Bundesrat Alain Berset sprach über die im November des letzten Jahres eröffnete Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Reform «Altersvorsorge 2020», deren Kernelemente er bereits an den Gesprächen vom 30. August 2013 vorgestellt hatte. Die Kantone, die Verbände, die Parteien sowie weitere interessierte Organisationen können noch bis am 31. März 2014 zum Vorentwurf Stellung nehmen. Die Reform hat zum Ziel, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und die 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Reform erneuert die Altersvorsorge umfassend, in einem gesamtheitlichen und ausgewogenen Paket, und stellt die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt. Eine Botschaft soll bis gegen Ende 2014 ausgearbeitet und dem Parlament unterbreitet werden.
Die Notwendigkeit von Reformen im Bereich der Altersvorsorge und die Stossrichtung der präsentierten Massnahmen werden von allen Parteien geteilt. Zum Vorgehen teilen die SP und die CVP die Überzeugung des Bundesrates, dass die Reform im Rahmen eines Gesamtpakets präsentiert werden soll. BDP, FDP und SVP wünschen demgegenüber ein Vorgehen in Etappen.
Der Bundesrat informierte die Parteien ausserdem über die Entscheidungen, die er infolge des Abstimmungsresultats zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» getroffen hat. Drei Themen stehen nun im Zentrum: die Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen, die Frage der Personenfreizügigkeit und die Strategie, die eingeschlagen werden soll, um die bilateralen Beziehungen zur EU zu erhalten.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), informierte die Teilnehmenden über die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Zuwanderung. Bis Ende Juni werde das EJPD, in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem EDA, ein Umsetzungskonzept für die Gesetzesrevision erarbeiten. Danach folgt bis Ende Jahr ein Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung, damit der parlamentarische Prozess rechtzeitig beginnen und die dreijährige Frist zur Umsetzung eingehalten werden kann. Das Umsetzungskonzept ist eine Voraussetzung für die Verhandlungen mit der EU.
Bereits jetzt werden exploratorische Gespräche mit der EU und ihren Mitgliedstaaten geführt, wie Bundespräsident Didier Burkhalter sagte. Ziel sei es, mit Blick auf spätere Verhandlungen die Interessenlage beider Seiten zu klären. Sommaruga und Burkhalter betonten, der Bundesrat werde in den kommenden Wochen und Monaten intensiv daran arbeiten, die offenen Fragen zu klären. Sie bestätigen, dass Ausländerinnen und Ausländer, welche bereits in der Schweiz leben, in der Schweiz bleiben können. Das heisst konkret, dass die bereits erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen weiterhin gelten. Das Freizügigkeitsabkommen sieht ausdrücklich vor, dass auch bei einer allfälligen Kündigung bereits erworbene Ansprüche bestehen bleiben (Art. 23 FZA). Das neue System wird nur ausländische Personen betreffen, die nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen in die Schweiz einwandern wollen.
Die Gespräche zwischen dem Bundesrat und den Regierungsparteien verliefen in einem sehr positiven Gesprächsklima. Die Parteien teilen die Auffassung des Bundesrates, dass die nationale Kohäsion im Vordergrund steht und den Minderheiten Rechnung getragen werden soll. Das Vorgehen des Bundesrats in Bezug auf den Fahrplan, die Umsetzungsarbeiten und die Kommunikation wird von allen Parteien als zielführend beurteilt. Es ist das gemeinsame Interesse aller, mit der EU und ihren Mitgliedstaaten eine gute Lösung zu finden.
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