktischen Teilung der Insel und einer besonderen rechtlichen Situation hat die schweizerische Botschaft in Nikosia praktisch keine Möglichkeit, Schweizer Staatsangehörige im Nordteil der Insel in Notfällen zu helfen oder anderweitig zu unterstützen.

Nützliche Adressen

Notruf im Teil der Insel, der von der Regierung der Republik Zypern kontrolliert wird: 112
Notrufe im Nordteil der Insel Zypern: Erste Hilfe 112, Polizei 155, Waldbrände 177 und Feuerwehr 199.
Zollvorschriften der Republik Zypern:
Customs and Excise Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Athen, Griechenland

Schweizer Botschaft in Nikosia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.