Gültig am:
Publiziert am: 19.10.2023

Das Kapitel Spezifische regionale Risiken ist aktualisiert worden (Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo).


Reisehinweise für Uganda

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage in Uganda kann als relativ stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es aber zu gewalttätigen Ausschreitungen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Der Einsatz von Schusswaffen kann nicht ausgeschlossen werden. So haben gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften im Zusammenhang mit den Wahlen von Januar 2021 Todesopfer und Verletzte gefordert. Im Juli 2022 kam es bei Demonstrationen gegen steigende Lebenshaltungskosten ebenfalls zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Im ganzen Land kommt es immer häufiger zu Angriffen auf die Polizei. Die Hintergründe dieser Taten sind unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Beispiele (s. auch Kapitel Spezifische regionale Risiken):

  • 16. Oktober 2023: mindestens zwei Todesopfer bei einem Angriff auf einen Lastwagen im Kasese Distrikt;
  • 16. November 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei Anschlägen in der Nähe des Parlamentsgebäudes sowie auf das Hauptquartier der Polizei in Kampala;
  • 25. Oktober 2021: ein Todesopfer und mehrere verletze Personen bei der Explosion eines Sprengsatzes in einem Bus in Lungala;
  • 23. Oktober 2021: ein Todesopfer und mehrere Verletzte bei der Explosion eines Sprengsatzes in einem Restaurant in Kampala.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren und Hotels, insbesondere in Kampala.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Northern Region:
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Südsudan sowie in die gesamten Bezirke Nakapiripirit, Moroto, Kotido und Kaabong.

In der Northern Region bedrohen Stammesfehden, ethnische Konflikte und kriminelle Banden zeitweise die Sicherheit. Der Konflikt im Südsudan hat Auswirkungen auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Gebieten Ugandas. Ausserdem besteht Minengefahr.
Informieren Sie sich vor Reisen in die Northern Region bei den lokalen Behörden
über die aktuelle Sicherheitslage und beachten Sie deren Anweisungen.

Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa):
Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Eine Ausnahme bilden die Nationalparks unter folgenden Voraussetzungen: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel wurden am 17. Oktober 2023 bei einem Angriff auf ein Fahrzeug im Queen Elizabeth Nationalpark zwei ausländische Staatsangehörige und ihr lokaler Reiseführer getötet.
Informieren Sie sich vor Reisen in die gesamten Distrikte Kisoro und Kasese bei den lokalen Behörden und Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage und befolgen Sie deren Anweisungen. Lassen Sie sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten.
Diese Grenzgebiete werden gelegentlich von verschiedenen Rebellengruppen aus dem Nachbarland heimgesucht, und es besteht die Gefahr von Landminen. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko.
Zeitweise führen Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und Milizen in der Demokratischen Republik Kongo nahe der Grenze zu Uganda zu Flüchtlingsströmen in den Distrikt Kisoro, in der südwestlichsten Ecke von Uganda. Es kommt auch zu Angriffen durch bewaffnete Gruppen. Am 16. Juni 2023 sind bei einem Angriff durch Milizen auf eine Schule in Mpondwe im Bezirk Kasese mindestens 41 Personen, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler, getötet und mehrere verschleppt worden. Im Dezember 2022 kamen bei einem Angriff einer bewaffneten Gruppierung im Bezirk Ntoroko mehrere Personen ums Leben oder wurden verletzt.

Grenzgebiete zu Ruanda:
Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Ruanda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Es bestehen politische Spannungen zwischen Uganda und Ruanda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen.

Andere, oben nicht ausdrücklich erwähnte Landesteile:
Lassen Sie bei Reisen in die übrigen Regionen des Landes Vorsicht walten
und klären Sie die Sicherheitslage mit den lokalen Behörden ab. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor allem in den Städten vor. Im ganzen Land sind auf Überlandstrecken Überfälle durch bewaffnete Strassenräuber möglich, besonders nach Einbruch der Dunkelheit. Entführungen mit Lösegelderpressung sowie Express-Entführungen kommen sporadisch vor. Beispielsweise wurde im September 2022 eine ausländische Person im Bezirk Wakiso, 12 km vom Zentrum Kampalas, entführt und ausgeraubt.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber, um das Risiko von Überfällen und Unfällen zu verringern.
  • Verzichten Sie nachts generell auf Spaziergänge.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, mit dem Ziel, das Opfer nachher zu berauben.
  • Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als Angehörige einer sexuellen Minderheit zu erkennen geben, sind möglich.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptachsen ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und mangelhaft gewartete Fahrzeuge bilden ein erhebliches Unfallrisiko (auch bei Fahrten mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb möglichst auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden, z. B. während Wahlen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.);
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen.

Ugandas Regierung hat Ende Mai 2023 ein neues Anti-LGBTQ-Gesetz verabschiedet. Lebenslange Haftstrafen können ausgesprochen werden, in gewissen Fällen auch die Todesstrafe.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen sehr hart bestraft.

Für schwere Delikte, z.B. Mord oder Vergewaltigung, kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Naturbedingte Risiken

Uganda liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Regenzeit können Unwetter Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung (Nairobi/Kenia) oder an die Helpline EDA wenden. Schweizer Botschaft in Kenia 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Uganda e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.