Die Schweiz wurde im ersten Überprüfungszyklus durch Finnland und Algerien auf die Einhaltung der Kapitel III (Kriminalisierung und Strafverfolgung) und Kapitel IV (Internationale Zusammenarbeit) überprüft.
Der zweite Überprüfungszyklus betrifft die Kapitel II (Vorbeugende Massnahmen) und V (Wiedererlangung von Vermögenswerten). Die entsprechende Prüfung der Schweiz durch Bangladesch und Schweden wurde Anfang 2025 abgeschlossen. Die Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit AWN des EDA koordiniert für die Schweiz den UNCAC-Überprüfungsprozess. Die Kontaktperson (Focal Point) auf Schweizer Seite ist der Sekretär der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung, Herr Urs A. Tschanz (urs-andreas.tschanz@eda.admin.ch).
Die Schweiz bekennt sich zur Transparenz. Sie macht im Rahmen der UNCAC sämtliche Dokumente öffentlich und zählt zu den wenigen Ländern, die das Transparenzversprechen (Transparency Pledge) der NGO-Schirmorganisation UNCAC Coalition vollständig erfüllen. Die Fragebögen zur Selbstevaluation, die Länderberichte sowie die Zusammenfassungen bezüglich der beiden ersten Überprüfunszyklen finden sich auf dem UNCAC-Länderprofil der Schweiz.
UNCAC-Länderprofil der Schweiz (en)
Zudem hat die Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (IDAG Korruptionsbekämpfung) am 10. September 2025 ein Atelier durchgeführt, an dem, im Sinne des Transparency Pledge, die im zweiten UNCAC-Überprüfungszyklus an die Schweiz gerichteten Empfehlungen vertieft diskutiert wurden. An der Veranstaltung wirkten insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aktiv mit, darunter das Basel Institute on Governance, Public Eye und Transparency International Schweiz.