Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Poplatky
Identitätskarte | Pass 10 | Kombi (Pass und IDK | |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 30.00 | 60.00 | 68.00 |
Erwachsene | 65.00 | 140.00 | 148.00 |
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.