COVID-19
Reisen in die Schweiz
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz wurden per 17.2.2022 aufgehoben. Es muss kein Impf- oder Genesungsnachweis, kein negatives Testresultat und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden. Siehe die Webseite des Bundesamt für Gesundheit BAG.
Ab dem 02.05. 2022 ist die Einreise in die Schweiz für die Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA) wieder zu den ordentlichen Voraussetzungen möglich. Informationen zu Visa, Reisedokumenten etc. finden Sie hier: FAQ - Einreise.
Informationen für Schweizerinnen und Schweizer, die eine Reise nach Finnland planen
Bitte beachten Sie vor Reiseantritt die Anweisungen der finnischen Regierung, der finnischen Grenzwache und des Finnischen Instituts für Gesundheit und Wohlfahrt.
Das EDA ruft Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland auf Reisen sind, auf, sich auf der «Travel Admin App» zu registrieren.
Erkundigen Sie sich vor der Reise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes und allfälliger Transitländer über die aktuell gültigen Massnahmen. Adressen der ausländischen Botschaften und Konsulate in der Schweiz