Personenfreizügigkeit

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) ist bereits Bestandteil der Bilateralen I von 1999. Es regelt das gegenseitige Recht von Schweizer Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Im Rahmen des Paketansatzes werden zwei Aspekte der Personenfreizügigkeit separat verhandelt: der Lohnschutz und die Unionsbürgerrichtlinie.

Die Schweiz hat die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) bisher nicht übernommen. Im Zug der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs möchte die EU das Freizügigkeitsabkommen um die UBRL ergänzen. Im Rahmen der Sondierungsgespräche ist es gelungen, von der EU das Zugeständnis zu erhalten, dass im Fall einer Übernahme der Richtlinie ins FZA Schweizer Besonderheiten berücksichtigt werden.

So ist es für den Bundesrat zentral, dass bei einer solchen Übernahme erstens die Folgen für das Schweizer Sozialsystem beschränkt ausfallen, zweitens die Vorgaben der Bundesverfassung zum strafrechtlichen Landesverweis (Ausschaffungsinitiative) eingehalten werden und drittens das Schweizer Lohnschutzniveau erhalten bleibt.

Die Diskussionen mit der EU über den Lohnschutz beziehen sich auf entsandte Arbeitnehmende. Dies sind Arbeitnehmende, die von einem Arbeitgeber eines EU-Mitgliedstaates für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten in die Schweiz entsandt werden.

Nimmt die Schweiz die dynamische Rechtsübernahme (s. Institutionelle Elemente) an, soll ein dreistufiges Absicherungsdispositiv den Lohnschutz sicherstellen. Es enthält als erstes die Absicherung zweier Prinzipien: «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» sowie das duale Vollzugssystem der Schweiz. Zweitens sollen für die Schweiz mehrere Ausnahmen gelten. Und schliesslich soll ihr eine Non regression-Klausel gewährt werden, damit die Schweiz künftige Entwicklungen des EU-Rechts, welche das Schutzniveau entsandter Arbeitnehmender schwächen würde, nicht übernehmen muss.

Faktenblatt: Zuwanderung – UBRL (Unionsbürgerrichtlinie) (PDF, 2 Seiten, 310.8 kB, Deutsch)

Faktenblatt: Lohnschutz (PDF, 2 Seiten, 306.9 kB, Deutsch)