Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.

Für Auskünfte über die Höhe der anfallenden Gebühren, wenden Sie sich bitte an die schweizerische Vertretung in Nairobi. 

Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).

Die Versandkosten decken den Versand von der Produktionsstätte in der Schweiz bis zur Schweizer Vertretung im Ausland oder bis zum Inhaber bzw. zur Inhaberin des Ausweises mit Aufenthaltsort im Ausland.