Beziehungen Schweiz–EU: Der Bundesrat legt seine Prioritäten und seine Agenda fest

Medienmitteilung, 28.06.2017

An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat seine Prioritäten in Bezug auf die Beziehungen mit der Europäischen Union festgelegt. Er hob die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des bilateralen Wegs hervor, der sowohl die Unabhängigkeit als auch den Wohlstand unseres Landes sichert. Er bekräftigte seinen Willen, diese Beziehungen zu bewahren und weiterzuentwickeln, namentlich im Bereich des Marktzugangs. Er will die Entwicklung der Situation während der nächsten Monate anhand der konkreten Ergebnisse nach der Deblockierung der Gespräche über die hängigen Dossiers beurteilen. In diesem Sinn hat er eine Reihe von Schritten für den kommenden Herbst festgelegt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung bekräftigt, dass er den bilateralen Weg mit der Europäischen Union festigen will. Es ist insbesondere dem bilateralen Weg zu verdanken, dass die Europäische Union zur wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz geworden ist. Für die Europäische Union entspricht der Handel mit der Schweiz derzeit der Hälfte ihres Austauschs mit China und ist fast doppelt so hoch wie der Handelsaustausch mit der Türkei.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der bilaterale Weg aus politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen beibehalten werden sollte: politisch, weil er vom Volk gewählt und mehrmals bestätigt wurde und weil er zur Förderung des Wohlstands und zur Sicherung der Unabhängigkeit beiträgt; wirtschaftlich und sozial wegen Investitionen, Arbeitsplätzen und der finanziellen Stabilität der Sozialversicherungen.

Institutionelle Fragen und neuer Kohäsionsbeitrag 

Was die Marktzugangsabkommen betrifft, führt die Erhaltung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs über eine Klärung der institutionellen Regeln der Funktionsweise. Der Bundesrat hat aufgrund des im Dezember 2013 genehmigten Mandats die laufenden Verhandlungen in diesem Bereich beurteilt. Er stellte fest, dass in mehreren wichtigen Bereichen noch Verhandlungen geführt werden müssen. Dies betrifft namentlich Fragen zum Verfahren für die Streitbeilegung und dessen Geltungsbereich, zu den staatlichen Beihilfen sowie zu gewissen Aspekten der Personenfreizügigkeit.

Der Bundesrat befasste sich ebenfalls mit der Deblockierung sämtlicher hängiger Dossiers zwischen der Schweiz und der EU, die von beiderseitigem Interesse sind. Er ist der Meinung, dass die Wiederaufnahme der Gespräche in mehreren Bereichen in den nächsten Monaten zu Ergebnissen und einem Einverständnis führen muss.

Der Bundesrat diskutierte auch über einen neuen Kohäsionsbeitrag, um sich an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Mitgliedstaaten zu beteiligen. Im Vergleich zum ersten Beitrag sollen sich die Vorbereitungsarbeiten an einem gezielteren Konzept orientieren. Es wurden zwei Schwerpunktbereiche festgelegt: Berufsbildung und Migration. Weitere Bereiche, die für die Schweiz einen Mehrwert darstellen, könnten bei zukünftigen Projekten zugunsten dieser Länder ebenfalls berücksichtigt werden. Die Frage dieses autonomen Kohäsionsbeitrags wird jedoch zu gegebener Zeit anlässlich der Betrachtung aller europäischen Dossiers überprüft.

Verschiedene Beurteilungsphasen im Herbst

Der Bundesrat will diese Gesamtbeurteilung aller Dossiers Anfang Herbst vornehmen. Aufgrund der Fortschritte wird er insbesondere erneut prüfen, ob eine Fortsetzung der Vorbereitungsarbeiten für einen neuen Kohäsionsbeitrag angebracht ist.

Danach plant der Bundesrat ein hochrangiges Treffen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die wichtigsten Ziele dieses Treffens sind für ihn die Unterzeichnung der Dossiers, die bereit sind, und eine Gesamtbeurteilung des Stands der Verhandlungen bei den hängigen Dossiers.

Schliesslich will der Bundesrat in den Wochen nach diesem Treffen und auf der Grundlage aller zu jenem Zeitpunkt bekannten Tatsachen eine weitere Sitzung über die Europapolitik abhalten.


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