Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney
Automatisierung des Lebensbescheinigungs-verfahrens für AHV/IV-Rentner
Ab dem 1. Januar 2022 werden die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer keine Lebensbescheinigung mehr erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei einer Schweizer Vertretung in ihrem Wohnsitzland angemeldet sind. Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK und die IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVSTA erhalten die notwendigen Informationen direkt aus dem Auslandschweizerregister.
Schweizer Staatsangehörige, die nicht bei einer schweizerischen Vertretung registriert sind, erhalten weiterhin das Formular.
In Ausnahmefällen können registrierte Personen dennoch eine solche Bescheinigung erhalten. In diesem Fall müssen die betroffenen Personen dieses Dokument ausfüllen und bestätigen lassen, um zu verhindern, dass ihre Rente ausgesetzt wird.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.