Europol

Passanten vor der Europolzentrale in Den Haag.
Das Abkommen verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Bekämpfung von internationaler Kriminalität und Terrorismus. © EU

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Europol, der Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union (EU), verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie Terrorismus. Es erleichtert den sicheren und raschen Austausch von strategischen und operativen Informationen sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Analyse. Durch das Abkommen können die Schweizer Behörden mit Europol Expertenwissen austauschen, an Ausbildungsaktivitäten teilnehmen und sich bei konkreten Ermittlungen gegenseitig beraten und unterstützen. 

Das Europäische Polizeiamt Europol unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung aller Formen von schwerer und organisierter internationaler Kriminalität, Cyberkriminalität und Terrorismus. Die EU-Agentur mit Sitz in Den Haag erleichtert durch den Austausch, die Speicherung und die Analyse polizeilicher Daten die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Europol stellt nicht nur operative und strategische Analysen, Berichte sowie Fachwissen bereit, sondern leistet auch technischen Support für Ermittlungen und Einsätze.

Die Zusammenarbeit der Schweiz und Europol

Die Schweiz und Europol haben ein Kooperationsabkommen abgeschlossen, welches seit 2006 in Kraft ist und in Fällen von schwerer Kriminalität verschiedene Zusammenarbeitsformen ermöglicht. Zudem berechtigt es die Schweiz, ein Verbindungsbüro beim Europol-Sitz in Den Haag einzurichten, in welchem zurzeit vier Polizeiattachés und eine Attachée des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stationiert sind.

Die Polizeikooperation mit der EU-Agentur Europol ergänzt die Zusammenarbeit der Schweiz mit den EU-Mitgliedsstaaten sowie die globale Kooperation im Rahmen von INTERPOL über den INTERPOL-Kanal. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol betrifft die ursprünglichen acht Deliktbereiche Terrorismus, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Menschenhandel, Menschenschmuggel (Schlepperwesen), illegaler Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldfälschung und Fälschung sonstiger Zahlungsmittel sowie Geldwäscherei, sofern diese mit den vorgenannten Delikten in Zusammenhang steht. Seit Anfang 2008 wurden weitere Bereiche in das Abkommen aufgenommen, darunter Tötungen, illegaler Organhandel, Entführungen und Geiselnahmen, organisierter Raub, Produktpiraterie, illegaler Waffenhandel und Korruption. 

Das Abkommen beinhaltet zahlreiche Vorschriften für einen wirkungsvollen Datenschutz. Dadurch wird die Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre sichergestellt. Am 1. Mai 2017 trat die neue Rechtsgrundlage von Europol (Europol-Verordnung) in Kraft, welche weitere Deliktsbereiche umfasst (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität). Das so erweiterte Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol wurde vom Bundesrat beschlossen und ist am 1. Oktober 2018 in Kraft getreten.

Ermittlungserfolge dank internationaler Zusammenarbeit

Angesichts der zunehmenden Mobilität und Vernetzung, die sich auch kriminelle Akteure zu Nutzen machen, ist die internationale Zusammenarbeit für die Polizeibehörden unerlässlich. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol können regelmässig Ermittlungserfolge erzielt werden. Der Informationsaustausch nimmt stetig zu und beläuft sich derzeit auf  27‘208 operative Meldungen im Jahr 2022, vor allem in den Bereichen des Menschenhandels und -schmuggels, des illegalen Drogenhandels, der Cyberkriminalität, des Betrugs sowie anderer Formen von schwerer Kriminalität und Terrorismus. Im Bereich der Analyse, einer Kernkompetenz von Europol, beteiligt sich die Schweiz aktiv an den meisten Austauschplattformen – beispielsweise zu Themen wie Menschenhandel, Kinderpornografie, illegale Immigration, Cyberkriminalität, Zahlungskartenbetrug, Netzwerke der organisierten Kriminalität oder Terrorismus.

Seit 2008 arbeitet die Schweiz zudem mit Eurojust, der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, zusammen. Das Abkommen mit Eurojust ergänzt dasjenige mit Europol und baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität konsequent aus.

Chronologie

2018

  • Zweite Ausweitung des Anwendungsbereichs (1. Oktober)

2008

  • Erste Ausweitung des Anwendungsbereichs (1. Januar)

2006

  • Inkrafttreten des Abkommens (1. März)

2005

  • Genehmigung durch das Parlament (7. Oktober)

2004

  • Unterzeichnung des Abkommens (24. September)