Jahresbericht Erweiterungsbeitrag 2018

Artikel, 08.05.2019

Minenentschärfung in Kroatien, KMU-Förderung in Rumänien und Basler Trams in Bulgarien: Der Jahresbericht 2018 zum Schweizer Erweiterungsbeitrag informiert über die erreichten Resultate in den letzten drei noch laufenden Länderprogrammen. Über die Zukunft des Erweiterungsbeitrags entscheidet derzeit das Parlament. Im Grundsatz hat es einem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zugestimmt.

Roma-Mädchen
Überarbeitete Lehrmittel und Sprachausbildung führen zur verstärkten sozialen Eingliederung von Roma. © DEZA

Der Jahresbericht 2018 konzentriert sich auf die noch laufenden Projekte in Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Die übrigen zehn Partnerländer des Erweiterungsbeitrags haben ihre Projekte bereits 2017 abgeschlossen.

Eindrückliche Resultate

Das Schweizer Engagement in Bulgarien, Rumänien und Kroatien hat sichtbare Resultate erzielt:

  • Mehr als 10'000 Roma in Bulgarien und Rumänien erhielten besseren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

  • Eine Schweizer Firma hat 28 ausgemusterte Trams der Basler Verkehrsbetriebe nach Sofia geliefert. Ergänzend dazu wurde ein Planungskonzept für eine nachhaltigere Mobilität entwickelt.

  • 82 rumänische Landwirtschaftsbetriebe und Holzmöbelproduzenten nahmen an Schulungen im Bereich Marketing und Management teil. Ihre Produkte wurden analysiert und Qualitätssicherungskriterien wie die Biozertifizierung eingeführt.

  • 3585 Minen wurden im kroatischem Wald von Kotar-Stari Gaj entschärft. Dies entspricht rund 10% der noch vermuteten Minen aus dem Kroatien-Krieg. 

Die Projekte in Bulgarien und Rumänien laufen noch bis 2019, jene in Kroatien bis 2024.

Grundsatzentscheid über den zweiten Beitrag

Nach einer Vernehmlassung mit weitgehend positiven Rückmeldungen hat der Bundesrat 2018 die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten gutgeheissen. Der zweite Beitrag von wiederum 1,302 Milliarden CHF soll mit Schweizer Expertise zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen der EU beitragen.

Der Entscheid über die entsprechenden Rahmenkredite liegt beim Parlament. Der Ständerat hat dem zweiten Schweizer Beitrag im November 2018 zugestimmt, der Nationalrat am 18. März 2019. Die Räte haben dabei die Umsetzung an eine Bedingung geknüpft: Verpflichtungen auf der Grundlage der Rahmenkredite sollen nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Im Fokus steht diesbezüglich die Börsenäquivalenz.