Mit der Aktualisierung des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweiz und der EU über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA) werden im internationalen Warenverkehr die Sicherheit erhöht und die Digitalisierung der Zollprozesse vorangetrieben. Zudem wird sichergestellt, dass das Zollsicherheitsniveau zwischen der Schweiz und der EU bestehen bleibt und damit die gegenseitigen Erleichterungen im Warenverkehr weitergeführt werden können. Die Umsetzung von ICS2 in der Schweiz erfolgt durch die EZV.
Auf Basis des ZESA bilden die Schweiz und die EU einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. In diesem wenden die Parteien gleichwertige Sicherheitsvorschriften an und verzichten untereinander auf entsprechende Sicherheitsmassnahmen, wie sie gegenüber Drittstaaten zur Anwendung kommen.
Die Parteien haben sich am 12. März 2021 auf eine Anpassung des Kapitels III sowie der Anhänge I und II des ZESA verständigt. Der Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz (AS 2021 250) wird bereits seit dem 15. März 2021 vorläufig angewendet; er steht unter Ratifikationsvorbehalt.
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