Die Lage im Nahen Osten

Angesichts der unsicheren Lage im Nahen Osten muss die Schweiz rasch und koordiniert handeln können. Anlässlich seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023 hat der Bundesrat entschieden, eine Taskforce zu bilden, damit die Schweiz die Lage eng verfolgen und die notwendigen Entscheidungen treffen kann.

Karte, die den Nahen Osten zeigt.

Naher Osten: Die Schweiz verurteilt die Terrorhandlungen der Hamas und setzt sich für die Verbesserung der humanitären Lage ein. Die Schweiz ruft alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und die Zivilbevölkerung zu schützen. © EDA

Für weitere Unterstützung und in Notfällen können sich betroffene Schweizerische Staatsangehörige an die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv oder die Helpline des EDA in Bern wenden (24 Stunden am Tag unter +41 800 24 7 365 / 0 800 24 7 365 oder per E-Mail an helpline@eda.admin.ch).

Position des Bundesrats zum Konflikt im Nahen Osten

Der Bundesrat verurteilt «die Terrorakte, welche die Hamas seit dem 7. Oktober 2023 verübt, auf das Schärfste und fordert die sofortige Freilassung aller Geiseln». Er anerkennt «das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen und erinnert daran, dass beide Parteien verpflichtet sind, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht zu beachten».  Das humanitäre Völkerrecht berücksichtigt legitime Bedürfnisse eines Staats wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit, es muss aber ausnahmslos von allen Parteien eingehalten werden. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte müssen untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

«Der bewaffnete Konflikt im Nahen Osten hat verheerende humanitäre Folgen für Israel, das Besetzte Palästinensische Gebiet und die betroffenen Nachbarländer», erklärt der Bundesrat. Seit dem 7. Oktober 2023 sind Tausende von Zivilpersonen ums Leben gekommen. Angesichts dessen ist es zentral, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrnehmen und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen. «Es braucht humanitäre Feuerpausen oder Waffenruhen, um den Zugang von Hilfsgütern zu ermöglichen und die Bevölkerung zu versorgen», betont der Bundesrat.

Gemäss MENA-Strategie 2021-2024 des Bundesrats kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden. Dies auf Basis einer durch beide Seiten verhandelten Zwei-Staaten-Lösung: zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.

23.04.2024 – 17:00 Uhr

Austausch zwischen Bundesrat Cassis und dem Staatminister Katars Al-Khulaifi zur Lage im Nahen Osten

Bundesrat Ignazio Cassis hat heute den Staatsminister von Katar, Dr. Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi, zu einem bilateralen Treffen in Bern empfangen. Im Zentrum des Gesprächs stand die Besorgnis beider Länder über die Lage im Nahen Osten. 

Bundesrat Ignazio Cassis trifft den Staatsminister Katars Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi zum bilateralen Gespräch in Bern.
Bundesrat Ignazio Cassis trifft den Staatsminister Katars Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi zum bilateralen Gespräch in Bern. © EDA

Vor diesem Hintergrund sprachen Ignazio Cassis und Staatsminister Al-Khulaifi über ihre gemeinsamen Bemühungen eine grössere regionale Eskalation des Konflikts zu vermeiden, den Frieden im Nahen Osten voranzutreiben sowie die Zwei-Staaten-Lösung zu unterstützen. Die Schweiz würdigt die Rolle Katars bei der Aushandlung eines Waffenstillstands in Gaza und der Ermöglichung der Freilassung aller verbliebenen Geiseln.

18.04.2024 – 23:00 Uhr

Antrag auf Vollmitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen

Der Antrag Palästinas auf eine UNO-Vollmitgliedschaft wird aufgrund des Vetos der USA vom 18. April im UNO-Sicherheitsrat nicht der UNO-Generalversammlung unterbreitet. Die Schweiz hat sich bei der Abstimmung ihrer Stimme enthalten. Der Bundesrat ist nach einer Gesamtabwägung und der Konsultation der Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zum Schluss gekommen, dass eine Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied zum aktuellen Zeitpunkt der Entspannung der Lage und den Friedensbemühungen im Nahen Osten nicht zuträglich ist. Die Schweiz bekennt sich weiterhin zur Zwei-Staaten-Lösung.

Seit 2012 hat Palästina den Status eines Beobachterstaats bei den Vereinten Nationen. Palästina hat am 2. April 2024 sein Gesuch um UNO-Vollmitgliedschaft aus dem Jahr 2011 reaktiviert, das damals nicht abschliessend behandelt wurde. Über die UNO-Vollmitgliedschaft entscheidet gemäss UNO-Charta die UNO-Generalversammlung. Bevor die Generalversammlung eine entsprechende Abstimmung tätigen kann, ist eine positive Empfehlung zur Aufnahme als UNO-Vollmitglied durch den Sicherheitsrat nötig. Die USA haben ihr Veto zur Empfehlung eingelegt, womit der Antrag in der Generalversammlung nicht zur Abstimmung kommt.

Die Schweiz erachtet eine Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied aufgrund der aktuell sehr instabilen Lage im Nahen Osten und in einer gesamtheitlichen friedenspolitischen Perspektive zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht förderlich. Deshalb hat sich der Bundesrat für eine Enthaltung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat zum palästinensischen Antrag entschieden. Diesem Entscheid ging neben einer umfassenden Beurteilung der geopolitischen Gesamtsituation auch die Konsultation der Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat gemäss Art. 152 Abs. 4 des Parlamentsgesetzes voraus. Die Schweiz ist der Ansicht, dass es besser wäre, die Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied zu einem Zeitpunkt zu vollziehen, an dem ein solcher Schritt in die Logik eines sich abzeichnenden Friedens passen wird.

Die Schweiz bekennt sich weiterhin zur Zwei-Staaten-Lösung. Der Bundesrat ist – wie in der MENA-Strategie 2021-2024 festgehalten – überzeugt, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern zu einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten führen kann.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 18.04.2024 (en, fr)

Medienmitteilung: Antrag auf Vollmitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen, 18.04.2024

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat?

18.04.2024 – 17:00 Uhr

Zwei-Staaten-Lösung ist die Grundlage für dauerhaften Frieden

Im Rahmen einer ministeriellen Debatte hat sich der UNO-Sicherheitsrat mit der aktuellen Lage im Nahen Osten befasst. Angesichts der jüngsten Entwicklungen und der eskalierenden Gewaltspirale unterstrich die Schweiz in ihrer Erklärung die dringende Notwendigkeit der Deeskalation und des Respekts des Völkerrechts. «Die Achtung der UNO-Charta, des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte muss allen Konfliktparteien als Richtschnur dienen», sagte die Schweizer UNO-Botschafterin im Sicherheitsrat.

Seit den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober, welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilt, hat der Sicherheitsrat drei Resolutionen verabschiedet, die nicht umgesetzt worden sind. In New York forderte die Schweiz heute deren sofortige Umsetzung. «Der in der Resolution vom 25. März geforderte Waffenstillstand wurde nicht eingehalten und zahlreiche Zivilisten werden jeden Tag Opfer der Feindseligkeiten», rief die Schweizer UNO-Botschafterin in Erinnerung.

Die bereits dramatische humanitäre Lage im Gazastreifen verschlechtert sich zusehends, eine Hungersnot steht unmittelbar bevor. Humanitäre Hilfe muss ungehindert über alle möglichen Grenzübergänge geleitet und in ganz Gaza, einschliesslich des Nordens, verteilt werden können. «Dies ist eine Verpflichtung nach internationalem Recht», sagte die Botschafterin. Darüber hinaus bekräftigte sie die Forderung der Schweiz, dass alle verbliebenen Geiseln sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Gleichzeitig darf die Situation im Westjordanland nicht aus den Augen verloren werden. Dort hat die Gewalt ein sehr hohes Niveau erreicht, unter anderem die Gewalt durch Siedler, welche die Schweiz verurteilt.

Die Schweiz rief in New York alle Konfliktparteien zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Sie ist nach wie vor überzeugt, dass die Grundlage für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruht. Nur diese Lösung, die von beiden Seiten im Einklang mit dem Völkerrecht ausgehandelt wird, kann zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen. «Die Schweiz ist bereit, konstruktiv zu einer solchen Lösung beizutragen» unterstrich die Schweizer Botschafterin in New York.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 18.04.2024 (fr, en)

05.04.2024 – 17:00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zu einer drohenden Hungersnot und Angriffen auf humanitäres Personal

In einer Dringlichkeitssitzung hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute mit der Situation der katastrophalen Lage der Ernährungssicherheit im Gazastreifen und Angriffen auf humanitäres Personal befasst. Die Sitzung wurde unter anderem von der Schweiz beantragt. Trotz der Verabschiedung der Resolution vom 25. März 2024, die einen sofortigen Waffenstillstand fordert, gehen die Kämpfe weiter. Der dadurch fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln und die unzureichende Wasserversorgung sind für die Zivilbevölkerung katastrophal. Gemäss Angaben von UNICEF ist die Unterernährung von Kindern nirgendwo auf der Welt so prekär wie im Gazastreifen.

In einer Dringlichkeitssitzung hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute mit der Situation der katastrophalen Lage der Ernährungssicherheit im Gazastreifen und Angriffen auf humanitäres Personal befasst.
In einer Dringlichkeitssitzung hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute mit der Situation der katastrophalen Lage der Ernährungssicherheit im Gazastreifen und Angriffen auf humanitäres Personal befasst. UN Photo

Abhilfe schaffen könnte nur die humanitäre Hilfe. Die weit verbreitete Unsicherheit und die Bewegungseinschränkungen zwingen humanitäre Organisationen jedoch dazu, ihre Arbeit einzustellen. «Der Gazastreifen ist zum gefährlichsten Ort für humanitäre Akteure geworden», unterstrich der Schweizer Botschafter Adrian Hauri und Chargé d’affaires im UNO-Sicherheitsrat. Die Schweiz brachte in New York ihren Respekt gegenüber allen humanitären Helferinnen und Helfern zum Ausdruck, die täglich im Nahen Osten ihr Leben riskieren. «Unsere Gedanken sind heute bei den Organisationen und Familien der rund 200 Helferinnen und Helfer, die seit dem 7. Oktober in Gaza getötet wurden. Die Angriffe auf humanitäre Helfer stellen eine Verletzung des humanitären Völkerrechts dar und müssen sofort eingestellt werden», sagte Adrian Hauri.

Die Schweiz erinnerte im Rat an die Forderung des Internationalen Gerichtshofs gegenüber Israel eng mit der UNO zusammenzuarbeiten, um die Bereitstellung der dringend benötigten Grundversorgung und der humanitären Hilfe durch alle beteiligten Parteien zu gewährleisten. Angesichts dessen appellierte sie erneut an die Parteien, das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, strikt einzuhalten. Die Schweiz forderte mit Nachdruck die Umsetzung aller Nahost-Resolutionen, die der Sicherheitsrat seit der Eskalation der Gewalt im vergangenen Oktober verabschiedet hat. «Ein sofortiger Waffenstillstand ist der einzige Weg, um nicht noch mehr zivile Leben zu verlieren», betonte der Schweizer Botschafter. Darüber hinaus müssen alle noch in Gaza festgehaltenen Geiseln sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 05.04.2024 (fr, en)

02.04.2024 – 21:30 Uhr

Luftangriff gegen das iranische Konsulat in Damaskus

Die Schweiz verurteilt den Luftangriff gegen das iranische Konsulat in der syrischen Hauptstadt Damaskus, der mehrere Tote und Verletzte gefordert hat. Dieser Luftangriff erhöht das Risiko einer grösseren Eskalation in der Region erheblich. Die Eskalationsspirale muss sofort gestoppt werden. Die Schweiz ruft alle Parteien zu Dialog und äusserster Zurückhaltung auf, um eine weitere Zuspitzung der Lage zu verhindern und eine Lösung zu finden. Dies unterstrich die Schweiz heute auch an einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats in New York.

Statement der Schweiz zum Luftangriff gegen das iranische Konsulat in Damaskus, UNO-Sicherheitsrat, 02.04.2024 (en)

25.03.2024 – 15:45 Uhr

UNO-Sicherheitsrat fordert sofortigen Waffenstillstand

Der UNO-Sicherheitsrat hat am 25. März 2024 eine Resolution zur Situation im Nahen Osten verabschiedet. Der Rat fordert damit einen sofortigen Waffenstillstand für die verbleibende Zeit des Ramadans, der zu einem dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand führen soll. Die Resolution wurde von der Schweiz zusammen mit den neun weiteren nichtständigen Ratsmitgliedern als Co-Penholder dem Sicherheitsrat zur Abstimmung vorgelegt.

Nach mehreren Vetos hat der UNO-Sicherheitsrat heute das erste Mal seit dem 7. Oktober 2023 eine Resolution mit der klaren Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand im Nahen Osten verabschiedet. Die Schweiz, die sich während den Verhandlungen massgeblich für die Lösungsfindung zwischen den Ratsmitgliedern eingesetzt hat, begrüsst diese Verabschiedung. Angesichts der dramatischen Folgen des Konflikts auf die Zivilbevölkerung war ein klarer Appell des Sicherheitsrats unerlässlich. 

Der UNO-Sicherheitsrat stimmt ab.
Der UNO-Sicherheitsrat hat am 25. März 2024 eine Resolution zur Situation im Nahen Osten verabschiedet. Der Rat fordert damit einen sofortigen Waffenstillstand für die verbleibende Zeit des Ramadans. © EDA

Die Resolution beinhaltet weitere Kernanliegen der Schweiz: Der Rat bekräftigt seine Forderung, dass alle Parteien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, inkl. dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, nachkommen müssen. Die Resolution verlangt die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, den Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe. Darüber hinaus bedauert der Rat alle Terrorakte und erinnert daran, dass die Geiselnahme gemäss Völkerrecht verboten ist.

In ihrer Erklärung nach der Abstimmung betonte die Schweiz die zentrale Bedeutung dieser Resolution. Sie geht die dringendsten Bedürfnisse vor Ort an und muss unverzüglich umgesetzt werden, dies im Hinblick auf einen dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand. Die Schweiz bekräftigte in New York ihre Verurteilung der Terrorakte der Hamas vom 7. Oktober und unterstrich erneut, dass die Zwei-Staaten-Lösung die einzige Friedensperspektive darstellt, in welcher Israel und Palästina Seite an Seite in Würde und Sicherheit existieren können.

Die Schweiz hat unermüdlich mit allen Ratsmitgliedern zusammengearbeitet, um die Annahme dieser Resolution zu ermöglichen. Der heutige Ratsentscheid unterstreicht das Gewicht der nichtständigen Ratsmitglieder, die es dem Sicherheitsrat trotz Blockaden ermöglicht haben, sein Mandat für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wahrzunehmen.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, 25.03.2024 (fr, en)

22 .03.2024 – 15:00 Uhr

Nahost: Resolution der USA scheitert im UNO-Sicherheitsrat an einem Doppelveto

Eine Resolution zur Situation im Nahen Osten, die dem UNO-Sicherheitsrat von den USA vorgelegt wurde, ist heute an einem Veto von Russland und China gescheitert. Die Resolution hätte die Notwendigkeit eines sofortigen und dauerhaften Waffenstillstands in Gaza unterstrichen. Zu diesem Ziel hätte die Resolution die laufenden diplomatischen Verhandlungen, die von den USA, Katar und Ägypten geführt werden, unterstützt. Die Resolution forderte unter anderem auch, dass die Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht nachkommen und rief zu einer Aufstockung der humanitären Hilfe auf. Die Schweiz ist der Ansicht, dass ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand notwendig ist. Eine solche Massnahme soll unter anderem die Freilassung der Geiseln und die unverzügliche Lieferung von humanitärer Hilfe in und innerhalb des Gazastreifens erleichtern. Die Schweiz hat die Resolution in New York unterstützt und bedauert den Ausgang der Abstimmung. Es ist dringend notwendig, dass der Sicherheitsrat die Parteien dazu aufruft, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und die Zivilbevölkerung zu schützen.

In ihrer Erklärung nach der Abstimmung begrüsste die Schweiz, dass die Verabschiedung dieser Resolution eine klare Aufforderung an die Parteien enthalten hätte, ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, in vollem Umfang nachzukommen. Die Resolution wäre ebenfalls ein Signal an die Konfliktparteien Parteien gewesen, um auf einen dauerhaften Waffenstillstand hinzuarbeiten, fast sechs Monate nach den Terrorakten der Hamas, welche die Schweiz verurteilte. Darüber hinaus hätte die Resolution die zentrale Bedeutung einer Zweistaaten-Lösung unterstrichen, welche die einzige Grundlage für Frieden und Sicherheit in der Region darstellt.

Statement nach der Abstimmung über die Resolution der USA, UNO-Sicherheitsrat, 22.03.2024 (fr, en)

11.03.2024 – 22:00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Sexuelle Gewalt stellt eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts dar

Der UNO-Sicherheitsrat befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht der UNO-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten Pramila Patten, der am 4. März nach ihrem Besuch in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet veröffentlicht wurde». Gemäss ihren Ausführungen existieren Gründe für die Annahme, dass im Rahmen der von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen koordinierten Terrorakte vom 7. Oktober an verschiedenen Orten Frauen und Mädchen vergewaltigt und gefoltert wurden. Die Schweiz bekräftigte in New York die Verurteilung der Terrorakte und wiederholte ihre Verurteilung jeglicher sexuellen Gewalt in Konflikten. Zudem geht der Bericht von Patten davon aus, dass die weiterhin festgehaltenen Geiseln sexueller Gewalt ausgesetzt sind. In New York forderte die Schweiz erneut deren sofortige und bedingungslose Freilassung.

Sexuelle Gewalt in Konfliktsituationen stellt eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dar. «Es ist daher erforderlich, dass der Sicherheitsrat solche Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt wie auch in allen anderen Konflikten einstimmig verurteilt und Massnahmen ergreift, um diese zu verhindern», erklärte die Stv. Ständige Vertreterin der Schweiz bei der UNO, Riccarda Chanda in der Sicherheitsratssitzung. Zudem betonte sie, dass die Verantwortlichen identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Den dafür zuständigen UNO-Organen ist dafür der entsprechende Zugang zu gewährleisten. Die Schweiz wies auf die bereits laufenden Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs hin. Diese beschäftigen sich mit der Untersuchung aller Völkerrechtsverletzungen in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet seit dem 7. Oktober.

Die Schweiz äusserte auch ihre tiefe Besorgnis über die im Bericht enthaltenen Informationen über Formen sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt gegen palästinensische Männer und Frauen in Haftanstalten, bei Hausdurchsuchungen und an Checkpoints. Sie verurteilte, dass die Feindseligkeiten in Gaza weiterhin zahlreiche zivile Opfer fordern, darunter fast 9'000 Frauen. Gemäss Informationen der UNO haben 95% der Mütter nicht genug zu essen. Die Schweiz unterstrich während der heutigen Ratssitzung erneut die Notwendigkeit eines sofortigen humanitären Waffenstillstands in Gaza, um die Geiseln freizulassen, humanitären Zugang zu ermöglichen und die Zivilbevölkerung zu schützen. «Der Sicherheitsrat muss um jeden Preis die derzeitige Spirale der Gewalt im Nahen Osten beenden und einen Dialogprozess für eine politische Lösung des Konflikts in Gang setzen, an dem Frauen massgeblich beteiligt sind», sagte die Schweizer Vertreterin in New York.

Statement der Schweiz zu geschlechtsspezifischer Gewalt im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 11.03.2024 (en)

05.03.2024 – 21:30 Uhr

Briefing zur Situation und Rolle der UNRWA in der UNO-Generalversammlung

Die UNO-Generalversammlung hat sich vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza mit der Rolle der UNRWA befasst. Die Schweiz wiederholte in ihrer Erklärung in New York, dass die Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza mit humanitärer Nothilfe unzureichend ist. UNRWA ist derzeit der grösste humanitäre Akteur in Gaza. In der gegenwärtigen Situation wäre es für eine andere Organisation oder Behörde kaum möglich, sämtliche Aufgaben, welche die UNRWA im Nahen Osten ausführt, zu übernehmen. UNRWA liefert auch grundlegende Dienstleistungen im Westjordanland, im Libanon, in Jordanien und in Syrien. Auch deswegen ist die Schweiz umso besorgter über die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen gewisse UNRWA-Mitarbeiter, die verdächtigt werden, an den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober– welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilte – beteiligt gewesen zu sein. Die Schweiz verfolgt eine Nulltoleranz gegenüber jeglicher Unterstützung von Terrorismus und jeglichem Aufruf zu Hass oder Gewalt. Sie hat die von der UNRWA eingeleiteten Sofortmassnahmen zur Kenntnis genommen, insbesondere die Entscheidung, die beschuldigten Angestellten mit sofortiger Wirkung zu entlassen und eine Untersuchung einzuleiten. Die Schweiz erwartet von der laufenden Untersuchung, dass sie die Vorwürfe vollständig aufklärt, und verlangt, dass anschliessend geeignete Massnahmen ergriffen werden.

In der Generalversammlung bekräftigte die Schweiz ihre Position zum Konflikt im Nahen Osten und forderte alle Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, die Zivilbevölkerung zu schützen sowie einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang nach Gaza zu ermöglichen. Die Lieferung und Verteilung humanitärer Hilfe muss ermöglicht werden, und zwar unter akzeptablen Sicherheitsbedingungen. Es bedarf eines sofortigen humanitären Waffenstillstands und der Freilassung der Geiseln. Zudem betonte sie, dass die Wiederherstellung eines politischen Horizonts zentral ist, damit auf eine Zweistaaten-Lösung hingearbeitet werden kann, welche die Grundlage für dauerhaften Frieden und Stabilität im Nahen Osten darstellt.

Erklärung der Schweiz zur Rolle der UNRWA, UNO-Generalversammlung, 05.03.2024

27.02.2024 – 22.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Akute Ernährungsunsicherheit in Gaza

Die sich zuspitzende Ernährungskrise der Bevölkerung im Gazastreifen stand heute im Zentrum einer Sitzung des UNO-Sicherheitsrats. Die Sitzung wurde auf Anfrage der Schweiz und Guyanas in ihrer Rolle als Co-Focal Points im Rat für das Thema «Hunger und Konflikt» einberufen. Gemäss Informationen des humanitären Büros der UNO (OCHA) ist das Ausmass der Ernährungsunsicherheit und das damit verbundene Risiko einer Hungersnot im Gazastreifen alarmierend. Die Eskalation der Feindseligkeiten im Nahen Osten seit dem 7. Oktober ist die Hauptursache für diese akute Not. Die Kampfhandlungen wirken sich negativ auf die Wasserversorgung, die Landwirtschaft und die Produktion von Nahrungsmitteln in Gaza aus. Wegen der Bewegungs- und Zugangsbeschränkungen im Rahmen der seit 2008 bestehenden Abriegelung des Gazastreifens war die Situation aufgrund der herrschenden Armut bereits vorher besorgniserregend. Nach Angaben von OCHA ist heute einer von vier Menschen in Gaza von schwerwiegender Mangelernährung betroffen – was mehr als einer halben Million Menschen entspricht. Kinder, schwangere und stillende Frauen, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind dabei einem besonders hohen Sterblichkeitsrisiko ausgesetzt.

Die dramatische Situation wird durch die erheblichen Einschränkungen von Lebensmitteltransporten in und innerhalb des Gazastreifens noch verschärft. Die Schweiz erinnerte im Sicherheitsrat Israel daran, die angeordneten Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Februar 2024 umzusetzen. Der Gerichtshof fordert Israel unter anderem dazu auf, die dringend benötigte Grundversorgung der palästinensischen Bevölkerung sicherzustellen sowie schnelle und ungehinderte humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund rief die Schweiz alle Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht, einschliesslich des Verbots Hunger als Kriegsmethode einzusetzen, einzuhalten und die Zivilbevölkerung zu schützen.

«Wir, die Mitglieder dieses Rates, müssen unseren Einfluss nutzen und Massnahmen ergreifen, um eine Hungersnot zu verhindern und Leben zu retten», betonte der Vertreter der Schweiz im Sicherheitsrat. Ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand ist dringend notwendig. Mit der Resolution 2417 aus dem Jahr 2018 verurteilt der UNO-Sicherheitsrat das Aushungern der Zivilbevölkerung und die unrechtmässige Verweigerung des Zugangs für humanitäre Hilfe als Kriegstaktik aufs Schärfste. Die Schweiz erklärte im Rat, dass sie weiterhin bereit ist, mit allen Ratsmitgliedern zusammenzuarbeiten, um eine politische Lösung zu finden, die das Leid der Menschen beendet und die Aussicht auf Frieden wiederherstellt.

Statement der Schweiz zur Lage der Ernährungssicherheit im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 27.02.2024 (en)

20.02.2024 – 17.00 Uhr

Resolution für einen humanitären Waffenstillstand scheitert im UNO-Sicherheitsrat 

Der UNO-Sicherheitsrat hat heute über eine Resolution abgestimmt, die einen sofortigen humanitären Waffenstillstand im Nahen Osten forderte. Der Resolutionsentwurf, der von Algerien vorgelegt wurde, scheiterte an einem Veto der USA. Die katastrophale humanitäre Lage für über 2 Millionen Menschen in Gaza spitzt sich kontinuierlich zu: Hunger grassiert, der Gesundheitssektor liegt in Ruinen und ein Grossteil der Bevölkerung wurde bereits mehrfach intern vertrieben. Es fehlt an allem, insbesondere humanitärem Zugang. Darüber hinaus stellt die drohende militärische Bodenoffensive Israels in Rafah im Süden des Gazastreifens eine ernsthafte Bedrohung für über 1 Million Menschen dar. Zahlreiche Geiseln werden festgehalten, und ihre medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hätte die Resolution neben einem sofortigen Waffenstillstand die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, die uneingeschränkte Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien, einen schnellen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zur Zivilbevölkerung in Not gefordert und jegliche Zwangsvertreibung der palästinensischen Bevölkerung zurückgewiesen. Mit einer Verabschiedung der Resolution hätte der Sicherheitsrat auch an die vorsorglichen Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar 2024 für das Verhindern eines Genozids im Nahen Osten erinnert und seine Forderung nach einer Zwei-Staaten-Lösung wiederholt. Schliesslich drückte der gescheiterte Resolutionsentwurf auch die grosse Besorgnis über die drohende weitere Eskalation in der grösseren Region infolge der Gewalt in Gaza aus.

Die Schweiz unterstützte die Resolution und bedauerte das Abstimmungsergebnis. In ihrer Stimmerklärung bekräftigte sie ihre Position zur aktuellen Eskalation im Nahen Osten und unterstrich, dass der Aufruf zu einem sofortigen humanitären Waffenstillstand in Gaza im Einklang mit der kollektiven Verpflichtung des Sicherheitsrats steht, die Genfer Konventionen und das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen zu respektieren und für ihre Einhaltung zu sorgen. «Wir können nicht zulassen, dass Hunderttausende belagerte Zivilisten dem Hunger und den Epidemien überlassen werden, ohne angemessene Sicherheitsgarantien, sei es für die Bereitstellung humanitärer Hilfe oder für ihren eigenen Schutz», sagte die Schweiz.

Während den Verhandlungen zum Resolutionsentwurf setzte sich die Schweiz massgeblich dafür ein, dass die Forderung nach der unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln, die Einhaltung des Völkerrechts und der Schutz der Zivilbevölkerung im Resolutionstext verankert wurden. Die Schweiz appelliert an die Konfliktparteien die im Dezember und November 2023 verabschiedeten Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats zur Lage vor Ort unverzüglich umzusetzen. Die sofortige Freilassung der Geiseln, ein humanitärer Waffenstillstand, der ungehinderte Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza und die uneingeschränkte Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie der Menschenrechte durch alle Parteien sind dringlich. Auf dieser Grundlage muss anschliessend auf einen politischen Dialog hingearbeitet werden, mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 20.02.2024 (fr, en)

Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

31.01.2024 – 18.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs sind für beide Parteien bindend

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute erneut mit der aktuellen Lage im Nahen Osten auseinandergesetzt. Die Schweiz bekräftigte ihre Position und appellierte insbesondere an die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Situation in Gaza ist ein humanitärer Waffenstillstand dringend, um den humanitären Zugang und die Freilassung aller Geiseln zu ermöglichen. Die Schweiz unterstrich ihre unablässige Unterstützung für den Internationalen Gerichtshof und erinnerte daran, dass die vorsorglichen Massnahmen vom 26. Januar für beide Parteien bindend sind. Sie erwartet von Israel, dass es die Anordnung des Gerichtshofs befolgt und die notwendigen Massnahmen ergreift, um die Begehung jeglicher Akte des Völkermords und die Anstiftung dazu zu verhindern. Dies erfordert wirksame Massnahmen, die unverzüglich ergriffen werden müssen, um auch die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen.

Darüber hinaus zeigte sich die Schweiz in New York besorgt über die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen Mitarbeitende der UNRWA, die verdächtigt werden, an den Terrorakten vom 7. Oktober beteiligt gewesen zu sein. Die Schweiz verfolgt eine Nulltoleranzpolitik gegenüber jeglicher Unterstützung von Terrorismus und dem Aufruf zu Hass oder Gewalt. Die Schweiz hat die Sofortmassnahmen der UNRWA gegen die Mitarbeitenden zur Kenntnis genommen und erwartet, dass die interne Untersuchung die Vorwürfe vollständig aufklärt.

Schliesslich warnte die Schweiz vor einer Regionalisierung des Konflikts und betonte erneut, dass die Einhaltung des Völkerrechts, ein humanitärer Waffenstillstand, der Zugang für Hilfslieferungen nach Gaza und die Freilassung der Geiseln nur die ersten Schritte auf dem Weg zu einer dauerhaften politischen Lösung des Konflikts sind, die auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruhen muss.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 31.01.2024 (en)

23.01.2024 – 22.00 Uhr

Nahost: Bundesrat Cassis betont die Notwendigkeit einer umfassenden Lösung

Bundesrat Ignazio Cassis hat am 23. Januar an einer ministeriellen Debatte des UNO-Sicherheitsrats zur Lage im Nahen Osten teilgenommen. Unter französischem Vorsitz sollte diese Debatte zu konkreten Fortschritten im Hinblick auf eine politische Lösung der Krise im Nahen Osten beitragen. Im Rat analysierte der Vorsteher des EDA die Lage und legte seine Ansichten für eine Lösung des Konflikts und einen dauerhaften Frieden in der Region dar.

Bundesrat Ignazio Cassis bekräftigte gestern anlässlich einer hochrangigen Debatte im UNO-Sicherheitsrat die Position des Bundesrats zum Nahostkonflikt. Er verurteilte die Terrorangriffe der Hamas gegen Israel und forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Der EDA-Vorsteher wies auch auf die prekäre humanitäre Lage in Gaza hin: «Seit dem 7. Oktober scheint die Gewalt in Israel, in Gaza wie auch im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet keine Grenzen mehr zu kennen.»

Bundesrat Ignazio Cassis spricht im UNO-Sicherheitsrat.
Bundesrat Ignazio Cassis an der ministeriellen Nahost-Debatte im UNO-Sicherheitsrat. © EDA

Bundesrat Cassis äusserte sich in New York auch zum Engagement des UNO-Sicherheitsrats zum Nahostkonflikt. Dieser hat kürzlich wichtige Resolutionen verabschiedet, die jedoch nur sehr schleppend umgesetzt werden. Nur ein Teil der Geiseln wurde freigelassen, Zivilisten werden täglich Opfer der Kämpfe und das humanitäre Völkerrecht wird kontinuierlich verletzt. «Wir dürfen uns nicht der Frustration hingeben. Wir dürfen uns nicht entmutigen lassen», sagte Ignazio Cassis vor dem Sicherheitsrat. Er betonte die Notwendigkeit eines umfassenden Lösungsansatzes, der insbesondere die Staaten der Region einbezieht. Denn «ohne einen regionalen politischen Konsens ist ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten nicht möglich», stellte der EDA-Vorsteher klar. Auf diplomatischer Ebene haben die letzten Jahre gezeigt, dass es Spielraum gebe für eine politische Verständigung und gemeinsame Interessen zwischen Israel und den Staaten der Region. Dieser Spielraum muss genutzt werden, um auf einen dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, der über die Zwei-Staaten-Lösung erreicht werden kann. «Dies ist die einzige Lösung, die sowohl Israelis als auch Palästinensern die Aussicht auf ein Leben in Frieden und Sicherheit gibt», betonte Bundesrat Cassis.

Der Vorsteher des EDA rief die Konfliktparteien, die Staaten der Region und die Mitglieder des Sicherheitsrats zum Handeln auf, um die Grundlage für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten und eine politische Lösung der Krise zu schaffen. Dies erfordert die sofortige Freilassung der Geiseln, einen humanitären Waffenstillstand, den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza und die uneingeschränkte Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Die Schweiz ist bereit, diese Bemühungen in Zusammenarbeit mit Israel, der palästinensischen Autonomiebehörde und den Staaten der Region zu unterstützen.

Rede von Bundesrat Ignazio Cassis zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 23.01.2024

Was  macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat?

12.01.2024 – Naher Osten: Schweiz fordert vollständige Umsetzung der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats

Im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung beschäftigte sich der UNO-Sicherheitsrat heute erneut mit der Situation im Nahen Osten, insbesondere mit der Zwangsvertreibung der palästinensischen Bevölkerung. Die Schweiz zeigte sich besorgt über die stetige Zunahme der Gewalt und des Leidens der Zivilbevölkerung. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza rief sie dazu auf, den humanitären Zugang in den Gazastreifen zu erleichtern und die Freilassung der dort verbliebenen Geiseln zu ermöglichen. Um dies zu erreichen unterstrich die Schweiz die Notwendigkeit eines dauerhaften humanitären Waffenstillstands. Die Schweiz verurteilte im Sicherheitsrat erneut die Terrorangriffe der Hamas des 7. Oktobers und insbesondere auch die sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen.

Um das Leid der Zivilbevölkerung abzufedern, ist es zentral, dass die beiden im November und Dezember verabschiedeten Nahost-Resolutionen des Sicherheitsrats vollständig umgesetzt werden. Die Resolutionen fordern insbesondere die Aufstockung der humanitären Hilfe in den Gazastreifen, indem ein schneller, sicherer und ungehinderter Zugang in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht gewährleistet wird. Es droht eine schwerwiegende Hungersnot, von der bereits rund eine halbe Millionen Menschen in Gaza betroffen sind.

Die Schweiz betonte ausserdem in New York, dass die Genfer Konventionen Zwangsumsiedlungen von Menschen verbieten und solche Umsiedlungen ein Kriegsverbrechen darstellen können. Sie lehnt Aufrufe zur Vertreibung von Zivilisten aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Gaza, ab und rief die Führung aller Parteien auf, sich provokativer Äusserungen zu enthalten. Zudem müssen alle Verletzungen des Völkerrechts, die in Israel und im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet begangen wurden, untersucht und die Täter vor den entsprechenden Instanzen zur Rechenschaft gezogen werden. Zu diesem Zweck führt der Internationale Strafgerichtshof (ICC) derzeit eine Untersuchung der Lage im besetzten palästinensischen Gebiet durch, die sowohl die Ereignisse vom 7. Oktober als auch die laufenden Ereignisse in Gaza und im Westjordanland umfasst.

Die Suche nach einer politischen Lösung ist dringend. In diesem Sinne unterstützt die Schweiz weiterhin die Zwei-Staaten-Lösung, damit Gaza als Teil eines zukünftigen palästinensischen Staats wiederaufgebaut werden kann, der Seite an Seite mit Israel in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen existieren kann.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 12.01.2024

29.12.2023 – 19.30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Die Schweiz betont die Notwendigkeit einer dauerhaften politischen Lösung im Nahen Osten

Auf Antrag der Vereinigten Arabischen Emirate fand am Freitag, den 29. Dezember, eine Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats zur aktuellen Lage im Nahen Osten statt. Die anhaltenden Feindseligkeiten in Gaza und die zunehmende Gewalt im Westjordanland sind besorgniserregend und verstärken die Gefahr einer regionalen Ausweitung des Konflikts. Diese Entwicklungen gefährden die politische Perspektive der Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung, wie sie von der Schweiz unterstützt wird.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen hat die Schweiz erneut betont, dass die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, der Schutz der Zivilbevölkerung und die Freilassung der Geiseln weiterhin eine Priorität des Sicherheitsrats bleiben müssen. Die Schweiz betonte zudem die Notwendigkeit einer dauerhaften politischen Lösung im Nahen Osten.

Im Namen der Schweiz und Brasiliens als informelle Anlaufstellen für das Thema "Konflikt und Hunger" im Sicherheitsrat wurde auch eine Erklärung zur akuten Ernährungsunsicherheit im Gazastreifen abgegeben, von der über 90% der Bevölkerung betroffen sind.

Erklärung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat, 29.12.2023 (fr, en)

Gemeinsame Erklärung der Schweiz und Brasiliens, UNO-Sicherheitsrat, 29.12.2023  (PDF, 1 Seite, 107.0 kB, Englisch)

22.12.2023 – 18.30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Resolution für Aufstockung der humanitären Hilfe in den Gazastreifen

Angesichts der sich drastisch verschlimmernden Lage im Gazastreifen hat der UNO-Sicherheitsrat heute eine Resolution verabschiedet, die das Ziel hat die humanitäre Hilfe in den Gazastreifen aufzustocken. Die Resolution geht auf die dringenden humanitären Bedürfnisse der Zivilbevölkerung ein, bedauert alle Attacken auf Zivilisten, inkl. Terrorakte – welche diejenigen der Hamas seit dem 7. Oktober miteinschliesst – und fordert folgendes:

  • Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien
  • Raschen und ungehinderten Zugang für Beschleunigung humanitärer Lieferungen in genügendem Umfang, inkl. Mechanismus der UNO für die humanitäre Hilfe und Öffnung verschiedener Grenzübergänge
  • Sofortige und bedingungslose Freilassung aller verbliebenen Geiseln
  • Schutz der Zivilbevölkerung durch beide Konfliktparteien
  • Notwendigkeit einer Zwei-Staaten-Lösung
  • Aufruf zur Schaffung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten

Die Schweiz unterstützte die Resolution, die dem Rat von den Vereinigten Arabischen Emiraten vorgelegt wurde, weil sie dazu beiträgt die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen zu lindern und verschiedene Aspekte der Schweizer Position zum aktuellen Konflikt aufgenommen wurden. Dazu zählen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien, die Freilassung aller Geiseln, die Gewährleistung eines sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs in den Gazastreifen und die Notwendigkeit einer Zwei-Staaten-Lösung.

Mit dem Ziel, einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu ermöglichen, unterstreicht die heute verabschiedete Resolution die dringende Notwendigkeit Schritte ins Auge zu fassen, um die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten zu schaffen. Dies beeinträchtigt das Recht Israels auf Sicherstellung seiner Verteidigung und Sicherheit nicht, sondern soll vielmehr den humanitären Zugang erleichtern und die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln ermöglichen. In ihrer Erklärung nach der Abstimmung begrüsste die Schweiz den Ratsentscheid und unterstrich, dass die heutige Resolution komplementär zum humanitären Völkerrecht sein muss, demzufolge alle Konfliktparteien und andere Staaten verpflichtet sind, Hilfsmassnahmen für die notleidende Bevölkerung zuzulassen und zu erleichtern.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 22.12.2023

12.12.2023 – 22.30 Uhr

UNO-Generalversammlung verabschiedet Resolution für humanitäre Waffenruhe

Die UNO-Generalversammlung hat heute eine Resolution für eine humanitäre Waffenruhe und die Aufstockung der humanitären Hilfe an Gaza verabschiedet. Vergangenen Freitag war eine inhaltlich weitgehend identische Resolution im UNO-Sicherheitsrat an einem Veto der USA gescheitert. Die Resolution, die den 193 UNO-Mitgliedstaaten in der Generalversammlung von Ägypten im Namen der arabischen Staaten vorgelegt wurde, fordert:

  • Eine sofortige humanitäre Waffenruhe
  • Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts von beiden Konfliktparteien
  • Den Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung
  • Die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln

Während den Verhandlungen zum Resolutionsentwurf, der dem UNO-Sicherheitsrat vergangenen Freitag von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Abstimmung vorgelegt wurde, konnte die Schweiz erreichen, dass die Forderung nach dem Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auf beiden Seiten und die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln im Textentwurf verankert wurden.

Die Resolution geht auf das dringendste Bedürfnis im Nahen Osten ein: Den Schutz der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten. Nach der Abstimmung unterstrich die Schweiz ihre Unterstützung für die Resolution und forderte ihre Umsetzung. Sie erklärte zudem, dass sie unter einer humanitären Waffenruhe eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause versteht, die das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Schliesslich erinnerte die Schweiz daran, dass die Konfliktparteien ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachkommen und die Menschenrechte einhalten müssen. Der Bundesrat befasste sich mit dem Resolutionsentwurf des Sicherheitsrats an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023.

Die Generalversammlung stimmte heute ebenfalls über zwei Änderungsanträge von Österreich und den USA ab. Der österreichische Antrag verlangte die Präzisierung, dass die Geiseln von der Hamas und anderen Gruppen festgehalten werden, derjenige der USA die Verurteilung der Terrorhandlungen der Hamas seit dem 7. Oktober. Beide Anträge scheiterten an einer fehlenden Mehrheit. Die Schweiz unterstützte auch diese beiden Anträge.

Im Gegensatz zu Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats sind Resolutionen der Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend. Vor diesem Hintergrund hat die heute verabschiedete Resolution vor allem eine Signalwirkung. Sie ist als Empfehlung einer Mehrheit der Staatengemeinschaft einzuschätzen. Damit die Generalversammlung Beschlüsse im Bereich Frieden und Sicherheit verabschieden kann, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die heute verabschiedete Resolution hat einen humanitären Fokus und nimmt Bezug auf das Schreiben von UNO-Generalsekretär Guterres vom 6. Dezember, in welchem er den Sicherheitsrat aufforderte, Massnahmen zu ergreifen, um die humanitäre Notlage im Gazastreifen zu lindern.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung

08.12.2023 – 21.30 Uhr

Resolution für humanitäre Waffenruhe scheitert im UNO-Sicherheitsrat an Veto

UNO-Generalsekretär António Guterres appellierte am 6. Dezember schriftlich an den UNO-Sicherheitsrat, um aufgrund der unhaltbaren Lage im Gazastreifen eine humanitäre Waffenruhe zu fordern. Vor diesem Hintergrund hatten die Vereinigten Arabischen Emirate im Sicherheitsrat eine Resolution eingebracht, die eine sofortige humanitäre Waffenruhe, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung von beiden Konfliktparteien sowie die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln fordert. Die Schweiz hatte die Resolution unterstützt. Sie scheiterte jedoch an einem Veto der USA. Während den Verhandlungen hatte sich die Schweiz erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auf beiden Seiten sowie die Freilassung der Geiseln im Resolutionstext verankert ist.

Die Resolution hätte einen humanitären Fokus gehabt, der auf die Verbesserung der katastrophalen Lage für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen abzielte. Nach der Abstimmung machte die Schweiz deutlich, dass die in der Resolution geforderte humanitäre Waffenruhe als eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause verstanden wird, die das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat befasste sich mit dem Resolutionsentwurf an seiner heutigen Sitzung.

Die Schweiz bedauert den heutigen Ratsentscheid. Sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Sicherheitsrat auf Schritte einigt, die über die humanitäre Hilfe hinausgehen. Diese ist überlebensnotwenig, doch wird sie den Konflikt nicht lösen. Eine durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung bietet die Grundlage für Frieden und Stabilität im Nahen Osten.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung (en)

Statement der Schweiz, Briefing zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 08.12.2023 (en)

04.12.2023 – Vierköpfige Familie konnte den Gazastreifen verlassen

Am Montag, 4. Dezember, konnte eine vierköpfige Familie den Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah verlassen. Die Familie wurde auf der ägyptischen Seite von Mitarbeitenden der Schweizer Botschaft in Kairo in Empfang genommen und betreut. Damit konnten alle Schweizer Staatsangehörigen, von denen das EDA Kenntnis hatte, Gaza verlassen. Bereits am 2. und 16. November konnten insgesamt acht Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft den Gazastreifen verlassen.

29.11.2023 – 18.00 Uhr

Die Schweiz begrüsst im UNO-Sicherheitsrat die Freilassung der Geiseln

Der UNO-Sicherheitsrat beschäftigte sich heute in Anwesenheit verschiedener Ministerinnen und Minister mit der nach wie vor dringlichen Lage im Nahen Osten. Botschafter Thomas Gürber, Chef der UNO-Abteilung des EDA, hat die Schweiz vertreten. Zu Beginn der Debatte wandte sich UNO-Generalsekretär António Guterres mit einem Appell an den Sicherheitsrat: der Trend der sich zunehmend verschlechternden Situation müsse umgekehrt werden.

Botschafter Thomas Gürber spricht am hufeisenförmigen Tisch des UNO-Sicherheitsrats in New York.
Botschafter Thomas Gürber bekräftigte im UNO-Sicherheitsrat die Position der Schweiz zum aktuellen Konflikt im Nahen Osten. © UN Photo

Thomas Gürber verwies auf die am 15. November verabschiedete Sicherheitsratsresolution zum Schutz von Kindern, die einen wichtigen ersten Schritt des Rats im aktuellen Konflikt darstellt und alle Parteien auffordert ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht nachzukommen, besonders im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung.

Die Schweiz begrüsst die Freilassung von Geiseln und dankt den beteiligten Staaten für ihre Vermittlungsbemühungen sowie dem IKRK für dessen Rolle bei der Umsetzung der Geiselfreilassung. Botschafter Gürber rief in Erinnerung, dass die Schweiz die Freilassung aller Geiseln fordert. Damit dies gelingt sind humanitäre Pausen wichtig, wie sie der Rat in seiner Resolution fordert. Thomas Gürber unterstrich, dass die humanitären Pausen zu diesem Zweck und zur humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen verlängert werden müssen.

Die humanitäre Hilfe ist lebensnotwendig, doch ist sie keine nachhaltige Lösung für den Konflikt. Die Schweiz wird sich im Sicherheitsrat weiterhin für die Konsensförderung und eine politische Lösung des Konflikts einsetzen. Die Zwei-Staaten-Lösung, in welcher die israelische und palästinensische Bevölkerung Seite an Seite in Frieden, Sicherheit und Würde leben können, ist die einzige Grundlage für Frieden und Stabilität im Nahen Osten.

Darüber hinaus bekräftigte Thomas Gürber im Rat die Position der Schweiz zum aktuellen Konflikt: Sie verurteilt die Terrorhandlungen der Hamas seit dem 7. Oktober aufs Schärfste, anerkennt das Recht Israels seine Sicherheit und Verteidigung sicherzustellen und fordert alle Parteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung einzuhalten und raschen und ungehinderten humanitären Zugang in den Gazastreifen zu ermöglichen.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 29.11.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

22.11.2023 – Bundesrat beschliesst Verbot der Hamas per Bundesgesetz

Am 11. Oktober 2023, das heisst vier Tage nach den Terrorangriffen, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte. Er beauftragte das EDA, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Er ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren. Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen. Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.

Am 11. Oktober 2023 wurde das EDA ausserdem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzströme im Zusammenhang mit den Partner-NGO des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten 2021–2024 durchzuführen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 wurde der Bundesrat über die Ergebnisse der bisherigen Analysen informiert, die keine Unregelmässigkeiten zeigten, und über die geplanten künftigen Kontrollmassnahmen in Kenntnis gesetzt.

Zudem wurden elf Partner-NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA. Bei acht NGO wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen; ihr Vertragsverhältnis mit dem EDA wird daher weitergeführt. Bei drei NGO wurden jedoch Vertragswidrigkeiten festgestellt, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.

Medienmitteilung

Liste der Partnerorganisationen des EDA im Nahen Osten (fr)

16.11.2023 – 14.00 Uhr

Schweizer Doppelbürger kann Gazastreifen verlassen

Am Vormittag des 16.11.2023 konnte ein weiterer Schweizer Doppelbürger den Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah verlassen. Der Mann wurde auf der ägyptischen Seite von Mitarbeitenden der Schweizer Botschaft in Kairo in Empfang genommen und betreut. Damit konnten alle Schweizer Doppelbürger Gaza verlassen, die das gewünscht haben. Bereits am 2. November sind sieben Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft ausgereist. Das EDA hat Kenntnis von vier Personen, die weiterhin freiwillig in Gaza bleiben wollen.

15.11.2023 – 22.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Resolution mit dem Fokus auf den Schutz von Kindern im Nahen Osten

Nach wochenlangem Seilziehen hat der UNO-Sicherheitsrat heute eine Resolution zum Schutz von Kindern im Nahen Osten verabschiedet. Der Resolutionstext, der von Malta als Vorsitzende der Ratsarbeitsgruppe zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten zur Abstimmung vorgelegt wurde, fordert den Schutz von Kindern durch zeitlich begrenzte humanitäre Pausen.

Gemäss der Resolution dienen die Feuerpausen unter anderem zur humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung, insbesondere von Kindern, zur Evakuation von kranken und verletzten Kinder aus dem Gazastreifen und zur Bergung vermisster Kindern. Damit dies gewährleistet werden kann, fordert die Resolution während den Gefechtspausen den sicheren und ungehinderten humanitären Zugang für die humanitären Organisationen der UNO, ihrer Partner und dem IKRK.

Der Sicherheitsrat verlangt mit der verabschiedeten Resolution zudem von allen Parteien, dass sie das humanitäre Völkerrecht einhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von Kindern gewährleisten, was einer Priorität der Schweizer Aussenpolitik entspricht. Ebenso fordert der Text die Freilassung aller Geiseln, die von der Hamas seit dem 7. Oktober festgehalten werden.

Die Schweiz unterstützte die Resolution, weil sie der dringlichen humanitären Lage im Gazastreifen Rechnung trägt. Die Resolution reflektiert vier Prioritäten der Schweiz: (1) humanitäre Pausen für einen raschen humanitären Zugang; (2) Respekt des humanitären Völkerrechts; (3) Freilassung der Geiseln und (4) Vermeidung einer Ausbreitung des Konflikts. Im auf die operationellen Bedürfnisse ausgerichteten, konzisen Resolutionstext wurde bewusst auf eine politische Kontextualisierung verzichtet, zumal sich eine solche in den Verhandlungen als nicht konsensfähig erwiesen hat. Als Land mit einer langen humanitären Tradition und als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist der Schweiz insbesondere der Schutz von Kindern in Konflikten ein wichtiges Anliegen. Gemäss dem humanitären Völkerrecht und den Genfer Konventionen müssen Zivilpersonen, zu denen auch Kinder gehören, in Konflikten geschützt werden. In ihrer Stimmerklärung, wiederholte die Schweiz die Position des Bundesrats zum aktuellen Konflikt im Nahen Osten, insbesondere ihre Verurteilung der Terrorakte durch die Hamas und die Anerkennung des Rechts Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen. Das sogenannte «Statement after the Vote» gibt Staaten an der UNO die Möglichkeit, ergänzend zur Stimmabgabe ihre detaillierten Positionen und Einschätzungen darzulegen.

Nach vier gescheiterten Anläufen des Sicherheitsrats seit dem 7. Oktober, eine Resolution zu Nahost zu verabschieden, legte er mit der heutigen Resolution ein Zeugnis seiner Handlungs- und Beschlussfähigkeit dar. Gleichzeitig bedeutet die Resolution ein wichtiges Signal an alle Akteure und die betroffene Zivilbevölkerung vor Ort. Das letzte Mal, als der Sicherheitsrat in der Lage war, eine Resolution zu Nahost zu verabschieden, war 2016. Die Schweiz wird sich auch weiterhin im UNO-Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass der Rat Massnahmen ergreift, die über den Schutz der zivilen Bevölkerung hinaus gehen und auf die Gesamtsituation im aktuellen Konflikt im Nahen Osten abzielen – namentlich eine Resolution, welche die Terrorakte der Hamas verurteilt, die Freilassung aller Geiseln fordert, das Recht Israels, seine Sicherheit sicherzustellen, anerkennt sowie einen raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang nach Gaza fordert.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 15.11.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

10.11.2023 – 22.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Humanitäre Akteure müssen ihre Arbeit sicher und effektiv ausführen können

Angesichts der Lage im Nahen Osten traf sich der UNO-Sicherheitsrat heute erneut zu einer Dringlichkeitssitzung. Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, schilderte dem Rat mit Informationen aus erster Hand die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen.

Die Schweiz verurteilte im Rat gemäss ihrer Position (siehe Aufklappbox zu Beginn des Newstickers) die Terrorakte der Hamas aufs Schärfste, forderte die bedingungslose Freilassung aller Geiseln der Hamas und anerkannte das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen. Darüber hinaus erinnerte sie daran, dass sich alle Parteien an das humanitäre Völkerrecht halten müssen.

Das humanitäre Völkerrecht regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten. Es hat universelle Gültigkeit. Als Land mit einer langen humanitären Tradition und als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist der Schutz der Zivilbevölkerung für die Schweiz ein zentraler Pfeiler ihrer Aussenpolitik und eine Priorität für ihre Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat. Die Schweiz zeigte sich im Rat zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Lage in Gaza. Sie unterstrich, dass die Zivilbevölkerung ohne Wasser, Strom und lebensnotwendige Dienstleistungen dringend auf Hilfe und Schutz angewiesen ist. Das humanitäre Völkerrecht fordert ausserdem, den Schutz von medizinischen Einrichtungen und humanitären Helferinnen und Helfern. Der Vorfall von letzten Dienstag, wobei ein IKRK-Konvoi mit Hilfsgütern für das Al-Quds-Krankenhaus in Gaza unter Beschuss kam, verdeutlicht das unsichere Umfeld, in dem humanitäre Organisationen in Gaza arbeiten.

Im UNO-Sicherheitsrat wird die Schweiz weiterhin aktiv dazu beitragen, dass der Rat dringende Massnahmen ergreift, wie zum Beispiel der Aufruf zu humanitären Pausen oder Waffenruhen, damit ein rascher und ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza gewährleistet werden kann. Dies soll dem IKRK und anderen humanitären Akteuren ermöglichen, mit ihrer Arbeit die sich verschärfende Gesundheitskrise in Gaza abzufedern. An der gestrigen internationalen humanitären Konferenz in Paris bestätigte die Schweiz, dass sie zusätzliche Mittel in der Höhe von 90 Millionen Franken für die humanitäre Nothilfe in der gesamten Region vorsieht.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 10.11.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

06.11.2023 – 21.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zur Situation in Gaza

Im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats zeigte sich die Schweiz zutiefst besorgt über die Anzahl ziviler Opfer in Gaza und darüber, dass Krankenhäuser, UNO-Gebäude und andere zivile Einrichtungen im Gazastreifen getroffen wurden. Sie unterstrich, dass die Pflichten des humanitären Völkerrechts eindeutig sind: Die Zivilbevölkerung und zivile Objekte sind geschützt, in Israel sowie im Gazastreifen.

Gleichzeitig verurteilte die Schweiz gemäss ihrer Position (siehe Aufklappbox zu Beginn des Newstickers) erneut unmissverständlich die Terrorakte und den Raketenbeschuss durch die Hamas gegen die israelische Bevölkerung. Sie forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln in Gaza, die von der Hamas gefangen genommen wurden. Die Schweiz anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen und erinnert daran, dass alle Parteien verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza, rief sie dazu auf, eine rasche und ungehinderte Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle bedürftigen Zivilisten sicherzustellen.

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

02.11.2023 – 14.00 Uhr

Sieben Schweizer Staatsangehörige in Ägypten angekommen

Das EDA bestätigt, dass heute sieben Schweizer Staatsangehörige, darunter sechs Doppelbürger, den Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah verlassen konnten. Mitarbeitende der Schweizer Botschaft in Kairo haben die sieben Personen auf der ägyptischen Seite in Empfang genommen und betreuen sie im Rahmen des konsularischen Schutzes. Das EDA hat Kenntnis von einem Palästinenser, der auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt, der aktuell noch auf eine Ausreise wartet. Vier Doppelbürger haben sich entschieden, vorerst im Gazastreifen zu bleiben.

01.11.2023 – 14.00 Uhr

Bundesrat will Mittel für humanitäre Hilfe aufstocken

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Parlament zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe in Israel, im Besetzten Palästinensischen Gebiet und in deren Nachbarländern zu beantragen. Die vorgesehenen 90 Millionen Franken sollen folgenden Organisationen zukommen:

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

15 Millionen

Nationale Rotkreuzgesellschaften (IFRC)

15 Millionen

Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA)

25 Millionen

Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

10 Millionen

Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP)

10 Millionen

Weltgesundheitsorganisation (WHO), Médecins Sans Frontières, Fondation Terre des Hommes Suisse, Médecins du Monde Suisse

15 Millionen

Von diesen Beträgen im Umfang von 90 Millionen Franken sind 4 Millionen Eigenleistungen des EDA. Der beantragte Nachtragskredit beläuft sich demnach auf 86 Millionen Franken.

30.10.2023 – 21.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zur Situation im Nahen Osten

Vor dem Hintergrund der Intensivierung der Feindseligkeiten über das vergangene Wochenende hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Die Schweiz unterstrich dabei, dass der Aufruf an alle Parteien zum Schutz der Zivilbevölkerung eine zentrale Aufgabe des UNO-Sicherheitsrats ist und bleiben muss. Die Zivilbevölkerung muss in Israel, im Gazastreifen und im Westjordanland geschützt werden.

Die Schweiz verurteilt die Terrorhandlungen und die Geiselnahmen der Hamas aufs schärfste, fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln und bringt ihre Solidarität mit der israelischen Bevölkerung zum Ausdruck. Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist drei Wochen nach Beginn der Feindseligkeiten katastrophal. Den Menschen fehlt es an überlebenswichtigen Gütern wie Wasser oder Strom. Angesichts dessen fordert die Schweiz alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrzunehmen, und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen.

Blick in den Saal des UNO-Sicherheitsrats.
Nahost: Vor dem Hintergrund der Intensivierung der Feindseligkeiten über das vergangene Wochenende hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. © EDA

Das humanitäre Völkerrecht inklusive der Genfer Konventionen hat universelle Gültigkeit. Es bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten. Die Schweiz erkennt den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit an. Sie erinnert daran, dass das humanitäre Völkerrecht legitime Bedürfnisse wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit berücksichtigt und deshalb ausnahmslos eingehalten werden muss. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte müssen untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Im UNO-Sicherheitsrat und der UNO-Generalversammlung hat sich die Schweiz in den letzten Wochen für Massnahmen wie humanitäre Pausen oder einen humanitären Waffenstillstand eingesetzt. Sie forderte den Sicherheitsrat erneut dazu auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten der Gewalt ein Ende zu setzen. Vier Resolutionen zum Nahen Osten sind in den vergangenen zwei Wochen im Rat gescheitert. Die Schweiz setzt sich weiterhin aktiv für ein gemeinsames Handeln des Sicherheitsrats und eine friedliche Lösung ein.

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 30.10.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

27.10.2023 – 21.00 Uhr

UNO-Generalversammlung verabschiedet Resolution zur Situation im Nahen Osten

Die humanitäre Situation spitzt sich im Nahen Osten von Tag zu Tag weiter zu, insbesondere in Gaza. Nachdem vier Resolutionen im UNO-Sicherheitsrat scheiterten, hat der Präsident der UNO-Generalversammlung auf Wunsch verschiedener Staaten die dringliche Sondersitzung der UNO-Generalversammlung zum Nahen Osten am 27. Oktober einberufen. Mit einer klaren Mehrheit von 121 Ja- zu 14 Neinstimmen, bei 44 Enthaltungen hat die Generalversammlung eine Resolution zu Nahost (en) verabschiedet. Sie fordert einen sofortigen humanitären Waffenstillstand, den raschen, ungehinderten und sicheren humanitären Zugang zum Gazastreifen und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien. Die Schweiz unterstützte die Resolution. Mit dem Fokus auf den Schutz der Zivilbevölkerung orientiert sich die Resolution am Resolutionsentwurf Brasiliens im UNO-Sicherheitsrat, der vergangene Woche an einem Veto der USA gescheitert ist.

Die Schweiz ergriff das Wort, um die Terroranschläge der Hamas ausdrücklich zu verurteilen und die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln zu fordern. Ein entsprechender Änderungsantrag, der von Kanada eingebracht wurde und für den die Schweiz stimmte, erhielt nicht die erforderlichen Stimmen.

Das humanitäre Völkerrecht inklusive der Genfer Konventionen haben universelle Gültigkeit. Es bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten. Die Schweiz erkennt den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit an. Sie erinnert daran, dass das humanitäre Völkerrecht legitime Bedürfnisse wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit berücksichtigt und deshalb ausnahmslos eingehalten werden muss. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte im Nahen Osten müssen untersucht und die Täter zu Rechenschaft gezogen werden.

Die Schweiz verurteilt die Terrorhandlungen der Hamas aufs Schärfste. Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist drei Wochen nach Beginn der Feindseligkeiten katastrophal. Den Menschen fehlt es an überlebenswichtigen Gütern wie Wasser oder Strom. Angesichts dessen fordert die Schweiz alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrzunehmen, die Zivilbevölkerung zu schützen, und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen.

Erklärung zur Abstimmung (fr, en)

Resolution, UNO-Generalversammlung 27.10.2023 (en)

25.10.2023 – 22.30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Erneut keine Einigung über Resolution zur Lage im Nahen Osten

Der UNO-Sicherheitsrat stimmte am 25. Oktober 2023 über einen Resolutionsentwurf der USA zur Situation im Nahen Osten ab. Die Verabschiedung der Resolution scheiterte an einem Veto Russlands und Chinas. Die Schweiz unterstützte die Resolution, weil sie einen Schritt des Sicherheitsrats dargestellt hätte, die Zivilbevölkerung im Nahen Osten zu schützen und humanitäre Pausen als Massnahme für den humanitären Zugang unterstrich. Die Schweiz brachte sich im Vorfeld der Abstimmung aktiv in die Verhandlungen ein, damit das humanitäre Völkerrecht und humanitäre Pausen im Resolutionstext verankert sind.

Ebenfalls stimmte der Rat über einen russischen Resolutionsentwurf ab, der keine Mehrheit gefunden hat. Die Schweiz enthielt sich ihrer Stimme. Der russische Vorschlag forderte einen humanitären Waffenstillstand, was die Schweiz grundsätzlich unterstützt, im Resolutionstext, der unter den Ratsmitgliedern nicht vorgängig konsultiert worden war, verblieben jedoch Elemente, die nicht der Schweizer Haltung und Einschätzungen entsprechen.

Der UNO-Sicherheitsrat tage in New York.
Der UNO-Sicherheitsrat stimmte am 25. Oktober 2023 über einen Resolutionsentwurf zur Situation im Nahen Osten ab. © UN Photo

Tags zuvor verurteilte die Schweiz an einer offenen Debatte im UNO-Sicherheitsrat erneut die Terrorhandlungen, den wahllosen Raketenbeschuss gegen die israelische Bevölkerung und die Geiselnahmen durch die Hamas. Zudem unterstrich sie den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit und forderte alle Parteien dazu auf, das Völkerrecht und insbesondere das humanitäre Völkerrecht zu respektieren sowie Massnahmen zur Deeskalation zu ergreifen. Darüber hinaus rief die Schweiz alle Akteure dazu auf, Hindernisse für die rasche, sichere und ungehinderte Lieferung von Hilfsgütern nach Gaza aus dem Weg zu räumen.

Der Schutz der Zivilbevölkerung steht für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen an oberster Stelle und ist eine Priorität für ihre Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. «Die Zivilbevölkerung in Israel und in Gaza muss unbedingt geschützt werden. Wir setzen uns für einen Sicherheitsrat ein, der vor allem in dringenden Fällen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zur Priorität macht», sagte die Schweizer Botschafterin Maya Tissafi, Chefin der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika (MENA) und Leiterin der Taskforce Naher Osten, in New York.

In ihrer Wortmeldung unterstrich die Schweiz ihren Einsatz seit vergangener Woche, damit der Rat per Resolution humanitäre Pausen und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für Hilfsgüter nach Gaza ermöglichen kann. Bereits letzte Woche scheiterten zwei Resolutionstexte an der notwendigen Stimmenzahl beziehungsweise an einem Veto der USA.

Die Schweiz bleibt überzeugt, dass humanitäre Pausen dringend notwendig sind, damit die Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern versorgt werden kann und humanitäre Organisationen Zugang zum Gazastreifen erhalten im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Damit dies erreicht werden kann, muss der Sicherheitsrat eine Lösung finden. Die Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein.

Die Schweiz forderte den UNO-Sicherheitsrat auf, seine Bemühungen zu verstärken, damit er seiner Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung nachkommt. Humanitäre Notmassnahmen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Eskalation des Konflikts wichtig. Das Ziel eines nachhaltigen Friedens im Nahen Osten auf Basis einer Zwei-Staaten-Lösung darf nicht aus den Augen verloren werden.

Erklärung nach der Abstimmung: Situation im Nahen Osten, 25.10.2023 (en) 

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 24.10.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

25.10.2023 – 13.00 Uhr

Das EDA setzt seine finanzielle Unterstützung für elf palästinensische und israelische NGOs aus

Aufgrund der neuen Situation seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober und dem Wiederaufflammen der Feindseligkeiten im Nahen Osten hat das EDA beschlossen, seine finanzielle Unterstützung für elf lokale NGOs (sechs palästinensische und fünf israelische) auszusetzen. Diese Organisationen sind hauptsächlich im Bereich der Menschenrechte tätig und werden im Rahmen der Kooperationsprogramme des Departements im Nahen Osten unterstützt. Dieser Beschluss ermöglicht eine eingehende Analyse der Übereinstimmung der Kommunikation dieser Organisationen mit dem Verhaltenskodex und der Antidiskriminierungsklausel des EDA, denen die externen Partner unterliegen. Die Kooperationsaktivitäten des EDA im Nahen Osten müssen sich dem neuen Kontext anpassen, der seit der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten herrscht. Die Relevanz und Durchführbarkeit der Programme müssen daher generell analysiert werden.

Das EDA legt grossen Wert darauf, dass seine finanzielle Unterstützung zweckmässig eingesetzt wird. Das EDA führt systematisch eine strenge Kontrolle all seiner Partner durch, z.B. durch Besuche vor Ort oder durch den Austausch mit Dritten. Die vom Bundesrat eingesetzte Taskforce wurde zudem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzflüsse im Zusammenhang mit dem Kooperationsprogramm im Nahen Osten durchzuführen (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 11.10.2023). 

24.10.2023 – 10.00 Uhr

Die Schweizer Spezialisten für Forensik und Gerichtsmedizin des Disaster Victim Identification Teams DVI CH, des nationalen Teams zur Identifizierung von Katastrophenopfern, sind wieder in der Schweiz. Die fünf Experten unterstützten die israelischen Behörden bei der Identifizierung von Personen, die beim Terroranschlag der Hamas ums Leben gekommen waren.

Die fünftägige Mission in Israel diente dazu, die forensischen Arbeiten voranzubringen. Sie folgte einem offiziellen Ersuchen der israelischen Behörden.

22.10.2023 – 16.00 Uhr

Am 21. Oktober 2023 hat ein erster Konvoi mit mehreren Lastwagen dringend benötigte humanitäre Hilfe in den Gazastreifen geliefert. Der Konvoi überquerte am Samstagvormittag den Grenzübergang Rafah. Das EDA begrüsste in einer Stellungnahme die Öffnung des Grenzübergangs für humanitäre Hilfslieferungen. Es unterstrich, dass Wasser, Medikamente und Nahrungsmittel regelmässig geliefert werden müssen, um den Menschen im Gazastreifen zu helfen.

Mittlerweile hat ein nächster Konvoi mit humanitären Gütern den Grenzübergang Rafah auf der ägyptischen Seite erreicht und soll in den Gazastreifen weiterfahren. Das EDA unterstreicht, dass neben den Hilfslieferungen auch humanitäre Pausen wichtig sind, um der Bevölkerung die dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Es dankt Ägypten, der UNO und allen Akteuren, die beteiligt waren, um die bisherigen Hilfslieferungen möglich zu machen.

18.10.2023 – 17.00 Uhr

Die Zivilbevölkerung in Israel und dem Gazastreifen ist das erste Opfer des erneuten Konfliktausbruchs im Nahost. Tausende von Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und Gaza, darunter Hunderte von Kindern haben bereits ihr Leben verloren. Vor diesem Hintergrund stimmte der UNO-Sicherheitsrat am 18. Oktober 2023 über eine von Brasilien eingebrachte Resolution ab, welche die Attacken der Hamas verurteilt und die Parteien auffordert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, die Zivilbevölkerung zu schützen und die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen. Die Schweiz hat die Resolution unterstützt. Aufgrund eines Vetos der USA scheiterte die Verabschiedung der Resolution. Der von Brasilien eingebrachte Resolutionsentwurf zielte auf einen Konsens im Sicherheitsrat ab und enthielt aus Sicht der Schweiz wichtige Elemente. Aus diesem Grund bedauert die Schweiz, dass diese wichtige Resolution heute nicht verabschiedet wurde.

Am Montagabend war ein von Russland vorgelegter Resolutionstext an einer fehlenden Mehrheit gescheitert. Dieser Text enthielt keine klare Referenz zum humanitären Völkerrecht – einer der Prioritäten der Schweiz im Sicherheitsrat. Die Schweiz hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Schweiz setzt sich im Sicherheitsrat weiterhin für Lösungsansätze ein, damit der Rat seiner Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung im Nahost nachkommt. Sie bleibt aber auch ausserhalb des Sicherheitsrats auf multilateraler und bilateraler Ebene aktiv, um die humanitäre Situation im Nahost zu verbessern.

Dringlichkeitssitzung: Explosion im Al-Ahli Spital in Gaza

Direkt nach der Abstimmung zur Resolution befasste sich der UNO-Sicherheitsrat im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung mit der Explosion im Al-Ahli Spital in Gaza. Gemäss UNO wurden dabei Hunderte von Menschen getötet und zahlreiche verletzt. Die Schweiz erinnert daran, dass Spitäler und Zivilisten gemäss dem humanitären Völkerrecht immer geschützt werden müssen. Es muss eine genaue Untersuchung durchgeführt werden.

Schweiz setzt sich im Sicherheitsrat für Verbesserung der Lage im Nahost ein

Die Schweiz hat in den letzten Tagen im UNO-Sicherheitsrat in verschiedenen geschlossenen Sitzungen Position zur eskalierenden Lage im Nahost bezogen. Vergangenen Freitag verurteilte sie erneut die Terrorhandlungen der Hamas und anerkannte den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit. Sie hat beide Parteien dazu aufgerufen, das Völkerrecht zu respektieren, und unterstrichen, dass humanitäre und medizinische Hilfe schnell und ungehindert geliefert werden muss. In den Verhandlungen zur Resolution hat sich die Schweiz für diese zwei Ziele eingesetzt: Einerseits die Verurteilung der Terrorhandlungen und den Schutz der Zivilbevölkerung, anderseits die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Die Schweiz bleibt überzeugt, dass eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden kann. Dies auf Basis einer durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats.

Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

17.10.2023 – 22 Uhr

Bei der Explosion in einem Spital in Gaza sind vermutlich Hunderte Menschen ums Leben gekommen. Das EDA fordert in einer Stellungnahme eine genaue Untersuchung des Vorfalls und erinnert daran, dass Spitäler und Zivilisten gemäss dem humanitären Völkerrecht immer geschützt werden müssen.

17.10.2023 – 18.00 Uhr

Fünf Schweizer Spezialisten für Forensik und Gerichtsmedizin sind am Dienstag, den 17. Oktober 2023, in Israel eingetroffen. Sie werden die zuständigen Behörden bei der Identifizierung der Opfer unterstützen, die nach dem Terroranschlag der Hamas verstorben sind. Die Dauer des Einsatzes der Experten wird von den Bedürfnissen der israelischen Behörden abhängen.

Im Rahmen der humanitären Hilfe ersuchte Israel die Schweiz um Unterstützung bei der Identifizierung der Opfer, die nach dem am 7. Oktober ausgelösten Angriff gestorben waren. Die Schweiz stimmte diesem Ersuchen zu und das EDA beauftragte fedpol zusammen mit Disaster Victim Identification DVI CH – dem nationalen Team zur Identifizierung von Katastrophenopfern – mit der Umsetzung des Ersuchens. Die Hauptaufgabe der Schweizer Spezialisten wird darin bestehen, die Verstorbenen nach internationalen Standards und mit Hilfe von einzigartigen Merkmalen wie DNA und Fingerabdrücken zu identifizieren.

Wie bei jedem Auslandeinsatz liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Spezialisten bei den Gastgeberbehörden in Absprache mit fedpol und dem Krisenmanagementzentrum (KMZ) des EDA. Um die Sicherheit der Schweizer Spezialisten und den reibungslosen Ablauf ihres Einsatzes zu gewährleisten, werden weitere Details zu diesem Thema derzeit nicht bekannt gegeben.

17.10.2023 – 17.00 Uhr

Auf Travel Admin sind rund 250 Personen als Reisende in Israel registriert. Die Anrufe an die Helpline EDA im Zusammenhang mit Unterstützungsanfragen zur Ausreise sind deutlich zurückgegangen.

16.10.2023 – 18.00 Uhr

Bei Luftschlägen sind Familienangehörige eines Palästinensers ums Leben gekommen, der im Gaza-Streifen als EDA-Lokalmitarbeiter angestellt ist. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.

Das EDA hat Kenntnis von neun Palästinenserinnen und Palästinensern, die auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen und sich zurzeit im Gazastreifen aufhalten. Das EDA steht mit den Betroffenen oder ihren Angehörigen in Kontakt und unterstützt sie nach Möglichkeit bei einer allfälligen Ausreise.

Das EDA hat ebenfalls Kenntnis von drei Palästinenserinnen und Palästinensern, die auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen, welche selbständig aus dem Westjordanland ausreisen konnten.

15.10.2023 – 13.00 Uhr

Die Anrufe an die EDA Helpline gehen weiterhin markant zurück. Die Zahl der auf Travel Admin registrierten Personen hat sich auf rund 280 reduziert. Das EDA steht mit den Schweizer Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Kommerzielle Flüge aus Israel sind nach Kenntnis des EDA weiterhin buchbar. SWISS plant im Moment keine weiteren Sonderflüge. Das EDA sieht keine vom Bund organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor und empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen deshalb, andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollen. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und leisten ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu beachten.

Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für die Länder in der Region sind aktuell und entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft.

14.10.2023 – 12.00 Uhr

In Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft SWISS wurden bis Freitag, 13. Oktober vier Sonderflüge Zürich – Tel Aviv – Zürich durchgeführt. Gemäss Angaben von SWISS konnten mit diesen vier Sonderflügen rund 880 Personen in die Schweiz zurückkehren. Mitarbeitende der Botschaft Tel Aviv standen den ausreisenden Schweizer Staatsangehörigen am Flughafen unterstützend zur Seite. Das EDA hat zudem Kenntnis von Reisenden, die selbständig mit anderen Flügen ausreisen konnten. Über die genaue Anzahl liegen keine gesicherten Informationen vor.

Die zwei für Samstag, 14. Oktober geplanten SWISS Sonderflüge wurden von SWISS aus Sicherheitsgründen kurzfristig annulliert. Aus diesem Grund wurde die Buchungshotline am Freitag vorzeitig geschlossen. Das EDA prüft weitere Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen. 

Die Anrufe auf die EDA Helpline sind seit Mittwoch deutlich zurückgegangen. Ebenso hat sich die Zahl der auf Travel Admin registrierten Personen auf rund 300 reduziert. Das EDA steht mit den Schweizer Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Das EDA bestätigt, dass bei den terroristischen Anschlägen vom Samstag, 7. Oktober, ein israelischer Staatsangehöriger, welcher auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, getötet wurde.

Das EDA hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen betreffend weiteren Opfern oder verletzten Personen der terroristischen Anschläge mit Schweizer Staatsangehörigkeit.

13.10.2023 – 18.00 Uhr

In Zusammenarbeit mit SWISS konnten bislang drei Sonderflüge durchgeführt werden. Mitarbeitende der Botschaft Tel Aviv standen den ausreisenden Schweizer Staatsangehörigen am Flughafen unterstützend zur Seite. Gemäss Angaben von SWISS konnten mit diesen drei Sonderflügen rund 660 Personen in die Schweiz zurückkehren.

Auf Anfrage des EDA führte SWISS am Freitag, 13.Oktober, einen vierten Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich durch.

Zwei für Samstag, 14. Oktober, geplante SWISS Sonderflüge wurden von SWISS aus Sicherheitsgründen kurzfristig annulliert. Aus diesem Grund wurde die Buchungshotline vorzeitig geschlossen. SWISS kontaktiert jene Kunden direkt, welche bereits eine Buchung getätigt haben. Der Entscheid zur Annullierung der zuvor von SWISS bestätigten Flüge basiert auf einer neuen Lagebeurteilung der SWISS.

Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, auch andere kommerzielle Flugoptionen oder andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen.

Das EDA hat Kenntnis von Reisenden, die selbständig mit anderen Flügen ausreisen konnten. Über die genaue Anzahl liegen keine gesicherten Informationen vor.

Rund 420 Personen sind noch auf Travel Admin registriert. Das EDA steht mit den Schweizer Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

13.10.2023 – 15.00

Im Rahmen der humanitären Hilfe hat Israel die Schweiz um Unterstützung bei der Identifizierung der Opfer gebeten, die nach dem Angriff der Hamas gestorben sind.

Die Schweiz stimmte diesem Ersuchen zu und das EDA hat das fedpol beauftragt, zusammen mit Disaster Victim Identification DVI CH - dem nationalen Team zur Identifizierung von Katastrophenopfern – das Anliegen umzusetzen.

fedpol unterstützt und koordiniert die Einsatzleitung von DVI CH im Ausland. Aus diesem Grund hat fedpol das DVI CH um Unterstützung gebeten. Dieses steht derzeit in Kontakt mit den Kantonspolizeien, um den geforderten Einsatz vorzubereiten und sicherzustellen.

In den nächsten Tagen könnten zwischen 10 und 20 Spezialisten nach Israel entsandt werden. Die Hauptaufgabe der Schweizer Spezialisten wird darin bestehen, die verstorbenen Personen nach internationalen Standards und mit Hilfe von eindeutigen Merkmalen wie DNA und Fingerabdrücken zu identifizieren.

13.10.2023 – 14.00 Uhr

Der Bundesrat und Vorsteher des EDA hatte am Rande des GESDA-Gipfels (Geneva Science and Diplomacy Antipation) in Genf eine Pressekonferenz zu den Entwicklungen im Nahen Osten abgehalten.


13.10.2023 – 14.00 Uhr

Das EDA bestätigt, dass bei den terroristischen Anschlägen vom Samstag, 7. Oktober, ein israelischer Staatsangehöriger, welcher auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, getötet wurde. Der Mann lebte seit 2004 in Israel. Bundesrat Ignazio Cassis spricht den Angehörigen sein tiefstes Beileid aus. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.

12.10.2023 – 15.00 Uhr

In Zusammenarbeit mit SWISS konnten bislang zwei Sonderflüge durchgeführt werden. Mitarbeitende der Botschaft Tel Aviv standen den ausreisenden Schweizer Staatsangehörigen am Flughafen unterstützend zur Seite. Gemäss Angaben von SWISS konnten mit diesen beiden Sonderflügen rund 430 Personen in die Schweiz zurückkehren.

Auf Anfrage des EDA führt SWISS heute Donnerstag, 12. und morgen Freitag, 13. Oktober weitere Sonderflüge Zürich – Tel Aviv – Zürich durch.

Rund 550 Personen, die eine Verbindung zur Schweiz haben, sind noch auf Travel Admin registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Das EDA hat Kenntnis von Reisenden, die selbständig mit anderen Flügen ausreisen konnten. Über die genaue Anzahl liegen keine gesicherten Informationen vor.

Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, auch andere kommerzielle Flugoptionen oder andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige in Israel subsidiär bei der Ausreise zu unterstützen. Sobald weitere Ausreisemöglichkeiten bestehen, wird das EDA wieder informieren. Das EDA sieht keine vom Bund organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor.

Das EDA prüft derzeit Hinweise auf möglicherweise vermisste oder verstorbene israelische Staatsangehörige, die auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen und steht dazu mit den lokalen Behörden in Kontakt.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollen. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und leisten ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu beachten. Der Entscheid, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person. Der Bund kann sich an Such- und Rettungsmassnahmen des Empfangsstaates oder anderer Staaten beteiligen.

Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel, für das Besetzte Palästinensische Gebiet und für Libanon entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft.

11.10.2023 – 16.00 Uhr

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023 mit den jüngsten schockierenden Angriffen befasst, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden. Er verurteilt diese terroristischen Anschläge auf das Schärfste und fordert die sofortige Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Angesichts dieser Ereignisse muss die Schweiz wirksam und koordiniert handeln können. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eingesetzte Taskforce zu einer Taskforce des Bundesrates zu erweitern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte.

Medienmitteilung: Der Bundesrat verurteilt die Terroranschläge der Hamas gegen Israel und stärkt seine Handlungsfähigkeit

11.10.2023 – 13.00 Uhr

Auf Anfrage des EDA führt SWISS heute Mittwoch, 11. Oktober, einen zweiten Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich und am Donnerstag, 12. Oktober einen dritten Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich für je rund 215 Personen durch. Am 10. Oktober hatte SWISS bereits insgesamt 218 Personen in die Schweiz zurückgeflogen.

Das EDA empfiehlt den Schweizer Staatsangehörigen, auch andere kommerzielle Flugoptionen sowie andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um subsidiär Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen. Das EDA ist auch in Kontakt mit Partnerländern wegen Ausreisemöglichkeiten. Sobald weitere Ausreisemöglichkeiten bestehen, wird das EDA wieder kommunizieren. Das EDA sieht keine organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor.

Das EDA prüft derzeit Hinweise auf möglicherweise vermisste oder verstobene israelische Staatsangehörige, die auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen und steht dazu mit den lokalen Behörden in Kontakt.

Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft.

10.10.2023

Auf Anfrage des EDA führt die SWISS heute Dienstag, 10. Oktober, einen Sonderflug zugunsten von Schweizer Staatsangehörigen durch. Die Buchung und Bezahlung dieses Sonderflugs erfolgte über ein Callcenter der SWISS. Mit diesem Flug können rund 220 Schweizerinnen und Schweizer von Tel Aviv nach Zürich fliegen.

Auf Anfrage des EDA führt Swiss am Mittwoch, 11. Oktober, einen weiteren Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich für rund 220 Personen durch. In Zusammenarbeit mit Drittstaaten werden weitere Optionen geprüft, um Schweizerinnen und Schweizer, die ausreisen wollen, dabei zu unterstützen.

Der Flughafen von Tel Aviv ist aktuell in Betrieb, kann aber aus Sicherheitsgründen jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Das EDA sieht keine organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor.

Das EDA empfiehlt den Schweizer Staatsangehörigen auch andere kommerzielle Flugmöglichkeiten zu prüfen und zu buchen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um subsidiär Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen. Sobald weitere Ausreisemöglichkeiten bestehen, wird das EDA wieder kommunizieren.

Dem EDA liegen derzeit keine Informationen über Schweizer Opfer vor. Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft. Das EDA hat Kenntnis von einem Video, in dem Schweizer Entführungsopfer erwähnt werden. Das EDA klärt den Sachverhalt mit den zuständigen Behörden ab. Das EDA verfügt aktuell über keine offiziellen Informationen zu möglichen Schweizer Geiseln.

Derzeit sind etwa 28’000 Schweizer Staatsangehörige und ihre Familien offiziell in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet angemeldet, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Etwa 600 Personen, die eine Verbindung zur Schweiz haben, sind auf Travel Admin registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Die Helpline des EDA hat bislang rund 750 Anrufe zur Lage in Israel erhalten. Die Anfragen kamen von Personen, die sich derzeit vor Ort befinden, von besorgten Angehörigen oder von Personen, die in naher Zukunft eine Reise nach Israel geplant haben.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollen. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und leisten ihnen im Rahmend es Möglichen Beistand. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu beachten. Der Entscheid, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.  Der Bund kann sich an Such- und Rettungsmassnahmen des Empfangsstaates oder anderer Staaten beteiligen.

09.10.2023

Dem EDA liegen weiterhin keine Informationen über Schweizer Opfer oder Schweizer Staatsangehörige vor, die entführt wurden. Die im Internet publizierten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung. Sie werden laufend überprüft.

Derzeit sind rund 28'000 Schweizer Staatsangehörige und ihre Familien offiziell in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet registriert, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Rund 430 Personen mit Bezug zur Schweiz sind in der Anwendung Travel Admin registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und unterstützt sie, wo immer es möglich ist.

Die Helpline des EDA hat bislang rund 500 Anrufe zur Situation in Israel erhalten. Diese Anfragen stammen von Personen, die sich derzeit vor Ort befinden, von besorgten Angehörigen oder von Personen, die in nächster Zeit eine Reise nach Israel geplant haben.

Der Flughafen Tel Aviv ist betriebsbereit, kann aber aus Sicherheitsgründen zeitweise geschlossen werden. Das EDA führt selbst keine organisierten Ausreisen aus Israel durch. Auf Anfrage des EDA plant SWISS am Dienstag, 10. Oktober, einen Sonderflug von Tel Aviv nach Zürich, der in erster Linie für Buchungen von Schweizer Staatsangehörigen vor Ort bestimmt ist. Aufgrund technischer Probleme im Buchungsverfahren von SWISS für diesen Flug konnten die Buchungen nicht wie ursprünglich vom EDA angekündigt online vorgenommen werden; die Probleme konnten in der Zwischenzeit behoben werden und Buchungen sind über ein Call Center von SWISS möglich.

Personen, die das Land verlassen möchten, sind selbst dafür verantwortlich, Flugverbindungen oder andere Ausreisemöglichkeiten zu finden. Weitere Informationen folgen, wenn das EDA Kenntnis von Ausreisen hat, die von Partnerländern organisiert werden und von denen Schweizer Staatsangehörige profitieren können.

Medienmitteilung: Lage in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet: EDA bildet Taskforce, 09.10.2023

08.10.2023 – 23.00 Uhr

Der Sicherheitsrat hat sich heute in geschlossenen Konsultationen zur Lage im Nahen Osten getroffen. Die Schweiz verurteilte die schockierenden Angriffe, einschliesslich der Terrorhandlungen und Raketenangriffe der Hamas auf Israel. Sie forderte die sofortige Freilassung der als Geiseln genommenen Personen, die derzeit in Gaza festgehalten werden. Zudem bedauerte sie alle zivilen Opfer und rief alle Parteien auf, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts zu respektieren. Die Schweiz unterstrich, dass die Deeskalation die Priorität darstellt. Sie appellierte an die Verantwortlichen, alles zu tun, um einen Waffenstillstand herbeizuführen und eine regionale Eskalation zu vermeiden. Diesen Aufruf richtete sie auch an diejenigen Staaten, die Einfluss auf die Parteien ausüben können.

08.10.2023 – 15.00 Uhr

Die Schweiz verurteilt den Raketenbeschuss durch die Hamas und die Angriffe auf Israel, einschliesslich auf zahlreiche Zivilisten, aus dem Gazastreifen. Die Schweiz fordert die sofortige Freilassung der Personen, die als Geiseln genommen wurden und derzeit in Gaza festgehalten werden.

Die Zivilbevölkerung muss geschützt und das Völkerrecht zu jeder Zeit respektiert werden. Wir fordern ein sofortiges Ende der Gewalt, um eine weitere Eskalation, auch auf regionaler Ebene, zu verhindern.

Das EDA verfolgt die Situation in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet genau. Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv und das Vertretungsbüro in Ramallah sind einsatzbereit und beantworten die Anfragen von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen auch an diesem Wochenende. Sie stehen auch in Kontakt mit den zuständigen Behörden vor Ort.

Dem EDA liegen derzeit keine Informationen über Schweizer Opfer vor. Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung und werden laufend überprüft. Sie werden laufend überprüft.

Derzeit sind rund 28.000 Schweizer Staatsangehörige und ihre Familien offiziell in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet registriert, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Etwa 310 Personen, die eine Verbindung zur Schweiz haben, sind in der Travel Admin App registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und unterstützt sie, wo immer es möglich ist.

Die Helpline des EDA hat bislang rund 230 Anrufe zur Lage in Israel erhalten. Die Anfragen kamen von Personen, die sich derzeit vor Ort befinden, von besorgten Angehörigen oder von Personen, die eine Reise nach Israel in nächster Zeit geplant haben.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Bürger vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollten. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und ihre Angehörigen im Falle einer Krisensituation und unterstützen sie nach Möglichkeit. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu befolgen. Die Entscheidung, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt freiwillig und auf Risiko und Kosten der Person, die die Region verlässt. Der Bund kann sich an Such- und Rettungsmassnahmen des Gastlandes oder anderer Staaten beteiligen. 

Der Flughafen von Tel Aviv ist derzeit geöffnet, das Angebot an kommerziellen Flügen ist jedoch eingeschränkt. Das EDA führt selbst keine organisierten Ausreisen aus Israel durch. Wenn das EDA Kenntnis von organisierten Ausreisen aus Partnerländern hat, von denen Schweizer Staatsangehörige profitieren können, werden alle bei der Schweizer Botschaft in Tel Aviv und auf Travel admin registrierten Personen darüber informiert.

07.10.2023

Die Schweiz verurteilt den heutigen Abschuss von Raketen durch die Hamas und die Angriffe aus dem Gazastreifen auf Israel. Die Zivilbevölkerung muss geschützt und das Völkerrecht jederzeit respektiert werden. Wir fordern ein sofortiges Ende der Gewalt, um eine weitere Eskalation zu vermeiden.

Das EDA verfolgt die Lage im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen in Israel aufmerksam. Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv ist operationell und steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden, und weitere Abklärungen sind im Gang. Dem EDA liegen zurzeit keine Informationen über Schweizer Opfer vor. Die im Internet publizierten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung. Die Reisehinweise werden laufend überprüft und wurden heute aktualisiert.

Derzeit sind rund 28'000 Schweizer Staatsangehörige offiziell in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten registriert, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Rund 140 Personen mit Bezug zur Schweiz sind in der Travel Admin App registriert.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort den Anweisungen der lokalen Behörden folgen müssen. In Krisensituationen sind Schweizer Staatsangehörige im Ausland gehalten, sich selbst über die aktuelle Lage informieren, insbesondere über die Medien und die Mitteilungen der lokalen Behörden. Die Entscheidung, ob eine Reise durchgeführt oder abgebrochen wird, liegt im Ermessen und in der Verantwortung der Reisenden selbst. Rückreisen sind individuell oder über ein Reisebüro zu organisieren.

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