Heirat und eingetragene Partnerschaft
Ob Sie sich zur Heirat oder zur Eintragung Ihrer Partnerschaft in der Schweiz oder im Ausland entschliessen: Ihr Hauptansprechpartner ist das Zivilstandsamt, auf dem Sie Ihre Ehe schliessen oder Ihre Partnerschaft eingehen möchten. Im Prinzip legt dieses Amt fest, welche Dokumente für die Durchführung dieses Zivilstandsereignisses benötigt werden.
Allerdings sollten Sie sich vor der Durchführung des Zivilstandsereignisses früh genug über die zu erfüllenden Formalitäten und die möglicherweise vorzubereitenden Zivilstandsurkunden informieren. Dies wird Ihnen bei der Beurkundung Ihrer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft im schweizerischen Zivilstandsregister (Register Infostar) behilflich sein. Auf dieser Seite finden Sie die Liste der Dokumente, die bei der für das Land, in dem die Eheschliessung/Partnerschaft stattgefunden hat, zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen sind.
Grundsätzlich werden im Ausland gültig geschlossene Ehen sowie ausländische Entscheidungen oder Massnahmen zu einer eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz anerkannt (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht IPRG, SR 291).
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291)
Nützliche Informationen und Merkblätter finden sich auch auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (BJ).
Falls Sie beabsichtigen, nach der Heirat oder der Eintragung Ihrer Partnerschaft in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen, denken Sie daran, dass Ihr ausländischer Partner eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt und sich möglicherweise ein Einreisevisum beschaffen muss. Bei Anträgen auf Familiennachzug ist die Rubrik Visa – Einreise und Aufenthalt in der Schweiz – zu beachten.
Falls Sie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet sind und Ihre Eheschliessung oder die Eintragung Ihrer Partnerschaft in der Schweiz erfolgte, müssen Sie der Vertretung die Änderung Ihres Zivilstandes melden, damit diese das Register der Auslandschweizer aktualisieren kann. Dazu sind dort die folgenden Dokumente (in Papierform oder elektronisch) einzureichen:
- Fotokopie des schweizerischen Ehescheins, des schweizerischen Familienausweises oder der schweizerischen Partnerschaftsurkunde;
- Fotokopie eines Ausweisdokuments des ausländischen Ehegatten oder eingetragenen Partners.
Diese Meldung ist nicht kostenpflichtig.
Wenn der schweizerische Ehegatte oder eingetragene Partner vor der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft nicht im Konsularbezirk der Schweizer Vertretung wohnhaft war und nun beschliesst, sich nach Abschluss des Zivilstandsereignisses im Konsularkreis niederzulassen, muss er sich entsprechend dem unter der Rubrik An- und Abmeldung, Adressänderung aufgeführten Meldeverfahren anmelden.
Hochzeit/Nisuin
- Original Heiratsurkunde / Teudat Nisuin oder Neeman Lemakor (vom Rabbinat)
Original Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners (zweisprachig H/E) / Teudat Leida
Tamzit Rishum Male von beiden Eheleuten (vom IL-Innenministerium)
Kopie vom ausländischen Pass/ IDK der Eheleute
Falls der ausländische Ehepartner geschieden ist
- :Original Scheidungsurkunde / Teudat Giruschin oder Neeman Lemakor
Falls der ausländische Ehepartner verwitwet ist:
- Original Todesurkunde / Teudat Ptira oder Neeman LemakorFormular „Heiratsregistrierung“ (bei der Botschaft erhältlich oder unter www.eda.admin.ch/telaviv)
Achtung neu: Wenn das Ehepaar weiterhin Wohnsitz hat in der Schweiz sollte mit der HU auch eine Namenserklärung übermittelt werden bezüglich der Namensführung nach der Heirat (kostenpflichtig)
Namensänderung
- Original Namensänderungsurkunde / Teudat Shinui Shem (vom IL-Innenministerium)
Kopie IL Pass oder IDK
Tamzit Rishum Male
Wichtige Informationen:
- Zivilstandsdokumente können beim Innenministerium (Misrad Hapnim) beantragt werden (www.piba.gov.il) und müssen nicht älter als 6 Monate sein
- Die Wohnsitzbestätigung / Personenstandsausweis (Tamzit Rishum Male) hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum
- Die CH-Behörden verlangen Original-Dokumente welche nicht retourniert werden
- Bitte Schreibweise der Namen in Lateinisch prüfen um Falscheinträge in die CH-Register zu vermeiden
- Die Aktualisierung der Zivilstandsregister (Eintrag von Heirat, Scheidung, Namensänderungen etc.) verzögert die Ausstellung eines regulären CH-Pass (Gültigkeit 10 Jahre für Erwachsene)
- Alle israelischen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen werden