Das Raketentechnologie-Kontrollregime
Das Raketentechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime, MTCR) wurde 1987 von den G7-Staaten ins Leben gerufen. Die Schweiz wurde 1992 Mitglied des MTCR. Ursprünglich ging es um die Verhinderung der Proliferation von Trägersystemen für Nuklearwaffen. 1992 wurde der Geltungsbereich auf Trägersysteme für alle Massenvernichtungswaffen (Nuklear- biologische und Chemiewaffen) ausgedehnt. Erfasst sind Raketensysteme (ballistische Raketen, aber auch Weltraum-Trägersysteme und Höhenforschungsraketen) sowie unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) wie Drohnen oder Marschflugkörper. Kontrolliert werden nicht nur die ganzen Systeme, sondern auch die entsprechenden Bestandteile, Software und Technologie zu deren Herstellung.
«Kontrollregime» bedeutet, dass sich die Mitglieder auf gemeinsame Richtlinien (Guidelines) für den Export von Trägersystemen und Trägertechnologie einigen. Sie einigen sich auch auf eine Liste von Gütern und Technologien, deren Export nur nach einer Kontrolle erfolgen kann. Diese Liste wird laufend überprüft und angepasst, um u.a. technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Alle Entscheide im MTCR werden im Konsens gefällt. Die Umsetzung erfolgt dann jeweils national. Das heisst, wenn ein Unternehmen in der Schweiz solche Güter oder Technologie exportieren möchte, muss die nationale Exportkontrollbehörde, das SCEO, prüfen, ob dieser Export im Einklang mit den Richtlinien ist.