Brauche ich ein nationales Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht (ja/nein)
Kroatien  Nein

Informationen zur Schweizer Aufenthaltsbewilligung

Sofern Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Schengen Staates sind und Ihr Reisepass gültig ist, benötigen Sie grundsätzlich kein Einreisevisum für die Schweiz. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz in Verbindung, um zu erfahren, welche Anforderungen gestellt werden, um Ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regeln.

In anderen, oben nicht beschriebenen Fällen senden Sie uns bitte eine E‑Mail mit einem Foto des Passes und der Aufenthaltsbewilligung: wien.cc@eda.admin.ch   

Visaangelegenheiten können nur unter vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Sie sind aber verpflichtet, Ihre Ankunft innerhalb 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz bei der für Ihren Wohnort zuständigen kantonalen Behörde zu melden.