Gültig am:
Publiziert am: 21.11.2023

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden. Weiterhin gültig: Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten.


Reisehinweise für Israel

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Aktuelles

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken). 

Seit dem 7. Oktober 2023 kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet (insbesondere Gaza). Die Situation ist volatil. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen.

Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Viele Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach Israel reduziert oder eingestellt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten.

Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid.

Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv bleibt offen und erbringt weiterhin ihre üblichen Dienstleistungen. Bei einer Verschlechterung der Lage hat die Schweizer Botschaft in Tel Aviv jedoch nur eng begrenzte Möglichkeiten zur Erbringung von Hilfeleistungen in Notfällen.

Falls Sie aus zwingenden Gründen nach Israel reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über eine lokale Vertrauensperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (www.oref.org.il/en - der Link funktioniert nur in Israel). Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken). 

Die politische Lage ist angespannt. Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen jederzeit möglich sind.

Die Auseinandersetzungen im Gazastreifen sowie willkürliche Raketenangriffe aus dem Gazastreifen gegen Israel werden fortgesetzt. Die Feuergefechte an der nördlichen Grenze zum Libanon sowie die grossen Spannungen in Ostjerusalem und dem Westjordanland können plötzlich weiter zunehmen.  

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse, Entwicklungen und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage in Israel auswirken.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Gewaltakten wie Anschläge und Einzelangriffe mit Fahrzeugen oder Waffen. Während den ersten Monaten des Jahres 2023 sind wiederholt Passantinnen und Passanten bei Attentaten durch politisch-religiös motivierte Einzeltäter verletzt oder getötet worden.
Am 7. Oktober 2023 forderten Terrorangriffe im Süden Israels weit über tausend Todesopfer, über 200 Geiseln werden im Gazastreifen festgehalten.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Als besonders gefährdet gelten öffentliche Verkehrsmittel, Strassencafés, Einkaufszentren, viel besuchte Plätze und generell grosse Menschenansammlungen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Lageentwicklung im Land sowie in der ganzen Nahost-Region.
  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der lokalen Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Seien Sie aufmerksam, beobachten Sie Ihre Umgebung genau und meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Besetztes Palästinensisches Gebiet
Beachten Sie die vollständigen Reisehinweise für das
Besetzte Palästinensische Gebiet
(Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem).

Israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens
Aufgrund der aktuellen Lage wird von Reisen abgeraten, die näher als 40 km an den Gazastreifen heranführen. Teile davon sind im Zuge vom 7. Oktober 2023 zu militärischem Sperrgebiet erklärt worden.
Informieren Sie sich über das Verhalten im Falle eines Alarms unter:
Home Front Command: Proper conduct under missile or rocket fire

Israelische Gebiete entlang des Westjordanlands
In unmittelbarer Nähe der Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland kommt es immer wieder zu Demonstrationen. Lassen Sie besondere Vorsicht walten.

Jerusalem
Wegen der angespannten Situation ist in Jerusalem besondere Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, sich in Jerusalem von einer ortskundigen Person begleiten zu lassen.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Ostjerusalem (inklusive Altstadt) wird abgeraten. 

Es besteht das Risiko von Gewaltakten. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen und Konfrontationen mit den Sicherheitskräften. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten. Beachten Sie auch die
Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet

Grenzgebiet zum Libanon
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Libanon wird abgeraten.

Seit August 2006 gilt ein Waffenstillstand. Trotzdem sind die Spannungen im israelisch-libanesischen Grenzgebiet weiterhin sehr hoch. Seit dem 7. Oktober 2023 kommt es täglich zu Grenzzwischenfällen und Feuergefechten. Das israelische Militär hat Zivilisten im Umkreis von 4 km zum Grenzgebiet angewiesen, die Zone zu verlassen.

Grenzgebiet zum Sinai (Ägypten)
Wegen der unsicheren Lage wird von Reisen in die Grenzregion zu Ägypten entlang der Landstrasse Nr. 10 abgeraten.

Golanhöhen
Von Reisen ins Grenzgebiet zur Pufferzone (Sperrzone) zwischen Israel und Syrien wird abgeraten.

Zeitweise kommt es zu militärischen Operationen und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den israelischen Streitkräften und verschiedenen Akteuren des syrischen Konflikts. Vereinzelt erreichen Raketen aus dem Südlibanon oder aus Syrien die Golanhöhen.
Beachten Sie auch den folgenden Abschnitt.

Minenfelder
Es gibt noch Minenfelder in den Grenzregionen und auf den durch Israel besetzten Golanhöhen. Sie sind von Absperrungen umgeben und durch Schilder gekennzeichnet. Halten Sie sich deshalb im Golan sowie entlang der Grenze zu Jordanien, Ägypten und Libanon strikt an die markierten Wege.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschendiebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Einige wenige Strassen sind gebührenpflichtig.

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen (bis 20 Jahre) geahndet.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, vor allem in und um Jerusalem. Die Verletzung religiöser Empfindungen kann strafrechtliche Folgen haben. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Im Süden Israels (im Negev) sind vor allem im Winter plötzliche und heftige Regenfälle möglich. Sie führen zu unerwarteten Strassenüberschwemmungen und lassen in den Wadis der Wüstentäler reissende Sturzbäche entstehen.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Die meisten Krankenhäuser verlangen in der Regel Vorschusszahlungen von Personen, die nicht in Israel wohnhaft sind.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Es sind nur wenige Grenzübergänge zu Ägypten und Jordanien geöffnet. Die Betriebszeiten können kurzfristig ändern. Die Botschaften der betroffenen Länder und die Grenzposten geben Auskunft über die Öffnungszeiten.
Airports and Border Terminals in Israel

Die israelischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau und können im Zweifelsfall die Einreise verweigern. Schweizer Staatsangehörige, welche auch eine libanesische, syrische, irakische oder iranische Staatsangehörigkeit haben, unterstehen einer Visapflicht. Auch für Personen palästinensischer Herkunft gelten spezielle Bedingungen.
Schweizer Staatsangehörige arabischer oder iranischer Abstammung müssen mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen, besonders wenn Sie planen, auch das Besetzte Palästinensische Gebiet zu besuchen.

Am 20. Oktober 2022 hat die israelische Regierung eine neue Regelung für ausländische Staatsangehörige für die Einreise und den Aufenthalt ins Westjordanland erlassen.
Israelische Botschaft

Coordination of Government Activities in the Territories:
procedure for entry and residence of foreigners in the Judea and Samaria area

Sie sind verpflichtet, sich in Israel jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon). An Checkpoints ist immer der Originalpass vorzuweisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Home Front Command: Emergency Preparations and Emergencies
(ausschliesslich in Israel zugänglich)
Home Front Command: Proper Conduct under Missile or Rocket fire

Israelische Zollvorschriften: Customs Guide for Tourists

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Israel 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.