Position des Bundesrats zum Konflikt im Nahen Osten
Der Bundesrat verurteilt «die Terrorakte, welche die Hamas seit dem 7. Oktober 2023 verübt, auf das Schärfste und fordert die sofortige Freilassung aller Geiseln». Er anerkennt «das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen und erinnert daran, dass beide Parteien verpflichtet sind, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht zu beachten». Das humanitäre Völkerrecht berücksichtigt legitime Bedürfnisse eines Staats wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit, es muss aber ausnahmslos von allen Parteien eingehalten werden. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte müssen untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
«Der bewaffnete Konflikt im Nahen Osten hat verheerende humanitäre Folgen für Israel, das Besetzte Palästinensische Gebiet und die betroffenen Nachbarländer», erklärt der Bundesrat. Seit dem 7. Oktober 2023 sind Tausende von Zivilpersonen ums Leben gekommen. Angesichts dessen ist es zentral, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrnehmen und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen. «Es braucht humanitäre Feuerpausen oder Waffenruhen, um den Zugang von Hilfsgütern zu ermöglichen und die Bevölkerung zu versorgen», betont der Bundesrat.
Gemäss MENA-Strategie 2021-2024 des Bundesrats kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden. Dies auf Basis einer durch beide Seiten verhandelten Zwei-Staaten-Lösung: zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.