Europadossier: Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit der EU im Rahmen des bestehenden Mandats fort

Medienmitteilung, 28.09.2018

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. September 2018 erneut mit der Europapolitik beschäftigt. Er beschloss, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union im Rahmen des bestehenden Mandats fortzusetzen. Ausserdem will der Bundesrat den Dialog mit den Sozialpartnern und den Kantonen fortführen. Er hat zudem die Botschaft über den Beitrag der Schweiz an die erweiterte Europäische Union sowie die in demselben Kontext stehende Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet.

Bundesrat Ignazio Cassis spricht an einer Medienkonferenz über das Europadossier.
Die Schweiz setzt die Verhandlungen mit EU über das institutionelle Abkommen fort. © Keystone

Der Bundesrat hat am Freitag, 28. September 2018, die für die Verhandlungen zuständige Schweizer Delegation beauftragt, die Verhandlungen über die institutionellen Fragen mit der EU im Rahmen des bestehenden Mandats fortzusetzen, um über alle offenen Fragen eine Einigung zu erzielen. Da ein Abkommen mit der EU in diesem Bereich eine breite innenpolitische Unterstützung erfordert, hatte der Bundesrat am 4. Juli 2018 das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem EJPD die Meinung der Sozialpartner und der Kantone zu den noch offenen Punkten in Bezug auf die flankierenden Massnahmen einzuholen.

Der Bundesrat hat nun eine Diskussion über die Ergebnisse dieser Konsultationen und den allgemeinen Stand der Verhandlungen mit der EU geführt. Aufgrund der Gespräche, die im Verlauf des Sommers mit den Sozialpartnern und den Kantonen stattfanden, kommt er zum Schluss, dass die Standpunkte sehr unterschiedlich sind und zur Änderung der aktuellen Verhandlungsposition kein interner Konsens besteht. Der Bundesrat wird sich in den nächsten Wochen dafür einsetzen, dass der Kontakt zu den Sozialpartnern aufrechterhalten bleibt, damit der Verhandlungsprozess mit der EU in einem innenpolitisch möglichst entspannten Klima fortgeführt werden kann. Der Bundesrat hat stets die Auffassung vertreten, dass die Erhaltung des Lohnniveaus in der Schweiz zentral ist.

Zweiter Schweizer Beitrag
Nach einer Vernehmlassung mit weitgehend positiven Rückmeldungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten gutgeheissen. Der Bundesrat will mit Schweizer Expertise zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten beitragen. Der Entscheid über die entsprechenden Rahmenkredite liegt nun beim Parlament.

Um ihren Wohlstand langfristig zu sichern, ist die Schweiz auf ein sicheres, stabiles und prosperierendes Europa angewiesen. Sie hat deshalb auch in Zukunft ein zentrales Interesse, mit ihrer Expertise zur Stärkung der Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beizutragen. Mit einem zweiten Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU – ein Ziel, dessen Bedeutung der Bundesrat wiederholt unterstrichen hat.

Wie der Erweiterungsbeitrag soll sich auch der zweite Schweizer Beitrag auf insgesamt 1 302 Millionen Franken über zehn Jahre belaufen, neu aufgeteilt in einen Rahmenkredit Kohäsion und einen Rahmenkredit Migration. Die Programme werden auf fünf Ziele ausgerichtet.
• Wirtschaftswachstum und Sozialpartnerschaft fördern, (Jugend-) Arbeitslosigkeit reduzieren
• Migration steuern, Integration fördern sowie öffentliche Sicherheit erhöhen
• Umwelt und Klima schützen
• Sozial- und Gesundheitssysteme stärken
• Bürgerengagement und Transparenz fördern
Bei den ersten beiden Zielen stehen die zwei Schwerpunktbereiche Berufsbildung und Migration im Vordergrund.

Vernehmlassung bestätigt Ansatz des Bundesrates
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 28. März bis am 4. Juli 2018. Der Beitrag und die zwei Schwerpunktbereiche wurden von der grossen Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich befürwortet. Verschiedene Teilnehmenden bestanden insbesondere darauf, dass dem Entscheid über einen zweiten Schweizer Beitrag eine positive Beurteilung der Gesamtbeziehungen Schweiz – EU vorausgehen soll. Einige Stellungnahmen beziehen sich dabei ausdrücklich auch auf die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz als Voraussetzung für einen zweiten Schweizer Beitrag.

Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat Kenntnis von den Fortschritten in den Verhandlungen mit der EU genommen und dabei seine im März definierte Verhandlungsposition bestätigt. Zum Zeitpunkt der Überweisung vorliegender Botschaft bleiben wesentliche Fragen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU noch offen, unter anderem betreffend den Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Anerkennung der Börsenäquivalenz.Letztere erachtet der Bundesrat als erforderlich. Gleichzeitig ist der zweite Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, beim Schweizer Beitrag mit vorliegender Botschaft einen nächsten Schritt zu machen, indem er sie an das Parlament überweist. Treten die angestrebten Resultate nicht ein, dann wird das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen können.

Im Kontext des Rahmenkredits Migration des Beitrags hat der Bundesrat heute auch eine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Die neue Bestimmung im Asylgesetz soll es dem Bundesrat zukünftig erlauben, mit ausgewählten EU-Mitgliedstaaten Rahmenabkommen zur Umsetzung der Programme in diesem Bereich abzuschliessen. Konkrete Ziele sind dabei effizientere Asylverfahren sowie die Verbesserung der Verfahren zur Aufnahme von Schutzsuchenden und zur Rückkehr. Auf dieser Grundlage können auch Projekte unterstützt werden, welche die Rückkehr von Personen fördern, die sich rechtswidrig in einem unterstützten EU-Mitgliedstaat aufhalten. Die Programme im Ausland verfolgen das Ziel, einen Beitrag zu leisten zur Prävention irregulärer Primär- oder Sekundärmigration in die Schweiz.


Weiterführende Informationen

Stellungnahmen, Unterlagen und Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
Weiterführende Informationen zum gegenwärtigen Erweiterungsbeitrag


Botschaft(pdf, 614kb)
Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (29.03.2018 – 04.07.2018)(pdf, 340kb)


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