Staatliche Beihilfen

Im Rahmen der Verhandlungen mit der EU sollen drei Binnenmarktabkommen Beihilfebestimmungen erhalten: das Strom-, das Luftverkehrs- und das Landverkehrsabkommen. Die Ausgestaltung dieser Bestimmungen sowie Ausnahmen und Übergangsregeln für bestehende Beihilfen werden Gegenstand der Verhandlungen sein.

Staatliche Beihilfen verschaffen bestimmten Unternehmen gezielt wirtschaftliche Vorteile und können darum den Wettbewerb verfälschen. Sie können andererseits auch erwünscht sein, wenn ihnen ein öffentliches Interesse zugrunde liegt, beispielsweise die Stärkung einer strukturschwachen Region oder die Förderung umweltfreundlicher Technologien. Im Kern geht es bei der Beihilferegelung darum, unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen zu verhindern und dafür zu sorgen, dass im EU-Binnenmarkt für alle Teilnehmenden die gleichen Spielregeln gelten.

In das Luft- und das Landverkehrsabkommen sollen Regeln über staatliche Beihilfen Eingang finden. Diese sollen mit den erforderlichen Anpassungen auch für künftige bilaterale Binnenmarktabkommen, zum Beispiel im Strombereich, gelten (aber nicht für die Abkommen zur Lebensmittelsicherheit oder zur Gesundheit).

Bestehende staatliche Beihilfen und andere Punkte, welche die wesentlichen Interessen der Schweiz betreffen könnten, sind Gegenstand der Verhandlungen. Die Schweiz würde sich verpflichten, in den betreffenden Bereichen materielle Regeln anzuwenden, die gleichwertig sind mit den entsprechenden EU-Vorschriften.

Für die Überwachung wäre die Schweiz selbständig verantwortlich (Zwei-Pfeiler-Modell). Die Wettbewerbskommission WEKO überwacht unter dem Luftverkehrsabkommen bereits heute staatliche Beihilfen der Schweiz nach den Vorgaben des EU-Rechts. Es sind deshalb kaum materielle Auswirkungen zu erwarten. In den Bereichen Strom und Landverkehr dürften die meisten bestehenden staatlichen Beihilfen in der Schweiz mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sein.

Service-Public-Leistungen können erhalten bleiben. Sie sind auch in der EU grundsätzlich zulässig.

Faktenblatt: Staatliche Beihilfen (PDF, 2 Seiten, 224.6 kB, Deutsch)