Institutionelle Elemente

Mit dem Paketansatz sollen auch die sogenannten institutionellen Elemente geregelt werden. Diese beziehen sich auf die Binnenmarktabkommen: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und Abbau von Handelshemmnissen (MRA). Im Zug der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs sollen zwei weitere Abkommen – zu Strom und Lebensmittelsicherheit – hinzukommen. Die institutionellen Elemente stellen sicher, dass im gemeinsamen Binnenmarkt mit der EU für alle Marktteilnehmenden die gleichen Spielregeln gelten.

Die Binnenmarktabkommen gewährleisten einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang und vermeiden Diskriminierungen von Schweizer Firmen auf dem EU-Binnenmarkt und umgekehrt. Die institutionellen Lösungen werden sie regelmässig auf den neusten Stand bringen und dafür sorgen, dass sie gut, zuverlässig und langfristig funktionieren. Gestärkt werden dadurch Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit im Binnenmarktbereich. Dies ist insbesondere für Schweizer Wirtschaftsakteure von erstrangiger Bedeutung.

Unter den institutionellen Elementen versteht man die dynamische Rechtsübernahme, die einheitliche Anwendung und Auslegung der Abkommen, deren Überwachung sowie die Streitbeilegung.

Über die Übernahme von Recht wird die Schweiz in jedem Fall eigenständig entscheiden und dabei ihre verfassungsmässigen Verfahren, insbesondere auch die Möglichkeit des Referendums, einhalten. Die Auslegung und die Überwachung der Binnenmarktabkommen sollen im sogenannten Zwei-Pfeiler-Modell erfolgen: Die Schweizer Gerichte bleiben zuständig für die Auslegung von Schweizer Recht, die EU-Gerichte für die Auslegung von EU-Recht. In der Regel wird dies der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein.

Die Streitbeilegung soll – wie bisher – hauptsächlich in den Gemischten Ausschüssen stattfinden. Wird keine Einigung erzielt, soll der Fall einem paritätischen und unabhängigen Schiedsgericht vorgelegt werden, das den konkreten Streitfall auch zu entscheiden hätte. Der EuGH würde für eine Auslegung des Falls beigezogen, wenn der Streit Fragen zum EU-Recht enthielte, und wenn die Auslegung für die Beurteilung des Streitfalls überhaupt relevant wäre.

In den Verhandlungen geht es darum, diese Lösungsansätze in den betroffenen Abkommen zu konkretisieren und zu verankern.

Faktenblatt: Institutionelle Elemente (PDF, 2 Seiten, 383.8 kB, Deutsch)