Die Schweiz setzt sich aktiv für eine weltweite Bekämpfung von korrupten Praktiken ein. In diesem Zusammenhang hat sie am 24. September 2009 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) ratifiziert, das einzige globale Abkommen zur Korruptionsbekämpfung mit 191 Vertragsparteien.

Bundesrecht, systematische Rechtssammlung: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

Inhalt

Die UNCAC enthält Implementierungspflichten für die Vertragsstaaten in folgenden Bereichen:

  • Vorbeugende Massnahmen
  • Kriminalisierung und Strafverfolgung
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Wiedererlangung von Vermögenswerten (Asset recovery)
  • Technische Hilfe und Informationsaustausch

Überprüfungsmechanismus

Die Umsetzung der Vertragspflichten durch die einzelnen Mitgliedstaaten wird im Rahmen eines im Jahre 2009 geschaffenen Überprüfungsmechanismus (Peer Review Mechanism) evaluiert. Dieser sieht fünfjährige Zyklen vor, in denen jeweils zwei thematische Kapitel der Konvention überprüft werden. Zwei zufällig ausgeloste Vertragsstaaten sind dabei mit der Überprüfung eines weiteren Vertragsstaats befasst.

Grundlage der Evaluierung bilden in erster Linie Selbsteinschätzungen (Self-Assessment Checklists), die im direkten Dialog mit den Prüfenden ergänzt, vertieft und auch korrigiert werden können. Die Entwürfe der daraus resultierenden Länderberichte werden mit den geprüften Ländern bereinigt. Eine Zusammenfassung (Executive Summary) der finalen Länderberichte wird in jedem Fall veröffentlicht. Die Publizierung aller anderen Dokumente erfolgt freiwillig.

UNODC Country Profiles (en)

Zur Begleitung und Verbesserung der Länderprüfungen wurde eine Implementation Review Group (IRG) etabliert, die den Vertragsstaaten als Forum für den Austausch von Erfahrungen und die Auswertung der Länderberichte dient.

Implementation Review Group of the United Nations Convention against Corruption (en)

Länderexamen der Schweiz

Die Schweiz wurde im ersten Überprüfungszyklus durch Finnland und Algerien auf die Einhaltung der Kapitel III (Kriminalisierung und Strafverfolgung) und Kapitel IV (Internationale Zusammenarbeit) überprüft.

UNCAC-Länderprofil der Schweiz (en)

Der zweite Überprüfungszyklus betrifft die Kapitel II (Vorbeugende Massnahmen) und V (Wiedererlangung von Vermögenswerten). Die entsprechende Prüfung der Schweiz durch Bangladesch und Schweden wurde Anfang 2025 abgeschlossen. Die Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit AWN des EDA koordiniert für die Schweiz den UNCAC-Überprüfungsprozess. Die Kontaktperson (Focal Point) auf Schweizer Seite ist der Sekretär der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung, Herr Urs A. Tschanz (urs-andreas.tschanz@eda.admin.ch).

Die Schweiz bekennt sich zur Transparenz. Sie macht im Rahmen der UNCAC sämtliche Dokumente öffentlich und zählt zu den wenigen Ländern, die das Transparenzversprechen (Transparency Pledge) der NGO-Schirmorganisation UNCAC Coalition vollständig erfüllen. Die Fragebögen zur Selbstevaluation, die Länderberichte sowie die Zusammenfassungen bezüglich der beiden ersten Überprüfunszyklen finden sich auf dem UNCAC-Länderprofil der Schweiz.

Ausblick

Auf Grundlage einer anlässlich der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UNCAC in Atlanta (USA) im Konsens verabschiedeten Resolution, hat die IRG die nächste Überprüfungsphase ausgearbeitet. Diese legt einen stärkeren Fokus auf die Umsetzung und den Follow-up der im Rahmen der Länderprüfungen formulierten Empfehlungen. Der Vorschlag für die Ausgestaltung des neuen Überprüfungsmechanismus soll an der bevorstehenden 11. Vertragsstaatenkonferenz in Doha (Katar) in Form einer Resolution verabschiedet werden.

Letzte Aktualisierung 11.11.2025

Kontakt

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