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Situation im Nahen und Mittleren Osten

Krise

Aktualisiert am 18. März 2026

Stellungnahme der Schweiz und Informationen für Schweizer Staatsangehörige und Reisende in der Region.

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

EU/EFTA: Arbeiten

Informieren Sie sich über Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsbestimmungen vor Ihrer Abreise aus der Schweiz. Das EDA stellt Ihnen verschieden Informationen zur Verfügung.

Der Arbeitsmarkt in Europa ist nicht einheitlich, sondern sehr heterogen. Während vor allem die Euro-Krisenländer weiterhin durch hohe Arbeitslosenquoten gekennzeichnet sind, können einigen EU-Staaten sehr niedrige Arbeitslosenquoten vorweisen.

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden durch das am 21. Juni 1999 unterzeichnete Freizügigkeitsabkommen (FZA) geregelt. Durch das FZA und dessen Protokolle werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und –Bürger in der Schweiz vereinfacht. Die gleichen Regelungen gelten für Staatangehörige der EFTA-Länder.

Länderinformationen – Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Ausführlichere Informationen über den Arbeitsmarkt in den EU/EFTA Ländern sind auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft zu lesen.

Arbeitsmarktsituation in den EU-Staaten

Informationen über der Arbeitsmarktlage in der Europäische Union erteilt die Europäische Kommission.

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU

Nähere Informationen zum Thema Arbeiten in Europa sind auf der Webseite der Europäische Kommission zu lesen.

Freizügigkeitsabkommen (FZA)

Weitere Informationen über die bilateralen Beziehungen zwischen der EU/EFTA und der Schweiz sind im Freizügigkeitsabkommen zu lesen.

Arbeitsbewilligung

Schweizerinnen und Schweizer benötigen in den Staaten der EU/EFTA keine Arbeitsbewilligung.

Sie haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten Gebiet der EU/EFTA möglich.

Bei der Migrationsbehörde ihres Wohnorts müssen Sie bei der Anmeldung auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (in der Regel Arbeitsvertrag oder Anstellungsschreiben) über das Arbeitsverhältnis vorlegen. Bei einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr erhalten Sie eine Bewilligung von mindestens fünf Jahren; ansonsten eine für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Bei Vertragsverlängerung legt die Migrationsbehörde die Bewilligung neu fest.

Entsendung

Eine Entsendung bedeutet den zeitlich beschränkten Arbeitseinsatz (grundsätzlich nicht länger als 24 Monate) eines Firmenmitarbeiters in einem anderen Staat. Der entsandte Arbeitnehmer bleibt im arbeitsrechtlichen Verhältnis mit seinem Arbeitgeber. Sie bleiben grundsätzlich in der Schweiz angemeldet und gelten hier sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Der zuständige Staat ändert sich nämlich durch eine Entsendung nicht, was bedeutet, dass ein Schweizer Arbeitnehmer, der in ein EU/EFTA- Staat entsandt wird, während seiner Entsendung weiterhin in der Schweiz sozialversicherungspflichtig ist.

Entsandte – Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Weitere Informationen für Arbeitnehmende, die für Rechnung Ihres Arbeitsgebers vorübergehend in einem anderen Land einen Auftrag erledigen sind auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV.

Leitfaden für den mobilen europäischen Arbeitnehmer – European Trade Union Confederation (ETUC) (Englisch)

Nähere Informationen zur Arbeitsmobilität zwischen EU/EFTA-Ländern und der Schweiz können im Leitfaden der ETUC nachgelesen werden.

Arbeitssuchende

Es empfiehlt sich, bereits vor der Einreise mit der Stellensuche zu beginnen.

Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich grundsätzlich während eines angemessenen Zeitraums von bis zu sechs Monaten in der EU zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmeldung beim lokalen Arbeitsamt vor Ort können Sie auch die dortigen Dienste der öffentlichen Stellenvermittlung in Anspruch nehmen. Für Aufenthalte über drei Monate hinaus sind Sie grundsätzlich lokal meldepflichtig.

Arbeiten in einem EU-Land

Nähere Auskünfte bezüglich der Arbeitsbedingungen in einem Land der EU erteilt die Europäische Kommission.

Stellenvermittlung

Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbreitung von Stellenangeboten. EURES ist ein Netzwerk der öffentlichen Arbeitsmarktbehörden der EU/EFTA-Staaten. Sie unterstützt die Mobilität von Arbeitnehmenden. Die Schweiz arbeitet hier mit. Die drei grundlegenden EURES-Dienstleistungen sind Vermittlung, Beratung und Information.

Eine Stelle in Europa finden - EURES

Auf dem EURES-Portal kann man nach Stellen in ganz Europa suchen.

Eine Stelle in Deutschland suchen

Die deutsche EURES-Webseite bietet die Möglichkeit, nach einem Stelleangebot in Deutschland zu suchen.

Eine Stelle in Frankreich suchen (Französisch)

Die emploi.fr Webseite bietet die Möglichkeit, nach einem Stellenangebot in Frankreich zu suchen.

Eine Stelle in Italien suchen (Italienisch)

Die Webseite cliclavoro bietet die Möglichkeit, nach einem Stellenangebot in Italien zu suchen.

Eine Stelle in Spanien suchen (Spanisch)

Die Webseite des Ministeriums der Arbeit und soziale Wirtschaft bietet die Möglichkeit, einem Stellenangebot in Spanien zu suchen.

Beratung

Jedes Land hat ausgebildete EURES-Beraterinnen und -Berater. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Die EURES-Berater haben sich auf die Informationserteilung zu einzelnen EU-Ländern spezialisiert.

Eures-Berater

Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort in der Schweiz zuständigen Schweizer Eures-Berater.

Diplomanerkennung

In EU/EFTA-Staaten werden Schweizer Diplome normalerweise anerkannt. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Klären Sie ab, ob der Beruf, den Sie im entsprechenden EU/EFTA-Staat ausüben möchten, reglementiert ist.

Für die Ausübung reglementierter Berufe in einem EU/EFTA-Staat muss in der Regel zuerst die Anerkennung der Berufsqualifikation erfolgen. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig ist. Erkundigen Sie sich zuerst mittels der Datenbank der EU-Kommission über die reglementierten Berufe und die entsprechende zuständige Behörde in den einzelnen Staaten, bevor Sie das entsprechende Gesuch zur Anerkennung der Berufsqualifikation stellen. Das nationale Beratungszentrum im jeweiligen Land erteilt Auskunft über die nationalen Rechtsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung einer Berufstätigkeit.

Die zuständige Behörde im Aufnahmestaat ist berechtigt, vom Gesuchstellenden Informationen über das Niveau seiner schweizerischen Ausbildung, die Berufstätigkeit oder die Berufserfahrung zu verlangen. Es liegt am Gesuchstellenden, eine entsprechende Bescheinigung bei der zuständigen schweizerischen Behörde zu beantragen.

Schweizerische Diplome im Ausland

Nähere Auskünfte zum Thema Anerkennung schweizerische Diplomen im Ausland erteilt die Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Anerkennung von Berufsqualifikationen (ENIC-NARIC) (Englisch)

Weitere Informationen zur Anerkennung von Diplomen sind auf der ENIC-NARIC Webseite zu lesen.

Datenbank der EU-Kommission (Englisch)

Informationen über reglementierte Berufen, Statistiken über migrierende Berufstätige, Kontaktstellen und zuständige Behörden finden sie auf der Webseite der Europäische Kommission.

Nationale Beratungszentrum im jeweiligen Land (Englisch)

Auf der Webseite der Europäische Kommission sind Auskünfte über die nationalen Rechtsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung einer Berufstätigkeit zu finden.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Italien (Italienisch)

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Italien erteilt den Bildungsministerium.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland erteilt den Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Spanien (Spanisch)

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Spanien erteilt die Webseite der spanischen Regierung.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Frankreich (Französisch)

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Frankreich erteilt die Webseite der französischen Verwaltung.

Selbstständig Erwerbstätige

Als selbstständig erwerbstätige Person haben Sie auf Gesuch hin für die Einrichtung einer Geschäftstätigkeit einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate. Bei Erfolgsaussichten kann die Einrichtungszeit um zwei weitere Monate verlängert werden. Sie erhalten eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von mind. fünf Jahren, sofern Sie den zuständigen Behörden vor Ablauf der sechsmonatigen Frist eine selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen können.

Sowohl für die selbstständige Berufsausübung als auch für die Arbeitnehmende gelten die gleichen Anforderungen wie für Inländer. Das heisst, dass ein EU-Mitgliedstaat Staatsangehörige der Europäische Union oder der Schweiz nicht gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen diskriminieren darf.  In den meisten Staaten ist die selbstständige Ausübung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten an die Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer gebunden.

Klären Sie bereits bei den Vorbereitungen ab, welche Voraussetzungen zur Selbstständigkeit vor Ort erfüllt sein müssen.

Unterstützung für Selbständige – Switzerland Global Enterprise

Nützliche Informationen für Selbständige liefert Switzerland Global Enterprise.

Selbständige Berufsausübung

Für die selbstständige Berufsausübung im Gastland konsultieren Sie die lokale Handelskammer oder wählen Sie einen versierten lokalen Berater.

Wenn Sie Ihre heutige Selbstständigkeit von der Schweiz in einen EU/EFTA-Staat verlegen möchten, besprechen Sie sich mit einem Experten, welcher sowohl das schweizerische als auch das Firmenrecht des künftigen Gastlandes umfassend kennt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der EU, bei Swissnex und bei Switzerland Global Enterprise (S-GE), das im Auftrag von Bund und Kantonen Export und Investment fördert. S-GE ist durch die Swiss Business Hubs auch im Ausland präsent und unterstützt so Schweizer Unternehmen bei der Markterschliessung.

Swissnex

Swissnex ist das weltweite Netzwerk der Schweiz für Bildung, Forschung und Innovation.

Switzerland Global Enterprise

S-GE ist die offizielle Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion.

Geschäftstätigkeit in der Europäische Union

Nähere Informationen zum Thema Gründung, Verwaltung und Entwicklung eines Unternehmens bietet die Webseite der Europäische Union.

Unternehmerische Tätigkeit in Deutschland

Nähere Auskünfte zu den Gründungsbedingungen eines Unternehmens in Deutschland liefert der Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Unternehmerische Tätigkeit in Frankreich (Französisch)

Informationen zur Gründung eines Unternehmens in Frankreich erteilt die Wirtschaftsverwaltung.

Unternehmerische Tätigkeit in Spanien (Spanisch)

Mehrere Informationen zur Geschäftsgründung in Spanien erteilt die spanische Handelskammer.

Unternehmerische Tätigkeit in Italien (Italienisch)

Weitere Informationen zum Geschäftstätigkeit in Italien erteilt die italienische Agentur für Unternehmensführung.

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